Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Gesellschafterwechsel –... / 1.3.6 658

Bei dem Erwerber führt die Übernahme des negativen Kapitalkontos bei Erwerb eines KG-Anteils nur insoweit zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten, als der Erwerber mit der Übernahme des negativen Kapitalkontos auf die Auszahlung seiner späteren Gewinnanteile im Umfang des übernommenen negativen Kapitalkontos verzichtet und dieses hierdurch nach und nach abbaut. Der Wert des ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Steuersystematische Kritik an der Vorschrift

Rz. 6 Diese Gesetzgebungsmaßnahme war und ist, wie kaum eine andere bei der USt in jüngerer Zeit, Gegenstand massiver Kritik sowohl in der Politik als auch in der Fachwelt – zumal letztlich keinerlei systematische Rechtfertigung für die Begünstigung dieser Umsätze zu finden ist. Das hauptsächlich vorgetragene Wettbewerbsargument hinsichtlich der unterschiedlichen Besteuerung...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 2. Anmeldung bei Abstandnahme vom Steuerabzug

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nicht oder nicht in voller Höhe vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen für die Abstandnahme vom Steuerabzug oder dem Absehen vom Steuerabzug erfüllt sind. Insbesondere bestehen folgende Möglichkeiten, keinen oder einen niedrigeren Steuerabzug vorzunehmen: Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle sind im Zeitpunkt d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Vereine und Stiftungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4–5 KStG)

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Andere steuerpflichtige Körperschaften wie beispielsweise Stiftungen und Vereine können sämtliche Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10), wie z. B. gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG, Anhang 10), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG, Anhang 10) oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), erzielen. Soweit steuerpflichti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines zur Kapitalertragsteuer

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Während Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften (wie Dividendenbezüge) schon seit Jahrzehnten einem Kapitalertragsteuerabzug unterlagen, erfolgte seit 1989 eine immer stärkere Ausweitung des Kapitalertragsteuerabzugs auf immer mehr Kapitaleinkünfte. Nachdem im Rahmen der "Zinsabschlagsteuer" zunächst auch auf Zinseinnahmen ein Kapitalertrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Umsatzsteuer

Tz. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für Krankenhäuser ist generell die Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 14 UStG (Anhang 5) von Bedeutung. § 4 Nr. 14a UStG (Anhang 5) regelt die Umsatzsteuerbefreiung von ärztlichen Heilbehandlungen, § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG (Anhang 5) befasst sich mit der Umsatzsteuerbefreiung von Krankenhäusern. § 4 Nr. 14 UStG (Anhang 5) befreit s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausstellen unrichtiger Belege (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, und dadurch – sei es auch unbeabsichtigt – ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Unmaßgeblich ist es, ob eigene oder fremde Steuern betr...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerberichtigung, Anla... / 10 Vorsteuerkorrektur bei Grundstücken und Gebäuden

Wer ein Gebäude vermietet, kann umsatzsteuerlicher Unternehmer sein, auch wenn er nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Bei Grundstücken und Gebäuden beträgt der Berichtigungszeitraum 10 Jahre. Da Grundstücke nur dann umsatzsteuerpflichtig vermietet werden können, wenn der Mieter ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer ist, entscheidet bereits die Aus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Beispielsfälle zur Abgrenzung von Nebenleistungen

Rz. 63 Beförderungsleistungen können eine eigenständige Leistung darstellen, aber auch – typischerweise im Rahmen des Versandhandels – unselbstständige Nebenleistung zu einer Hauptleistung sein. Darüber hinaus sind die folgenden Einzelfälle zu beachten: Bei der Bergung von Kies aus dem Meer ist die Beförderung des an Bord genommenen Materials in jedem Fall Nebenleistung zur B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter Fälle

Rz. 14 Abtretung von Forderungen Eine sonstige Leistung kann auch die Abtretung von Forderungen darstellen, soweit sich die Abtretung im Rahmen eines Leistungsaustauschs vollzieht. Eine Abtretung (Übertragung) einer Forderung kann sich aber auch im Rahmen einer Leistungsbeistellung vollziehen, wenn die werthaltige Forderung im Rahmen des Factorings auf einen Dritten übertrage...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.1 715

