Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 291 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 In der Vergangenheit konnte sowohl nach Verw-Auff als auch nach ständiger Rspr sog Drittaufwand nicht zu verdeckten Einlagen (nachträglichen AK) beim Stpfl führen (s Vfg der OFD Ddf v 01.02.1989, DStR 1989, 291, Tz 3.2). Der GrS (s Beschl des BFH v 23.08.1999, BStBl II 1999, 782) verneint grds die Abzugsfähigkeit von Drittaufwand. Zur Berücks...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.9 Einlagerückgewähr

Tz. 302 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die AK des AE verringern sich durch eine Kap-Rückzahlung infolge einer Kap-Herabsetzung ebenso wie durch eine aus dem stlichen Einlagekonto finanzierte Ausschüttung. Im Einzelnen dazu s Tz 504 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.2 Forderungsverzicht

Tz. 306 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der I. Senat des BFH, der die stliche Beurteilung von Gesellschafterdarlehen auf der Gesellschaftsebene zu beurteilen hatte, lehnt es für die Zeit vor Inkrafttreten des MoMiG ab, ek-ersetzende Darlehen iSd §§ 32a, 32b GmbHG aF für stliche Zwecke wie Nenn-Kap zu behandeln (s Urt des BFH v 05.02.1992, BStBl II 1992, 532). SE stellen kap-ersetz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Rass, Der estliche VG und das Kj seines Bezugs, DStR 1972, 487; –en– Zahlung der Schulden einer GmbH und AK iSd § 17 EStG 1976, 1190; Uelner, Aktuelle Fragen des Ertrag-St-Rechts, StbJb 1975/76, 305; Böttcher/Hennerkes, Berechnung des VG einer wes Beteiligung – Sonderfall der Aufstockung einer unwes Beteiligung zu einer wes Beteiligung, RWP 14/D ESt II B 22a; Klauser, Stliche Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Buyer, Mantelkauf: Das neue St-Sparmodell? DB 1987, 1959; wfr, Verlustabzug und Mantelkauf, DB 1987, 2387; Buyer, Nochmals: Mantelkauf – ein Argument für das verdeckte Nenn-Kap, DB 1988, 468; König, Verlustabzug nach Mantelkauf – Erwiderung auf wfr, DB 1988, 206; wfr, Zum Begriff der wes Beteiligung iSd § 17 Abs 1, 3 EStG, DB 1988, 84; Hoffmann, Die Sanierung einer Kap-Ges durch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Haßelberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Hoffmann, Nochmals: Pensionsverzicht des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 2211; Daragan, Abfindung der Versorgungszusage des Ges-GF einer GmbH d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3.3 Verhältnis zu § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG

Tz. 340 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Wegen § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 iVm S 2 EStG idF des URefG 2008 stellt sich für VZ ab 2009 in Veräußerungsfällen die Frage, ob Verluste aus der Abtretung einer Forderung des Gesellschafters an die Gesellschaft iR des § 17 EStG (dh Berücksichtigung zu 60 % und ggf nur mit dem gW [s Tz 313]) oder des § 20 EStG (dh Berücksichtigung des Verlusts inner...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des erhöhten Freibetrags

Tz. 458 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 20 WKBG ist nur dann anzuwenden, wenn der VG nach § 17 EStG stpfl ist, dh, wenn der Stpfl innerhalb der letzten fünf Jahre am Kap der Ges unmittelbar oder mittelbar zu mind 1 % beteiligt war. Wegen weiterer Einzelheiten zu den Voraussetzungen s Tz 180 ff. Tz. 459 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Neben den Voraussetzungen des § 17 EStG müssen noch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.2 Abgrenzung zwischen Werbungskosten iSd § 19 EStG und Anschaffungskosten iSd § 17 Abs 2 EStG

