Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gemeinnützigkeit und verdeckte Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Kö, die nach der Satzung und der tats Geschäftsführung ausschl und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen (§§ 51 bis 68 AO), sind nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG von der KSt befreit. Die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke setzt nach § 52 AO ua die selbstlose Förderung voraus. Nach § 55 Abs 1 AO ist für eine selbstlose Förderung ua Voraussetzung, dass Mit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Vereine und verdeckte Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Frage, ob vGA auch bei Vereinen möglich sind, s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 19. Zu Einzelheiten im Zusammenhang von vGA bei gemeinnützigen Vereinen (= Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit) s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 71ff. Zum Verhältnis zwischen vGA und Mittelfehlverwendung s auch § 8 Abs 3 KStG Teil E "Selbstlosigkeit". Im Übrigen s § 8 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Beendigung von verdeckten Gewinnausschüttungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Liegt einer vGA nicht ein einzelner Veräußerungs- bzw Erwerbsvorgang, sondern ein Dauerschuldverhältnis (zB Miet-, Pacht- oder Anstellungsverträge) zugrunde, so wird die Kap-Ges versuchen, eine frühzeitige, ggf sogar rückwirkende Anpassung einer unangemessenen Vereinbarung bzw den Abschluss einer anerkannten Vereinbarung herbeizuführen; s § 8 Abs 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Rückgängigmachung von vGA allgn s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 720ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Korrektur der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur (außerbilanziellen) Korrektur der vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 350ff und s Schr des BMF v 28.05.2002 (BStBl I 2002, 603). Zu den Rechtsfolgen beim Gesellschafter s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 434ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Höhe der vGA auf Ebene der Kö s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 420ff; zur Bewertung beim Gesellschafter s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 434. Die auf eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG entfallende KSt und GewSt wird nicht zusätzlich als vGA behandelt. Diese St wären bei zutr Ermittlung des zvE bzw Gewerbeertrags ohnehin entstanden. Die "verdeckte" GA hätte ger...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Definition der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Unter einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist bei einer Kap-Ges eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gem § 4 Abs 1 S 1 EStG iVm § 8 Abs 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht. Es is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Umsatzsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 660ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Zurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Zurechnung der vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 514ff. Eine vGA ist einem minderjährigen Gesellschafter einer GmbH nicht zuzurechnen, wenn er aufgr eines verdeckten Treuhandverhältnisses nicht wirtsch Eigentümer des von Familienmitgliedern unentgeltlich übertragenen GmbH-Anteils ist; s Urt des BFH v 06.08.2013 (BFH/NV 2014, 27). Dazu s auch § 8 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Rückabwicklung einer vGA allg s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 720ff. Zum Wegfall einer Pensionsrückstellung s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1737ff und s Schr des BMF v 28.05.2002 (BStBl I 2002, 603). Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Ansprüche"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Rückzahlung"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Schadensersatz".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Versicherungsunternehmen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei VU in der Rechtsform einer Kap-Ges (idR AG) werden vGA an die Aktionäre aufgr des großen Mitgliederbestandes mit jeweils geringer Beteiligungsquote eher selten vorkommen. Denkbar sind jedoch vGA innerhalb eines Versicherungskonzerns, zB iRv Leistungsbeziehungen zwischen SchwGes oder zwischen TG und Konzernmutter. Darüber hinaus können vGA vorlie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rechtsirrtum

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Leistet der GF einer GmbH in der irrtümlichen Annahme einer vertraglichen Leistungspflicht eine Zahlung an einen vormaligen Gesellschafter, liegt hierin eine vGA, wenn die Begr der nach der Vorstellung des GF bestehenden Leistungspflicht als vGA zu beurteilen wäre; s Urt des BFH v 29.04.2008 (BFH/NV 2008, 1621). Neben der objektiven Vermögensminder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rückwirkung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Rückwirkende Vereinbarungen werden stlich grds nicht anerkannt. Somit können auch vGA und verdeckte Einlagen grds keine Rückwirkung entfalten. Zum Zeitpunkt der Korrektur einer vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 351ff. Zur Rückzahlung/Rückgängigmachung einer vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 720ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Rückabwicklung einer verdeckte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Ausnahmen

