Fachbeiträge & Kommentare zu Transaktion

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 485 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschriften des § 304 HGB sind auf Lieferungen und Leistungen zwischen denjenigen Unternehmen anzuwenden, die in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden, also grds. zwischen dem Mutterunternehmen und seinen Tochterunternehmen (Upstream- und Downstream-Transaktionen) sowie zwischen den einzelnen Tochterunter...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.5.4.1 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Rz. 579 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Anwendung der Bewertungs- und Ausweisregeln des IFRS 5 hängt entscheidend davon ab, wie ein Vermögenswert oder eine Gruppe von Vermögenswerten nach den Klassifizierungsvorgaben des IFRS 5 einzustufen ist. Ein langfristiger Vermögenswert (non-current asset), d. h., ein einzelner Anlagegegenstand (z. B. Fabrikgebäude, Maschine) ist nach IF...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.3.10.2 Übertragung des Vermögenswerts stellt einen Verkauf dar

Rz. 166 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern die Übertragung des Vermögenswerts einen Verkauf nach den Regelungen in IFRS 15 darstellt, ist die SALB-Transaktion gemäß IFRS 16.100 wie folgt bei den Vertragsparteien zu bilanzieren: Verkäufer/Leasingnehmer: Ansatz eines Nutzungsrechts aus der (Rück-)Leasingvereinbarungen mit dem Teil des bisherigen Buchwerts, der sich auf das zurück...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.7 Konzerninterne Umstrukturierungen

Rz. 383 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Unternehmenszusammenschluss, der bei wörtlicher Auslegung ebenfalls unter die Vorgaben des § 301 HGB fällt, kann sich auch zwischen zuvor bereits in einem (Konzern-)Verbund stehenden Unternehmen vollziehen. Fraglich ist, ob auch bei einer aus Konzernperspektive im Innenverhältnis veranlassten Transaktion die Vorgaben der Kapitalkonsolidi...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.3.10.1 Vorbemerkungen

Rz. 164 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sale-and-lease-back-Transaktionen (SALB-Transaktionen) vereinen bereits nach der Begriffsbestimmung des Standards zwei verschiedene Sachverhalte: einen Verkaufsvorgang und eine Leasingvereinbarung, die zweistufig zu beurteilen sind.[1] Der Verkäufer agiert auf Basis der Rückleasingvereinbarung als Leasingnehmer und der Käufer als Leasinggebe...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.2.1.4.3 Nicht beherrschende Gesellschafter

Rz. 511 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zwischenergebnisse sind gem. § 304 Abs. 1 HGB stets in voller Höhe zu eliminieren, d. h. auch dann, wenn neben dem Mutterunternehmen auch nicht beherrschende Gesellschafter am Eigenkapital eines an der Transaktion partizipierenden Tochterunternehmens beteiligt sind. Dabei ist strittig, inwieweit ein zu eliminierendes Zwischenergebnis i. R.d....mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.5.2 Umgekehrter Unternehmenserwerb

Rz. 448 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen eines umgekehrten Erwerbs stellt das aus rechtlicher Perspektive als Erwerber anzusehende Unternehmen aus wirtschaftlicher Sichtweise das erworbene Unternehmen dar (IFRS 3.B19 ff.). Liegt ein umgekehrter Unternehmenszusammenschluss vor, hat der wirtschaftliche Erwerber – auch als bilanzieller Erwerber bezeichnet – die Bilanzierungsv...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.24 Bewertungseinheiten (Nr. 23)

Rz. 88 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 254 HGB dürfen Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen mit Finanzinstrumenten als Bewertungseinheit zusammengefasst werden. Gegenläufige Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken gleichen sich auf diese Weise aus. Geht eine KapGes ök...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 2.1.2.6 Zwischenergebniseliminierung (Abs. 5 Sätze 3 und 4)

Rz. 89 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB sind die Bestimmungen des § 304 HGB (vgl. § 304 HGB) zur Behandlung von Zwischenergebnissen anzuwenden, soweit die für die Beurteilung maßgeblichen Sachverhalte bekannt oder zugänglich sind. Auch mit dieser Vorschrift wird der Gesetzgeber somit dem Umstand gerecht, dass die Informationen bei assoziierten Unternehm...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.2.2.1 Abgrenzung beim Hedge Accounting

