Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaftsanteile mit Ertragsausschüttungen als gewillkürtes Betriebsvermögen eines Landwirts

Leitsatz Genossenschaftsanteile an einem Elektrizitätswerk, die über Jahre hinweg als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt wurden, sind aufgrund ihrer Ertragsausschüttungen objektiv geeignet, wie Wertpapiere dem landwirtschaftlichen Betrieb zu dienen. Es ist nicht erforderlich, dass der Landwirt darüber hinaus Vorteile für seinen Betrieb beanspruchen kann oder dass die An...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine GewSt auf vor Verschmelzung beim aufnehmenden Rechtsträger bereits vorhandene stille Reserven

Leitsatz Wird eine Betriebskapitalgesellschaft auf die Besitzpersonengesellschaft (KG) verschmolzen und innerhalb von fünf Jahren nach dem Vermögensübergang ein Mitunternehmeranteil an der KG veräußert, so unterliegt der Teil des Veräußerungsgewinns, der auf das Vermögen entfällt, das der KG (aufnehmender Rechtsträger) bereits vor der Umwandlung gehörte, nicht nach § 18 Abs....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Sonderabschreibung nach § 82f EStDV bei Erwerb eines Kommanditanteils nach dem 24.4.1996

Leitsatz Der Erwerb von Mitunternehmeranteilen aufgrund eines nach dem 24.4.1996 geschlossenen Kaufvertrags gegen Zahlung des Kaufpreises (oder eine sonstige Leistung) in das Eigenvermögen des bisherigen Mitunternehmers berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit nach § 82f EStDV. Ein entgeltliches Rechtsgeschäft dieser Art begründet insbesondere keinen Beitr...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus selbst genutzten Immobilien europarechtswidrig?

Leitsatz Nach den einkommensteuerlichen Vorschriften Portugals ist die Steuerbefreiung für Gewinne aus der Veräußerung von Immoblien, die dem Steuerpflichtigen oder Angehörigen seines Haushalts dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken dienen sollen, davon abhängig, dass die erzielen Gewinne in den Erwerb von in Porugal gelegenen Immobilien reinverstiert werden. Diese Regelung behind...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Private Vermögensverwaltung bei Zwangsverkäufen jenseits der Drei-Objekte-Grenze

Leitsatz Verkauft der Eigentümer einer in Wohnungseigentum aufgeteilten Mehrfamilienhauses innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Wohnungen, handelt es sich nicht um einen gewerblichen Immobilienhandel, wenn die Verkäufe auf erheblichen Druck der finanzierenden Bank veranlasst wurden. Die Steuerpflicht von privaten Veräußerungsgeschäften bleibt davon unberührt, wenn deren Vorauss...mehr

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Änderung des Verlustrücktrags bis zur Festsetzungsverjährung des Rücktragsjahres

Leitsatz § 10d Abs. 1 Satz 5 und 6 EStG lässt unabhängig von den allgemeinen Korrekturvorschriften der AO zu, den Verlustrücktrag zu ändern, wenn im Verlustentstehungsjahr oder im Rücktragsjahr die Bescheide nach anderen Vorschriften geändert werden. Das Wahlrecht besteht bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung des zu ändernden Jahres. Die anders lautende Bestimmung in R...mehr

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Einheitlicher Betrieb bei Ausübung einer Röntgenarztpraxis und Akupunkturtätigkeit

Leitsatz Eine Teilbetriebsaufgabe liegt bei der Veräußerung einer Radiologiepraxis nicht vor, wenn zuvor schon ausgeübte, nicht mit einer gewissen organisatorischen Selbstständigkeit ausgestattete Akupunkturbehandlungen durch den Arzt weiterbetrieben werden. Sachverhalt Der Facharzt für Röntgenologie und Strahlentherapie betrieb bis Ende März 1995 eine Radiologiepraxis. Zusät...mehr

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Nachträgliche Erhöhung eines Aufgabegewinns bei späterer Kaufpreiserhöhung

