Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 11 Zirkus, Schausteller, Zoos – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG

Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen auch die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze. Für die Steuerermäßigung bei einem Zirkus und Schausteller ist maßgebend, dass die Leistung ambulant und nicht ortsfest ausgeführt wird. Die Steuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3.1 Begünstigte Warengruppen

Für welche Gegenstände im Einzelnen die Steuerermäßigung in Betracht kommt und für welche nicht, ergibt sich über die Angaben in der Anlage 2 hinaus aus dem BMF-Schreiben vom 5.8.2004 [1] bzw. den dazu ergangenen Änderungsschreiben. Die Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände in der Anlage 2 kann in folgende Warengruppen unterteilt werden: land- und fors...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 5.1 Allgemeines

Rz. 55 § 6 Abs. 3 UmwStG stellt eine Missbrauchsverhinderungsvorschrift dar.[1] Die Möglichkeit der Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage für den Übernahmefolgegewinn entfällt nach § 6 Abs. 3 S. 1 UmwStG rückwirkend, wenn der übernehmende Rechtsträger den auf ihn übergegangenen Betrieb innerhalb von 5 Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag in eine Kapitalge...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 8 Aufsicht, Sanktionen und Haftung

Die zuständige Behörde zur Kontrolle und Durchsetzung des LkSG – und damit zuständige Aufsichts- und Bußgeldbehörde – ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ("BAFA"). Dem BAFA obliegt neben der behördlichen Kontrolle der Unternehmen auch die Kontrolle der Implementierung der weiteren Pflichten nach dem Lieferkettengesetz. Zu diesem Zweck stehen dem BAFA gemäß d...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.4 Unternehmensinterne Infrastruktur

Wie bereits dargestellt, müssen Risiken entlang der Lieferkette des Unternehmens definiert und analysiert und eine Strategie zur Implementierung der notwendigen Maßnahmen im betrieblichen Alltag eingeführt werden. Zur effektiven Umsetzung aller Vorgaben und Pflichten des LkSG bedarf es in diesem Zusammenhang einer umfangreichen Organisation im Unternehmen: So müssen unterneh...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 1 Einführung

Praxis-Tipp Behördliche Hilfestellungen Die häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Lieferkettengesetz beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Aufsichtsbehörde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE, früher Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – BMWK) und dem ...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.2 Angemessene und wirksame Präventionsmaßnahmen

Die verpflichtenden Sorgfaltspflichten umfassen insbesondere die Implementierung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements. Unternehmen sind gefordert, angemessene und wirksame Prozesse zur Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten einzuführen, zu überwachen und weiterzuentwickeln. Praxis-Tipp Hilfestellung des BAFA: Beachtung des Angemessenheitsprinzips Das Prinzip der Ange...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.1 Betriebsinterne Verantwortlichkeiten

Hinweis Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten Da die Sorgfaltspflichten verschiedene Abteilungen tangieren, sind klare Verantwortlichkeiten zur Sicherstellung der Compliance notwendig. Zur effektiven Umsetzung haben die durch das LkSG verpflichteten Unternehmen dafür zu sorgen, dass festgelegt ist, wer innerhalb des Unternehmens für die Durchführung und Überwachung des l...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 6 Beschwerdeverfahren

Darüber hinaus müssen verpflichtete Unternehmen ein "angemessenes" und einfach zugängliches unternehmensinternes Beschwerdeverfahren vorsehen, an das sich Mitarbeiter mit Beschwerden und Meldungen bezüglich menschenrechts- und umweltbezogener Risiken und Pflichtverletzungen wenden können.[1] Dieses Beschwerdeverfahren soll – so die Mindestanforderung – unternehmensintern alle...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 2 Anwendungsbereich LkSG

Nach zähem Ringen im Gesetzgebungsverfahren ist das LkSG am 1.1.2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in Lieferketten geregelt.[1] Die Regelungen des LkSG galten zunächst nur für große in- und ausländische Unternehmen, die in der Regel mindestens 3.000 Arbeitneh...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.3 Angemessene und wirksame Abhilfemaßnahmen

Bei Realisierung oder unmittelbarem Bevorstehen einer Verletzung einer menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflicht muss das Unternehmen unverzüglich Abhilfemaßnahmen[1] ergreifen. Wichtig Drohende Verletzung einer menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflicht im eigenen Geschäftsbereich Im eigenen Geschäftsbereich im Inland muss die Abhilfemaßnahme zu einer unverzüglichen Beendigung d...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.3 Anwendungsbereich

