Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrssicherungspflicht

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Verkehrssicherungspflicht (... / Zusammenfassung

Überblick Derjenige, der eine Gefahrenlage – gleich welcher Art – schafft, ist grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern.[1] Geht die Gefahr vom Zustand eines Gebäudes aus, so trifft die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich den Gebäudeeigentümer.[2] Er kann die Verkehrssicherungsp...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 4.1 Allgemeine Grundsätze

Nach allgemeinen Grundsätzen muss der Geschädigte nicht nur beweisen, dass dem Schädiger eine Pflichtverletzung zur Last fällt; er ist auch beweispflichtig dafür, dass die Pflichtverletzung ursächlich für das Schadensereignis gewesen ist. Wichtig Beweiserleichterung Bei der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gilt zugunsten des Geschädigten allerdings eine wichtige Beweis...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.7 Anlagen innerhalb der gemieteten Räume

Grundsätzlich gilt, dass dem Vermieter nur die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Außenbereichs und der Zugänge zur Mietsache obliegt. Wichtig Mängelanzeige des Mieters erforderlich Zeigt sich ein Mangel innerhalb der Mietsache, geht die Verantwortung erst nach der Mängelanzeige auf den Vermieter über. Ohne konkreten Anlass ist er nicht zur Untersuchung der im ausschli...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 3 Haftung

Wird einer der im Haus wohnenden Mieter infolge der Schlechterfüllung der Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann der Verletzte gegenüber dem Vermieter vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn die verletzte Pflicht vom Vermieter zu erfüllen war. Hat der Vermieter die Erfüllung dieser Pflicht (z. B. die Streupflicht) einem Dritten (z. B. einem Hauswart oder ...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 4 Beweislast

4.1 Allgemeine Grundsätze Nach allgemeinen Grundsätzen muss der Geschädigte nicht nur beweisen, dass dem Schädiger eine Pflichtverletzung zur Last fällt; er ist auch beweispflichtig dafür, dass die Pflichtverletzung ursächlich für das Schadensereignis gewesen ist. Wichtig Beweiserleichterung Bei der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gilt zugunsten des Geschädigten allerd...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 5 Checklisten

5.1 Checkliste für den Notfall Wann immer Gefahr für Leib und Leben droht, ist der erste Schritt, die Gefahr zu beseitigen bzw. die Betroffenen aus der Gefahrenzone zu bringen. Oft ist keine Zeit, nach einer Checkliste zu arbeiten. Dennoch kann ein Blick auf die Checkliste die wichtigsten Schritte in Erinnerung bringen und verhindern, dass in der Hektik des Geschehens Wichtig...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 2 Übergang der Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter

Der Vermieter kann die Schneebeseitigungs- und Streupflicht auf den Mieter übertragen.[1] Wichtig Klare und eindeutige Vereinbarung Für eine wirksame Übertragung genügt es, dass zwischen dem Vermieter und dem Mieter eine hinreichend klare und eindeutige Vereinbarung besteht. Es genügt aber auch, wenn der Dritte faktisch die Verkehrssicherung übernommen hat und im Hinblick hiera...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.12 Streupflicht eines Straßenanliegers bei innerörtlichen öffentlichen Straßen

Hierfür gelten folgende Grundsätze [1]: Bei Straßen mit beiderseitigen Gehwegen müssen grundsätzlich beide Gehwege gestreut werden. Weist die Straße nur auf einer Seite einen Gehweg auf, genügt es, wenn dieser Weg gestreut ist. Den Passanten ist es zuzumuten, diesen Weg zu benutzen. Dies gilt auch dann, wenn sie hierzu eine nicht gestreute Fahrbahn überqueren müssen. Bei einer F...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 5.2 Checkliste für Verkehrssicherungspflichten für Vermieter von A-Z

Checkliste Verkehrssicherungspflichten für Vermietermehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.6 Heizöltanks und Fahrstühle

Heizöltanks sind im Abstand von ca. 5 bis 7 Jahren regelmäßig zu reinigen und auf Undichtigkeiten zu untersuchen.[1] Ist das Gebäude mit einem Aufzug ausgestattet, hat der Vermieter für dessen Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit zu sorgen und dass er gefahrlos benutzt werden kann. Hierzu gehört auch, dass regelmäßig Inspektions- und Wartungsarbeiten durchgeführt werde...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.4 Dachrinnen und Abwasserleitungen

