Fachbeiträge & Kommentare zu Transaktion

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / I. Allgemeines

Rz. 94 Gemäß §§ 1, 159 InsO gehört die Verwertung der Insolvenzmasse zu den vordringlichen Aufgaben des Insolvenzverwalters. Unter Verwertung ist die Umsetzung sämtlicher Vermögensgegenstände in Geld zu verstehen. Bei Forderungen genügt hierzu der Einzug, vgl. § 166 Abs. 2 InsO. Rz. 95 Während Nachlasspfleger aufgrund ihrer bloßen Sicherungsfunktion nur in Ausnahmefällen zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.3 Nach § 32 Abs. 3 KStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 37 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] ist die Definition der inländischen Einkünfte und damit die beschränkte Steuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf bestimmte Gestaltungen erweitert worden, die zum Ausschluss der Kapitalertragsteuerpflicht bei der juristischen Person des öffentlichen Rechts führten und damit den Ausschluss aus der beschränkten Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.6 Keine Vermögensverwaltung

Rz. 17 Keine gewerblichen Einkünfte liegen vor, wenn die Tätigkeit, mit der die Einkünfte erzielt werden, eine Vermögensverwaltung darstellt. Dabei handelt es sich um ein negatives Merkmal, das nicht im Gesetz enthalten, sondern von der Rechtsprechung entwickelt worden ist.[1] In der Praxis ist diese Abgrenzung häufig schwierig zu treffen. In der Regel lässt sie sich nur anh...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 5): Krypt... / 2. Forging/Staking

Nicht thematisiert wird im BMF-Schreiben, ob diese Vorgaben auch für das Forging (bzw. Staking) gelten. Forging (bzw. Staking)[6] bezeichnet das "Schmieden" neuer Coins nach dem Proof-of-Stake-Verfahren (PoS). Im Unterschied zum PoW kommt es hier nicht auf die Rechenleistung an. Die Validierung der Transaktion richtet sich nach einer gewichteten Zufallsauswahl. Das ist vor al...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 5): Krypt... / 2. Veräußerung von NFTs

Um den Token zu erwerben, benötigt der Erwerber eine Wallet, auf der der Kaufpreis (in der Regel in einer Krypto-Währung) hinterlegt ist. Im Zuge der Transaktion wird der Token der Wallet des Erwerbers zugeordnet, der Kaufpreis der Wallet des Veräußerers. Die Transaktion wird für gewöhnlich über digitale Plattformen abgewickelt, für die die Plattformen Transaktionsgebühren v...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 8 Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Aufzeichnungen auf Papier oder mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme müssen unveränderbar sein. Jede Änderung muss für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar sein. Technische Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen wie Kassendaten, sind im Rahmen von Maßnahmen der Außenprüfung immer schwerer oder nur mit hohem Aufwand feststellbar. Die bisher bestehenden ...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 5): Krypt... / 2. EuGH = Umsatzsteuerbefreiung

Der Umtausch konventioneller Währungen in Krypto-Währungen und umgekehrt ist jedoch – nach Auffassung der EuGH – nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL von der Mehrwertsteuer befreit.[16] Nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL sind Umsätze, die sich u.a. auf Devisen, Banknoten und Münzen beziehen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, von der Steuer befreit. Diese Steue...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 5): Krypt... / 1. Mining

Mining[3] bezeichnet das "Schürfen" neuer Coins nach dem Proof-of-Work-Verfahren (PoW). Hier erfolgt die Validierung – vereinfacht gesagt – dadurch, dass innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls eine bestimmte Zufallszahl gefunden werden muss, die sich mit jedem neuen Intervall ändert. Dies geschieht durch Ausprobieren. Um in kurzer Zeit möglichst viele Zahlenkombination du...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 5): Krypt... / 3. Pools

Die Anforderungen an Rechenleistung bzw. Anzahl der einzusetzenden Coins sind mittlerweile extrem hoch. Für einen einzelnen Netzwerkteilnehmer besteht keine realistische Chance mehr, eine Transaktion zu validieren. Vor diesem Hintergrund schließen sich Netzwerkteilnehmer regelmäßig zu Mining-/Staking-Pools zusammen. Zu diesem Zweck stellen die Netzwerkteilnehmer (Delegatoren...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 5): Krypt... / 3. BMF schließt sich EuGH an

