Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2.11 Ungeziefer

Rz. 17a Eine vom Mieter nicht verursachte Ungezieferplage in der Wohnung führt zur Minderung (AG Trier, Urteil v. 11.9.2008, 8 C 53/08, WuM 2008, 665). Kakerlakenbefall in einem Geschäft für Damenbekleidung kann eine Mietminderung von 30 % rechtfertigen (OLG Karlsruhe, Urteil v. 21.06.2022, 9 U 112/19, ZMR 2022, 795). Ist die Tauglichkeit einer Mietwohnung zum vertragsgemäße...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 7.1 HGB-Anhang

Rz. 97 Die maßgebende Vorschrift ist § 285 Satz 1 Nr. 3 HGB. Sie verlangt bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. die Angabe der nicht in der Bilanz erscheinenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Anzugeben sind unter anderem der Gesamtbetrag der mehrjährigen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen, auch aus Sale-and-Lease-Back-Verträgen...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.3 Soziale Auswahlkriterien

Bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG nach 4 Kriterien – Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers – zu treffen. Alle 4 Kriterien haben das gleiche Gewicht. Maßgeblich ist die objektive Sachlage. Bei der Berücksichtigung von Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sozialauswahl / 3 Sozialdaten

Die Sozialauswahl ist auf 4 Kriterien – nämlich auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers – beschränkt. Alle 4 Kriterien haben das gleiche Gewicht. In seinem Urteil vom 18.9.2018 hat das BAG wiederholt darauf hingewiesen, dass dem Arbeitgeber bei der Gewichtung der Sozialkriterien ei...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.5 Andere Leasingverträge

Rz. 35 Nachstehende Vertragsbegriffe kennzeichnen besondere Tatbestände. Sie wurden kurz erläutert unter Hinweis auf die steuerliche Beurteilung. So betrifft ein Kommunalleasing Leasingobjekte, i. d. R. Bauobjekte, bei denen eine Kommune (Gemeinde, Landkreis, kommunaler Zweckverband) unmittelbar Leasingnehmer ist oder eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft (Betriebs-G...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.5.4 Elektroinstallation

Rz. 24 Der Vermieter schuldet eine ausreichende Versorgung der gemieteten Räume – im eingeschränkten Umfang auch der Nebenräume – mit Beleuchtungs- und Kochstrom. Der Mieter hat grundsätzlich Anspruch auf die Herstellung einer betriebssicheren Elektroanlage, weil ohne eine betriebssichere Elektroanlage der zentrale Vertragszweck nicht verwirklicht werden kann. Dieser Anspruc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.8.2.2 Bauordnungsgenehmigung

Rz. 41 Das Fehlen einer an sich erforderlichen Bauordnungsgenehmigung führt erst dann zur Annahme eines Mangels, wenn das Fehlen eine Aufhebung oder erhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Folge hat ; eine solche liegt im allgemeinen erst dann vor, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts zu dem vereinbarten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sozialauswahl / 2.1 Vergleichbarkeit

Zu dem auswahlrelevanten Personenkreis zählen alle von einer betrieblichen Maßnahme (z. B. Einführung von neuen Produktionsmethoden) betroffenen vergleichbaren Arbeitnehmer. Die Vergleichbarkeit der in die soziale Auswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer richtet sich in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen.[1] In die soziale Auswahl sind grundsätzlich nur diejenigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist,...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.1 Kriterien für die Sozialauswahl

Trotz Vorliegens von dringenden betrieblichen Erfordernissen ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die 4 Grunddaten Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat.[1] Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur so...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 5.1 Altersteilzeitverhältnisse

Für ein Altersteilzeitverhältnis in der Arbeitsphase bestehen keine Besonderheiten; es kann ebenfalls unter Anwendung der Dreimonatsfrist gekündigt werden.[1] Auch eine Änderungskündigung mit dem Ziel der Reduzierung oder Streichung der Aufstockungsbeiträge ist kein milderes Mittel.[2] Ist der Arbeitnehmer dagegen bereits in der Freistellungsphase, stellt selbst die Stilllegu...mehr

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Sozialauswahl / 2.2 Leistungsträger

Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG darf der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung sog. Leistungsträger von der Sozialauswahl ausnehmen, deren Weiterbeschäftigung im betrieblichen Interesse liegt. Ein solches Interesse kann sich insbesondere auf die Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen der Arbeitnehmer gründen. Entscheidend ist, ob der Leistungsträger dem Betrieb erhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sozialauswahl / 1.1 Im Anwendungsbereich des allgemeinen Kündigungsschutzes

Bei betriebsbedingten Gründen, die den Arbeitgeber zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen berechtigen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer 4 soziale Gesichtspunkte, nämlich Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung zur Sozialauswahl besteht in Be...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 2 Kündigungsbefugnis in der Insolvenz

Noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Dabei kann ein "starker" oder auch nur ein "schwacher" Insolvenzverwalter bestellt werden. Ein "starker" vorläufiger Insolvenzverwalter tritt weitgehend an die Stelle des Schuldners, da Letzterem durch das Insolvenzgericht im Wege eines allgemeinen Verfügun...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 1 Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz in der Insolvenz

Nach § 113 Satz 1 InsO kann ein Arbeitsverhältnis (Unterfall des dort genannten Dienstverhältnisses), bei dem der Schuldner der Dienstberechtigte (Arbeitgeber) ist, vom Insolvenzverwalter und vom anderen Teil ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung gekündigt werden. Damit gibt die Vorschrift ke...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 5.5 Schwangere oder Arbeitnehmer in Elternzeit

Der Insolvenzverwalter hat, wie auch sonst ein Arbeitgeber, die §§ 17 MuSchG und 18 BEEG zu beachten. Gemäß § 17 Abs. 2 MuSchG und § 18 Abs. 1 Satz 4 und 5 BEEG kann jedoch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle in besonderen Fällen auf Antrag die beabsichtigte Kündigung ausnahmsweise vor ihrem Ausspruch für zulässig erk...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag befasst sich mit den Besonderheiten bei der Kündigung in der Insolvenz. Dies betrifft zunächst die Ausnahmeregelungen zur Kündigungsfrist in § 113 InsO. Sonderkündigungsschutz gilt zwar grundsätzlich auch in der Insolvenz, kann aber in vielen Fällen nicht mehr effektiv gewährt werden. Dies gilt insbesondere für eine tarifvertraglich geregelte Unkündbark...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.3 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber

Rz. 13 Ist der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen, so hat er den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Absetzung für Abnutzung ist nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorzunehmen. Die Leasingraten sind Betriebseinnahmen. Rz. 14 Beim Leasingnehmer sind die Leasingraten Betriebsausgaben. Die Frage, ob die verein...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 4.3 Umsatzsteuer

Rz. 42 Leasingverträge sind dann für die Umsatzsteuer nicht relevant, wenn kein Eigentumsübergang erfolgt bzw. beabsichtigt ist, d. h. dass keine Lieferung erfolgt. Umgekehrt fordert Abschn. 3.5 UStAE [1] unter Rückgriff auf den EuGH[2] umsatzsteuerlich die Annahme einer Lieferung, wenn bereits bei Vertragsschluss davon auszugehen ist, dass das Eigentum an einem Gegenstand bei...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)

Da die Sozialauswahl in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG auf Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung begrenzt ist, besteht für die Tarifvertragsparteien bzw. für die Betriebsparteien keine Berechtigung zur Festlegung von Kriterien, die bei einer Sozialauswahl Berücksichtigung finden sollen. Zulässig ist jedoch die Vereinbarung eines Punkteschemas, das ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2.4 Geräusche

Rz. 11 Bei einem im Wohnzimmer vernehmbaren Urinstrahlgeräusch aus der Nachbarwohnung ("Stehpinkler") ist eine Minderung von 10 % gerechtfertigt (LG Berlin, Urteil v. 20.4.2009, 67 S 335/08, GE 2009, 779). Ständig wiederkehrende und deutlich hörbare Klopfgeräusche im Schlafzimmer einer Wohnung, die durch den Betrieb der Zentralheizung entstehen, stellen einen erheblichen Fehl...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 5.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch Vereinbarung

In Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen (allerdings problematisch wegen § 77 Abs. 3 BetrVG) und Tarifverträgen kann vereinbart werden, dass die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen ist, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Betriebszugehörigkeit und ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat. Die Wirksamkeit solcher Regelungen ist allerdings seit Ink...mehr

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Fluortenside in Feuerlöschern / 4 Was bedeutet das für die Feuerlöscher im Unternehmen?