Leitsatz Wird bei der Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Rahmen einer Betriebsaufgabe eine nachträgliche Kaufpreiserhöhung für den Fall vereinbart, dass die Flächen Bauland werden, so erhöht die Nachzahlung den steuerbegünstigten Aufgabegewinn im Kalenderjahr der Betriebsaufgabe. Normenkette § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, § 14, § 6 Abs. 2, § 6 Abs. 3 Satz 1 ES...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung des Veräußerungsgewinns gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG 1997

Leitsatz Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG 1997 ist entsprechend § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 1 EStG 1997 der Teilwert des veräußerten Wirtschaftsguts bei Inkrafttreten des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG 1997 zum 1.1.1994 zugrunde zu legen. Die Wertbegrenzung auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 6 Abs. 1 Nr. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendbarkeit von § 8b Abs. 1 bis 5 i.V.m. Abs. 6 KStG 2002 a.F. bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer zwischengeschalteten Personengesellschaft – Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit

Leitsatz 1. Beteiligt sich eine Körperschaft über eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) an einer anderen Körperschaft, bleiben Gewinnanteile (Dividenden) aus dieser Beteiligung sowie Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an der Körperschaft nach § 8b Abs. 1 und 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 6 Satz 1 KStG 2002 a.F. bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der zwischengesch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Geschäftsanteilen bei wechselseitiger Option

Leitsatz 1. Der Tatbestand des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG wird auch dann verwirklicht, wenn die wirtschaftliche Inhaberschaft an dem Kapitalgesellschaftsanteil auf den Erwerber übergeht. 2. Letzteres ist im Fall des Verkaufs eines GmbH-Anteils jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Käufer des Anteils a) aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts eine rechtlich geschütz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückabwicklung eines Grundstückskaufs wegen Vertragsstörung nicht nach § 23 EStG steuerpflichtig

Leitsatz Die Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts wegen irreparabler Vertragsstörungen stellt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dar. Normenkette § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Sachverhalt Die Kläger, zur ESt zusammen veranlagte Eheleute, erwarben 1997 von einem Bauträger für einen Festpreis von 230.000 DM eine noc...mehr

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Schadenersatz für Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Mietwohngrundstück als vorweggenommene Werbungskosten

Leitsatz Leistet der Käufer eines Mietobjekts an den Verkäufer infolge einer Vertragsaufhebung Schadenersatz, um sich von seiner gescheiterten Investition zu lösen, so kann er seine Aufwendungen als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten absetzen (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 15.11.2005, IX R 3/04, BStBl II 2006, 258, BFH-PR 2006, 100). Normenkette § 9 Abs. 1 Sätze 1 un...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Das Merkmal der Gewerblichkeit beim Grundstückshandel ist allein anhand der Tätigkeit der Personengesellschaft zu beurteilen.

Leitsatz Für die Frage, ob eine Personengesellschaft im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung tätig ist oder einen gewerblichen Grundstückhandel betreibt, ist allein auf die Tätigkeitsmerkmale der Personengesellschaft abzustellen. Es spielt keine Rolle, ob die Gesellschafter in einer Schwesterpersonengesellschaft gewerblich tätig sind oder die beteiligten Gesellschafter an...mehr

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Gewinnrealisierung bei Veräußerung eines Grundstücks; vGA bei Fehlbeträgen in einer Gaststätte

Leitsatz 1. Der durch Betriebsvermögensvergleich zu ermittelnde Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks ist mit Übergang des zivilrechtlichen Eigentums auf den Käufer auch dann realisiert, wenn Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr vertragsgemäß erst später übergehen; der Veräußerer bleibt nach dem Eigentumserwerb des Käufers regelmäßig nicht wirtschaftlicher Eigentümer....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensgründung durch Beteiligungsgesellschaft kein Anteilserwerb i.S.v. § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002

Leitsatz Ein Unternehmen, das von ihm gehaltene Anteile an Vorratsgesellschaften veräußert, die es zuvor selbst gegründet hat, hat diese Anteile nicht i.S.v. § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002 mit dem Ziel des kurzfristigen Eigenhandelserfolgs erworben. Normenkette § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH, die Vorratsgesellschaften verschiedenster Rechtsformen ...mehr

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Rechtsfolgen einseitiger Kapitalerhöhung bei den nicht teilnehmenden Gesellschaftern – zur wirksamen Ausübung des Bewertungswahlrechts durch die Personengesellschaft

