Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachträgliche Werbungskosten

Rn. 93 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nachträgliche Aufwendung sind WK, wenn sie mit der Einkünfteerzielung aus dem früheren Rechtsverhältnis im erforderlichen Veranlassungszusammenhang stehen, aber erst nach dessen Beendigung geleistet werden (§ 9 Abs 1 S 1 und 2 EStG). Dies ist unproblematisch in Fällen, in denen die WK bereits während des Bestehens des Rechtsverhältnisses ent...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 1.4 Benötigte Vordrucke

Welche Vordrucke benötigt werden, hängt zunächst davon ab, ob eine gesonderte Feststellungserklärung oder eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abzugeben ist. Bei einer gesonderten Feststellung werden benötigt: die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung ( Hauptvordruck ESt 1 D ), für die Erklärung der gesondert festzu...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 5.1 Einkunftsart

Die Anlage FE 1 dient der Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen, soweit die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung betroffen sind. Entsprechend ist daher in den nachfolgenden Zeilen von Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben (Gewinneinkünfte) und Einnahmen/Werbungskosten (Vermietungseinkünfte) die Rede. Für ...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 6 Weitere Anlagen

Mit den Angaben auf der Anlage FE 1 wird die Feststellung und Verteilung der laufenden Gewinneinkünfte (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit) sowie der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gesteuert. Sofern darüber hinaus Besteuerungsgrundlagen einheitlich und gesondert festzustellen sind, werden weitere Anlagen benötigt. 6.1 Anlage FE 2 Die Anl...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 5.4 Gewinnvorab (Zeilen 6, 20, 43)

Vergütungen, die Gesellschafter auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage als Gewinnvorab, z. B. in Form von Tätigkeitsvergütungen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage sowie Zinsen für Kapitalanteile, erhalten, sind Bestandteil des dem Gesellschafter zustehenden Gewinnanteils[1] und dürfen im Gesellschaftsgewinn nicht erfasst werden. Deren gesonderte Zurechnung in den Zeilen 6...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 3 Steuerfreie Umsätze

Nur Umsätze, die steuerbar sind, können auch steuerpflichtig sein. Ein steuerbarer Umsatz ist immer dann steuerpflichtig, wenn es für den betreffenden Umsatz keine ausdrückliche Steuerbefreiung gibt. Für Vereine gibt es eine große Anzahl von Steuerbefreiungen. Die häufigsten Steuerbefreiungen sind: Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen.[1] Dies ist bei der Verä...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 4 Verzicht auf Steuerbefreiungen (Option zur Umsatzsteuer)

Die meisten Steuerbefreiungen führen zum Vorsteuerausschluss[1] (Vorsteuerabzug/Ausschluss). Dies sind die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8 – 29 UStG. Lediglich die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1–7 UStG (z. B. steuerfreie Exporte wie Ausfuhrlieferung / innergemeinschaftliche Lieferung) führen nicht zum Vorsteuerausschluss.[2] Im Hinblick auf den Vorsteuerausschluss ist bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zwei-Konten-Modell / 2 Einzelne fehlerhafte Zahlungen

Bezahlt der Steuerpflichtige versehentlich eine einzelne private Rechnung über das zweite, negative Kontokorrentkonto, wird ein entsprechender Teil der korrespondierenden Zinsaufwendungen als privat veranlasst angesehen. Für die Abgrenzung der privat veranlassten Zinsen gelten die Grundsätze, die der BFH für gemischt genutzte Kontokorrentkonten entwickelt hat. Der Schuldsaldo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.2.1 "Mehreren Beteiligten zuzurechnen"

Rz. 32 Eine Zurechnung an mehrere Beteiligte ist vorzunehmen bei einer Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741, 1008 BGB), bei einer Gesamthandsgemeinschaft (§§ 705ff., 719 BGB); vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. In der bis zum 31.12.2023 gültigen Fassung macht es keinen Unterschied, ob Gesamthands- oder Bruchteilseigentum vorliegt oder ob das Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen oder Privatver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 11.3 Sonderabschreibungen bei Naturkatastrophen