Das BMF hat sich der Auffassung des EuGH mit dem Schreiben vom 27.2.2018[17] angeschlossen und die nationale Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG richtlinienkonform ausgelegt. Bei dem Umtausch von konventionellen Währungen in Krypto-Währungen – und umgekehrt – handelt es sich nach dem BMF folglich um eine steuerbare sonstige Leistung, die im Rahmen einer richtlinienko...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 5): Krypt... / 1. Einordnung als Zahlungsmittel

Jedenfalls Currency Token (z.B. BTC) sieht das BMF als Zahlungsmittel im umsatzsteuerlichen Sinne an. Gemäß Abschnitt 4.8.3 Abs. 3a UStAE werden virtuelle Währungen sogar ausdrücklich den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt, soweit virtuelle Währungen von den an der Transaktion Beteiligten als alternatives vertragliches und unmittelbares Zahlungsmittel akzeptiert wor...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 5): Krypt... / II. Blockerstellung (Mining/Forging/Staking)

Kennzeichnend für die Blockchain-Technologie ist das Fehlen traditioneller Finanzintermediäre wie Banken oder Börsen.[2] Die Ausführung der Transaktionen – die Validierung – erfolgt durch das Netzwerk selbst. Abhängig vom Verfahren geschieht dies entweder durch Rechenleistung, wie beim Mining (dazu unter 1.), oder durch Sperrung von Token, wie beim Forging/Staking (dazu unter ...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 5): Krypt... / V. NFTs

NFT[21] steht für Non-Fungible-Token, also nicht austauschbare Token.[22] Anders als fungible Token, wie z.B. Currency Token, sind NFTs nicht teilbar,[23] sondern einzigartig. Vereinfacht gesagt geht es bei NFTs um die "Verbriefung" von Rechten an einem bestimmten (digitalen oder analogen)[24] Gegenstand über die Blockchain. Zu Beginn standen hier vor allem digitale Kunstwer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.12.2 Bewertungseinheiten bei Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken, Abs. 1a

Rz. 143 Bei Termingeschäften, die der Kurssicherung dienen ("geschlossene Positionen"; Hedges), ist die wesentliche Frage, ob das Kurssicherungsgeschäft mit dem gesicherten Geschäft bzw. Wirtschaftsgut hinsichtlich der Bewertung des Kursrisikos (Währungsrisikos) zu einer "Bewertungseinheit" zusammengefasst werden kann. Geschieht dies nicht, führen Kursänderungen nach dem Imp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.2 Steuerliche Nichtberücksichtigung der (angeschafften) Drohverlustrückstellung (§ 5 Abs. 7 EStG)

Rz. 447 Steuerlich dürfen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nach § 5 Abs. 4a EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden, nicht gebildet werden. Diese Vorschrift wurde durch G. v. 29.10.1997 eingeführt.[1] Rz. 448 Die steuerliche Nichtberücksichtigung der Drohverlustrückstellung bedeutet eine Abweichung von der Handelsbilanz und dami...mehr

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Flüssige Mittel in Buchführ... / 3.4.1 Technische Verordnung und Verfahrensrichtlinien

Rz. 20 Weitergehende Regelungen insbesondere zur konkreten Festlegung von Erfordernissen der technischen Sicherheitseinrichtung, zu Datenformaten und -inhalten sowie zum Melde- und Antragsverfahren sind in der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und in dem Anwendungserlass zu § 146a AO festgelegt. Der Anwendungserlass des BMF zu § 146a AO v. 30.6.2023[1] behandelt folgend...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Umschreibung der Ergebnisverwendung

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 KapG sind rechtlich selbständige juristische Personen, bei denen die Kap.-Geber losgelöst vom eigentlichen unternehmerischen Geschehen ihre Mitwirkungsrechte grds. nur über die Gesellschafterversammlungen wahrnehmen (können). Die geschäftlichen Aktivitäten werden von Organen wahrgenommen, die nicht mit den Kap.-Gebern identisch sein müssen (Fr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Bedeutung latenter Steuern in der Bilanzierungspraxis

Rn. 750 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Steuerlatenzen nach § 274 wurden während des Gesetzgebungsprozesses und nach Inkrafttreten des BilMoG kontrovers diskutiert. Denn die HGB-Bilanzierungspraxis im JA, in welcher latente Steuern vormals kaum eine Rolle gespielt hatten (vgl. Herzig/Vossel, BB 2009, S. 1174), sah sich einer Vorschrift gegenüber, die durch Anwendung des Temporary-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zeitliche und sachliche Zuordnung der Aufwendungen und Erträge

