Fachbeiträge & Kommentare zu Student

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Student: Versicherungsrecht... / 2.2.2.1 Beschäftigung nicht mehr als 20 Stunden/Woche

Der Student ist als hauptberuflich selbstständig Tätiger anzusehen, wenn das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung 50 % der Bezugsgröße (2025: 1.872,50 EUR; 2024: 1.767,50 EUR) nicht übersteigt und die selbstständige Tätigkeit "deutlich überwiegt".[1] Für eine Einstufung als Student oder Arbeitnehmer bliebe dann kein Raum mehr.mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)

Sofern Werkstudenten eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, weil ihr Arbeitsentgelt im Monat regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze[1] nicht überschreitet, besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.[2] Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind rentenversicherungspflichtig.[3] In der Rentenversicherung fallen daher volle Pf...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 7 Beschäftigungen während eines Aufbau- bzw. Zweitstudiums

Die Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eines ordentlich Studierenden gilt auch für solche Studenten, die bereits ein Hochschulstudium mit einem berufsqualifizierenden Abschluss absolviert haben, aber in der gleichen Fachrichtung ein Aufbaustudium oder in einer anderen Fachrichtung ein neues Studium (Zweitstudium) aufnehmen und daneben...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.2 Student ist mehr als 20 Stunden in der Woche beschäftigt

Überschreitet die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden, scheidet die Werkstudentenregelung grundsätzlich aus. Das hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt. Eine Ausnahme gibt es für das zeitlich befristete Überschreiten der 20-Stunden-Grenze durch Arbeitseinsätze am Wochenende, in den Abend- und Nachtstu...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung durch SV-Träger

Wenn Firmen einen Studenten einstellen, ist dessen versicherungsrechtlicher Status festzustellen. Eine falsche Beurteilung kann für das Unternehmen im Rahmen der nächsten Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger zu Beanstandungen und entsprechenden Beitragsnachforderungen führen. Für eine verbindliche Klärung sind die Zuständigkeiten wie folgt verteilt: Sofern Zwei...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.4.1 Beschäftigungsdauer zusammen über 26 Wochen

Sofern die Zusammenrechnung mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ergibt, ist die zu beurteilende Beschäftigung von Beginn an bzw. im Laufe einer Beschäftigung von dem Zeitpunkt an, in dem erkennbar ist, dass der 26-Wochen-Zeitraum überschritten wird, versicherungspflichtig zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Rentenversicherungspflicht besteht ebenfalls, da die...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 4 Überschneidung von Beschäftigungszeiten und Semesterferien

Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung liegt nicht mehr vor, sobald absehbar ist, dass eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden über die Semesterferien hinaus andauert. Bei Überschneidungen bis zu längstens 2 Wochen, die nur ausnahmsweise vorkommen, ist davon auszugehen, dass auch für diese Zeit die B...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 5.1 Arbeitgebereigenschaft bei Beschäftigung von Arbeitnehmern

Eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ist immer dann anzunehmen, wenn die betreffende Person eine Arbeitgeberstellung innehat. Davon ist auszugehen, wenn im Zusammenhang mit der selbstständigen Erwerbstätigkeit regelmäßig mindestens ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt wird. Für eine Einstufung als Student bleibt damit kein Raum mehr; eine weiterge...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.5 Beschäftigung in den Semesterferien

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsfreiheit ist auch noch bei solchen Beschäftigungen grundsätzlich anzunehmen, die ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit (Semesterferien) begrenzt sind. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden innerhalb eines Jahres insgesamt nicht mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ausgeübt werde...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.5.1 Beschäftigung nicht ausschließlich in den Semesterferien

Wird eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden lediglich in den Semesterferien auf mehr als 20 Stunden ausgeweitet, liegt für diese Zeit Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs vor, sofern im Laufe des Jahres solche Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden insgesamt nicht mehr als 26 Wochen ausmachen. Diese Ve...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 2.2.2.2 Beschäftigung mehr als 20 Stunden/Woche

Der Student unterliegt der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht als Arbeitnehmer, wenn das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße (2025: 1.872,50 EUR; 2024: 1.767,50 EUR) beträgt, sodass nur von einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit auszugehen ist. In diesem Fall ist das aus der selbst...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.4 Mehrere befristete Beschäftigungen

Sofern im Laufe eines Jahres mehrere Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden ausgeübt werden, muss der Arbeitgeber prüfen, ob der Student seinem Erscheinungsbild nach noch als ordentlicher Studierender oder bereits als Arbeitnehmer anzusehen ist. Ist der betreffende Student im Laufe eines Jahres mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage in einem...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 2.1 Arbeitgebereigenschaft

Eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ist immer dann anzunehmen, wenn die betreffende Person eine Arbeitgeberstellung innehat. Davon ist auszugehen, wenn im Zusammenhang mit der selbstständigen Erwerbstätigkeit regelmäßig mindestens ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt wird. Für eine Einstufung als Student oder Arbeitnehmer bleibt damit kein Raum m...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 8 Beschäftigung der Doktoranden

Personen, die bereits über einen Hochschulabschluss verfügen, jedoch anlässlich einer Promotion weiterhin an einer Hochschule eingeschrieben sind, befinden sich nicht mehr in der wissenschaftlichen Ausbildung. Nehmen diese Doktoranden eine Beschäftigung auf, sind die Vorschriften über die Versicherungsfreiheit von beschäftigten Studenten nicht anzuwenden, sodass bei Ausübung...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2 Versicherungsfreiheit aufgrund Werkstudentenregelung

Kommt es zu keiner Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer nach den allgemeinen Regelungen[1], ist zu prüfen, ob der Beschäftigte als Werkstudent gilt und als solcher kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei ist. Grundvoraussetzung für den Status als Werkstudent ist, dass der Arbeitnehmer als ordentlich Studierender an einer Fachschule oder Hochschule immatrikulier...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich sind Personen in Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Ausgenommen hiervon sind Studenten in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) sowie in einer Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden. In diesen Beschäftigung...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 2 Lohnsteuerabzug

Bei Studenten, die in einem Dienstverhältnis stehen, erfolgt der Lohnsteuerabzug grundsätzlich anhand der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber zum Abruf der ELStAM zu Beginn des Dienstverhältnisses die nachstehenden Angaben zu machen: Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum ...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 1.2 Mehrere kurzfristige Beschäftigungen

Übt ein Student öfter Beschäftigungen aus, so ist die zu beurteilende Beschäftigung im Rahmen der Kurzfristigkeit nur versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn sie zusammen mit den schon im laufenden Kalenderjahr ausgeübten Beschäftigungen die Zeitgrenze von 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen nicht überschreitet.[1] Handelt es sich be...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 5.2 Zeitlicher Aufwand und wirtschaftliche Bedeutung

Ohne Arbeitgeberstellung liegt eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit vor, wenn die selbstständige Tätigkeit von dem zeitlichen Aufwand und der wirtschaftlichen Bedeutung her das Studium deutlich übersteigt. Damit bestimmt diese die Lebensführung des Studenten. Bei der Prüfung, ob das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit die Hauptquelle zur Bestrei...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.1 Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden

Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden, ist – unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts – von einer Nebenbeschäftigung auszugehen. Diese ist aufgrund des Werkstudentenprivilegs kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei. Dies gilt auch für unbefristete Beschäftigungen.[1]mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 2.2.2 Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit insgesamt über 20 Stunden/Woche

Nimmt der zeitliche Aufwand für die Ausübung der Beschäftigung als Arbeitnehmer und der selbstständigen Tätigkeit wöchentlich zusammen mehr als 20 Stunden in Anspruch, ist nicht mehr vom Erscheinungsbild eines ordentlichen Studenten auszugehen. Die betreffende Person hat in der Sozialversicherung entweder den Status als Arbeitnehmer oder den als hauptberuflich Selbstständige...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / Lohnsteuer

1 Studenten sind Arbeitnehmer Studenten, die in den Ferien arbeiten, sind im Regelfall Arbeitnehmer. Insoweit gelten lohnsteuerrechtlich keine Besonderheiten. Die hieraus resultierenden Bezüge unterliegen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Grundsätzen. Das gilt auch für Studenten, die neben ihrem Studium als Werkstudenten arbeiten und für Studenten, die ein (vorgeschrie...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / Sozialversicherung

1 Versicherungsschutz beschäftigter Studenten Personen, die eine mehr als geringfügige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben, unterliegen grundsätzlich der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die von Studenten ausgeübten Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen allerdings in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von der Vers...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / Zusammenfassung

Überblick Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung beschäftigter Studenten sind mehr Regelungen zu berücksichtigen, als bei "normalen" Beschäftigungen. Die Prüfung der Versicherungspflicht oder -freiheit fällt deutlich leichter, wenn eine sinnvolle Prüf-Reihenfolge eingehalten wird. Diese Prüf-Reihenfolge wird hier beschrieben. Vorkenntnisse zu bestimmten Sachverha...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.2.2 Befristete Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit auf über 20 Stunden

Das Werkstudentenprivileg kann bestehen bleiben, soweit im Rahmen einer unbefristeten Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden für eine im Voraus befristete Zeit der Beschäftigungsumfang auf mehr als 20 Wochenstunden ausschließlich durch Beschäftigungszeiten am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden sowie während der Semesterferien überschrit...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Studentenjobs