Werden aufgr von Kassenfehlbeträgen Mängel in der Buchführung angenommen und BE hinzu geschätzt, so sollen diese Sicherheitszuschläge ohne konkret nachgewiesene gesellschaftsrechtliche Veranlassung nicht als vGA anzusehen sein; s Urt des BFH v 09.08.2000 (GmbHR 2001, 208) und vorgehend s Urt des FG Köln v 18.08.1999 (EFG 1999, 1154). Im Übrigen s Urt des FG Nds v 05.07.1990 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Nonprofitunternehmen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu Nonprofitunternehmen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Liebhaberei"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Gewinnaufschlag"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Verlustbetrieb". Zu vGA bei st-begünstigen Kö s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 71ff. S auch § 8 Abs 3 KStG Teil E "Selbstlosigkeit" und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Vereine und verdeckte Gewinnausschüttung". Eine von ihren Gesel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Steuerzahlungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Übernimmt eine Kö private St-Zahlungen ihres AE, ist darin eine vGA zu sehen. Umgekehrt stellt die St-Zahlung eines AE für die Kö eine verdeckte Einlage dar. Zur KapSt bei vGA und zur Übernahme dieser St für den AE (= weitere vGA) s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 635ff. Zur USt im Zusammenhang mit vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 660. Zu Fragen der SchenkSt b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Schadensersatz

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Frage, ob Ansprüche auf Schadensersatz geeignet sind, eine vGA rückgängig zu machen bzw rückabzuwickeln, s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 720ff. Eine Pflichtverletzung des GF iSd § 43 Abs 2 GmbHG und damit auch ein Schadensersatzanspruch der Kö scheidet aus, wenn das Handeln des GF im – auch stillschweigenden – Einverständnis mit sämtlichen Gesellscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Unverzinslichkeit

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Annahme einer vGA wegen fehlender oder zu niedriger Verzinsung s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1101. Zur Verzinsung von Einlageforderungen und Vorabausschüttungen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1086ff. Zur Unverzinslichkeit von vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1102ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttung". Zur Verzinsung eines...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Verzinsung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Annahme einer vGA wegen fehlender oder zu niedriger Verzinsung s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1101. Zur fehlenden Verzinsung von vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1102ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttung". Zur Verzinsung von Einlageforderungen und Vorabausschüttungen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1086ff und s § 8 Abs 3 KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Ehrenamt

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Annahme einer vGA bei ehrenamtlicher Tätigkeit eines Vereinsvorstands s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Gemeinnützigkeit und verdeckte Gewinnausschüttung" und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Selbstlosigkeit". Dazu s auch § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 71ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Steuerberatungskosten

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 St-Beratungskosten im Zusammenhang mit einer vGA (also Aufwendungen zur Abwehr einer vom FA behaupteten vGA) sind keine vGA. Dabei geht es nämlich um die Vermeidung zusätzlicher St-Zahlungen auf Ebene der Kö und somit vorrangig um das betriebliche Interesse der Kö. Anders ist allerdings die Übernahme privater St-Beratungskosten des AE zu beurteilen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Teileinkünfteverfahren

