Fachbeiträge & Kommentare zu Student

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 2.1.1 Adressaten der Beitragspflicht (Satz 1)

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 regelt die Beitragspflicht der Unternehmer, für deren Unternehmen Versicherte tätig sind oder zu denen Versicherte in einer besonderen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen. Versicherte, die zu dem Unternehmer in einer besonderen Beziehung stehen, sind diejenigen Personen, die nicht oder nur zum Teil oder in untypischer Art und Weise im Interes...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
GEG 2024 – Synopse / § 11 Ausnahmen

(1) Soweit sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie nicht anzuwenden auf Räume, in Gebäuden, die einen Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/(m2 · a) aufweisen, bei denen das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohe...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 4.2 Vielehe/Polygamie

Nach deutschem Recht können nur 2 Personen eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Entsprechend können auch nur diese 2 Personen als Mieter einen Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten dieses Familienstandes unterschreiben. Dabei ist es unerheblich, ob dies Frau/Mann, Mann/Mann oder Frau/Frau betrifft. Eine im Ausland rechtsgültig geschlossene Viel...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertragswidriger Gebrauch d... / 2 Verletzung von Vermieterrechten

Der vertragswidrige Gebrauch muss die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzen. Die Frage nach der Erheblichkeit ist daher in jedem Einzelfall zu prüfen. Praxis-Beispiel Beispiele für vertragswidrigen Gebrauch Die Nutzung der Mietsache zu anderen als im Vertrag vorgesehenen Zwecken (gewerbliche Nutzung bei Wohnraumvermietung, Nutzung zu Wohnzwecken bei Geschäftsraum...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schul-, Fachschul-, Hochsch... / 4 Hochschulausbildung

Hochschulausbildung ist die Zeit als immatrikulierter Student an einer als Hochschule anerkannten Ausbildungsstätte. Dazu zählen z. B. Universitäten, Technische und Pädagogische Hochschulen, Hochschulen für Bildende Künste und Fachhochschulen. Der Ausbildungsgang muss auf den Erwerb eines akademischen Grades ausgerichtet sein. Als akademischer Grad werden u. a. der Bachelor,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.8 Studenten (Abs. 7)

Rz. 37 Die Versicherungspflicht von Studenten, soweit diese nicht wegen Überschreitens der Alters- oder Semestergrenzen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 von der KVdS ausgeschlossen sind, beginnt grundsätzlich mit Semesterbeginn, wobei dabei das Datum entscheidend ist, nicht jedoch der Beginn oder die Teilnahme am Studienbetrieb für dieses Semester. Da die Versicherungspflicht jedoch von...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.5.1 Berufsfachschüler und Studenten an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen

Rz. 43 Für freiwillige Mitglieder, die Schüler einer Fachschule oder Berufsfachschule oder als Studenten an einer ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind oder regelmäßig als Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung im Umherziehen anbieten (Wandergesellen), gilt § 236 i. V. m. § 245 Abs. 1 entsprechend. So werden diese Personengruppen wie ...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.9 Praktikanten, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt (Abs. 8)

Rz. 41 Die Mitgliedschaft der versicherungspflichtigen Praktikanten, die ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, beginnt mit dem Tag der Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit. Auch hier ist, wie früher bei den gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten, der tatsächliche Beginn der berufspraktischen Tätigkeit erforderlich, damit die Mitgl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.3 Sonderregelungen für Auszubildende

Rz. 11 Die Sonderregelungen für Auszubildende nach § 22 SGB XII sollen nach dem am 1.9.2019 in Kraft getretenen Abs. 1 Satz 2 und 3 auf bestimmte Gruppen von Auszubildenden nicht angewendet werden. In der Gesetzesbegründung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 13.8.2019 (vgl. Rz. 1e) heißt es dazu, die Förderlücke für Asylbewerber, Geduldete...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.5 Mindesteinnahmen (Abs. 4)

