Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrssicherungspflicht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sozialversicherungsrech... / 4. Probleme des gestörten Gesamtschuldverhältnisses

Rz. 53 BGH, Urt. v. 14.6.2005 – VI ZR 25/04, VersR 2005, 1397 Zitat BGB §§ 831, 823, 840 Abs. 1 und 2; SGB VII § 106 Abs. 3 Alt. 3mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sozialversicherungsrech... / 3. Das Haftungsprivileg des § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII beim bauleitenden Architekten

Rz. 270 BGH, Urt. v. 13.3.2007 – VI ZR 178/05, VersR 2007, 948 Zitat BGB § 823; SGB VII § 106 Abs. 3 Alt. 3 a) Der Fall Rz. 271 Die K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / a) Der Fall

Rz. 58 Die Klägerin machte Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach einem Badeunfall geltend. Rz. 59 Die beklagte Verbandsgemeinde (Beklagte zu 3) betrieb einen künstlich angelegten, jedoch naturnah gestalteten Badesee als öffentliche Einrichtung. § 10 Abs. 1 der Bade- und Benutzungsordnung bestimmt, dass die Benutzung der Anlage auf eigene Gefahr und Verantwortung er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 43 Das Berufungsgericht hatte hinsichtlich der allein noch im Streit befindlichen Haftung des Beklagten zu 2 auf Ersatz des immateriellen Schadens des Klägers ausgeführt, dass der Schaden durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs verursacht worden sei. Der Beklagte zu 2 hafte als Haftpflichtversicherer des vom Beklagten zu 1 gesteuerten Lkw gemäß § 3 Nr. 1 PflVG allerdings ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 532 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung der Revision war der Senat an einer Sachentscheidung allerdings nicht bereits deshalb gehindert, weil das Berufungsgericht die Berufungsanträge nicht wiedergegeben hat. Ohne die Wiedergabe der Anträge leidet das Berufungsurteil zwar regelmäßig an einem von Amts wege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 563 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung im Ergebnis Stand. Mit der Revision war davon auszugehen, dass das Rechtsmittel unbeschränkt zugelassen worden war. Die Entscheidungsformel des Berufungsurteils enthielt keinen Zusatz, der die dort ausgesprochene Zulassung der Revision einschränkt. Auch aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils erg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizöltankanlage (Verkehrss... / Zusammenfassung

Überblick Wegen der Gefahr der Bodenkontamination besteht für Heizöltanks eine ausgeprägte und jedem bekannte Verkehrssicherungspflicht. Die Haftung kann aber nicht nur den Eigentümer, sondern auch den Heizöllieferanten treffen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzbaum, Grenzstrauch und... / 1.5 Kostentragung

Da jedoch die Beseitigung häufig mehr Kosten verursacht, als Gewinn verschafft, kann der eine Nachbar dem anderen, welcher die Beseitigung fordert, deren Ausführung auf eigene Kosten und zu eigenem Gewinn überlassen, indem er auf sein Recht am Baum oder Strauch verzichtet.[1] In diesem Fall erwirbt derjenige, der den Baum oder Strauch beseitigt, mit dessen Trennung vom Boden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grunddienstbarkeit / 5.2 Mehrere Berechtigte

Kein seltener Fall: Auf mehreren hintereinander liegenden Grundstücken sollen ein Geh- und Fahrtrecht sowie ein Ver- und Entsorgungsanlagenrecht durch Grunddienstbarkeiten gesichert werden. Hier sind 2 Wege möglich: Zugunsten des jeweiligen Eigentümers jedes der hintereinander liegenden Grundstücke kann an jedem der davor liegenden Grundstücke ein jeweils an derselben Stelle...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Geh- und Fahrrecht / 2 Wer ist wofür zuständig?

Der Berechtigte muss den Weg unterhalten, instand setzen und trägt die Verkehrssicherungspflicht, muss also auch räumen und streuen. Benutzt allerdings der Eigentümer den Weg mit, tragen beide die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung anteilig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auch sind in der Regel beide verkehrssicherungspflichtig.[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 5.1 Herüberwachsende Wurzeln

Das bloße Hinüberwachsen der Wurzeln von benachbarten Bäumen und Sträuchern auf das eigene Grundstück ist für sich genommen noch keine Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung, die abgewehrt werden könnte.[1] Das Gesetz verlangt vielmehr gemäß § 910 Abs. 2 BGB eine konkrete Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung.[2] Das ist etwa dann der Fall, wenn: Baumwurzeln in eine Abwasse...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherungspflicht bei Eis und Schnee