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 VGA werden auf AE-Ebene im sog "Teileink-Verfahren" des § 3 Nr 40 EStG versteuert, wenn die Anteile im BV eines Pers-Unternehmens gehalten werden oder der AE für Anteile im PV nach § 32d Abs 2 Nr 3 EStG in das Teileink-Verfahren optiert hat. Die erhaltene vGA wird dabei nur mit 60 % angesetzt; 40 % der erhaltenen vGA sind grds st-befreit (Ausn nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Irrtümliche Leistung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Leistet der GF einer GmbH in der irrtümlichen Annahme einer vertraglichen Leistungspflicht eine Zahlung an einen vormaligen Gesellschafter, liegt hierin eine vGA, wenn die Begr der nach der Vorstellung des GF bestehenden Leistungspflicht als vGA zu beurteilen wäre; s Urt des BFH v 29.04.2008 (BFH/NV 2008, 1621). Neben der objektiven Vermögensminder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rückstellung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der stlichen Beurteilung von Rückstellungen, die auf Leistungsbeziehungen zwischen Kö und Gesellschafter zurückzuführen sind (insbes Tantieme- oder Pensionsrückstellungen), zeigt sich die erforderliche Trennung der unterschiedlichen Stufen einer vGA besonders deutlich. IRd Einkommensermittlung ist zu beachten, dass mit der Bildung einer als vGA ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Einbringung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Einbringung durch eine Kö in eine Kap-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten kann bei der übertragenden Kö uU eine vGA anzunehmen sein, wenn der gW der erhaltenen Gesellschaftsanteile unter dem gW des übertragenen Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils liegt und die Differenz in den Beziehungen zu den übrigen Gesellschaftern der übern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Buchungsfehler

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Hat die Fehlbeurteilung eines Geschäftsvorfalls dazu geführt, dass der Kö BA zugeordnet wurden, die unter normalen Umständen vom Gesellschafter zu übernehmen waren, so liegt darin keine vGA. Die durch den Irrtum ausgelösten Vermögensverschiebungen sind innerhalb der St-Bil zu korrigieren. Soweit Kosten der Gesellschafter durch die Kö übernommen wer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Risikogeschäfte mit fremden Dritten

Tätigt eine Kö Risikogeschäfte (zB Devisentermingeschäfte), so rechtfertigt dies im Allgemeinen nicht die Annahme, die Geschäfte würden im privaten Interesse des beherrschenden Gesellschafters ausgeübt. Die Kö ist grds frei darin, solche Geschäfte und die damit verbundenen Chancen, zugleich aber auch Verlustgefahren wahrzunehmen; s Urt des BFH v 31.03.2004 (BFH/NV 2004, 1482...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Aktiengesellschaft

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei einer AG bestehen zT entscheidende Strukturunterschiede zu einer GmbH. Für die Beurteilung einer vGA sind deshalb uU die gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten der AG zu berücksichtigen. Insbes die abw Vertretung der AG durch den Aufsichtsrat bei Vereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern (s § 112 AktG) führt dazu, dass die Grundsätze der vGA für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Aktivierung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Aktivierung erworbener WG und die Annahme einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG schließen sich idR aus, weil aufgr der Aktivierung grds (noch) nicht die erforderliche Vermögens- und Einkommensminderung eintritt. Solange innerhalb der St-Bil keine Gewinnminderung, zB durch Ausbuchung bei Veräußerung, Vornahme von AfA oder Tw-Abschr (s § 8 Abs 3 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Treuhandverhältnis

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu (verdeckten) Treuhandverhältnissen s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 515. Folgefragen ergeben sich bei Treuhandverhältnissen zB hinsichtlich der Zurechnung einer vGA. Folgende Treuhandverhältnisse können dabei von Bedeutung sein: a) Anteilsrechte an der Kö werden treuhänderisch gehalten Werden die Gesellschaftsanteile nur treuhänderisch für einen oder me...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Forderungsverzicht der Körperschaft gegenüber ihrem Gesellschafter

Verzichtet eine Kö ohne betriebliche Veranlassung auf eine Forderung gegenüber ihrem Gesellschafter, so führt dies idR zur Annahme einer vGA. Ist dem gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht bereits eine Tw-Abschr der Forderung vorausgegangen, so führt der Verzicht innerhalb der St-Bil nur noch zur aufwandswirksamen Ausbuchung des ausgewiesenen Restbetrags und deshalb nu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Ausgleichszahlung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 304 AktG muss ein GAV einen angemessenen Ausgleich für die außen stehenden Aktionäre durch eine auf die Aktiennennbeträge bezogene wiederkehrende Geldleistung (Az) vorsehen. Als Az ist mindestens die jährliche Zahlung zuzusichern, die nach der bisherigen Ertragslage der Kap-Ges und ihren künftigen Ertragsaussichten unter Berücksichtigung ang...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Zuführungskosten