Leitsatz 1. Bei einseitiger entgeltlicher Kapitalerhöhung, die zu einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse führt, kann entsprechend § 24 UmwStG 1977 der für die nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmenden Gesellschafter anfallende Gewinn aus der – anteiligen – Veräußerung ihrer Mitunternehmeranteile durch eine negative Ergänzungsbilanz neutralisiert werden. 2. Die aus der k...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen vor dem 1. Januar 1999 stellen keinen anschaffungsähnlichen Vorgang bei privaten Veräußerungsgeschäften dar

Leitsatz Die Überführung eines Grundstücks in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen im Rahmen einer Betriebsaufgabe, die vor dem 1.1. 1999 erfolgte, stellt keine Anschaffung i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 dar. Sachverhalt Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG auch für Entnahmen von...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verböserungshinweis notwendig, wenn nicht feststeht, ob bei Rücknahme des Einspruchs die Steuerfestsetzung noch geändert werden könnte

Leitsatz Der Hinweis auf eine Änderung zum Nachteil des Einspruchsführers ist nur dann – ausnahmsweise – entbehrlich, wenn eine erhöhte Steuerfestsetzung (Feststellung) auch nach Rücknahme des Einspruchs möglich gewesen wäre, wenn sich also die Verböserung durch Einspruchsrücknahme nicht hätte vermeiden lassen. Ist zweifelhaft, ob eine Änderung noch möglich ist, darf auf den...mehr

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Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an Grundstücksgesellschaften als laufender Gewinn.

Leitsatz Anke Schönherr Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an mehreren am Grundstücksmarkt tätigen Gesellschaften bürgerlichen Rechts gehören zum laufenden Gewinn nach den §§ 15 EStG, 7 GewStG. Sachverhalt Die Klägerin betreibt in der Rechtsform der GmbH & Co. KG den Erwerb und die Verwaltung von Immobilien. Komplementärin ist die A GmbH, deren alleiniger G...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 4.1 Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Rz. 75 Im Fall der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile gilt als Veräußerungsgewinn i. S. von § 16 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten nach § 20 Abs. 4 UmwStG übersteigt (vgl. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG). Bei den veräußerungsgleichen Tatbeständen des § 21 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 UmwStG tritt an die Stelle des ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 5.8 Gewerbesteuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns

Rz. 116e Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen natürlicher Personen gehaltenen einbringungsgeborenen Anteilen sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Denn Veräußerungen im Privatvermögen unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Bei im Betriebsvermögen gehaltenen einbringungsgeborenen Anteilen ist der Gewinn nicht gewerbesteuerpflichtig, wenn die Anteile zusa...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 5.1 Halbeinkünfteverfahren, hilfsweise Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 und 3 EStG

Rz. 95 Nach dem — allerdings inzwischen durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[1] geänderten — § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG unterlag der Veräußerungsgewinn i. S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 UmwStG bei einer natürlichen Person dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 1 EStG. Die Streichung wirkt sich auf Einbringungen nach dem 31.12.2000 aus. Sie ist damit begründet ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 1.5 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG sieht eine Versteuerung der stillen Reserven vor, die anlässlich einer Sacheinlage i. S. von § 20 Abs. 1 und § 23 Abs. 1 bis 4 UmwStG zu einem „unter dem Teilwert” liegenden Wert in den einbringungsgeborenen Anteilen fortbestehen und die nach der Einbringung bis zur Veräußerung hinzugekommen sind. Denn bis zur Veräußerung setzt der Einbringen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.4 Kapitalherabsetzung (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 UmwStG)

Rz. 62 § 21 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 UmwStG betrifft die Fälle der Herabsetzung des Nennkapitals nach § 222 AktG, § 58 GmbHG, in denen Grund- oder Stammkapital an die Gesellschafter zurückgezahlt wird. Hingegen kommt die Vorschrift nicht bei einer bloßen nominellen Kapitalherabsetzung zum Ausgleich einer Unterbilanz zum Zuge, da hier kein Gesellschaftsvermögen ausgekehrt wird...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 5.7 Gewinn- und Verlustrealisierung durch juristische Personen des öffentlichen Rechts und steuerbefreite Körperschaften als Anteilseigner (§ 21 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 116a Ist der Veräußerer oder Eigner einbringungsgeborener Anteile eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so gilt der Veräußerungsgewinn als in einem Betrieb gewerblicher Art dieser Körperschaft entstanden (vgl. § 21 Abs. 3 Nr. 1 UmwStG). Ist der Anteilseigner persönlich von der Körperschaftsteuer befreit, so war der Veräußerungsgewinn bisher nach § 21 Abs. 3 Nr...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 5.4 Zahlung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer in Raten (§ 21 Abs. 2 Sätze 3 bis 6 UmwStG)

