Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrssicherungspflicht

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / H. Muster Erbbaurechtsvertrag und Gesamterbbaurechtsvertrag

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. / BESTELLUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _____... mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / E. Muster Erbbaurechtskaufvertrag; Muster Erbbaurechtsüberlassungsvertrag; Muster Zustimmung des Grundstückseigentümers

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtskaufvertrag „UVZ-Nr./ ERBBAURECHTSKAUFVERTRAG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________... mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / VIII. Muster Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht durch Vorratsteilung nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG; Muster Erbbaurechtsbegründung und Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht in einer Urkunde

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.1: Formulierungsvorschlag Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten, §§ 30 Abs. 2, 8 WEG UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ AUFTEILUNG EINES ERBBAURECHTS IN WOHNUNGS- UND TEILERBBAURECHTE GEM. §§ 30 ABS. 2, 8 WEG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_... mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / H. Muster Untererbbaurechtsvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.3: Formulierungsvorschlag Untererbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ BESTELLUNG EINES UNTERERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind gleichzeitig vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _... mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 5 Umfang der Verkehrssicherungspflicht

5.1 Grundsatz Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht wird von den Umständen des Einzelfalls bestimmt. Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise Gefahren ausräumen oder jedenfalls vor ihnen warnen. Die Verkehrssicherungspflicht reicht grundsätzlich nur so weit, wie der bestimmungsgemäße Verkehr auf der Baustelle eröffnet ist. Da nur fü... mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 6.1 Erhöhte Verkehrssicherungspflicht

Baustellen bergen erhöhte Gefahren schon wegen der Bauarbeiten an sich, aber auch wegen der Vielzahl der Personen, die sich auf und nahe der Baustelle aufhalten. Deshalb werden an die Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers strengere Anforderungen gestellt. Denn er schafft mit seinen Bauarbeiten die Gefahrenquelle unmittelbar und übt auch die tatsächliche Verfügungsgew... mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 2 Haftung des Generalunternehmers

Grundsätzlich trifft die Verkehrssicherungspflicht zunächst alle Unternehmer, die eine Gefahrenquelle schaffen oder diese beherrschen und dadurch in der Lage sind, Gefahren zu sehen und sie gleichzeitig abzuwenden. Doch im Einzelfall ist manches streitig. Geht es um die Sicherheit der in Auftrag gegebenen Arbeiten, soll allein der fachkundige Auftragnehmer verantwortlich sei... mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 5.1 Grundsatz

Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht wird von den Umständen des Einzelfalls bestimmt. Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise Gefahren ausräumen oder jedenfalls vor ihnen warnen. Die Verkehrssicherungspflicht reicht grundsätzlich nur so weit, wie der bestimmungsgemäße Verkehr auf der Baustelle eröffnet ist. Da nur für einen begre... mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 4 Haftung des Architekten

Auf einer Baustelle ist primär der einzelne Bauunternehmer verkehrssicherungspflichtig.[1] Doch ist der bauleitende Architekt neben dem Unternehmer verkehrssicherungspflichtig, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Unternehmer in dieser Hinsicht nicht genügend sachkundig oder zuverlässig ist, z. B. bei einem unzureichenden Baugerüst.[2] Praxis-Beispiel Strenge Haftung F... mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / Zusammenfassung

Überblick Jeder Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer trägt für seine Immobilie die Verkehrssicherungspflicht. Er muss Verkehrsteilnehmer vor schlecht erkennbaren Gefahren schützen oder zumindest warnen. Im Zusammenhang mit Bauarbeiten kann die Verkehrssicherungspflicht auf den Architekten oder die Bauunternehmer übergehen. Für den Bauherrn bestehen jedenfalls Kontroll- und Ü... mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 1.2 Übertragung auf Dritte

Die Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn kann eingeschränkt sein, wenn er die Planung und Durchführung des Bauvorhabens Fachleuten überträgt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Bauherr die Ausführung einem als zuverlässig bekannten Bauunternehmer zur eigenverantwortlichen Durchführung übertragen hat.[1] Bauunternehmer So treffen die Sicherungspflichten auf Baustellen... mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 5.2 Sicherungspflicht gegenüber Besuchern

