Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Beitrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Jeder Arbeitnehmer ist kraft Gesetzes – unabhängig vom Willen der Beteiligten – (sozial)versicherungspflichtig. Die Pflichtversicherung ist selbst dann zustande gekommen, wenn der Arbeitgeber keine Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse vornimmt und die Beiträge nicht bezahlt. Auch vertraglich kann die Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen werden. Ausnahmen von der V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung: Termine... / Zusammenfassung

Überblick Die Beiträge zur Sozialversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) werden vom beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt ermittelt. Der Arbeitgeberanteil stellt in der Buchhaltung "gesetzliche soziale Aufwendungen" dar. Der Arbeitnehmeranteil wird vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung einbehalten. Dieser Beitrag informiert zu allen wichtigen Terminen und Beit...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheit an kollaborieren... / 3 Rechtliche und normative Regelungen

Sichere Arbeitsplätze mit kollaborierenden Robotern müssen externen Anforderungen gerecht werden. Dazu gehören technologische, medizinische bzw. biomechanische, prüftechnische, ergonomische sowie arbeitsorganisatorische Aspekte.[1] Alle diese Kriterien müssen hinsichtlich gesetzlichen sowie Norm-basierten Forderungen hinterfragt und auf ihre Konformität geprüft werden. Der Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit / 7 Unfallversicherung

Obgleich der Beitragsanspruch im Allgemeinen ohne Beitragsbescheid entsteht, werden die Beiträge zur Unfallversicherung erst am 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem der Beitragsbescheid des Unfallversicherungsträgers dem Zahlungspflichtigen bekannt gegeben worden ist. In der Unfallversicherung bedarf es eines Beitragsbescheids, um die Fälligkeit des Beitrags zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 4 Unfallversicherung

In der Unfallversicherung sind Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen (Kindergärten, -horte, -krippen) kraft Gesetzes unfallversichert.[1] Versichert sind auch die Wege zu diesen Tageseinrichtungen und zurück. Der Unfallversicherungsschutz besteht auch bei Betreuung des Kindes durch eine geeignete Tagespflegeperson.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 1.2.2 Unbezahlter Urlaub von mehr als einem Monat

Dauert der unbezahlte Urlaub mehr als einen Monat, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach dem ersten Monat abmelden. Der Arbeitnehmer unterliegt nicht mehr der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. Da der Arbeitnehmer weiterhin in Deutschland wohnt, muss er sich ab diesem Zeitpunkt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit / 1.1 Gesamtsozialversicherungsbeiträge/Umlagen

Gesamtsozialversicherungsbeiträge (GSV-Beiträge) sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wurde. Zu zahlen sind die tatsächlich ermittelten Beiträge oder – falls dies nicht möglich ist – die Beiträge in Höhe des Vormonats. Die tatsächliche Beitragsschuld ist dann am Monatsend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 1.1 Bezahlter Urlaub

Ein bezahlter Urlaub nach Abschluss der dienstlich veranlassten Reise im Inland ist unschädlich. Der Arbeitnehmer ist wie bisher versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. Sollte er während seines Urlaubs in Deutschland erkranken, kann er Leistungen bei Krankheit in Anspruch nehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 3 Umfang des Versicherungsschutzes

Zu den versicherten Tätigkeiten auf Dienst- und Geschäftsreisen fallen alle Tätigkeiten, die zwangsläufig im engen Zusammenhang mit der Reise und den mit der Dienstreise verbundenen Aufgaben stehen. Im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit Auf Dienstreisen stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie auf dem Weg, der zur Ausführung e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 1.2.1 Unbezahlter Urlaub von weniger als einem Monat

Dauert der unbezahlte Urlaub weniger als einen Monat, dann bleibt der Arbeitnehmer wie bisher versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. Es ergeben sich keine Änderungen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 1 Dienst- und Geschäftsreisen in Deutschland

Arbeitnehmer haben für die Dauer einer Dienst- und Geschäftsreise im Inland den gleichen Sozialversicherungsschutz, wie für ihre Beschäftigung. Das bedeutet konkret, sind Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung, besteht dieser Versicherungsschutz für die Dienst- und Geschäft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Einnahmen in Geld oder Geldeswert