Tz. 262 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ist der AE gleichzeitig Arbeitnehmer der Kap-Ges (zB als GF), stellt sich die Frage, ob die mit der Beteiligung zusammenhängenden Aufwendungen (insbesondere Verluste aus dem Ausfall von Darlehen bzw aus Bürgschaftsinanspruchnahmen) vorrangig durch das Gesellschafts- oder durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind. Stehen Aufwendungen mit me...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.15 Haftung für Steuerschulden der Gesellschaft

Tz. 352 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zahlungen aufgrund eines Haftungsbescheids (s §§ 34, 69 AO ), durch den ein Ges-GF für St-Schulden der Kap-Ges in Anspruch genommen wird, führen uE nicht zu nachträglichen AK. Der Ges-GF wird in seiner Eigenschaft als GF der Kap-Ges in Anspruch genommen. Die Zahlung ist daher nicht durch das Gesellschaftsverhältnis, sondern durch das Fehlverh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4 Nachträgliche Anschaffungskosten

Tz. 271 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nachträgliche AK entstehen nach der Rspr (s Urt des BFH v 07.07.1992, BStBl II 1993, 333 und v 19.07.1994, BStBl II 1995, 362) insbes dann, wenn der AE seiner Kap-Ges außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen Vermögensvorteile zuwendet und diese Zuwendungen ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Ein zeitlicher Zusammenhang zum ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.2 Ansatz des "Wegzugswerts" (§ 17 Abs 2 S 3 EStG)

Tz. 264 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 17 Abs 2 S 3 EStG sind unter bestimmten Voraussetzungen nicht die historischen AK, sondern der "Wegzugswert" in dem ausl Staat, höchstens jedoch der gW zu Grunde zu legen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.21 Nießbrauch

Tz. 359 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Werden Anteile iR einer vorweggenommenen Erbfolge unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen, führt dies nicht zu AK (s Tz 75 und s Tz 190). Vielmehr liegt, sofern das wirtsch Eigentum (s § 39 Abs 2 Nr 1 AO) an den Anteilen auf den Nießbrauchsverpflichteten übergegangen ist, ein unentgeltlicher Vorgang vor, so dass die AK des Rechtsvorgä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.1 Alt-Anteile im Privatvermögen

Tz. 276 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 1. Vor dem 21.06.1948 erworbene Anteile (Bund) Bei Veräußerung nach dem 31.12.1952 sind als AK die endgültigen Höchstwerte zu Grunde zu legen, mit denen die Anteile in eine stliche DM-Eröffnungs-Bil auf den 21.06.1948 hätten eingestellt werden können (s § 37 Abs 3 EStDV 1953, s § 53 EStDV 1955 ff; s Urt des BFH v 01.08.1963, StRKEStG § 17 R 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Ermäßigter Steuersatz

Tz. 441 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Vor Inkrafttreten des StSenkG zählte der nach § 17 EStG stpfl VG zu den außerordentlichen Eink iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG 1999 und unterlag damit dem ermäßigten St-Satz (s § 34 Abs 1 EStG 1999). Die St-Ermäßigung gem § 34 EStG 1999 greift nur, wenn die veräußerten Anteile zum PV gehörten, wenn eine zum BV gehörende 100%ige Beteiligung veräußer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 374 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Gegenstand einer verdeckten Einlage kann nur ein bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil sein (s Tz 279 und s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 2 ff). Wegen der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung s Tz 360. Weiter muss eine verdeckte Einlage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein (s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 7 ff). Ebenfalls hierzu s Böth (St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Veräußerungskosten

Tz. 386 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 09.10.2013, BStBl II 2014, 102; v 02.04.2008, BFH/NV 2008, 1658 zu § 17 EStG; weiter s Urt des BFH v 25.01.2000, BStBl II 2000, 458; v 18.10.2000, BFH/NV 2001, 440 und v 31.03.2004, BStBl II 2004, 830 zu § 16 EStG) sind Veräußerungskosten die durch die Veräußerung wirtsch veranlassten Aufwendungen. Ebenso s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Freibetrag nach § 17 Abs 3 EStG

