Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Kapitalerhöhung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu vGA und Einlagen im Zusammenhang mit einer Kap-Erhöhung s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1451ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Private Equity Fonds

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Behandlung der Kosten für einen grenzüberschreitenden Unternehmenserwerb durch einen Private Equity Fonds als vGA s Schaden/Wild (Ubg 2011, 337). Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1578f; die dort erläuterte fremdfinanzierte Übernahme (sog Leveraged Buy Out) wird häufig von Private Equity Fonds praktiziert.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Dreiecksgeschäfte

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu Dreiecksgeschäften s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 800ff (vGA in Konzernstrukturen). Zum Korrespondenzprinzip in Dreiecksfällen s auch § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 170ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Personalgestellung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine verbilligte Personalgestellung an einen Gesellschafter (oder an eine ihm nahe stehende Pers) stellt eine vGA dar. Zur Frage, ob und ggf wann die Gestellung von Personal durch eine KöR gegen Erstattung der Kosten zur Annahme eines BgA führt, s § 4 KStG Tz 109 "Personalgestellung".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Kapitalertragsteuer

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Auch vGA unterliegen grds dem KapSt-Abzug. Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 653ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rückzahlung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Rückzahlung einer vGA allg s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 720ff. Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Ansprüche".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Grundstücksverkauf

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu vGA bei Grundstücksverkauf und zu Grundstücksübertragungen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 980ff. Eine verbilligte Übertragung eines Grundstücks von einem AE (oder einer ihm nahe stehenden Pers) stellt eine verdeckte Einlage dar. Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 29ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verzicht auf Teilnahme an einer Kapitalerhöhung

Verzichtet eine Kö zB zugunsten ihres Gesellschafters oder einer ihm nahe stehenden Pers auf die Teilnahme an einer Kap-Erhöhung bei einer TG, so kann darin eine vGA gesehen werden, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter nicht auf die Teilnahme an der Kap-Erhöhung verzichtet hätte; s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1458ff und s Urt des BFH v 16.03.1967 (BStBl II 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Fremdvergleich

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wegen allg Ausführungen zum Fremdvergleich bei vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 100ff. Zum sog doppelten Fremdvergleich s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 117ff. Zum Fremdvergleich bei verdeckten Einlagen s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 50ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Kraftfahrzeugkosten

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Privatnutzung eines der Kö gehörender Pkw durch den Ges-GF kann zu einer vGA führen, aber auch Teil des Arbeitslohns des Ges-GF sein. Umfassend dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 789. Zum Ersatz privater Kfz-Kosten des Ges-GF durch die Kö s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 801ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gehalt

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zum vGA im Zusammenhang mit dem Gehalt eines Ges-GF s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 360ff. Ein zu niedriges Gehalt eines Ges-GF kann nicht zu einer verdeckten Einlage führen, da es sich nicht um einen einlagefähigen Vermögensvorteil handelt; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 42ff. Demggü kann der Verzicht auf bereits entstandene Gehaltsansprüche zu einer v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Erbbaurecht

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zum vGA im Zusammenhang mit Erbbaurechten s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 994ff. Ein Erbbaurecht kann als grundstücksgleiches Recht aber auch Gegenstand einer verdeckten Einlage sein.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Geschäftsführergehalt

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu vGA im Zusammenhang mit einem GF-Gehalt s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 360ff. Ein Verzicht auf bereits entstandene Gehaltsansprüche kann zu einer verdeckten Einlage führen (Wegfall eines Passivpostens); dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 94ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Pensionszusagen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu vGA-Fragen im Zusammenhang mit Pensionszusagen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 550ff. Zu den verschiedenen Möglichkeiten der "Entsorgung" einer Pensionszusage s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 200ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gewinnpool

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Schließen sich zwei oder mehr Kap-Ges zu einem sog Gewinnpool (Gewinn- und Verlustgemeinschaft) zusammen, zB über einen Unternehmensvertrag gem § 292 AktG, ohne dass die Voraussetzungen für eine kstliche Organschaft vorliegen, sind die Aufwendungen und Erträge aus dem Gewinnpool uE außerbilanziell als vGA bzw als verdeckte Einlage zu korrigieren. E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Verfahrensrecht

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur verfahrensrechtlichen Korrespondenz für vGA s § 32a KStG Tz 13ff und für verdeckte Einlagen s § 32a KStG Tz 44ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Eigengesellschaft