Rn. 32 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 In § 252 Abs. 1 Nr. 5 wird die verursachungsgerechte Zuordnung der Aufwendungen und Erträge "unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß" gefordert (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 107ff.). Der Grundsatz der Periodenabgrenzung ist dabei in engem Zusammenhang mit der Auslegung des Realisations- und Imparitätsprinzi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Risikomanagementziele und -methoden

Rn. 145 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Finanzrisikobericht ist nicht nur auf die Risiken aus Finanzinstrumenten, sondern auch auf die diesbezüglichen Risikomanagementziele und -methoden des UN einschließlich seiner Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die i. R.d. Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden, einzugehen (vgl. § 289 Abs. 2 Sa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bilanzielle Behandlung von Sicherungsgeschäften und geschlossenen Positionen

Rn. 199 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Dienen Optionen nachweislich der Absicherung von Bilanzpositionen, schwebenden Geschäften oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen und liegen die weiteren Voraussetzungen des § 254 vor, dann hat sich die bilanzielle Abbildung an den Regeln zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten zu orientieren (vgl. hierzu nur Beck Bil-Kom...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rn. 107 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 5 schreibt vor, dass "Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs [...] unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß zu berücksichtigen" sind. Damit beinhaltet Nr. 5 zwei Teilaspekte: Die Periodisierung von Zahlungen statt einer Zahlungsrechnung (Periodisierungsprinzip im eigentlichen Sinne) u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 80 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Forderungspositionen zeichnen sich durch eine Berücksichtigung der bereits im Zusammenhang mit dem Finanz-AV angesprochenen Unterteilung in verbundene UN und UN, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, aus (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff.). Hinsichtlich der Abgrenzung dieser Begriffe wird auf o. g. Ausführungen verwiesen. Das Bilanz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeine Grundsätze

Rn. 190 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das in internationalen Abschlüssen dominierende Temporary-Konzept fordert, dass latente Steuern entsprechend dem Ausweis des zugrunde liegenden Sachverhalts zu erfassen sind (vgl. IAS 12.61A). Dies impliziert bspw., dass latente Steuern auf nach IFRS erfolgsneutral im EK erfasste Wertänderungen (z. B. eines Finanzinstruments nach IFRS 9) ebe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 225 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift des § 268 Abs. 7 basiert auf Art. 16 Abs. 1 lit. d) der Bilanz-R (zuvor: Art. 14 der 4. EG-R). Besagte R wurde schließlich durch das BilRUG in deutsches Recht transformiert. Konkret sind die sich daraus ergebenden – gegenüber der alten Rechtslage unionsrechtskonform geänderten bzw. ergänzten – Pflichten von KapG, PersG i. S. d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Darstellung von Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage

Rn. 68 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Darstellung des Geschäftsverlaufs ist eine vergangenheitsorientierte und zeitraumbezogene Berichterstattung. Sie muss erkennen lassen, ob die Geschäftsentwicklung aus Sicht der UN-Leitung insgesamt günstig oder ungünstig verlaufen ist (vgl. DRS 20.58). Als Beurteilungsmaßstab können dabei die Geschäftsentwicklung des VJ, die Entwicklung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Konzeption als Korrekturposten zum Eigenkapital

Rn. 188 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der aktivisch auszuweisende Fehlbetrag stellt eine rein rechnerische Korrekturgröße zum EK dar, die sich ergibt, wenn die Summe sämtlicher EK-Posten i. S. v. § 266 Abs. 3 A. negativ ist (vgl. grundlegend dazu auch Küting/Grau, DB 2014, S. 729ff.). Er weist eindeutig nicht den Charakter eines VG auf und kann diesen Charakter auch nicht in Abh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 321–328 kommentiert von Dyck/Hayn/Knop, W./Küting, P./Lorson/Scholz, S.)

Rn. 321 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach IAS 1.10(c) respektive ED/2019/7.10(c) hat ein vollständiger IFRS-Abschluss stets eine EK-Veränderungsrechnung zu umfassen. Diese muss ihrerseits nach IAS 1.106 (ED/2019/7.89) folgende Informationen enthalten: Gesamtergebnis der Berichtsperiode; Auswirkungen rückwirkender Anwendungen oder Anpassungen nach IAS 8 für sämtliche EK-Komponente...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bilanzierung bei der Gesellschaft

Rn. 570 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die bilanzielle Erfassung eines durch den Gesellschafter gewährten Vermögensvorteils im JA der empfangenden Gesellschaft setzt einen einlagefähigen VG voraus. Zum einen erfüllen Bareinlagen unzweifelhaft die Aktivierungskriterien. Zudem werden sie im handels- und steuerrechtlichen JA dem Grunde und der Höhe nach grds. im Gleichlauf angesetzt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzierung dem Grunde nach