Überblick Die ersten heftigen Schneefälle haben das Land im Griff und wenn es kälter wird, kommt auch das Glatteis. Eigentümer und Mieter sollten jetzt an die Verkehrssicherungspflicht denken. Die zentrale Frage lautet: Wer muss räumen und streuen? Schnee und Eis müssen grundsätzlich vom Grundstückseigentümer oder Vermieter beseitigt werden, denn diesem obliegt die Verkehrss...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gaststätte, Kaufhaus und Su... / 1 Gaststätte und Hotel

An der Vielzahl der Gerichtsurteile gemessen muss das Betreten und Verlassen von Gaststätten mit erheblichen Gefahren verbunden sein, denn danach stürzen die Gäste reihenweise über Schwellen, Gitterroste und Ähnliches oder rutschen auf nassen Fliesen oder Treppenstufen aus. Dabei fallen die Entscheidungen recht unterschiedlich aus: Mal hat der Gastwirt den "schwarzen Peter",...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gaststätte, Kaufhaus und Su... / 2.2.1 Eingang und Bodenbelag

Der Betreiber eines Einkaufszentrums muss zumutbare Sicherheitsvorkehrungen treffen, um der Rutschgefahr vorzubeugen, die dadurch entsteht, dass Kunden wegen der Witterungsverhältnisse (Schneeregen) Nässe in den Eingangsbereich tragen.[1] Für Fußböden in Kaufhäusern und Supermärkten gilt, dass der Belag so auszuwählen und zu unterhalten ist, dass die Stand- und Trittsicherhei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gaststätte, Kaufhaus und Su... / 2.3.1 Eingangsbereich und Zuwegung

In den Wintermonaten ist verstärkt damit zu rechnen, dass Kunden mit wasser- und schneebehafteten Schuhen den Einkaufsbereich betreten und ohne Anbringung einer Fußmatte eine besondere Rutschgefahr besteht. Der Betreiber eines Lebensmittelladens kommt dann seiner Verkehrssicherungspflicht i. d. R. dadurch hinreichend nach, dass er im Eingangsbereich eine den DIN-Normen entsp...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gaststätte, Kaufhaus und Su... / 2.1 Ladenlokale aller Art

Innerhalb von Einkaufszentren wie Kaufhäusern, Supermärkten und Getränkemärkten bestehen gesteigerte Verkehrssicherungspflichten, weil die Kunden – wie vom Betreiber beabsichtigt – ihr Augenmerk vornehmlich auf die Warenauslagen lenken. Es gelten strenge Sicherheitsstandards.[1] Entsprechend kann der Geschäftsinhaber bereits für kleinere Gefahrenquellen haften.[2] Dies betrif...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gartenteiche und Schwimmbec... / Zusammenfassung

Überblick Jeder Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer trägt für seine Immobilie die Verkehrssicherungspflicht. Besonders wichtig ist dies bei Gartenteichen und Schwimmbecken, die für Kinder eine besondere Gefahrenquelle darstellen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gaststätte, Kaufhaus und Su... / 2.2.3 Rolltreppe

Für Schäden im Zusammenhang mit der Benutzung einer Rolltreppe, die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen ist und betrieben wird, kommt eine Haftung aus dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflichtverletzung grundsätzlich nicht in Betracht. Jedoch ist der Betreiber eines Einkaufszentrums nicht deswegen von dem Ergreifen jeglicher Maßnahmen zum Schutz ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebäudeeinsturz und herabfa... / 1.2 Haftungsausschluss und Beweislast

Es handelt sich um einen Fall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, der in § 836 Abs. 1 BGB besonders geregelt ist.[1] Danach tritt die Ersatzpflicht allerdings nicht ein, "wenn der Besitzer zum Zweck der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat". Es werden also nach dem Gesetz sowohl das Verschulden des Grundstücksbesitzers als auch ein ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gaststätte, Kaufhaus und Su... / Zusammenfassung

Überblick Diese Immobilien öffnet der Betreiber gezielt dem Personenverkehr. Deshalb herrschen hier erhöhte Verkehrssicherungspflichten. Dabei besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen den Speiselokalen und den Einkaufszentren, bei denen das Auge ganz bewusst "zur Ware hin" abgelenkt und dadurch das Risiko erhöht wird. Doch auch bei anderen Stätten mit regem Publikumsver...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gartenteiche und Schwimmbec... / 3 Aufsichtspflicht der Eltern