Rz. 108 Die auf den Veräußerungsgewinn entfallende Einkommen- oder Körperschaftsteuer kann nicht in Teilbeträgen entrichtet werden, wenn die in einbringungsgeborenen Anteilen enthaltenen stillen Reserven im Wege der Veräußerung nach § 21 Abs. 1 UmwStG realisiert worden sind. Denn in diesem Fall wird der Steuerpflichtige die Steuer aus dem Veräußerungserlös bezahlen können. E...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 1.3 Persönlicher Anwendungsbereich (§ 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 UmwStG)

Rz. 7 Der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile unterliegt derjenige, der Gesellschaftsanteile an einer Kapitalgesellschaft gegen eine unter dem Teilwert bewertete Sacheinlage i. S. von § 20 Abs. 1 oder § 23 Abs. 1 bis 4 UmwStG selbst oder als unentgeltlicher Rechtsnachfolger erworben hat (vgl. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG). Eine ähnliche Ers...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 1.1 Inhalt des § 21 UmwStG

Rz. 1 § 21 UmwStG regelt die Besteuerung von stillen Reserven in Gesellschaftsanteilen an einer Kapitalgesellschaft, „die der Veräußerer oder bei unentgeltlichem Erwerb der Anteile der Rechtsvorgänger durch eine Sacheinlage (§ 20 Abs. 1 und § 23 Abs. 1 bis 4) unter dem Teilwert erworben hat (einbringungsgeborene Anteile)”[1]. Hat die aufnehmende Kapitalgesellschaft von ihrem...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 5.6 Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG

Rz. 113 Natürliche Personen, die Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußern, können nach § 6b Abs. 10 EStG i. d. F. des Gesetzes vom 23.7.2002[1] Veräußerungsgewinne bis zu einem Betrag von 500.000 EUR auf die im Wirtschaftsjahr der Veräußerung oder in den zwei folgenden Wirtschaftsjahren angeschafften Anteile an Kapitalgesellschaften oder angeschafften oder hergestellte...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 5.3 Wahlrecht bei der Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge

Rz. 107 Veräußert ein Steuerpflichtiger einbringungsgeborene Anteile gegen eine Veräußerungsrente, so hat er nach allgemeinen Grundsätzen ein Wahlrecht: Er kann sich für eine sofortige Versteuerung des Veräußerungsgewinns unter Inanspruchnahme der Tarifvergünstigung nach § 34 Abs. 1 EStG und des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG entscheiden. Veräußerungspreis ist dabei der B...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 2.1 Veräußerung

Rz. 29 Der Haupttatbestand, der zu einer Aufdeckung stiller Reserven führt, ist die Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (vgl. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG). Sie führt zur Ergebnisrealisierung, die auch in einem Verlust bestehen kann (vgl. Rz. 45). Zum Begriff der Veräußerung lässt sich auf ihre Definition durch die Rechtsprechung zu § 17 Abs. 1 EStG zurückgreifen[1]. Dana...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 5.2 Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG

Rz. 100 Für einen Veräußerungsgewinn nach § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG kann der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG bei Vollendung des 55. Lebensjahres oder dauernder Berufsunfähigkeit bis zu 51.200 EUR nach § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG in Anspruch genommen werden. Der Steuerpflichtige erhält den Freibetrag nur einmal. Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerun...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 4.3 Veräußerungskosten

