Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.23 Rückgewähr einer offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung

Ausgewählte Literaturhinweise Schnorr, Die Rückabwicklung vGA nach Einführung des Halb-Eink-Verfahrens, GmbHR 2003, 861; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung vGA, GmbHR 2005, 149. Tz. 361 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Rückzahlung einer oGA, die in Erfüllung eines Anspruchs nach § 31 GmbHG erfolgt, führt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählter Literaturhinweis

Alber, Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung durch einen GmbH-Gesellschafter, GStB 2000, 404. Tz. 360 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Unentgeltliche Nutzungsüberlassungen können mangels Zuwendung eines bilanzierungsfähigen Vermögensvorteils nicht Gegenstand einer verdeckten Einlage sein und führen daher nicht zu nachträglichen AK der Beteiligung (s Tz 374, s Urt des GrS des BFH v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Stollenwerk, Krisenfinanzierung einer GmbH durch Nichtgesellschafter, GmbH-StB 2003, 76; Paus, Ungelöste Probleme des Drittaufwands, FR 2009, 449. Tz. 291 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 In der Vergangenheit konnte sowohl nach Verw-Auff als auch nach ständiger Rspr sog Drittaufwand nicht zu verdeckten Einlagen (nachträglichen AK) beim Stpfl führen (s Vfg der OFD Ddf v 01.02.1989, D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.31 Verdeckte Einlagen

Ausgewählter Literaturhinweis Marenbach, Konsequenzen von verdeckten Einlagen bei einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern, DStR 2006, 1919. Tz. 374 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Gegenstand einer verdeckten Einlage kann nur ein bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil sein (s Tz 279 und s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 2 ff). Wegen der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung s Tz 360. Weiter m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12 Gesellschafterdarlehen

Ausgewählte Literaturhinweise Buyer, Mantelkauf: Das neue St-Sparmodell? DB 1987, 1959; wfr, Verlustabzug und Mantelkauf, DB 1987, 2387; Buyer, Nochmals: Mantelkauf – ein Argument für das verdeckte Nenn-Kap, DB 1988, 468; König, Verlustabzug nach Mantelkauf – Erwiderung auf wfr, DB 1988, 206; wfr, Zum Begriff der wes Beteiligung iSd § 17 Abs 1, 3 EStG, DB 1988, 84; Hoffmann, Die S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3 Verlust einer Darlehensforderung

6.4.6.12.3.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG Tz. 310 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der ständigen Rspr des BFH kommen als nachträgliche AK iSd § 17 EStG nicht nur Aufwendungen in Betracht, die auf der Ebene der Kap-Ges als Nachschüsse oder verdeckte Einlagen zu werten sind, sondern auch Verluste aus Finanzierungsmaßnahmen des Gesellschafters, wenn diese durch das Gesel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.33 Verzicht auf Pensionszusage

Ausgewählte Literaturhinweise Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Haßelberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Hoffmann, Nochmals: Pensionsverzicht des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 2211; Daragan, Abfindung der Versorgungsz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Mitberücksichtigung von Wertsteigerungen der Anteile in Zeiträumen, in denen eine Steuerverhaftung nach § 17 EStG nicht bestanden hat

Ausgewählte Literaturhinweise Paus, Auslegung des § 17 EStG gegen seinen Wortlaut? FR 1994, 350; Schmidt, Flüchtige Randbemerkungen zu neuralgischen Punkten des § 17 EStG, StuW 1996, 300; Crezelius, Der Verstrickungswert bei § 17 EStG, DB 1997, 195; Herzig/Förster, Problembereiche bei der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges bei wes Beteiligung (§ 17 EStG), DB 1997, 594; Balmes/Ko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Allgemeines

Ausgewählte Literaturhinweise Kaminski/Strunk, Gutachtenkosten bei der Anschaffung von Anteilen an Kap-Ges – Eine Diskussion ohne Ende? Stbg 2011, 63; Kreft, Verluste aus Darlehen, Beteiligungen, Einlagen und Bürgschaften als WK abziehbar? GStB 2012, 23; Kahle/Hiller, Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb von Beteiligungen an Kap-Ges, DB 2014, 500; Wenhardt, AK von GmbH-Anteilen i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.16 Kapitalerhöhung/-herabsetzung