Allerdings dürfen die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten nicht überspannt werden. So nehmen die Gerichte bei Unfällen von Kleinkindern (bis ca. 3 Jahre) verstärkt deren Eltern oder andere Begleitpersonen in die (Aufsichts-)Pflicht. Der Gartenteichbesitzer darf darauf vertrauen, dass ein Kleinkind lückenlos beaufsichtigt wird.[1] Ein verletztes Kind muss sich da...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gaststätte, Kaufhaus und Su... / 3 Weitere Stätten mit Publikumsverkehr

Apotheke Eine Apotheke treffen geringere Verkehrssicherungspflichten als z. B. Kaufhäuser oder sonstige Einrichtungen mit großem Publikumsverkehr, da in Apotheken regelmäßig kein Publikumsandrang herrscht, der die Einsehbarkeit des Bodenbereichs für Kunden signifikant einschränkt. Zudem gehen von den Auslagen einer Apotheke keine besonderen Ablenkungswirkungen aus.[1] Fachgesc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Technische Verwaltung und b... / 3.3 Organisationspflichten

Greifen die vorstehend beschriebenen besonderen gesetzlichen Ausnahmeregelungen oder vereinbarte Kompetenzbestimmungen nicht ein, so ist der Verwalter an das von der Rechtsprechung umfassend interpretierte gesetzliche Aufgabenmodell gebunden, wonach die Entscheidungskompetenz der Eigentümerversammlung zukommt. Dabei wird insbesondere die Regelung des § 27 Abs. 1 Nr. 1 und 2, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dachlawinen und Eiszapfen (... / Zusammenfassung

Überblick Jeder Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer trägt für seine Immobilie die Verkehrssicherungspflicht. Im Winter nach starkem Schneefall sollte er den Blick verstärkt nach oben richten und prüfen, ob etwa Dachlawinen und Eiszapfen eine Gefahr für Passanten darstellen können. Eine Haftung kann auch in schneearmen Gebieten bestehen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dachlawinen und Eiszapfen (... / 1.1 Sicherungspflicht nur in besonderen Fällen

Bei der Gefahr von Dachschneelawinen kann im Einzelfall eine Verkehrssicherungspflicht des Hausbesitzers bestehen. Bester Schutz gegen Dachlawinen sind Schneefanggitter, gesetzlich vorgeschrieben sind diese aber nur in Gebieten, in denen erfahrungsgemäß viel Schnee fällt. Allerdings ist es grundsätzlich Aufgabe eines jeden Passanten oder sonstigen Verkehrsteilnehmers selbst, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dachlawinen und Eiszapfen (... / 1.5 Konkrete Verkehrseröffnung

Hat der Eigentümer auf seinem Grundstück einen Verkehr eröffnet, z. B. einen Kundenparkplatz eingerichtet, trifft ihn eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Notfalls muss er das Grundstück absperren. Entsprechend haftet der Eigentümer eines Hotels für die Beschädigung eines auf dem Hotelparkplatz abgestellten Fahrzeugs durch den Abgang einer Dachlawine.[1] Auch im Falle speziell für ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dachlawinen und Eiszapfen (... / 2.1 Sicherungspflicht

Gegen das Herabfallen von Eiszapfen, die sich an der Dachrinne gebildet haben, sind sichere Vorkehrungen vielfach nicht möglich. Die Bildung von Eiszapfen erfolgt nur bei bestimmten Witterungslagen; ihr Herabfallen kann letztlich nur durch rechtzeitiges Entfernen (Abschlagen) verhindert werden. Eine entsprechende Verpflichtung besteht für den Verkehrssicherungspflichtigen nu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dachlawinen und Eiszapfen (... / 1.6 Sicherungsmaßnahmen

Wenn den Grundstückseigentümer aufgrund der geschilderten besonderen Umstände eine Verkehrssicherungspflicht bezüglich der Dachlawinen trifft, muss er die erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen ergreifen. Wenn der Hauseigentümer weiß, dass das Haus eine zusätzliche Sicherung gegen herabfallenden Schnee hat und dass das Dach, obwohl die Schneelage schon länger andauert, n...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dachlawinen und Eiszapfen (... / 1.7 Delegierung auf Dritte

Mit der Beauftragung einer Hausverwaltung genügen Wohnungseigentümer grundsätzlich der ihnen in Bezug auf das Objekt obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Weitergehende Pflichten des Wohnungseigentümers bestehen in schneearmen Gebieten grundsätzlich auch dann nicht, wenn ausnahmsweise einmal mehr Schnee auftritt. Eine Kontrolle der Sicherheit des Objekts durch den einzelnen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dachlawinen und Eiszapfen (... / 3 Schäden durch Hilfemaßnahmen Dritter

