Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.6 Regelung durch Tarifvertrag

Rz. 118 Nach § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG können die Ablehnungsgründe durch Tarifvertrag festgelegt werden. Das kann, da nach § 2 Abs. 1 TVG der einzelne Arbeitgeber Tarifvertragspartei ist, auch in einem Haustarifvertrag erfolgen.[1] Nach der Gesetzesbegründung ermächtigt § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG die Tarifvertragsparteien, die Gründe für die Ablehnung der Verringerung der Arbeits... mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 1.2 Zuschläge für tatsächlich verrichtete Arbeit

Die Steuerbefreiung setzt weiter voraus, dass die Arbeitnehmer während der begünstigten Zeit tatsächlich gearbeitet haben. Aus diesem Grund kommt die Steuerbefreiung für Zuschläge z. B. nicht in Betracht, wenn ein Betriebsratsmitglied freigestellt ist[1]; Urlaubs-/Krankengeld auf der Grundlage zuvor geleisteter begünstigter Arbeit berechnet wird; ein angestellter Krankenhausarz... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.4.1 Einigung über die Verteilung

Rz. 148 § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG bezieht sich ausdrücklich nur auf die nach § 8 Abs. 3 Satz 2 TzBfG durch Einigung festgelegte Verteilung sowie auf die nach § 8 Abs. 5 Satz 3 TzBfG fingierte Verteilung der Arbeitszeit. Die Vorschrift ist somit ein Korrektiv für das im Rahmen des Verringerungsverlangens nach § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG regelmäßig zu erzielende Einvernehmen über di... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.10.3 Umfang

Für die Annahme eines Steuerstundungsmodells i. S. d. § 15b Abs. 1 EStG ist Voraussetzung, dass auf ein vorgefertigtes Konzept i. S. d. § 15b Abs. 2 Satz 2 EStG zurückgegriffen wird. Dieses muss, bezogen sowohl auf den Geschäftsgegenstand der Gesellschaft als auch auf ihre Konstruktion, bereits vor der eigentlichen Investitionsentscheidung durch den oder die Initiatoren fest... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2 Billigkeitsentscheidung in Fällen des Abs. 1 Halbsatz 1

Rz. 12 Die Festsetzung der Zinsen steht nicht im Ermessen der (für die Verwaltung der dazu gehörenden Steuer) zuständigen Finanzbehörde, sondern ist stets von Amts wegen durchzuführen.[1] Fehlen dieser Finanzbehörde notwendige Informationen, so hat sie diese einzuholen. Ist etwa ein langjähriges finanzgerichtliches Rechtsbehelfsverfahren über einen Grundlagenbescheid zum ESt... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.1 Definition des betrieblichen Grundes

Rz. 67 Hinsichtlich der Möglichkeit, den Teilzeitwunsch abzulehnen, sah der Referentenentwurf zum TzBfG vom 5.9.2000[1] in § 8 Abs. 3 Satz 1 noch die Formulierung "dringende betriebliche Gründe" vor, während das Gesetz nun lediglich von "betrieblichen Gründen" spricht. Daraus wird deutlich, dass an die Ablehnungsgründe keine allzu großen Anforderungen gestellt werden dürfen.... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.3 Verursachung unverhältnismäßiger Kosten

Rz. 91 Einen betrieblichen Grund stellt nach § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG des Weiteren die Verursachung unverhältnismäßiger Kosten dar, wobei es sich insofern eigentlich um einen wirtschaftlichen und nicht um einen betrieblichen Grund handelt. Denn der Begriff "Kosten" spricht den finanziellen Aufwand an, der mit der Arbeitsplatzteilung verbunden ist.[1] Probleme ergeben sich dab... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.5 Betriebliche Gründe im Übrigen

Rz. 107 Ein betrieblicher Grund, der den Arbeitgeber zur Ablehnung des Teilzeitbegehrens berechtigt, kann in einer auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG geschlossenen Betriebsvereinbarung über die Lage der Arbeitszeit liegen. Hinter einer solchen Vereinbarung müssen die Arbeitszeitwünsche der einzelnen Arbeitnehmer grundsätzlich zurückstehen.[1] Dies gilt jedoch nur... mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 1.1 Zuschlag zusätzlich zum Grundlohn