Zusammenfassung Überblick Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung beschäftigter Studenten sind mehr Regelungen zu berücksichtigen, als bei "normalen" Beschäftigungen. Die Prüfung der Versicherungspflicht oder -freiheit fällt deutlich leichter, wenn eine sinnvolle Prüf-Reihenfolge eingehalten wird. Diese Prüf-Reihenfolge wird hier beschrieben. Vorkenntnisse zu besti...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 2.2 Zeitlicher Aufwand und wirtschaftliche Bedeutung

Im Rahmen einer Gesamtschau ist auf die zeitlichen Aufwände der jeweiligen Tätigkeit und deren wirtschaftlichen Bedeutung abzustellen, ob die selbstständige Tätigkeit "deutlich überwiegt". Von einem "deutlichen Überwiegen" der selbstständigen Tätigkeit ist auszugehen, wenn diese sowohl von der wirtschaftlichen Bedeutung als auch vom zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbs...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.2.1 Unbefristete Studentenjobs

Unbefristete Beschäftigungen mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden sind von der Werkstudentenregelung selbst dann ausgenommen, wenn die Arbeitseinsätze oberhalb der 20 Stunden-Grenze am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden oder während der Semesterferien stattfinden. Denn bei unbefristeten Beschäftigungen wird die zulässige Höchstdauer von 26 Wochen pro J...mehr

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Student: Versicherungsrechtliche Bewertung einer selbstständigen Tätigkeit

Zusammenfassung Überblick Bei Studenten, die neben ihrem Studium selbstständig erwerbstätig sind, ist für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung festzustellen, ob es sich um Studenten oder um Selbstständige handelt. Um als Student im Sinne der Sozialversicherung zu gelten, darf die selbstständige Tätigkeit lediglich nebenberuflich ausgeübt werden. Diese Frage interes...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 3.3 Aufzeichnungs- und Nachweispflicht

Der Arbeitgeber hat in beiden Fällen auf der ihm vom Arbeitnehmer zur Kostenübernahme vorgelegten Originalrechnung die Kostenübernahme sowie deren Höhe anzugeben. Eine Kopie der Originalrechnung ist als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[1]mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 9 Studiengebühren

Sofern Arbeitnehmer zur beruflichen Weiterbildung ein Studium aufnehmen, wird dies mitunter von den Arbeitgebern gefördert, indem sie sich arbeitsvertraglich gegenüber dem Arbeitnehmer zur Übernahme von Studiengebühren verpflichten. Die Arbeitnehmer willigen im Gegenzug in eine Rückzahlungsklausel ein, falls sie das Unternehmen innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Studiu...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 5 Studienaufnahme während einer Beschäftigung

Für Arbeitnehmer tritt mit der Aufnahme eines Studiums Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein, wenn das Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen des Studiums angepasst wird (Werkstudentenprinzip/Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 20 Stunden).[1] Die Rentenversicherungspflicht besteht hingegen fort. Video: U...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 3.1 Duales Studium

Die steuerfreie Übernahme der Studiengebühren durch den Arbeitgeber ist auf Ausbildungsdienstverhältnisse beschränkt. Das Ausbildungsdienstverhältnis ist dadurch gekennzeichnet, dass das Studium Gegenstand des Beschäftigungsverhältnisses ist.[1] Arbeitgeber ist Schuldner der Studiengebühren Ist der Arbeitgeber im Rahmen des Ausbildungsdienstverhältnisses Schuldner der Studieng...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 3 Übernahme der Studiengebühren durch Arbeitgeber

Heutzutage werden viele Ausbildungen in Kombination mit einem Studium angeboten. Bezeichnet werden diese Ausbildungsgänge als duales Studium. Dieses Ausbildungssystem ist gekennzeichnet durch ein Hochschulstudium mit fest integrierten Praxiseinsätzen in Unternehmen. Daneben gibt es aber auch eine Vielzahl von bereits ausgebildeten, im Beruf stehenden Arbeitnehmern, die ein S...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2 Befristete, aber nicht kurzfristige Beschäftigungen

Für Studenten, die eine befristete Beschäftigung ausüben, die nicht die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung[1] erfüllt, gilt: Diese Studenten sind in ihrer Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn es sich lediglich um eine Nebenbeschäftigung handelt, weil das Studium die Zeit und Arbeitskraft der betreffenden Person überwiegend ...mehr

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Student: Versicherungs- und... / Zusammenfassung

Überblick Studenten unterliegen in einer zeitlich befristet ausgeübten Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Versicherungs- und Beitragspflicht als Arbeitnehmer. Die Versicherungspflicht ist unter anderem davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt die Beschäftigung durchgeführt wird: In oder außerhalb der Semesterferien? Auch die Vorbeschäftigungszeiten müssen i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Studenten (Beiträge – KVdS)