Mit dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter beginnt die Beendigung der Gesellschaft. Es folgt die Abwicklungsphase, an deren Ende die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen der GmbH & Co. KG steht.[1] Die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen kann entweder durch Veräußerung der Wirtschaftsgüter an Dritte oder durch Übernahme der Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen der Gesell...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 62 Bei wirtschaftlicher Betrachtung schließen sonstige Leistungen mitunter unselbstständige Lieferungsvorgänge als Nebenleistungen ein. Es kommt auch der umgekehrte Fall vor, dass Lieferungen sonstige Leistungen einschließen. Unselbstständige Nebenleistungen im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs liegen vor, wenn sie für den Abnehmer keinen eigenen Zweck...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.1 Argumente von Literatur und Rechtsprechung

Rz. 107 Im Fall einer Anerkennung von Nutzungen als einlagefähige Wirtschaftsgüter [1] stellt sich das Problem des Drittaufwands nicht; eine Einlage würde sogar die Bewertung zum Teilwert[2] zulassen;[3] die Berücksichtigung der AfA könnte durch einen entsprechenden Wertansatz erfolgen. Eine solche Einlagefähigkeit von Nutzungen wird auch im Zusammenhang mit der abstrakten Vo...mehr

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Die steuerrechtliche Wirkun... / VIII. Erhaltungsrücklage als Teil des Gemeinschaftsvermögen

Die hier vertretene Auffassung über das steuerlich intransparente Gemeinschaftsvermögen i.S.d. § 9a Abs. 3 WEG hat auch eine Auswirkung auf die Zahlungen in die Erhaltungsrücklage und deren spätere Verwendung. Alle Zahlungen an die GdW (auch in die Erhaltungsrücklage) fließen danach in das Gemeinschaftsvermögen steuerwirksam ab (§ 11 Abs. 2 EStG) und stellen aus Sicht des Wohnu...mehr

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Die steuerrechtliche Wirkun... / I. Kostenabzug aus der Instandhaltungsrückstellung (bisherige Rechtspraxis)

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bezeichnete die Ansammlung von Geldern für die Instandhaltung der WEG-Immobilie bisher in § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG a.F. als "Instandhaltungsrückstellung". Seit der Gesetzesänderung durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz v. 16.10.2020, BGBl. I 2020, 2187 zum 1.12.2020 wird die Bezeichnung "Erhaltungsrücklage" (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG n.F...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.2 Drittaufwand im Dreiecksverhältnis: Frage der Kosten-Zurechnung

Rz. 130 Im Gegensatz zum oben behandelten Zweierverhältnis tritt hier ein Zahlungsempfänger als Beteiligter hinzu, der die Zahlungen, die in einem objektiven Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen stehen, jedoch von einem Dritten beglichen werden, erhält. Als Beispiele wären hier zu nennen: Ein Sohn nutzt den Pkw seines Vaters für seine gewerbliche Tätigk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die steuerrechtliche Wirkun... / 2. Überschusseinkünfte aus gemeinschaftlichem Eigentum

Gemeinschaftliches Eigentum kann durch alle Wohnungseigentümer als Teilhaber der Bruchteilsgemeinschaft zur Erzielung von Einkünften genutzt werden. Beispiel (angelehnt an FG Köln v. 22.1.2020 – 3 K 1065/16, juris.) Zum gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft Lindenstraße 10 gehören drei Garagen, die an die Bewohner eines Nachbargrundstücks vermietet wer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
E-Rechnungspflicht ab dem 1.1.2025 – Das müssen Verwalter jetzt wissen!

Auch 2025 bleiben Verwalter nicht vor Veränderungen im Arbeitsalltag verschont, die es gilt, möglichst zeitnah und gesetzeskonform umzusetzen. Denn die elektronische Rechnungsstellung – kurz E-Rechnung – wird ab dem 1.1.2025 im B2B-Bereich (Business-to-Business) verpflichtend. Außerdem müssen leistende Unternehmer sowie Leistungsempfänger im Inland (bzw. Gebiet nach § 1 Abs. ...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.3 Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital

Rz. 76 Für die Fähigkeit von Nutzungsrechten zur Einlage i. S. v. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB wird in der Literatur[1] zwischen beschränkt dinglichen und obligatorischen Nutzungsrechten unterschieden. Beschränkt dingliche Nutzungsrechte können unter der Voraussetzung der Einlagefähigkeit, unabhängig davon, ob das Nutzungsrecht am Gegenstand des betreffenden Gesellschafters oder e...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.1 Unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 46 Für den Fall der Bejahung der Vermögensgegenstandseigenschaft von Nutzungsrechten wäre ein Ausweis in der Bilanz unter der Position "Immaterielles Vermögen" denkbar. Das auch hier grundsätzlich geltende Prinzip der Vollständigkeit erfährt durch die steuerrechtliche Regelung in § 5 Abs. 2 EStG eine Durchbrechung. Der Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände des Anlag...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.2 Sacheinlagen zur Aufbringung des Nennkapitals