Ist ein Gebäude von Laubbäumen umgeben, die höher sind als das Gebäude selbst, ist der Vermieter aufgrund seiner Überwachungspflicht zur regelmäßigen Überprüfung des Daches gehalten. Er muss insbesondere dafür sorgen, dass die Dachrinnen und Abwasserleitungen nicht durch Laub verstopft sind, sodass das Niederschlagswasser abfließen kann.[1] Wird diese Überwachungspflicht verl...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.5 Elektrische Anlagen

Nach der VDE-Bestimmung DIN 0105 sind elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger mindestens alle 4 Jahre und Fehlerstrom- und Fehlerspannungs-Schutzeinrichtungen mindestens alle 6 Monate zu überprüfen. Hinweis Prüffristen für alle Vermieter Diese Prüffristen gelten nicht nur für gewerbliche Vermi...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.3 Fußböden

Achtung Rutschfestigkeit erforderlich Fußböden müssen rutschfest sein, sodass sich die Bewohner des Hauses und deren Besucher bei normalem, vernünftigem Verhalten sicher bewegen können. In einem Wohn- oder Bürogebäude muss der Vermieter allerdings nicht in jedem Fall einen Belag wählen, der die bestmögliche Rutschfestigkeit aufweist. Etwas anderes gilt bei Räumen mit starkem P...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.8 Kinderspielplätze

Kinderspielplätze müssen so beschaffen sein, dass sie ohne Verletzungsgefahr benützt werden können. Dabei ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Spielgeräte von den Kindern unsachgemäß genutzt werden. Vom Verkehrssicherungspflichtigen kann allerdings nicht verlangt werden, dass er alle denkbaren Risiken bedenkt. Ein Restrisiko ist in Kauf zu nehmen.[1] Achtung Spielanla...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.1 Öffentliche Straßen

Die Verkehrssicherungspflicht gilt zunächst für solche Wege, die nach dem Willen des Eigentümers für den öffentlichen Verkehr vorgesehen sind. Darüber hinaus muss der Eigentümer aber auch in einem gewissen Umfang für die Sicherheit sog. Schleichwege oder Trampelpfade einstehen, wenn er die Benutzung dieser Wege durch den öffentlichen Verkehr zugelassen und geduldet hat.[1] D...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.9 Dachlawinen

Der Eigentümer eines Hauses ist grundsätzlich nicht verpflichtet, das Gebäude mit einer Einrichtung zum Schutz vor Dachlawinen zu versehen.[1] Das gilt besonders für schneearme Gegenden[2] Etwas anderes kann sich jedoch aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben. Achtung Schneefanggitter sind vorgeschrieben oder ortsüblich Anders ist es, wenn in der Satzung der Gemeind...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.10 Schnee- und Eisglätte

Bei Schnee- und Eisglätte muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Zugänge zum Haus gefahrlos begangen werden können. Wichtig Allgemeine Glättebildung, keine Glättestellen Die winterliche Räum- und Streupflicht setzt eine konkrete Gefahrenlage, d. h. eine Gefährdung durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus. Grundvoraussetzung für die Räum- und Streupflicht auf Straßen oder...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.2 Zugang zum Haus, Kellerabgänge und Treppenhäuser

Der Zugang zum Haus und der an das Hausgrundstück angrenzende Gehweg sowie die Wege im Haus, insbesondere das Treppenhaus, müssen zu jeder Jahreszeit gefahrlos begehbar sein. Die Verkehrswege müssen hinreichend sicher sein. Der Verkehrssicherungspflichtige ist gehalten, die Zugangswege zum Haus in zumutbaren Intervallen von Laub zu reinigen, wenn dies erforderlich ist, um di...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 1.11 Winterdienst für Betreiber von Parkplätzen

Grundsätzlich sind auch die Betreiber von öffentlichen und privaten Parkplätzen zum Winterdienst verpflichtet.[1] Die winterliche Räum- und Streupflicht setzt eine konkrete Gefahrenlage, d. h. eine Gefährdung durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus. Grundvoraussetzung für die Räum- und Streupflicht auf Straßen oder Wegen ist grundsätzlich das Vorliegen einer "allgemeinen...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 5.1 Checkliste für den Notfall

Wann immer Gefahr für Leib und Leben droht, ist der erste Schritt, die Gefahr zu beseitigen bzw. die Betroffenen aus der Gefahrenzone zu bringen. Oft ist keine Zeit, nach einer Checkliste zu arbeiten. Dennoch kann ein Blick auf die Checkliste die wichtigsten Schritte in Erinnerung bringen und verhindern, dass in der Hektik des Geschehens Wichtiges übersehen wird. Checkliste ...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 4.2 Beweislast bei Glätteunfall

