Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrssicherungspflicht

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.1.2 Verletzung von Schutzgesetzen nach § 823 Abs. 2 BGB

Für den Bereich der Verkehrssicherungspflichten ist auch § 823 Abs. 2 BGB von erheblicher Bedeutung. Hiernach trifft die Schadensersatzpflicht denjenigen, der schuldhaft gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. In weiten Bereichen konkretisieren öffentlich-rechtliche Sicherungs- und Verhaltenspflichten wie Bauvorschriften, Brandschutz-, Sicherheits- u...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.3 Erläuterung des Haftungssystems

Das System der Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist nicht unkompliziert, da in aller Regel mehrere Personen beteiligt sind. Zum Verständnis daher nachfolgende Fallbeispiele. Praxis-Beispiel Ausgangsfall: Besucher stürzt Aufgrund entsprechender Beschlussfassung hat der Verwalter mit einem Hausmeister namens der GdWE einen Hausmeistervertrag geschlossen...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 5 Übersichten

Zu den im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht einzuhaltenden Standards gibt es keine abschließenden Übersichten oder Zusammenstellungen. Neben den allgemeinen Grundsätzen zu den Verkehrssicherungspflichten hängen diese in hohem Maße von den baulichen und technischen Gegebenheiten einer Immobilie ab. Auch sind jeweils eintretende besondere Situationen zu beachten. Im Regelfa...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2.3 Verwalter

Da die Pflicht zur Verkehrssicherung gemäß § 9a Abs. 2 WEG von der GdWE zu erfüllen ist und der Verwalter als ihr (Ausführungs-)Organ fungiert, trifft ihn in erster Linie die Verpflichtung, Maßnahmen der Verkehrssicherung zu organisieren. Hierzu gehört, dass er Gefahrenquellen lokalisiert und Abhilfemaßnahmen entweder selbst in Angriff nimmt oder aber Beschlüsse der Wohnungs...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.14 Schleichwege

Verkehrssicherungspflichten bestehen zunächst und grundsätzlich nur gegenüber "berechtigten" Besuchern der Wohnanlage samt gemeinschaftlichen Flächen. Der Einbrecher, der beim Abtransport des Diebesguts auf dem gemeinschaftlichen Gehweg infolge Eisglätte zu Sturz und Schaden kommt, kann sich nicht auf eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Eigentümergemeinschaft b...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2.1 Wohnungseigentümergemeinschaft

Das Gemeinschaftseigentum ist Eigentum der Wohnungseigentümer in Form einer Bruchteilsgemeinschaft. Vom Grundsatz her sind also die Wohnungseigentümer zur Verkehrssicherung verpflichtet. Allerdings handelt es sich bei der Pflicht zur Verkehrssicherung um eine Pflicht, die aus dem gemeinschaftlichen Eigentum resultiert und daher nach § 9a Abs. 2 WEG von der GdWE wahrgenommen ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2.4 Delegation von Verkehrssicherungspflichten auf Dritte

Existiert kein Winterdienst, sollte der Verwalter für eine entsprechende Beschlussfassung zur Beauftragung eines Fachunternehmens oder eine entsprechende Auftragserweiterung des Hausmeisters sorgen. Auch im Hinblick auf die Haftung der Gemeinschaft als Grundstücksbesitzer nach § 836 BGB und die den Verwalter – derzeit ungeklärt – treffende Haftung als Gebäudeunterhaltungsverp...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / Zusammenfassung

Überblick Das Thema "Verkehrssicherungspflichten" nennt Anlage 1 zu § 1 Satz 1 ZertVerwV in Ziff. 4.4. Der DIHK-Rahmenplan (Stand März 2022) taxiert diesen Prüfungsgegenstand mit S+M/3.mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.2 Bäume

Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich grundsätzlich auch auf den Schutz vor Gefahren durch Bäume. Gefahren können insbesondere von kranken und morschen Bäumen ausgehen. Soweit hier eine Gefahr für Personen und Sachen nicht anders beseitigt werden kann, können die Bäume auch nach den einschlägigen Baumschutzsatzungen gefällt werden, allerdings nicht eigenmächtig. Gerade...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.10 Kinderspielplatz