Rz. 89 Letzte bei Neuanschaffungen bzw. -herstellungen noch aktuell relevante Sonderabschreibung im Billigkeitswege (§ 163 AO) ist die im Einzelfall zulässige Sonderabschreibung in Katastrophenfällen[1] (Rz. 49). Zur Vermeidung unbilliger Härten bei Naturkatastrophen erließ das BMF einen Rahmenkatalog[2], der jeweils von Fall zu Fall vom BMF oder von den betroffenen Ländern ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / V. Ausblick auf weiteren Änderungsbedarf

Zu erwähnen sind schließlich die umsatzsteuerlichen Themen, die vom Gesetzgeber mit den besprochenen Änderungsgesetzen (noch) nicht angegangen wurden. So gibt es weiterhin nichts Neues zur umsatzsteuerlichen Organschaft. Dies ist einerseits nachvollziehbar, da zur bedeutenden Frage der Steuerbarkeit der Innenumsätze die Entscheidung des EuGH über die Vorlage des BFH noch aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.3 Abgrenzung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 26 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören nur dann zu dieser Einkunftsart, wenn und soweit sie nicht anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind (§ 21 Abs. 3 EStG). Einnahmen aus der Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter sind daher solange nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern aus selbstständiger Arbeit anzusehen, als sich diese Wirtschaftsgüt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.3.1 Einzelunternehmen und "Back-to-Back"-Finanzierungen

Rz. 45 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) S. 1 EStG erfasst "Back-to-Back"-Finanzierungen, bei denen ein Dritter die Kapitalerträge schuldet und diese Kapitalanlage im Zusammenhang mit einer Kapitalüberlassung an einen Betrieb des Gläubiger steht. Durch § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) S. 2 Doppelbuchst. aa) EStG wird die Regelung auf Fälle ausgedehnt, in denen die Kapitalüberlassun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 § 32d EStG gilt in sachlicher Hinsicht ausschließlich für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Dies wird in § 32d Abs. 1 S. 1 EStG insofern ausdrücklich klargestellt, als der proportionale Sondertarif i. H. v. 25 % nur dann anwendbar ist, wenn die betreffenden Kapitalerträge nicht nach der Subsidiaritätsregel i. S. d. § 20 Abs. 8 S. 1 EStG zu den Einkü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.1.2 Weitere Voraussetzungen des Tatbestands

Rz. 37 Der Umstand, dass Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind, genügt nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG noch nicht für einen Ausschluss des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG. Erforderlich ist darüber hinaus aufgrund einer entsprechenden Änderung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 v. 8.12.2010[1], dass die den Kapitalertr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7 Günstigerprüfung durch die Finanzverwaltung, § 32d Abs. 6 EStG

Rz. 81 § 32d Abs. 6 EStG sieht vor, dass der Stpfl. für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG eine Steuerfestsetzung zum progressiven Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG beantragen kann, wenn dies zu einer niedrigeren ESt führt als die Anwendung des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG. Bei der in § 32d Abs. 6 EStG geregelten Günstigerprüf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.1.2 Sondertarif für Kapitaleinkünfte

Rz. 20 Der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG gilt ausschließlich für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Deren Tatbestand wurde im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] erheblich ausgeweitet. Seither unterliegen im Rahmen des § 20 EStG neben den laufenden Erträgen des K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.4.1 Proportionaltarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG

Rz. 9 Gegen den besonderen proportionalen Steuertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Zwar führt § 32d Abs. 1 S. 1 EStG zu einem Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz i. S. d. Art. 3 Abs. 1 GG. Während für die Einkünfte aus Kapitalvermögen ein proportionaler Sonde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.5 Erfinder

