Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrssicherungspflicht

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.4 Mitverschulden

Stets ist bei einer Haftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ein Mitverschulden des Geschädigten zu prüfen. Ein Mitverschulden i. S. v. § 254 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der Geschädigte diejenigen Sorgfaltspflichten missachtet, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eines eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Es handelt sich hierbei um e...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.4 Blitzschutzanlage

Nach der VDE 0185 sind Blitzschutzanlagen in regelmäßigen Abständen von einem Sachverständigen zu prüfen. Vorgeschlagen wird insoweit eine einfache Zwischenbesichtigung im Abstand von 2 bis 3 Jahren und alle 10 bis 20 Jahre eine Sachverständigenprüfung. Für Hochhäuser gilt eine Sachverständigenprüfung im jährlichen Abstand.mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4 Haftungsrisiken und Haftungsbegrenzung

4.1 Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer 4.1.1 Grundsätze Die originäre Haftung der GdWE folgt aus § 823 Abs. 1 BGB als Schädigerin. Ihre Haftung aus einer Verletzung eines Schutzgesetzes folgt aus § 823 Abs. 2 BGB. Die Haftung als Grundstücksbesitzer trifft die Gemeinschaft über § 836 BGB. Für Pflichtverletzungen des Verwalters haftet die Gemeinschaft entsprechend §§...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2 Haftung des Verwalters

4.2.1 Grundsätze Verletzt der Verwalter seine Organpflichten, insbesondere weil er erforderliche Maßnahmen der Verkehrssicherung unterlässt bzw. nicht für eine entsprechende Beschlussfassung der Wohnungseigentümer sorgt, kann er wegen Verletzung der der GdWE im Außenverhältnis obliegenden Verkehrssicherungspflichten in Anspruch und in Regress genommenen werden. Eine unmittelba...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.5 Notrufsystem

Aufzüge, die noch mit einer Alarmklingel ausgestattet waren, mussten bis 31.12.2020 auf ein Zweiwege-Notruf-System umgestellt werden.mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.1 Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

4.1.1 Grundsätze Die originäre Haftung der GdWE folgt aus § 823 Abs. 1 BGB als Schädigerin. Ihre Haftung aus einer Verletzung eines Schutzgesetzes folgt aus § 823 Abs. 2 BGB. Die Haftung als Grundstücksbesitzer trifft die Gemeinschaft über § 836 BGB. Für Pflichtverletzungen des Verwalters haftet die Gemeinschaft entsprechend §§ 31, 89 BGB. Soweit der Verwalter für die GdWE Dritt...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.1 BGB

1.1.1 Generalklausel des § 823 Abs. 1 BGB Haftungsrelevante Generalklausel ist § 823 BGB. Nach § 823 Abs. 1 BGB haftet auf Schadensersatz, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt. Dem Deliktsrecht des BGB entstammend, hat die Norm hinsichtlich der Verletzun...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4 Betriebssicherheitsverordnung für Aufzugsanlagen

1.4.1 Grundsätze Seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 1.6.2015 gelten für Betreiber von Aufzugsanlagen strenge Regelungen. Zwar richtet sich die BetrSichV in erster Linie an Arbeitgeber. Da diese jedoch Regelungen für "Aufzugsanlagen i. S. d. Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 zur Angleichung der Re...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2 Zur Verkehrssicherung Verpflichtete

2.1 Wohnungseigentümergemeinschaft Das Gemeinschaftseigentum ist Eigentum der Wohnungseigentümer in Form einer Bruchteilsgemeinschaft. Vom Grundsatz her sind also die Wohnungseigentümer zur Verkehrssicherung verpflichtet. Allerdings handelt es sich bei der Pflicht zur Verkehrssicherung um eine Pflicht, die aus dem gemeinschaftlichen Eigentum resultiert und daher nach § 9a Abs...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2 Haftungsbegrenzung

4.2.2.1 Vertragsgestaltung Da es sich beim Verwaltervertrag in aller Regel um einen Formularvertrag handelt, der der Inhaltskontrolle nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegt, kann der Verwalter für den Bereich der Verkehrssicherungspflichten seine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit weder dem Grunde ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3 Gefahrenquellen in einer WEG

3.1 Abwasserleitungen (Dichtheitsprüfung) Gemäß § 60 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht grundsätzlich und für jeden die Verpflichtung, seine Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben und zu unterhalten. Mit anderen Worten: Jede Abwasserleitung muss absolut dicht sein. Dies gilt auch für Abwasserleitungen auf privaten ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.1.1 Grundsätze