Ausgewählte Literaturhinweise Kraft, Auswirkungen der Substanzabspaltungs-Rspr auf die Vorteilhaftigkeit von Investitionen in Kap-Ges, BB 2003, 2391; Kraft, Praxisfragen der AK-Ermittlung von Kap-Ges-Anteilen nach der Substanzabspaltungstheorie des BFH, BB 2004, 595; Wagner, Die verwirrende Rspr des BFH zur stlichen Beurteilung der Veräußerung von Bezugsrechten auch vor dem Hin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.2 Nachträgliche Änderung des Kaufpreises

Tz. 389 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Änderung des VG ergibt sich insbes, wenn sie durch einen Umstand bedingt ist, der dem Veräußerungsvorgang zeitlich vorausgeht, zB bei Minderung des Kaufpreises wegen eines Sach- oder Rechtsmangels, bei von Anfang an unwirksamem Rechtsgeschäft, bei von vornherein unzutr Kaufpreisfestsetzung iVm einer späteren einvernehmlichen Neufestsetz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3 Anschaffungskosten bei Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht (§ 17 Abs 2 S 3 und 4 EStG)

Ausgewählter Literaturhinweis Benecke, Entstrickung und Verstrickung bei WG des PV, NWB F 3, 14 757. 6.4.3.1 Allgemeines Tz. 263 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 § 17 EStG erfasst grds den gesamten Wertzuwachs zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Beteiligung. Tritt ein AE durch Zuzug aus dem Ausl in das Inl in die unbeschr StPflicht ein, sind zuvor entstandene Wertzuwächse...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.18 Liquidation einer Kapitalgesellschaft

Tz. 356 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Anteile, die der Veräußerer iRd Liquidation einer anderen Kap-Ges erhalten hat, gelten nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 21.09.1965, BStBl II 1965, 665 und v 19.04.1977, BStBl II 1977, 712 zu § 23 EStG aF) nicht als angeschafft, sondern als unentgeltlich erworben. Nach der uE zutr hM (s Weber-Grellet, in Schmidt, 35. Aufl, § 17 EStG Rn 179;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.1 Allgemeines

Tz. 263 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 § 17 EStG erfasst grds den gesamten Wertzuwachs zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Beteiligung. Tritt ein AE durch Zuzug aus dem Ausl in das Inl in die unbeschr StPflicht ein, sind zuvor entstandene Wertzuwächse einer nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung in gleicher Weise stlich zu erfassen wie Wertzuwächse in der Zeit der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.20 Negative Anschaffungskosten

Tz. 358 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Leistet der Veräußerer an den Erwerber eine Zuzahlung, ist vorrangig zu prüfen, ob die Zuzahlung als Entgelt für die Übernahme der Anteile oder als Entgelt für eine sonstige Leistung zu qualifizieren ist. Ein Entgelt für eine sonstige Leistung ist uE insbes dann zu bejahen, wenn der Veräußerer von Sicherheiten freigestellt wird. Für im BV ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Schnorr, Die Rückabwicklung vGA nach Einführung des Halb-Eink-Verfahrens, GmbHR 2003, 861; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung vGA, GmbHR 2005, 149. Tz. 361 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Rückzahlung einer oGA, die in Erfüllung eines Anspruchs nach § 31 GmbHG erfolgt, führt beim rückzahlungsverpflichte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.7 Einbringungsgeborene Anteile

Tz. 300 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Wurde für einbringungsgeborene Anteile nach § 21 Abs 2 Nr 1 UmwStG 1995 die Antragsbesteuerung durchgeführt und handelt es sich nun um Anteile iSd § 17 EStG, sind bei einer späteren Veräußerung dieser Anteile uE nicht die historischen AK, sondern der nach § 21 Abs 2 UmwStG 1995 ermittelte Wert (= gW) zugrunde zu legen. Ebenfalls hierzu s § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.28 Typisch stille Beteiligung