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zuführungskosten in Form von Provisonseinbehalten eines Dritten können WK iSd § 9 Abs 1 EStG sein; s Urt des Nds FG v 20.07.2012 (EFG 2012, 2007; rkr). Beispiel Die A-GmbH erhält von einem Dritten in Zusammenarbeit mit dem Ges-GF eine Scheinrechnung über 10 000 EUR zzgl 1 900 EUR USt. Die A-GmbH zahlt 11 900 EUR an den Dritten und macht gegenüber de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Verwendungsfestschreibung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Verwendungsfestschreibung nach § 27 Abs 5 KStG allg s § 27 KStG Tz 190ff. Für vGA ist insbes § 27 Abs 5 S 2 KStG zu beachten, weil für vGA idR bis zur erstmaligen Feststellung des Einlagekto keine St-Besch erteilt wurde. Wird zB nach der Feststellung des stlichen Einlagekto iRe Außenprüfung eine vGA festgestellt, die bei Anwendung des § 27 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Sparkassen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zuwendungen des BgA "Sparkasse" (Anstalt öR) an den eigenen Gewährträger sind stlich von vGA zu unterscheiden. Die Rspr und die Fin-Verw gehen davon aus, dass im Verhältnis zwischen dem BgA "Sparkasse" und dem Gewährträger ebenfalls die kstlichen Grundsätze über das Verhältnis zwischen Kö und Gesellschafter entspr gelten. Daher sind – soweit es um ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Untreue

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei einer Kö kann eine vGA grds nur angenommen werden, wenn die Vermögensminderung bzw die verhinderte Vermögensmehrung auf einer Rechtshandlung der Kö beruht, also auf einer Rechtshandlung ihrer Organe; s Urt des BFH v 18.07.1990 (BStBl II 1991, 484). Als Rechtshandlungen der Kö wurden insoweit nicht nur Handlungen der GF und Beschl der GV angeseh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Verjährung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Das (bewusste) Stehenlassen von Forderungen ggü dem Gesellschafter mit dem Risiko, dass dieser dann die Einrede der Verjährung geltend machen kann und die Forderung für die Kö somit verloren bzw wertlos ist, kann uE die Annahme einer vGA begründen. Der BFH hat die Frage, ob das Verjährenlassen von Forderungen als konkludenter Forderungsverzicht und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Fiktionstheorie

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Früher wurde zT für die stliche Beurteilung der vGA auf den unterschiedlichen Ebenen der Sachverhalt ermittelt, der verwirklicht worden wäre, wenn die Beteiligten die kaufmännischen Eigeninteressen der Kö ausreichend berücksichtigt hätten. Ergab zB dieser fiktiv zugrunde gelegte Sachverhalt, dass dadurch beim Gesellschafter BA oder WK zu berücksich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Korrespondenz

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine generelle materielle Korrespondenz zwischen dem Ansatz einer vGA auf Ebene der ausschüttenden Kö und der Ebene des Gesellschafters besteht grds nicht; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 34ff. Der Ansatz einer vGA auf Ebene des AE ist also insbes nicht davon abhängig, dass auch auf Ebene der Kö eine vGA angesetzt worden ist (und umgekehrt). Auf Em...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Verhinderte Vermögensmehrung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur verhinderten Vermögensmehrung als Tatbestandsmerkmal einer vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 78ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 402ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Definition der verdeckten Gewinnausschüttung"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Geschäftschance".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Stiftung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 20 Abs 1 Nr 9 EStG gehören zu den Eink aus KapV auch Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse iSd § 1 Abs 1 Nr 3 bis 5 KStG, die GA iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtsch vergleichbar sind. § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 und 3 sowie Nr 2 EStG werden für entspr anwendbar erklärt. Es stellt sich die Fra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Patronatserklärung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für Patronatserklärungen ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie unterliegen den freien Vereinbarungen der Parteien und reichen in ihren vom Inhalt und rechtlichen Gehalt her sehr unterschiedlichen Formen von bedeutungslosen (Absichts-)Erklärungen bis zu rechtlich relevanten garantie- oder bürgschaftsähnlichen Verpflichtungen. Der Verpflichtun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Bürgschaft der Körperschaft für den Anteilseigner