Die CSDDD gilt in ihrer durch das "Omnibus-I-Paket" geänderten Fassung nur noch für EU-Unternehmen, die mehr als 5.000 Beschäftigte haben und einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden EUR erzielen. Die ursprünglich von der CSDDD vorgesehenen Schwellenwerte von 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen EUR Umsatz sowie die gestaffelte Umsetzung in 3 Schritten – von gr...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.5 Dokumentation und Berichtspflichten

Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ist fortlaufend unternehmensintern zu dokumentieren.[1] Diese Dokumentation ist ab ihrer Erstellung mindestens 7 Jahre lang aufzubewahren. Die jährliche externe Berichtspflicht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im vorangegangenen Geschäftsjahr[2] soll durch die im September 2025 von der Bundesregierung beschlossene LkSG-Novelle rüc...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / Zusammenfassung

Überblick Mensch und Umwelt entlang aller internationalen Lieferketten sollen so weit wie möglich geschützt und nachhaltige globale Lieferketten zum Standard werden. Die praktische Relevanz entsprechender Regelungen zeigen verschiedene Vorfälle aus der jüngsten Vergangenheit, die auf Pflichtverletzungen entlang der Lieferkette zurückzuführen sind. Eines der prominentesten Bei...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 5.2 Position des Menschenrechtsbeauftragten

Kernaufgabe des Menschenrechtsbeauftragten ist die Überwachung des Risikomanagements im Unternehmen. Zur wirksamen Wahrnehmung dieser Überwachungsfunktion ist eine angemessene materielle, informatorische und personelle Ausstattung notwendig.[1] Hierzu zählt insbesondere, dass ihm hinreichender Zugang zu allen relevanten Informationen eingeräumt wird. Etwaige weitere Tätigkei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
CoPilots: Allgemeine Metaanfragen

Frage: Was ist CoPilot und was ist sein Leistungsversprechen bzw. wer bist du und was kannst du? Antwort: CoPilot ist ein auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierender Assistent, dem Sie fachliche Fragen stellen und mit dem Sie in einen Dialog treten können. So gelangen Sie schnell und bequem vom Problem zur Lösung. Damit ist CoPilot eine hervorragende Ergänzung bzw. Alternati...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.1 CSDDD

Am 23.2.2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein Gesetz über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen, das sog. EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) , vorgelegt, welcher am 1.6.2023 vom Parlament verabschiedet wurde. Am 5.7.2024 wurde die CSDDD im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 25.7.2024 in Kraf...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 3 Menschenrechtliche Risiken am Arbeitsplatz und arbeitsrechtliche Compliance

Praxis-Tipp Einbezug von HR Lieferketten-Compliance im Unternehmen sollte regelmäßig nicht nur Aufgabe der Bereiche Einkauf und Beschaffung sein, sondern auch bei einer HR-Abteilung platziert werden, die insbesondere in den zahlreichen personalbezogenen Fragen in Zusammenhang mit dem LkSG unterstützen kann. Die Verantwortung der Verpflichteten für ihre Lieferkette erfasst nic...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.9 Auswirkungen auf das LkSG und Bedeutung für HR

Da wesentliche Sorgfaltspflichten der CSDDD nunmehr der Vollharmonisierung unterliegen (u. a. Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Überwachung und Berichtswesen), muss das LkSG in diesen Bereichen verpflichtend vollständig an die CSDDD angepasst werden. Ein Spielraum für strengere deutsche Regelungen besteht insoweit nicht mehr. Im Koalitions...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 5.1 Gestaltungsmöglichkeiten

In der Gesetzesbegründung heißt es lediglich, dass das Unternehmen die notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung stellen muss, um eine angemessene Überwachung des Risikomanagements zu gewährleisten.[1] Die Geschäftsleitung hat sich zudem regelmäßig, das heißt zumindest jährlich sowie anlassbezogen, über die Arbeit der zuständigen Person oder Personen zu informieren. Praxis-Tipp B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 4 Menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten

Die durch das LkSG verpflichteten Unternehmen treffen eine Vielzahl von menschenrechts- bzw. arbeitsrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten, bei denen es sich nicht um einmalig zu erfüllende Pflichten handelt. Die Sorgfaltspflichten beinhalten einen sich wiederholenden Kreislauf verschiedener und aufeinander bezogener Verfahrensschritte.[1] Praxis-Beispiel Rolle von HR Um den mensc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 5 Menschenrechtsbeauftragter