Rz. 72 Gem. § 27 Abs. 2 AktG umschreibt der Begriff der Sacheinlage "Vermögensgegenstände […], deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist". Ob auch Nutzungsrechte als Sacheinlage tauglich sind, hängt in erster Linie von ihrer Aktivierungsfähigkeit ab;[1] dies berücksichtigt, dass "nur das, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für bilanzfähig befunden wird, auch bei Einbrin...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.3 Besonderheiten bei dinglichen Nutzungsrechten

Rz. 121 Besonderheiten der AfA-Berechtigung gibt es beim dinglichen Nutzungsrecht "Nießbrauch"; allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass im Zuge der vom BFH[1] proklamierten Gleichbehandlung der Nutzungsrechtsarten die nachfolgenden Erläuterungen ebenfalls für obligatorische Nutzungsrechte gelten. Bei der Festlegung der AfA-Berechtigung auf den Gegenstand selbst muss für...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 140 Die Qualifikation der Einkünfte des Nießbrauchers richtet sich nach der Art des Unternehmens. Denkbar wären Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, wobei bei freiberuflicher Tätigkeit der Nießbraucher selbst tätig werden muss, während er im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bzw. Gewerbebetrieb auch einen Ange...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.4 Besonderheiten bei obligatorischen Nutzungsrechten

Rz. 125 Ein durch ein obligatorisches Nutzungsrecht zur Miete oder Pacht überlassenes Wirtschaftsgut führt i. d. R. nicht zu einer AfA-Berechtigung am gemieteten bzw. gepachteten Gegenstand.[1] Rz. 126 Eine Ausnahme bildet die Nutzungsüberlassung durch Leasing-Vertrag, wo sich aufgrund der vertraglichen Gestaltung wirtschaftliches Eigentum des Leasing-Nehmers am Leasing-Gegen...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.1 Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rz. 20 Verkehrsfähigkeit als Hauptkriterium Die Bilanzierungsfähigkeit von Nutzungen und Nutzungsrechten in der Handelsbilanz steht in direktem Zusammenhang mit der Frage nach dem Vorliegen eines Vermögensgegenstands.[1] Da eine Legaldefinition für den Begriff "Vermögensgegenstand"[2] fehlt und eine Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs daher auf der Grundlage der Grun...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Garage, Vermietung / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Die Vermietung und Verpachtung von Grundstü...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Garage, Vermietung / 5 Garagenvermietung ist steuerpflichtig

Die Vermietung von Garagen ist auch dann umsatzsteuerpflichtig, wenn die Garagen, die zu einer Wohnung gehören, an Personen vermietet werden, die nicht Mieter der Wohnung sind. Umsatzsteuer fällt, wenn ansonsten keine Umsätze erzielt werden, regelmäßig nicht an, wenn die Kleinunternehmergrenze nicht überschritten wird und der Vermieter nicht für die Umsatzsteuer optiert hat....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaft- und Schenkungste... / 3.6 Wegfall der Steuerbefreiung

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 5 ErbStG fällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt. Anwendungsfälle sind z. B. die Veräußerung oder die Vermietung bzw. Verpachtung des Grundstücks. Die bisherige Steuerfestsetzung wird nun rückwirkend geändert. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.6 Betriebsverpachtung

Rz. 147 Möchte der Alteigentümer den gesamten Betrieb noch nicht übertragen, besteht die Möglichkeit einer Betriebsverpachtung. Dabei wird der Betrieb verpachtet; die operative Betriebsführung erfolgt bereits durch den künftigen Nachfolger, der als Pächter am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Praxis-Beispiel Betriebsverpachtung U bestimmt seinen Sohn S, der sich schon immer ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.3 Laufende Besteuerung der Stiftung

Rz. 236 Der KSt unterliegen sämtliche Einkünfte einer Familienstiftung mit Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland (§ 1 Abs. 2 KStG). Die KSt bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, das anhand der Regelungen des EStG ermittelt wird (§ 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 KStG). Die KSt beträgt aktuell 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG) zzgl. 5,5 % SolZ davon (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 S. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.2.2 Abgrenzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gewerbliche Einkünfte im Sinne der Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags sind nach § 35 Abs. 1 Satz 3 EStG die der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinne und Gewinnanteile, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften von der Steuerermäßigung nach § 35 EStG ausgenommen sind. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber die Diskussion über den sachlichen Umfang der gewerblichen E...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau bei Abriss und anschließendem Neubau eines Einfamilienhauses