Gefährliche Einfriedung Allgemein sind an die Verkehrssicherungspflicht bei Kinderspielplätzen besonders hohe Anforderungen zu stellen.[1] Ist ein Spielplatz also etwa mit einem Stacheldraht oder mit einer Dornenhecke umzäunt, so hat der Verwalter dafür zu sorgen, dass diese gefährliche Einfriedung beseitigt wird.[2] In derartigen Extremfällen ist der Verwalter verpflichtet, ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.6 Elektrische Anlagen

Die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinschaft bezieht sich ausschließlich auf den Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums. Aber auch hier existieren elektrische Anlagen wie Lichtschalter, Steckdosen, ggf. elektronisch betriebene (Tief-)Garagen-Rolltore. Lose Kabel sind vom Elektriker zu sichern. Zu einer derartigen Maßnahme ist der Verwalter sowohl nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 W...mehr

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Verkehrssicherungspflichten (ZertVerwV)

Zusammenfassung Überblick Das Thema "Verkehrssicherungspflichten" nennt Anlage 1 zu § 1 Satz 1 ZertVerwV in Ziff. 4.4. Der DIHK-Rahmenplan (Stand März 2022) taxiert diesen Prüfungsgegenstand mit S+M/3. 1 Rechtliche Grundlagen Die Verkehrssicherungspflicht ist eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen n...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.1.1 Generalklausel des § 823 Abs. 1 BGB

Haftungsrelevante Generalklausel ist § 823 BGB. Nach § 823 Abs. 1 BGB haftet auf Schadensersatz, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt. Dem Deliktsrecht des BGB entstammend, hat die Norm hinsichtlich der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten insbeso...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.1.3 Grundstücksbesitzerhaftung

Eine besondere Ausprägung haben die Verkehrssicherungspflichten in § 836 BGB. Wird hiernach insbesondere durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt, haftet der Grundstücksbesitzer, wenn die Ablösung Folge insbesondere mangelhafter Unterhaltung ist.mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.5 Dach

Dachziegel/Dachrinne Insbesondere nach heftigen Regenfällen und Sturm kann alters- und zustandsabhängig eine Gefahr durch gelockerte Dachziegel bestehen. In derartigen Fällen sollte umgehend ein Fachunternehmen zwecks Kontrolle der Dachhaut beauftragt werden. Der Verwalter ist zur entsprechenden Beauftragung auf Grundlage seiner Verpflichtung zur Nachteilsabwendung gemäß § 27...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1 Rechtliche Grundlagen

Die Verkehrssicherungspflicht ist eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen nach § 823 BGB führen kann. Wer jedenfalls eine Gefahrenquelle schafft oder für sie verantwortlich ist, muss dafür sorgen, dass durch diese niemand einen Schaden erleidet. Jeder, der einen Verkehr eröffnet, ist für dessen Si...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.2 Nachbarrechtliche Regelungen

Unter Nachbarrecht versteht man die Regeln über die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn an der Grundstücksgrenze. Maßgeblich sind hierfür zunächst die für das gesamte Bundesgebiet geltenden und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 903 bis 924 und 1004 aufgestellten Regeln. Darüber hinaus können die Nachbarrechtsgesetze der Länder Verkehrssicherungspflichten regeln. Nac...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.12 Räum- und Streupflichten

Die winterliche Räum- und Streupflicht setzt zunächst eine konkrete Gefahrenlage durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus. Grundvoraussetzung ist das Vorliegen allgemeiner Glätte und nicht nur das Vorhandensein einzelner Glättestellen.[1] Ist eine Streupflicht gegeben, richten sich Inhalt und Umfang nach den Umständen des Einzelfalls. Keine Beschlusskompetenz für Turnusre...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.1.2 Haftungsbegrenzung

Effektiv kann die GdWE ihre Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten nur durch den Abschluss von entsprechenden Versicherungen begrenzen (siehe hierzu Kap. A.II.2.2). Im Übrigen kann sie ihre Haftung gegenüber Unbefugten durch entsprechende Hinweisschilder begrenzen (siehe oben Kap. D.IV.4.3.14). Verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht, kann dies einer Haftung...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.4 Mitverschulden

Stets ist bei einer Haftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ein Mitverschulden des Geschädigten zu prüfen. Ein Mitverschulden i. S. v. § 254 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der Geschädigte diejenigen Sorgfaltspflichten missachtet, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eines eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Es handelt sich hierbei um e...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.4 Blitzschutzanlage

