Dr. Mathias Link
, Philipp Bachmann
Rz. 444
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses kann die Beherrschungsmöglichkeit durch eine oder mehrere Transaktionen erlangt werden. Liegt ein sukzessiver Anteilserwerb vor, beeinflussen die beizulegenden Zeitwerte, die im Rahmen der jeweils neuesten Teilakquisition ermittelt wurden, auch den Wertansatz der bei zurückliegenden Teilakquisitionen erworbenen Anteile.
Der Konzeption des IFRS 3 i. V. m. IFRS 10 folgend ist die Erlangung der Beherrschungsmöglichkeit als ausschlaggebend für die Abbildung als Tochterunternehmen im Konzernabschluss bei einem in mehreren Tranchen vollzogenen Unternehmenserwerb anzusehen. Dieser sog. Statuswechsel ist entscheidend für die Abkehr von der bis dato gebotenen Bilanzierung einer bloßen Beteiligung und dem Erfordernis zur Darstellung als Tochterunternehmen ab dem Zeitpunkt der Kontrollerlangung. Determinierend ist somit im Falle zusätzlicher Teilakquisitionen, ob es durch die Anteilsaufstockung zu einem Statuswechsel kommt. Gegenstand der Erwerbsbilanzierung im Zuge eines sukzessiven Teilerwerbs gemäß IFRS 3 ist dabei ausschließlich der Anteilserwerb, der eine Beherrschungsmöglichkeit zur Folge hat. Dies bedeutet, dass eine Aufstockung einer Beteiligung, mit der bereits eine Beherrschungsmöglichkeit einherging, eine Transaktion zwischen Mehrheits- und Minderheitseigner darstellt und demnach erfolgsneutral als reine Eigenkapitaltransaktion abzubilden ist.
Anteilsaufstockung mit Statuswechsel bei Teilakquisitionen
BEISPIEL
Beispiel für einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss
Die XY-AG nimmt einen Erwerb von 90 % der Anteile an der ABC-AG in zwei voneinander getrennten Teilakquisitionen vor. Im Jahr 2000 erwirbt die XY-AG 15 % der Anteile an der ABC-AG. Die XY-AG bilanziert die erworbenen Ante...