Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 6.2.2 Kapitalgesellschaft

Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft eingebracht und erhält der einbringende Steuerpflichtige dafür neue Anteile an der Gesellschaft, handelt es sich insoweit um eine Sacheinlage. Die eingebrachten Wirtschaftsgüter werden Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft. Der Ansatz des eingebrac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 6.1 Veräußerung und Entnahme

Bei Veräußerung scheidet das Wirtschaftsgut mit Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber aus dem Betriebsvermögen aus. Es darf auch handelsrechtlich nicht mehr bilanziert werden.[1] Das gilt auch dann, wenn Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr vertragsgemäß erst später übergehen; der Veräußerer bleibt nach dem Eigentumserwerb des Käufers regelmäßig auch ni...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.1 Tarifliche Vergütung

Soweit die geringfügig Beschäftigten nicht vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommen sind, haben sie Anspruch auf alle tarifvertraglich geregelten Leistungen, einschließlich der tariflichen Vergütung. Allerdings ist der TVöD nur dann zwingend anzuwenden, wenn auch der geringfügig Beschäftigte tarifgebunden ist (§ 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 TVG). Da diese Gruppe von Arbeitnehmern hä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1 Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 46 Bei der Feststellung, ob der für den jeweiligen Betrieb maßgebliche Schwellenwert durch die beabsichtigten Entlassungen überschritten wird, ist auf den Zeitpunkt vor der Entscheidung über die Entlassung abzustellen[1] (vgl. Rz. 36). 4.1.1 Frühere Rechtslage vor der "Junk"-Entscheidung Rz. 47 Nach früherer Rechtsprechung des BAG vor dem EuGH-Urteil in Sachen "Junk" war f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut / 3.4.1 Zuordnung der Aufwendungen

3.4.1.1 Grundsatz Aufwendungen sind dann als durch eine Einkunftsart veranlasst anzusehen, wenn sie hierzu in einem steuerrechtlich anzuerkennenden wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Maßgeblich dafür, ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist zum einen die wertende Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen "auslösenden Moments", zum anderen dessen Zuweisung zur einkomme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.3 Entgeltzahlungspflicht (Abs. 2)

Rz. 24 Nach § 19 Abs. 2 Halbsatz 1 KSchG ist der Arbeitgeber im Fall der Kurzarbeit berechtigt, die Vergütung der mit verkürzter Arbeitszeit beschäftigten Arbeitnehmer entsprechend zu kürzen. Umstritten ist, ob bei der Vergütung von Auszubildenden § 19 Abs. 1 Nr. 2a BBiG zu beachten ist.[1] Dies ist allerdings abzulehnen, da einer wirksam vereinbarten Kurzarbeitsregelung der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.2 Betriebsverfassungsrechtlicher Zweck

Rz. 6 Zweck der Auskunfts- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebsrat bzw. der zuständigen Arbeitnehmervertretung im Rahmen des Konsultationsverfahrens nach § 17 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 6 KSchG ist es, die Einbindung der Arbeitnehmervertreter im Falle weitreichender Personalmaßnahmen sicherzustellen, damit sie die Möglichkeiten der Vermeidung oder Abmilderung von Entlas...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.4 Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem abgrenzbaren Entgeltbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze war früher regelmäßig finanziell unattraktiv, da mit Eintritt der vollen Sozialversicherungspflicht bzw. der individuellen Steuerpflicht die Abgabenbelastung und der Mehrverdienst nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Dies...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.1 Gegenstand des Zustimmungsrechts

Rz. 59 Nur die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. Eine außerordentliche Kündigung ist nur anzunehmen, wenn sie aus wichtigem Grund i. S. d. § 626 BGB erfolgt. Rz. 60 Soweit die Kündigung nach § 15 Abs. 4 und 5 KSchG zulässig ist, handelt es sich um eine ordentliche Kündigung, die nicht unter § 103 BetrVG fällt, sondern bei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Nachwirkender Kündigungsschutz

Rz. 40 Der Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung besteht nicht nur für die Amtszeit oder die Zeit der Kandidatur, sondern er erstreckt sich auch auf einen Nachwirkungszeitraum. Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung und Mitglieder eines Seebetriebsrats haben noch innerhalb eines Jahres, Mitglieder einer Bordvertretung innerhal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Mitglieder des Wahlvorstands und Wahlbewerber (Abs. 3)