Nach der VDE 0185 sind Blitzschutzanlagen in regelmäßigen Abständen von einem Sachverständigen zu prüfen. Vorgeschlagen wird insoweit eine einfache Zwischenbesichtigung im Abstand von 2 bis 3 Jahren und alle 10 bis 20 Jahre eine Sachverständigenprüfung. Für Hochhäuser gilt eine Sachverständigenprüfung im jährlichen Abstand.mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2 Haftung des Verwalters

4.2.1 Grundsätze Verletzt der Verwalter seine Organpflichten, insbesondere weil er erforderliche Maßnahmen der Verkehrssicherung unterlässt bzw. nicht für eine entsprechende Beschlussfassung der Wohnungseigentümer sorgt, kann er wegen Verletzung der der GdWE im Außenverhältnis obliegenden Verkehrssicherungspflichten in Anspruch und in Regress genommenen werden. Eine unmittelba...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.1 Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

4.1.1 Grundsätze Die originäre Haftung der GdWE folgt aus § 823 Abs. 1 BGB als Schädigerin. Ihre Haftung aus einer Verletzung eines Schutzgesetzes folgt aus § 823 Abs. 2 BGB. Die Haftung als Grundstücksbesitzer trifft die Gemeinschaft über § 836 BGB. Für Pflichtverletzungen des Verwalters haftet die Gemeinschaft entsprechend §§ 31, 89 BGB. Soweit der Verwalter für die GdWE Dritt...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.5 Notrufsystem

Aufzüge, die noch mit einer Alarmklingel ausgestattet waren, mussten bis 31.12.2020 auf ein Zweiwege-Notruf-System umgestellt werden.mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.1 BGB

1.1.1 Generalklausel des § 823 Abs. 1 BGB Haftungsrelevante Generalklausel ist § 823 BGB. Nach § 823 Abs. 1 BGB haftet auf Schadensersatz, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt. Dem Deliktsrecht des BGB entstammend, hat die Norm hinsichtlich der Verletzun...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4 Betriebssicherheitsverordnung für Aufzugsanlagen

1.4.1 Grundsätze Seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 1.6.2015 gelten für Betreiber von Aufzugsanlagen strenge Regelungen. Zwar richtet sich die BetrSichV in erster Linie an Arbeitgeber. Da diese jedoch Regelungen für "Aufzugsanlagen i. S. d. Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 zur Angleichung der Re...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2 Zur Verkehrssicherung Verpflichtete

2.1 Wohnungseigentümergemeinschaft Das Gemeinschaftseigentum ist Eigentum der Wohnungseigentümer in Form einer Bruchteilsgemeinschaft. Vom Grundsatz her sind also die Wohnungseigentümer zur Verkehrssicherung verpflichtet. Allerdings handelt es sich bei der Pflicht zur Verkehrssicherung um eine Pflicht, die aus dem gemeinschaftlichen Eigentum resultiert und daher nach § 9a Abs...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3 Gefahrenquellen in einer WEG

3.1 Abwasserleitungen (Dichtheitsprüfung) Gemäß § 60 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht grundsätzlich und für jeden die Verpflichtung, seine Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben und zu unterhalten. Mit anderen Worten: Jede Abwasserleitung muss absolut dicht sein. Dies gilt auch für Abwasserleitungen auf privaten ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4 Haftungsrisiken und Haftungsbegrenzung

4.1 Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer 4.1.1 Grundsätze Die originäre Haftung der GdWE folgt aus § 823 Abs. 1 BGB als Schädigerin. Ihre Haftung aus einer Verletzung eines Schutzgesetzes folgt aus § 823 Abs. 2 BGB. Die Haftung als Grundstücksbesitzer trifft die Gemeinschaft über § 836 BGB. Für Pflichtverletzungen des Verwalters haftet die Gemeinschaft entsprechend §§...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2 Haftungsbegrenzung

4.2.2.1 Vertragsgestaltung Da es sich beim Verwaltervertrag in aller Regel um einen Formularvertrag handelt, der der Inhaltskontrolle nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegt, kann der Verwalter für den Bereich der Verkehrssicherungspflichten seine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit weder dem Grunde ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.1.1 Grundsätze