Häufig zeigen Bauherren ihren Verwandten und Bekannten den Rohbau des neuen Hauses und führen sie darin herum. Für die Sicherheit von Besuchern ist grundsätzlich der Bauherr verantwortlich, der ihnen den Zugang zur Baustelle eröffnet. Dieser muss selbst die Gefahren kennen, denen er seine Besucher aussetzt; er muss sie fernhalten, warnen oder sonst wie Vorsichtsmaßnahmen tre... mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 5.2 Beschränkte Haftung für untypische Gefahren

Demgegenüber trägt der Grundeigentümer weiterhin nach den von den Gerichten entwickelten Grundsätzen die Verantwortung für untypische Gefahren, die er durch eigenes Handeln geschaffen hat und die für Erholungssuchende trotz der von ihnen zu erwartenden Aufmerksamkeit nicht zu erkennen sind. Für diese untypischen Gefahren haftet der Grundeigentümer nach Meinung der Gerichte n... mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 6.2 Haftungseinschränkungen

Andererseits haftet der Bauunternehmer nicht schrankenlos. So ist er nicht gehalten, trotz des auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Gehwegs im Baustellenbereich zusätzlich einen Notweg für Fußgänger zur Verfügung zu stellen, um diesen bei winterlichen Verhältnissen an dieser Stelle ein Überqueren der Straße zu ersparen.[1] Handelt es sich um eine gut erkennbare Bauste... mehr

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Weihnachtsdekoration und Lichterketten: Das gilt rechtlich

Überblick Lichterketten im Fenster, Weihnachtsdekoration am Balkon – hier haben Vermieter eventuell ein Wörtchen mitzureden. Und was ist mit dem Nachbarn: Wie viel Advent muss der dulden, wenn Eigentümer das Haus schmücken? Ein Überblick. In der Adventszeit hängen viele Mieter Lichterketten und Weihnachtsdekoration auf. In manchen Fällen haben die Vermieter ein Recht, mitzur... mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 5 Haftung des Grundeigentümers bei Unfällen von Erholungssuchenden

Einerseits muss der Grundeigentümer den öffentlichen Erholungsverkehr auf seinen Grundflächen als Ausformung der Sozialpflichtigkeit seines Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG dulden. Andererseits kann diese gesetzliche Duldungspflicht nicht dazu führen, dass er die unabsehbaren Haftungsfolgen nach § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflich... mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 1.3 Kontrollpflicht des Bauherrn

Hat der Bauherr ein Unternehmen mit der Einrichtung einer Baustelle beauftragt, treffen ihn Kontroll- und Überwachungspflichten. Das gilt auch dann, wenn er die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer überträgt. Allerdings muss der Bauherr den Beauftragten nicht ständig beaufsichtigen. Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass er über das Geschehen ... mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 6.1.2 Gefahren für Personen und Sachen

Bei gewichtigen Gefahren, die von einem geschützten Baum ausgehen und die nicht etwa durch baumchirurgische Maßnahmen abgewendet werden können, kann ein Ausnahmetatbestand erfüllt sein, der einen Antrag auf eine Fällgenehmigung begründet. Es handelt sich um den in der Praxis häufigsten Antragsfall. Unter Gefahr verstehen die Gerichte in diesem Zusammenhang eine Sachlage, die ... mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 1.1 Geschützte Personen

Grundsätzlich ist der Bauherr (Grundstückseigentümer) als Veranlasser des Bauvorhabens verkehrssicherungspflichtig. Er haftet dafür, dass die Baustelle gegenüber jedem gesichert ist, der sich befugt auf der Baustelle aufhält, z. B. Bauherr, Architekt, Handwerker, Lieferanten, Beamte der Bauaufsichtsbehörde. Bei jedem beauftragten Handwerker ist allerdings auch dessen Eigenver... mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 1.4 Nachbarschutz

Werden durch Bauarbeiten auf einem Grundstück Schäden an einem Nachbargrundstück verursacht, kommt auch eine Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB im Hinblick auf die einen Bauherrn treffenden Verkehrssicherungspflichten in Betracht. Des Weiteren besteht ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB, der sich nicht nur gegen den Eigentümer des beeinträchti... mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 5.1 Haftungsbegrenzung