Rz. 16 Nach Abs. 3 der Vorschrift unterfallen auch Mitglieder eines Wahlvorstands und die Wahlbewerber für die Wahl zu den in Abs. 1 und 2 genannten Arbeitnehmervertretungen dem besonderen Kündigungsschutz.[1] Rz. 17 Die Mitgliedschaft im Wahlvorstand erfordert eine wirksame Bestellung nach §§ 16, 17, 17a BetrVG.[2] Diese erfolgt durch den Betriebsrat bzw. bei Nichtbestehen e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Mitglieder der Betriebsverfassung (Abs. 1)

Rz. 6 Besonderen Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung haben nicht nur die Betriebsratsmitglieder, sondern auch die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 60 BetrVG), der Bordvertretung (§ 115 BetrVG) und des Seebetriebsrats (§ 116 BetrVG) . Hinweis Mitglieder des Gesamt- und Konzernbetriebsrats genießen bereits in ihrer Eigenschaft als Mitglied de...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 28 Anders als im Falle von Tarifverträgen, bei denen § 19 Abs. 3 KSchG bestimmt, dass diese durch die Zulassungsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit nicht berührt werden (vgl. Rz. 31), bestehen keine Regelungen im Hinblick auf das Verhältnis der angeordneten Kurzarbeit zu Betriebsvereinbarungen, welche Regelungen zur Kurzarbeit enthalten. Aus dem Umkehrschluss kann ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.3 Inhalt und Gegenstand der Unterrichtung

Rz. 99 Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 KSchG alle zweckdienlichen Auskünfte hinsichtlich der beabsichtigten Massenentlassung zu erteilen. Dies umfasst z. B. alle vorhandenen Unterlagen, die einen Bezug zur geplanten Entlassung haben und deren Kenntnis für den Betriebsrat zur Vorbereitung der Stellungnahme erforderlich ist.[1] Praktisch relevant im Rahmen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.1 Rechtsgrundlage

Rz. 49 Eine außerordentliche Kündigung setzt voraus, "dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen" (§ 15 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 KSchG). Obwohl § 15 KSchG seit der Neugestaltung durch das BetrVG 1972 nicht mehr ausdrücklich auf § 626 BGB hinweist, bestimmt sich das Re...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 1 Job-Sharing als Form der Arbeitsplatzteilung

Kernelement von Job-Sharing-Modellen ist die Aufteilung der zeitlichen Besetzung eines Arbeitsplatzes unter mehreren – mindestens 2 – Arbeitnehmern (Job-Sharing-Partner) auf der Grundlage von Absprachen der beteiligten Arbeitnehmer. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) spricht vor diesem Hintergrund von "Arbeitsplatzteilung"[1]: "Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Persönliche Voraussetzungen für die Benennung

Rz. 10 § 20 KSchG enthält keine Vorgaben an die von den Beisitzern zu erfüllenden Qualifikationen. Um jedoch sicherzustellen, dass die Mitglieder geschäftsfähig sind und das Recht zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, richten sich die persönlichen Voraussetzungen der Berufungsfähigkeit nach § 378 Abs. 1 SGB III. Danach sind berufungsfähig Deutsche, die das passive Wahlrec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.5.1 Stellungnahme des Betriebsrats (Abs. 3 Sätze 2 und 3)

Rz. 131 Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Anzeige (§ 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG) – ersatzweise das Vorbringen des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG – ist nach bisheriger BAG-Rechtsprechung (zur beabsichtigten Rechtsprechungsänderung Rz. 159 ff.) Wirksamkeitsvoraussetzung für die Massenentlassungsanzeige.[1] Gibt der Betriebsrat seine Stellungnahme irr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Heutige Praxis

Rz. 35 Durch die "Junk" -Entscheidung (Rz. 16) und die darauf zurückgehende Änderung der Rechtsprechung des BAG hat sich diese Praxis grundlegend geändert. Heute ist wie folgt zu verfahren[1] (vgl. Rz. 20 ff.): Rz. 36 Zunächst ist festzustellen, ob die beabsichtigten Beendigungen von Arbeitsverhältnissen die Schwellenwerte nach § 17 Abs. 1 KSchG innerhalb von 30 Kalendertagen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.3 Inhalt der Entscheidung

Rz. 16 Die Bundesagentur für Arbeit ist zur Zulassung von Kurzarbeit – auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen – nicht verpflichtet, hat jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden und hierbei die Umstände des Einzelfalls angemessen zu berücksichtigen.[1] Der Behörde obliegt dabei nicht nur die Entscheidung über das "Ob", sondern auch über das "Wie" der Zulassung.[2]...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.1 Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rz. 86 Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann das Arbeitsgericht sie auf Antrag des Arbeitgebers ersetzen, wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist (Abs. 2 Satz 1). Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren.[1] Antragsgegner ist der Betriebsrat. In dem Verfahren ist der betroffene Arbeitnehmer Betei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut / 2.2 Rechtsprechung