Rn. 610 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Obwohl weitestgehend Einigkeit darin besteht, dass Rückstellungen für passive latente Steuern Verbindlichkeitsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 darstellen, ist der Umfang der Bilanzierung dem Grunde nach streitig (vgl. Pollanz, DStR 2013, S. 58 (61); Pöschke, NZG 2013, S. 646 (647)). Der Gesetzgeber spricht in der RegB zum BilMoG (vgl...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wirtschaftliches Eigentum an zur Sicherheit übereigneten Aktien

Leitsatz 1. Zur Sicherheit übereignete Aktien sind dem Sicherungsnehmer als Inhaber der Aktien zuzurechnen, wenn dieser die wesentlichen mit den Aktien verbundenen Rechte (insbesondere Veräußerung und Ausübung von Stimmrechten) rechtlich und tatsächlich ab dem Eigentumsübergang unabhängig vom Eintritt eines Sicherungsfalls ausüben kann. 2. Bei der Prüfung der steuerlichen Zurechnung von Wirtschaftsgütern nach § 39 der Abgabenordnung (AO) ist zu prüfen, wem die wesentlichen mit dem Vollrecht an Akt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.2 Grundaufzeichnungen/Kassensicherungsverordnung

Jeder Geschäftsvorfall oder sonstiger Vorgang muss durch das elektronische Aufzeichnungssystem erfasst und als einzelne, eigenständige Transaktion gestartet werden (Protokollierung digitaler Grundaufzeichnungen).[1] Das Protokoll hat folgende Daten zu enthalten:[2] Zeitpunkt des Beginns des Vorgangs Eindeutige und fortlaufende Transaktionsnummer Art des Vorgangs Sämtliche Daten ...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Anwendungsbereich für Geldwäschepflichten

Rz. 24 Bestimmte notarielle Verfahren und Geschäfte des Notars fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) mit der Folge, dass die Stellung des Notars als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG greift. Dies ist besonders beim Immobilienkaufvertrag bedeutsam und der Fall. Rz. 25 Für den Anwalt...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 6. Ermittlung eines wirtschaftlich Berechtigten i.S.d. GwG

Rz. 54 Wirtschaftlich Berechtigte (§ 3 GwG) sind immer natürliche Personen, in deren Eigentum oder Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung letztlich die Vereinbarung durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung begründet wird. Rz. 55 Wirtschaftlich Berechtigte bei juristischen Personen sowie rechtsfähigen Stiftungen und be...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 1. Gelistete Risikoländer

Rz. 40 Die EU listet Drittländer mit einem hohen Risiko für Geldwäsche und andere Straftaten auf. Stellt der Notar fest, dass ein in einem dort aufgelisteten Drittland ansässig ist oder einen gleichermaßen engen Bezug zu dem Drittland aufweist, kann die Abgabe einer Verdachtsmeldung nach § 43 GwG in Betracht komme...mehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / C. Geldwäschegesetz

Rz. 6 Selbstverständlich dürfen Notare sich nicht an strafbaren Handlungen wie Geldwäsche (§ 261 StGB) beteiligen. Der Notar ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG ein Verpflichteter im Sinne des Geldwäschegesetzes bei bestimmten Rechtsgeschäften, für die das GwG einschlägig ist, z.B. wenn er einen Immobilienkaufvertrag entwirft, beurkundet und/oder eine Kaufpreisverwahrung hierzu d...mehr

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§ 2 Der transparente Grunds... / A. Allgemeines

Rz. 1 Damit eine Immobilie aus dem Eigentum des Verkäufers in das rechtliche Eigentum des Käufers wechseln kann, hat zuvor zum Schutz der Vertragsparteien die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages und zwingend die der Auflassung zu erfolgen. Für die Beteiligten eines Kaufvertrages ist es von Bedeutung, dass sie die Inhalte ihres notariellen Vertrages nicht ausschließlich ...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / aa) Vorderseite

Rz. 51 Zur Erleichterung der Arbeitsabläufe zwischen Notar und Mitarbeiter hat der Autor einen Verfügungs- und Organisationsbogen entwickelt. Auf lediglich einer DIN A4-Seite kann er nützlich sein, weil die Meldetatbestände prägnant und übersichtlich erkennbar sind und der Bogen zur Dokumentation von Meldungen oder Nichtmeldungen dient. Rz. 52 Muster in Ihr Textverarbeitungsp...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 8. Verschulden und Kausalität, Schaden