Rz. 41 Satz 1 legt als beitragspflichtige Einnahme für den Kalendertag mindestens den 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße fest. Der Gesetzgeber hat eine solche Mindestgrenze mit Art. 1 § 1 Nr. 5 des KVKG v. 27.6.1977 (BGBl. I S. 1069) zu (damals) § 180 RVO (Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder) eingeführt, um zu vermeiden, dass sich freiwillig Versicherte zu unangemess...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.7 Anwartschaftsversicherung (Abs. 4b)

Rz. 47 Abs. 4a regelt eine Art beitragsrechtliche Anwartschaftsversicherung, um gesetzlich krankenversicherte Mitglieder in ihrer beruflichen Flexibilität nicht zu benachteiligen. Nach der Rückkehr von einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt wird so sichergestellt, dass eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin möglich ist. Ruht danach für ein ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 65 Gagel, Probleme mit Anfang und Ende des Beschäftigungsverhältnisses, SGb 1985 S. 268. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 2001 S. 129, 193, 257. Joussen, Krankenversicherung zwischen Ende des Arbeitsverhältnisses und Arbeitslosigkeit, ZFSH/SGB 2003 S. 259. Klose, Versicherungspflicht nur bei Eintritt in die Beschäftig...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 137 des GStruktG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) wurde Abs. 2 Satz 2 (jetzt Satz 3) mit Wirkung zum 1.1.1993 nach dem Hinweis auf § 229 Abs. 2 um die Angabe "§ 238 a" ergänzt, Mit gleichem Gesetz wurde nach Abs. 3 folgender Abs. 3a eingefügt: "Für Versiche...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Bestellerprinzip / 3.2.5 Problem: mehrere gleichgerichtete Mietersuchaufträge

Eng verwandt mit dem geschilderten Problem des Abspringens eines Mietinteressenten ist dasjenige gleichgerichteter Suchaufträge von Mietinteressenten. Praxis-Beispiel Gleiche Suchaufträge mehrerer Mietinteressenten Kurz vor Beginn des Wintersemesters wenden sich nach und nach mehrere Studenten auf der Suche nach 1- oder 2-Zimmer-Wohnungen an den Makler. Am 6.9. kommen Studenti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.1.3 Prüfungszeitpunkt

Prüfungszeitpunkt für das Vorliegen des sachlich gerechtfertigten Grunds ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.[1] Praxis-Beispiel Wird auf den Wunsch eines Studenten sein Arbeitsverhältnis auf 3 Jahre befristet, weil er anschließend das Staatsexamen vorbereiten will, so bleibt es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach 3 Jahren, auch wenn der Student während des A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.1 Befristung zur Aushilfe unter 6 Monaten?

Die Rechtsprechung hielt bis zum Inkrafttreten des TzBfG am 1.1.2011 einen sachlich gerechtfertigten Grund für erforderlich, wenn mit der Befristung zwingende Bestimmungen des Kündigungsschutzes des Arbeitnehmers umgangen werden. Das Kündigungsschutzgesetz und damit der allgemeine Kündigungsschutz greift jedoch erst, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate bestanden hat ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Geschützter Personenkreis

Rz. 2 Die Vorschrift schützt Auszubildende, nicht hingegen Umschüler und ist auch nicht auf Praxisphasen anwendbar, die Studenten als Teil eines dualen Studiengangs an einer staatlichen Hochschule in einem Partnerunternehmen absolvieren.[1] Sie gilt grundsätzlich auch nicht für sonstige Berufsbildungsverhältnisse. In Ausnahmefällen kann jedoch auch z. B. ein Volontär unter d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.3 Sonderregelung Praktikant

Das Gesetz enthält in § 22 Abs. 1 MiLoG eine komplizierte und nicht besonders geglückte Regelung zur Frage, ob Praktikanten einen Anspruch auf Mindestlohn haben. Zweck der Regelung ist es, Praktikanten, die nach Abschluss ihrer Ausbildung ein nicht vorgeschriebenes Praktikum leisten – insbesondere über einen längeren Zeitraum oder wiederholt hintereinander ("Generation Prakt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.3 Art der vergütungspflichtigen Arbeitsleistung

