Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Kommentar aus Finance Office Professional
Veräußerungsgewinne bei Fremdwährungsgeschäften im Fokus

Kommentar Das BayLfSt stellt mit Verfügung vom 10.3.2016 dar, wann der Verkauf von Fremdwährungsbeträgen als privates Veräußerungsgeschäft erfasst werden muss. Die Weisung enthält zudem Aussagen zur Dauer der Spekulationsfrist und zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns. Wer Fremdwährungsbeträge kauft und verkauft, kann ein ertragsteuerlich relevantes privates Veräußerungsgesc...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rückwirkende Bildung einer Rücklage nach § 6c EStG bei nachträglich erhöhtem Veräußerungspreis

Leitsatz Der Steuerpflichtige kann die Rücklage nach § 6c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 6b Abs. 3 EStG rückwirkend bilden, wenn sich der Veräußerungspreis in einem späteren Veranlagungszeitraum erhöht und dadurch erstmals ein Veräußerungsgewinn entsteht. Normenkette § 4 Abs. 3, § 6b Abs. 1, 3, 4, 7, § 6c, § 11 Abs. 1 EStG, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, § 94, § 158 Abs. 1, § 566, § 5...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / I. Auszug aus den Einkommensteuerrichtlinien und -hinweisen 2014 zu § 34 c EStG

R 34c (1–2) Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern Umrechnung ausländischer Steuern (1) [1]Die nach § 34 c Abs. 1 und Abs. 6 EStG auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnende oder nach § 34 c Abs. 2, 3 und 6 EStG bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehende ausländische Steuer ist auf der Grundlage der von der Europäischen Zentralbank täglich veröffentlichten Euro-Ref...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 24. BayLfSt, Vfg. v. 26.6.2009 – S 1301.2.9 - 1/2 St32/St33, juris (Australische "capital gains tax" und Steueranrechnung nach § 34 c EStG)

Australien erhebt auf Veräußerungsgewinne eine sog. "capital gains tax" (Veräußerungsgewinnsteuer); sie ist Teil der australischen Einkommensteuer. Die australische Einkommensteuer ist zwar eine Steuer, die unter den sachlichen Anwendungsbereich des DBA mit Australien fällt (Art. 2 Abs. 1 Buchst. a DBA-Australien), jedoch wird die "capital gains tax" nicht von dem Regelungsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 34. BayLfSt, Vfg. v. 15.6.2012 – S 2293.1.1 - 7/2 St32, juris (Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c Absatz 1 EStG; Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen; Panama)

Zur Frage, ob die in Panama erhobene 10 %-ige Kapitalertragsteuer auf Dividendenausschüttungen und die 10 %-ige Steuer auf Veräußerungsgewinne von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar sind, wird folgende Auffassung vertreten: In der Republik Panama gilt hinsichtlich der Besteuerung des Einkommens das Territorialprinzip, dh., gru...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 35. BayLfSt, Vfg. v. 22.8.2012 – S 2293.1.1 - 6/3 St32, juris(Anrechnung ausländischer Steuern bei Zinseinkünften unter Berücksichtigung von Stückzinsen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anrechnung ausländischer Steuern bei Zinseinkünften unter Berücksichtigung von Stückzinsen Folgendes: Die Anrechnung ausländischer Steuern ist nach nationalem Recht und nach Abkommensrecht eine Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Verschiedene Doppe...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 10.4.1984 – IV C 6 - S 2293 - 11/84, BStBl. I 1984, 252 = StEK EStG § 34 c Nr. 132(Pauschalierung der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für ausländische Einkünfte gemäß § 34 c Abs. 5 EStG und § 26 Abs. 6 KStG – Pauschalierungserlass; für die KSt. ab VZ 2004 gegenstandslos, s. BMF, Schr. v. 24.11.2003 – IV B 4 - S 2293 - 46/03, StEK EStG § 34 c Nr. 202, vgl. unten Nr. 19)

1. Allgemeiner Grundsatz Die auf ausländische Einkünfte entfallende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer kann nach § 34 c Abs. 5 EStG (§ 26 Abs. 6 KStG) im Einzelfall ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig oder die Anrechnung ausländischer Steuer nach § 34 c Abs. 1 EStG besonders schwierig...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 6.6.2013 – S 2293 A - 113 - St 513, juris(Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c Abs. 1 EStG; Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen; Paraguay – impuesto a la renta del servicio de carácter personal)

