Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrssicherungspflicht

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Räum- und Streupflicht / 3 Räumlicher Umfang

Eine Pflicht zum Räumen und Streuen des Gehwegs besteht nur insoweit, als dies für den sicheren Fußgängerverkehr notwendig ist. Hierzu ist es i. d. R. nicht erforderlich, die gesamte Breite zwischen Hauswand und Bordstein zu streuen. Ausreichend ist vielmehr eine Gehbahn für Fußgänger, deren Breite allerdings nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessen sein wird. So soll e...mehr

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Räum- und Streupflicht / Zusammenfassung

Überblick Mit seinen Verkehrssicherungspflichten wird der Eigentümer vor allem in der kalten Jahreszeit konfrontiert. Winterliche Schnee- und Eisglätte bringen für ihn besondere Belastungen: Zum Schutz der Mitbewohner, Besucher und Passanten ist er verpflichtet, den Bürgersteig und die Hauszugänge, gegebenenfalls auch den Privatparkplatz, regelmäßig zu streuen und von Schnee...mehr

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Parkplätze und Tiefgaragen ... / 1.4 Polleranlagen

Parkplätze sind mitunter durch Poller (versenkbare Straßensperren) begrenzt. Das Betreiben einer solchen Polleranlage bringt wegen der damit verbundenen Gefahren besondere Verkehrssicherungspflichten mit sich. Dem Betreiber obliegt es deshalb, einen hinreichend sicheren Zustand durch geeignete und objektiv zumutbare Vorkehrungen zu schaffen, um Gefahren tunlichst abzuwenden,...mehr

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Kanalisation: Haftung für Ü... / 2.4 Haftung aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis

Neben dem Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung kommt nach Auffassung des BGH auch ein Schadensersatzanspruch aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis in Betracht, das auf einer entsprechenden Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über Leistungsstörungen im Schuldverhältnis beruht.[1] Praxis-Beispiel Beschädigung der Abwasserrohrleitung durch Tiefbauarbeiten In...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.2 Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

3.2.1 Abgrenzung zur Amtshaftung Werden Schadensersatzansprüche im Hinblick auf Fehler bei der Errichtung und Unterhaltung von Gewässern und Hochwasserschutzanlagen geltend gemacht, so sind sie nach den Grundsätzen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten[1] zu beurteilen. Denn die Gewässer- und Deichunterhaltungspflichten werden als Unterfall der allgemeinen Verkehrssi...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.2.1 Abgrenzung zur Amtshaftung

Werden Schadensersatzansprüche im Hinblick auf Fehler bei der Errichtung und Unterhaltung von Gewässern und Hochwasserschutzanlagen geltend gemacht, so sind sie nach den Grundsätzen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten[1] zu beurteilen. Denn die Gewässer- und Deichunterhaltungspflichten werden als Unterfall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht angesehen.[2] So...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 7 Rückstauschäden durch Wurzeleinwuchs

Bei Starkregen kann mitunter die Regenwasserkanalisation die anfallenden Wassermassen nicht mehr ableiten, weil Baumwurzeln in den Kanal eingewachsen sind und dessen Leistungsfähigkeit stark einschränken. Deshalb kann es zu einem Rückstau im öffentlichen Kanalsystem kommen mit der Folge von Überschwemmungen auf anliegenden Grundstücken. In solchen Fällen können zwar Verkehrs...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.2.2 Voraussetzungen

Es müssen allerdings die Voraussetzungen des § 823 BGB erfüllt sein. Insbesondere ist eine schuldhafte, für den Schaden ursächliche Pflichtverletzung erforderlich. Praxis-Beispiel Fehlende Kausalität An der Kausalität fehlt es etwa, wenn für eine Vernässung von Ackerflächen nicht die (möglicherweise durch Behördenfehler verursachte) Bachüberschwemmung, sondern der marode Zusta...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.2.3 Einzelfälle

Zweckgebundenes Rückhaltebecken Der Pächter einer Ackerfläche kann nicht mit dem Vorwurf gehört werden, ein Wasserverband hafte für die Überflutung seiner Ackerfläche in Folge Starkregens, wenn der vom Wasserverband unterhaltene und für die Abwehr von Hochwasser eingerichtete Retentionsraum (Wasserrückhaltebecken) nicht zum Schutz der Ackerflächen vorgesehen ist.[1] Beseitigun...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 2 Wer haftet bei Überschwemmungen?

