Fachbeiträge & Kommentare zu Student

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungsrecht... / Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Beurteilung durch SV-Träger Wenn Firmen einen Studenten einstellen, ist dessen versicherungsrechtlicher Status festzustellen. Eine falsche Beurteilung kann für das Unternehmen im Rahmen der nächsten Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger zu Beanstandungen und entsprechenden Beitragsnachforderungen führen. Für eine verbindliche Klärung si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Prüf-Reihenfolge b... / Sozialversicherung

1 Versicherungsfreiheit aufgrund allgemeiner Regelungen Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Studentenjobs ist zunächst nach den allgemeinen – d. h. für alle Arbeitnehmer geltenden – Regelungen vorzunehmen. Versicherungsfreiheit liegt danach vor, wenn die Beschäftigung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung oder einer kurzfristigen Beschäftigung ausgeübt ...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 1 Versicherungsfreiheit aufgrund allgemeiner Regelungen

Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Studentenjobs ist zunächst nach den allgemeinen – d. h. für alle Arbeitnehmer geltenden – Regelungen vorzunehmen. Versicherungsfreiheit liegt danach vor, wenn die Beschäftigung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung oder einer kurzfristigen Beschäftigung ausgeübt wird. 1.1 Student ist geringfügig entlohnt beschäftigt De...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungsrecht... / 3 Folgen einer hauptberuflichen Selbstständigkeit in der Kranken- und Pflegeversicherung

Selbstständige sind nicht krankenversicherungspflichtig.[1] Das Ausüben einer hauptberuflichen Selbstständigkeit hat zur Folge, dass weder aufgrund des Studiums noch aufgrund einer Beschäftigung Kranken- und Pflegeversicherungspflicht eintritt. Sofern unmittelbar vor Aufnahme der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat, kan...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 2 Minijob

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt ab dem 1.2.2024 eine unbefristete Beschäftigung aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden. Als monatliches Arbeitsentgelt sind gleichbleibend 530 EUR vereinbart. Ein Anspruch auf Sonderzahlungen besteht nicht. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Es handelt sich um eine geringfügig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 2.3.3 Einkommensgrenze bei Studenten

Bei der Feststellung des Gesamteinkommens im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung von Studenten, die eine mehr als geringfügige, aber nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V versicherungsfreie Beschäftigung ausüben (Werkstudenten), ist ebenfalls die allgemeine Einkommensgrenze des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Halbsatz 1 SGB V zu beachten. Bei einer auf Dauer angel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler

1 Studenten 1.1 Sozialversicherungspflicht Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, unterliegen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn Studenten beschäftigt werden. Versicherungsfreiheit kann – wie bei anderen Arbeitnehmern auch – bestehen, wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 3.6 Beiträge aus Rente etc. für pflichtversicherte Studenten und Praktikanten

Pflichtversicherte Studenten und Praktikanten haben ebenfalls Beiträge aus (Waisen-) Renten und Versorgungsbezügen sowie Arbeitseinkommen zu zahlen. Allerdings ist die Zahlung der Beiträge für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen auf den Teil dieser Einnahmen beschränkt, der die Beitragsbemessungsgrundlage für die Krankenversicherung der Studenten (seit 1.10.2022 812 EUR) ...mehr

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Studenten, Schüler / 1 Studenten

1.1 Sozialversicherungspflicht Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, unterliegen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn Studenten beschäftigt werden. Versicherungsfreiheit kann – wie bei anderen Arbeitnehmern auch – bestehen, wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Das für die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 3 Studenten

An staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschriebene Studenten sind versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht ist jedoch auf das Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird, begrenzt. Zu den Hochschulen gehören u. a. Universitäten und Fachhochschulen. Hinweis Versicherungspflicht in allen dualen Studiengängen Teilnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.3 Studenten und Fachschüler

Grundsätzlich krankenversicherungsfrei sind ordentlich Studierende[1] – ggf. auch während eines Zweitstudiums – sowie Fachschüler in einer nebenher gegen Entgelt ausgeübten Beschäftigung[2], nicht aber Schüler von allgemeinbildenden Schulen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.5 Steuerrechtliche Behandlung

Steuerrechtlich sind Studenten immer Arbeitnehmer, gleichgültig ob sie über einen längeren Zeitraum in geringem Umfang, während den Semesterferien im Vollerwerb oder im Rahmen eines Praktikums gegen Vergütung beschäftigt sind. Ihr Arbeitslohn unterliegt deshalb dem Lohnsteuerabzug nach allgemeinen Grundsätzen. Handelt es sich um eine – im Sinne des Steuerrechts – kurzfristig...mehr

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Vollversicherungsschutz in ... / 4.1 Studenten