Es müssen zusätzlich zum Grundlohn echte Zuschläge gezahlt werden. Dies gilt auch für Betriebe, die im Hinblick auf eine ungünstig liegende Arbeitszeit einen höheren Grundlohn zahlen. Steuerfrei sind nur die Zuschläge, die neben dem Grundlohn gezahlt werden, nicht jedoch der für die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geleistete Grundlohn selbst.[1] Für die Tätigkeit muss... mehr

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BR-Mitbestimmung: Technisch... / 1 Allgemeines

Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Der Persönlichkeitsschutz ist der zentrale Zweck der Mitbestimmungsnorm. Durch die tec... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 163 Ab... / 2.3.3.3 Übergangsregelungen bei Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung und von Verwaltungsanweisungen

Rz. 107 Ein besonders wichtiger Unterfall von Treu und Glauben liegt vor, wenn die Dispositionen des Stpfl. durch Gesetzesänderung, Feststellung der Verfassungswidrigkeit begünstigender Vorschriften, eine Änderung von Verwaltungsanweisungen oder eine Änderung der Rspr. beeinträchtigt werden. Dann kann es der Grundsatz des Vertrauensschutzes erforderlich machen, durch Überga... mehr

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E-Mobilität im Unternehmen

Zusammenfassung Überblick Unternehmen können auf verschiedene Weise, in unterschiedlicher Quantität, verbunden mit verschiedenen monetären Vorteilen für die Beschäftigten und für spezielle Zielgruppen ihre vorhandenen Fahrzeuge auf E-Mobilität umstellen. Dabei sollen in diesem Beitrag ausdrücklich auch die Einsatzmöglichkeiten von E-Zweirädern als nennenswerte Variante der be... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung im Unternehmen

Zusammenfassung Überblick Im Jahr 2004 wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ins SGB IX aufgenommen und ist seitdem für alle Arbeitgeber verpflichtend. Den Anwendern bereitet die konkrete Umsetzung der Anforderungen allerdings noch immer häufig Probleme. Oft fehlt es an Systematik, Effizienz und teilweise sogar an Rechtskonformität. Dabei kann das BEM viel meh... mehr

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E-Mobilität im Unternehmen / Zusammenfassung

Überblick Unternehmen können auf verschiedene Weise, in unterschiedlicher Quantität, verbunden mit verschiedenen monetären Vorteilen für die Beschäftigten und für spezielle Zielgruppen ihre vorhandenen Fahrzeuge auf E-Mobilität umstellen. Dabei sollen in diesem Beitrag ausdrücklich auch die Einsatzmöglichkeiten von E-Zweirädern als nennenswerte Variante der betrieblichen Ele... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 2 BEM-Prozesse im Überblick

Die o. g. Anforderungen zu bewältigen, setzt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der betrieblichen Interessenvertreter und ein gut strukturiertes BEM mit systematischen Prozessen und Vorgehensweisen im Unternehmen voraus. Abb. 1 gibt einen Überblick über die im Rahmen von BEM zu gestaltenden Prozesse. Abb. 1: Die BEM-Prozesse im Überblick mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 1 Ausgangslage

Arbeitgeber sind gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, allen Beschäftigten, die in den letzten 12 Monaten 6 Wochen ununterbrochen oder durch häufigere Kurzerkrankungen arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten. Ziel des BEM ist die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Vermeidung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit und somit der Erhalt des Arbeitsplatzes. Für Mitarbeiter is... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 3 Einführung eines BEM

Initiatoren für die Einführung eines BEM sind in den meisten Unternehmen und Verwaltungen das Personalmanagement als Vertreter des Arbeitgebers und/oder die jeweiligen betrieblichen Interessenvertretungen (Betriebs-/Personalrat/Mitarbeitervertretungen). Eine kooperative Zusammenarbeit dieser Interessenparteien bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung eines von ... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / Zusammenfassung