An das BMF wurde die Frage herangetragen, ob die im Jahr 2012 in Paraguay eingeführte "impuesto a la renta del servicio de carácter personal" (IRP) mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar ist. Dazu teile ich Folgendes mit: Die in Paraguay seit 2006 geplante Einführung einer Einkommensteuer – impuesto a la renta del servicio de carácter personal – IRP – erfolgte nach me...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 32. BMF, Schr. v. 6.12.2011 – IV B 3 - S 2293/10/10001:001, 2011/0397252, BStBl. I 2011, 1222 (Anrechnung ausländischer Steuern bei Zinseinkünften unter Berücksichtigung von Stückzinsen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anrechnung ausländischer Steuern bei Zinseinkünften unter Berücksichtigung von Stückzinsen Folgendes: Die Anrechnung ausländischer Steuern ist nach nationalem Recht und nach Abkommensrecht eine Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Verschiedene Doppe...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 17.9.2009 – S 2293 A - 96 - St 56, juris (Ausländische Steuern, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen; betreffend die Nicht-DBA-Staaten Ruanda, Nigeria und Guernsey [§ 34 c Abs. 1 EStG] – Zwischenzeitliches Inkrafttreten der DBA mit Algerien und Ghana)

Bei der Frage im Rahmen der Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c Abs. 1 EStG, ob es sich bei einer ausländischen Steuer um einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer handelt, bitte ich bei den folgenden Steuern der Nicht-DBA-Staaten Ruanda, Nigeria und Guernsey die nachstehenden Auffassungen zu vertreten. Die inzwischen inkraftgetretenen DBA mit Algerie...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 42. Bundeszentralamt für Steuern v. 30.4.2015, www.bzst.de(Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat)

Erläuterungen Allgemeines Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer war bis 2008 bei der Einkommensteuerfestsetzung durch das Finanzamt zu berücksichtigen. Seit 2009 wird auf Dividenden und Zinsen in Deutschland eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 % erhoben und die Anrechnung ausländischer Quellensteuer durch die für die Erhebung der Abgeltungsteuer zuständigen Stellen, ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bei privaten Veräußerungsgeschäften mit im Ausland belegenen Grundstücken ist keine fiktive AfA zu berechnen

Leitsatz Bei der Veräußerung eines im Ausland belegenen, zuvor vermieteten Grundstücks sind bei der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG die historischen Anschaffungskosten nicht um die fiktive Afa zu mindern, wenn sich diese aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht mindernd auf die inländische Besteuerung aus...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Buchwertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz Bei der Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile ist eine Gesamtbetrachtung als eine Einbringung nicht zulässig. Sachverhalt Die Kläger erwarben in 2001 zwei Unternehmen von ihrem Vater, die sie jeweils in der Rechtsform einer eigenständigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) fortführten. In 2010 gründeten sie eine GmbH und beschlossen die Sacheinlage der beide...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Veräußerungspreis bei Forderungsabtretung als Leistung an Erfüllungsstatt

Leitsatz Besteht die Gegenleistung für die Übertragung von GmbH-Anteilen in einer Geldforderung und hat der Veräußerer eine Forderungsabtretung an Erfüllungsstatt akzeptiert, ist als Veräußerungspreis der Nennwert der Kapitalforderung gegen den Käufer anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die einen höheren oder niedrigeren Wert begründen. Sachverhalt Die Kläger...mehr

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Veräußerungsgewinn bei Erwerb von Anteilen an einer Personengesellschaft durch Tod und anschließende Veräußerung an einen Dritten

Leitsatz Ein (durch Tod) hinzuerworbener Anteil an einer Personengesellschaft verliert seine Selbstständigkeit. Eine "Weitergabe" an einen Dritten ist somit nicht möglich. Diese stellt sich als anteilige Veräußerung der gesamten Beteiligung dar. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Rechtsanwaltsgemeinschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), an der 4 Rechtsanwä...mehr

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Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel einer Personengesellschaft

Leitsatz 1. Der Anteil eines Mitunternehmers am Gewerbesteuermessbetrag richtet sich auch bei unterjährigem Gesellschafterwechsel selbst dann nach seinem Anteil am Gewinn der Mitunternehmerschaft nach Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels, wenn sich der aus der Gesellschaft ausgeschiedene Veräußerer eines Mitunternehmeranteils zivilrechtlich zur Übernahme der a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Ausschluss der Steuerbefreiung (S. 2)

