Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrssicherungspflicht

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 1.6 Mitverschulden

Stets hat sich der Geschädigte ein anspruchsminderndes Mitverschulden[1] zurechnen zu lassen, wenn sein Verschulden bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Ein Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der Geschädigte diejenigen Sorgfaltspflichten missachtet, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eines eigenen Schadens anzuwen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.10 Sicherheit weiterer Personen

§ 15 ArbSchG beinhaltet, losgelöst von den Pflichten des Arbeitsgebers, nicht nur die arbeitnehmerseitige Verpflichtung zum Selbstschutz, sondern auch den Auftrag, für die Sicherheit und Gesundheit anderer Personen zu sorgen. Voraussetzung dafür ist aber wiederum ein Betroffensein von arbeitstypischen Handlungen bzw. Unterlassungen der Belegschaftsmitglieder. Zu den "Dritten...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 3.1 Grundsätze

Auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren werden die Beteiligten/Parteien im Geltungsbereich der ZPO als "echtem" Streitverfahren als Kläger und Beklagte bezeichnet. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG im Gerichtsverfahren als solche parteifähig und kann klagen und verklagt werden. Praxis-Beispiel Gemeinschaft als Beteiligte Bestehen bei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.3.3 Verhältnis außenstehender Dritter zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

In aller Regel stehen sich im Bereich des Wohnungseigentums außenstehende Dritte und die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber. Denn Vertragspartnerin Dritter ist ausschließlich die rechtsfähige Gemeinschaft und es sind nicht die Wohnungseigentümer. Dies gilt selbst für den Verwalter, dessen Vertragsbeziehung ebenfalls mit der rechtsfähigen Gemeinschaft ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.2.3 § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG

Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten des Verwalters einschließlich solcher über Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter weist § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG ebenfalls dem sachlich wie auch örtlich ausschließlich zuständigen Amtsgericht des Belegenheitsorts der Wohnanlage zu. Die Vorschrift ist dabei sachbezogen weit auszulegen. Maßgeblich ist, ob das von der kl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.3.4 Verhältnis außenstehender Dritter zu den Wohnungseigentümern

Unmittelbare Außenhaftung Für das Verhältnis außenstehender Dritter zu den Wohnungseigentümern ist § 9a Abs. 4 WEG von erheblicher praktischer Bedeutung. Da Rechtsgeschäfte – insbesondere Verträge – im Rahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geschlossen werden und nicht mit den einzelnen Wohnungseigentümern in ihrer Gesamth...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Lichtschalter (Treppenhaus)

Die gemeinschaftlichen Flure, Kellergänge und Eingangsbereiche sind grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Demnach sind auch die Bestandteile der nach der Verkehrssicherungspflicht notwendigen Beleuchtung Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Blumenkästen (Balkon und Fassade)

Die eigenständige und nachträgliche Anbringung von Blumenkästen an Balkonen und sonstigen Fassadenteilen ist zustimmungsbedürftig. Ein nachträglich angebrachter Blumenkasten ist immer Sondereigentum. Sofern es sich um solche Blumenkästen handelt, die bautechnische Bestandteile der Fassade oder des Balkons sind, handelt es sich um Gemeinschaftseigentum. Die Verkehrssicherungs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietetes Wohnungseigentum: Verkehrssicherungspflichten

1 Leitsatz Ein vermietender Wohnungseigentümer haftet grundsätzlich für Schäden, die der Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet. 2 Normenkette § 535 BGB; § 9a Abs. 2 WEG 3 Das Problem K mietet von Wohnungseige...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietetes Wohnungseigentu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall verlangt ein Mieter von einem Wohnungseigentümer Schadensersatz für eine Pflichtverletzung, die der Wohnungseigentümer nicht beherrscht hat. Denn es war nach § 9a Abs. 2 WEG allein an der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümer und Dritte vor den Gefahren von Schnee und Eis zu schützen. Vertragliche Verkehrssicherungspflicht Der BGH klär...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietetes Wohnungseigentu... / 2 Normenkette

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietetes Wohnungseigentu... / 6 Entscheidung

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietetes Wohnungseigentu... / 1 Leitsatz

Ein vermietender Wohnungseigentümer haftet grundsätzlich für Schäden, die der Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietetes Wohnungseigentu... / 3 Das Problem

K mietet von Wohnungseigentümer B eine Wohnung. Für die Gehwege auf dem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück nimmt die S-GmbH im Auftrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den Winterdienst wahr. Im Mietvertrag ist bestimmt, dass K die Betriebskosten unter anderem für die Schneebeseitigung und das Streuen bei Glatteis nach dem "Eigentumsanteil" zu tragen hat. Zude...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietetes Wohnungseigentu... / 4 Die Entscheidung