Tz. 371 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der Verlust der Einlage aus einer typisch stillen Beteiligung kann uE, wenn der typisch still Beteiligte gleichzeitig AE der Kap-Ges ist, unter denselben Voraussetzungen wie der Verlust einer Darlehensforderung geltend gemacht werden. Dh, dass es sich um eine gesellschaftsrechtlich veranlasste Finanzierungsmaßnahme handeln muss. Wegen Einzel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.26 Sonstige Sicherheitsleistungen des Anteilseigners für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft

Tz. 369 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für deren stliche Behandlung gilt das gleiche wie für die Bürgschaftsübernahme (s Tz 279 ff). Ebenso hierzu s Urt des FG Ddf v 09.12.1987 (EFG 1988, 168), weiter s Urt des FG Ddf v 07.12.1995 (EFG 1996, 228) zur Verwertung eines Forderungspfandrechts, das als Sicherheit für ein der GmbH gewährtes Darlehen bestellt worden war. Wegen der Behan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.30 Unentgeltlich erworbene Anteile

Tz. 373 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Anteile an einer Kap-Ges, die der Veräußerer zuvor unentgeltlich erworben hatte, sind gem § 17 Abs 2 S 5 EStG (vor SEStEG: S 3 EStG) mit den AK des Rechtsvorgängers anzusetzen. Es müssen also auch die in der Besitzzeit des Rechtsvorgängers eingetretenen Wertsteigerungen versteuert werden (s Beschl des BFH v 18.01.1999, BStBl II 1999, 486; kr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Speich, Der estliche Freibetrag beim VG, DStZ 1976, 275; Speich, Der estliche Freibetrag bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe, NWB F 3, 6237; Gail, Maßnahmen zur Anpassung an die geänderte Besteuerung von VG, StbJb 1988/89, 67; Herzig/Schiffers, Neuregelung der Besteuerung von VG – Gestaltungsmöglichkeiten auf der Basis des neuen § 34 EStG, DB 1989, 2441; Herzig/Förster,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Der Veräußerungspreis

Tz. 238 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 13.12.1961, BStBl III 1962, 85; v 17.10.1974, BStBl II 1975, 58 und v 07.03.1995, BStBl II 1995, 693) ist Veräußerungspreis iSd § 17 EStG alles, was der Veräußerer aus dem Anteilskauf als Gegenleistung erlangt; maßgeblich ist der Wert der Gegenleistung am maßgeblichen Stichtag (Barwert bzw bei Sachle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.11 Entnommene Anteile

Tz. 304 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Hat der AE (oder bei einem unentgeltlichen Erwerb der Anteile: der Rechtsvorgänger) die später veräußerten Anteile aus einem BV entnommen, wird die Entnahme einer Anschaffung gleichgestellt (s Urt des BFH v 29.04.1992, BStBl II 1992, 969). Die AK entspr dem Entnahmewert (s § 6 Abs 1 Nr 4 EStG: Tw; s § 16 Abs 3 S 7 EStG: gW, s Tz 95). Das gle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.32 Verschleierte Sachgründung

Tz. 376 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach Auff des FG Münster (s Urt des FG Münster v 14.06.1994, EFG 1994, 968) liegen vor Inkrafttreten des MoMiG bei verschleierter Sachgründung (s § 20 UmwStG Tz 180) eine verdeckte Einlage und damit nachträgliche AK nicht vor, weil dabei gleichzeitig ein Rückforderungsanspruch des AE an die Kap-Ges entsteht. UE mit Recht krit s Weber-Grellet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.34 Verdeckte Gewinnausschüttung

Tz. 379 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei Anteilen, die der Veräußerer im Wege der vGA von einer anderen Kap-Ges erhalten hat, bemessen sich deren AK nach dem Wert der vGA (s Urt des BFH v 20.08.1986, BStBl II 1987, 455; s Rapp, in L/B/P, § 17 EStG Rn 223 und s Weber-Grellet in Schmidt, 35. Aufl, § 17 EStG Rn 179), obwohl es sich dem Grunde nach um einen unentgeltlichen Vorgang ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.36 Zuschüsse des Anteilseigners an die Kapitalgesellschaft