Rz. 6 Die Steuerbefreiung kann nicht neben folgenden Steuerbegünstigungen beansprucht werden: Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 34 EStG im Fall der Betriebsveräußerung oder -aufgabe (S. 2 Buchst. a). Vermeidung der Besteuerung der stillen Reserven des übertragenen Grundstücks durch Inanspruchnahme des Abzugs oder der Rücklage nach §§ 6b oder 6c EStG (S. 2 Buchst. b). S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne (§ 3 Nr 41 Buchst b EStG)

5.1 Allgemeines; erstmalige Anwendung Tz. 25 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Stfrei sind nach § 3 Nr 41 Buchst b EStG Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer ausl Kap-Ges sowie aus deren Auflösung oder Herabsetzung ihres Kap, soweit für das Kj oder Wj, in dem sie bezogen werden, oder für die vorangegangenen sieben Kj oder Wj aus einer Beteiligung an ders ausl Gesellschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 ... soweit aus der Beteiligung an derselben ausländischen Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge (§ 10 Abs 2 AStG) der Einkommensteuer unterlegen haben

Tz. 29 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die Gewinne iSd § 3 Nr 41 Buchst b EStG sind nur insoweit stfrei, als Hinzurechnungsbeträge aus einer Beteiligung an derselben ausl Gesellschaft für das Kj oder das Wj, in dem sie bezogen werden, oder für die vorangegangenen sieben Kj oder Wj der ESt unterlegen haben, § 11 Abs 1 und 2 AStG nicht anwendbar war und der Stpfl dies nachweist (daz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines; erstmalige Anwendung

Tz. 25 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Stfrei sind nach § 3 Nr 41 Buchst b EStG Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer ausl Kap-Ges sowie aus deren Auflösung oder Herabsetzung ihres Kap, soweit für das Kj oder Wj, in dem sie bezogen werden, oder für die vorangegangenen sieben Kj oder Wj aus einer Beteiligung an ders ausl Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge (s § 10 Abs 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Anteilsveräußerungen und veräußerungsgleiche Tatbestände

Tz. 28 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 3 Nr 41 Buchst b EStG stellt Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer ausl Kap-Ges, aus ihrer Auflösung und aus der Herabsetzung ihres Nenn-Kap stfrei. Damit wird, wie auch sonst im Teileink-Verfahren, die stliche Behandlung von GA und von Gewinnen aus der Anteilsveräußerung gleichgestellt. Gewinnrealisierungstatbestände iSd § 3 N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Die Rechtsfolgen des § 3 Nr 41 Buchst b EStG

Tz. 31 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Soweit Hinzurechnungsbeträge noch nicht verbraucht worden sind, ist der Gewinn aus der Veräußerung der Ausl-Beteiligung sowie aus der Auflösung und Kap-Herabsetzung insges stfrei und nicht – wie bei Anwendung des § 8b Abs 2, 3 KStG – nur zu 95 %. Wie bei der Anwendung des Buchst a des § 3 Nr 41 EStG (s Tz 19) steht die StBefreiung auch einem R...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Änderung von Antrags- und Wahlrechten

Leitsatz 1. Die Ausübung von Antrags- oder Wahlrechten, die dem Grunde nach keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen, kann geändert werden, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und materiell bestandskräftig ist. 2. Im Falle einer partiellen Bestandskraft kommt die Änderung nur in Betracht, wenn ihre steuerlichen Folgen nicht über den durch § 351 Abs. 1 AO ge...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verlust aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz Ein Verlust aus der Veräußerung eines unentgeltlich erworbenen Anteils an einer Kapitalgesellschaft kann steuerlich nur geltend gemacht werden, wenn der Rechtsvorgänger den Anteil mit Einkünfteerzielungsabsicht erworben und gehalten hat. Eine unentgeltliche Übertragung von Anteilen im Sinne von § 17 Abs. 1 EStG, um dem Erwerber durch eine Veräußerung zu ermöglichen,...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Beschränkte Erbenhaftung für von einem Nachlassverwalter verursachte Steuerschulden