Nachbarrecht Die Verantwortlichkeiten der Eigentümer von Nachbargrundstücken bezogen auf das wild abfließende Wasser sind in § 37 Abs. 1 WHG geregelt. So darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden. Ebenso darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers nich...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 3.1.2 Baurechtliche Versäumnisse

Belange der Wasserwirtschaft und des Hochwasserschutzes sind bereits nicht Prüfungsgegenstand im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Sie haben als öffentliche Belange nur für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich eine Bedeutung und sind nicht Gegenstand der Prüfung nach § 34 BauGB und des darin enthaltenen Gebots der Rücksichtnahme. Gewisse ...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 206 Nach Auffassung des Berufungsgerichts konnte die Klägerin von den Beklagten gemäß § 823 BGB, § 116 SGB X Schadensersatz auf der Grundlage einer Haftungsquote von 60 % verlangen. Die Beklagten hätten es pflichtwidrig unterlassen, für eine ordnungsgemäße Absturzsicherung zu sorgen. Ein Verstoß gegen § 12 der einschlägigen Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten BGV C 22...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 276 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung stand. Rz. 277 Die Auffassung des Berufungsgerichts, dass eine Haftung der Insolvenzschuldnerin bestehe, war nicht zu beanstanden. Rz. 278 Der BGH hat wiederholt entschieden, dass eine Haftung des mit der örtlichen Bauaufsicht bzw. Bauleitung beauftragten Architekten wegen einer Verletzung von Verkehrssic...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 58 Das Berufungsgericht hatte ausgeführt, die im Liquidationsstadium fortbestehende Beklagte zu 1 hafte als persönlich haftende Gesellschafterin der Generalunternehmerin, der KG, für deren Verbindlichkeiten gemäß §§ 161 Abs. 2, 128 S. 1 HGB. Die Generalunternehmerin sei dem Kläger für die Folgen seines Sturzes nach §§ 831 Abs. 1, 823 Abs. 1, 847 Abs. 1 BGB verantwortlich...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 65 Die zulässige Revision hatte Erfolg. Sie führte zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz. Rz. 66 Das Berufungsgericht hatte gemeint, die Forderung der Klägerin scheitere an der fehlenden Ursächlichkeit der ihrem Vorbringen zufolge verzögerten Einleitung und Durchführung ihrer Rettung für die eingetretenen gesundh...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / a) Der Fall

Rz. 27 Der Kläger begehrte von dem Beklagten im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs die Freistellung von Schadensersatzansprüchen, die der Ehefrau des Beklagten gegen ihn nach einem Bootsunfall zugesprochen worden sind. Rz. 28 Am 10.8.2001 waren der Beklagte und seine Ehefrau mit dem Kläger in dessen Motorboot zum abwechselnden Wasserskifahren auf den Gardasee ausgefahren. Zum...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / a) Der Fall

Rz. 239 Die Klägerin war als Auszubildende zur Pferdewirtin von ihrem Arbeitgeber zur Betreuung von dessen Pferden bei einer von dem Beklagten zu 2 auf dem Gelände eins Reitvereins veranstalteten Hengstkörung eingesetzt. Als sie vor dem Eingangstor der Reithalle dem Hengst ihres Arbeitgebers nach Beendigung der Präsentation eine Decke auflegte, wurde sie von einem vorbeigefü...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / 13. Gestörte Gesamtschuld durch Haftungsprivilegierung des Entleihers des verletzten Arbeitnehmers

