Fachbeiträge & Kommentare zu Student

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Elterngeld / 1.2 Beitragsrecht in der Kranken- und Pflegeversicherung

Mitglieder sind für die Dauer des Bezugs von Elterngeld in der Krankenversicherung beitragsfrei.[1] Die Beitragsfreiheit bezieht sich allerdings nur auf das Elterngeld selbst. Beitragspflicht aus Einkünften neben dem Elterngeld Wird während des Bezugs von Elterngeld bzw. der Inanspruchnahme von Elternzeit eine zulässige sozialversicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.4.3 Schulbesuch und Studium

Bei Schülern oder Studenten vermutet das Gesetz, dass sie nur der Ausbildung bzw. dem Studium angepasste (versicherungsfreie) Beschäftigungen[1] ausüben können und somit nicht verfügbar sind. Die Betreffenden können deshalb – auch nach früherer versicherungspflichtiger Beschäftigung – im Regelfall während des Schulbesuchs oder Studiums kein Arbeitslosengeld beanspruchen. Sie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.4 Wechsel des Versicherungsverhältnisses

Der Anspruch auf Leistungen ruht nach § 16 Abs. 3a Satz 2 SGB V auch weiterhin, selbst wenn sich das Versicherungsverhältnis ändert. Dies gilt ungeachtet dessen, ob der Versicherte in dem neuen Versicherungsverhältnis ebenfalls verpflichtet ist, die Beitrage selbst zu zahlen (z. B. freiwillige Mitglieder, Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, Studenten, ggf. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsfehler / 1.2 Fallgruppen

Ärztliche Behandlungsfehler können u. a. in folgenden Fallgruppen auftreten: Organisationsverschulden (z. B. im Krankenhaus durch den Krankenhausträger oder den verantwortlichen Chefarzt, die Mitarbeiter nicht ausreichend über Hygienemaßnahmen aufgeklärt haben), Übernahmeverschulden (z. B. bei Studenten, in Ausbildung befindlichen Ärzten oder Assistenzärzten, die ohne ausreich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bachelorand / 1 Diplomand, Masterand, Bachelorand

Viele Unternehmen sind bereit, Studenten bei der Erstellung ihrer Diplom-, Master- oder Bachelorarbeit mit Rat und Tat sowie einem pauschalen Entgelt zu unterstützen. Das Entgelt bzw. Honorar darf aber keinen Gegenwert für eine erbrachte Arbeitsleistung darstellen, sondern nur für die Erstellung und Überlassung der Arbeit gezahlt werden. Ob es sich bei Diplom-, Master- oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenzgeld / 2 Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung des Insolvenzgeldanspruchs

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld. Dabei ist vom allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff auszugehen. Anspruchsberechtigt ist gemäß § 7 SGB IV der nichtselbstständig Beschäftigte, insbesondere Beschäftigte in persönlicher Abhängigkeit in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnzahlung durch Dritte: B... / 2.3 Freiwillige Übernahme der Lohnsteuer durch den Dritten

Grundsätzlich ist nur der inländische Arbeitgeber berechtigt und zugleich verpflichtet, vom Arbeitslohn seiner Arbeitnehmer Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und die Summe der für sämtliche Arbeitnehmer einzubehaltenden oder zu übernehmenden Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und abzuführen. Die Pflicht zum Lohnsteuerabzug geht jedoch unmittelb...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Studierende und Praktikante... / 3.1 In der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

Ist ein Praktikant während des in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Zwischenpraktikums in einem Abkommensstaat in Deutschland weiterhin als Student an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, unterliegt er auch für die Dauer des Praktikums weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Student in Deutschland wohnt und in einem and...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Studierende und Praktikante... / 4 Praktikum im vertragslosen Ausland

Absolviert ein Praktikant ein Praktikum im vertragslosen Ausland, unterliegt er den Rechtsvorschriften dieses Staates. Ob der Praktikant auch den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hinweis Studentische Aufenthalte gelten als vorübergehend Begibt sich ein Student/Praktikant zum Zwecke des Studiums/Praktikums ins vertragslose Auslan...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Studierende und Praktikante... / 2.1 In der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

Ist ein Praktikant während eines in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Zwischenpraktikums im EU/EWR-Staat oder der Schweiz in Deutschland weiterhin als Student an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, unterliegt er auch für die Dauer des Praktikums dem Grunde nach den deutschen Rechtsvorschriften.[1] Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Student in Deutschland wo...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Studierende und Praktikante... / 3 Praktikum in einem anderen Abkommensstaat

Für Praktikanten, die ein Praktikum in einem Abkommensstaat absolvieren, gelten die Regelungen des jeweiligen Abkommens. Das jeweilige Abkommen ist anzuwenden, wenn die betreffende Person vom persönlichen, gebietlichen und vom sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst wird. Für die Beurteilung ist von Bedeutung, ob der Praktikant dem Grunde nach als Student angesehen ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Studierende und Praktikante... / 1.1.1 Wohnort Deutschland