Tz. 450 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 3 EStG wird der VG nur insoweit zur ESt herangezogen, als er den Teil von 9 060 EUR (VZ 2002 und 2003: 10 300 EUR; bis VZ 2001: 20 000 DM) übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kap-Ges entspr. Eigene Anteile der Kap-Ges bleiben analog Tz 186 und Tz 152 außer Ansatz. Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Gewinnermittlung eigener Art

Tz. 235 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der sich nach § 17 Abs 2 EStG ergebende VG oder Veräußerungsverlust wird, obwohl die Anteile zum PV gehören, den Eink aus Gew zugeordnet (s § 17 Abs 1 S 1 EStG); die lfd Erträge aus den Anteilen sind Eink aus KapV. § 17 EStG ist eine Gewinnermittlungsvorschrift eigener Art (s Urt des BFH v 02.10.1984, BStBl II 1985, 428 mwNachw). Das Zufluss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des MoMiG

Tz. 331 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Fraglich ist welche Auswirkungen das MoMiG auf die Höhe der nachträglichen AK bei Darlehensverlusten hat. Durch das zum 01.11.2008 in Kraft getretene MoMiG sind die zivilrechtlichen Regelungen des EK-Ersatzrechts grundlegend geändert worden. Die bisherigen Regelungen zum EK-Ersatzrecht im GmbHG wurden abgeschafft. Die Vorschriften wurden in d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 377 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach dem Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) und nach dem Urt des BFH v 15.10.1997 (BStBl II 1998, 305) führt der gesellschaftsrechtlich veranlasste Verzicht auf eine Pensionszusage – abw vom Urt des BFH v 19.05.1993 (BStBl II 1993, 804) – iHd Tw der Pensionsanwartschaft bzw des Pensionsanspruchs zu einer Einlage bei der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.4 Exkurs: Verzicht auf Gesellschafterdarlehen und Ausfall von Gesellschafterdarlehen bei im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen

Tz. 345 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei Anteilen im PV sind iRd § 17 EStG auch Aufwendungen aus dem Verzicht des Gesellschafters auf seine Rückerstattungsforderung bzw aus dem Ausfall des Gesellschafters mit seiner Rückerstattungsforderung aus einem der Kap-Ges gewährten und als funktionales EK zu behandelndes Darlehen als nachträgliche AK zu berücksichtigen. Bezüglich der Anwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 250 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Keine einheitliche Auff besteht zu der Frage, ob die StPflicht nach § 17 EStG objektbezogen ist. Das ist die Frage nach dem Umfang der Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung nach § 17 EStG. Dürfen im VG nach § 17 EStG nur diejenigen stillen Reserven in der veräußerten Beteiligung besteuert werden, die in der Zeit angewachsen sind, als die B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 260 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zur Ermittlung des VG gem § 17 Abs 2 EStG sind dem Veräußerungserlös die AK der Anteile gegenüberzustellen. Es spielt dabei grds keine Rolle, ob im Zeitpunkt des jeweiligen Anteilserwerbs bereits eine Beteiligung iSd § 17 EStG bestand (s Tz 250 ff). Zu den AK zählt alles, was der Erwerber aufwenden muss, um das WG zu erlangen (s Urt des BFH v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.14 Gründung einer Kapitalgesellschaft

