Fachbeiträge & Kommentare zu Student

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Student: Beschäftigte Stude... / 5 Studienaufnahme während einer Beschäftigung

Für Arbeitnehmer tritt mit der Aufnahme eines Studiums Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein, wenn das Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen des Studiums angepasst wird (Werkstudentenprinzip/Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 20 Stunden).[1] Die Rentenversicherungspflicht besteht hingegen fort. Video: U...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 3 Übernahme der Studiengebühren durch Arbeitgeber

Heutzutage werden viele Ausbildungen in Kombination mit einem Studium angeboten. Bezeichnet werden diese Ausbildungsgänge als duales Studium. Dieses Ausbildungssystem ist gekennzeichnet durch ein Hochschulstudium mit fest integrierten Praxiseinsätzen in Unternehmen. Daneben gibt es aber auch eine Vielzahl von bereits ausgebildeten, im Beruf stehenden Arbeitnehmern, die ein S...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 3.3 Aufzeichnungs- und Nachweispflicht

Der Arbeitgeber hat in beiden Fällen auf der ihm vom Arbeitnehmer zur Kostenübernahme vorgelegten Originalrechnung die Kostenübernahme sowie deren Höhe anzugeben. Eine Kopie der Originalrechnung ist als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[1]mehr

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Student: Befristete Beschäf... / Zusammenfassung

Überblick Studenten unterliegen in einer zeitlich befristet ausgeübten Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Versicherungs- und Beitragspflicht als Arbeitnehmer. Die Versicherungspflicht ist unter anderem davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt die Beschäftigung durchgeführt wird: In oder außerhalb der Semesterferien? Auch die Vorbeschäftigungszeiten müssen i...mehr

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Student: Befristete Beschäf... / 2 Befristete, aber nicht kurzfristige Beschäftigungen

Für Studenten, die eine befristete Beschäftigung ausüben, die nicht die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung[1] erfüllt, gilt: Diese Studenten sind in ihrer Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn es sich lediglich um eine Nebenbeschäftigung handelt, weil das Studium die Zeit und Arbeitskraft der betreffenden Person überwiegend ...mehr

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Student: Befristete Beschäf... / Sozialversicherung

1 Kurzfristige Beschäftigungen Für alle Studenten besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn deren Beschäftigung auf bis zu 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet ist.[1] Ob die Beschäftigung während der Vorlesungszeit oder während der Semesterferien ausgeübt wird, hat für die Beurteilung de...mehr

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Student: Befristete Beschäf... / 1 Kurzfristige Beschäftigungen

Für alle Studenten besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn deren Beschäftigung auf bis zu 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet ist.[1] Ob die Beschäftigung während der Vorlesungszeit oder während der Semesterferien ausgeübt wird, hat für die Beurteilung der Kurzfristigkeit keine Bedeut...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 3.2 Berufsbegleitendes Studium

Ein berufsbegleitendes Studium kann im Einzelfall als berufliche Fort- und Weiterbildungsleistung des Arbeitgebers anzusehen sein, wenn es die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb erhöhen soll.[1] Die Übernahme der Studiengebühren führt dann nicht zu Arbeitslohn, weil die Maßnahme im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird. Für die...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.4 Mehrfachbeschäftigung von Studenten

Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von mehrfachbeschäftigten Studenten sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten.[1]mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.2 Vorteile für Studenten

Auch für den Studenten selbst kann eine Werkstudententätigkeit gegenüber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorteilhaft sein. Im Regelfall fällt bei einer Beschäftigung mit einem Maximalentgelt von ca. 862,25 EUR im Monat keine Einkommensteuer an, wenn der Student nicht verheiratet ist und nicht über sonstige nennenswerte Einkünfte verfügt. Die Jahreseinkünfte aus die...mehr

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Student: Befristete Beschäf... / 2.3 Anwendung der 26-Wochen-Regelung

Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden dürfen im Laufe eines Jahres nicht mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ausmachen, um das Werkstudentenprivileg anwenden zu dürfen. Die zeitliche Begrenzung wird nur noch angewendet, wenn die Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des Werkstudentenprivilegs dem Grunde nach einzuräumen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befreiung von der Versicher... / 1.7 Studenten/Praktikanten

Wer durch die Einschreibung als Student oder durch die Aufnahme einer in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebenen berufspraktischen Tätigkeit[1] krankenversicherungspflichtig wird, wird auf seinen Antrag von dieser Versicherungspflicht befreit. Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht auf Antrag ist ausgeschlossen, wenn unmittelbar vor Eintritt der Krankenver...mehr