Rz. 498 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Absicherung finanzieller Risiken innerhalb der Unternehmung soll durch den Abschluss gegenläufiger Sicherungsgeschäfte verringert werden (hedging). Wird das Grundgeschäft im Rahmen einer Sicherungsbeziehung GuV-wirksam zum fair value bewertet, ergeben sich aufgrund der gleichlaufenden Bewertung zum Derivat keine Bewertungsunterschiede. S...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.2.1.1 Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 491 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 304 Abs. 1 HGB sind in den Konzernabschluss zu übernehmende Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beruhen, mit einem Betrag in der Konzernbilanz anzusetzen, zu dem sie angesetzt werden könnten, sofern die in den Konzernabschluss einbezoge...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1.2.5 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Rz. 40 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist ebenfalls nach der direkten Methode zu ermitteln (DRS 21.24, .47). Er umfasst sämtliche Cashflows aus Eigenkapitalgebertransaktionen, aus der Aufnahme und Begleichung von Finanzschulden sowie mit diesen zusammenhängende Vergütungen (DRS 21.9, .48 ff.). DRS 21.50 enthält nachfolgende Mindestglied...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1.2.4 Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Rz. 30 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist nach der direkten Methode zu ermitteln (DRS 21.24, .42). Er umfasst sämtliche Zahlungsvorgänge für den Erwerb oder die Herstellung und aus dem Verkauf von Anlagevermögen, inkl. nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungsauszahlungen sowie ausgewählte mit dem Anlagevermögen im Zusammenhang steh...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.1.1.2 Factoring

Rz. 1013 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das echte Factoring ist ein Forderungskauf, das unechte ist ein Kreditgeschäft, bei dem die Forderung nur zur Sicherung dient, das rechtliche Eigentum wird jeweils auf den Factor übertragen. Nach überzeugender h. M. ist in beiden Fällen die Forderung vom Factor (Zessionar) zu bilanzieren, außer die Abtretung wurde beim unechten Factoring ni...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 133 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Literatur wird IFRS 2 ganz überwiegend im Kontext der Managementvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften diskutiert, die ihrem Führungspersonal als Anreiz für unternehmenswertorientiertes Handeln Aktien, Aktienoptionen oder andere am Aktienkurs orientierte variable Vergütungen gewähren. Auch die Formulierung des Standards se...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.3.2 Erläuterung

Rz. 562 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS differenzieren bei der bilanziellen Behandlung von Immobilien danach, wie diese im Unternehmen genutzt werden. So werden beispielsweise Immobilien, die zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehalten oder erstellt werden, als Vorräte i. S. d. IAS 2 behandelt. Wird eine Immobilie vom Eigentümer[1] selbst genutzt (o...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.2.2 Folgebewertung

Rz. 757 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 40.30 gewährt ein Methodenwahlrecht, wonach zur Folgebewertung von Anlageimmobilien das Modell des beizulegenden Zeitwerts (fair value model) oder das Anschaffungskostenmodell (cost model) verwendet werden kann. IAS 40 spricht in diesem Zusammenhang von einer Rechnungslegungsmethode (accounting policy).[1] Die gewählte Methode ist grunds...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.3 Bestimmung des Erwerbszeitpunkts

Rz. 404 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Erwerbszeitpunkt ist aus unterschiedlichen Gründen von Bedeutung. So ist dieser Zeitpunkt u. a. maßgebend für die Abgrenzung alter – d. h. miterworbener – und neuer – d. h. selbst erwirtschafteter – Gewinne. Während alte Gewinne in die Erstkonsolidierung eingehen, bilden die neuen Gewinne einen Bestandteil der GuV des Erwerbers. Bedeuten...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.1.1 Vorliegen eines Geschäftsbetriebs

Rz. 392 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Entscheidend für die Qualifizierung einer Transaktion oder eines anderen Ereignisses als Unternehmenszusammenschluss ist, dass die erworbenen Vermögenswerte sowie die übernommenen Schulden einen Geschäftsbetrieb darstellen. Liegt kein Geschäftsbetrieb vor, so ist die Transaktion bzw. das Ereignis als Erwerb von Vermögenswerten zu bilanzieren ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.4.1.2 Persönliche Zuordnung zwischen einzelnen Kaufleuten