Ist der Hergang eines Glätteunfalls streitig, muss der Verletzte beweisen, dass eine allgemeine Glättebildung vorgelegen hat. Praxis-Beispiel Sturz im Zugangsbereich des Hauses Ist unklar, ob der gesamte oder nur ein Teil des Zugangsbereichs zum Haus von Schnee bedeckt war, muss der Gestürzte beweisen, dass generell kein sicherer Zugang zum Haus möglich war.[1] Die Grundsätze d...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 8.11 Gegenstände außerhalb der Mieträume

Kontrollpflichten des Vermieters bestehen zwar auch hinsichtlich solcher Gegenstände und Gefahrenquellen, die sich außerhalb der Mieträume, aber im selben Gebäude befinden[1]; nicht jedoch hinsichtlich solcher Einrichtungen, die dem Einfluss des Vermieters entzogen sind, z. B. elektrische Anlagen und Einrichtungen, die im Eigentum des Versorgungsunternehmens stehen (hier: ve...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 8.3 Zimmertüren

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die mit einem Glasausschnitt versehenen Zimmertüren der Wohnung, die insoweit den baulichen Vorschriften entsprechen, bei einer Vermietung an eine Familie mit Kleinkindern mit Sicherheitsglas nachzurüsten. Dementsprechend liegt in der unterlassenen Nachrüstung auch kein Verstoß gegen etwaige Verkehrssicherungspflichten.[1] Gleiches gilt f...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 6 Bei Grundstücksübertragungen unter einer Auflage sind von dem steuerlichen Wert des Grundvermögens (siehe § 8 Rdn 18 ff.) die vom Erwerber übernommenen Nutzungsauflagen (z.B. Nießbrauch), Duldungsauflagen (z.B. Wohnungsrecht) sowie Leistungsauflagen (z.B. Renten) erwerbsmindernd abzuziehen. In der Regel führen solche Auflagen zu einer erheblichen Reduzierung der Bemess...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / V. Kosten- und Lastentragung

Rz. 108 Einkommensteuerlich ist bei vermietetem Grundbesitz die über das Gesetz hinausgehende Belastung des Vorbehaltsnießbrauchers geboten (sog. Nettonießbrauch), um den Nießbraucher die volle Anerkennung der Lasten als Werbungskosten zu ermöglichen. Trägt er diese nämlich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kommt es zu einen steuerschädlichen "Werbungskostenleerlauf". Neben...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Ermittlung des Jahreswerts

Rz. 12 Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge), sind "mit den üblichen Mittelpreisen" des Verbrauchsorts anzusetzen, § 15 Abs. 2 BewG. Bei der Ermittlung des Nießbrauchs am Haus und Grundbesitz ist von dem nachhaltig in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielbaren Reinertrag auszugehen, § 15 Abs. 3...mehr

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Trampolin / 1.2 Nutzung und Verkehrssicherung

Ausgangspunkt der Betrachtung ist daher die Bestimmung des § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG. Hiernach ist jeder Wohnungseigentümer zum Mitgebrauch des Gemeinschaftseigentums nach Maßgabe des § 14 WEG berechtigt. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer dabei gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und B...mehr

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Trampolin / 3.2 Vorläufiger Rechtsschutz

Insbesondere in Fällen, in denen Wohnungseigentümer eigenmächtig ein Trampolin im gemeinschaftlichen Außenbereich errichten, der allgemein zugänglich ist und sich insoweit die Problematik der Verkehrssicherungspflicht stellt, gilt es dann unverzüglich zu handeln, wenn das Trampolin selbst nicht über eine Netzumrandung verfügt und zusätzlich nicht verschließbar ist, also jede...mehr

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Trampolin / 2.2 Benutzungsregelung

Auch wenn das Aufstellen eines mobilen Trampolins nicht als bauliche Maßnahme anzusehen ist, bedarf es einer beschlussweisen Benutzungsregelung nach §§ 18 Abs. 2 Nr. 2, 16 Abs. 1 Satz 3 WEG, wenn nicht auszuschließen ist, dass lediglich der Wohnungseigentümer das Trampolin nutzen wird, der es temporär aufstellen will. Da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer letztlich verk...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / II. § 823 Abs. 1 BGB (Haftung aus der [kleinen] Generalklausel)