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Student: Befristete Beschäf... / 1.1 Überschreiten der Zeitgrenzen

Wird der Zeitraum von 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen wider Erwarten überschritten, tritt Versicherungspflicht ab dem Zeitpunkt des Überschreitens ein. Stellt sich bereits im Laufe der Beschäftigung heraus, dass sie länger als 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage dauern wird, so beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag, an dem das Überschreiten des Zeitraums bekannt wird. Für die...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / Sozialversicherung

1 Versicherungsfreiheit aufgrund allgemeiner Regelungen Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Studentenjobs ist zunächst nach den allgemeinen – d. h. für alle Arbeitnehmer geltenden – Regelungen vorzunehmen. Versicherungsfreiheit liegt danach vor, wenn die Beschäftigung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung oder einer kurzfristigen Beschäftigung ausgeübt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungsrecht... / 3 Folgen einer hauptberuflichen Selbstständigkeit in der Kranken- und Pflegeversicherung

Selbstständige sind nicht krankenversicherungspflichtig.[1] Das Ausüben einer hauptberuflichen Selbstständigkeit hat zur Folge, dass weder aufgrund des Studiums noch aufgrund einer Beschäftigung Kranken- und Pflegeversicherungspflicht eintritt. Sofern unmittelbar vor Aufnahme der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat, kan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Befristete Beschäf... / 2.2 Arbeitszeit mehr als 20 Wochenstunden

Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden und liegt keine kurzfristige Beschäftigung vor, kommt Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht: Die Beschäftigung muss ganz oder teilweise an den Wochenenden, in den Abend- oder Nachtstunden ode...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Prüf-Reihenfolge b... / 1 Versicherungsfreiheit aufgrund allgemeiner Regelungen

Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Studentenjobs ist zunächst nach den allgemeinen – d. h. für alle Arbeitnehmer geltenden – Regelungen vorzunehmen. Versicherungsfreiheit liegt danach vor, wenn die Beschäftigung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung oder einer kurzfristigen Beschäftigung ausgeübt wird. 1.1 Student ist geringfügig entlohnt beschäftigt De...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungsrecht... / Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Beurteilung durch SV-Träger Wenn Firmen einen Studenten einstellen, ist dessen versicherungsrechtlicher Status festzustellen. Eine falsche Beurteilung kann für das Unternehmen im Rahmen der nächsten Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger zu Beanstandungen und entsprechenden Beitragsnachforderungen führen. Für eine verbindliche Klärung si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 2 Minijob

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt ab dem 1.2.2024 eine unbefristete Beschäftigung aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden. Als monatliches Arbeitsentgelt sind gleichbleibend 530 EUR vereinbart. Ein Anspruch auf Sonderzahlungen besteht nicht. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Es handelt sich um eine geringfügig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.3 Studenten an ausländischen Hochschulen

Auch bei Studenten, die während eines Auslandsstudiums ihre Krankenversicherung freiwillig fortsetzen, können die Beiträge nach den o. g. Kriterien bemessen werden.[1] Voraussetzung ist, dass es sich bei der ausländischen Hochschule um eine staatliche oder staatlich anerkannte Institution dieses Staates handelt. Nach der Gesetzesbegründung sind Studenten, die an staatlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 2.3.3 Einkommensgrenze bei Studenten

Bei der Feststellung des Gesamteinkommens im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung von Studenten, die eine mehr als geringfügige, aber nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V versicherungsfreie Beschäftigung ausüben (Werkstudenten), ist ebenfalls die allgemeine Einkommensgrenze des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Halbsatz 1 SGB V zu beachten. Bei einer auf Dauer angel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler

1 Studenten 1.1 Sozialversicherungspflicht Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, unterliegen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn Studenten beschäftigt werden. Versicherungsfreiheit kann – wie bei anderen Arbeitnehmern auch – bestehen, wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 3.6 Beiträge aus Rente etc. für pflichtversicherte Studenten und Praktikanten

Pflichtversicherte Studenten und Praktikanten haben ebenfalls Beiträge aus (Waisen-) Renten und Versorgungsbezügen sowie Arbeitseinkommen zu zahlen. Allerdings ist die Zahlung der Beiträge für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen auf den Teil dieser Einnahmen beschränkt, der die Beitragsbemessungsgrundlage für die Krankenversicherung der Studenten (seit 1.10.2022 812 EUR) ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1 Studenten