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die KöR sind in der Wahl der Organisationsform ihrer wirtsch Unternehmungen frei und können diese uU als Eigenbetrieb (= BgA) führen oder sich einer privatrechtlichen Rechtsform (zB AG, GmbH) bedienen und sie als Eigengesellschaft betreiben. Die Eigengesellschaften sind selbständige Rechtssubjekte außerhalb der KöR. Als Eigengesellschaft werden sol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gesellschaftsrechtliche Veranlassung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine der wes Voraussetzungen für die Annahme einer vGA ist die Veranlassung der eingetretenen Vermögens- und Gewinnminderung im Gesellschaftsverhältnis. Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 75ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Organschaft

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Grds zur Voraussetzungen und Folgen einer kstlichen Organschaft s § 14 KStG Tz 75ff. Zu vGA im Zusammenhang mit Organschaftsverhältnissen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1801ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Versicherungsprämien

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zahlt eine GmbH für eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die auch das Erkrankungsrisiko der Ges-GF abdeckt, die Versicherungsprämien, liegt in der Zahlung keine vGA, wenn die Kap-Ges im Versicherungsfall alleinige Bezugsberechtigte ist; s Urt des BFH v 11.03.2015 (BFH/NV 2015, 1273).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Beherrschender Einfluss

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei Leistungsbeziehungen zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden AE gilt das sog Rückwirkungsverbot und damit strengere (formale) Voraussetzungen für die Prüfung einer vGA als bei nicht beherrschenden Gesellschaftern. Umfassend dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 200ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Tatsächliche Verständigung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 In der Rspr des BFH ist die Zulässigkeit tats Verständigungen grds anerkannt. In Fällen erschwerter Sachverhaltsermittlung dient es der Förderung und Beschleunigung des Besteuerungsverfahrens und allg dem Rechtsfrieden, besondere Vereinbarungen über eine bestimmte (stliche) Behandlung von Sachverhalten (nicht aber über das anzuwendende Recht) zuzul...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Erfindervergütungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Hinsichtlich der stlichen Beurteilung von Erfindervergütungen ist neben der Angemessenheit der Vergütung bei beherrschenden Gesellschaftern zusätzlich Voraussetzung, dass die Vergütung auf einer klaren im Voraus abgeschlossenen zivilrechtlich wirksamen Vereinbarung beruht. Maßgebend für die Angemessenheit ist grds der Fremdvergleich. Bei Erfindungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Haftungsrisiko

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erhält eine Kap-Ges für die Übernahme des Haftungsrisikos kein angemessenes Entgelt, so kann insoweit eine vGA vorliegen; s Urt des BFH v 26.02.1992 (BStBl II 1992, 846). Ein derartiges Haftungsrisiko kann von der Kap-Ges zB iRe Bürgschaftserklärung (s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Bürgschaft") oder in ihrer Funktion als phG einer GmbH & Co KG vorliegen (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Genossenschaftliche Rückvergütungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Rückvergütungen der Erwerbs- und Wirtschaftsgen an Nichtmitglieder stellen BA dar. Rückvergütungen an Mitglieder sind nach § 22 KStG nur insoweit als BA abziehbar, als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind. Soweit die Rückvergütungen an die Mitglieder die in § 22 Abs 2 KStG aufgeführten Grenzen übersteigen, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rückdeckungsversicherung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Zusammenhang mit der Erteilung einer Pensionszusage wird in vielen Fällen eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Begünstigter dieser Rückdeckungsversicherung ist die Kö und nicht der Pensionsberechtigte. Die von der Kö geleisteten Versicherungsprämien sind grds in voller Höhe abzb BA. Die Versicherungsprämien begründen jedoch einen Anspruc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Eigenbetrieb

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 BgA von KöR werden häufig als Eigenbetriebe geführt. Ein Eigenbetrieb bleibt zwar ein rechtlich unselbständiges Gebilde der KöR, ihm wird aber in verfassungsrechtlicher, organisatorischer und vermögensrechtlicher Hinsicht eine Sonderstellung eingeräumt, die ihn befähigen soll, seine spezifisch wirtsch Aufgaben zu erfüllen. Er ist finanzwirtsch als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Leistungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 27 Abs 1 S 3 KStG mindern Leistungen der Kap-Ges mit Ausnahme der Rückzahlung von Nenn-Kap iSd § 28 Abs 2 S 2 KStG das stliche Einlagekto nur, soweit die Summe der im Wj erbrachten Leistungen den auf den Schluss des vorangegangenen Wj ermittelten ausschüttbaren Gewinn übersteigt. Zu den Leistungen idS gehören auch vGA; sie können zu einer Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Bewertungskosten

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aufwendungen, die einer Kap-Ges im Zusammenhang mit der Erstellung einer Erklärung zur gesonderten Feststellung des gW von Gesellschaftsanteilen für Zwecke der ErbSt nach § 153 Abs 3 BewG entstehen, sind nicht als vGA zu behandeln. Dies gilt unabhängig davon, dass der Notwendigkeit einer Bewertung idR ein Vorgang auf Gesellschafterebene (zB die Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gerichtsurteil