Auch wenn der Beschluss zum Verbot aller 10.000 verschiedene PFAS-Stoffen seit einigen Jahren bearbeitet wird, wurde für den konkreten Fall der Feuerlöschschäume die Verordnung (EU) 2025/1988 am 3. Oktober 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 23. Oktober 2025 in Kraft. Die Umsetzung erfolgt dabei schrittweise: Ab 23.10.2026: PFAS–haltige Schäume in tragbaren Lö...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Fluortenside in Feuerlöschern / 5 Warum sollten Unternehmen zeitnah reagieren?

Die Entsorgung von PFAS-haltigen Löschmitteln ist aufwendig. Einzig die Verbrennung bei min. 2000°C führt zur Zerstörung der problematischen Fluortenside. Aktuell liegen die Kosten für Entsorgung und Ersatz von PFAS-haltigen Feuerlöschern noch im bisher marktüblichen Bereich. Mittelfristig werden die Preise voraussichtlich dem "Markt folgen" und deutlich steigen. Zudem wird ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2 Geltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen für betriebsratslose Betriebe

Rz. 53 Der Gesamtbetriebsrat kann im Rahmen seiner originären Zuständigkeit auch Gesamtbetriebsvereinbarungen für betriebsratslose Betriebe abschließen.[1] Die Mitbestimmungsrechte des Gesamtbetriebsrats im Rahmen dieser Zuständigkeit umfassen auch die entsprechenden Initiativrechte.[2] Hinsichtlich der Geltung von Gesamtvereinbarungen für betriebsratslose Betriebe im Sinne d...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1 Zuständigkeit für betriebsratslose Betriebe

Rz. 51 Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für betriebsratslose Betriebe gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 HS 2 BetrVG erstreckt sich nur auf Angelegenheiten im originären Zuständigkeitsbereich des Gesamtbetriebsrats. Der Gesamtbetriebsrat wird dabei nicht zum "Ersatzbetriebsrat" und ersetzt ihn daher nicht in Angelegenheiten, die allein den betriebsratslosen Betrieb betreffen.[...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3 Betriebsratslose Betriebe

3.1 Zuständigkeit für betriebsratslose Betriebe Rz. 51 Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für betriebsratslose Betriebe gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 HS 2 BetrVG erstreckt sich nur auf Angelegenheiten im originären Zuständigkeitsbereich des Gesamtbetriebsrats. Der Gesamtbetriebsrat wird dabei nicht zum "Ersatzbetriebsrat" und ersetzt ihn daher nicht in Angelegenheiten, die a...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.2 Auswirkungen von Betriebsübergängen auf Gesamtbetriebsvereinbarungen

Rz. 65 Umstritten sind die Auswirkungen von Betriebsübergängen auf Gesamtbetriebsvereinbarungen. Gesamtbetriebsvereinbarungen regeln keine Angelegenheit "des Unternehmens", Bezugsobjekt und Regelungssubstrat sind vielmehr die einzelnen Betriebe. Eine Gesamtbetriebsvereinbarung gilt daher nicht "im Unternehmen", sondern in den Betrieben des Unternehmens.[1] Der Fortbestand od...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3 Geschäftschancenübertragung

Werden Geschäftschancen unentgeltlich auf ein verbundenes Unternehmen verlagert, kommt eine steuerliche Gewinnkorrektur (vGA oder Einlage) beim übertragenden Unternehmen unter folgenden Voraussetzungen in Betracht: ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter hätte die sich bietende Geschäftschance tatsächlich wahrgenommen[1]. Dies ist eine wichtige Einschränkung der G...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.2 Änderungen seit VZ 2022

Mit der FVerlV 22 erfolgen in § 1 (Allgemeine Bestimmungen) eine Vielzahl von erstmaligen Definitionen. Eine Funktion wird in § 1 Abs. 1 FVerlV 22 definiert als eine "[...] Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden. Sie ist ein organischer Teil ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.4.1 Soziale Angelegenheiten