Rz. 83 Erfindertätigkeit ist eine, wenn auch nur vorübergehende, planmäßige Tätigkeit von gewisser Dauer, die sich auf die Erschaffung von etwas Neuem auf dem Gebiet der Technik beziehen muss.[1] Nicht erforderlich ist die Patentierung der Erfindung; es genügt insoweit, dass die Erfindung patentfähig ist. Wird eine Erfindung zum Patent angemeldet, verfolgt der Stpfl. damit d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.2.1 Abzugsbeschränkungen nach § 2a EStG

Mit der Abzugsbeschränkung des § 2a EStG will der Gesetzgeber bei ausländischen Verlusten volkswirtschaftlich unerwünschte Verlusttransporte ins Inland, wie z. B. Beteiligungen an Touristikvorhaben oder der Erwerb von Plantagen oder Tierfarmen, verhindern, die lediglich das Ziel haben, die deutsche Steuerbelastung zu senken (bei Geltung des Welteinkommensprinzips oder bei An...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Nutzungsentgelte für Dienst... / 4 Die Zahlungen der Kosten für eigene Garagen sind Mietentgelte

Die Zahlungen für Garagenkosten, welche die X-GmbH (im Ausgangsfall) an die Arbeitnehmer für die in einer eigenen Garage untergestellten Dienstwagen geleistet hat, sind Nutzungsentgelte nach § 21 Abs. 1 EStG. Das entschied der BFH mit seinem Urteil vom 7.6.2002.[1] Nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG unterliegen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Einkommensteuer. Einnahm...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Nutzungsentgelte für Dienst... / 7 Bestehen von eigenständigen Nutzungsverhältnissen

Zwischen der X-GmbH und ihren Außendienstmitarbeitern bestanden eigenständige Nutzungsverhältnisse neben den Dienstverträgen. Das gilt nach dem Votum des BFH in den Fällen, in denen die Arbeitnehmer eigene Garagen für die Dienstwagen zur Verfügung gestellt haben. Die von der X-GmbH gezahlten Beträge, die die Höhe der ortsüblichen Miete nicht überstiegen, stellen sich ihrem wi...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Nutzungsentgelte für Dienst... / 9 Zusammenfassung

Ersetzt der Arbeitgeber insbesondere Außendienstmitarbeitern die Kosten für eine Garage, damit dort der Firmenwagen untergestellt und ggf. auch Werkzeuge oder Ware gelagert werden können, stellen diese sog. Garagengelder regelmäßig keinen Arbeitslohn dar, der dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Zahlungen des Arbeitgebers für die mietweise Überlassung der eigenen Garage des Arbeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.3 Sonderfälle

Rz. 170 Zu den Kosten der Unterkunft i. S. v. Abs. 1 Satz 1 gehören grundsätzlich die tatsächlich für den Wohnbedarf anfallenden Kosten, soweit diese angemessen sind. Aus einem Vergleich mit den Nebenkosten, die im Falle eines selbst genutzten Wohneigentums geltend gemacht werden können, ergibt sich, dass im Falle eines Wohnmobils als anerkannte Unterkunft (BSG, Urteil v. 17...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.3 Aufwendungen

Rz. 17 Die Vorschrift schließt die Abziehbarkeit von Aufwendungen aus. Aufwendungen i. d. S. sind nur gegeben, wenn Abflüsse aus den Einkünften oder dem Vermögen der Körperschaft erfolgen. Verzichtet die Körperschaft dagegen auf Einnahmen, liegen i. H. d. dadurch bedingten Verminderung des Einkommens jedenfalls dann keine Aufwendungen vor, wenn die entgangenen Einnahmen nich...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.6 Verkehrswert (Abs. 5)

Rz. 132 Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen (Abs. 5, § 8 Bürgergeld–V). Steuerrechtliche Vorschriften bleiben unberücksichtigt. Damit ist gewährleistet, dass der Vermögenswert nicht durch Abschreibung abgesenkt werden kann. Der Verkehrswert eines Vermögens ist der bei Veräußerung auf dem freien Markt erzielbare Erlös für den Vermögensgegenstand. Maßgebend...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / IV. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Gem. Art. 6 Abs. 3, Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in dem Vertragsstaat zu versteuern, in dem die betreffende Immobilie belegen ist. Befinden sich die vermieteten Objekte des Wegzüglers in Deutschland, liegt das Besteuerungsrecht nach dem DBA Österreich/Deutschland daher bei Deutschland. Deutschland besteuert diese Einkünfte na...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / II. Praktische Anwendungsfälle und Erscheinungsformen