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nimmt der Ges-GF einer GmbH ein von ihm als unrichtig erkanntes arbeitsgerichtliches Urt, mit dem die GmbH auf Vergütungsleistungen an eine diesem nahe stehende Pers verurteilt wird, nur aufgr der pers Beziehungen zu dieser nahe stehenden Pers hin, so sind entspr Zahlungen als vGA anzusehen; s Urt des BFH v 25.11.1999 (GmbHR 2000, 440). Im Übrigen w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Geburtsbeihilfe

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zahlt eine Kö an ihren beherrschenden Ges-GF eine Zusatzvergütung für den Fall der Geburt eines Kindes, führt dies zum Ansatz einer vGA, wenn derartige Vergütungen nicht im Anstellungsvertrag geregelt sind. Es kommt dabei nicht darauf an, ob solche Beihilfen auch an andere Arbeitnehmer des Betriebs gezahlt werden. Eine Ausnahme gilt allerdings dann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gewinnabführung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Anerkennung einer ertragstlichen Organschaft setzt den Abschluss eines GAV voraus. Zu vGA in Organschaftsfällen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1801ff. Zur Begründung eines Organschaftsverhältnisses zur Nutzung der Möglichkeiten eines stlichen Querverbunds bei Betrieben der öff Hand s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Querverbund" und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Heiratsbeihilfe

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zahlt eine Kap-Ges an ihren beherrschenden Ges-GF eine Zusatzvergütung für den Fall der Heirat, führt dies dann zu einer vGA, wenn derartige Vergütungen nicht im Anstellungsvertrag geregelt sind. Es kommt dabei nicht darauf an, ob solche Beihilfen auch an andere Arbeitnehmer des Betriebs gezahlt werden. Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Querverbund

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als Querverbund bezeichnet man die Zusammenfassung unterschiedlicher Betätigungen einer KöR in einem (zusammengefassten) BgA oder einer Eigengesellschaft (dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Eigengesellschaft"). Zu den Zusammenfassungsmöglichkeiten von BgA s § 4 KStG Tz 110ff. Zur Annahme einer vGA bei BgA s § 4 KStG Tz 235ff. Zu dauerdefizitären Betätigu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Totalgewinn

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine Kap-Ges hat keine außerbetriebliche Sphäre. Unterhält sie ein verlustträchtiges WG vorrangig im Interesse ihres Gesellschafters, liegt eine vGA, aber keine Liebhaberei vor. Dazu s auch § 8 Abs 2 KStG Tz 30ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Außerbetriebliche Sphäre"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Liebhaberei"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Verlustbetrieb".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Erstattung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der BFH hat entschieden (s Urt des BFH v 21.10.2014, DStR 2015, 353), dass die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung durch den Ges-GF einer GmbH an dessen in der GmbH beschäftigte Ehefrau, für deren Altersversorgung die Arbeitgeberanteile irrtümlich gezahlt wurden, keine Zuwendung des Arbeitgebers ist, die dem Ges-GF a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Seminare

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Frage, ob Aufwendungen einer Kö für Kommunikationsseminare und Kurse zur Entwicklung der Persönlichkeit des Ges-GF überwiegend betrieblich oder auch gesellschaftsrechtlich veranlasst sind, ist zu prüfen, ob die Aufwendungen beim Ges-GF zu WK oder zu Kosten der privaten Lebensführung führen. Sind die Aufwendungen der privaten Lebensführung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Absetzung für Abnutzung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erwirbt eine Kap-Ges von ihrem Gesellschafter ein WG zu einem überhöhten Preis sind als AK iSd § 255 Abs 1 HGB (nur) die Aufwendungen anzusetzen, die geleistet werden, um ein WG zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Derartige Aufwendungen liegen nur iHd angemessenen Kaufpreises vor. Überhöhte AfA-Beträge, die nach § 8 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Reparaturkosten

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine stlich nicht anzuerkennende Abrechnung einer Kfz-Reparatur zwischen einer Kö (Kfz-Werkstatt) und ihrem beherrschenden Gesellschafter begründet eine vGA iHd eingetretenen verhinderten Vermögens- und Einkommensmehrung; s Urt des FG München v 27.04.2005 (EFG 2005, 1299; die eingelegte Rev wurde von BFH mit Beschl v 24.05.2006 als unzulässig verwo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Personenschutz