Zur Überwachung des Risikomanagements ist eine zuständige Stelle im Unternehmen zu schaffen bzw. zu benennen. Hierfür sind am Unternehmensstandort in allen maßgeblichen unternehmensinternen Geschäftsabläufen, die die Risikominimierung voraussichtlich beeinflussen können – wie etwa im Vorstand, in der Compliance-Abteilung oder im Einkauf – Zuständigkeiten zu verankern (Stichw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 7.2 Mitbestimmungsrechte

Ein zusätzliches Mitbestimmungsrecht neben dem Unterrichtungsrecht ergibt sich für den Wirtschaftsausschuss aus § 106 Abs. 3 Nr. 5b BetrVG n. F. nicht. Eine direkte unternehmerische Mitbestimmung bezüglich der Einhaltung der Sorgfaltspflichten, welche das Unternehmen zu einer Kompromissfindung oder Umsetzung von Vorschlägen des Betriebsrates zwingen könnte, besteht folglich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 9 Auswirkungen des EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD) und des "Omnibus-I-Pakets"

Unternehmen sollten neben den nationalen Gesetzgebungsverfahren auch die Entwicklungen auf europäischer Ebene beobachten und die (zu erwartenden) Regelungen mit in ihre Maßnahmen einbeziehen. 9.1 CSDDD Am 23.2.2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein Gesetz über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen, das sog. EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Dil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.5 Streichung der Klimatransitionspläne

Die ursprüngliche CSDDD verpflichtete Unternehmen, einen Plan zur Minderung ihres Einflusses auf den Klimawandel aufzustellen und umzusetzen, um ihr Geschäftsmodell mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Übereinkommens in Einklang zu bringen. Diese Pflicht wurde durch das "Omnibus-I-Paket" vollständig gestrichen. Nationale Gesetzgeber können jedoch eigenständig einen Klimaplan vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.7 Sanktionen

Die Höchstgrenze für Geldbußen bei Verstößen gegen die CSDDD liegt nunmehr bei 3 % des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens. Dies stellt eine Absenkung gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Mindestobergrenze von 5 % dar, liegt jedoch über der derzeit im LkSG geregelten Obergrenze von 2 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes[1], sodass diese im Rahmen der Umsetzung an...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitbestimmung im Krisenfall / Zusammenfassung

Überblick Angriffe auf die IT-Infrastruktur, Sabotageakte, Stromausfälle, Naturkatastrophen oder Pandemien – Krisenfälle haben zuletzt deutlich zugenommen und führen zunehmend zu erheblichen Beeinträchtigungen oder vollständigen Ausfällen der betrieblichen Leistungserbringung. Unternehmen stehen in diesen Situationen regelmäßig unter erheblichem Zeit- und Handlungsdruck. Gle...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 7.1 Wirtschaftsausschuss

So ist durch die Ergänzung des Katalogs der wirtschaftlichen Angelegenheiten in § 106 Abs. 3 Nr. 5b BetrVG n. F. zu "Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten nach dem LkSG " der Wirtschaftsausschuss zu beteiligen. Der Wirtschaftsausschuss ist nach § 106 Abs. 1 BetrVG in allen Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.2 "Omnibus-I-Paket"

Allerdings wurde die CSDDD durch das sog. "Omnibus-I-Paket" der EU-Kommission grundlegend überarbeitet. Die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26.2.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 18.3.2026 in Kraft.[1] Wesentliche Änderungen betreffen den Anwendungsbereich, die Sorgfaltspflichten, die Haftung und die zeitliche Anwendung.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.4 Risikobasierter Ansatz und Sorgfaltspflichten

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen weiterhin dazu, ihre Zulieferer entlang der globalen Lieferkette zu überprüfen und sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards einzusetzen. Die Anforderungen an die Durchführung wurden durch das "Omnibus-I-Paket" jedoch erheblich verändert: Anstelle einer umfassenden Kartierung der gesamten Liefer- und Wertschöpfun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.6 Zivilrechtliche Haftung

Die ursprüngliche CSDDD sah ein EU-weit harmonisiertes zivilrechtliches Haftungsregime vor. Dieses wurde durch das "Omnibus-I-Paket" ersatzlos gestrichen. Stattdessen verweist die geänderte Richtlinie auf das nationale Zivilrecht der Mitgliedstaaten. Es wurde allerdings eine Überprüfungsklausel aufgenommen, die eine spätere Prüfung und Neubewertung eines möglichen harmonisie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.8 Umsetzungsfristen