Tz. 351 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Werden die Anteile bei der Gründung der Kap-Ges erworben und handelt es sich nicht um einbringungsgeborene Anteile (s § 21 Abs 1 Nr 1 UmwStG aF, s Tz 39; s Tz 118 und s Tz 599), ist Anschaffungspreis die Einlageverpflichtung (bei Bareinlage entspr Nennwert, bei Sacheinlage entspr gW), und zwar grds unabhängig davon, ob und inwieweit diese Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 353 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Entspr wie bei der Gründung (s Tz 351) gilt grds für die Kap-Erhöhung (s Urt des BFH v 02.10.1984, BStBl II 1985, 320). Werden die jungen Aktien jedoch in Ausübung eines aus einer bestehenden Beteiligung abgeleiteten Bezugsrechts erworben, ist Anschaffungspreis der Einzahlungsbetrag zuz der von den Altanteilen auf das Bezugsrecht abgespaltene...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 278 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der früheren Rspr des BFH und Verw-Auff (s Urt des BFH v 02.10.1984, BStBl II 1985, 320 und v 16.04.1991, BFH/NV 1992, 94 mwHinw) führte, wenn sich ein AE aus gesellschaftsrechtlichen Gründen für Verbindlichkeiten der Kap-Ges verbürgte und er daraus in Anspruch genommen wurde, ohne eine gleichwertige Rückgriffsforderung an die Kap-Ges z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG

Tz. 310 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der ständigen Rspr des BFH kommen als nachträgliche AK iSd § 17 EStG nicht nur Aufwendungen in Betracht, die auf der Ebene der Kap-Ges als Nachschüsse oder verdeckte Einlagen zu werten sind, sondern auch Verluste aus Finanzierungsmaßnahmen des Gesellschafters, wenn diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Dabei sind Fina...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtsfolgen

a) Zwangsrealisation der stillen Reserven im inkriminierten Einbringungsvermögen Rz. 159 [Autor/Stand] Wirtschaftsgutbezogener Ansatz von gemeinen Werten. Die Bewertung der eingebrachten Wirtschaftsgüter mit deren gemeinen Werten nach § 50i Abs. 2 ist lex specialis zu der Bewertung nach § 20 UmwStG. § 50i Abs. 2 suspendiert den Buch- bzw. Zwischenwertansatz aber nur selektiv ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Rechtsfolgen

Rz. 99 [Autor/Stand] Verhinderung einer Entstrickung und Sicherung des Besteuerungsrechts. § 50 i Abs. 1 Satz 1 beinhaltet zwei Rechtsfolgen: zum einen die Verhinderung einer Entstrickung (implizite Rechtsfolge) und zum anderen die Besteuerung eines Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinns (explizite Rechtsfolge). Als implizite Rechtsfolge kann die Verhinderung einer Entstrickung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Rückwirkung von § 50 i Abs. 1 Satz 1 (§ 52 Abs. 48 Satz 1)

Rz. 16 [Autor/Stand] Rückwirkende Gesetzesänderung durch AmtshilfeRLUmsG. § 50 i Abs. 1 Satz 1 verhindert nach hier vertretener Auffassung (1.) die Entstrickung von Wirtschaftsgütern und Anteilen i.S. des § 17 EStG, die vor dem 29.6.2013 ohne Besteuerung der stillen Reserven in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 bzw. eines Besitzunternehmens...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 67 [Autor/Stand] Personengesellschaften i.S. des § 15 Abs. 3 EStG. § 50 i erfasst nur Übertragungen oder Überführungen in das Betriebsvermögen einer gewerblich infizierten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 1) oder einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2). Der Gesetzgeber sieht insb. in diesen Fällen sein Besteuerungsrecht gefährdet (Anm. 8 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens und Anteile i.S. des § 17 EStG (Satz 1)

Rz. 61 [Autor/Stand] Gegenstand der Übertragung oder Überführung. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 1 müssen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder Anteile i.S. des § 17 EStG auf die Personengesellschaft übertragen oder überführt werden. Damit ist § 50 i mit Ausnahme der Anteile i.S. des § 17 EStG nicht auf sonstige Wirtschaftsgüter des Privatvermögens anzuwenden, die Gegenstand ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / gg) Veräußerung oder Entnahme vor dem 30.6.2013