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ausgaben einer Kö zum Schutz von Pers (oder Sachen) im Unternehmen dürften regelmäßig ausschl betrieblich veranlasst sein. Inwieweit derartige Kosten zu aktivieren sind, richtet sich nach den allg Bilanzierungsgrundsätzen (zB bei Alarmanlagen oder Panzerglasscheiben). Erstrecken sich jedoch die Ausgaben überwiegend auf den Pers-Schutz eines Gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG BahnCard

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Übernimmt die Kap-Ges Aufwendungen für die Anschaffung einer BahnCard, die auf den Namen des Ges-GF oder eines beteiligten Arbeitnehmers ausgestellt ist, liegt dann keine vGA vor, wenn sich der Erwerb der BahnCard für die Kö als vorteilhaft erweist. Ein solcher Vorteil ist dann gegeben, wenn sich die dienstlichen Bahnkosten des Ges-GF aufgr der Fah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Kompetenzüberschreitung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Überschreiten die eine Kö beherrschenden Gesellschafter ihre Kompetenzen, indem sie Handlungen für die Kö vornehmen, die zu einer Vermögensminderung bzw verhinderten Vermögensmehrung führen, so sind auch diese Rechtshandlungen einem Organ der Kö zuzurechnen und führen wegen Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis idR zu einer vGA; s Urt des BFH v 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Verrechnungspreise

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Das Thema Verrechnungspreise wird vorrangig im internationalen Kontext diskutiert, also bei der Prüfung der Angemessenheit der "Preise" für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen nahe stehenden Pers. Dabei kann es sich um Veräußerungsgeschäfte, um Lieferbeziehungen, um Dienstleistungen sowie um Nutzungsüberlassungen handeln. Dazu s umfa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Freianteile

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Freianteile sind Anteilsrechte, die eine Kap-Ges ihren Gesellschaftern ohne entspr Gegenleistung gewährt. Werden diese iRe Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach den Vorschriften der §§ 207ff AktG bzw §§ 57cff GmbHG durch Umwandlung von Rücklagen gewährt, so handelt es sich nach § 1 KapErhStG (BGBl I 1967, 367) nicht um Eink iSd § 2 Abs 1 EStG....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Spenden

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Beurteilung, ob die Spendenzahlung einer Kö eine begünstigte Spende nach § 9 KStG ist oder eine vGA darstellt, kommt es darauf an, ob der Zuwendungsempfänger einem oder mehreren Gesellschaftern (oder Mitgliedern) der leistenden Kö nahe steht und dieses Näheverhältnis die Zuwendung beeinflusst hat. Näheres dazu s § 9 KStG Tz 104ff. Zur Frage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Haftung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird eine Kö zB nach § 75 AO als Haftungsschuldner für betriebliche St des Gesellschafters, der seinen Betrieb in die Kö eingebracht hat, in Anspruch genommen, so begründen etwaige Ausgaben der Kö zunächst einen entspr hohen Ersatzanspruch gegenüber dem Gesellschafter. Darin kann deshalb noch keine Vermögens- oder Einkommensminderung gesehen werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Außerbetriebliche Sphäre

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Kö, die nach den Vorschriften des HGB zur Führung von Büchern verpflichtet sind, insbes Kap-Ges sowie Erwerbs- und Wirtschaftsgen, hat der BFH die Existenz einer außerbetrieblichen Sphäre verneint. Näheres dazu s § 8 Abs 2 KStG Tz 30ff. Die Korrektur einer vGA muss deshalb außerbilanziell erfolgen; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 355ff.Ents...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Grundsatz

Hinzuschätzungen aufgr einer Nachkalkulation bei einer Kö sind als vGA an die Gesellschafter zu beurteilen, wenn die Nachkalkulation den Schluss zulässt, dass die Kö BE nicht vollständig gebucht hat und diese nicht gebuchten BE den Gesellschaftern außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung zugeflossen sind. Lässt sich der Verbleib nicht gebuchter BE nicht festst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Entnahmen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Entnahmen sind alle WG (Geld, Waren, Erzeugnisse) sowie Nutzungen und Leistungen, die der Stpfl aus dem Betrieb für sich, seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wj verwendet; s § 4 Abs 1 S 2 EStG. Nach § 8 Abs 1 KStG ist diese Definition grds auch für die Einkommensermittlung von Kö zu beachten. Kap-Ges haben – wie alle ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Unrechtmäßige Entnahmen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu unrechtmäßigen Entnahmen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Entnahmen"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Handlungen Bevollmächtigter"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Schadensersatz"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Verzicht". Im Übrigen s Urt des BFH v 19.06.2007 (BFH/NV 2007, 2291). Zur Rückabwicklung einer vGA wegen unrechtmäßiger Entnahmen s auch § 8 Abs 3 KStG Teil C 7...mehr