Die Umsetzungsfrist der CSDDD in nationales Recht durch die nationalen Gesetzgeber wurde durch das "Omnibus-I-Paket" bzw. die Richtlinie (EU) 2026/470 bis zum 26.7.2028 verschoben; die Unternehmen müssen die Pflichten erst ab dem 26.7.2029 einhalten. Berichtspflichten nach Art. 16 CSDDD gelten ab Geschäftsjahren, die nach dem 1.1.2030 beginnen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitbestimmung im Krisenfall / 5 Rahmen-Betriebsvereinbarung "Krisenfall"

Bei der Rahmen-Betriebsvereinbarung "Krisenfall" handelt es sich um eine freiwillige Betriebsvereinbarung nach § 88 BetrVG. Sie kann als Betriebs-, Gesamtbetriebs- oder Konzernbetriebsvereinbarung vereinbart werden und damit etwa auch Teil der allgemeinen Resilienzplanung nach dem Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITISDachG) sein. Die Rah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schulungsveranstaltungen fü... / 1.2.1 Vermittlung erforderlicher Kenntnisse

Mitglieder des Betriebsrats sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich (und nicht nur nützlich) sind. Die zu vermittelnden Inhalte sind für die Arbeit des Betriebsrats e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitbestimmung im Krisenfall / 1 Definition des Krisenfalls

Eine gesetzliche oder betriebsverfassungsrechtliche Definition des Krisenfalls existiert nicht. Für die betriebliche Praxis ist daher eine eigenständige und belastbare Abgrenzung erforderlich. Zwar existieren verfassungsrechtlich geregelte Ausnahmesituationen wie der Spannungs- oder Verteidigungsfall nach Art. 12a, 115a GG oder der innere Notstand nach Art. 35 Abs. 2 und 3 GG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitbestimmung im Krisenfall / 3 Krisenfall als mitbestimmungsrechtlicher Not- und Eilfall

Soweit daher die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats grundsätzlich zu beachten sind, können diese aufgrund zeitlicher Dringlichkeit zumindest teilweise eingeschränkt sein. Insoweit ist zwischen Not- und Eilfällen zu differenzieren: Bei einem Notfall handelt es sich um eine Situation höherer Gewalt, eine plötzlich auftretende, unvorhergesehene Situation, in denen eine erhebl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schulungsveranstaltungen fü... / 2 Kosten der Betriebsratsschulung

Die notwendigen Kosten der Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG (z. B. Reisekosten, Unterbringungs- und Teilnehmergebühren) sind vom Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen. Dazu gehören die Seminargebühr, Fahrtkosten sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Übernachtungskosten sind aber nur dann zu erstatten, wenn die Übernachtung erforderlich war. Der Betriebsrat hat ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schulungsveranstaltungen fü... / 1.2.3 Umfang der Arbeitsbefreiung

Die Betriebsratsmitglieder haben lediglich Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das sie bei Verbleiben im Betrieb erhalten hätten (Lohnausfallprinzip).[1] Nehmen Betriebsratsmitglieder aus Gründen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung wie Schichtbetrieb oder Teilzeitmodellen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit an einer Schulung teil, ist ihnen nach § 37 Abs. 3 BetrVG i. V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitbestimmung im Krisenfall / 4 Vorkehrungen zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit

Ziel aller Vorkehrungen muss daher sein, die jederzeitige Handlungsfähigkeit des Betriebs auch unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte sicherzustellen. Dies setzt voraus, dass zentrale Fragestellungen bereits im Vorfeld geklärt, Entscheidungsstrukturen festgelegt und Verfahrensabläufe abgestimmt werden. In der Praxis bedeutet dies insbesondere die Definition klarer Zuständigk...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.3 Chronisch defizitäre Unternehmen

Rz. 89 Die Passivierungspflicht für zu versteuernde temporäre Differenzen besteht unabhängig davon, ob das Aktivierungswahlrecht für einen Aktivüberhang ausgeübt wird, die Steuerlatenzen saldiert (Gesamtdifferenzenbetrachtung) oder unsaldiert ausgewiesen werden (Rz. 44). Daher sind auch in Verlustjahren passive Steuerlatenzen anzusetzen, wenn zukünftig zu versteuernde tempor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Schwebende Geschäfte

3.2.1 Begriff Rz. 121 Schwebende Geschäfte stellen zweiseitig verpflichtende Verträge dar, die auf Leistungsaustausch i. S. v. § 320 BGB gerichtet sind und aus Sicht jedes Vertragspartners einen Anspruch und eine Gegenleistung begründen.[1] Rz. 122 Demnach stellen mangels Gegenleistung keine schwebenden Verträge dar: gesetzliche Haftung, Schenkung, Verlustübernahmeverpflichtung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Abs. 1 Satz 1 2. Alt.)