Rz. 201 BGH, Urt. v. 18.11.2014 – VI ZR 47/13, VersR 2015, 189 Zitat BGB §§ 426, 823 Abs. 1, 104 Abs. 1 S. 1; SGB VII §§ 108 Abs. 1, 110 Abs. 1mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 438 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen war nicht ausgeschlossen, dass die Klägerin aus übergegangenem Recht des Versicherten von der Beklagten Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 1 BGB) beanspruchen kann. Ein solcher Anspruch war entgegen der ...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 243 Soweit das Berufungsgericht meinte, die Schädigung der Klägerin sei auf einer für die Klägerin und den Beklagten zu 1 gemeinsamen Betriebsstätte i.S.d. § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII erfolgt, trugen seine Feststellungen diese Beurteilung nicht. Rz. 244 Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung erfasst der Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte über die Fälle der Arbeits...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 359 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand, weil eine – aus seiner Sicht mit Recht nicht näher geprüfte – Haftung der Beklagten aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht weder wegen des Bestehens einer gemeinsamen Betriebsstätte zwischen der Beklagten und dem Kläger noch nach den Grundsätzen des gestörten Gesamtschuldverhältnisses...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 559 Die Klägerin, eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, nahm die Beklagten auf Ersatz von Aufwendungen wegen eines Unfalls des bei ihr versicherten Kindes B. in einer Kindertagesstätte in Anspruch. Am 6.3.2008 hielt sich das versicherte Kind mit anderen Kindern auf dem Außengelände der Kindertagesstätte auf. Die Kordel des Anoraks des Kindes verhakte sich in...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 164 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Die von dem Polizeibeamten K. erlittene psychische Gesundheitsverletzung war dem Beklagten zuzurechnen und löste daher einen Schadensersatzanspruch gegen diesen aus § 823 Abs. 1 BGB aus, der gemäß § 72 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz auf das klagende Land übergegangen war. Rz. 165 Durch ein Ges...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / 3. Das Haftungsprivileg des § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII beim bauleitenden Architekten

Rz. 270 BGH, Urt. v. 13.3.2007 – VI ZR 178/05, VersR 2007, 948 Zitat BGB § 823; SGB VII § 106 Abs. 3 Alt. 3 a) Der Fall Rz. 271 Die K...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / 4. Probleme des gestörten Gesamtschuldverhältnisses

Rz. 53 BGH, Urt. v. 14.6.2005 – VI ZR 25/04, VersR 2005, 1397 Zitat BGB §§ 831, 823, 840 Abs. 1 und 2; SGB VII § 106 Abs. 3 Alt. 3mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / a) Der Fall

Rz. 202 Die Klägerin, eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, nahm die Beklagten aus übergegangenem Recht ihres Versicherten R. wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten auf Ersatz materiellen Schadens in Anspruch. Rz. 203 Die Stadtwirtschaft W. GmbH beabsichtigte, auf dem Gelände ihres Betriebshofs eine Halle zu errichten. Sie beauftragte die Beklagte z...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 43 Das Berufungsgericht hatte hinsichtlich der allein noch im Streit befindlichen Haftung des Beklagten zu 2 auf Ersatz des immateriellen Schadens des Klägers ausgeführt, dass der Schaden durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs verursacht worden sei. Der Beklagte zu 2 hafte als Haftpflichtversicherer des vom Beklagten zu 1 gesteuerten Lkw gemäß § 3 Nr. 1 PflVG allerdings ...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 532 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung der Revision war der Senat an einer Sachentscheidung allerdings nicht bereits deshalb gehindert, weil das Berufungsgericht die Berufungsanträge nicht wiedergegeben hat. Ohne die Wiedergabe der Anträge leidet das Berufungsurteil zwar regelmäßig an einem von Amts wege...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / a) Der Fall

Rz. 58 Die Klägerin machte Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach einem Badeunfall geltend. Rz. 59 Die beklagte Verbandsgemeinde (Beklagte zu 3) betrieb einen künstlich angelegten, jedoch naturnah gestalteten Badesee als öffentliche Einrichtung. § 10 Abs. 1 der Bade- und Benutzungsordnung bestimmt, dass die Benutzung der Anlage auf eigene Gefahr und Verantwortung er...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 563 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung im Ergebnis Stand. Mit der Revision war davon auszugehen, dass das Rechtsmittel unbeschränkt zugelassen worden war. Die Entscheidungsformel des Berufungsurteils enthielt keinen Zusatz, der die dort ausgesprochene Zulassung der Revision einschränkt. Auch aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils erg...mehr

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Heizöltankanlage (Verkehrss... / Zusammenfassung

Überblick Wegen der Gefahr der Bodenkontamination besteht für Heizöltanks eine ausgeprägte und jedem bekannte Verkehrssicherungspflicht. Die Haftung kann aber nicht nur den Eigentümer, sondern auch den Heizöllieferanten treffen.mehr

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Grunddienstbarkeit / 5.2 Mehrere Berechtigte

Kein seltener Fall: Auf mehreren hintereinander liegenden Grundstücken sollen ein Geh- und Fahrtrecht sowie ein Ver- und Entsorgungsanlagenrecht durch Grunddienstbarkeiten gesichert werden. Hier sind 2 Wege möglich: Zugunsten des jeweiligen Eigentümers jedes der hintereinander liegenden Grundstücke kann an jedem der davor liegenden Grundstücke ein jeweils an derselben Stelle...mehr