Die Rechtsprechung hat folgende kennzeichnende Merkmale herausgearbeitet[1]: Wirtschaftsgüter sind die Sachen und Rechte i. S. d. § 90 BGB [2], Tiere sowie vermögenswerte Vorteile einschließlich rechtlicher und tatsächlicher Zustände, konkreter Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb.[3] Der Steuerpflichtige muss sich die Erlangung des Vermögenswerts etwas kosten lassen; es...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.2 Heutige Rechtslage

Rz. 48 Bei richtlinienkonformer Auslegung von § 17 Abs. 1 KSchG ist unter Entlassung der Ausspruch der Arbeitgeberkündigung sowie jede vom Arbeitgeber veranlasste und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führende Handlung (z. B. Abschluss eines Aufhebungsvertrags, Ausspruch einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer, vgl. § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG) zu verstehen (vgl. Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.3 Beschluss des Arbeitsgerichts

Rz. 98 Das Arbeitsgericht entscheidet durch Beschluss (§ 84 ArbGG). Wenn es dem Antrag stattgibt, wird die Zustimmung des Betriebsrats durch den Beschluss des Arbeitsgerichts ersetzt. Rz. 99 Verliert der Arbeitnehmer seine Rechtsstellung als Betriebsratsmitglied oder die sonst das Zustimmungserfordernis nach § 15 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 3 Satz 1 KSchG voraussetzende Funktion,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 1.5 Geduldetes Betriebsvermögen

Wirtschaftsgüter, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehört haben und, z. B. aufgrund einer Nutzungsänderung, nicht mehr notwendiges Betriebsvermögen sind, aber dadurch auch nicht zu notwendigem Privatvermögen geworden sind, und die der Steuerpflichtige auch nicht eindeutig entnommen hat, können als geduldetes Betriebsvermögen weiterhin im Betriebsvermögen verbleiben.[1] D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 2.1.1 Qualifizierte Mitarbeiter leistungsfähig im Unternehmen halten

Mitarbeiter mit Kindern im betreuungsintensiven Alter oder mit Pflegeaufgaben sind durch die an sie gestellten Anforderungen im Beruf und in der Familie einer deutlich höheren Belastung ausgesetzt als vergleichbare Mitarbeiter ohne familiäre Verpflichtungen. Die Doppelbelastung kann zu erhöhtem Stress, psychischer Belastung und einer höheren Krankheitsanfälligkeit führen, we...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM für alle Unternehmensgr... / 3.4 Mittlere Unternehmen

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern schließlich bietet der gesetzlich geforderte Arbeitsschutzausschuss (ASA) die Möglichkeit, diesen durch zusätzliche Personen zu einem Gesundheitszirkel zu erweitern, z. B. durch Verantwortliche aus der Personalabteilung, dem Schwerbehindertenbeauftragten usw. Im Gesundheitszirkel können Maßnahmen für gesundes Arbeiten ermittelt, priori...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM für alle Unternehmensgr... / 5.2 Große Unternehmen

Große Unternehmen haben häufig integrierte Managementsysteme für Qualität, Umwelt bzw. Arbeitsschutz eingerichtet. Ein BGM lässt sich – falls noch nicht vorhanden – auch hier mit relativ geringem Aufwand einbinden. Dies ermöglicht eine systematische Vorgehensweise mit dem für Managementsysteme typischen PDCA-Zyklus: Auf Planen (Plan) folgt Durchführen von Maßnahmen (Do), die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM für alle Unternehmensgr... / 5.1 Kleine und mittlere Unternehmen

Falls in KMU bereits ein Qualitätsmanagement- und/oder ein Umweltmanagementsystem eingerichtet ist, lassen sich Prozesse eines betrieblichen Gesundheitsmanagements leicht integrieren, wie z. B. der Gesundheitszirkel: Prozesse im Unternehmen sind festgelegt und Dokumente beschreiben die Verfahren. Sie können um den Aspekt Gesundheitsmanagement erweitert bzw. ergänzt werden. P...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinbarkeit im Unternehmen verbessern

Zusammenfassung Überblick Die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde in den letzten Jahren für Unternehmen und deren Mitarbeiter immer wichtiger. Zentrale gesellschaftliche Veränderungen haben neue Herausforderungen geschaffen, denen sich berufstätige Menschen gegenübergestellt sehen. Während lange Zeit der Vater als Alleinernährer der Familie und die Mutter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Crowdworking / 2 Umsetzung des Crowdworking im Unternehmen