Urlaubs-/Feiertagsvergütung Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit[1], nicht aber für Entgeltfortzahlung und die Berechnung von Urlaubsentgelt.[2] Das heißt aber nicht, dass in Zeiten ohne Arbeitsleistung weniger als der Mindestlohn gezahlt werden darf. Nur die Rechtsgrundlage ist eine andere. Das ergibt sich bei Anwendung der Tarifverträge des...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.3 Was Arbeitgeber zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses schon klären sollten

Unternehmer sollten unliebsame Überraschungen vermeiden und zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses (z. B. mithilfe des folgenden Formulars) prüfen, ob tatsächlich eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung vorliegt.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.2 Ausnahmen

Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben folgende Gruppen: Auszubildende nach dem BBiG (diese erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. TVAöD), einschließlich berufsausbildungsvorbereitender Maßnahmen (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Die ausdrückliche Nennung der Auszubildenden hat lediglich klarstellenden Charakter[1], da Auszubildende nicht in einem Arbeitsv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 4.3 Auswirkungen auf die geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs)

Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie enthält keine gesetzlichen Änderungen bezüglich der Minijobs. Die Änderungen betreffen ausschließlich die kurzfristige Beschäftigung (eine Unterform der geringfügigen Beschäftigung). In der Praxis sind alle Arbeitgeber, die Mitarbeiter im Rahmen eines Minijobs beschäftigt haben, ab 1.1.2015 dazu verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.3.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 45 Mutterschaftsgeld können weibliche Mitglieder der Krankenkasse nach § 24i Abs. 1 Satz 1 (1. Alternative) dann beanspruchen, wenn sie im Falle der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Gemeint ist hier der Anspruch auf Krankengeld nach den §§ 44 Satz 1 oder § 53 Abs. 6 – also versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen, Bezieher von Arbeitslosengeld und freiwi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.1 Begriff: Arbeitnehmerin

Rz. 10 Der sozialversicherungsrechtliche § 24i ist bei Arbeitnehmern wegen seiner Verflechtungen zum Arbeitsrecht (z. B. Hinweis auf die Schutzfrist nach § 3 MuSchG) immer im Zusammenhang mit dem MuSchG zu sehen. Gemäß § 1 Abs. 2 MuSchG gilt das MuSchG für Frauen in einer Beschäftigung i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV. Danach ist eine Beschäftigung eine nichtselbständige Arbeit, i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bündelt Regelungen zur Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung einschließlich des Verfahrens mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Rz. 2a Die Förderung kann Ausbildungsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden zugutekommen, nicht aber Arbeitsuchenden, die nicht von Arbeitslosigkeit b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / 2 Berufsausbildungsbeihilfe

Als finanzielle Unterstützung während der Berufsausbildung kommt in erster Linie die Berufsausbildungsbeihilfe[1] nach dem SGB III in Betracht. Dabei handelt es sich um eine – dem BAföG für Schüler und Studenten vergleichbare – Förderleistung. Für Menschen mit Behinderung steht mit dem Ausbildungsgeld[2] eine vergleichbare, in den Förderkonditionen aber verbesserte Unterstüt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 97 Leistung... / 2.2.1 EU-Ausland unter Geltung der VO Nr. 1408/71

Rz. 8 In den Ländern der Europäischen Union und in bestimmten assoziierten Ländern gilt seit dem 1.5.2010 die VO (EG) 883/2004 und die DurchfVO 987/2009, die den Leistungstransfer regelt. Jeder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates, der Arbeiter, Selbständiger oder Student ist, erhält Transferleistungen nach Maßgabe dieser Verordnung. Sie werden von demjenigen Träger im Auf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge: Beitrags... / 1 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Erhält ein pflichtversichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung einen Versorgungsbezug, ist dieser Versorgungsbezug grundsätzlich beitragspflichtig. Dabei ist die Grundlage der Versicherungspflicht unerheblich. Gelten aufgrund der Versicherungspflicht fiktive Berechnungsgrundlagen (z. B. bei pflichtversicherten Studenten), fallen Beiträge aufgrund des Versorgungs...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 2.3.1 Branchenübergreifend, altersunbegrenzt, geschlechtsneutral