Rz. 79 Veräußerungskosten sind die Aufwendungen, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zum Veräußerungsgeschäft stehen[1]. Hierzu zählen z. B. Notarkosten oder Provisionen, die der Veräußerer für die Vermittlung des Veräußerungsgeschäfts zu zahlen hat. Rz. 80 Als Veräußerungskosten können nur solche Aufwendungen berücksichtigt werden, die den Veräußerungsvorgang oder die ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 6.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 118 Die Bewertungsvorschrift des § 21 Abs. 4 UmwStG gilt nur für die Überführung von einbringungsgeborenen Anteilen aus dem Privat- in ein Betriebsvermögen, die der Anteilsinhaber im Tausch gegen einen (Teil-)Betrieb, einen Mitunternehmeranteil oder einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft zum Buchwert oder einem Zwischenwert erworben hat, sodass stille Reserven auf die...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 6.6 Steuerliche Folgen der Entnahme einbringungsgeborener Anteile aus einem Betriebsvermögen

Rz. 125 Bei ihrer Entnahme aus dem Betriebsvermögen müssten einbringungsgeborene Anteile nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert bewertet werden, sodass der Unterschiedsbetrag zwischen dem Teilwert einerseits und den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Teilwert nach § 21 Abs. 4 Satz 2 UmwStG andererseits als Gewinn zu versteuern oder als Verlust abziehbar wäre. Dies ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.2 Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 UmwStG)

Rz. 47 Die in einbringungsgeborenen Anteilen enthaltenen stillen Reserven sind nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 UmwStG schon vor einer Veräußerung dann zu versteuern, wenn ein etwaiger Veräußerungsgewinn nicht mehr der deutschen Besteuerung unterliegt. Von diesem Zeitpunkt an ist eine Versteuerung der stillen Reserven nicht mehr gewährleistet. Das Tatbestandsmerkmal „Ausschluss des de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 4.5.2 Erhöhung oder Verminderung der Anschaffungskosten

Rz. 87 Die Anschaffungskosten können sich gegenüber dem Wertansatz der eingebrachten Sacheinlage durch die aufnehmende Kapitalgesellschaft erhöhen oder vermindern. Sie erhöhen sich um die Kosten des Einbringenden für die Einbringung, neben der Sacheinlage erbrachte Leistungen an die aufnehmende Kapitalgesellschaft, Zahlungen des Einbringenden an Mitgesellschafter zum Ausgleich ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 6.3 Überführung vom Privat- in das Betriebsvermögen

Rz. 119 Ob einbringungsgeborene Anteile zum Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen des Anteilsinhabers gehören, richtet sich nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Einkommensteuerrechts zur Unterscheidung zwischen Privat- und Betriebsvermögen[1]. Die Anteile gehören nicht schon deswegen zum Betriebsvermögen, weil der Anteilsinhaber sie gegen Einlage eines (Teil-)Betrie...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 2.4 Einlage und Entnahme

Rz. 37 Die Einlage einbringungsgeborener Anteile aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen ein und desselben Steuerpflichtigen ist keine Veräußerung i. S. von § 21 Abs. 1 UmwStG, sie erfüllt auch keinen der in § 21 Abs. 2 UmwStG aufgeführten, der Veräußerung gleichgestellten Tatbestände. Denn es ändert sich nichts an der Rechtszuständigkeit hinsichtlich der Anteile[1]. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 2.5 Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an einer EU-Kapitalgesellschaft

Rz. 41a Einbringungsgeborene, steuerverhaftete Anteile können auch solche an einer EU- Kapitalgesellschaft sein (vgl. § 21 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 23 Abs. 1 bis 4 UmwStG), wenn beispielsweise eine Kapitalgesellschaft einen (Teil-)Betrieb (vgl. § 23 Abs. 1 UmwStG) oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (vgl. § 23 Abs. 4 UmwStG) in eine EU-Kapitalgesellschaft gege...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 4.5.1 Bedeutung und Grundlage der Anschaffungskosten

Rz. 85 Die Anschaffungskosten der einbringungsgeborenen Anteile bilden den Wert, dem der Veräußerungspreis vermindert um die Veräußerungskosten bzw. in den Fällen des § 21 Abs. 2 UmwStG der gemeine Wert der Anteile zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts nach § 21 UmwStG gegenüberzustellen ist. Rz. 86 Die Anschaffungskosten einbringungsgeborener Anteile entsprec...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung der Beteiligungsverhältnisse nach Verzicht auf Teilnahme an einer Kapitalerhöhung zugunsten eines Mitgesellschafters erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam

Leitsatz Verzichtet ein GmbH-Gesellschafter zugunsten eines Mitgesellschafters unentgeltlich auf die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung mit der Folge, dass seine bisher wesentliche Beteiligung zu einer unwesentlichen wird, beginnt der Lauf der Fünf-Jahres-Frist des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG erst mit der Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister. Normenkette § 17 Abs. 1 ...mehr

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Berichtigung eines geänderten Steuerbescheids im Einspruchsverfahren gegen Änderungsbescheid

Leitsatz 1. Die Verwertung von Prüfungsfeststellungen, die ohne wirksame Prüfungsanordnung getroffen worden sind, ist nicht generell unzulässig. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Feststellungen im Rahmen eines erstmaligen Steuerbescheids oder einer Änderung gem. § 164 Abs. 2 AO verwertet werden (Anschluss an BFH-Rechtsprechung). 2. Ist in einem Steuerbescheid die Anordnung d...mehr

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Vereinbarkeit des § 17 EStG mit Kapitalverkehrsfreiheit bei Veräußerung von Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften im Jahr 2001 zweifelhaft

Leitsatz Es bestehen ernstliche Zweifel, ob die Anwendungsvorschriften zu § 17 EStG i.d.F. des ?StSenkG 2001/2002 vom 23.10.2000 in § 52 Abs. 1 EStG i.d.F. des StSenkG 2001/2002 vom 23.10.2000 und in § 52 Abs. 34a EStG i.d.F. des StEuglG vom 19.12.2000 mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 EGV vereinbar sind. Normenkette § 17 Abs. 1 EStG i.d.F. des StSenkG 2001/2002, §...mehr

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Kein Bilanzänderungsverbot bei ohne Mitwirkung des Gesellschafters aufgestellter Sonderbilanz

Leitsatz 1. Rücklagen i.S.d. § 6b Abs. 3 EStG für Gewinne aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen sind in der durch die Mitunternehmerschaft aufzustellenden Sonderbilanz zu passivieren. Das gilt auch bei ausgeschiedenen Gesellschaftern. 2. Das Wahlrecht zur Bildung der Rücklage nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EStG ist von dem Mitunternehmer persönlich auszuüben. Grundsätzlich ...mehr

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Kapitalerhöhung gegen Einlage sowie Veräußerung und Ausübung von Bezugsrechten bei Kapitalerhöhung

Kommentar Zu Zweifelsfragen bei der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte mit Wertpapieren nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung gegen Einlage nimmt das BMF anhand von Beispielen wie folgt Stellung: Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital gegen Einlage nach den §§ 182ff. AktG, führt die Zuteilung der Bezugsrechte nicht zu Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Gewährung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG und der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG

Kommentar Im Hinblick auf die Gewährung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG und der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG nimmt das BMF zu folgenden Punkten Stellung: Aufteilung des Freibetrags und Gewährung der Tarifermäßigung bei Betriebsaufgaben über zwei Kalenderjahre; Aufteilung des Freibetrags, wenn der Veräußerungsgewinn einen Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorfälligkeitsentschädigung nur Veräußerungskosten und nicht Werbungskosten im Fall einer Wiederanlage des Veräußerungserlöses

Leitsatz Durch die Verpflichtung zur lastenfreien Veräußerung von Grundbesitz veranlasste Vorfälligkeitsentschädigungen sind auch dann – als Veräußerungskosten – dem Vorgang der Veräußerung zuzurechnen, wenn der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn nicht steuerbar ist. Die Vorfälligkeitsentschädigungen können deshalb auch nicht als Werbungskosten im Zusammenhang mit den aus d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften ab 1999 verfassungsgemäß

Leitsatz Die Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG i.d.F. ab 1999 ist verfassungsgemäß. Normenkette Art. 3 Abs. 1 GG, § 93 Abs. 7, § 93b AO, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 24c, § 45d EStG, § 24c KWG Sachverhalt Der Kläger erwarb und veräußerte im Streitjahr (1999) Wertpapiere und erzielte daraus Gewinne, die er neben w...mehr