Leitsatz Im Fall der Nachlassverwaltung kommt es für die Beschränkung der Erbenhaftung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 AO i. V. m. § 1975 BGB allein darauf an, ob zivilrechtlich eine Nachlassverbindlichkeit vorliegt. Dass der Nachlass weder Einkommensteuer- noch Körperschaftsteuersubjekt ist, führt nicht zur Ablehnung einer solchen Nachlassverbindlichkeit. Wird eine Steuerschuld de...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte mit in- und ausländischen Investmentfonds: Anwendbarkeit des EStG und Veräußerungsbegriff

Leitsatz 1. Private Veräußerungsgeschäfte mit Anteilen an in- und ausländischen Investmentfonds unterliegen im Streitjahr 1999 der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. 2. Eine Veräußerung liegt nicht vor, wenn der Anleger den Anteilsschein gemäß § 11 Abs. 2 KAGG an die Kapitalanlagegesellschaft zurückgibt. Normenkette § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 11 Abs. 2, § 18...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einnahmenüberschussrechnung: Kein der Verschmelzung vorgelagerter endgültiger Verlust des Beteiligungsaufwands – § 4 Abs. 6 UmwStG 2002 verfassungsgemäß

Leitsatz 1. Befindet sich die Beteiligung an der übertragenden GmbH im Betriebsvermögen des übernehmenden Alleingesellschafters, der als Einzelgewerbe­treibender seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, ist es nicht möglich, den Beteiligungsaufwand vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag der Verschmelzung mit der Begründung als Betriebsausgabe abzuziehen, der Aufwand ...mehr

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zerb 11/2015, Pflichtteil u... / 3. Bewertung der Nachlassgegenstände

Eine ausdrückliche Regel für die Bewertung von Nachlassgegenständen findet sich nur in § 2312 Abs. 1 S. 1 BGB für die Übernahme eines Landguts; hier ist der Ertragswert maßgebend. Sonst kommt es nach § 2311 Abs. 2 BGB auf den Wert an, den ein Gegenstand allgemein in der Hand jedes Erben hat.[12] Das ist grundsätzlich der Verkehrswert, der sich mit dem gemeinen Wert im Sinne ...mehr

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zerb 11/2015, Pflichtteil u... / 2. Problemaufriss

Jeder Veräußerungsgewinn wird nach der Formel berechnet: Veräußerungspreis – Erwerbskosten – Veräußerungskosten = Veräußerungsgewinn. Veräußerungspreis ist der für den Vermögensgegenstand erzielte Preis. Bis zur Veräußerung kann er nur geschätzt werden; das nennt man üblicherweise Bewertung. Erwerbskosten sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den Gegenstand (vgl....mehr

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zerb 11/2015, Pflichtteil u... / 4. Besteuerung stiller Reserven

Stille Reserve nennt man den Mehrwert zwischen dem Zeitwert (Markt- oder Verkehrswert) eines Vermögensgegenstands und dessen Erwerbskosten. Der Begriff stammt aus dem Rechnungswesen, wird aber unabhängig davon verwendet. Der Erbfall führt zu keiner Realisierung stiller Reserven, weder beim Erblasser noch beim Erben. Vielmehr führt der Erbe die einkommensteuerliche Rechtstellu...mehr

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zerb 11/2015, Pflichtteil u... / 5. Stichtagsprinzip

Es gibt keinen Besteuerungstatbestand, der besagt, dass Einkommensteuer anfällt, wenn die Veräußerung eines Gegenstandes zum Zweck der Bewertung fingiert wird. Daher kann dadurch keine Einkommensteuer entstehen (§ 38 AO). Da die Einkommensteuer erst entsteht, wenn der Erbe nach dem Erbfall stille Reserven realisiert hat, kann die Realisierung nicht auf den davor liegenden Sti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abgabengegenstand

Rz. 134 [Autor/Stand] Identität des Abgabengegenstands. Der unbeschränkt Stpfl. muss im Ausland mit seinen ausländischen Einkünften besteuert werden. Was unter den "ausländischen Einkünften" zu verstehen ist, regelt sich abschließend nach § 34 d EStG. Sind Einkünfte keine ausländischen i.S. des § 34 d EStG, so kann eine dennoch auf sie erhobene ausländische Steuer nur nach §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 14. Begünstigte Einkünfte