Die originäre Haftung der GdWE folgt aus § 823 Abs. 1 BGB als Schädigerin. Ihre Haftung aus einer Verletzung eines Schutzgesetzes folgt aus § 823 Abs. 2 BGB. Die Haftung als Grundstücksbesitzer trifft die Gemeinschaft über § 836 BGB. Für Pflichtverletzungen des Verwalters haftet die Gemeinschaft entsprechend §§ 31, 89 BGB. Soweit der Verwalter für die GdWE Dritte mit der Überna...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2.2 Objektbegehung

Haftungsrisiken wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten sollte der Verwalter von Beginn seiner Tätigkeit an vorbeugen. Erstbegehung Der Verwalter sollte zeitnah nach Übernahme einer neuen Verwaltung eine Objektbegehung durchführen, um den Zustand der Anlage und etwaige Gefahrenquellen zu ermitteln. Unabhängig von der Frage, ob der Verwalter zu einer Objektbegehu...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.1 Grundsätze

Verletzt der Verwalter seine Organpflichten, insbesondere weil er erforderliche Maßnahmen der Verkehrssicherung unterlässt bzw. nicht für eine entsprechende Beschlussfassung der Wohnungseigentümer sorgt, kann er wegen Verletzung der der GdWE im Außenverhältnis obliegenden Verkehrssicherungspflichten in Anspruch und in Regress genommenen werden. Eine unmittelbare Haftung des V...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.3 Örtliche Satzungen

Erhebliche Bedeutung für den Umfang der Verkehrssicherungspflichten kommt demgegenüber örtlichen bzw. kommunalen Satzungen zu, bei denen es sich in aller Regel um Schutzgesetze des § 823 Abs. 2 BGB handelt. Von Bedeutung können insbesondere folgende Satzungen sein, wobei es selbstverständlich auf das jeweilige Orts- bzw. Kommunalrecht ankommt: Satzungen zur Aufrechterhaltung ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2.1 Vertragsgestaltung

Da es sich beim Verwaltervertrag in aller Regel um einen Formularvertrag handelt, der der Inhaltskontrolle nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegt, kann der Verwalter für den Bereich der Verkehrssicherungspflichten seine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit weder dem Grunde noch der Höhe nach begrenz...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.17 Zaun

Zäune können dann ein Risiko bergen, wenn sie Ursache von Personenverletzungen sein können. Dies gilt insbesondere, wenn sie als Einfriedung von Spielplätzen oder Spielwiesen dienen. Es bedarf keiner Diskussion darüber, dass etwa ein Stacheldrahtzaun eine ungeeignete Einfriedung darstellt. Im Bereich von Spielplätzen sollten aber auch keine Zäune mit spitzen oberen Abschlüss...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.8 Gasleitungen

Vor der ersten Inbetriebnahme von Gasleitungen hat eine Dichtigkeitsprüfung zu erfolgen. Ansonsten erfolgt keine Anschlussfreigabe seitens des Gasversorgers. Die Technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TRGI) enthalten insoweit Regelungen bezüglich Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb von Gasinstallationen in Gebäuden und auf Grundstücken, die ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.6 Erhaltungsmaßnahmen

Gemäß § 2 Abs. 9 BetrSichV stellt "jede Maßnahme, durch welche die Sicherheit eines Arbeitsmittels beeinflusst wird", eine prüfpflichtige Änderung dar. Jede Reparatur eines Bauteils, das mit dem sicheren Betrieb der Aufzugsanlage zu tun hat, muss von der zuständigen ZÜS abgenommen werden. Sind also entsprechende Erhaltungsmaßnahmen am Aufzug erforderlich, muss der Verwalter ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.9 Grundstück

Weist eine Hoffläche oder ein Gehweg unterschiedlich hohe Pflastersteine auf und besteht deshalb eine Stolper- bzw. Sturzgefahr, muss Abhilfe geschaffen werden.[1] Entsprechendes gilt, wenn gemeinschaftliche Wege von Dornenhecken begrenzt werden. Führen diese auch noch zum gemeinschaftlichen Kinderspielplatz und werden deshalb von Kindern frequentiert, sollte der Verwalter um...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.11 Öltankreinigung

Eine Verpflichtung zur Reinigung von Heizöltanks besteht nicht, allerdings sollte aber an eine Öltankreinigung gedacht werden. Insoweit wird bei Stahltanks ein Reinigungsintervall von 5 bis 7 Jahren[1] und bei Kunststofftanks etwa alle 7 bis 10 Jahre empfohlen.mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.16 Trinkwasser