Überblick Im Jahr 2004 wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ins SGB IX aufgenommen und ist seitdem für alle Arbeitgeber verpflichtend. Den Anwendern bereitet die konkrete Umsetzung der Anforderungen allerdings noch immer häufig Probleme. Oft fehlt es an Systematik, Effizienz und teilweise sogar an Rechtskonformität. Dabei kann das BEM viel mehr leisten: Mit ... mehr

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E-Mobilität im Unternehmen / 4 E-Fahrzeuge als Dienstwagen

Nach den Werkstatt- und Montagewagen sind Dienstwagen mit privaten Nutzungsmöglichkeiten die zweitgrößte Gruppe der in Unternehmen genutzten Fahrzeuge. Diese Mischnutzung für dienstliche und private Zwecke macht die Umstellung auf Elektromobilität aus verschiedenen Gründen nicht einfach: Ausschließlich batteriebetriebene E-Fahrzeuge zu nutzen ist oftmals nicht sinnvoll, da la... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.3 Information und Transparenz

Im Rahmen der innerbetrieblichen Öffentlichkeitsarbeit werden alle Beschäftigten über die Hintergründe, den Umfang, den Ablauf und die Ziele des BEM informiert. Eine möglichst breite Information und Kommunikation dient der Schaffung transparenter Prozesse und zielt darauf ab, frühzeitig auf mögliche Befürchtungen und Ängste der Mitarbeiter einzugehen. Daher ist auch über den... mehr

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E-Mobilität im Unternehmen / 3 Der Fahrzeugpool

Ein Fahrzeugpool schafft ideale Voraussetzungen, um E-Mobilität in Unternehmen zu nutzen, weil er wie beim Car-Sharing Fahrzeug und Fahrer/Nutzer voneinander trennt. Der Pool kann individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens zugeschnitten werden. Neben dem Austausch der konventionellen Fahrzeuge durch elektrische Antriebe kann es sinnvoll sein, auch alternative ... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1 Vernetzung mit betrieblichen Prozessen und Strukturen

Mit diesem Prozess soll sichergestellt werden, dass alle im Unternehmen vorhandenen Ressourcen und Verfahren, die einen erfolgreichen BEM-Prozess im Einzelfall unterstützen können, genutzt werden. Es sollen fallübergreifende Erkenntnisse der BEM-Akteure vom BEM-Team an die Fachabteilungen weitergegeben werden; das BEM-Team wiederum soll bei seiner Arbeit durch die betrieblic... mehr

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E-Mobilität im Unternehmen / 1 Die Einsatzmöglichkeiten

Elektrofahrzeuge sind im betrieblichen Einsatz längst alltagstauglich. Sie eröffnen ganz neue Möglichkeiten für einen ressourceneffizienten und kostengünstigen Mobilitätsmix, indem das für den jeweiligen Bedarf am besten geeignete Fahrzeug eingesetzt wird. Dabei geht es nicht nur darum, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor durch E-Fahrzeuge zu ersetzen, sondern die betriebliche M... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.4 Kennzahlen im BEM

Das BEM-Team evaluiert in regelmäßigen Abständen den BEM-Prozess im Unternehmen, um zu beurteilen, ob und wie die Ziele und Aufgaben gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX erfüllt sind. Die Evaluation liefert Hinweise auf den erforderlichen Anpassungs- und Erweiterungsbedarf für die Organisations- und Verfahrensabläufe und kann, z. B. beim Einsatz von Kennzahlen, den Nutzen von BEM verde... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5 BEM-Fallmanagement

Nachdem nun die Basis für die Einführung des BEM und alle wesentlichen Grundlagen geschaffen wurden, kann mit der Bearbeitung der einzelnen BEM-Fälle begonnen werden. 5.1 Einleitung des BEM-Verfahrens Wichtig Sorgfalt bei der Einleitung des BEM-Verfahrens Die Art und Weise der Einleitung des BEM-Verfahrens hat neben der internen betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit zum BEM einen... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5.3 Konstellation 3: Mitarbeiter bricht das BEM ab