Für Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen besteht die Möglichkeit, sich zu Studienbeginn auf Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen.[1] Dem Antrag wird von der Krankenkasse nur stattgegeben, wenn der Abschluss einer privaten Krankenversicherung nachgewiesen wird. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Wer im Laufe d...mehr

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Studenten, Schüler / 1.1 Sozialversicherungspflicht

Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, unterliegen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn Studenten beschäftigt werden. Versicherungsfreiheit kann – wie bei anderen Arbeitnehmern auch – bestehen, wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Das für die Kranken-, Pflege- und Arbeits...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 4 Beschäftigung mit wöchentlicher Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt vom 1.3. an eine unbefristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 900 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 17 Stunden. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Da die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet, besteht in der Beschäftigung im Rahmen des We...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 5 Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze, Arbeit in den Abend- und Nachtstunden und am Wochenende, befristete Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt ab 1.2. eine bis zum 30.6. (= 5 Monate) befristete Beschäftigung an 24 Stunden wöchentlich aus. Davon arbeitet er von montags bis donnerstags jeweils am Vormittag 4 Stunden. Die verbleibenden 8 Stunden arbeitet er am Wochenende. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 1.700 EUR. Der Student übt erstmalig einen Studentenjob aus. Wie i...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 3 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt eine vom 1.2. bis zum 31.3. (= 2 Monate) befristete Beschäftigung aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags). Als monatliches Arbeitsentgelt sind 2.200 EUR vereinbart. Zuvor hat der Student noch keine Beschäftigung während des Studiums ausgeübt. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich z...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 7 Befristete Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze, Arbeit in den Abend- und Nachtstunden

Sachverhalt Ein Student übt seit 1.4. eine unbefristete Beschäftigung an 20 Stunden wöchentlich aus. Er arbeitet von Montag bis Freitag tagsüber jeweils 4 Stunden täglich. Im Rahmen des Werkstudentenprivilegs besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Er vereinbart mit seinem Arbeitgeber, vom 10.6. bis voraussichtlich 31.7. desselben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsfreie Be... / 3.4 Studenten/Praktikanten

Versicherungsfreiheit besteht auch für Personen, die während ihres Studiums ein Praktikum[1] ableisten, das in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.[2] Praktikanten, die ein nicht vorgeschriebenes Praktikum (Vor- bzw. Nachpraktikum oder Zwischenpraktikum) ableisten, sind nur versicherungsfrei, wenn das Praktikum die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnt...mehr

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Studenten, Schüler / 1.4 Praktikum

Handelt es sich bei der Tätigkeit des Studenten demgegenüber um eine solche, die in erster Linie dazu dient, berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, oder stellt die Tätigkeit einen notwendigen Bestandteil eines Studiums dar, so handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Praktikum. In diesen Fällen ist durch § 19 BBiG das Berufsbi...mehr

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Studenten, Schüler / 1.3 Arbeitnehmerrechte

Studenten haben während ihrer Beschäftigung, die in aller Regel typischerweise im Rahmen von Arbeitsverhältnissen verrichtet wird, die gleichen Rechte und Pflichten wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Sie dürfen entsprechend § 4 Abs. 1 TzBfG auch nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet u. a., dass sie entsprechend ihrer Tätigkeit einzu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 6 Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze, Arbeit in den Abend- und Nachtstunden und am Wochenende, unbefristete Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt ab 1.4. eine unbefristete Beschäftigung an 24 Stunden wöchentlich aus. Davon arbeitet er von montags bis donnerstags jeweils am Vormittag 4 Stunden. Die verbleibenden 8 Stunden arbeitet er am Wochenende. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 1.800 EUR. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 8 Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze in den Semesterferien

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt vom 1.1. an eine unbefristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 1.400 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Während der Semesterferien beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden, das Arbeitsentgelt 2.800 EUR. Semesterferien sind in der Zeit vom 11.2. bis 17.4. und vom 29.7. bis 8....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 9 Befristete Beschäftigungen ausschließlich in den Semesterferien

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt während der Semesterferien vom 13.2. bis 13.4. und vom 5.8. bis 8.10. jeweils eine im Voraus auf diese Zeiträume befristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 2.200 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags jeweils 8 Stunden). Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 11 Befristete Beschäftigungen ohne Werkstudentenprivileg mit Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: In allen Beschäf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 10 Befristete Beschäftigung mit Werkstudentenprivileg und Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: In allen Beschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsfreie Be... / 1.1 Wirkung auf weitere Beschäftigungen