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Grenzbaum, Grenzstrauch und... / 1.5 Kostentragung

Da jedoch die Beseitigung häufig mehr Kosten verursacht, als Gewinn verschafft, kann der eine Nachbar dem anderen, welcher die Beseitigung fordert, deren Ausführung auf eigene Kosten und zu eigenem Gewinn überlassen, indem er auf sein Recht am Baum oder Strauch verzichtet.[1] In diesem Fall erwirbt derjenige, der den Baum oder Strauch beseitigt, mit dessen Trennung vom Boden...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.6 Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht trifft in erster Linie denjenigen, der ein Grundstück oder ein Gebäude anderen Personen zugänglich macht und somit einen "Verkehr" eröffnet. Er hat dann auch für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Sicherungsverpflichtet ist daneben grundsätzlich jeder, der in der Lage ist, über die Sache zu verfügen. Das Gemeinschaftseigentum ist Eigentum...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 3.2 Verletzung der Verkehrssicherungspflichten

Relevantester Grund einer Haftung gegenüber außenstehenden Dritten stellt die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar. Im Unterschied zur Haftung gegenüber den Wohnungseigentümern im Fall der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten, haftet die GdWE mangels Bestehens vertraglicher Beziehungen zu dem Dritten deliktisch nach § 823 Abs. 1 BGB oder über § 9a Abs. 2 WEG au...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.7.1 Verkehrssicherung

Eng verbunden mit der Haftung im Fall der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist die Haftung der GdWE für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die der Gemeinschaft obliegende Verkehrssicherungspflicht kann auf einzelne Wohnungseigentümer oder Dritte übertragen werden.[1] Werden die Verkehrssicherungspflichten teilweise auf Dritte, z. B. auf Reinigungs- oder Grundstü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 5.1 Herüberwachsende Wurzeln

Das bloße Hinüberwachsen der Wurzeln von benachbarten Bäumen und Sträuchern auf das eigene Grundstück ist für sich genommen noch keine Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung, die abgewehrt werden könnte.[1] Das Gesetz verlangt vielmehr gemäß § 910 Abs. 2 BGB eine konkrete Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung.[2] Das ist etwa dann der Fall, wenn: Baumwurzeln in eine Abwasse...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Geh- und Fahrrecht / 2 Wer ist wofür zuständig?

Der Berechtigte muss den Weg unterhalten, instand setzen und trägt die Verkehrssicherungspflicht, muss also auch räumen und streuen. Benutzt allerdings der Eigentümer den Weg mit, tragen beide die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung anteilig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auch sind in der Regel beide verkehrssicherungspflichtig.[1]mehr

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Verkehrssicherungspflicht bei Eis und Schnee

Überblick Die ersten heftigen Schneefälle haben das Land im Griff und wenn es kälter wird, kommt auch das Glatteis. Eigentümer und Mieter sollten jetzt an die Verkehrssicherungspflicht denken. Die zentrale Frage lautet: Wer muss räumen und streuen? Schnee und Eis müssen grundsätzlich vom Grundstückseigentümer oder Vermieter beseitigt werden, denn diesem obliegt die Verkehrss...mehr

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Gaststätte, Kaufhaus und Su... / 1 Gaststätte und Hotel

An der Vielzahl der Gerichtsurteile gemessen muss das Betreten und Verlassen von Gaststätten mit erheblichen Gefahren verbunden sein, denn danach stürzen die Gäste reihenweise über Schwellen, Gitterroste und Ähnliches oder rutschen auf nassen Fliesen oder Treppenstufen aus. Dabei fallen die Entscheidungen recht unterschiedlich aus: Mal hat der Gastwirt den "schwarzen Peter",...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gaststätte, Kaufhaus und Su... / 2.2.1 Eingang und Bodenbelag

Der Betreiber eines Einkaufszentrums muss zumutbare Sicherheitsvorkehrungen treffen, um der Rutschgefahr vorzubeugen, die dadurch entsteht, dass Kunden wegen der Witterungsverhältnisse (Schneeregen) Nässe in den Eingangsbereich tragen.[1] Für Fußböden in Kaufhäusern und Supermärkten gilt, dass der Belag so auszuwählen und zu unterhalten ist, dass die Stand- und Trittsicherhei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gaststätte, Kaufhaus und Su... / 2.3.1 Eingangsbereich und Zuwegung