Rz. 514 [Autor/Stand] Nach den Pauschalierungserlassen waren die FÄ gehalten, mögliche Pauschalierungsfälle den Landesfinanzministern zur abschließenden Entscheidung vorzulegen. Voraussetzung für die Pauschalierung war, dass mit dem betreffenden Staat kein DBA anwendbar war, dass der Stpfl. unbeschränkt steuerpflichtig war und dass einer ausländischen Betriebsstätte zuzurechnen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Rechtsfolge

Rz. 320 [Autor/Stand] Vergleich mit § 34 c Abs. 1. Die Gesetzesformulierung des § 34 c Abs. 3 entspricht insoweit der des § 34 c Abs. 1.[2] Die dortigen Ausführungen gelten im Rahmen des § 34 c Abs. 3 für den Steuerabzug bei der Ermittlung der Einkünfte sinnentsprechend. Der Steuerabzug gem. § 34 c Abs. 3 ist von Amts wegen vorzunehmen. Auf einen Antrag des Stpfl. kommt es n...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 20. Begünstigte Einkünfte

Rz. 522 [Autor/Stand] Durch den Erlass werden bestimmte gewerbliche Einkünfte und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit unbeschränkt Stpfl. begünstigt, die buchmäßig getrennt von den inländischen und anderen ausländischen Einkünften durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln sind. Die Einkünfte müssen entweder aus aktiver Tätigkeit einer ausländischen gewerblichen Betriebss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 18. Identität des Besteuerungszeitraums (Satz 5)

Rz. 208 [Autor/Stand] Funktion des § 34 c Abs. 1 Satz 5. Aus den genannten (vgl. Anm. 175) Gründen musste der Gesetzgeber definieren, was unter der auf die ausländischen Einkünfte entfallenden deutschen Einkommensteuer zu verstehen ist. Dazu hat er sich der mathematischen Formel (vgl. Anm. 179, 183) bedient. Der Höchstbetrag drückt in der Art einer Fiktion die deutsche Einko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 22. Steuerberechnung

Rz. 530 [Autor/Stand] Die pauschale Einkommensteuer beträgt 25 % der pauschal besteuerten Einkünfte, höchstens jedoch 25 % des zu versteuernden Einkommens. Sind mithin Verluste aus anderen Einkunftsquellen zu berücksichtigen, zu deren Kompensation ein Teil der von der Pauschalierung erfassten Einkünfte erforderlich sind, so wird die pauschale Steuer nur auf den verbleibenden...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Konkurrenzen

Rz. 81 [Autor/Stand] Rangverhältnis. Den ersten Rang unter den Maßnahmen des § 34 c nimmt die Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Einkommensteuer ein (Abs. 1). Der Steuerabzug nach § 34 c Abs. 2 ist schon deshalb nachrangig, weil er im Regelfall zu einer geringeren Steuerentlastung führt. Das zwischen Rechtsfolgen des § 34 c Abs. 1 und 2 bestehende Wahlrecht...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 15. Höchstbetragsberechnung im Einzelnen

Rz. 183 [Autor/Stand] Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes. Die ausländische Steuer ist nur in der Höhe anzurechnen, wie deutsche Steuer auf die ausländischen Einkünfte aus dem betreffenden Staat entfällt. Hierzu muss die anteilige deutsche Steuer ermittelt werden. Bis einschließlich 2014 wurden die aus dem jeweiligen Staat stammenden ausländischen Einkünfte ins Ve...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine Personengesellschaft, die ihrerseits als Grundstückshändlerin tätig ist

Leitsatz 1. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Steuerpflichtiger als gewerblicher Grundstückshändler anzusehen ist, sind diesem ebenfalls die Grundstücksgeschäfte zuzurechnen, die von einer Personalgesellschaft, an der er beteiligt ist, getätigt wurden (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 22.8.2012, X R 24/11, BFHE 238, 180, BStBl II 2012, 865). Auch d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlichen Übertragungen ("Trennungstheorie")

Leitsatz Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 4 FGO die folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Wie ist im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandvermögen einer Mitunternehmerschaft (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG) die Höhe eines eventuellen Gewinns aus dem Übertragun...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerung des Vorabgewinns als Tilgungsleistung bei der Veräußerung eines Teilmitunternehmeranteils

Leitsatz 1. Veräußerungsentgelt für die Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils gemäß § 16 Abs. 2 EStG ist auch eine der Höhe nach feststehende Kaufpreisforderung, die der Neugesellschafter während des Bestehens der Gesellschaft durch Verzicht auf Teile des ihm nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zustehenden Gewinns zugunsten des Altgesellschafters oder bei v...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zeitliche Grenzen für die Ausübung oder Änderung von Antrags- oder Wahlrechten