Die genannten Personenkreise sind auch dann versicherungsfrei, wenn sie neben ihrer versicherungsfreien Beschäftigung eine weitere, an sich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.[1] Das gilt nur eingeschränkt für Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben. Arbeitet ein Student in allen Beschäftigungen zusammengerechnet mehr als 20 Stunden in der W...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 3 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum über 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein 24 Jahre alter Student übt ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 700 EUR, die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden. Das Praktikum ist auf 6 Monate befristet. Der Student ist über seinen Vater in dessen gesetzlicher Krankenkasse familienversichert. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.2 Duale Studiengänge

Duale Studiengänge werden i. d. R. von Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen bzw. Betrieben angeboten. Sie beinhalten anders als herkömmliche Studiengänge neben den theoretischen Lernphasen einen hohen Anteil an Lernphasen in betrieblicher Praxis. Die Studiengänge vereinigen im Grundsatz die Ausbildung an einer Fachhochschule mit einem Fachhochschulabschluss entwede...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 2 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bis 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein Student (30 Jahre alt) übt – befristet auf 5 Monate – ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 300 EUR. Er ist freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das vorgeschriebene Zwisch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 2.3 Schulpraktika

2.3.1 Schnupperwochen Während der Schulzeit an allgemeinbildenden Schulen wird häufig ein Praktikum (meistens 1 bis 2 Wochen) bei privaten oder staatlichen Arbeitgebern durchgeführt. Durch dieses Praktikum kommt kein Arbeitsverhältnis zustande. Als Beschäftigung gelten solche Praktika ebenfalls nicht, da während dieser "Schnupperwochen" keine beruflichen Kenntnisse, Fertigkei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 2 Schüler

2.1 Rechtsstatus Für mehr als geringfügige Beschäftigungen, die von Schülern allgemeinbildender Schulen ausgeübt werden, sind die Regelungen über die versicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitnehmern anzuwenden. Danach sind diese Beschäftigungen grundsätzlich kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig. Versicherungsfreiheit kann nur bestehen, wenn die Beschäftigun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.4.1 Vorgeschriebene Praktika

Ein Praktikum, das ausgeübt wird, weil es nach der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, ist immer kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn es während des Studiums (sog. Zwischenpraktikum) ausgeübt wird, unabhängig von der Dauer des Praktikums, der wöchentlichen Arbeitszeit oder der Höhe des Arbeitsentgelts. Versicherungsfreiheit besteht ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 1 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ohne Arbeitsentgelt

Sachverhalt Ein Student (26 Jahre alt) übt ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Er erhält hierfür kein Arbeitsentgelt. Er ist 40 Stunden pro Woche, befristet auf 4 Monate tätig. Der Student ist selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (Krankenversicherung der Studenten – KVdS). Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Auf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 6 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR monatlich

Sachverhalt Ein an der Universität immatrikulierter Student übt ab 1.7. ein auf 6 Monate befristetes, nicht vorgeschriebenes Praktikum aus. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt 1.480 EUR, die wöchentliche Arbeitszeit 22 Stunden. Der Student ist gesetzlich krankenversichert. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 2.3.1 Schnupperwochen

Während der Schulzeit an allgemeinbildenden Schulen wird häufig ein Praktikum (meistens 1 bis 2 Wochen) bei privaten oder staatlichen Arbeitgebern durchgeführt. Durch dieses Praktikum kommt kein Arbeitsverhältnis zustande. Als Beschäftigung gelten solche Praktika ebenfalls nicht, da während dieser "Schnupperwochen" keine beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 § 549 Abs. 3

Rz. 4 Dieser Teil der Vorschrift betrifft die Ausnahmen für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim. Dieser Wohnraum hat nur deswegen eine eigenständige Regelung in Abs. 3 erfahren, weil die Sozialklausel des § 556a a. F. schon bisher diesen Wohnraum nicht erfasste (§ 556a Abs. 8 a. F.) und diese Regelung übernommen werden sollte. Folgerichtig ist also § 574 in § 54...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5.3 Zu Nr. 3: ein Praktikum von bis zu 3 Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung

Rz. 56 Bei einem eine Berufs- oder Hochschulausbildung begleitenden Praktikum darf neben der Begrenzung auf einen Zeitraum von 3 Monaten zuvor nicht bereits mit demselben Arbeitgeber ein "solches" Praktikumsverhältnis bestanden haben. Der Wortlaut stellt darauf ab, dass es sich dabei ebenfalls um ein eine Berufs- oder Hochschulausbildung begleitendes Praktikum gehandelt habe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.6 Versicherungsfreiheit in einzelnen Versicherungszweigen