Rz. 60 Verletzt der Anwalt eine Pflicht aus dem Mandatsverhältnis, kann der aufgrund dessen zu Schaden gekommene Mandant seinen Anwalt aus § 280 Abs. 1 BGB [242] (Haftung wegen Pflichtverletzung) auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. In einem arbeitsteiligen Büro kann der Anwalt nicht jede Tätigkeit selbst ausführen, die mit der Bearbeitung des Mandats verbunden ist. Er bedie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Beurkundungsbedürfnis, Neutralität des Notars, Präzision

Rz. 2 Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum) ist für jede Vertragspartei ein Rechtsgeschäft von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Sowohl die Immobilie als auch der Kaufpreis dafür sind Hauptleistungen mit einem hohen Wert, die ausgetauscht werden. Rz. 3 Käufer benötigen häufig eine F...mehr

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V / 55 V-Mann in der Hauptverhandlung [Rdn 4030]

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§ 24 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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V / 52 Verwertung der Erkenntnisse eines (gesperrten) V-Mannes [Rdn 3966]

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.5.3 Transaktionen unter gemeinsamer Kontrolle

Rz. 450 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Transaktionen unter gemeinsamer Kontrolle handelt es sich um Unternehmenszusammenschlüsse, im Zuge derer dieselben Personen vor und im Anschluss an die Transaktion wegen vertraglicher Abmachungen die Kontrolle über ein bzw. mehrere beteiligte Unternehmen ausüben. Dies steht unter der Voraussetzung, dass die Kontrolle nicht vorübergehend ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.2.2.2 Transaktionen mit Barausgleich

Rz. 146 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich sieht IFRS 2.30 entsprechend der Gläubigerposition der Vergütungsempfänger eine Gegenbuchung im Fremdkapital vor. Die unsichere Zahlungsverpflichtung ist durch Bildung einer Rückstellung zu erfassen und im Zeitablauf unter Berücksichtigung neuer Informationen anzupassen. Soweit ers...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.3.1.1 Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

Rz. 150 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird bei einer anteilsbasierten Vergütungstransaktion von einer wertmäßig ausgeglichenen Transaktion ausgegangen, kann sich die bilanzielle Bewertung der resultierenden Positionen in Bilanz und GuV prinzipiell sowohl am Wert der empfangenen Güter oder Dienstleistungen als auch am Wert der hingegebenen Vergütung orientieren. In IFRS 2.10 wird...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.2.2.3 Transaktionen mit Erfüllungswahlrecht

Rz. 148 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Erfüllungswahlrecht hat das IASB mit IFRS 2.34–.43 differenzierte Regeln aufgestellt. Zentrales Unterscheidungskriterium ist dabei das Vorliegen einer Zahlungsverpflichtung des Unternehmens. Wenn der Vergütungsempfänger die Art der Inanspruchnahme selbst wählen darf, ist nach IFRS 2.35 stets vo...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.2.2.1 Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

Rz. 142 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die bilanzielle Erfassung der empfangenen Leistung durch Aktivierung eines Vermögenswerts bzw. durch eine direkte Aufwandsbuchung erfordert eine passivseitige Gegenbuchung. Nach IFRS 2.7 ist diese entsprechend der Rechtsposition, in die der Vergütungsempfänger versetzt wird, entweder im Eigen- oder im Fremdkapital vorzunehmen. Bei anteilsbas...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.3.1.2 Transaktionen mit Barausgleich

Rz. 155 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich verzichtet das IASB darauf, eine direkte Bewertung der erhaltenen Güter oder Dienstleistungen zu fordern. In IFRS 2.30 wird festgelegt, dass bereits zu Beginn die gleichzeitig mit dem Erhalt der Güter oder Dienstleistungen eingegangene unsichere Verbindlichkeit zu bewerten ist. Im ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.3.10 Sale-and-lease-back-Transaktionen

1.2.3.10.1 Vorbemerkungen Rz. 164 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sale-and-lease-back-Transaktionen (SALB-Transaktionen) vereinen bereits nach der Begriffsbestimmung des Standards zwei verschiedene Sachverhalte: einen Verkaufsvorgang und eine Leasingvereinbarung, die zweistufig zu beurteilen sind.[1] Der Verkäufer agiert auf Basis der Rückleasingvereinbarung als Leasingnehmer und d...mehr