Rz. 5 Die Einnahmen in Geld oder Geldeswert bilden die Ausgangsgröße bei der Ermittlung des Überschusses. Bei der Ermittlung dieser Einnahmen sind neben den §§ 8-9a EStG auch die §§ 19, 19a EStG zu beachten. Einnahmen in Geldeswert sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG: Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge (bspw. in Form der auch privaten Nutzung eines vom Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit: FAQ zu den Auswirku... / 1.2 Anwendbarkeit des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit

Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit gilt für Sachverhalte, die nach dem 31.12.2020 begonnen haben und keinen vorherigen grenzüberschreitenden Bezug zum Vereinigten Königreich haben. Weiterhin wird dieses Abkommen für Sachverhalte angewandt, in denen das Austrittsabkommen nicht gilt. Ist das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit anwendbar, gelten die Bestimmungen de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 3 Haftung gegenüber Betriebsangehörigen

Für Personenschäden, die der Arbeitnehmer einem Arbeitskollegen zufügt, greifen die sozialrechtlichen Sondervorschriften des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII), welches die Rechtsgrundlagen der vormals in der Reichsversicherungsordnung (RVO) geregelten gesetzlichen Unfallversicherung beinhaltet. § 105 SGB VII enthält im Ergebnis einen Haftungsausschluss. Denn nach dieser Vors...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 1. Überblick-Abgrenzung zu Personen- und Sachschäden

Rz. 42 Die D&O-Versicherung versichert Vermögensschäden. In der Praxis der Haftpflichtversicherung unterscheiden die Deckungskonzepte zwischen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Soweit wie in der D&O-Versicherung nur Vermögensschäden versichert werden, handelt es um eine sog. Vermögensschaden-Versicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (auch oh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld: Hintergründe z... / Zusammenfassung

Überblick Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die durch die Krankenkassen überwiegend aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung erbracht wird. Während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ruht der Anspruch auf Krankengeld. Grundlage für die Berechnung der Leistung ist das vom Arbeitgeber elektronisch zu übermittelnde Entgelt. Die Date...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finanzierung eines BGM / 4 Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen

Grundsätzlich ist eine finanzielle Unterstützung in einem BGM nur bedingt möglich, da kein gesetzlicher Anspruch auf Fördermöglichkeiten besteht. Im Nachfolgenden sind jedoch Möglichkeiten dargestellt, die von den Unternehmen zur finanziellen, sowie auch zur fachlichen Unterstützung geprüft werden können. Gesetzliche Krankenkassen Gemäß den §§ 20, 20b und 20c Sozialgesetzbuch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 3 Unfallversicherung

Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte unterliegen dem Versicherungsschutz in der Unfallversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 3 Haftung

Erleidet der Arbeitnehmer auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit seinem eigenen Kraftfahrzeug einen Unfall, so ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Sachschaden zu ersetzen. Der Weg ist allerdings durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Bei der Beförderung durch Werksbusse oder firmeneigene Fahrzeuge greift die gesetzliche Gefährdungs- und Ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.7.4 Einbeziehung unabdingbarer Ansprüche

Bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung wurde problematisiert, ob auch gesetzliche Ansprüche von einer Ausschlussfristklausel erfasst werden.[1] Bislang wurde dies als unproblematisch angesehen, solange ein Bezug zum Arbeitsvertrag bestand. Mit Urteil vom 18.9.2018 hatte der 9. Senat des BAG zum Mindestlohn entschieden, dass eine vom Arbeitgeber gestellte arbeitsvertragli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung

Zusammenfassung Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber, der hierdurch Versicherungsschutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 1 Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung

Beiträge an die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gehören zu den Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer.[1] Sie sind steuerfrei, da der Arbeitgeber die Berufsgenossenschaftsbeiträge aufgrund einer eigenen gesetzlichen Verpflichtung entrichtet.[2] Freiwillig versicherte Gesellschafter-Geschäftsführer Gesellsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3 Leistungen aus gesetzlichen Unfallversicherungen

Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte i. d. R. steuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Bar- oder Sachleistungen handelt und ob sie dem ursprünglich Berechtigten oder seinen Hinterbliebenen zufließen.[1] Die Steuerfreiheit kann auch für Leistungen aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 2 Unfallversicherung

Witwen-/Witwerrente wird in der Unfallversicherung bei Tod oder Verschollenheit eines Versicherten infolge eines Arbeitsunfalls gewährt. 2.1 Höhe der Rente Die Witwen-/Witwerrente wird ohne Vorliegen weiterer besonderer Voraussetzungen in Höhe von 30 % des Jahresarbeitsverdienstes der verstorbenen Person gezahlt. Sie erhöht sich auf 40 %, wenn Witwen/der Witwer bzw. überlebend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 1 Rechtsgrundlagen