Rz. 33 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die persönliche Zuordnung von Vermögensgegenständen richtet sich – wie vorstehend ausgeführt – im Grundsatz nach der rechtlichen Stellung als Gläubiger bzw. Schuldner. Sofern die Vermögensgegenstände jedoch wirtschaftlich einem anderen Kaufmann zuzuordnen sind, muss dieser sie in seiner Bilanz ausweisen. Die Praxis greift für Einzelfragen auf...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.4 Erläuterung zu IFRS 7

Rz. 168 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Angabepflichten nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben erweitern die Angabepflichten zur Darstellung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 32/IFRS 9. IFRS 7 soll den Adressaten Informationen über die Bedeutung der bilanziellen und der nicht in der Bilanz erfassten Finanzinstrumente, z. B. Kreditzusagen, für die Finanzlage des ber...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.5.2 Ausgewählte Besonderheiten und Ausnahmen

Rz. 419 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Immaterielle Vermögenswerte Der Erwerbsmethode folgend sind in der Konzernbilanz alle vom Erwerber im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerte gesondert anzusetzen. Dieses Ansatzgebot gilt sowohl für die bereits vor dem Unternehmenszusammenschluss im Abschluss des erworbenen Unternehmens angesetzten Ver...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.1.1 Überblick

Rz. 125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 2 regelt die Bilanzierung von Transaktionen, bei denen Unternehmen Güter oder Dienstleistungen erhalten und dafür eine anteilsbasierte Vergütung gewähren. Hierbei kann es sich unmittelbar um Anteile an dem Unternehmen selbst oder an einem mit ihm verbundenen Unternehmen, um Bezugsrechte auf solche Anteile (insbes. in der Form von Aktienop...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 389 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich des IFRS 3 erstreckt sich auf sämtliche, die Definition von Unternehmenszusammenschlüssen erfüllende Transaktionen oder Ereignisse (IFRS 3.2). Zum einen gilt IFRS 3 demnach für solche Transaktionen oder Ereignisse, durch die der Erwerber die Beherrschung über einen bzw. mehrere Geschäftsbetriebe erlangt. Zum anderen ers...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 130 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die intensive Diskussion um die Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungen und dabei insbesondere vergütungshalber gewährter Aktien und Aktienoptionen entzündet sich letztlich an der Frage, wo bei solchen Transaktionen die Trennlinie zwischen der Gesellschaftssphäre und der Gesellschaftersphäre verläuft. Eine extreme Position ist hierbei, das...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.5 Synopse

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.4 Sukzessiver Anteilserwerb

Rz. 444 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses kann die Beherrschungsmöglichkeit durch eine oder mehrere Transaktionen erlangt werden. Liegt ein sukzessiver Anteilserwerb vor, beeinflussen die beizulegenden Zeitwerte, die im Rahmen der jeweils neuesten Teilakquisition ermittelt wurden, auch den Wertansatz der bei zurückliegenden Teilakquisition...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.2 Ansatz von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens nach IAS 16

Rz. 530 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Bilanzansatz von Vermögenswerten i. S. v. Sachanlagevermögen folgt den allgemeinen Ansatzkriterien des Rahmenkonzepts, wobei IAS 16.7 diese Ansatzvoraussetzungen aufgreift. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage – im Sinne eines physischen Gegenstands – sind dann als Vermögenswert anzusetzen, wenn es wahrscheinlich ist...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.1.1 Erstbewertung von Sachanlagevermögen

Rz. 708 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemäß IAS 16.15 sind Sachanlagen beim erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (at cost) zu bewerten. Diese umfassen den Anschaffungspreis (purchase price) einschließlich Einfuhrzöllen und nicht erstattungsfähigen Umsatzsteuern nach Abzug von Rabatten, Boni und Skonti, bzw. die Herstellungskostenbestandteile gem. IAS...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.4.2 Definition

Rz. 317 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der beizulegende Zeitwert ist nach IFRS 13.9 definiert als "der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde." Die Definition des beizulegenden Zeitwerts soll einen aktuellen Abgangs- bzw. Ver...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.6.3 Aufstockung von Mehrheitsbeteiligungen