Zusammenfassung Begriff Bei krankenversicherungspflichtigen Studenten (Versicherung im Rahmen der Krankenversicherung der Studenten – KVdS) wird als beitragspflichtige Einnahme der monatliche Bedarfssatz nach der entsprechenden Regelung im BAföG für nicht bei den Eltern wohnende Studenten herangezogen. Der Beitrag zur Krankenversicherung der Studenten und Praktikanten beträgt ...mehr

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Student: Versicherungs- und... / Sozialversicherung

1 Kurzfristige Beschäftigungen Für alle Studenten besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn deren Beschäftigung auf bis zu 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet ist.[1] Ob die Beschäftigung während der Vorlesungszeit oder während der Semesterferien ausgeübt wird, hat für die Beurteilung de...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 1 Kurzfristige Beschäftigungen

Für alle Studenten besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn deren Beschäftigung auf bis zu 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet ist.[1] Ob die Beschäftigung während der Vorlesungszeit oder während der Semesterferien ausgeübt wird, hat für die Beurteilung der Kurzfristigkeit keine Bedeut...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.4 Mehrfachbeschäftigung von Studenten

Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von mehrfachbeschäftigten Studenten sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten.[1]mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 3.2 Berufsbegleitendes Studium

Ein berufsbegleitendes Studium kann im Einzelfall als berufliche Fort- und Weiterbildungsleistung des Arbeitgebers anzusehen sein, wenn es die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb erhöhen soll.[1] Die Übernahme der Studiengebühren führt dann nicht zu Arbeitslohn, weil die Maßnahme im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird. Für die...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.2 Vorteile für Studenten

Auch für den Studenten selbst kann eine Werkstudententätigkeit gegenüber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorteilhaft sein. Im Regelfall fällt bei einer Beschäftigung mit einem Maximalentgelt von ca. 1.350 EUR im Monat keine Einkommensteuer an, wenn der Student nicht verheiratet ist und nicht über sonstige nennenswerte Einkünfte verfügt. Die Jahreseinkünfte aus dies...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.3 Anwendung der 26-Wochen-Regelung

Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden dürfen im Laufe eines Jahres nicht mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ausmachen, um das Werkstudentenprivileg anwenden zu dürfen. Die zeitliche Begrenzung wird nur noch angewendet, wenn die Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des Werkstudentenprivilegs dem Grunde nach einzuräumen ...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 3 Folgen einer hauptberuflichen Selbstständigkeit in der Kranken- und Pflegeversicherung

Selbstständige sind nicht krankenversicherungspflichtig.[1] Das Ausüben einer hauptberuflichen Selbstständigkeit hat zur Folge, dass weder aufgrund des Studiums noch aufgrund einer Beschäftigung Kranken- und Pflegeversicherungspflicht eintritt. Sofern unmittelbar vor Aufnahme der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat, kan...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 1.1 Überschreiten der Zeitgrenzen

Wird der Zeitraum von 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen wider Erwarten überschritten, tritt Versicherungspflicht ab dem Zeitpunkt des Überschreitens ein. Stellt sich bereits im Laufe der Beschäftigung heraus, dass sie länger als 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage dauern wird, so beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag, an dem das Überschreiten des Zeitraums bekannt wird. Für die...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.2 Arbeitszeit mehr als 20 Wochenstunden

Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden und liegt keine kurzfristige Beschäftigung vor, kommt Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht: Die Beschäftigung muss ganz oder teilweise an den Wochenenden, in den Abend- oder Nachtstunden ode...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 1 Versicherungsfreiheit aufgrund allgemeiner Regelungen

Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Studentenjobs ist zunächst nach den allgemeinen – d. h. für alle Arbeitnehmer geltenden – Regelungen vorzunehmen. Versicherungsfreiheit liegt danach vor, wenn die Beschäftigung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung oder einer kurzfristigen Beschäftigung ausgeübt wird. 1.1 Student ist geringfügig entlohnt beschäftigt De...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Beurteilung durch SV-Träger Wenn Firmen einen Studenten einstellen, ist dessen versicherungsrechtlicher Status festzustellen. Eine falsche Beurteilung kann für das Unternehmen im Rahmen der nächsten Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger zu Beanstandungen und entsprechenden Beitragsnachforderungen führen. Für eine verbindliche Klärung si...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / Sozialversicherung

1 Versicherungsfreiheit aufgrund allgemeiner Regelungen Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Studentenjobs ist zunächst nach den allgemeinen – d. h. für alle Arbeitnehmer geltenden – Regelungen vorzunehmen. Versicherungsfreiheit liegt danach vor, wenn die Beschäftigung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung oder einer kurzfristigen Beschäftigung ausgeübt ...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 2 Minijob

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt ab dem 1.2. eine unbefristete Beschäftigung aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden. Als monatliches Arbeitsentgelt sind gleichbleibend 540 EUR vereinbart. Ein Anspruch auf Sonderzahlungen besteht nicht. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Es handelt sich um eine geringfügig ent...mehr