Grundsätzlich richten sich Ansprüche der Arbeitnehmer auf Leistungen der Unfallversicherung nach dem Sozialversicherungsrecht gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings verpflichten sich Arbeitgeber insbesondere in Arbeitsverträgen leitender Angestellter häufig, zugunsten des Arbeitnehmers eine private Unfallversicherung abzuschließen. In solchen Fällen ist der Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber, der hierdurch Versicherungsschutz seiner Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erziehungsrente / 10 Zusammentreffen mit Verletztenrente aus der Unfallversicherung

Besteht im selben Zeitraum Anspruch auf Erziehungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Verletztenrente (Unfallrente) aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wird die Rente der Rentenversicherung ggf. gemindert. Eine Minderung setzt in dem Umfang ein, in dem beide Renten in Summe den sog. Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3 SGB VI überschreiten. Dieser Grenzbetrag ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.16 Zusammentreffen mit Witwen-/Witwerrente aus der Unfallversicherung

Besteht im selben Zeitraum Anspruch auf Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wird die Rente der Rentenversicherung ggf. gemindert. Eine Minderung setzt in dem Umfang ein, in dem beide Renten in Summe den sog. Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3 SGB VI überschreiten. Dieser Grenzbetrag beträg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.2 Rehabilitation

Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig darauf hinzuwirken, dass Personen, die einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben, wieder gesund werden. Damit unterscheidet sich die Unfallversicherung im Leistungsspektrum von der Krankenversicherung. Der Gesundheitsschaden soll beseitigt oder gebessert, sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 2 Verantwortlichkeit des Unternehmers

Träger der Unfallversicherung sind gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 SGB VII u. a. die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und den kommunalen Bereich. Außer der Unfallversicherung haben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütung zu betreiben. Die in der Berufsgenossenschaft zusammengeschloss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 2.2 Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten

Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind ebenfalls kraft Gesetzes unfallversichert. Unter den Begriff der sog. "Haushaltshilfen" fallen u. a. Reinigungskräfte, Babysitter, Küchen- und Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Auch Pflegepersonen bei häuslicher Pflege sind unfallversichert. Für diese Versicherung muss der Beschäftigte selbst keine Beiträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 1 Unfallversicherungsträger

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (als Träger der Unfallversicherung innerhalb der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau), die Unfallversicherung Bund und Bahn, die Unfallkassen der Länder, die Gemeindeunfallversicherungsverbände und die Unfallkassen der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / Lohnsteuer

1 Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung Beiträge an die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gehören zu den Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer.[1] Sie sind steuerfrei, da der Arbeitgeber die Berufsgenossenschaftsbeiträge aufgrund einer eigenen gesetzlichen Verpflichtung entrichtet.[2] Freiwillig vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.6.1 Halbwaisenrente

Die Rente für Halbwaisen beträgt 1/5 des Jahresarbeitsverdienstes. Vollwaisen erhalten eine Rente in Höhe von 3/10 des Jahresarbeitsverdienstes. Alle Hinterbliebenenrenten dürfen zusammen höchstens 80 % des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen betragen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3 Aufgaben/Leistungen

3.1 Prävention Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame erste Hilfe zu sorgen.[1] Dabei sollen sie den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Bei der Beratung und Überwachung der Unternehmen arbeite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / Sozialversicherung

1 Unfallversicherungsträger Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (als Träger der Unfallversicherung innerhalb der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau), die Unfallversicherung Bund und Bahn, die Unfallkassen der Länder, die Gemeindeunfallversicherungsverbän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / Arbeitsrecht

1 Rechtsgrundlagen Grundsätzlich richten sich Ansprüche der Arbeitnehmer auf Leistungen der Unfallversicherung nach dem Sozialversicherungsrecht gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings verpflichten sich Arbeitgeber insbesondere in Arbeitsverträgen leitender Angestellter häufig, zugunsten des Arbeitnehmers eine private Unfallversicherung abzuschließen. In solchen F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 2 Versicherter Personenkreis

2.1 Versicherte kraft Gesetzes In der Unfallversicherung sind alle Beschäftigten[1] kraft Gesetzes versichert,[2] darüber hinaus noch zahlreiche andere Personengruppen wie z. B. Lernende bei der beruflichen Aus- und Fortbildung, Unternehmer in der Landwirtschaft und deren Ehegatten/Lebenspartner, ehrenamtlich Tätige, die für Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 2.1 Versicherte kraft Gesetzes