Wenn der Eigentümer eines mehrstöckigen Hauses bei drohenden Dachlawinen nicht selbst in der Lage ist, die Gefahr zu beseitigen, sollte er einen Handwerker oder aber bei großer Dringlichkeit die Feuerwehr einschalten. Doch wie sieht es mit deren Haftung aus, wenn die Feuerwehrleute bei der Sicherungsmaßnahme Gebäudeschäden verursachen? Praxis-Beispiel Haftung der Feuerwehr Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Immobilien in der Erbe... / 1. Gefahr, Haftung und Verkehrssicherungspflichten

Rz. 9 Mit dem Erbfall gehen die Gefahr, die Haftung und die mit dem Eigentum an der Immobilie einhergehenden Verkehrssicherungspflichten auf die Erbengemeinschaft als Eigentümer über. Der Erbengemeinschaft obliegen insbesondere die Räumungs- und Streupflichten. Ist die zum Nachlass gehörende Immobilie vermietet, beziehen sich die gegenüber dem Mieter bestehenden Verkehrssich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Bestattungsrecht / IV. Verkehrssicherungspflichten

Rz. 29 Da die meisten Friedhöfe der Öffentlichkeit zugänglich sind, müssen nach überwiegender Auffassung auch Verkehrssicherungspflichten beachtet werden.[55] Dies betrifft sowohl das eigentliche Friedhofsgelände [56] als auch die Gräber mit den aufstehenden Grabsteinen. Bei den Anforderungen an den Zustand des Friedhofs und seiner Wege ist nach hier vertretener Ansicht ein a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / IV. Vertragliche Bestimmungen über die Tragung der öffentlichen und privatrechtlichen Lasten und Abgaben, § 2 Nr. 3 ErbbauRG

Rz. 69 Von besonderer wirtschaftlicher Tragweite ist die Frage nach der Tragung der öffentlichen und privatrechtlichen Lasten und Abgaben, insbesondere vor dem Hintergrund der Laufzeit des Erbbaurechts. Die Regelung in § 2 Nr. 3 ErbbauRG offeriert den Beteiligten die Möglichkeit, dingliche Vereinbarungen hierüber zu schaffen und zum Inhalt des Erbbaurechts zu erklären. Den V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Übertragung eines Erbba... / E. Muster Erbbaurechtskaufvertrag; Muster Erbbaurechtsüberlassungsvertrag; Muster Zustimmung des Grundstückseigentümers

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtskaufvertrag „UVZ-Nr./ ERBBAURECHTSKAUFVERTRAG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Begründung eines Unter... / V. Vertragliche Bestimmungen über die Tragung der öffentlichen und privatrechtlichen Lasten und Abgaben, § 2 Nr. 3 ErbbauRG

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / H. Muster Erbbaurechtsvertrag und Gesamterbbaurechtsvertrag

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. / BESTELLUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Begründung eines Unter... / H. Muster Untererbbaurechtsvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.3: Formulierungsvorschlag Untererbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ BESTELLUNG EINES UNTERERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind gleichzeitig vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Begründung von Wohnung... / VIII. Muster Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht durch Vorratsteilung nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG; Muster Erbbaurechtsbegründung und Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht in einer Urkunde

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.1: Formulierungsvorschlag Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten, §§ 30 Abs. 2, 8 WEG UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ AUFTEILUNG EINES ERBBAURECHTS IN WOHNUNGS- UND TEILERBBAURECHTE GEM. §§ 30 ABS. 2, 8 WEG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 5 Umfang der Verkehrssicherungspflicht

5.1 Grundsatz Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht wird von den Umständen des Einzelfalls bestimmt. Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise Gefahren ausräumen oder jedenfalls vor ihnen warnen. Die Verkehrssicherungspflicht reicht grundsätzlich nur so weit, wie der bestimmungsgemäße Verkehr auf der Baustelle eröffnet ist. Da nur fü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 6.1 Erhöhte Verkehrssicherungspflicht

Baustellen bergen erhöhte Gefahren schon wegen der Bauarbeiten an sich, aber auch wegen der Vielzahl der Personen, die sich auf und nahe der Baustelle aufhalten. Deshalb werden an die Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers strengere Anforderungen gestellt. Denn er schafft mit seinen Bauarbeiten die Gefahrenquelle unmittelbar und übt auch die tatsächliche Verfügungsgew...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 2 Haftung des Generalunternehmers