Deshalb bestimmt § 60 BNatSchG, dass das Betreten der freien Landschaft wie das Betreten des Waldes nach § 14 Abs. 1 Satz 3 BWaldG auf eigene Gefahr erfolgt. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten für den Grundeigentümer begründet. Es besteht nach dem Gesetzeswortlaut insbesondere keine Haftung für typische, sich au... mehr

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Familienangehörige / 1.1 Enge Familienangehörige

Enge Familienangehörige gelten nach h. M. nicht als Dritte. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Der vertragsgemäße Gebrauch erfasse die Aufnahme dieser Personen.[1] Zu den engen Familienangehörigen zählen der Ehegatte[2], die gemeinsamen Kinder und die Stiefkinder,[3] u. U. auch die Enkel.[4] Auch der den Ehegatten gleichgestellte gleichgeschlechtliche Lebenspartner i. S.... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Betriebskosten richtig zuor... / 3.13 Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, § 2 Nr. 13 BetrKV

§ 2 Nr. 13 BetrKV Zitat die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug; Sachversicherungen Neben den in § 2 Nr. 13 BetrKV namentlich erwähnten Versicherung... mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / I. Muster: Teilungserklärung (Doppelhaus, § 3 WEG)

Rz. 67 Kann das Grundstück nicht real geteilt werden, bietet sich die Bildung von Wohnungseigentumsrechten an. An jeder Wohnung kann Sondereigentum begründet werden. Die Gemeinschaftsordnung kann so gestaltet werden, dass sie einer realen Teilung der Einheiten nah kommt. Die Aufteilungserklärung nach § 3 WEG bei der Gemeinschaftsordnung kann folgende Formulierung haben: Muster... mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / h) Rückrufkostenausschluss (Ziff. 6.2.8)

Rz. 162 Mit dem in Ziff. 6.2.8 geregelten Rückrufkostenausschluss sollen Überschneidungen zu den Rückrufkostendeckungen[298] vermieden und die Abgrenzung einfach gestaltet werden.[299] Die Regelung in Ziff. 6.2.8 schließt Ansprüche wegen Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rückruf von Erzeugnissen geltend gemacht werden, aus, wobei sowohl der Rückruf, als auch der Begriff ... mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / G. Muster: Bauträgerkaufvertrag einer Eigentumswohnung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Bauträgervertrag einer Eigentumswohnung UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ Am _________________________ erschienen vor mir, Notar _________________________, Amtssitz _________________________, in den notariellen Amtsräumen: mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Rechtsgrundlagen des Haftpflichtanspruchs

Rz. 29 Für den Versicherungsschutz ist nach A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB die Inanspruchnahme aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts maßgebend. Rz. 30 Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen ergeben sich aus deliktischen, quasi deliktischen und sonstigen gesetzlichen Anspruchsnormen, die den Ausgleich eines Schadens bezwecken. Rz. 31 Au... mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Medizinisches Versorgungszentrum

Rz. 49 Seit dem 1.1.2004 können "Medizinische Versorgungszentren" (MVZ)[100] ambulante vertragsärztliche Leistungen erbringen. Ein MVZ ist definiert als eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte als freiberufliche Vertragsärzte oder Angestellte tätig sind. Das ursprünglich erforderliche fachübergreifende Merkmal ist inzwischen weggefallen. Es können unterschiedliche ... mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, § 2 c ARB bzw. Nr. 2.2.3 ARB 2012

Rz. 126 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz wird gem. § 2 c ARB für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, gewährt. Diese Leistungsart kann ausschließlich Gegenstand des Rechtsschutzes für Eigentümer und Mieter von Wohn... mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / hh) Beispielsfälle

Rz. 102 Ziff. 5.1.1 AUB enthält vier Beispiele für ausgeschlossene Unfallereignisse. Die Beispiele 2 und 3 muss man so verstehen, dass die erforderliche Kausalität zwischen Bewusstseinsstörung und Abkommen von der Straße, bzw. Sturz in die Baugrube, unterstellt wird. Der Sturz in eine ungesicherte, unbeleuchtete Baugrube, der wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten ... mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / E. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum (Direktzahlung)