Rz. 15 Die sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG sind meist konkret betriebsbezogen, sodass i.d.R. der Betriebsrat zuständig ist. Nur in Ausnahmefällen wird daher eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats in Betracht kommen.[1] Nachfolgend einige Beispiele für die Zuständigkeitsverteilung zwischen Einzel- und Gesamtbetriebsrat im Bereich der Mitbestimmung in sozialen Ang...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.3 Praxisprobleme

In der Praxis treten nachfolgende Abgrenzungsprobleme auf. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Bewertung nur auf die Frage des Ansatzes eines Transferpaketes im Rahmen einer "echten" Funktionsverlagerung bezieht. In diesen Fällen ist bei einer Verneinung einer Funktionsverlagerung (im engeren Sinne) dennoch eine Verechnungspreisproblematik (d. h. i. d. R. durch Einzelbewe...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.4.4.2.2 Sozialplan

Rz. 44 Aus der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss eines Interessenausgleichs folgt aber nicht ohne Weiteres seine Zuständigkeit auch für den Abschluss eines Sozialplans. Vielmehr ist gesondert zu prüfen, ob der Ausgleich oder die Abmilderung der durch die Betriebsänderung entstehenden Nachteile zwingend unternehmenseinheitlich oder betriebsübergreifend ge...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.4.4.1 Wirtschaftsausschuss

Rz. 40 Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so kann nur der Gesamtbetriebsrat den Wirtschaftsausschuss bilden. In einem Unternehmen kann nur ein Wirtschaftsausschuss bestehen. Wird ein Gesamtbetriebsrat gesetzeswidrig nicht gebildet, so kann ein Wirtschaftsausschuss nicht errichtet werden, diese Aufgabe fällt dann nicht den Einzelbetriebsräten zu. Vielmehr ist...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.1 Rechtslage bis einschließlich VZ 2021

Begriff der Funktionsverlagerung Der Begriff der Funktionsverlagerung ergibt sich aus § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG a. F. Eine Funktionsverlagerung liegt hiernach vor beim Übergang einer Funktion von einem Unternehmen (verlagerndes Unternehmen) auf ein nahestehendes Unternehmen (übernehmendes Unternehmen) unter Nutzung oder Erwerb von Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteilen des ve...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch § 50 BetrVG wird die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats in Abgrenzung zur Zuständigkeit der im Unternehmen bestehenden einzelnen Betriebsräte geregelt. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen der originären Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nach § 50 Abs. 1 Satz1 BetrVG und der Zuständigkeit kraft Auftrags nach § 50 Abs. 2 BetrVG. Die Zuständigkeitsverteilung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.2 Bericht des Unternehmers über das Personal- und Sozialwesen

Rz. 26 Der Unternehmer erstattet einen Lagebericht. Darin ist Auskunft zu geben über das Personal- und Sozialwesen (z. B. Personalplanung und Ausbildungswesen) einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Unternehmen, die Integration der im Unternehmen beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Die Transferpaketbetrachtung

Die Bewertung im Wege des hypothetischen Fremdvergleichs und damit der grundsätzliche Ansatz eines Transferpakets bilden für die Fälle der Funktionsverlagerung den Regelfall, da es für solche Vorgänge i. d. R. keine uneingeschränkt oder eingeschränkt vergleichbaren Fremdvergleichswerte gibt. Die Bewertung erfolgt in diesen Fällen also nicht im Wege der Einzelwertbestimmung, ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.3 Kündigung von Gesamtbetriebsvereinbarungen

Rz. 69 (Gesamt-)Betriebsvereinbarungen können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten von einer der Vertragsparteien gekündigt werden (§ 77 Abs. 5 BetrVG). Rz. 70 Für die Kündigung einer im Rahmen der Zuständigkeit nach § 50 Abs. 1 BetrVG abgeschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarung ist der Gesamtbetriebsrat zuständig, auch, wenn sich dieser zwis...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.4.4.2 Betriebsänderung

Rz. 41 Die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte bei Betriebsänderungen (§§ 111 ff. BetrVG) obliegt nach § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Gesamtbetriebsrat, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die das gesamte Unternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und notwendigerweise nur einheitlich oder betriebsübergreifend geregelt werden können.[1] Das kann der Fall sein bei der Stillleg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.7 Entgeltschutz und Kosten des Gesamtbetriebsrats