Der Mitarbeiter hat jederzeit die Möglichkeit, das BEM von sich aus zu beenden. Dazu muss er keine Begründung abgeben. Im Einzelfall kann aber die Rückmeldung des Betroffenen zum BEM an das BEM-Team hilfreich sein, damit ggf. vorhandene Schwachstellen im BEM aufgezeigt werden und der Prozess weiterentwickelt werden kann. mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1.2 Beschäftigte des Unternehmens (Betriebsöffentlichkeit)

Das BEM lebt vom Vertrauen der Beschäftigten darin, dass das Verfahren ausschließlich mit dem Ziel durchgeführt wird, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Vertrauensbildung heißt in diesem Zusammenhang, Transparenz über den Ablauf des Verfahrens herzustellen und der Belegschaft regelmäßig Rückmeldungen über die Ergebnisse der Arbeit des BEM-Teams zu geben. mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4 Erste Prozessschritte

Bevor man sich den Einzelfallprozessen widmet, sind das BEM-Team zu bilden, Datenschutz und Vertraulichkeit sicherzustellen, die innerbetriebliche Öffentlichkeit zu BEM zu informieren und zu überzeugen, zu entscheiden, welche Kennzahlen die Entwicklung von BEM beschreiben können. 4.1 Bildung des BEM-Teams In § 167 Abs. 2 SGB IX wird die Bildung eines BEM-Teams oder Integrationstea... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6 Begleitende Prozesse im BEM

6.1 Vernetzung mit betrieblichen Prozessen und Strukturen Mit diesem Prozess soll sichergestellt werden, dass alle im Unternehmen vorhandenen Ressourcen und Verfahren, die einen erfolgreichen BEM-Prozess im Einzelfall unterstützen können, genutzt werden. Es sollen fallübergreifende Erkenntnisse der BEM-Akteure vom BEM-Team an die Fachabteilungen weitergegeben werden; das BEM-... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.2 Einbindung externer Leistungen und Hilfen

Zweck dieses Prozesses ist es sicherzustellen, dass alle im Einzelfall erforderlichen und erhältlichen Leistungen und Hilfen Dritter zugänglich gemacht und zur Lösung des Falles mit einbezogen werden. 6.2.1 Aufbau und Pflege der Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern und Integrationsamt Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein: Gesetzliche Krank... mehr

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E-Mobilität im Unternehmen / 6 Das Fuhrparkmanagement

Unter Fuhrparkmanagement wird verstanden, den Einsatz der Fahrzeugflotte im Unternehmen (Fuhrpark) zu verwalten, zu planen, zu steuern und zu überwachen. Das primäre Ziel ist, die Kostenstruktur in allen Bereichen des Fahrzeugeinsatzes (Beschaffung, Nutzung, Kraftstoff, Reparaturen, Steuern) zu optimieren. Ein Fuhrpark- und Flottenmanagement soll dabei helfen, alle Ressource... mehr

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E-Mobilität im Unternehmen / 2 Die Mobilitätsanalyse

Nicht zuletzt bedingt durch die Corona-Pandemie haben viele Unternehmen ihre Mobilitätskonzepte überarbeitet und nach innovativen, bedarfsorientierten und nachhaltigen Lösungen gesucht. Neben der Umstellung auf ein flexibel einsetzbares Mobilitätsbudget spielt dabei die Umstellung von einem konventionellen Fahrzeugpool auf E-Pkw eine wichtige Rolle. Elektrofahrzeuge sind im b... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.1 Bildung des BEM-Teams

In § 167 Abs. 2 SGB IX wird die Bildung eines BEM-Teams oder Integrationsteams nicht gefordert, der in der Rechtsprechung konkretisierte "koordinierte Suchprozess" setzt jedoch eine entwickelte Kompetenz voraus, für die sich die Bildung eines BEM- oder Integrationsteams empfiehlt. Achtung Zusammensetzung des BEM-Teams Das BEM-Team besteht entsprechend § 167 Abs. 2 SGB IX aus ei... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1.4 Arbeitsschutzausschuss

Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, die mit dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung befassten Funktionsträger zusammenzubringen, um über die Angelegenheiten des Arbeitsschutzes zu beraten. Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind u. a.: Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb, Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahr... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.2.2 Weitere externe Leistungen

Weitere externe Leistungsangebote, die zum Erreichen der BEM-Ziele beitragen können, sind: Integrationsfachdienst (IFD), technischer Berater des Integrationsamts, psychosoziale Beratungsstellen: Sozialpsychiatrischer Dienst (SPDi), Suchtberatung, Schuldnerberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Erziehungsberatung, Selbsthilfegruppen, Gesundheitsämter (koordinierende Funktio... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.4 Maßnahmenumsetzung

Das BEM-Team entscheidet im Konsens mit dem Betroffenen über die Art und den Umfang der Aktivitäten auch in diesem Prozessabschnitt. Zuständig für die prozess- und maßnahmenbegleitende Beratung und Betreuung des Betroffenen ist der jeweilige Fallmanager. Darüber hinaus ist der jeweilige Vorgesetzte eine weitere Begleitperson und sollte bei Notwendigkeit in enger Zusammenarbei... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5.1 Konstellation 1: Ziele des BEM sind erreicht

Die Ziele des BEM können erreicht worden sein durch Maßnahmen, die im Rahmen des BEM eingeleitet und durchgeführt worden sind. Im Einzelfall kann auch aufgrund ärztlich-therapeutischer Maßnahmen außerhalb der betrieblichen Einflusssphäre oder durch Selbstheilung die Wiederherstellung eines stabilen Gesundheitszustandes beim Betroffenen gelungen sein, wodurch sich die Fehlzei... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.6 Verlaufsdokumentation im Einzelfall

Mithilfe der fallbezogenen Verlaufsdokumentation belegt das BEM-Team, dass der Arbeitgeber seine Verpflichtung nach § 167 Abs. 2 SGB IX erfüllt hat, ein ordnungsgemäßes, rechtssicheres und den Vereinbarungen in der Betriebsvereinbarung entsprechendes BEM durchzuführen. Da das Gesetz keine Personen oder Stellen benennt, denen die Leitung des BEM anzuvertrauen ist, geht es um ... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 7 Innerbetriebliche Regelungen

Inner- und überbetriebliche Regelungen bilden für die Arbeit des BEM-Teams wesentliche Rahmenbedingungen für eine inhaltlich fundierte, die betrieblichen Abläufe und organisatorischen Regelungen beachtende, aufnehmende und damit nachhaltige Arbeit des BEM-Teams. Insbesondere bei der Situationsanalyse, der Maßnahmenplanung und -umsetzung sollten das BEM-Team und der Fallmanage... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.2.1 Aufbau und Pflege der Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern und Integrationsamt

Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein: Gesetzliche Krankenkassen für Leistungen der medizinischen Rehabilitation sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen; Bundesagentur für Arbeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen; Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fü... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.3 Maßnahmenplanung

Die Situationsanalyse ergibt i. d. R. eine Empfehlung für Maßnahmen, die geeignet erscheinen, die Ziele des BEM zu erreichen. Diese Empfehlung ist die Grundlage für die Beratung im BEM-Team, welche Maßnahmen einzuleiten sind. Bei arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen ist immer der Vorgesetzte hinzuzuziehen, weil dieser aktiv an der Entwicklung von Maßnahmen zu beteiligen ist. Die M... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5 Abschluss des BEM

Der Abschlussprozess umfasst die Entscheidungsfindung zur Beendigung des BEM-Verfahrens. Er bestimmt die Art und Weise der Abschlussdokumentation (s. Verlaufsdokumentation), ist Bestandteil der Ergebnissicherung und sorgt für einen ausreichenden Informationsfluss an alle Beteiligten. Nicht immer kann ein BEM-Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Darüber hinaus gibt es a... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5.2 Konstellation 2: BEM wird wegen befristeter oder unbefristeter Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen

Das BEM wird abgeschlossen, wenn eine befristete oder unbefristete volle Erwerbsminderung des Betroffenen festgestellt wurde und ein entsprechender Bescheid vorliegt. Bei Wiederaufnahme der Beschäftigung nach befristetem Rentenbezug ist nicht von einer vorliegenden Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Deshalb wird das BEM-Verfahren nicht automatisch wiedereröffnet; allerdings kann... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5.4 Besondere Aufgabe bei schwerwiegenden Krankheitsverläufen

Schwerwiegende Langzeiterkrankungen und Gesundheitskrisen – z. B. Krebserkrankungen, rheumatische oder psychotische Erkrankungen – können dazu führen, dass der Betroffene seine Arbeitsleistung trotz aller medizinischen und rehabilitativen Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung stellen kann. In diesen Fällen muss das BEM-Team Kontakt zu den Rehabilitations- und Sozialleistungsträg... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1.1 Unternehmensleitung und Interessenvertretung

Das BEM-Team ist im Auftrag des Arbeitgebers mit Zustimmung der betrieblichen Interessenvertretung tätig. Zur Aufgabenstellung gehört es damit, in regelmäßigen Abständen Rückmeldung an den Arbeitgeber und die Interessenvertretung über die Arbeit des BEM-Teams zu geben, Erfolge aufzuzeigen, unter Umständen Schwierigkeiten bei der Durchführung von BEM-Fällen zu benennen und die... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1.3 Kooperationspartner des BEM in Stab und Linie

Die Personalabteilung liefert die AU-Daten, ist aber auch Ansprechpartner im Rahmen der Situationsanalyse für die Überlassung der Arbeitsplatzbeschreibungen, bei der Planung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen sowie allgemein für die Dokumentation der Teilnahme oder Nicht-Teilnahme der Beschäftigten am BEM. Führungskräften kommt im BEM eine besondere Schlüsselrolle ... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 8 Evaluation im BEM

Damit die Beteiligten in der Lage sind zu beurteilen, ob und wie die Ziele und Aufgaben erfüllt sind, sollte das mit der Durchführung des BEM beauftragte BEM-Team ein BEM-Qualitätssicherungssystem aufbauen. Dabei wird durch Evaluation ermöglicht, mittels geeigneter Verfahren und Instrumente bestimmte Aspekte des BEM zu untersuchen und beurteilen zu können. Eine Evaluation ka... mehr

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E-Mobilität im Unternehmen / 5 E-Zweiräder

Rund 30 Millionen Arbeitnehmer pendeln jeden Tag zur Arbeit. Dabei fahren 80 % der Pendler weniger als 25 km pro Strecke. Für diese Aufgaben sind Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Roller, E-Scooter und E-Lastenräder geradezu prädestiniert. Auch innerbetriebliche Fahrten bei einem großen Betriebsgelände, Lieferungen und Kundenbesuche lassen sich mit den elektrischen Zweirädern... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.2 Situationsanalyse

Wichtig Welche Faktoren beeinflussen die dauerhafte Weiterbeschäftigung? Die Situationsanalyse erfolgt in der praktischen betrieblichen Umsetzung des BEM in sehr unterschiedlicher inhaltlicher Tiefe. Die Folge sind vielfach keine, unzureichende oder wenig nachhaltige Maßnahmen, die die Beschäftigungsfähigkeit des Mitarbeiters nicht wirklich sicherstellen. Zu häufig wird aussc... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.2 Datenschutz und Vertraulichkeit sicherstellen

Die Regelung des Datenschutzes ist das zentrale Thema zur Vertrauensbildung im BEM und noch vor der eigentlichen Einleitung des BEM-Verfahrens zu bearbeiten bzw. zu klären. Der Datenschutz ist auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sicherzustellen. Die Anforderungen der DSGVO sowie des BDSG verlangen eine Konkretisi... mehr