3.1 Vorbemerkung Rz. 120 Drohverlustrückstellungen dienen der bilanziellen Erfassung von Verpflichtungsüberschüssen, indem Aufwandsüberschüsse aus schwebenden Geschäften zu passivieren sind. Sie sind somit Ausfluss des Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). 3.2 Schwebende Geschäfte 3.2.1 Begriff Rz. 121 Schwebende Geschäfte stellen zweiseitig verpflichtende Verträge dar, d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leistungsaustausch und wirt... / a) Einzelbetrachtung trotz einheitlichen Unternehmens

Ein Unternehmen: Hierbei ist zunächst zu beachten, dass eine juristische Person des öffentlichen Rechts mehrwertsteuerlich nur ein einziges Unternehmen hat, nicht verschiedene Unternehmen.[28] Mehrere Tätigkeiten: Dieses Unternehmen kann sich aber natürlich aus verschiedenen wirtschaftlichen (und nichtwirtschaftlichen[29]) Tätigkeiten zusammensetzen. Typischerweise kann also ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gewalt am Arbeitsplatz / 4 Prävention und Maßnahmen in der Praxis

Gewalt am Arbeitsplatz ist weder ein zufälliges Einzelereignis noch ausschließlich das Ergebnis individueller Konflikte. Vielmehr entsteht sie im Zusammenwirken unterschiedlicher Risikofaktoren. Daraus folgt, dass Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz als systematische Aufgabe des Arbeitsschutzes verstanden werden muss, um Gewaltgefährdungen frühzeitig zu erkennen, Eskalatio...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.4 Kompensationsbereich

Rz. 140 Eine Drohverlustrückstellung ist zu bilden, wenn ein Verlust droht. Rückstellungspflichtig ist nur der sog. Verpflichtungsüberschuss, der eine Saldogröße darstellt (Rz. 131). Da das Gesetz die Ermittlung einer Saldogröße erfordert, liegt bei deren Bilanzierung auch kein Verstoß gegen das Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 Satz 1 HGB) vor. Die Abgrenzung der Ansprüche un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bewerbungsverfahren: Stelle... / 3.5 Pflichten nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Nach § 13a Abs. 1 Satz 1 AÜG ist der Entleiher verpflichtet, Leiharbeitnehmer über Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, zu informieren. Die Information kann nach § 13a Abs. 1 Satz 2 AÜG durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, Leiharbeitnehmern zugänglicher Stelle im Betrieb oder im Unternehmen des Entleihers erfolgen. § 13a Satz 1 AÜG enthält einen eigenständigen, e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.3 Anforderung an Alter/Berufserfahrung

Die Formulierung in einer Stellenausschreibung, wonach dem Bewerber eine Tätigkeit in einem professionellen Umfeld "mit 0–2 Jahren Berufserfahrung in einem jungen dynamischen Team" angeboten wird, legt die Vermutung i. S. v. § 22 AGG nahe, dass er im Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren wegen des Alters benachteiligt wurde.[1] Sie bewirkt eine unmittelbare Diskriminierung weg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Beginn und Ende

Rz. 124 Der Beginn des Schwebezustands erfolgt regelmäßig bei Vertragsabschluss. Ist der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung, z. B. Gremienvorbehalt, geschlossen, ist wie folgt zu differenzieren:[1] Rz. 125 Liegt die aufschiebende Bedingung im Einflussbereich des Bilanzierenden, ist dieser im Regelfall nicht an sein Angebot gebunden. Liegt allerdings ein faktischer Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neutralitätsordnung / 1 Pflicht zur Neutralität

Sofern bereits eine Pflicht für Unternehmen zur Neutralität bestünde, würde sich die Frage nach der Wirksamkeit einer Neutralitätsordnung erübrigen. Allerdings ist nur der Staat durch das Grundgesetz [1] zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität verpflichtet.[2] Der Staat darf sich nicht mit einer religiösen oder weltanschaulichen Position identifizieren, um andersdenken...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neutralitätsordnung / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Neutralitätsordnung sind unternehmensinterne Verbote zu verstehen, bestimmte Kleidung und Zeichen religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse im Unternehmen zu tragen. Das Unternehmen verbietet also seinen Beschäftigten, bestimmte Kleidung, Schmuck, Accessoires etc., die das Bekenntnis zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauung beinhalten, zu tra...mehr