Wohnt ein Student in Deutschland und ist an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert, gelten für den Studierenden die deutschen Rechtsvorschriften. Begibt sich eine in Deutschland wohnende Person zum Zwecke eines Studiums in einen anderen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz, wird dieser Aufenthalt nach den EG-Verordnungen über Soziale Sicherheit als vorübergehend a...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Studierende und Praktikante... / 2.2 Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum

Wird ein freiwilliges oder vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum oder ein freiwilliges Zwischenpraktikum in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz durchgeführt, unterliegt der Praktikant aufgrund des Praktikums den Rechtsvorschriften dieses Staates. I. d. R. wird der Praktikant von der Versicherungspflicht im jeweiligen Beschäftigungsstaat erfasst. Praxis-Beispiel Vor...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Studierende und Praktikante... / 4.1 In der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

Absolviert ein Praktikant ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum im vertragslosen Ausland und ist in Deutschland weiterhin als Student an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, unterliegt er auch für die Dauer des Praktikums weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Student in Deutschland wohnt und im ve...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Studierende und Praktikante... / 1.1.2 Versicherung

Stellt die deutsche Krankenkasse fest, dass ein deutscher Student sich zum Zwecke des Studiums in einem anderen EU/EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält, dann kann seine bisherige Versicherung fortgeführt werden. Dies gilt sowohl für die Familienversicherung, die Krankenversicherung der Studenten, die freiwillige Versicherung und die Auffangversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Studierende und Praktikante... / 1.2 Wohnort in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz

Begibt sich ein in einem EU/EWR-Staat oder in der Schweiz wohnender Student zum Zwecke eines Studiums in einen anderen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz, wird dieser Aufenthalt nach den EG-Verordnungen über Soziale Sicherheit als vorübergehend angesehen. Ein maßgebendes Kriterium ist die Einkommensquelle des Studierenden. Des Weiteren geht man davon aus, dass die Bindung zum ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Studierende und Praktikante... / 3.2 Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum

Wird ein Vor- oder Nachpraktikum oder ein freiwilliges Zwischenpraktikum in einem anderen Abkommensstaat durchgeführt, unterliegt der Praktikant den Rechtsvorschriften dieses Staates. I. d. R. wird der Praktikant von der Versicherungspflicht im jeweiligen Beschäftigungsstaat erfasst. Ein Vor- oder Nachpraktikum in einem anderen Abkommensstaat wird – wie ein studentischer Aufe...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Studierende und Praktikante... / 1 Studierende

Der Personenkreis der Studierenden ist weder in der europäischen Verordnung noch in einem Abkommen über Soziale Sicherheit als Personenkreis definiert. Die Absicherung eines Studenten wird deshalb im Regelfall von seinem Lebensmittelpunkt abgeleitet. 1.1 Studium im Rahmen der Verordnungen über Soziale Sicherheit 1.1.1 Wohnort Deutschland Wohnt ein Student in Deutschland und ist...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Studierende und Praktikante... / 1.2.2 Beschäftigung eines ausländischen Studierenden in Deutschland

Die vorherigen Ausführungen gelten solange, bis ein Studierender aus einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz eine Beschäftigung in Deutschland aufnimmt. Mit Aufnahme der Beschäftigung wird der Studierende als Beschäftigter angesehen und unterliegt den deutschen Rechtsvorschriften. Hierbei ist die Höhe seines Einkommens unerheblich. Sollten die Voraussetzungen für die Auf...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Abwehrender Brandschutz: Ei... / 2.4.1 Freiwillige Feuerwehren

Eine Freiwillige Feuerwehr (FFW) kann wie folgt definiert werden: Eine FFW ist eine öffentliche Feuerwehr. Sie besteht aus ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften; in besonderen Fällen können ihr auch hauptamtliche tätige Einsatzkräfte angehören.[1] Unterschieden wird demnach zwischen einer reinen FFW und einer FFW mit hauptamtlichen Kräften. Nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württe...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Studierende und Praktikante... / 1.3.2 Beschäftigung eines Studierenden

Die vorherigen Ausführungen gelten solange, bis ein Studierender aus einem Abkommensstaat eine Beschäftigung in Deutschland aufnimmt. Mit Aufnahme der Beschäftigung wird der Studierende als Beschäftigter angesehen und unterliegt den deutschen Rechtsvorschriften. Sollten die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Krankenversicherung der Studenten erfüllt sein, dann kann der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.18 Beschäftigungsverhältnisse mit Kindern bzw. Angehörigen