§ 823 BGB (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist na...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.8.1 Gesetzeszweck

Rz. 72 Der Zweck des Versicherungstatbestands nach Nr. 8 Buchst. a bis c besteht darin, Kinder, Schüler und Studierende während des Besuchs von staatlichen und staatlich erlaubten Einrichtungen in den Schutz der GUV einzubeziehen. Dadurch sind die einbezogenen Personen gegen Gefahren während des Besuchs der Einrichtungen, also bei Eintritt von Versicherungsfällen (§ 7), gesc...mehr

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Aufzug im Mietrecht / 1 Betriebsbereitschaft und -sicherheit

Ist das Gebäude mit einem Aufzug ausgestattet, hat der Vermieter für dessen Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einzustehen. Den Vermieter trifft die Verkehrssicherungspflicht. Er muss dafür sorgen, dass der Aufzug gefahrlos benutzt werden kann. Hierzu gehört auch, dass regelmäßig Inspektions- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Wichtig Betriebsprüfung alle 2 Ja...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.3 Tätige Mithilfe

Wohnungseigentümer können durch Beschluss grundsätzlich nicht zur tätigen Mithilfe verpflichtet werden. Wirksam können Regelungen zu Reinigungs-, Streu- und Winterdiensten oder sonstigen Diensten, wie etwa Laubfegen, durch Beschluss der Wohnungseigentümer nicht getroffen werden. Zunächst hatte der BGH für den Bereich der Räum- und Streupflichten klargestellt, dass derartige ...mehr

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Kein Anspruch des Mieters a... / 3 Das Problem

Nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das am 1.12.2020 in Kraft getreten ist, kann ein behinderter Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderung dienen. Bereits nach dem § 554a BGB, der bis zum 30.11.2020 galt, konnte ein behinderter Mieter die Zustimmung zu bestimmten...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Sicherheitsleistung

Rz. 10 Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten. Die Sicherheitsleistung deckt nur die Risiken ab, die sich aus der baulichen Maßnahme ergeben. Maßgebend für die Höhe der Sicherheitsleistung sind insoweit die Rückbaukosten, zusätzlich eines Sicherheitszuschlages für Preissteigerungen (Bieber, in ...mehr

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Haftung von Verwalter, GdWE... / 2.2.2 Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Den relevantesten Grund einer Haftung gegenüber außenstehenden Dritten stellt die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar (siehe hierzu ausführlich Kap. D.IV.4.4.1). Im Unterschied zur Haftung gegenüber den Wohnungseigentümern im Fall der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, haftet die GdWE einem Dritten mangels Bestehens vertraglicher Beziehungen deliktisch nach...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2.2 Dritte

Die der Gemeinschaft obliegende Verkehrssicherungspflicht kann auf einzelne Wohnungseigentümer oder Dritte übertragen werden.[1] Werden die Verkehrssicherungspflichten teilweise auf Dritte, z. B. auf Reinigungs- oder Grundstücksbetreuungsunternehmen übertragen, sind diese faktisch auch für die Verkehrssicherung verantwortlich. Denn in die ursprünglich der Gemeinschaft oblieg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 1.1.2 Verletzung von Schutzgesetzen nach § 823 Abs. 2 BGB

Für den Bereich der Verkehrssicherungspflichten ist auch § 823 Abs. 2 BGB von erheblicher Bedeutung. Hiernach trifft die Schadensersatzpflicht denjenigen, der schuldhaft gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. In weiten Bereichen konkretisieren öffentlich-rechtliche Sicherungs- und Verhaltenspflichten wie Bauvorschriften, Brandschutz-, Sicherheits- u...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 4.3 Erläuterung des Haftungssystems

Das System der Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist nicht unkompliziert, da in aller Regel mehrere Personen beteiligt sind. Zum Verständnis daher nachfolgende Fallbeispiele. Praxis-Beispiel Ausgangsfall: Besucher stürzt Aufgrund entsprechender Beschlussfassung hat der Verwalter mit einem Hausmeister namens der GdWE einen Hausmeistervertrag geschlossen...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 5 Übersichten

Zu den im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht einzuhaltenden Standards gibt es keine abschließenden Übersichten oder Zusammenstellungen. Neben den allgemeinen Grundsätzen zu den Verkehrssicherungspflichten hängen diese in hohem Maße von den baulichen und technischen Gegebenheiten einer Immobilie ab. Auch sind jeweils eintretende besondere Situationen zu beachten. Im Regelfa...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2.3 Verwalter