Rz. 95 [Autor/Stand] Keine Anwendung von § 50 i. § 50 i ist nach § 52 Abs. 48 Satz 1 EStG nicht anwendbar, wenn die Wirtschaftsgüter und Anteile i.S. des § 17 EStG vor dem 30.6.2013 aus dem Betriebsvermögen der Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 EStG bzw. des Besitzunternehmens i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 4 verkauft oder entnommen wurden.[2] In diesen Fällen ist zu pr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Norminhalt und Telos

a) Norminhalt Rz. 4 [Autor/Stand] Anwendung nur auf im DBA-Ausland ansässige Stpfl. Die Vorschrift ist in zwei Absätze unterteilt und nur auf natürliche und juristische Personen anwendbar, die in einem ausländischen Staat im steuerlichen Sinne ansässig sind, mit dem Deutschland ein DBA auf dem Gebiet der Ertragsteuern abgeschlossen hat. Rz. 5 [Autor/Stand] Zeitpunktabhängige S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ff) Veräußerung oder Entnahme der Wirtschaftsgüter oder Anteile i.S. des § 17 EStG nach dem 29.6.2013

Rz. 91 [Autor/Stand] Veräußerungsvorgänge. Der BFH definiert einen Veräußerungsvorgang als entgeltliche Übertragung auf einen anderen Rechtsträger (Verkauf oder Tausch). Auch tauschähnliche Vorgänge (z.B. die Verschmelzung der Mutter auf die Tochter) können als Veräußerungen zu qualifizieren sein, wenn es sich um entgeltliche Vorgänge handelt.[2] Nach Auffassung der Finanzve...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zahlungen zur Abdeckung von Besserungsscheinen zählen zum Veräußerungspreis

Leitsatz Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied mit Urteil vom 13.9.2017, dass der Veräußerungsgewinn aus einer GmbH-Anteilsveräußerung zu erhöhen ist, wenn der Veräußerer von der veräußerten Gesellschaft eine Zahlung für Besserungsscheine erhält, damit dem Erwerber ungeschmälerte Ertragsmöglichkeiten aus den Anteilen verbleiben. Sachverhalt Der Kläger erwarb Ende 199...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Geschlossener Immobilienfonds – Veräußerung oder Rückabwicklung

Leitsatz 1. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die als Kaufpreis bezeichnete Gegenleistung teilweise auch für andere Verpflichtungen des Veräußerers erbracht worden ist (hier: Verzicht auf Schadensersatzansprüche, Rücknahme von Klagen), die nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1 EStG erfüllen, ist der vereinbarte Kaufpreis insoweit aufzuteilen. 2. Für Zwecke der Aufteilung ist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Einmalige Veräußerungsgewinne

Rz. 53 [Autor/Stand] Eine Korrektur des Ausgangswerts kommt nur in Betracht, wenn es sich um außergewöhnliche, nicht regelmäßig wiederkehrende Veräußerungsgewinne handelt. Dies kann beispielsweise bei Veräußerungsgewinnen aus Grundstücksveräußerungen oder aus der Veräußerung von solchen Wirtschaftsgütern angenommen werden, die sich in dem Betrieb durch ihre bedeutende Einmal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Keine zeitanteilige Erfassung bei Vermögensänderungen

Rz. 423 [Autor/Stand] Die Vereinfachungsregelung der zeitanteiligen Berücksichtigung wird relativiert, wenn es sich um Korrekturen handelt, mit denen Vermögensänderungen infolge Veräußerung oder Erwerb von Anlagevermögen, insbesondere von Betriebsgrundstücken, Wertpapieren, Anteilen und Genussscheinen von Kapitalge sellschaften und Beteiligungen an Personengesellschaften abg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wortlaut des Leitfadens

Der Leitfaden (LeitF) hat den nachstehend abgedruckten Wortlaut, der – soweit dies erforderlich erschien – ohne besondere Kennzeichnung redaktionell angepasst oder gekürzt wurde. A. Allgemeines und Vorbemerkungen 1. Anlass, Zweck und Anwendung des Leitfadens Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Negative Betriebsergebnisse