Tz. 381 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zuschüsse der AE, insbes zur Abdeckung von Verlusten, erhöhen die AK der Anteile (s Urt des BFH v 12.02.1980, BStBl II 1980, 494; v 18.08.1992, BStBl II 1993, 34; v 17.07.1992, BStBl II 1993, 111 und v 26.11.1993, BStBl II 1994, 242). Ebenso hierzu s das Urt des FG Köln v 19.06.1996 (EFG 1997, 206) zu verlorenen Zuschüssen. Wegen der Behandlu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Paus, Auslegung des § 17 EStG gegen seinen Wortlaut? FR 1994, 350; Schmidt, Flüchtige Randbemerkungen zu neuralgischen Punkten des § 17 EStG, StuW 1996, 300; Crezelius, Der Verstrickungswert bei § 17 EStG, DB 1997, 195; Herzig/Förster, Problembereiche bei der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges bei wes Beteiligung (§ 17 EStG), DB 1997, 594; Balmes/Kotyrba, Rückwirkende Wertzuwac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kaminski/Strunk, Gutachtenkosten bei der Anschaffung von Anteilen an Kap-Ges – Eine Diskussion ohne Ende? Stbg 2011, 63; Kreft, Verluste aus Darlehen, Beteiligungen, Einlagen und Bürgschaften als WK abziehbar? GStB 2012, 23; Kahle/Hiller, Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb von Beteiligungen an Kap-Ges, DB 2014, 500; Wenhardt, AK von GmbH-Anteilen iSd § 17 EStG, GmbH-StPraxis 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.13 Grundschuld

Tz. 350 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zu den Verlusten aus Finanzierungsmaßnahmen kann auch die Inanspruchnahme aus einer Grundschuld führen. Für die Frage, ob die Wertminderung der Rückgriffsforderung gegen die Kap-Ges zu nachträglichen AK führen kann, gelten die Ausführungen zu einem Darlehensausfall (s Tz 310 ff) bzw zu der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft (s Tz 279 ff) e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.4 Erstmalige Anwendung

Tz. 471 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 20 S 4 WKBG ist der erhöhte Freibetrag erstmals auf Gewinne anzuwenden, bei denen die Anteile nach dem 01.01.2008 veräußert werden. Ein Anteil ist in dem Zeitpunkt veräußert, in dem das wirtsch Eigentum an den Anteilen übergeht (s Tz 65 und s Tz 189). Da das MoRaKG erst nach der Genehmigung durch die EU-Kommission in Kraft tritt und d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.19 Nachschüsse

Tz. 357 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Erhöhung der AK der Beteiligung ergibt sich auch aus Nachschüssen iSd §§ 26–28 GmbHG, s § 6 Nr 3 GenG (wegen der Behandlung von deren Rückzahlung s § 27 KStG Tz 64 ff). Wegen Nachschüssen, die erst nach Auflösung der Kö beschlossen werden, s Apitz (FR 1992, 124, 129).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.2 Ausländische Währung

Tz. 277 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 AK in ausl Währung sind nach dem im Anschaffungszeitpunkt maßgeblichen Kurs in EUR/DM umzurechnen (s R 17 Abs 7 S 1 EStR 2012). Zu einer in einer Fremdwährung geleisteten Einzahlung in eine Kap-Rücklage s Urt des BFH v 27.04.2000 (BStBl II 2001, 168). Wegen weiterer Einzelheiten s Tz 243.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 361 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Rückzahlung einer oGA, die in Erfüllung eines Anspruchs nach § 31 GmbHG erfolgt, führt beim rückzahlungsverpflichteten AE zu nachträglichen AK auf die Beteiligung (s Urt des BFH v 29.08.2000, BStBl II 2001, 173). Das gilt auch für die Rückzahlung einer überhöhten Vorabausschüttung (s Urt des BFH v 05.09.2001, BFH/NV 2002, 222 und s GmbH-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Bilsdorfer, Stliche Auswirkungen von Bürgschaften eines GmbH-GF, NWB F 3, 10 859; Dörner, Die Inanspruchnahme von Gesellschaftern und nahe stehenden Personen aus unmittelbaren und mittelbaren Bürgschaften zugunsten einer GmbH, INF 1999, 612 und 646; Paus, Veranlassung einer unentgeltlichen Bürgschaft, DStZ 2000, 93; Kohlhaas, Nachträgliche AK auf eine GmbH-Beteiligung und wirts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Intemann/Cöster, Schuldzinsenabzug nach Veräußerung oder Aufgabe einer wes Beteiligung – Änderung der Rspr? DB 2007, 2059; Paus, Abzug lfd Aufwendungen bei "wes" Beteiligungen, FR 2008, 1106; Dötsch, Berücksichtigung von Schuldzinsen als WK für Anschaffung einer wes Beteiligung, jurisPR-StR 36/2010 Anm 3; Kratzsch, Darlehenszinsen können auch nach Veräußerung einer wes Beteilig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.4 DDR, ehemalige