Rz. 618 Eine KG tritt in mannigfachen Erscheinungsformen auf, z.B. als Rz. 619 Alle diese Erscheinungsformen schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern betonen ein besonderes Element. So kann eine Familien-KG, deren Gesellschafter...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Verlustverrechnung

Rz. 263 Unterschiede zwischen der steuerlichen Behandlung unternehmerischer Aktivitäten in Einzelunternehmen/Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits bestehen auch im Hinblick auf die Verlustverrechnung. Verluste, die eine natürliche Person im Rahmen eines Einzelunternehmens erzielt, können mit positiven Einkünften der natürlichen Person aus a...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Buchführung und Inventar

Rz. 74 Der Jahresabschluss (§§ 242–342e HGB) ist aus der Buchführung (§§ 238–241 HGB) zu entwickeln, wobei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowohl für die Buchführung (vgl. § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB) als auch für den Jahresabschluss und Konzernabschluss gelten (§§ 243 Abs. 1, 297 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die gesamte Buchführungstechnik bezweckt, einen unwirtschaftlichen A...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Transparenzprinzip

Rz. 321 Die Mitunternehmerschaft kann handelsrechtlich gem. § 124 HGB selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Im deutschen Einkommensteuerrecht hingegen ist die Personengesellschaft kein eigenständiges Steuersubjekt. Die Gesellschaft kann als Subjekt der Gewinnerzielung und Gewinnermittlung verstanden werden, während der Gesellschafter Subjekt und Schuldner der Einkomm...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / bb) Rechte und Pflichten des Nießbrauchnehmers

Rz. 40 Die Rechte des Nießbrauchnehmers stellen sich zusammengefasst wie folgt dar:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Besteuerung des laufenden Unternehmensergebnisses

Rz. 106 Für viele Gesellschaften ist die Frage nach der Besteuerung der laufenden Unternehmensergebnisse zunächst vorrangig. Für alle Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Ertragsteuerlich gibt es die Personengesellschaft nur insoweit, als sie Anknüpfungspunkt einer gesonderten Feststellung bei der Einkunftsart und der Einkünfteermittlu...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Ertragsteuerliche Folgen der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

Rz. 202 Die ertragsteuerlichen Folgen der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung ergeben sich im Wesentlichen daraus, dass zwei gewerbliche Mitunternehmerschaften in Form des Besitz- und des Betriebsunternehmens nebeneinander stehen und gewerbliche Einkünfte erzielen (s.a. oben Rdn 87 ff.). Hieraus ergeben sich die folgenden Konsequenzen.mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / a) Gesetzliche Beschränkung

Rz. 18 Gem. § 49 Abs. 2 HGB erstreckt sich der regelmäßige Umfang der Prokura nicht auf die Veräußerung und Belastung von Grundstücken. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Beschränkung mit Außenwirkung. Diese gilt sowohl für die Verfügungsgeschäfte als auch für die diese begründenden Verpflichtungsgeschäfte.[48] Unbeachtlich ist, ob die Grundstücke zum Anlagevermögen...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / D. Auswirkungen des DBA Österreich/Deutschland im Hinblick auf typischerweise von Wegzüglern erzielte Einkünfte

Auch beim Wegzug nach Österreich gilt, dass deutsche Wegzügler nach dem Wegzug aus Deutschland im Regelfall noch Einkünfte aus deutschen Quellen generieren. Neben den Einkünften aus Kapitalvermögen (Dividenden), aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen, aus Vermietung und Verpachtung, aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens sind dies typischerwe...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Personengesellschaften