Rz. 601 [Autor/Stand] Ergibt sich aus dem Betriebsergebnis ein negativer Durchschnittsertrag (Verlust), so ist der Ertragshundertsatz mit 0 % anzusetzen. Dies bedeutet, dass der gemeine Wert solcher Anteile mit (68 minus 30 % = 68 minus 20,4 = 47,6) abgerundet 47 % des Vermögenswerts zu bewerten ist; zur Auswirkung des Ansatzes des Ertragshundertsatzes bei Verlustbetrieben m...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Regierungsentwurf v. 10.9.2001(BT-Drucks. 14/6882)

Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes 4. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Hinzurechnungsbetrag gehört zu den Einkünften im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes und gilt unmittelbar nach Ablauf des maßgebenden Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft als zugeflossen. Gehören Anteile an der ausländischen Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Rechtsgrundlagen

Rz. 17 [Autor/Stand] Zur Erläuterung des § 202 BewG bildet R B 202 ErbStR 2011 [2] eine weitere Rechtsgrundlage, der folgenden Wortlaut hat: Rz. 18 [Autor/Stand] (1) [1]Die einzelnen Betriebsergebnisse sind gesondert zu berechnen; Ausgangswert ist sowohl bei Personenunternehmen als auch bei Kapitalgesellschaften der Gewinn im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 EStG und nicht das zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 7.9.1993(BT-Drucks. 12/5630)

Artikel 10 Änderung des Außensteuergesetzes 3. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 1 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Teilsatz angefügt: „für die Ermittlung der Einkünfte aus Anteilen an einem inländischen Sondervermögen im Sinne des § 6 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften oder an einem vergleichbaren, ausländischem Recht unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Einnahme-Überschuss-Rechnung

Rz. 89 [Autor/Stand] Bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen ist als Ausgangswert der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben anzusetzen (§ 202 Abs. 2 BewG). Die sich aus § 202 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BewG ergebenden Korrekturen sind entsprechend vorzunehmen. Rz. 90 [Autor/Stand] Somit erfolgen nach Abschn. 22 Abs. 4 BV-Erlass vom 17...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Abrechnungen (R 99 Abs. 1 Nr. 2 ErbStR 2003)

Rz. 586 [Autor/Stand] Von dem um die Zurechnungen erhöhten Steuerbilanzgewinn sind einmalige Veräußerungsgewinne sowie gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen abzusetzen (R 99 Abs. 1 Nr. 2a ErbStR 2003). Durch den Abzug "gewinnerhöhender Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen" soll der BFH-Entscheidung vom 20.10.1978[2] entsprochen werden, nach der die lat...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Managementbeteiligung eines selbstständigen Unternehmensberaters im Fokus

Leitsatz Das Finanzgericht Baden-Württemberg beleuchtete mit Urteil vom 26.6.2017 den komplexen Fall eines selbstständigen Unternehmensberaters, der eine Managementbeteiligung hielt. Zentral war die Frage, wie der Gewinn aus der Anteilsveräußerung steuerlich zu qualifizieren war. Sachverhalt Im vorliegenden Fall hatte sich ein Unternehmensberater über zwei Vorratsgesellschaft...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

Leitsatz 1. Die Übertragung einer § 6b-Rücklage setzt u.a. voraus, dass die angeschafften oder hergestellten Ersatzwirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehören (§ 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG). 2. Es ist unionsrechtlich weder zu beanstanden, dass § 6b Abs. 2a EStG i.d.F. des StÄndG 2015 die auf den Veräußerungsgewinn entfa...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Mitunternehmerstellung bei Erwerb eines Kommanditanteils zur kurzfristigen Weiterveräußerung – Abgeltung des Gewinns durch Tonnagebesteuerung

Leitsatz 1. Mitunternehmer kann auch sein, wer einen Anteil an einer Personengesellschaft erwirbt, um ihn kurze Zeit später weiterzuveräußern. 2. Ermittelt die Personengesellschaft ihren Gewinn gemäß § 5a EStG nach der Tonnage, umfasst der pauschal ermittelte Betrag auch Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen unabhängig von der Beteiligungsdauer. Ein Gestaltun...mehr