Rz. 455 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Aufstockung einer bereits vorliegenden Mehrheitsbeteiligung – bspw. von 70 % der Anteile auf eine Anteilsquote von 80 % – ist gemäß IFRS 10.23 methodisch als Transaktion zwischen Eigentümern zu behandeln. Auf Basis des sog. Einheitsgrundsatzes tangiert der Zuerwerb ausschließlich die Verteilung der den Eigentümergruppen zuzuordnenden Re...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.4.3.3 Marktteilnehmer/Transaktionspartner

Rz. 324 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach IFRS 13.22 sind für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts die Annahmen heranzuziehen, die von beliebigen Marktteilnehmern bei der Preisbildung für einen Vermögenswert bzw. eine Schuld zugrunde gelegt werden würden. Nach IFRS 13.Anhang A handelt es sich bei Marktteilnehmern um Käufer oder Verkäufer im Hauptmarkt oder im vorteilhaftes...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.6 Eingeforderte Einlage

Rz. 193 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die noch nicht eingezahlte, aber eingeforderte Einlage ist zu aktivieren als sonstiger Vermögensgegenstand des Umlaufvermögens (§ 266 Abs. 2 B II 4 HGB).[1] Grundsätzlich soll eine Forderung nach dem Einzelrisiko eines jeden Schuldners beurteilt werden.[2] Das ist im Aktienrecht zutreffend. Im GmbH-Recht kommt es wegen der Ausfallhaftung gem...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 2.1.2.1.1 Verbot ergebnisabhängiger Honorare (Abs. 1)

Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vereinbarung eines erfolgsabhängigen Honorars für die Abschlussprüfung eines EU-PIE wird durch Art. 4 Abs. 1 VO (EU) Nr. 537/2014 verboten. Ein Honorar ist ergebnisabhängig, wenn es im Hinblick auf den Ausgang oder das Ergebnis einer Transaktion oder das Ergebnis der ausgeführten Arbeiten auf einer vorab festgelegten Basis berechnet wird....mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 1.2.2.1.1 Ermittlung der Anschaffungskosten

Rz. 36 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 28 enthält keine Konkretisierung des Anschaffungskostenbegriffs. Insoweit stellt sich die Frage, ob die Anschaffungskosten der bei der Equity-Methode zu berücksichtigenden Anteile auch anfallende Anschaffungsnebenkosten umfassen. Diesbezüglich hat das IFRIC in seinem Meeting von Mai 2009 Stellung bezogen und klargestellt, dass sowohl der ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.2.2.2 Zugangsbewertung

Rz. 843 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bewertungsmaßstab für den Zugang finanzieller Vermögenswerte ist gem. IFRS 9.5.1.1 der fair value , der häufig den Anschaffungskosten entspricht. Besonderheiten ergeben sich innerhalb der IFRS insbesondere für die Behandlung von[1] Anschaffungsnebenkosten (Transaktionskosten) (vgl. Tz. 315) und Divergenz von Anschaffungskosten und fair value (v...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 3.1.2.3.2 Bedingt emissionsfähige Aktien

Rz. 162 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemäß IAS 33.5 stellen bedingt emissionsfähige Aktien Stammaktien dar, die bei Erfüllung festgelegter Kriterien gegen keine oder lediglich eine geringe Gegenleistung emittiert werden. Bei bedingt emissionsfähigen Aktien handelt es sich nicht um bedingtes Kapital, vielmehr beziehen sich die Aktien auf spezifische Sachverhalte. So kann etwa di...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.2.2.3.2 Erfassung der Zuwendung

Rz. 448 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine öffentliche Zuwendung ist auf einer systematischen Grundlage GuV-wirksam zu erfassen. Dem matching principle folgend ist die Erfassung über den Periodisierungszeitraum geboten, in dem die Aufwendungen erfasst werden, die durch die Zuwendung kompensiert werden sollen (IAS 20.12). Rz. 449 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei einer Investitionszuw...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.3 Synopse

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.6.6 Abstockung von Mehrheitsbeteiligungen

Rz. 458 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie eine Aufstockung ist auch die Abstockung einer vorliegenden Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust – methodisch gemäß IFRS 10.23 – als Transaktion zwischen Eigentümern zu behandeln. Unklar bleibt dabei die im Schrifttum diskutierte Frage nach dem wertmäßigen Ansatz der bei der Abstockung entstehenden nicht beherrschenden Anteile. Unst...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.1 Grundlagen und schematischer Ablauf