Übernimmt eine Kö zugunsten des Gesellschafters eine risikobehaftete Kreditbürgschaft, die sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zugunsten eines fremden Dritten nicht übernommen hätte, stellen spätere Bürgschaftszahlungen vGA dar; s Urt des BFH v 19.03.1975 (BStBl II 1975, 614). Sie führen sowohl zu einer Einkommenskorrektur iS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Sanierung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Sanierung einer Kö führt grds nicht zur Annahme einer vGA. Verzichtet ein Gesellschafter auf eine Forderung ggü seiner Kö unter der auflösenden Bedingung, dass im Besserungsfall die Forderung wieder aufleben soll, so ist die Erfüllung der Forderung nach Bedingungseintritt weder vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG noch Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG, so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Dauerschuldverhältnis

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Dauerschuldverhältnisse, wie zB Anstellungs-, Darlehens-, Miet-, Pacht- oder Lizenzvereinbarungen, zwischen einer Kö und ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehende Pers sind nicht nur bei ihrem Abschluss auf ihre stliche Anerkennung zu untersuchen, sondern unterliegen während der gesamten Dauer der Prüfung, ob sich die Verhältnisse später...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Ausschüttungsbelastung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sofern eine (offene oder verdeckte) GA noch unter der Regie des Anrechnungsverfahrens (§§ 27 bis 47 KStG 1999) erfolgte, war auf der Ebene der ausschüttenden Kö nach § 27 Abs 1 KStG 1999 eine KSt-Ausschüttungsbelastung von 30 % herzustellen, was gegenüber der bisherigen Belastung mit KSt zu einer KSt-Minderung (zB bei Verwendung von EK 40) und/oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Private Nutzung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur privaten Kfz-Nutzung § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 789ff. Zur Überlassung eines vom Gesellschafter privat genutzten Einfamilienhauses s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1008ff. Zur privaten Nutzung eines betrieblichen Flugzeugs hat das FG München entschieden, dass die Höhe einer vGA in diesen Fällen auf Kostenbasis unter Berücksichtigung eines Gewinnaufschla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Bezugsrecht

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird bei einer AG eine Kap-Erhöhung gegen Einlagen durchgeführt, so muss nach § 186 Abs 1 AktG grds jedem Aktionär auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grund-Kap entspr Bezugsrecht für die neuen Aktien eingeräumt werden. Bei der Kap-Erhöhung einer GmbH gegen Einlagen können von der GmbH die bisherigen Gesellschafter oder andere Pe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gründungskosten

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Gründungskosten sind zivilrechtlich grds von den Gesellschafter zu tragen. Es ist jedoch zulässig, den Gründungsaufwand auf die Kap-Ges zu verlagern. Dazu ist aber aufgr der Vorschrift des § 26 Abs 2 AktG, der als Ausdruck eines allg Rechtsgedankens für alle Kap-Ges – und damit auch für GmbH – verbindlich ist, in der Satzung offen zu legen, wie wei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Lebensversicherung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Schließt eine Kö als VN eine Versicherung auf das Leben eines Gesellschafters oder einer diesem nahe stehenden Pers ab, sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: VN ist die Kö; Versicherter und Bezugsberechtigter ist der Gesellschafter. In diesem Fall stellt die Beitragszahlung durch die Kö eine vGA dar, da der Gesellschafter einen privaten Anspruc...mehr