Nach § 14 Abs. 1 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV) haben Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, das Wasser an mehreren repräsentativen Probeentnahmestellen regelmäßig von einer zugelassenen Untersuchungsstelle auf Legionellen untersuchen z...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.7 Gartenteiche

Ob Gartenteiche einzufrieden sind, soll sich nach den Maßgaben des konkreten Einzelfalls, nämlich nach Lage, Größe und Tiefe des Teichs richten.[1] Im Hinblick aber auf die Tatsache, dass gerade Kleinkinder nicht ertrinken, sondern ersticken, wenn sie in einen Teich fallen, ist stets eine Einfriedung empfehlenswert. Alternativ kann knapp unter der Wasseroberfläche eine Abstu...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.4 Prüfplakette

Jeder Aufzug muss mit einer Prüfplakette versehen sein, auf der der Monat und das Jahr der nächsten Prüfung angegeben sind. Diese Prüfplakette wird von den jeweiligen ZÜS angebracht, die die Prüfungen durchführen. Der Betreiber der Anlage – also die Wohnungseigentümergemeinschaft – ist dafür verantwortlich, dass die Plakette nicht entfernt wird und dass alle Aufzüge mit einer...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.1 Grundsätze

Seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 1.6.2015 gelten für Betreiber von Aufzugsanlagen strenge Regelungen. Zwar richtet sich die BetrSichV in erster Linie an Arbeitgeber. Da diese jedoch Regelungen für "Aufzugsanlagen i. S. d. Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2.3 Beseitigung von Gefahrenquellen

Hat der Verwalter potenzielle Gefahrenbereiche erkannt, sollte er umgehend eine Wohnungseigentümerversammlung zwecks Beschlussfassung über Abhilfemaßnahmen einberufen. In aller Regel genügt der Verwalter seinen Pflichten zunächst, indem er etwaige Gefahrenquellen ermittelt und die Eigentümergemeinschaft hierüber unverzüglich in Kenntnis setzt. Über konkrete Maßnahmen zur Bes...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.3 Prüfpflicht und Prüffristen

Alle Aufzüge müssen spätestens alle 2 Jahre einer Hauptprüfung unterzogen werden. Dazwischen ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Die Fristen der Prüfungen hängen von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind zunächst die Art der Nutzung und die Anzahl der Aufzugsfahrten. Auch ist das Umfeld der Anlage in die Beurteilung mit einzubeziehen, also etwa die Gefahr von Vandalism...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 3.15 Treppenhaus

Absturzsicherung Geradezu selbstverständlich ist, dass an Treppen eine Absturzsicherung wie etwa ein Geländer bzw. Handlauf angebracht sein muss.[1] Handläufe dienen der Sturzvermeidung. Angesichts der erheblichen Körperschäden, die ein Treppensturz verursachen kann, ist die Anbringung von Handläufen dringend geboten. Hier ist auch Eile geboten. So Handläufe (noch) nicht ange...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 4.2.2.5 Beschlussdurchführung

Nach erfolgter Beschlussfassung ist der Verwalter verpflichtet, für eine unverzügliche Umsetzung des Beschlusses zu sorgen. Wartet der Verwalter ab, droht ein hohes Haftungsrisiko. Haben die Wohnungseigentümer den Verwalter z. B. beauftragt, an einem Treppenaufgang ein fehlendes Geländer anbringen zu lassen, so hat der Verwalter für die unverzügliche Ausführung des Auftrags ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.2 Notfallplan

Seit 31.5.2016 muss für jede Aufzugsanlage ein Notfallplan vorliegen und in der Aufzugsdokumentation hinterlegt sein. Des Weiteren ist der Einbau eines Zweiwege-Notrufsystems verpflichtend. Der Notfallplan muss an der Hauptzugangsstelle des Aufzugs ausgehängt werden. Der Notfallplan muss unter anderem den Namen und die Telefonnummer der Person ausweisen, die uneingeschränkt ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.7 "Aufzugswärter"

Stets war ein "Aufzugswärter" erforderlich, der den Aufzug regelmäßig überwacht und kontrolliert hat. Nunmehr muss eine "beauftragte Person" die Aufgaben des früheren Aufzugwärters übernehmen. Die ZÜS prüft, ob eine solche Person tatsächlich vorhanden ist, die die regelmäßigen Kontrollen durchführt. In § 3.3 der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 ist ein e...mehr