Der BGH bejaht die Frage! Der Vermieter sei aus dem Mietvertrag heraus verpflichtet, dem Mieter während der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache und damit auch den Zugang zur Mietsache zu gewähren. Er habe daher in seinem Einflussbereich die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Störungen des Gebrauchs der Mietsache, insbesondere auch Gefahren für den Miete...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Produkthaftung / 1.1 Verschuldenshaftung des BGB

Die deliktische Haftung gemäß §§ 823 ff. BGB ("Produzentenhaftung") steht gleichwertig neben der Gefährdungshaftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.[1] Der Geschädigte kann seine Schadenersatzansprüche aufgrund der für ihn günstigsten Anspruchsgrundlage geltend machen. Die deliktsrechtliche Haftung entsteht, wenn der Hersteller bei der Produktion ihm obliegende Verkehrss...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Produkthaftung / Zusammenfassung

Begriff Der Hersteller oder Lieferant haftet nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) für Personenschäden oder Sachschäden, die eine von ihm in den Verkehr gebrachte Ware beim Abnehmer verursacht. Es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Sie wird u. a. ausgelöst, wenn das Produkt nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstä...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonderumlage / 2.3 Bauliche Veränderung

Maßnahmen der baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums müssen nicht stets und zwangsläufig nur im Sinne eines oder einzelner Wohnungseigentümer liegen. Maßnahmen baulicher Veränderung können durchaus auch dem Interesse einer Mehrheit der Wohnungseigentümer dienen. Praxis-Beispiel Bauliche Veränderung im Interesse mehrerer Eigentümer Es kann durchaus im Interesse vieler...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abwehrender Brandschutz: Ei... / 3.1 Unternehmer

Grundsätzlich hat der Unternehmer die Gesamtverantwortung für den Brandschutz in seinem Unternehmen – auch wenn er eine Pflichtenübertragung durchgeführt hat. Neben der Verantwortung für die Auswahl der dafür geeigneten Führungskräfte beinhaltet das z. B. auch die Kontrolle, ob die von ihm beauftragten Personen ihre Verantwortung im Brandschutz tatsächlich im erforderlichen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 4.1.1 Grundsätze

Da § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG den Verwalter ermächtigt, eigenständig Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, kann es sich dabei nur um erforderliche Maßnahmen handeln. Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt wäre er ohne entsprechenden Ermächtigungsbeschluss berechtigt, eigenständig Maßnahmen zu treffen, die vielleicht durchaus sinnvoll, aber nicht erforderlich sind. Prax...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.4 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen: Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereic...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ordnungsmäßige Verwaltung / 3 Keine ordnungsmäßige Verwaltung

Nicht unter die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung fallen solche, die ausschließlich Einzelinteressen dienen oder überwiegend Fremdinteressen berücksichtigen oder auch Entscheidungen der Wohnungseigentümer, in denen Grundlagen für eine Ermessensentscheidung nicht vorlagen oder das Ermessen überschritten wurde. Ob im Übrigen ein Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspric...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftungsfragen im Wohnungse... /   Verkehrssicherung

Besteht auch dann eine mögliche Haftung aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wenn ein externer Dienstleister beauftragt wird? Ja. Dieser muss stichprobenartig beaufsichtigt und außerdem sorgfältig ausgewählt werden (aktuell BGH[1]: "Wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt noch zutreffend erkannt hat, ist für die allgemeine (deliktsrechtliche) Verkehrssicherungspf...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung, Sonde... /   Elektroleitungen

Streit unter Eigentümern: Wohnungseigentümer A hat an seiner Terrassenlampe durch eine Verlängerung des Anschlusskabels eine weitere Lampe an der Balkondecke installiert. Wohnungseigentümer B hat nun Sorge um seine Sicherheit bezüglich der Elektroinstallation und verlangt von der Verwaltung, dass diese darauf hinwirkt, dass die Lampe entfernt wird. Ich bin mir nicht sicher...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftungsfragen im Wohnungse... / Zusammenfassung

Überblick Das Haftungssystem im Wohnungseigentumsrecht umfasst im Wesentlichen drei Hauptakteure: die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), den einzelnen Wohnungseigentümer und den Verwalter. Die Gemeinschaft haftet für Schäden, die aus der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums resultieren, beispielsweise bei mangelhafter Erhaltung oder Verletzung von Verkehrssicherung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherungspflicht bei Glatteis und Schnee