Die originäre Haftung der GdWE folgt aus § 823 Abs. 1 BGB als Schädigerin. Ihre Haftung aus einer Verletzung eines Schutzgesetzes folgt aus § 823 Abs. 2 BGB. Die Haftung als Grundstücksbesitzer trifft die Gemeinschaft über § 836 BGB. Für Pflichtverletzungen des Verwalters haftet die Gemeinschaft entsprechend §§ 31, 89 BGB. Soweit der Verwalter für die GdWE Dritte mit der Überna...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.1 Grundsätze

Verletzt der Verwalter seine Organpflichten, insbesondere weil er erforderliche Maßnahmen der Verkehrssicherung unterlässt bzw. nicht für eine entsprechende Beschlussfassung der Wohnungseigentümer sorgt, kann er wegen Verletzung der der GdWE im Außenverhältnis obliegenden Verkehrssicherungspflichten in Anspruch und in Regress genommenen werden. Eine unmittelbare Haftung des V...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.3 Örtliche Satzungen

Erhebliche Bedeutung für den Umfang der Verkehrssicherungspflichten kommt demgegenüber örtlichen bzw. kommunalen Satzungen zu, bei denen es sich in aller Regel um Schutzgesetze des § 823 Abs. 2 BGB handelt. Von Bedeutung können insbesondere folgende Satzungen sein, wobei es selbstverständlich auf das jeweilige Orts- bzw. Kommunalrecht ankommt: Satzungen zur Aufrechterhaltung ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2.1 Vertragsgestaltung

Da es sich beim Verwaltervertrag in aller Regel um einen Formularvertrag handelt, der der Inhaltskontrolle nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegt, kann der Verwalter für den Bereich der Verkehrssicherungspflichten seine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit weder dem Grunde noch der Höhe nach begrenz...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.17 Zaun

Zäune können dann ein Risiko bergen, wenn sie Ursache von Personenverletzungen sein können. Dies gilt insbesondere, wenn sie als Einfriedung von Spielplätzen oder Spielwiesen dienen. Es bedarf keiner Diskussion darüber, dass etwa ein Stacheldrahtzaun eine ungeeignete Einfriedung darstellt. Im Bereich von Spielplätzen sollten aber auch keine Zäune mit spitzen oberen Abschlüss...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2.2 Objektbegehung

Haftungsrisiken wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten sollte der Verwalter von Beginn seiner Tätigkeit an vorbeugen. Erstbegehung Der Verwalter sollte zeitnah nach Übernahme einer neuen Verwaltung eine Objektbegehung durchführen, um den Zustand der Anlage und etwaige Gefahrenquellen zu ermitteln. Unabhängig von der Frage, ob der Verwalter zu einer Objektbegehu...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.8 Gasleitungen

Vor der ersten Inbetriebnahme von Gasleitungen hat eine Dichtigkeitsprüfung zu erfolgen. Ansonsten erfolgt keine Anschlussfreigabe seitens des Gasversorgers. Die Technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TRGI) enthalten insoweit Regelungen bezüglich Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb von Gasinstallationen in Gebäuden und auf Grundstücken, die ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.16 Trinkwasser

Nach § 14 Abs. 1 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV) haben Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, das Wasser an mehreren repräsentativen Probeentnahmestellen regelmäßig von einer zugelassenen Untersuchungsstelle auf Legionellen untersuchen z...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.9 Grundstück

Weist eine Hoffläche oder ein Gehweg unterschiedlich hohe Pflastersteine auf und besteht deshalb eine Stolper- bzw. Sturzgefahr, muss Abhilfe geschaffen werden.[1] Entsprechendes gilt, wenn gemeinschaftliche Wege von Dornenhecken begrenzt werden. Führen diese auch noch zum gemeinschaftlichen Kinderspielplatz und werden deshalb von Kindern frequentiert, sollte der Verwalter um...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.11 Öltankreinigung

Eine Verpflichtung zur Reinigung von Heizöltanks besteht nicht, allerdings sollte aber an eine Öltankreinigung gedacht werden. Insoweit wird bei Stahltanks ein Reinigungsintervall von 5 bis 7 Jahren[1] und bei Kunststofftanks etwa alle 7 bis 10 Jahre empfohlen.mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.6 Erhaltungsmaßnahmen