Da die Pflicht zur Verkehrssicherung gemäß § 9a Abs. 2 WEG von der GdWE zu erfüllen ist und der Verwalter als ihr (Ausführungs-)Organ fungiert, trifft ihn in erster Linie die Verpflichtung, Maßnahmen der Verkehrssicherung zu organisieren. Hierzu gehört, dass er Gefahrenquellen lokalisiert und Abhilfemaßnahmen entweder selbst in Angriff nimmt oder aber Beschlüsse der Wohnungs...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.14 Schleichwege

Verkehrssicherungspflichten bestehen zunächst und grundsätzlich nur gegenüber "berechtigten" Besuchern der Wohnanlage samt gemeinschaftlichen Flächen. Der Einbrecher, der beim Abtransport des Diebesguts auf dem gemeinschaftlichen Gehweg infolge Eisglätte zu Sturz und Schaden kommt, kann sich nicht auf eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Eigentümergemeinschaft b...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2.1 Wohnungseigentümergemeinschaft

Das Gemeinschaftseigentum ist Eigentum der Wohnungseigentümer in Form einer Bruchteilsgemeinschaft. Vom Grundsatz her sind also die Wohnungseigentümer zur Verkehrssicherung verpflichtet. Allerdings handelt es sich bei der Pflicht zur Verkehrssicherung um eine Pflicht, die aus dem gemeinschaftlichen Eigentum resultiert und daher nach § 9a Abs. 2 WEG von der GdWE wahrgenommen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / Zusammenfassung

Überblick Das Thema "Verkehrssicherungspflichten" nennt Anlage 1 zu § 1 Satz 1 ZertVerwV in Ziff. 4.4. Der DIHK-Rahmenplan (Stand März 2022) taxiert diesen Prüfungsgegenstand mit S+M/3.mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.2 Bäume

Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich grundsätzlich auch auf den Schutz vor Gefahren durch Bäume. Gefahren können insbesondere von kranken und morschen Bäumen ausgehen. Soweit hier eine Gefahr für Personen und Sachen nicht anders beseitigt werden kann, können die Bäume auch nach den einschlägigen Baumschutzsatzungen gefällt werden, allerdings nicht eigenmächtig. Gerade...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.10 Kinderspielplatz

Gefährliche Einfriedung Allgemein sind an die Verkehrssicherungspflicht bei Kinderspielplätzen besonders hohe Anforderungen zu stellen.[1] Ist ein Spielplatz also etwa mit einem Stacheldraht oder mit einer Dornenhecke umzäunt, so hat der Verwalter dafür zu sorgen, dass diese gefährliche Einfriedung beseitigt wird.[2] In derartigen Extremfällen ist der Verwalter verpflichtet, ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.6 Elektrische Anlagen

Die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinschaft bezieht sich ausschließlich auf den Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums. Aber auch hier existieren elektrische Anlagen wie Lichtschalter, Steckdosen, ggf. elektronisch betriebene (Tief-)Garagen-Rolltore. Lose Kabel sind vom Elektriker zu sichern. Zu einer derartigen Maßnahme ist der Verwalter sowohl nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 W...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2.4 Delegation von Verkehrssicherungspflichten auf Dritte

Existiert kein Winterdienst, sollte der Verwalter für eine entsprechende Beschlussfassung zur Beauftragung eines Fachunternehmens oder eine entsprechende Auftragserweiterung des Hausmeisters sorgen. Auch im Hinblick auf die Haftung der Gemeinschaft als Grundstücksbesitzer nach § 836 BGB und die den Verwalter – derzeit ungeklärt – treffende Haftung als Gebäudeunterhaltungsverp...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.1.1 Generalklausel des § 823 Abs. 1 BGB

Haftungsrelevante Generalklausel ist § 823 BGB. Nach § 823 Abs. 1 BGB haftet auf Schadensersatz, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt. Dem Deliktsrecht des BGB entstammend, hat die Norm hinsichtlich der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten insbeso...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 1.1.3 Grundstücksbesitzerhaftung

Eine besondere Ausprägung haben die Verkehrssicherungspflichten in § 836 BGB. Wird hiernach insbesondere durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt, haftet der Grundstücksbesitzer, wenn die Ablösung Folge insbesondere mangelhafter Unterhaltung ist.mehr