Tz. 290 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Als AK von Anteilen an Kap-Ges in der ehemaligen DDR, die vor dem 01.07.1990 erworben wurden, gilt der nach § 11 DMBilG ermittelte Wert. Bei der Ermittlung der AK sind auch die Sonderrücklagen nach § 27 Abs 2 S 3 DMBilG und nach § 17 Abs 4 DMBilG anzusetzen (s Erl des Fin-Min SN v 21.01.2000, DB 2000, 353 und s Vfg der OFD Rostock v 19.01.20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.6 Eigene Anteile

Tz. 299 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Erwerb eigener Anteile führt stlich zu einem Anschaffungsgeschäft bei der Kap-Ges ( vor Inkrafttreten des BilMoG ) und zu einem Veräußerungsgeschäft beim AE (s Schr des BMF v 02.12.1998, BStBl I 1998, 1509). Die Beteiligungsquote der verbleibenden AE erhöht sich durch den Erwerb der eigenen Anteile ( s Tz 152). Auch nach Inkrafttreten de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.25 Sitzverlegung der Kapitalgesellschaft ins Ausland

Tz. 364 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Führt die Sitzverlegung der Kap-Ges bei dem AE zur Anwendung des § 17 Abs 5 EStG (s Tz 545 ff), sind künftig als AK der nach § 17 Abs 5 EStG angesetzte gW der Anteile zu berücksichtigen (s Tz 549). Tz. 365–368 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.29 Umwandlung

Tz. 372 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei Verschmelzung bzw Spaltung einer anderen Kap-Ges auf die Kap-Ges, deren Anteile später veräußert werden, entspr die AK der Anteile an der Übernehmerin vor Inkrafttreten des SEStEG den bisherigen AK an der Überträgerin (s §§ 13, 15 UmwStG 1995). Nach Inkrafttreten des SEStEG gelten die Anteile an der Überträgerin als zum gW veräußert und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.8 Einbringungsgewinn I und II

Tz. 301 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach Inkrafttreten des SEStEG, dh bei Einbringungen nach dem 12.12.2006, fällt die Veräußerung von iR der Einbringung nach § 20 oder § 21 UmwStG erhaltenen Anteilen, unabhängig davon, ob bei der Einbringung Bw, Zwischenwerte oder gW angesetzt worden sind, unter § 17 EStG (s Schr des BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314, Rn 22.05). Wegen Einz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.27 Tausch

Tz. 370 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die AK der erhaltenen Anteile entsprechen dem gW der hingegebenen Anteile. Wegen des Tauschs ohne Gewinnrealisierung s BFH-Tauschgutachten (s Urt des BFH v 16.12.1958, BStBl III 1959, 30, weiter s Tz 110 ff) und s Schr des BMF v 09.02.1998 (BStBl I 1998, 163). Das Tauschgutachten ist nach Ansicht der Fin-Verw durch § 6 Abs 6 S 1 EStG idF des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.10 Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht

Tz. 303 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Veräußert ein im Inl ansässiger AE seine nach § 17 EStG stverhaftete Beteiligung an einer ausl Kap-Ges, ist ein VG nach § 17 EStG stpfl. Nach den Regelungen der DBA wird das Besteuerungsrecht im Allgemeinen nicht eingeschr, weil der VG idR vom Wohnsitzstaat besteuert werden darf. Wegen Einzelheiten s Tz 133 ff. Problematisch sind vor allem di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.1 Allgemeines