Zwar gibt es das Burnout-Syndrom schon seit Jahrzehnten, verändert hat sich jedoch der Kreis der Betroffenen. Während zunächst v. a. die helfenden Berufe wie Ärzte, Pflegepersonal oder Feuerwehr betroffen waren, machte sich das Krankheitsbild in den 1990er-Jahren in den Führungsetagen breit. Auch bei Lehrern und Pädagogen wurde die krank machende Erschöpfung schon lange beme...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 5 Student oder Selbstständiger?

Auch für den Studenten selbst ist der Versicherungsstatus wichtig, wenn er neben dem Studium eine selbstständige Tätigkeit ausübt. Grundsätzlich kommt als Versicherungsstatus in Betracht: Student oder Selbstständiger. Um die Versicherung korrekt durchführen zu können, prüft auch die Einzugsstelle, wie der Student eingestuft werden muss. Dabei berücksichtigt sie Folgendes: Bei S...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 2 Student, Selbstständiger oder Arbeitnehmer?

Soweit Arbeitgeber Studenten beschäftigen, die neben ihrem Studium sowohl einer selbstständigen Tätigkeit als auch einer Beschäftigung als Arbeitnehmer nachgehen, ist für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung festzustellen, ob sie ihrem Erscheinungsbild nach als Studenten Selbstständige oder Arbeitnehmer einzustufen sind. In welcher Weise dabei vorgegangen werden sollt...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.1 Student ist bis zu 20 Stunden in der Woche beschäftigt

Wird neben dem Studium eine bzw. mehrere Beschäftigung(en) ausgeübt, die 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten, ist der Arbeitnehmer als Werkstudent kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei und rentenversicherungspflichtig. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle.[1] Praxis-Beispiel Anrechnung von Arbeitszeiten aus Nebenbeschäftigungen Ein Student arbeitet un...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 1 Versicherungsschutz beschäftigter Studenten

Personen, die eine mehr als geringfügige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben, unterliegen grundsätzlich der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die von Studenten ausgeübten Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen allerdings in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von der Versicherungspflicht ausgenommen, wenn die Zeit u...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 10 Beiträge für beschäftigte Studenten

Der Arbeitgeber hat für rentenversicherungspflichtig beschäftigte Studenten Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Diese Pflichtbeiträge sind – mit Ausnahme bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung[1] – vom beschäftigten Studenten und seinem Arbeitgeber je zur Hälfte aufzubringen. Evtl. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung hat der Arbeitgeber allein...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 11 Entgeltunterlagen für beschäftigte Studenten

Durch die Beitragsverfahrensverordnung (BVV) ist es dem Arbeitgeber vorgeschrieben, auch für beschäftigte Studenten – unabhängig davon, ob sie versicherungsfrei oder versicherungspflichtig sind – Entgeltunterlagen in Form eines Jahreslohnkontos oder Sammlungen von Lohn-/Gehaltsabrechnungen in zeitlicher Folge zu führen.[1] Zu dokumentierende Angaben Damit die versicherungsrech...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 1.1 Student ist geringfügig entlohnt beschäftigt

Der Student ist geringfügig entlohnt beschäftigt, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt[1] die Geringfügigkeitsgrenze[2] nicht übersteigt. Dieser Minijob ist kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei. Von der Rentenversicherungspflicht kann sich der Arbeitnehmer auf Antrag befreien lassen. Liegt ein Minijob vor, sind Pauschalbeiträge zur Krankenversicherun...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 4 Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Nebenbeschäftigung

Anders als in der Krankenversicherung wird in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer aufgrund einer hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen. Nimmt ein Selbstständiger eine abhängige Beschäftigung auf, ist er in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nach den allgemeinen Regelungen versicher...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 1 Studenten sind Arbeitnehmer