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.4: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum, Direktzahlung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen in _________________________: mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / D. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt heute, _________________________, den _________________________ in den notariellen Amtsräumen in _________________________. Zu dem vor mir, Notar _________________________, anberaumten Termin, der um ____... mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / II. Gefahrengemeinschaft

Rz. 20 Dieses Haftungsprivileg kann auch in Fällen einer sog. Gefahrengemeinschaft eingreifen, so dass der Haftpflichtversicherer privilegiert ist. Die Grundsätze der Gefahrengemeinschaft greifen z.B. dann, wenn in der Umschlaghalle eines Logistikzentrums zwei Mitarbeiter unterschiedlicher Unternehmen als Führer von Flurförderfahrzeugen zusammenstoßen und dabei Personenschäd... mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Überblick

Rz. 58 Mit gutem Grund wird Ziff. 4 als der "Kern des Modells", bezogen auf die Frage des Umfanges des Versicherungsschutzes verstanden.[156] Während das sog. konventionelle Produkthaftpflichtrisiko[157] in den AHB i.V.m. Ziff. 1 des Produkthaftpflicht-Modells geregelt ist, erweitert insbesondere Ziff. 4 den Versicherungsschutz auf bestimmte, abschließend benannte, vertragli... mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / F. Muster: Kaufvertrag bei Kauf vom Insolvenzverwalter

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Grundstückskauf vom Insolvenzverwalter UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt zu _________________________, am _________________________ Vor mir, dem unterzeichneten Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen: mehr

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§ 2 Der transparente Grunds... / B. Muster: Transparenter Grundstückskaufvertrag

Rz. 2 In dem nachfolgenden Muster eines transparenten Grundstückskaufvertrages liegt der Fokus auf Klarheit und Verständlichkeit der Formulierungen. Die den Vertrag abschließenden Beteiligten sollen ihre Vereinbarung verstehen und nachvollziehen können: Auch der sachkundige Notarmitarbeiter sollte den Inhalt der Vereinbarung gut verstehen. Jeder der vertragsschließenden Bete... mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / B. Muster: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung

Rz. 53 Bei dem nachstehenden Muster habe ich mich teilweise an einem Muster orientiert, das noch zum alten WEG-Recht erschien.[41] Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung I. Teilungserklärung § 1 Begriffe Das Grundstück ist das im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs ______________________... mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Kapitel 18: Haftung für feh... / 3 Haftung für Hilfeleistung bei der Aufstellung einer Bilanz

Rz. 50 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a HGB ergibt sich eindeutig, dass die Unterstützung bei der Aufstellung des JA eine eigenständige Leistung darstellt, die strikt von der Prüfungsleistung zu trennen ist. Vielmehr führt eine derartige Leistung dazu, dass der betreffende Abschlussprüfer nicht als Prüfer für den JA dieser Gesellschaft herangezogen we... mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.5.2 Bilanzvermerke

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für alle Kaufleute schreibt § 251 HGB den Ausweis der Haftungsverhältnisse "unter der Bilanz" vor. Das sind die Eventualverbindlichkeiten (off balance sheet risks), für die der Kaufmann am Bilanzstichtag bereits eine vertragliche Bindung eingegangen ist, die die Voraussetzungen für einen Ausweis bei den Schulden als Verbindlichkeiten oder Rüc... mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.3.3.1 Grundstücke, grundstückgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken

Rz. 701 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Nutzung eines Grundstücks ist zeitlich nicht begrenzt. Mangels Abnutzung scheidet eine planmäßige Abschreibung daher aus. Die Notwendigkeit, außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, kann sich indes auch bei Grundstücken ergeben. Anlass dazu können bspw. folgende Umstände sein: Bodenbeschaffenheit verändert sich nachhaltig nachteilig. Re... mehr

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Rutschiges Herbstlaub: Eigentümer in der Pflicht