Leitsatz 1. Einkommensteuerrechtliche Antrags- oder Wahlrechte können auch nach Eintritt der Bestandskraft eines vorangehenden Bescheids jedenfalls dann erstmalig ausgeübt oder geändert werden, wenn das FA einen steuererhöhenden Änderungsbescheid erlassen hat, mit dem ein weiterer steuererheblicher Sachverhalt erfasst worden ist, aufgrund dessen überhaupt erst die wirtschaft...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Einkünfteminderung durch Übernahmeverlust bei Formwechsel

Leitsatz Die in § 4 Abs. 6 Satz 4 UmwStG 2006 angeordnete beschränkte Berücksichtigung des Übernahmeverlustes ist auch in den Fällen verfassungsgemäß, in denen der Übernahmeverlust vollständig außer Ansatz bleibt, weil keine Bezüge i.S.d. § 7 UmwStG 2006 angefallen sind. Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Sätze 1 und 2, § 17, § 20 Abs. 1 Nr...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einheitliche und gesonderte Feststellung des Einbringungsgewinns gem. § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG

Leitsatz Der Einbringungsgewinn gem. § 22 UmwStG, den ein Einbringender durch die Veräußerung der als Gegenleistung für die Einbringung eines Mitunternehmeranteils gewährten Anteile innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist erzielt, ist nicht unmittelbar in der Einkommensteuerveranlagung des Einbringenden zu berücksichtigen, sondern im Rahmen der gesonderten und einheitlichen ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Formeller Bilanzenzusammenhang nach Realteilung einer Personengesellschaft

Leitsatz 1. Nach der vor Einführung der Regelungen in § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 (BGBl I 1999, 402) geltenden Rechtslage kann im Fall der Realteilung mit Buchwertfortführung ein gewinnwirksamer Bilanzierungsfehler der realgeteilten Personengesellschaft nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs bei den Realteilern ber...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung bei Aktientausch: Zur Berücksichtigung eines gefallenen Börsenkurses als nachträgliche Veränderung des Veräußerungspreises

Leitsatz 1. Soweit die tatsächlich erhaltene Gegenleistung nicht in Geld, sondern in Sachgütern besteht, ist der Veräußerungspreis mit dem gemeinen Wert anzusetzen. 2. Für die Bewertung kommt es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Erfüllung der Gegenleistungspflicht an, wenn diese von den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entstehung des Veräußerungsgewinns abweichen. Eine Verä...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unzulässige Rückwirkung bei der Besteuerung von Null-Kupon-Wandelschuld­verschreibungen nach der Marktrendite

Leitsatz 1. Null-Kupon-Wandelschuldverschreibungen haben zwar grundsätzlich eine Emissionsrendite (Anschluss an BFH, Urteil vom 20.11.2006, VIII R 43/05, BFHE 216, 97, BStBl II 2007, 560), nicht aber dann, wenn diese ungeachtet einer geringfügigen Mindestverzinsung mit dem Versprechen einer höheren – wegen Anknüpfung an die Wertentwicklung bestimmter Aktien nicht genau bezif...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewinne aus der Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnenden Geschäftsvorfällen keine Aufgabe- oder Veräußerungsgewinne i.S.d. § 18 Abs. 4 UmwStG 2002

Leitsatz Gewinne aus Geschäftsvorfällen, die auf der im Wesentlichen unveränderten Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit der Personengesellschaft beruhen, sind keine Aufgabe- oder Veräußerungsgewinne i.S.d. § 18 Abs. 4 UmwStG 2002, selbst wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit der Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs entstehen. Normenkette § 18 Abs. 4 UmwSt...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät gegen Übertragung eines Teilbetriebs und Gewährung einer Rente

Leitsatz 1. Eine Realteilung kann auch dann vorliegen, wenn ein Mitunternehmer unter Übernahme eines Teilbetriebs aus der Mitunternehmerschaft ausscheidet und die Mitunternehmerschaft von den verbliebenen Mitunternehmern fortgesetzt wird. Die Teilbetriebsübertragung ist grundsätzlich auch insoweit gewinnneutral, als dem übernommenen Teilbetrieb vor dem Ausscheiden des Gesell...mehr