Rz. 673 Ob eine an einer Personengesellschaft beteiligte steuerbegünstigte Körperschaft gewerbliche Einkünfte (z.B. aus einer Maschinenfabrik, einer Druckerei oder einem Sägewerk) bezieht und damit einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 Satz 1 und Satz 2 AO) unterhält, wird im einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheid der Personengesellschaft bindend f...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / e) Steuerfolgen beim nichtgewerblichen Besitzunternehmen im Überblick

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / I. Steuerliche Behandlung bei bestehender Betriebsaufspaltung

Rz. 262 Betriebsaufspaltungen treten auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten auf. In der Praxis sind nach dem bisherigen Meinungsbild die folgenden Konstellationen steuerlich bedeutsam. Es wird davon ausgegangen, dass allen Konstellationen eine typische Betriebsaufspaltung zugrunde liegt.mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / V. Privat veranlasste Nutzungsüberlassungen durch Bruchteilsgemeinschaften

Rz. 97 Nach dem Sachverhalt des BFH-Urteils vom 2.12.2004 – III R 77/03 [231] hatte ein Besitzunternehmer in einer bestehenden Betriebsaufspaltung ein Grundstück mit seiner Ehefrau in Miteigentum erworben, die nicht an der Betriebs-GmbH beteiligt war. Es wurde um die Frage gestritten, ob der Miteigentumsanteil am Grundstück des Klägers, der beherrschender Doppelgesellschafter...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / c) Geltungsgrund der Betriebsaufspaltung

Rz. 13 Die Betriebsaufspaltung wurde von der Rspr. des Reichsfinanzhofs in den 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts entwickelt, um die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage abzusichern.[17] Es sollte verhindert werden, dass im Betriebsunternehmen durch Pachtzinsen Betriebsausgaben generiert werden konnten, die im Besitzunternehmen im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltun...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Besonderheiten bei Nur-Besitzgesellschaftern

Rz. 147 Beteiligen sich Nur-Besitzgesellschafter an einer Besitzgesellschaft in einer typischen Betriebsaufspaltung, treten für sie zahlreiche nachteilige Steuerfolgen, insb. die Belastung der Pachteinkünfte mit Gewerbesteuer und der steuerlichen Verstrickung der verpachteten Wirtschaftsgüter, auf. Diese Belastung wird im Vergleich zur Belastungssituation bei der Erzielung g...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Betriebsaufspaltung als Kind der steuerlichen Gestaltungsberatung

Rz. 287 Die Betriebsaufspaltung ist vorwiegend ein steuerlich motiviertes Rechtsinstitut. Seitdem in den 30er-Jahren die ersten Gestaltungen auftauchten, ist es das Ziel der Betriebsaufspaltungen gewesen, die Gesamtsteuerlast hinsichtlich der laufenden Besteuerung zu senken. Dies geschieht, indem Einkünfte aus einem operativ tätigen Rechtsträger in die Sphäre des Besitzunter...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / ee) Verwaltungsvermögen

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / b. Beschränkte Steuerpflicht

Liegt kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im österreichischen Inland vor, besteht parallel zur deutschen Bestimmung in § 1 Abs. 4 EStG für gewisse Einkünfte die beschränkte Steuerpflicht. Die beschränkte Steuerpflicht setzt ein, wenn eine natürliche Person inländische Einkünfte i.S.v. § 98 ÖstEStG[2] bezieht. Hierunter fallen beispielsweise Einkünfte aus Kapitalvermög...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XI. Gewinnverwendung/Ergebnisverteilung

Rz. 756 Die vormaligen Sonderregeln für die Gewinn- und Verlustbeteiligung von Kommanditisten in den §§ 167, 168 HGB a.F. wurden in der Praxis regelmäßig abbedungen und galten als antiquiert. Der Gesetzgeber hat dieser Regelungen daher aufgehoben. Grundnorm für die Gewinnverteilung ist nunmehr § 709 Abs. 3 BGB, wonach in erster Linie die "vereinbarten Beteiligungsverhältnisse...mehr