Leitsatz Aufwendungen für einen Neubau nach Abriss eines zuvor vorhandenen Gebäudes, das zwar renovierungs- und modernisierungsbedürftig war, gleichwohl aber noch bewohnbare Wohnungen besaß, sind nicht förderungsfähig nach § 7b EStG. Sachverhalt Die Steuerpflichtigen erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einem 1962 errichteten Einfamilienhaus. Nachdem der Lan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Zusage nach ei... / 2.1.3 Geschäftliches Interesse des Steuerpflichtigen

Die Erteilung der verbindlichen Zusage setzt ein Interesse aufseiten des Steuerpflichtigen voraus. Die Klarheit über die künftige steuerliche Behandlung muss für geschäftliche Maßnahmen des Steuerpflichtigen von Bedeutung sein, da davon die Entscheidung abhängt, ob er den entsprechenden Sachverhalt künftig auch verwirklichen oder u. U. vermeiden will.[1] Praxis-Tipp Verbindli...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 2.1 Solidarische Finanzierung

Rz. 4 Die Vorschrift verweist einleitend auf die Finanzierung der Leistungen und Ausgaben der Krankenkassen als Sozialversicherungsträger durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber hin. Diese Begrenzung der Beitragspflicht durch Mitglieder und Arbeitgeber ist unvollständig, weil sonstige beitragszahlungspflichtige Dritte (Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.6 Gesamteinkommensgrenze (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 47 Die Familienversicherung der Angehörigen hängt von Einkommensgrenzen ab. Diese Einkommensgrenze ist dynamisch ausgestaltet und beträgt für die Familienversicherung 1/7 der Bezugsgröße des § 18 SGB IV. Ursprünglich stand dieser Wert im engen Zusammenhang mit der Geringfügigkeitsgrenze für Arbeitsentgelt und war damit begründet worden, dass bei einem Gesamteinkommen, da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkommensteuerliche Rechts... / 2. Zurechnung von Einkünften

Tritt der Erbfall ein, geht das Vermögen des Erblassers mit seinem Tod im Ganzen auf den Erben über, d.h. ihn treffen nun die Rechtsfolgen, wenn er das übernommene Vermögen weiterhin zur Erzielung von Erträgen nutzt, wenn er es einer anderweitigen Nutzung zuführt oder wenn er es veräußert. Geht das Vermögen auf mehrere Erben über, entsteht eine Erbengemeinschaft mit gemeinsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zebragesellschaft / 1.1 Definition

Grundlage einer Zebragesellschaft ist zunächst eine nicht gewerblich tätige Personengesellschaft. Dies kann z. B. eine GbR sein, deren Betätigung sich auf eine Vermögensverwaltung, z. B. durch die Vermietung eines Wohngebäudes, erstreckt. Damit erzielt die GbR Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG; das Wohngebäude ist dem Privatvermögen zuzurechnen. Verwalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zebragesellschaft / 5.2 Lösung

Die GbR stellt eine Zebragesellschaft dar, da bei einem der Gesellschafter eine Umqualifizierung der originär vermögensverwaltenden Einkünfte erforderlich wird. Bei A und C werden die gesondert und einheitlich festgestellten anteiligen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG in ihrem Einkommensteuerbescheid jeweils zwingend i. H. v. 9.000 EUR berücksichtigt. An...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zebragesellschaft / 7.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Ein weiterer häufiger Fall, bei dem die Rechtsfolgen einer Zebragesellschaft zu beachten sind, ist ein sog. gewerblicher Grundstückshandel. Hierbei werden von einem Steuerpflichtigen innerhalb von 5 Jahren Grundstücke in einem solchen Umfang erworben und veräußert – maßgebend ist die sog. 3-Objekt-Grenze –, dass dies einer Betätigung eines gewerblichen Händlers gleichkommt. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zebragesellschaft / 5.1 Sachverhalt

Die ABC-GbR vermietet ein Wohngebäude mit mehreren Wohnungen. Gesellschafter B hat seine Beteiligung an der GbR im Betriebsvermögen seines gewerblichen Einzelunternehmens Immobilienverwaltung ausgewiesen. Er ermittelt den Gewinn durch Bilanzierung. Die GbR hat die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 01 zutreffend durch Einnahmen-Überschussrechnung i. H. v. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7 Vermietung und Verpachtung