Überblick Die Verkehrssicherungspflicht rückt in den Fokus, wenn Schnee und Glatteis geräumt werden müssen. Was Grundstückseigentümer, Vermieter und Mieter wissen müssen, um Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen aus dem Weg zu gehen. Schnee und Eis müssen grundsätzlich vom Grundstückseigentümer oder Vermieter beseitigt werden, diesen obliegt die Verkehrssicherungspf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für Ansprüche aus einem Mietverhältnis über eine Wer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besichtigungs- und Betretun... / 2.2.2 Kontrollrecht aus besonderem Anlass

Vernachlässigung der Mietsache, Feststellungen durch Sachverständige, Sicherung des Pfandrechts Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte gegeben sind, dass der Mieter die Mietsache beschädigt hat oder dass er seine Obhutspflicht nicht erfüllt. Praxis-Beispiel Konkrete Anhaltspunkte Hiervon ist auszugehen, wenn wegen eines muffigen Geruchs ein Verdacht auf Sc...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Absender/Empfänger

Rz. 1 Das Mieterhöhungsverlangen ist vom Vermieter gegenüber dem Mieter zu erklären. Die formalen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung nach § 558a sind erfüllt, wenn im Mietanpassungsschreiben die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung erbeten wird (LG Berlin II, Urteil v. 30.9.2025, 65 S 116/25, WuM 2025,612). An den Zustellungsbeweis für eine Mieterhöhung sind hohe Anforderu...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12.2.1 Unverhältnismäßige Betriebskosten

Rz. 76 Das Gebot der sparsamen Wirtschaftsführung bezieht sich einmal auf die Betriebskostenarten. Der Vermieter darf auf den Mieter nur betriebswirtschaftlich sinnvolle Betriebskosten abwälzen (vgl. dazu im Einzelnen § 556 Rn. 37). Das spielt insbesondere bei Hauswartkosten eine Rolle. Der Vermieter darf nicht zusätzlich zu den Kosten für Fremdunternehmen diejenigen eines n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Haftung aus unerlaubter Handlung

Rz. 431 Ob der Verwalter Dritten unmittelbar auf Schadenersatz infolge einer unerlaubten Handlung haftet, hängt davon ab, ob und inwieweit er für Verletzungen an deren Rechten und Rechtsgüter verantwortlich ist. Rz. 432 Verletzt eine konkrete Handlung, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit steht, d.h. ein aktives Tun, des Verwalters die Rechte oder Rechtsgüter eines Dritte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Instandhaltung

Rz. 67 Die Erhaltung umfasst zunächst die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Sie zielt auf Bewahrung des bestehenden Zustandes. Dies umfasst pflegende, erhaltende und vorsorgende Maßnahmen, die dazu dienen, den ursprünglichen Zustand aufrechtzuerhalten.[282] Hierzu gehört auch die übliche Gartenpflege.[283] Auch die Kosten eines mit Pflegemaßnahmen betrauten Ha...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Wahrgenommene Rechte der Wohnungseigentümer, Treuhandverpflichtung der GdWE (Abs. 2)

Rz. 54 Nicht zum Gemeinschaftsvermögen gehören die Rechte der Wohnungseigentümer, die GdWE nach Absatz 2 Fall 2 ausübt, wie z.B. der Anspruch auf Schadensersatz wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Inhaber dieser Ansprüche sind nach wie vor die Wohnungseigentümer (siehe oben Rdn 21 f.). Der Gesetzgeber hat sich insoweit ausdrücklich gegen eine Vollrechtsübertragung...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Gemeinschaftsbezogene Pflichten (Abs. 2 Fall 3)

Rz. 28 Die Pflichten der Wohnungseigentümer, die einheitlich wahrgenommen werden müssen, nimmt gemäß Absatz 2 Fall 3 die GdWE als rechtsfähiger Verband wahr. Hieraus folgt eine gesetzliche passive Prozessführungsbefugnis der GdWE.[104] Die gesetzliche Wahrnehmungsbefugnis der Gemeinschaft verdrängt aber nicht die Rechtszuständigkeit der Wohnungseigentümer und eine etwaige ge...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Versicherung gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Rz. 112 Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist eine Schadensversicherung. Die Versicherungssumme muss der Höhe nach angemessen sein. Sie richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach Lage, Zustand, Größe und Alter des Gebäudes. Abgedeckt werden nur Gefahren, die von dem gemeinschaftlichen Eigentum ausgehen.[503] Hierbei handelt es sich im Wesentlich...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Pflichten

Rz. 49 Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums obliegen gemäß § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2 der GdWE. Dies gilt grundsätzlich auch für Bereiche des gemeinschaftlichen Eigentums, an denen ein Sondernutzungsrecht besteht. Dem Sondernutzungsberechtigten kann jedoch durch Vereinbarung die Verwaltung, insbesondere die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung,...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung

Rz. 15 Die Erhebung einer erforderlichen Sonderumlage etwa bei Liquiditätsengpässen[33] ebenso wie eine Finanzierungsregelung bei kostenverursachenden Maßnahmen,[34] der Abschluss von Verträgen, etwa des Verwaltervertrages – auch die Erweiterung der Aufgaben des Verwalters und die entsprechende Sondervergütung[35] –, des Hausmeistervertrages,[36] von Werkverträgen mit Handwe...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Persönliche Dienstleistungen

Rz. 175 Persönliche Dienstleistungen des einzelnen Wohnungseigentümers sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Der Grundsatz, dass sonstige Leistungspflichten durch Beschlussfassung begründet werden können, trifft m.E. nicht zu. Es gilt nach der hier vertretenen Auffassung ein Belastungsverbot. Daraus folgt wiederum, dass einzelne Leistungspflichten wie beispielsweise Reini...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Hausordnung (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 41 In der Hausordnung sind Gebrauchs- und Verwaltungsregelungen zusammengefasst, die den Schutz des Gebäudes, die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung und die Erhaltung des Hausfriedens sichern sollen.[163] In der Regel wird die Hausordnung durch Mehrheitsbeschluss festgelegt (Absatz 1). Im Beschlusswege kann aber nicht alles geregelt werden, was die Beteiligten ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Einzelfälle in alphabetischer Übersicht

Rz. 20 Aufzug Der Einbau eines (Außen-)Aufzugs in einem umgewandelten Altbau ist bauliche Veränderung.[35] Auf die Gestattung seines Einbaus kann nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 ein gesetzlicher Anspruch bestehen. Sie kann dann regelmäßig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden und ist in der Regel weder eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage noch eine unbillige Benachte...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Einzelne Haftungsvoraussetzungen

Rz. 5 Die Haftung des Testamentsvollstreckers hat mehrere Voraussetzungen: Rz. 6 Die vom Testamentsvollstrecker zu beachtenden Pflichten ergeben sich sowohl aus dem Willen des Erblassers als auch aus dem Ges...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 6. Verkehrssicherungs- und Überwachungspflichten

Rz. 16 Zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit Nachlassgegenständen ist der Testamentsvollstrecker verpflichtet. Um bspw. Streupflichten zu erfüllen, darf er sich Hilfspersonen bedienen. Vorsorglich hat der Testamentsvollstrecker verkehrsübliche Versicherungsverträge für Nachlassgegenstände abzuschließen.mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / gg) Verkehrssicherungspflichten

Rz. 37 Den Krankenhausträger treffen allgemeine Verkehrssicherungspflichten gegenüber dem Patienten.[145] Er hat dafür zu sorgen, dass niemand vermeidbar aufgrund von unsicheren oder unhygienischen Zuständen im Bereich der Klinik Schaden erleidet. Der BGH hat hierzu entschieden, dass keine Haftung der Klinik besteht im Fall eines Suizids des Patienten.[146] In diesem Rahmen ...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Muster: Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.9: Erschließungsvertrag Zwischen der Stadt _________________________, vertreten durch _________________________, nachstehend "Stadt" genannt, und _________________________-GmbH, nachstehend "Investor" genannt, wird folgender Erschließungsvertrag geschlossen: Vorbemerkung Die Vertragsparteien haben für das Gebiet ___...mehr

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§ 35 Reiserecht / j) Deliktische Haftung des Reiseveranstalters

Rz. 152 Neben das eigene Gewährleistungsregime des Reisevertragsrechts können Ansprüche wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten treten. Diese Ansprüche nach § 823 ff. BGB können neben den reisevertraglichen Ansprüchen geltend gemacht werden, soweit die Voraussetzungen dieser Vorschriften erfüllt sind.[180] Mit dem Wegfall der nach altem Recht vorgeschriebenen A...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / VI. Muster: Pachtvertrag über ein Gewerbeobjekt (Gaststätte)

Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.3: Pachtvertrag über ein Gewerbeobjekt (Gaststätte) Pachtvertrag über eine Gaststätte zwischen _________________________, – Verpächter – und _________________________, – Pächter – § 1 Pachtobjekt 1) Der Verpächter verpachtet an den Pächter die auf dem Grundstück in _________________________ belegene, bisher vom Verpä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Miete und Pacht / IV. Muster: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal)

Rz. 40 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Mietvertrag zwischen der Firma _________________________, – Vermieterin – und der Firma _________________________, – Mieterin – § 1 Mietobjekt Die Vermieterin vermietet an die Mieterin zum Betriebe eines Einzelhandelsgeschäftes das in dem Hause ____________...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Sonstige Haftungstatbestände

Rz. 281 Weitere Haftungstatbestände, und zwar Verschuldenshaftung, sind die Vorschriften der §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB. Hiernach kommen in Betracht:mehr