Rz. 398 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach IFRS 3.4 hat die Bilanzierung sämtlicher Unternehmenszusammenschlüsse nach der sog. Erwerbsmethode zu erfolgen. Wenngleich nicht als erster Schritt der Erwerbsmethode zu betrachten, stellt die sog. Kaufpreisallokation das Kernproblem bei einem Unternehmenserwerb dar. Unter der Kaufpreisallokation ist im Allgemeinen der Prozess, der zum A...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.1.3.2.2 Verbot der Retrospektion

Rz. 274 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Allgemeines Für einige Bilanzierungssachverhalte sieht IFRS 1 ein Verbot der retrospektiven Anwendung vor. Die entsprechenden Vorschriften sind in IFRS 1.14–.17 sowie IFRS 1.Anhang B kodifiziert. Neben der im Folgenden dargestellten Vornahme von Schätzungen und der Ausbuchung von Finanzinstrumenten zählen hierzu etwa die Bilanzierung von Sich...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.5.1.1 Überblick

Rz. 108 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die besondere Bedeutung der bilanziellen Abbildung von Transaktionen zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft resultiert aus den speziellen Interessenslagen der beteiligten Akteure, aufgrund derer sich die Transaktionen regelmäßig nicht zu marktüblichen Konditionen vollziehen. Die bilanzielle Abbildung solcher Transaktionen ist im IFRS-...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.2.2.2.3 Angaben zu Konditionen

Rz. 154 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Angabepflichten des IAS 24 bestehen unabhängig davon, ob die Geschäftsvorfälle zu Konditionen stattgefunden haben, wie diese unter fremden Dritten stattgefunden hätten (at arm’s length). Ein Hinweis auf die Marktüblichkeit der Transaktionen ist indes nur dann zulässig, wenn diese Bedingungen belegt werden können. Ein entsprechender Dritt...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 1.2.2.2.6 Zwischenergebniseliminierung

Rz. 47 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus Transaktionen zwischen nach der Equity-Methode einbezogenen Beteiligungsunternehmen auf der einen Seite und Anteilseignern bzw. Mutterunternehmen sowie konsolidierten Tochterunternehmen auf der anderen Seite hervorgehende Gewinne und Verluste sind grundsätzlich beteiligungsproportional zu eliminieren. Zwischenergebnisse aus Transaktionen ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.1.2.4.1 Grundgeschäft

Rz. 471 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Absicherungsfähig sind Vermögensgegenstände und Schulden, nicht aber RAPs und Haftungsverhältnisse. Erfasst sind grds. alle Vermögensgegenstände, auch immaterielle.[1] Nicht absicherungsfähig ist aber der derivative Geschäfts- oder Firmenwert. Das erklärt sich zwar nicht damit, dass in seinem Falle die Eigenschaft eines Vermögensgegenstandes...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.2.2.3.2 Überleitungsrechnung (IAS 1.106(d) und .109)

Rz. 323 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für jede Eigenkapitalkomponente ist nach IAS 1.106(d) deren Entwicklung im Geschäftsjahr darzustellen. Der Standard bezeichnet das als Überleitungsrechnung (reconciliation). Darzustellen sind danach für jede Eigenkapitalposition die Ursachen der Eigenkapitalveränderungen. Diese lassen sich gliedern in Transaktionen mit Anteilseignern (Kapita...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 128 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen existierte im System der IAS keine Regelung. IAS 19 (1998) schloss Ansatz- und Bewertungsregeln für anteilsbasierte Managementvergütungen sogar explizit aus und verlangte lediglich Anhangangaben. Die meisten Unternehmen schlossen diese Regelungslücke durch eine Anwendung der einsc...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.1.1 Überblick

Rz. 481 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Konzernabschluss ist nach dem Einheitsgrundsatz gem. § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB so aufzustellen, als handele es sich bei den einbezogenen Unternehmen um ein einziges Unternehmen. Dieser "Fiktion der rechtlichen Einheit"[1] folgend sind Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen Konzernunternehmen wie Transaktionen zwischen Betriebsstätte...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.5 Synopse

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