2.7.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 220 § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG regelt die Einordnung der "Vermietung und Verpachtung" als aktive Tätigkeit. Eine "Vermietung" oder "Verpachtung" liegt bei zeitlich begrenzter Überlassung von Wirtschaftsgütern vor.[1] Es besteht insoweit ein Gleichlauf mit § 21 EStG.[2] Da allerdings im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG die Objektbes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.5 Ausnahme: Vermietung oder Verpachtung von beweglichen Sachen (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c)

Rz. 245 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c AStG handelt es sich bei der Vermietung oder Verpachtung von beweglichen Sachen nicht um eine aktive Tätigkeit. Die Vorschrift zielt insbesondere auf Leasinggesellschaften ab.[1] Bewegliche Sachen i. S. d. Norm sind alle beweglichen körperlichen Gegenstände (§ 90 BGB).[2] Dazu gehören auch Schiffe.[3] Immaterielle Wirtschaftsgüter fall...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.4 Ausnahme: Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b)

Rz. 235 § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b AStG sieht für Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken eine Ausnahme von deren Einordnung als aktive Einkünfte vor. Der Begriff "Grundstück" umfasst nach zutreffender h.A. auch Gebäude und Gebäudeteile.[1] Die Reichweite der Norm sollte sich nach dessen Sinn und Zweck auch auf grundstücksgleiche Rechte erstrecken,[2] ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 220 § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG regelt die Einordnung der "Vermietung und Verpachtung" als aktive Tätigkeit. Eine "Vermietung" oder "Verpachtung" liegt bei zeitlich begrenzter Überlassung von Wirtschaftsgütern vor.[1] Es besteht insoweit ein Gleichlauf mit § 21 EStG.[2] Da allerdings im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG die Objektbeschränkungen des § 21 Abs. 1 EStG n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.2 Grundsatz: aktive Einkünfte

Rz. 225 Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung handelt es sich grundsätzlich um aktive Einkünfte.[1] Der Grundsatz erfährt allerdings in den Buchst. a bis c weitreichende Ausnahmen.[2] Alle 3 Ausnahmen enthalten Rückausnahmen, die wiederum zu aktiven Einkünften führen.[3] Im Ergebnis führt die Vermietung und Verpachtung somit nur dann zu aktiven Einkünften, wenn e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.3 Ausnahme: Überlassung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a)

Rz. 227 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a AStG stellt die Überlassung der Nutzung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen – vorbehaltlich der Rückausnahme (s. Rz. 228) – keine aktive Tätigkeit dar. Die Vorschrift betrifft insbesondere Patentverwertungsgesellschaften.[1] Rechte i. S. d. Norm sind insbesondere Urheberrechte und gewerbliche Schutzrech...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mitarbeiterbüro

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mietet der ArbG von seinem Außendienst-Mitarbeiter einen Raum als Büro an, unterliegen die Mietzahlungen nicht dem LSt-Abzug, wenn der ArbG gleichlautende Mietverträge auch mit fremden Dritten abschließt und die Anmietung des Raums im betrieblichen Interesse des ArbG liegt, zB weil der ArbN in der Betriebsstätte des ArbG keinen festen Arbeitsplatz ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Geschäfte, die den begünstigten Tätigkeiten zuzurechnen sind

Tz. 16 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Geschäfte, die den begünstigten Tätigkeiten iSv § 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst a und b KStG zuzurechnen sind, sind alle Geschäfte, die zur Abwicklung dieser begünstigten Tätigkeiten notwendig sind und die der Geschäftsbetrieb der Vermietungsgen (des Vermietungsvereins) mit sich bringt. Im Einzelnen führt das Schr des BMF (aaO Rn 39, 40) folgende ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1 Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen

Rz. 4 § 37b Abs. 1 S. 1 EStG ermöglicht es einem Stpfl., die ESt auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG, die nicht in Geld bestehen, mit einem Steuersatz von 30 % pauschal zu übernehmen und abzuführen. Betrieblich veranlasste Barzuwendu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück im Privatvermögen / Zusammenfassung

Begriff Je nachdem, ob ein Grundstück einkommensteuerrechtlich zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört, kann dies unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen. Der Art der Gebäudenutzung – Vermietung oder Selbstnutzung – kommt steuerrechtlich bei Grundstücken im Privatvermögen eine entscheidende Bedeutung zu. Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden un...mehr