Wesentliche Inhalte Die Gründe für die Einstellung eigener Kinder im Betrieb sind vielfältig, oft auch aus erzieherischen Gründen und reichen von der Beschäftigung als Ferienjob hin bis zur regelmäßigen Beschäftigung während eines Studiums. Kinder können auch zu Ausbildungszwecken im elterlichen Betrieb eingesetzt werden (H 4.8 EStH 2023). Lohnkosten der Kinder – die man unter...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.5 Studenten

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten beginnt mit dem Beginn des Semesters, frühestens mit dem Tag der Einschreibung oder der Rückmeldung an der Hochschule.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.5 Studenten

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.14 Studenten/Nebentätigkeiten

Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer mit einer sog. Nebentätigkeit nicht seinen vollen Lebensunterhalt verdient, rechtfertigt allein noch nicht die Befristung des Arbeitsvertrags. Speziell die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Studenten, die neben ihrem Studium bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten suchen, ihre Erwerbstätigkeit aber immer wieder den wechselnden Erfordernis...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wandergesellen / 2 Beitragsregelung

Wandergesellen sind beitragsrechtlich den Fachschülern gleichgestellt. Während der Zeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelten die Vorschriften über die Beitragsbemessung der pflichtversicherten Studenten und Praktikanten. 2.1 Beitragspflichtige Einnahme Für diesen Personenkreis gilt einheitlich als beitragspflichtige Einnahmen für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 8.1 Bekanntgabeerleichterung (§ 122 Abs. 7 S. 1 AO)

Rz. 251 § 122 Abs. 7 AO enthält eine Sonderregelung für die hier angesprochenen Personen. Erfasst werden sowohl zusammengefasste Steuerbescheide als auch sonstige Verwaltungsakte. Die Vorschrift wurde durch Gesetz vom 18.7.2014[1] dahin ergänzt, dass auch Lebenspartner bzw. Lebenspartner mit Kindern von dieser Regelung erfasst sind. Eine Sonderregelung für die Adressierung z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.6.1 Wissenschaftliche und künstlerische Assistentinnen/Assistenten

Wissenschaftliche und künstlerische Assistentinnen/Assistenten hatten wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre zu erbringen, die auch dem Erwerb einer weiteren wissenschaftlichen Qualifikation förderlich waren. Ihnen war auch ausreichend Zeit zu eigener wissenschaftlicher Arbeit zu geben. Zu den wissenschaftlichen Dienstleistungen gehörte es auch, den Studen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.7 Besondere Personengruppen im wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich

Nicht vom Geltungsbereich ausgenommen sind die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter i. S. d. § 53 HRG. Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter Die Aufgaben und die hochschulrechtlichen Funktionen der Personalkategorien "wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter" wurden durch das "Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengese...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.3 Hilfskräfte

Schon die Reichsassistentenordnung vom 1.1.1940 sah in § 15 f wissenschaftliche Hilfskräfte vor. Sie sollten zur "Wahrnehmung solcher wissenschaftlicher Hilfstätigkeiten bestellt (werden), für die eine abgeschlossene Hochschulausbildung nicht erforderlich ist". Herkömmlicherweise wurden demgemäß als wissenschaftliche Hilfskräfte einmal Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Versicherungspflicht (Unfal... / 1.2 Versicherungsschutz für weitere Personengruppen

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Personenkreise, die "von Amts wegen" bzw. gem. § 2 SGB VII gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert sind und somit Versicherungsschutz genießen.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit.[1] Denn der Wert der Arbeitsleistung wird in der Regel in der Festlegung der Vergütung ausgedrückt. Aus diesem...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 236 Beitragspflichtige Einnahmen der Studenten und Praktikanten

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch Art. 1 des MDK-Reformgesetzes v. 14.12.2019 (BGBI. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020. Rz. 2 Die Vorschrift regelt die beitragspflichtigen Einnahmen für ve...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 236 Beitrag... / 2.1 Personenkreis und beitragspflichtige Einnahmen (Abs. 1)

Rz. 3 Vorgesehen war die Vorschrift für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 versicherungspflichtigen Studenten und Praktikanten (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 69). Allerdings wurde diese Formulierung erweitert auf "Versicherungspflichtige", um auch für die in § 5 Abs. 1 Nr. 10 genannten Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt klarzustellen, dass die Vorschrift Anwendung findet (vgl. BT-Dr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 236 Beitrag... / 2.2 Anwendbare Vorschriften (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 nennt als weitere Einnahmen, die bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen sind, Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 228), Versorgungsbezüge (§ 229) sowie Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV), sofern das Arbeitseinkommen neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erwirtschaftet wird. Abs. 2 Satz 1 verweist außerdem auf d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 236 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch Art. 1 des MDK-Reformgesetzes v. 14.12.2019 (BGBI. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020. Rz. 2 Die Vorschrift regelt die beitragspflichtigen Einnahmen für versicherungspf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 1 Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung

Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung sind alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, es sei denn, dass es sich um eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung handelt. Für die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III bleibt die Mitgliedschaft als Versicherun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.2.1 Versicherter Personenkreis kraft Gesetz (Satz 1)

Rz. 28 In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Rz. 29 Der deutsche Gesetzgeber hat sich damit für eine akzessorische Abhängigkeit der Pflegeversicherung von der Krankenversicherung entschieden, was sich nicht nur § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 SGB XI i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 11 S...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Bröder, Die beitragsrechtliche Behandlung von geschuldeten Arbeitsentgelten, DAngVers 2005, 8. Klose, Beitragsfreiheit bei Erziehungsgeldbezug, SGb 1995, 195. ders., Tarifliche Ausschlussfristen und Sozialversicherungsbeiträge – Eine Erwiderung, NZS 1996, 9. ders., Nochmals: Sozialversicherungsbeiträge und lohnmindernde Vertragsstrafen, NZA 1997 S. 872. Niemann, Versicher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 17 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Rz. 18 Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Miet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Vereinbarung des Umlageschlüssels

Rz. 1 § 556a gilt für sämtliche Wohnraummietverhältnisse, auch für Wohnungen, die nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden sind (§ 549 Abs. 2 Nr. 1), für Einliegerwohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 2), für Personen mit dringendem Wohnbedarf angemietete Wohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 3) und für Wohnraum in einem Studenten- und Jugendwohnraum (§ 549 Abs. 3). § 556a gilt auch fü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 2.1 Studenten und Teilnehmer des Zweiten Bildungsweges

Studenten und Teilnehmer des Zweiten Bildungsweges zahlen bei Versicherungspflicht in der Krankenversicherung ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst. Sie haben vor der Einschreibung oder Rückmeldung die Beiträge im Voraus zu zahlen.[1] Die Satzungen der Kranken- und Pflegekassen sehen hier jedoch in aller Regel eine monatliche Beitragszahlung vor, wenn ein ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.4 Wahlrecht für Studenten (Abs. 3)

Rz. 91 Studenten können zusätzlich zu den allgemein wählbaren Krankenkassen auch die Ortskrankenkasse wählen. Rz. 92 Durch das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) ist das Wahlrecht hinsichtlich der Ersatzkasse mit Wirkung zum 1.4.2020 aus dem Gesetzestext gest...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.1 Ortskrankenkassen (Nr. 1)

Rz. 53 Allgemeine Ortskrankenkassen bestehen gemäß § 143 Abs. 1 für angegrenzte Regionen. Nach Nr. 1 ist jedoch nur jede Ortskrankenkasse des Beschäftigungs- oder Wohnorts wählbar. Rz. 54 Die Möglichkeit der Wahl einer Ortskrankenkasse entspricht deren früherer Funktion als Basiskrankenkasse. Neu ist jedoch, dass neben der Ortskrankenkasse des Beschäftigungsortes generell auc...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 § 173 Abs. 1 enthält die grundlegende Regelung, dass die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger und Versicherungsberechtigter bei den Krankenkassen durch die Ausübung des Kassenwahlrechts bestimmt werden kann. Damit regelt Abs. 1, dass alle Versicherungspflichtigen und alle Versicherungsberechtigten zwischen Ortskrankenkassen, allen Ersatzkassen, allen Betriebs- und I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 558 Abs. 2 – Ortsübliche Vergleichsmiete

Rz. 10 Im Gegensatz zum früheren § 2 MHG verwendet das Gesetz in § 558 Abs. 2 den Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete. Es handelt sich um eine von der Literatur und Rechtsprechung entwickelte Begriffsschöpfung, die als schlagwortartige Umschreibung des Gesetzesvorhabens des ehemaligen § 2 MHG galt. Gemeint sind damit gemäß § 558 Abs. 2 die üblichen Entgelte, die in der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.3 Mehrtägige Fahrten (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 51 Leistungen zur Deckung des Bedarfs für eine mehrtägige Klassenfahrt sind in Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 vorgesehen. Dabei handelt es sich wie schon bisher um eine originäre kommunale Leistung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. Die Bedarfsberücksichtigung ist Schülern i. S. d. Abs. 1 Satz 2 nicht allein vorbehalten. Auch Tageseinrichtungen und Kinder, für die Kindertagespflege gele...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.1 Berechtigte

Rz. 8 Das Bürgergeld ist grundsätzlich nicht allein den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorbehalten. Diese erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1. Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 und den Maßgaben des § 23 erhalten demgegenüber die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die unterschiedlichen früheren Begrifflichkeiten Arbeitslosengeld II und Sozialgeld h...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur zielgenaue...mehr