2.1 Anzuwendendes Arbeitsrecht Werden Crowdworker als Arbeitnehmer eingestuft wird das Arbeitsverhältnis oft schon per Mausklick begründet. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses sind alle arbeitsrechtlichen Vorgaben zu beachten, die für ein Arbeitsverhältnis gelten. So richten sich beispielsweise auch Vergütung und Arbeitsschutz nach den dafür gültigen Gesetzen. Soweit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 2 Ein Gewinn für alle

2.1 Angebote zur Vereinbarkeit rechnen sich 2.1.1 Qualifizierte Mitarbeiter leistungsfähig im Unternehmen halten Mitarbeiter mit Kindern im betreuungsintensiven Alter oder mit Pflegeaufgaben sind durch die an sie gestellten Anforderungen im Beruf und in der Familie einer deutlich höheren Belastung ausgesetzt als vergleichbare Mitarbeiter ohne familiäre Verpflichtungen. Die Dop...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 2.1 Angebote zur Vereinbarkeit rechnen sich

2.1.1 Qualifizierte Mitarbeiter leistungsfähig im Unternehmen halten Mitarbeiter mit Kindern im betreuungsintensiven Alter oder mit Pflegeaufgaben sind durch die an sie gestellten Anforderungen im Beruf und in der Familie einer deutlich höheren Belastung ausgesetzt als vergleichbare Mitarbeiter ohne familiäre Verpflichtungen. Die Doppelbelastung kann zu erhöhtem Stress, psych...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 1 Beruf und Familie: Begriff und Geschichte

1.1 Begriff Zitat Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie meint die Fähigkeit von Erwerbstätigen, sich einerseits dem Beruf, andererseits dem Familienleben zu widmen. Familienleben umfasst hierbei alle (Lebens-)Gemeinschaften, in denen langfristige soziale Verantwortung für andere übernommen wird. Dazu zählen vor allem traditionelle Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 2.3 Lebensphasenorientierte Führung

2.3.1 Neue Anforderungen an Führungskräfte Auch die Ansprüche an Führungskräfte sind gestiegen. Diese sollen fachlich, aber auch persönlich für die Führung geeignet sein. Der moderne Mitarbeiter möchte aktiv und individuell weiterentwickelt, in seiner Lebenswelt verstanden und unterstützt werden. Eine gute Führung umsorgt und fordert, interessiert sich und ist authentisch. Wu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 3 Betroffene Gruppen und deren Kernthemen

3.1 Neue Rollenmodelle für Familien mit Kindern Seit Ende der 1960er-Jahre rückte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie immer mehr in den gesellschaftlichen Fokus. Nachdem es zu einer Abwendung von der traditionellen Rollenverteilung im Haushalt kam und sowohl Frauen wie auch Männer auf dem Arbeitsmarkt tätig wurden, war die Rollenverteilung in der Familie nicht mehr strikt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 2.1.3 Fachkräfte gewinnen und halten

Die Rekrutierung von Fachkräften und das Vermeiden einer erhöhten Fluktuation der Mitarbeiter sind für viele Unternehmen inzwischen zu einer großen Herausforderung geworden (Abb. 2). Dabei sind qualifizierte Mitarbeiter mit spezifischem Wissen und hohen Erfahrungswerten in den meisten Unternehmen ein zentraler Erfolgsfaktor. Durch eine hohe Fluktuation geht dieses Wissen ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 5.2 Unterstützungsmöglichkeiten des Unternehmens

Es gibt zahlreiche Angebote, mit denen Unternehmen ihre Mitarbeiter in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in unterschiedlichen Lebensphasen unterstützen können. Diese Maßnahmen reichen von Teilzeit und Gleitzeit über flexible Jahres- und Lebensarbeitszeit. Auch die Rücksichtnahme bei Urlaubsregelungen kann eine wertvolle Maßnahme für belastete Mitarbeiter sein. Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 5 Maßnahmen des Unternehmens

Die Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg eines Unternehmens. Wissenschaftliche Studien bestätigen, dass gesunde, zufriedene und motivierte Mitarbeiter langfristig leistungsfähiger sind. Mit Verantwortung und Initiative tragen sie zur Erreichung der Ziele bei und erhöhen damit die wirtschaftlichen Chancen des Unternehmens. Eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 7 Fazit

Die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben wird unsere Gesellschaft auch in den nächsten Jahren begleiten. Eltern mit Kindern benötigen familienfreundliche und oftmals flexible Arbeitszeiten. Außerdem muss die Kinderbetreuung innerhalb der Arbeitszeiten gewährleistet sein. Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie benötigen aber nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 5.3.2 Wichtige Multiplikatoren einbinden