1.1 Sozialversicherungspflicht Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, unterliegen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn Studenten beschäftigt werden. Versicherungsfreiheit kann – wie bei anderen Arbeitnehmern auch – bestehen, wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Das für die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 3 Studenten

An staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschriebene Studenten sind versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht ist jedoch auf das Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird, begrenzt. Zu den Hochschulen gehören u. a. Universitäten und Fachhochschulen. Hinweis Versicherungspflicht in allen dualen Studiengängen Teilnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.3 Studenten und Fachschüler

Grundsätzlich krankenversicherungsfrei sind ordentlich Studierende[1] – ggf. auch während eines Zweitstudiums – sowie Fachschüler in einer nebenher gegen Entgelt ausgeübten Beschäftigung[2], nicht aber Schüler von allgemeinbildenden Schulen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.5 Steuerrechtliche Behandlung

Steuerrechtlich sind Studenten immer Arbeitnehmer, gleichgültig ob sie über einen längeren Zeitraum in geringem Umfang, während den Semesterferien im Vollerwerb oder im Rahmen eines Praktikums gegen Vergütung beschäftigt sind. Ihr Arbeitslohn unterliegt deshalb dem Lohnsteuerabzug nach allgemeinen Grundsätzen. Handelt es sich um eine – im Sinne des Steuerrechts – kurzfristig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 4.1 Studenten

Für Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen besteht die Möglichkeit, sich zu Studienbeginn auf Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen.[1] Dem Antrag wird von der Krankenkasse nur stattgegeben, wenn der Abschluss einer privaten Krankenversicherung nachgewiesen wird. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Wer im Laufe d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.4 Studenten an inländischen Hochschulen/Examenskandidaten

Die Mindestbemessungsgrundlage nach § 240 Abs. 4 Satz 7 SGB V für Fachschüler und Berufsfachschüler gilt nicht für freiwillig versicherte Studenten bei einem Studium im Inland oder Examenskandidaten. Bei diesem Personenkreis ist die allgemeine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage des § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V maßgebend. Infolgedessen beträgt die Mindestbeitragsbemessungsgrundl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.1 Sozialversicherungspflicht

Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, unterliegen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn Studenten beschäftigt werden. Versicherungsfreiheit kann – wie bei anderen Arbeitnehmern auch – bestehen, wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Das für die Kranken-, Pflege- und Arbeits...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 4 Beschäftigung mit wöchentlicher Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt vom 1.3. an eine unbefristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 900 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 17 Stunden. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Da die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet, besteht in der Beschäftigung im Rahmen des We...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 5 Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze, Arbeit in den Abend- und Nachtstunden und am Wochenende, befristete Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt ab 1.2. eine bis zum 30.6. (= 5 Monate) befristete Beschäftigung an 24 Stunden wöchentlich aus. Davon arbeitet er von montags bis donnerstags jeweils am Vormittag 4 Stunden. Die verbleibenden 8 Stunden arbeitet er am Wochenende. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 1.700 EUR. Der Student übt erstmalig einen Studentenjob aus. Wie i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 3 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt eine vom 1.2. bis zum 31.3. (= 2 Monate) befristete Beschäftigung aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags). Als monatliches Arbeitsentgelt sind 2.200 EUR vereinbart. Zuvor hat der Student noch keine Beschäftigung während des Studiums ausgeübt. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.5 Weitere Einkünfte von Schülern/Fachschülern/Studenten

Soweit der Versicherte sonstige Einnahmen bezieht, sind diese ebenfalls beitragspflichtig, denn auch für eine Beitragsbemessung, für die die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Fachschüler und Berufsfachschüler nach § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V maßgebend ist, gilt der Grundsatz der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Erreichen die sonstigen Einnahmen ni...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 7 Befristete Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze, Arbeit in den Abend- und Nachtstunden

Sachverhalt Ein Student übt seit 1.4. eine unbefristete Beschäftigung an 20 Stunden wöchentlich aus. Er arbeitet von Montag bis Freitag tagsüber jeweils 4 Stunden täglich. Im Rahmen des Werkstudentenprivilegs besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Er vereinbart mit seinem Arbeitgeber, vom 10.6. bis voraussichtlich 31.7. desselben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsfreie Be... / 3.4 Studenten/Praktikanten

Versicherungsfreiheit besteht auch für Personen, die während ihres Studiums ein Praktikum[1] ableisten, das in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.[2] Praktikanten, die ein nicht vorgeschriebenes Praktikum (Vor- bzw. Nachpraktikum oder Zwischenpraktikum) ableisten, sind nur versicherungsfrei, wenn das Praktikum die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.4 Praktikum