In der Unfallversicherung sind alle Beschäftigten[1] kraft Gesetzes versichert,[2] darüber hinaus noch zahlreiche andere Personengruppen wie z. B. Lernende bei der beruflichen Aus- und Fortbildung, Unternehmer in der Landwirtschaft und deren Ehegatten/Lebenspartner, ehrenamtlich Tätige, die für Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbände und Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 2.3 Freiwillig Versicherte

Freiwillig versichern können sich Unternehmer, die weder kraft Gesetzes noch kraft Satzung versichert sind. Zu diesen Unternehmern gehören nach § 6 SGB VII: Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten/Lebenspartner; ausgenommen sind Haushaltsführende, Unternehmer von nicht gewerbsmäßig betriebenen Binnenfischereien oder Imkereien, von nicht gewerbsmäßig betri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 4 Finanzierung

Die Mittel für die Unfallversicherung werden bei den Berufsgenossenschaften durch Beiträge der Unternehmer aufgebracht.[1] Die Versicherten, mit Ausnahme der freiwillig Versicherten, sind an der Finanzierung nicht beteiligt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Arbeitsentgelt der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze und nach dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.5 Unfallrenten

Ist die Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge eines Arbeitsunfalls gemindert, wird Verletztenrente gezahlt. Sie wird gewährt, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % über die 26. Woche hinaus nach dem Unfall andauert. Die Minderung wird nicht individuell festgestellt, sondern richtet sich nach den Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 2 Beiträge zu Gesamtunfallversicherungen

Der Teilbetrag, der auf das Unfallrisiko bei beruflichen Auswärtstätigkeiten entfällt, bleibt als Reisenebenkostenvergütung steuerfrei.[1] Für das berufliche Risiko können 40 % des Gesamtbeitrags steuerfrei belassen werden. Dem Lohnsteuerabzug unterliegen die verbleibenden 60 % des Gesamtbeitrags, der vom Arbeitnehmer in gleicher Höhe im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.1.1 Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten die Unfallversicherungsträger mit den Krankenkassen zusammen.[1] Dabei gewinnen Fragen rund um die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zunehmend an Bedeutung. Die Berufsgenossenschaften beraten heute nicht mehr nur zu Fragen des Arbeitsschutzes im engeren Sinne, sondern zu allen Themen der Gesundheit im Zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.6.2 Einkommensanrechnung

Auch wenn ein waisenrentenberechtigtes Kind eigenes Einkommen bezieht, erhält die Waise die Hinterbliebenenrente in voller Höhe. Das gilt auch für Rentenbescheide, die vor dem 1.7.2015 ergangen sind. Zudem besteht ein Anspruch auf Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise einen freiwilligen Dienst im Sinne des § 32 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.1.2 Unfallverhütungsvorschriften

Die Berufsgenossenschaften haben das (autonome) Recht, eigene Vorschriften zur Unfallverhütung – sog. DGUV-Vorschriften – zu erlassen.[1] Nach dem Erlass der Rahmenvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV-Vorschrift 1) machen die Berufsgenossenschaften kaum noch von diesem Recht Gebrauch. Hinweis Prüfung ausländischer Unternehmen Im Rahmen der Unfallverhütung dürfen die Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.3 Verletztengeld

Ist der Verletzte arbeitsunfähig, gewährt der Unfallversicherungsträger Verletztengeld. Es beträgt 80 % des Brutto-Arbeitsentgelts, darf jedoch das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Steuerfreie Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie Einmalzahlungen werden bei der Berechnung berücksichtigt. Kann der Arbeitnehmer keine Entgeltfortzahlung beanspruchen, weil die Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 4 Ersatz für entgangene Einnahmen

Versicherungsleistungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen[1] gezahlt werden, z. B. Leistungen wegen einer Körperverletzung, soweit sie den Verdienstausfall ersetzen, sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Sie unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Lohnzahlung durch Dritte Wickelt das Versicherungsunternehmen die Auszahlung der Versicherungsleistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.4 Übergangsgeld bei Umschulung

Sofern die Schwere der Verletzung zur weiteren Teilhabe am Arbeitsleben eine Umschulung erfordert, trägt der Unfallversicherungsträger alle hiermit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen und zahlt für die Dauer der Umschulung Übergangsgeld.[1]mehr