Herbstlaub kann im Regen rutschig werden – Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass Wege auf ihrem Grundstück gefahrlos genutzt werden können, sonst haften sie unter Umständen bei Unfällen. So haben die Gerichte entschieden. Nasses oder feuchtes Laub kann für Passanten schnell zur Gefahr werden. Mieter und Eigentümer sind grundsätzlich verp... mehr

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Fußböden – Ausgleit- und St... / 2.4 BGB

Es gibt eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht, die sich hauptsächlich aus § 823 BGB ergibt. Dort heißt es: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." Die zu ergreifenden Maßnahme... mehr

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Warum ist die Auswahl der r... / Zusammenfassung

Überblick Unfälle durch Ausgleiten, Stolpern, Umknicken oder Stürzen bilden einen Schwerpunkt in der Unfallstatistik – unabhängig von der Branche. Jeden Tag ereignen sich mehr als 1.000 derartiger Unfälle in Deutschland. Über 50.000 Menschen stürzen so schwer, dass sie ins Krankenhaus müssen. Mehr als 6.100 dieser Unfälle pro Jahr führen zu Dauerschäden mit der Folge neuer Re... mehr

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Warum ist die Auswahl der r... / 3 FAQs

1) Wie erkennt man die Rutschhemmung von Bodenbelägen? Die Rutschhemmung von Bodenbelägen wird gemäß Anhang 2 ASR A1.5 in unterschiedliche Klassen zwischen R9 und R13 eingeteilt. 2) Wo gibt es Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Bodenbeläge? Anhang 2 ASR A1.5 enthält Beispiele für unterschiedliche Arbeitsräume und -bereiche. 3) Reicht Reinigung als Maßnahme vor Ausgleitunfä... mehr

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Balkonkraftwerke vor Gericht – wenn Mieter klagen

Die Erleichterungen im Mietrecht sind noch nicht in Kraft, da boomen Balkonkraftwerke schon – oft zum Ärger von Vermietern, wenn sich Mieter bei der Installation nicht an Vorgaben halten. Mancher Streit landet vor Gericht. Unklare Vorgaben hinsichtlich der Installation von sog. Balkonkraftwerken sorgen immer wieder für Streit zwischen Mietern und Vermietern oder Hausverwaltun... mehr

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Sommer, SGB V § 2a Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 6 Banafsche, Die UN-Behindertenkonvention und das deutsche Sozialrecht, SGb 2012, 373, 440. Henning, Hilfsmittelversorgung zum Ausgleich einer Behinderung in der gesetzlichen Krankenversicherung, SGb 2015, 83. Kainz, Wesentliche Änderungen durch das neue Bundesteilhabegesetz, NZS 2017, 649. Kessler, Anmerkungen zur Reform des sozialrechtlichen Behinderungsbegriff, SGb 2017,... mehr

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zfs 09/2024, Keine Pflicht ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung der Klägerin unterliegt gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO wegen offensichtlich fehlender Erfolgsaussicht und des Vorliegens der weiteren Voraussetzungen nach einstimmigem Votum des Senats der Zurückweisung. Weder hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, noch ist eine Entscheidung des Senats zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheit... mehr

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zfs 09/2024, Keine Pflicht ... / Leitsatz

1. Es besteht im Ruhrgebiet weiterhin (trotz oder gerade wegen des Klimawandels) keine dahingehende allgemeine Verkehrssicherungspflicht, Schneefanggitter auf Dächern von Gebäuden anzubringen. 2. Auch für das Aufstellen von Warnschildern vor Schneeabgängen besteht kein Anlass, wenn die Gefahrumstände für jedermann wie für den Geschädigte aufgrund der wahrnehmbaren Ausnahmesit... mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / b) Beweis des ersten Anscheins

Rz. 293 Der Anscheinsbeweis (prima-facie-Beweis) ist ungeachtet seiner fehlenden dogmatischen Ableitung gewohnheitsrechtlich anerkannt und aus der gerichtlichen Praxis nicht mehr wegzudenken. Es wird auf Erfahrungssätze zurückgegriffen, insbesondere bei typischen Geschehensabläufen. Rz. 294 Beispiel Bei einem Verstoß gegen eine Verkehrssicherungspflicht spricht der erste Ansc... mehr