Gemäß § 2 Abs. 9 BetrSichV stellt "jede Maßnahme, durch welche die Sicherheit eines Arbeitsmittels beeinflusst wird", eine prüfpflichtige Änderung dar. Jede Reparatur eines Bauteils, das mit dem sicheren Betrieb der Aufzugsanlage zu tun hat, muss von der zuständigen ZÜS abgenommen werden. Sind also entsprechende Erhaltungsmaßnahmen am Aufzug erforderlich, muss der Verwalter ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2.3 Beseitigung von Gefahrenquellen

Hat der Verwalter potenzielle Gefahrenbereiche erkannt, sollte er umgehend eine Wohnungseigentümerversammlung zwecks Beschlussfassung über Abhilfemaßnahmen einberufen. In aller Regel genügt der Verwalter seinen Pflichten zunächst, indem er etwaige Gefahrenquellen ermittelt und die Eigentümergemeinschaft hierüber unverzüglich in Kenntnis setzt. Über konkrete Maßnahmen zur Bes...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.1 Grundsätze

Seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 1.6.2015 gelten für Betreiber von Aufzugsanlagen strenge Regelungen. Zwar richtet sich die BetrSichV in erster Linie an Arbeitgeber. Da diese jedoch Regelungen für "Aufzugsanlagen i. S. d. Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.3 Prüfpflicht und Prüffristen

Alle Aufzüge müssen spätestens alle 2 Jahre einer Hauptprüfung unterzogen werden. Dazwischen ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Die Fristen der Prüfungen hängen von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind zunächst die Art der Nutzung und die Anzahl der Aufzugsfahrten. Auch ist das Umfeld der Anlage in die Beurteilung mit einzubeziehen, also etwa die Gefahr von Vandalism...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2.5 Beschlussdurchführung

Nach erfolgter Beschlussfassung ist der Verwalter verpflichtet, für eine unverzügliche Umsetzung des Beschlusses zu sorgen. Wartet der Verwalter ab, droht ein hohes Haftungsrisiko. Haben die Wohnungseigentümer den Verwalter z. B. beauftragt, an einem Treppenaufgang ein fehlendes Geländer anbringen zu lassen, so hat der Verwalter für die unverzügliche Ausführung des Auftrags ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.15 Treppenhaus

Absturzsicherung Geradezu selbstverständlich ist, dass an Treppen eine Absturzsicherung wie etwa ein Geländer bzw. Handlauf angebracht sein muss.[1] Handläufe dienen der Sturzvermeidung. Angesichts der erheblichen Körperschäden, die ein Treppensturz verursachen kann, ist die Anbringung von Handläufen dringend geboten. Hier ist auch Eile geboten. So Handläufe (noch) nicht ange...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.7 Gartenteiche

Ob Gartenteiche einzufrieden sind, soll sich nach den Maßgaben des konkreten Einzelfalls, nämlich nach Lage, Größe und Tiefe des Teichs richten.[1] Im Hinblick aber auf die Tatsache, dass gerade Kleinkinder nicht ertrinken, sondern ersticken, wenn sie in einen Teich fallen, ist stets eine Einfriedung empfehlenswert. Alternativ kann knapp unter der Wasseroberfläche eine Abstu...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.2 Notfallplan

Seit 31.5.2016 muss für jede Aufzugsanlage ein Notfallplan vorliegen und in der Aufzugsdokumentation hinterlegt sein. Des Weiteren ist der Einbau eines Zweiwege-Notrufsystems verpflichtend. Der Notfallplan muss an der Hauptzugangsstelle des Aufzugs ausgehängt werden. Der Notfallplan muss unter anderem den Namen und die Telefonnummer der Person ausweisen, die uneingeschränkt ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.4 Prüfplakette

Jeder Aufzug muss mit einer Prüfplakette versehen sein, auf der der Monat und das Jahr der nächsten Prüfung angegeben sind. Diese Prüfplakette wird von den jeweiligen ZÜS angebracht, die die Prüfungen durchführen. Der Betreiber der Anlage – also die Wohnungseigentümergemeinschaft – ist dafür verantwortlich, dass die Plakette nicht entfernt wird und dass alle Aufzüge mit einer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.7 "Aufzugswärter"

Stets war ein "Aufzugswärter" erforderlich, der den Aufzug regelmäßig überwacht und kontrolliert hat. Nunmehr muss eine "beauftragte Person" die Aufgaben des früheren Aufzugwärters übernehmen. Die ZÜS prüft, ob eine solche Person tatsächlich vorhanden ist, die die regelmäßigen Kontrollen durchführt. In § 3.3 der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 ist ein e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.3 Brandschutz