Grundsätzlich trifft die Verkehrssicherungspflicht zunächst alle Unternehmer, die eine Gefahrenquelle schaffen oder diese beherrschen und dadurch in der Lage sind, Gefahren zu sehen und sie gleichzeitig abzuwenden. Doch im Einzelfall ist manches streitig. Geht es um die Sicherheit der in Auftrag gegebenen Arbeiten, soll allein der fachkundige Auftragnehmer verantwortlich sei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 5.1 Grundsatz

Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht wird von den Umständen des Einzelfalls bestimmt. Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise Gefahren ausräumen oder jedenfalls vor ihnen warnen. Die Verkehrssicherungspflicht reicht grundsätzlich nur so weit, wie der bestimmungsgemäße Verkehr auf der Baustelle eröffnet ist. Da nur für einen begre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 4 Haftung des Architekten

Auf einer Baustelle ist primär der einzelne Bauunternehmer verkehrssicherungspflichtig.[1] Doch ist der bauleitende Architekt neben dem Unternehmer verkehrssicherungspflichtig, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Unternehmer in dieser Hinsicht nicht genügend sachkundig oder zuverlässig ist, z. B. bei einem unzureichenden Baugerüst.[2] Praxis-Beispiel Strenge Haftung F...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauarbeiten (Verkehrssicher... / Zusammenfassung

Überblick Jeder Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer trägt für seine Immobilie die Verkehrssicherungspflicht. Er muss Verkehrsteilnehmer vor schlecht erkennbaren Gefahren schützen oder zumindest warnen. Im Zusammenhang mit Bauarbeiten kann die Verkehrssicherungspflicht auf den Architekten oder die Bauunternehmer übergehen. Für den Bauherrn bestehen jedenfalls Kontroll- und Ü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 1.2 Übertragung auf Dritte

Die Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn kann eingeschränkt sein, wenn er die Planung und Durchführung des Bauvorhabens Fachleuten überträgt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Bauherr die Ausführung einem als zuverlässig bekannten Bauunternehmer zur eigenverantwortlichen Durchführung übertragen hat.[1] Bauunternehmer So treffen die Sicherungspflichten auf Baustellen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betreten fremder Grundstück... / 5.2 Beschränkte Haftung für untypische Gefahren

Demgegenüber trägt der Grundeigentümer weiterhin nach den von den Gerichten entwickelten Grundsätzen die Verantwortung für untypische Gefahren, die er durch eigenes Handeln geschaffen hat und die für Erholungssuchende trotz der von ihnen zu erwartenden Aufmerksamkeit nicht zu erkennen sind. Für diese untypischen Gefahren haftet der Grundeigentümer nach Meinung der Gerichte n...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 5.2 Sicherungspflicht gegenüber Besuchern

Häufig zeigen Bauherren ihren Verwandten und Bekannten den Rohbau des neuen Hauses und führen sie darin herum. Für die Sicherheit von Besuchern ist grundsätzlich der Bauherr verantwortlich, der ihnen den Zugang zur Baustelle eröffnet. Dieser muss selbst die Gefahren kennen, denen er seine Besucher aussetzt; er muss sie fernhalten, warnen oder sonst wie Vorsichtsmaßnahmen tre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 6.2 Haftungseinschränkungen

Andererseits haftet der Bauunternehmer nicht schrankenlos. So ist er nicht gehalten, trotz des auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Gehwegs im Baustellenbereich zusätzlich einen Notweg für Fußgänger zur Verfügung zu stellen, um diesen bei winterlichen Verhältnissen an dieser Stelle ein Überqueren der Straße zu ersparen.[1] Handelt es sich um eine gut erkennbare Bauste...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Weihnachtsdekoration und Lichterketten: Das gilt rechtlich

Überblick Lichterketten im Fenster, Weihnachtsdekoration am Balkon – hier haben Vermieter eventuell ein Wörtchen mitzureden. Und was ist mit dem Nachbarn: Wie viel Advent muss der dulden, wenn Eigentümer das Haus schmücken? Ein Überblick. In der Adventszeit hängen viele Mieter Lichterketten und Weihnachtsdekoration auf. In manchen Fällen haben die Vermieter ein Recht, mitzur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betreten fremder Grundstück... / 5 Haftung des Grundeigentümers bei Unfällen von Erholungssuchenden

Einerseits muss der Grundeigentümer den öffentlichen Erholungsverkehr auf seinen Grundflächen als Ausformung der Sozialpflichtigkeit seines Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG dulden. Andererseits kann diese gesetzliche Duldungspflicht nicht dazu führen, dass er die unabsehbaren Haftungsfolgen nach § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflich...mehr