Handelt es sich bei der Tätigkeit des Studenten demgegenüber um eine solche, die in erster Linie dazu dient, berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, oder stellt die Tätigkeit einen notwendigen Bestandteil eines Studiums dar, so handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Praktikum. In diesen Fällen ist durch § 19 BBiG das Berufsbi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Pauschalbeiträge / 2.3 Studenten

Der Pauschalbeitrag ist auch für Studenten zu zahlen, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gegen ein monatliches Entgelt von bis zu 538 EUR ausüben und gesetzlich krankenversichert sind. Dies gilt auch dann, wenn die studentische Beschäftigung neben der Krankenversicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit (auch) dem Grunde nach die Voraussetzungen für die Krankenversich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.3 Arbeitnehmerrechte

Studenten haben während ihrer Beschäftigung, die in aller Regel typischerweise im Rahmen von Arbeitsverhältnissen verrichtet wird, die gleichen Rechte und Pflichten wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Sie dürfen entsprechend § 4 Abs. 1 TzBfG auch nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet u. a., dass sie entsprechend ihrer Tätigkeit einzu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 6 Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze, Arbeit in den Abend- und Nachtstunden und am Wochenende, unbefristete Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt ab 1.4. eine unbefristete Beschäftigung an 24 Stunden wöchentlich aus. Davon arbeitet er von montags bis donnerstags jeweils am Vormittag 4 Stunden. Die verbleibenden 8 Stunden arbeitet er am Wochenende. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 1.800 EUR. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 8 Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze in den Semesterferien

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt vom 1.1. an eine unbefristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 1.400 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Während der Semesterferien beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden, das Arbeitsentgelt 2.800 EUR. Semesterferien sind in der Zeit vom 11.2. bis 17.4. und vom 29.7. bis 8....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 9 Befristete Beschäftigungen ausschließlich in den Semesterferien

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt während der Semesterferien vom 13.2. bis 13.4. und vom 5.8. bis 8.10. jeweils eine im Voraus auf diese Zeiträume befristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 2.200 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags jeweils 8 Stunden). Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 11 Befristete Beschäftigungen ohne Werkstudentenprivileg mit Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: In allen Beschäf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 10 Befristete Beschäftigung mit Werkstudentenprivileg und Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: In allen Beschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsfreie Be... / 1.1 Wirkung auf weitere Beschäftigungen

Die genannten Personenkreise sind auch dann versicherungsfrei, wenn sie neben ihrer versicherungsfreien Beschäftigung eine weitere, an sich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.[1] Das gilt nur eingeschränkt für Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben. Arbeitet ein Student in allen Beschäftigungen zusammengerechnet mehr als 20 Stunden in der W...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 3 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum über 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein 24 Jahre alter Student übt ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 700 EUR, die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden. Das Praktikum ist auf 6 Monate befristet. Der Student ist über seinen Vater in dessen gesetzlicher Krankenkasse familienversichert. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.2 Duale Studiengänge

Duale Studiengänge werden i. d. R. von Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen bzw. Betrieben angeboten. Sie beinhalten anders als herkömmliche Studiengänge neben den theoretischen Lernphasen einen hohen Anteil an Lernphasen in betrieblicher Praxis. Die Studiengänge vereinigen im Grundsatz die Ausbildung an einer Fachhochschule mit einem Fachhochschulabschluss entwede...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 2 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bis 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein Student (30 Jahre alt) übt – befristet auf 5 Monate – ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 300 EUR. Er ist freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das vorgeschriebene Zwisch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 2.3 Schulpraktika

2.3.1 Schnupperwochen Während der Schulzeit an allgemeinbildenden Schulen wird häufig ein Praktikum (meistens 1 bis 2 Wochen) bei privaten oder staatlichen Arbeitgebern durchgeführt. Durch dieses Praktikum kommt kein Arbeitsverhältnis zustande. Als Beschäftigung gelten solche Praktika ebenfalls nicht, da während dieser "Schnupperwochen" keine beruflichen Kenntnisse, Fertigkei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 2 Schüler

2.1 Rechtsstatus Für mehr als geringfügige Beschäftigungen, die von Schülern allgemeinbildender Schulen ausgeübt werden, sind die Regelungen über die versicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitnehmern anzuwenden. Danach sind diese Beschäftigungen grundsätzlich kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig. Versicherungsfreiheit kann nur bestehen, wenn die Beschäftigun...mehr