Verschließen der Haustür Die Bauordnungen der Länder sehen alle das Erfordernis eines 2. Rettungswegs im Brandfall vor. Dies impliziert das Vorhandensein überhaupt eines 1. Rettungswegs. Diesen stellen nicht nur die Treppenhäuser und Flure innerhalb der Wohnungseigentumsanlage dar, sondern in erster Linie die Haustür der Wohnanlage. Ist diese aber verschlossen, ist der 1. Ret...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.1 Abwasserleitungen (Dichtheitsprüfung)

Gemäß § 60 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht grundsätzlich und für jeden die Verpflichtung, seine Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben und zu unterhalten. Mit anderen Worten: Jede Abwasserleitung muss absolut dicht sein. Dies gilt auch für Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken. Nach der weiteren Bestimmun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.13 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht in sämtlichen Bundesländern. Vereinzelt kann es Fälle geben, in denen die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern noch nicht erfüllt wurde. Wichtig für Verwalter ist dann, wer neben dem Einbau der Rauchwarnmelder auch für deren Wartung verantwortlich ist. Nach den Landesbauordnungen trifft die Einbau...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 2.2 Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Nachfolgend wird die zweite sehr bedeutende Sachversicherung, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, erläutert. Gesetzliche Vorschriften § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG schreibt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung vor. Fehlt eine solche Sachversicherung, kann diese von jedem einzel...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 6.1 Pflichten über das WEG hinaus

Die Rechte und Pflichten des Verwalters können im Verwaltervertrag näher ausgestaltet und konkretisiert werden. Insbesondere kann der Verwalter mit dem Verwaltervertrag auch Pflichten übernehmen, die über seinen gesetzlichen Pflichtenkreis hinausgehen. Zu denken ist hier in erster Linie an die Verpflichtung zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht.[1] Zur Vermeidung überflü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 2.1 Grundsätze

Da § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG den Verwalter ermächtigt, eigenständig Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, kann es sich dabei nur um erforderliche Maßnahmen handeln. Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ist er ohne entsprechenden Ermächtigungsbeschluss berechtigt, eigenständig Maßnahmen zu treffen, die vielleicht durchaus sinnvoll, aber nicht erforderlich sind. Praxi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten der Wo... / 6 Überwachungspflichten

Den Wohnungs- als Sondereigentümer treffen sämtliche Pflichten, die das Sondereigentum als Grundstück betreffen. Er muss z. B. die Verkehrssicherungspflichten erfüllen oder andere vor den Gefahren schützen, die ihnen wegen des Zustands des Sondereigentums drohen. Werden bspw. in einem im Sondereigentum stehenden Raum gefährliche Gegenstände und Materialien gelagert, ist nur ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 1.5.2 Deliktische Haftung

Eine deliktische Haftung kann den Verwalter dann treffen, wenn er die durch § 823 BGB geschützten Rechtsgüter der Wohnungseigentümer verletzt. Hierbei handelt es sich insbesondere um das Leben, den Körper, die Gesundheit und das Eigentum. Praxis-Beispiel Die zerbrochene Vase In der Wohnung eines Wohnungseigentümers werden die Fenster ausgetauscht. Der Verwalter prüft vor Ort, ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Überwachungspflichten des V... / 3 Verkehrssicherungspflicht

Überwachungspflichten des Verwalters ergeben sich insbesondere auch aus dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht. Zu den Verkehrssicherungspflichten gehört die Verpflichtung desjenigen, der sein Grundstück oder Gebäude anderen Personen zugänglich macht, für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Es ist also dafür zu sorgen, dass die Wohnungseigentumsanlage ausreich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Überwachungspflichten des V... / Zusammenfassung

Begriff Die Überwachungspflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage sind vielfältig. So gilt es u. a. die Einhaltung der Ruhezeiten gemäß der Hausordnung, den angestellten Hausmeister, ein etwa mit Räum- und Streupflichten beauftragten Dienstleister und insbesondere den Zustand des Gemeinschaftseigentums zu überwachen. Vernachlässigt der Verwalter die ihm obliegen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Überwachungspflichten des V... / 4 Gebäudeschäden