Studenten, die in den Ferien arbeiten, sind im Regelfall Arbeitnehmer. Insoweit gelten lohnsteuerrechtlich keine Besonderheiten. Die hieraus resultierenden Bezüge unterliegen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Grundsätzen. Das gilt auch für Studenten, die neben ihrem Studium als Werkstudenten arbeiten und für Studenten, die ein (vorgeschriebenes) Praktikum während des ...mehr

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Student: Beschäftigte Studenten in der Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Grundsätzlich sind Personen in Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Ausgenommen hiervon sind Studenten in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) sowie in einer Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden. In diese...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / Zusammenfassung

Überblick Bei Studenten, die neben ihrem Studium selbstständig erwerbstätig sind, ist für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung festzustellen, ob es sich um Studenten oder um Selbstständige handelt. Um als Student im Sinne der Sozialversicherung zu gelten, darf die selbstständige Tätigkeit lediglich nebenberuflich ausgeübt werden. Diese Frage interessiert die Krank...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Student: Beschäftigte Stude... / 3 20-Stunden-Grenze

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit nicht nur im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, sondern grundsätzlich auch dann, wenn die wöchentliche Arbeitszeit maximal 20 Stunden beträgt.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Student: Beschäftigte Stude... / 6 Beschäftigung während eines Urlaubssemesters

Bei Beschäftigungen während eines Urlaubssemesters liegt das Erscheinungsbild als Student grundsätzlich nicht vor. Daher scheidet in der Regel Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des Werkstudentenprivilegs aus.[1] Es sind die allgemeinen versicherungsrechtlichen Regelungen für Arbeitnehmer anzuwenden.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Student: Prüf-Reihenfolge b... / 1.2 Student ist kurzfristig beschäftigt

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist; Vorbeschäftigungszeiten im selben Kalenderjahr sind anzurechnen. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle. Bei Kurzfristigkeit besteht Versicherungsfreiheit. Beiträge fallen weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber an....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Student: Versicherungs- und beitragsrechtliche Bewertung einer befristeten Beschäftigung

Zusammenfassung Überblick Studenten unterliegen in einer zeitlich befristet ausgeübten Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Versicherungs- und Beitragspflicht als Arbeitnehmer. Die Versicherungspflicht ist unter anderem davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt die Beschäftigung durchgeführt wird: In oder außerhalb der Semesterferien? Auch die Vorbeschäftigungs...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Student: Beschäftigte Stude... / 1.1 Ordentlich Studierende

Die Anwendung der besonderen Vorschriften zur Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für die beschäftigten Studenten setzt die Zugehörigkeit zum Personenkreis der "ordentlich Studierenden"[1] voraus.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Student: Versicherungsrecht... / 2.2.1 Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit insgesamt bis zu 20 Stunden/Woche

Bei Studenten, die eine Beschäftigung und eine selbstständige Tätigkeit ausüben, sind zur Prüfung der Frage, ob vom Erscheinungsbild eines Studenten auszugehen ist, die wöchentlichen Arbeitszeiten der Beschäftigung und der daneben ausgeübten selbstständigen Tätigkeit zusammenzurechnen.[1] Ergibt die Zusammenrechnung eine wöchentliche Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Student: Versicherungsrecht... / 2.2.2.1 Beschäftigung nicht mehr als 20 Stunden/Woche

Der Student ist als hauptberuflich selbstständig Tätiger anzusehen, wenn das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung 50 % der Bezugsgröße (2025: 1.872,50 EUR; 2024: 1.767,50 EUR) nicht übersteigt und die selbstständige Tätigkeit "deutlich überwiegt".[1] Für eine Einstufung als Student oder Arbeitnehmer bliebe dann kein Raum mehr.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Student: Beschäftigte Stude... / 1.2 Unbefristete Beschäftigung

Dauerbeschäftigungen von Studenten sind in vielen Fällen versicherungsfrei und haben somit keine Versicherung als Arbeitnehmer zur Folge. Insbesondere in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung existieren weitreichende Sonderregelungen.mehr