Hat ein Unternehmen sich für die Einführung von lebensphasen- und familienorientierten Maßnahmen entschieden, gilt es, alle wichtigen Multiplikatoren mit einzubeziehen. Hierzu können neben der Geschäftsführung und Personalabteilung möglicherweise Betriebsräte und Betriebsärzte zählen. Gemeinsam wird mit dem externen Anbieter ein Konzept dazu, wie der neue Service im Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 5.3.4 Beratungsqualität

Wichtige Kriterien bei der Auswahl eines externen Dienstleisters sollten die Qualität der Beratung und der ganzheitliche Ansatz sein. So gibt es Anbieter, die ausschließlich telefonische Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung anbieten, ohne dem Mitarbeiter die Möglichkeit einer Konsultation von Angesicht zu Angesicht zu ermöglich. Oftmals beschränkt sich das Angebot dieser h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung

Begriff Personalentwicklung ist die Gesamtheit aller Maßnahmen der Steuerung betrieblicher Qualifizierungs- und Entwicklungsprozesse der Mitarbeiter, Führungs- und Führungsnachwuchskräfte. Personalentwicklung ist ein System, das alle Instrumente und Maßnahmen umfasst, mit denen das Entwicklungspotenzial der Mitarbeiter identifiziert, die notwendige Entwicklungsrichtung und de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 2.3.3 Führungskräfte sind selbst betroffen

Führungskräfte sind Mitarbeiter, die viel leisten und dabei häufig sehr hohe Ansprüche an sich selbst stellen. Bekommt die Führungskraft dann Kinder, werden die vielen Ansprüche an sich selbst und die Erwartungen von außen oft zur Zerreißprobe. Gleichzeitig sind Führungskräfte Vorbilder für Mitarbeiter – auch wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht. Was für w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 5.3 Externe Dienstleister

Schneller und effektiver ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters, der ein ganzheitliches Paket entsprechend der Bedürfnisse des Unternehmens schnüren kann. Langjährige Expertise, ein großes Netzwerk, effiziente Strukturen und Angebote, wie: Externe Mitarbeiterberatung (EAP), Work-Life-Service, Organisationsberatung und Qualifizierungsangebote, werden hier im Idealfall ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 2.2 Neue Herausforderungen für Mitarbeiter

Die heutige Lebens- und Arbeitswelt zeichnet sich durch eine Vielzahl an Möglichkeiten aus, sich persönlich und beruflich zu entfalten. Gleichzeitig bringt sie neue Herausforderungen in Bezug auf Familie und Beruf mit sich. Mitarbeiter müssen im familiären Kontext Familie und Haushalt organisieren, pflegebedürftige Angehörige unterstützen, Kinder betreuen und Haustiere verso...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 3.3 Generation 50plus

Mitarbeiter 50plus verfügen über langjährig gepflegte Netzwerke, Disziplin und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen – Eigenschaften, die jüngeren Mitarbeitern zumeist noch fehlen. Sie bringen viel Erfahrung und oftmals auch eine lange Betriebszugehörigkeit mit. Führungskräfte haben die Herausforderung, diese Mitarbeitergruppe bezüglich der neuen Anforderungen der di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 4.3 Belastung der Pflegenden

Die Pflege von einem Angehörigen ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch körperlich und psychisch sehr belastend. Erschwerend kommt hinzu, dass das Thema Pflege in vielen Kreisen immer noch tabuisiert wird. Häufig wagen es die Betroffenen nicht, an ihrer Arbeitsstelle von den Belastungen z. B. durch einen demenzkranken Angehörigen zu erzählen. Der Pflegende versucht stattd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / 6 Themenfelder einer lebensphasenorientierten Unternehmenspolitik

Mögliche Themengebiete, die einen Mitarbeiter in seinem Arbeits- und Privatleben beschäftigen können (Abb. 7): Kindererziehung und -entwicklung, Elternschaft und Beziehung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, älter werdende Eltern, Pflegebedürftigkeit und Krankheit von Angehörigen, berufliche und arbeitsplatzbezogene Fragestellungen persönliche, mentale und gesundheitliche Themen,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beruf und Familie: Vereinba... / Zusammenfassung

Überblick Die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde in den letzten Jahren für Unternehmen und deren Mitarbeiter immer wichtiger. Zentrale gesellschaftliche Veränderungen haben neue Herausforderungen geschaffen, denen sich berufstätige Menschen gegenübergestellt sehen. Während lange Zeit der Vater als Alleinernährer der Familie und die Mutter als Versorgeri...mehr