Eine besondere Ausprägung finden die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten in den §§ 836 bis 838 BGB. Die §§ 836 und 837 BGB machen den (Eigen-)Besitzer für Schäden haftbar, die durch den Einsturz eines Bauwerks oder durch Ablösung von Bauteilen entstehen. Haftungsgrund ist wiederum der allgemeine Rechtsgedanke, dass jeder für vermeidbare Schäden, die von seinen Sachen aus...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Spielplatz im Wohnungseigentum / 3 Erhöhte Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht

Erhöhte Anforderungen werden bei einem Kinderspielplatz an die Verkehrssicherungspflichten gestellt. Die fehlende oder nur begrenzte Entscheidungsfähigkeit von Kindern ist bei der Vorhersehbarkeit von Gefahren besonders zu berücksichtigen.[1] Dient der Spielplatz nach den Bestimmungen der Teilungserklärung als "Spielfläche für Kleinkinder", bedarf er aufgrund baurechtlicher ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausmeister (WEG)

Begriff Dienstleistungskräfte wie Hausmeister sind – sofern nicht selbstständige Fachunternehmen – angestellte Mitarbeiter der Eigentümergemeinschaft. Zweckmäßigerweise sollte ein schriftlicher Anstellungsvertrag mit Leistungskatalog geschlossen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung LG Frankfurt a. M., Urteil v. 17.5.2018, 2-13 S 26/17: Alternativangebote für eine...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausmeisterservice (WEG)

Begriff Statt eines festangestellten Hausmeisters kann sich die Wohnungseigentümergemeinschaft auch der Dienste eines so genannten Hausmeisterservice bedienen. Dabei handelt es sich um ein selbstständiges Unternehmen, welches letztlich alle Aufgaben, die auch ein Hausmeister auszuführen hätte, übernimmt. Im Unterschied zum Hausmeister gelten insoweit keine arbeitsrechtliche...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Parkplätze und Tiefgaragen ... / 1.2 Besondere Hindernisse

Bei der Gestaltung eines Parkplatzes dürfen keine überraschenden "Hindernisse" eingebaut werden. Begründet die Höhe der Begrenzung einer Parkfläche die Gefahr, dass der vordere oder hintere Karosserieüberhang beim Überfahren schadensträchtig aufsetzt, wird das den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht nicht gerecht. Ein 18 cm hoher Bordstein stellt eine abhilfebedür...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räum- und Streupflicht / 7 Mitverschulden

Verkehrssicherungspflichten dienen nur der Beseitigung von Gefahren, die für einen sorgfältigen Benutzer nicht rechtzeitig erkennbar sind. Offensichtliche Gefahren, vor denen man sich ohne Weiteres selbst schützen kann, lösen keine Verkehrssicherungspflichten aus. Die Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen kann wegen Mitverschuldens ausgeschlossen sein, wenn das Handeln d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räum- und Streupflicht / 2.3.3 Einzelfälle

Geldautomat Auch an einem Sonntag darf erwartet werden, dass bei Glatteis der Zugang zu einer Sparkassenfiliale mit einem Geldautomaten gestreut ist.[1] Autowaschanlage Der Betreiber einer Autowaschanlage[2] genügt seiner Verkehrssicherungspflicht bei Frost nicht dadurch, dass er in schematischen Zeitabständen Enteisungsmittel streut. Er muss immer dann erneut tätig werden, wen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kinderspielplätze und Freiz... / 2.1.1 Wasserrutsche in Freizeitbädern

Hauptursache für Unfälle in Schwimmbädern ist die Nutzung einer Wasserrutsche.[1] Dies belegen die zahlreichen Gerichtsentscheidungen zu entsprechenden Schadensersatzklagen gegen die Betreiber. Dabei spielt die Pflicht, deutlich auf Gefahren hinzuweisen, eine große Rolle. So muss eine wellenförmige Schwimmbadrutsche mit deutlichen Hinweisen zur richtigen Rutschhaltung beschil...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räum- und Streupflicht / 5.3.1 Eindeutige Vereinbarung

Der Eigentümer und Vermieter ist befugt, die Räum- und Streupflicht auf die Mieter eines Mehrfamilienhauses zu übertragen.[1] Voraussetzung für eine wirksame Delegation ist allerdings eine klare und eindeutige Vereinbarung, die eine Ausschaltung von Gefahren zuverlässig sicherstellt.[2] Das bloße Aufstellen und Einwerfen eines sog. "Schneeräumplans" in die Briefkästen der Mi...mehr