In den Wintermonaten ist verstärkt damit zu rechnen, dass Kunden mit wasser- und schneebehafteten Schuhen den Einkaufsbereich betreten und ohne Anbringung einer Fußmatte eine besondere Rutschgefahr besteht. Der Betreiber eines Lebensmittelladens kommt dann seiner Verkehrssicherungspflicht i. d. R. dadurch hinreichend nach, dass er im Eingangsbereich eine den DIN-Normen entsp...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gaststätte, Kaufhaus und Su... / 2.1 Ladenlokale aller Art

Innerhalb von Einkaufszentren wie Kaufhäusern, Supermärkten und Getränkemärkten bestehen gesteigerte Verkehrssicherungspflichten, weil die Kunden – wie vom Betreiber beabsichtigt – ihr Augenmerk vornehmlich auf die Warenauslagen lenken. Es gelten strenge Sicherheitsstandards.[1] Entsprechend kann der Geschäftsinhaber bereits für kleinere Gefahrenquellen haften.[2] Dies betrif...mehr

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Gartenteiche und Schwimmbec... / Zusammenfassung

Überblick Jeder Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer trägt für seine Immobilie die Verkehrssicherungspflicht. Besonders wichtig ist dies bei Gartenteichen und Schwimmbecken, die für Kinder eine besondere Gefahrenquelle darstellen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gaststätte, Kaufhaus und Su... / 2.2.3 Rolltreppe

Für Schäden im Zusammenhang mit der Benutzung einer Rolltreppe, die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen ist und betrieben wird, kommt eine Haftung aus dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflichtverletzung grundsätzlich nicht in Betracht. Jedoch ist der Betreiber eines Einkaufszentrums nicht deswegen von dem Ergreifen jeglicher Maßnahmen zum Schutz ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebäudeeinsturz und herabfa... / 1.2 Haftungsausschluss und Beweislast

Es handelt sich um einen Fall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, der in § 836 Abs. 1 BGB besonders geregelt ist.[1] Danach tritt die Ersatzpflicht allerdings nicht ein, "wenn der Besitzer zum Zweck der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat". Es werden also nach dem Gesetz sowohl das Verschulden des Grundstücksbesitzers als auch ein ...mehr

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Gaststätte, Kaufhaus und Su... / Zusammenfassung

Überblick Diese Immobilien öffnet der Betreiber gezielt dem Personenverkehr. Deshalb herrschen hier erhöhte Verkehrssicherungspflichten. Dabei besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen den Speiselokalen und den Einkaufszentren, bei denen das Auge ganz bewusst "zur Ware hin" abgelenkt und dadurch das Risiko erhöht wird. Doch auch bei anderen Stätten mit regem Publikumsver...mehr

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Gartenteiche und Schwimmbec... / 3 Aufsichtspflicht der Eltern

Allerdings dürfen die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten nicht überspannt werden. So nehmen die Gerichte bei Unfällen von Kleinkindern (bis ca. 3 Jahre) verstärkt deren Eltern oder andere Begleitpersonen in die (Aufsichts-)Pflicht. Der Gartenteichbesitzer darf darauf vertrauen, dass ein Kleinkind lückenlos beaufsichtigt wird.[1] Ein verletztes Kind muss sich da...mehr

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Gaststätte, Kaufhaus und Su... / 3 Weitere Stätten mit Publikumsverkehr

Apotheke Eine Apotheke treffen geringere Verkehrssicherungspflichten als z. B. Kaufhäuser oder sonstige Einrichtungen mit großem Publikumsverkehr, da in Apotheken regelmäßig kein Publikumsandrang herrscht, der die Einsehbarkeit des Bodenbereichs für Kunden signifikant einschränkt. Zudem gehen von den Auslagen einer Apotheke keine besonderen Ablenkungswirkungen aus.[1] Fachgesc...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 3.3 Organisationspflichten

Greifen die vorstehend beschriebenen besonderen gesetzlichen Ausnahmeregelungen oder vereinbarte Kompetenzbestimmungen nicht ein, so ist der Verwalter an das von der Rechtsprechung umfassend interpretierte gesetzliche Aufgabenmodell gebunden, wonach die Entscheidungskompetenz der Eigentümerversammlung zukommt. Dabei wird insbesondere die Regelung des § 27 Abs. 1 Nr. 1 und 2, ...mehr