Rz. 45 Die Tätigkeit im Gesamtbetriebsrat ist ein unentgeltliches Ehrenamt (§ 37 Abs. 1 i. V. m. § 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Die Vorschriften über den Entgeltschutz nach § 37 Abs. 2 und 3 BetrVG gelten jedoch für die Gesamtbetriebsratstätigkeit entsprechend (§ 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Da in § 51 Abs. 1 BetrVG nicht auf § 38 BetrVG verwiesen wird, findet diese Vorschrift auf...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 6 Streitigkeiten

Rz. 74 Bei Streitigkeiten über die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (§ 50 Abs. 1 BetrVG), das Bestehen von Mitbestimmungsrechten oder die Wirksamkeit des Beauftragungsbeschlusses (§ 50 Abs. 2 BetrVG) entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, §§ 80 ff. ArbGG. Rz. 75 Ist die originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nach § 50 ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.4.3.1 Allgemeine personelle Angelegenheiten

Rz. 34 Die Zuständigkeit des GBR bei der Personalplanung ist gegeben, wenn und soweit der Arbeitgeber eine integrierte Personalplanung für das gesamte Unternehmen betreibt.[1] Hinsichtlich der Ausschreibung von Arbeitsplätzen (§ 93 BetrVG) besteht in der Regel keine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats, da es um Ausschreibungen "innerhalb des Betriebs" geht.[2] Allerdings wur...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Vereinbarkeit mit internationalen Grundsätzen?

Insbesondere von Seiten der Wirtschaft wird vorgebracht, dass die steuerliche Erfassung von Funktionsverlagerungen und Funktionsverdoppelungen zu Doppelbesteuerungen führe. Bereits der Bericht des Bundestages-Finanzausschusses fordert, "dass die Bundesregierung sich beim Erlass der Rechtsverordnung an der internationalen Praxis orientiere". Mit der gesetzlichen Regelung der F...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 32 Bei Streitigkeiten über die Abhaltung und Durchführung der Betriebsräteversammlung entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 80 ff. ArbGG). Rz. 33 Örtlich ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat (§ 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG). Besteht Uneinigkeit zwischen dem Arbeitgeber und einzelnen Betrie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Vertreter der Verbände und Gewerkschaften

Rz. 10 Der Unternehmer kann nach § 53 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 BetrVG einen Beauftragten der Arbeitgebervereinigung, der er angehört, hinzuziehen.[1] Teilnahmeberechtigt sind nach § 53 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ferner die Beauftragten der im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften. Dabei ist ausreichend, wenn die Gewerkschaft in nur einem Be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.2 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung

Rz. 21 Grundsätzlich kann auch der Gesamtbetriebsrat seine Beschlüsse nur in einer Sitzung in Anwesenheit seiner Mitglieder fassen, eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren oder in einer Videokonferenz sah das BetrVG in seiner früheren Fassung nicht vor. Als Folge der im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie aus Gründen des Infektionsschutzes erlassenen Kontakt- und Reisebe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 52 Bestehen Streitigkeiten über die Fragen der Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrats, entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 80 ff. ArbGG). Örtlich ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat (§ 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG). Praxis-Beispiel Die Fa."Gesund" hat ihren Sitz in Freiburg; dort befin...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Verhältnis zu anderen Ansatz- oder Korrekturvorschriften

Bei grenzüberschreitenden Einkünftekorrekturen (aufgrund von Verlagerungen) ist es notwendig, vorab die einzelnen Korrekturvorschriften gegeneinander abzugrenzen. Die Vorschrift des § 1 AStG steht zu folgenden Vorschriften in einem Konkurrenzverhältnis. Korrekturnormen dem Grunde nach: vGA nach § 8 Abs. 3 KStG; verdeckte Einlage nach § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 KStG; Abgrenzung...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.4.3.2 Personelle Einzelmaßnahmen

Rz. 37 Für die personellen Einzelmaßnahmen nach §§ 99 ff. BetrVG (Kündigung, Versetzung, Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung) ist nicht der Gesamtbetriebsrat, sondern der jeweilige örtliche Betriebsrat zuständig.[1] Auch bei der Versetzung eines Arbeitnehmers von einem Betrieb in einen anderen Betrieb des gleichen Unternehmens sind nur die Betriebsräte der beiden betr...mehr