Tz. 305 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Von der Frage, ob vor Inkrafttreten des MoMiG kap-ersetzende Maßnahmen, zB ein kap-ersetzendes Darlehen des AE an die Kap-Ges, wie Nenn-Kap der Kap-Ges zu behandeln sind bzw zu einem ähnlichen Anteil iSd § 17 EStG führen (dazu s Tz 161), ist die Frage zu unterscheiden, ob die kap-ersetzenden Maßnahmen die AK des AE für seine (Stamm-)Beteilig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.35 Wiederkehrende Bezüge

Tz. 380 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Beim Anteilserwerb gegen wiederkehrende Bezüge entspr die AK dem Barwert der Bezüge (s Urt des BFH v 09.02.1994, BStBl II 1995, 47 und v 18.10.1994, BStBl II 1995, 169). Ebenso s Urt des FG Ba-Wü v 28.04.2010 (EFG 2010, 2009 mit Anm von Zimmermann) sowie zu der Frage, in welcher Höhe Zahlungen bei Überschreiten der statistischen Lebenserwart...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.1 Allgemeines

Tz. 457 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 20 des WKBG v 12.08.2008 (BGBl I 2008, 1672) sollte für bestimmte Anteile abw von § 17 Abs 3 EStG ein erhöhter Freibetrag gewährt werden. Ein VG wäre danach nur soweit stpfl, als er den Anteil von 200 000 EUR (statt 9 060 EUR), der dem veräußerten Anteil an der Kap-Ges entspr, übersteigt (s § 20 S 1 WKBG). Der Freibetrag ermäßigt sich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3 Rechtsfolgen

Tz. 470 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Liegen die vorgenannten Voraussetzungen (s Tz 458 ff) vor, wird der VG nur insoweit besteuert, als er den Teil von 200 000 EUR übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kap-Ges entspricht. Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der VG den Teil von 800 000 EUR übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kap-Ges entspr. Im Üb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 Anteilserwerb zu unterschiedlichen Zeitpunkten und zu unterschiedlichen Anschaffungskosten

Tz. 273 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Besitzt der Stpfl gleichartige Anteile, die er zu unterschiedlichen Zeiten und AK erworben hat, kann er den Verkauf so gestalten, wie es für ihn stlich am günstigsten ist, dh er kann vorrangig die Anteile veräußern, die keinen oder nur einen geringen VG abwerfen. Ebenso s Weber-Grellet (in Schmidt, 32. Aufl, § 17 EStG, Rn 162). So kann er au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 360 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Unentgeltliche Nutzungsüberlassungen können mangels Zuwendung eines bilanzierungsfähigen Vermögensvorteils nicht Gegenstand einer verdeckten Einlage sein und führen daher nicht zu nachträglichen AK der Beteiligung (s Tz 374, s Urt des GrS des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348 und v 14.03.1989, BStBl II 1989, 633). Weiter s § 8 Abs 3 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.3 Ansatz der historischen Anschaffungskosten in den Fällen des § 6 Abs 3 AStG (§ 17 Abs 2 S 4 EStG)

Tz. 267 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 2 S 4 EStG ist in den Fällen des § 6 Abs 3 AStG die Vorschrift des § 17 Abs 2 S 3 EStG nicht anzuwenden, so dass in diesen Fällen die historischen AK und nicht der gW im (Wieder-)Zuzugszeitpunkt anzusetzen sind. § 6 Abs 3 AStG regelt den Wegfall der St nach § 6 Abs 1 AStG für den Wiederzuzugsfall. Ebenfalls hierzu s Benecke/Schn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 363 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Schuldzinsen, die mit der Tilgung der Bürgschaft in Zusammenhang stehen, führen nicht zu nachträglichen AK. Hierzu s Urt des FG Köln v 25.06.2009 (EFG 2009, 1744) und s Tz 387. Hierbei handelt es sich dem Grunde nach um WK iRd Eink aus KapV. Der BFH (s Urt des BFH v 05.10.2004, BFH/NV 2005, 54) hat klargestellt, dass nur Schuldzinsen für EK-...mehr