Kommt es aufgrund besonderer Bestimmungen in einzelnen Versicherungszweigen zur Versicherungsfreiheit, so wirkt sich dies zunächst bei der Berechnung des Übergangsbereichsentgelts nicht aus. Die Anwendung des Übergangsbereichs setzt also nicht voraus, dass in jedem Versicherungszweig Versicherungspflicht besteht. Besteht in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung Versicherun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 4 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum während der Semesterferien

Sachverhalt Ein gesetzlich krankenversicherter und an einer Universität immatrikulierter Student übt ein nicht vorgeschriebenes Praktikum in der Zeit vom 1.7. – 31.8. (während der Semesterferien) aus. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt 530 EUR. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das nicht vorgeschriebene Zw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2024, Überobligatoris... / b) Volljähriges Kind

Handelt es sich um einen privilegierten Volljährigen, also einen volljährigen Schüler bis 21 Jahre, der noch im Haushalt eines Elternteils lebt, trifft ihn ebenfalls keine Obliegenheit zu einer Erwerbstätigkeit neben der Schule mit der Folge, dass die gleichen Grundsätze wie beim minderjährigen Schüler gelten. Eine Ausnahme gilt nur im Mangelfall, wo unter Umständen die Aufn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 7 Vorgeschriebenes Vorpraktikum bis 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein noch nicht an einer Hochschule immatrikulierter Praktikant übt ab 1.7. für 3 Monate ein in der Studien- und Prüfungsordnung des bevorstehenden Studiengangs vorgeschriebene Vorpraktikum aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, das monatliche Entgelt 300 EUR. Ab 1.10. ist der Praktikant eingeschriebener Student. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.4.2 Nicht vorgeschriebene Praktika

Bei nicht vorgeschriebenen (freiwilligen) Praktika gelten die versicherungsrechtlichen Regelungen, die auch für die Beurteilung einer Beschäftigung maßgeblich sind. Daher besteht für nicht vorgeschriebene Zwischenpraktika dann Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird oder Zeit und Arbeitsk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 2.4 Zwischenpraktikum: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Personen sind kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Die Praktikanten bleiben, wenn und solange sie an einer Hochschule bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind, ihrem Erscheinungsbild...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 2.3.2 Fachoberschulen/Fachschulen

Das Praktikum der Schüler der Fachoberschulen kann nicht für sich allein, sondern nur als Bestandteil der Gesamtausbildung an der Fachoberschule beurteilt werden, die die Klassen 11 und 12 umfasst. Im Rahmen dieser Gesamtausbildung überwiegt der fachtheoretische Unterricht. Die Schüler der Fachoberschule sind daher auch während der fachpraktischen Ausbildung kranken-, pflege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 1 Unvorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze für Minijobs von 538 EUR

Seit dem 1.10.2022 knüpft die Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn an, sodass bei jeder Anhebung des Mindestlohns auch die Minijob-Grenze ansteigt. Durch die Mindestlohnfestsetzung auf 12,41 EUR zum 1.1.2024 erhöhte sich die monatliche Minijob-Grenze zum 1.1.2024 von 520 EUR auf 538 EUR. Im Rahmen geringfügig entlohnter Beschäftigungen ist ein gelegentliches und nic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 2.3.3 Praxisintegrierte schulische Ausbildungsgänge

Teilnehmer an Ausbildungen mit Abschnitten des schulischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung, für die ein Ausbildungsvertrag und Anspruch auf Ausbildungsvergütung besteht (praxisintegrierte Ausbildungen), sind seit dem 1.7.2020 den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und damit kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Diese Neu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 2.1 Rechtsstatus

Für mehr als geringfügige Beschäftigungen, die von Schülern allgemeinbildender Schulen ausgeübt werden, sind die Regelungen über die versicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitnehmern anzuwenden. Danach sind diese Beschäftigungen grundsätzlich kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig. Versicherungsfreiheit kann nur bestehen, wenn die Beschäftigung im Rahmen eine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 2 Sozialversicherungsrecht

Im Sozialversicherungsrecht gibt es keine allgemeingültige Definition des Begriffs "Aushilfe". Als Aushilfe werden im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich Personengruppen beschrieben, die eine vorübergehende Beschäftigung ausüben. Da Aushilfen entgeltlich Beschäftigte sind, besteht in der Aushilfsbeschäftigung grundsätzlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auszubildende: Besonderheit... / 1 Versicherungspflicht von Auszubildenden

Das Recht der einzelnen Zweige der Sozialversicherung sieht eine Definition des Begriffs der Berufsausbildung nicht vor. Was unter beruflicher Ausbildung im Anwendungsbereich der Vorschriften zur Versicherungspflicht im Einzelnen zu verstehen ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Wie bei Arbeitnehmern setzt die Versicherungspflicht voraus, dass...mehr