Fachbeiträge & Kommentare zu Student

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.3 Versicherungspflichtige Hilfebedürftige

Rz. 47 Die dritte Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 1 Satz 2 und stellt die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Durch die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten, wird eine Nachrangversicherung aufrechterhalten. Besteht Bedürftigkeit, wird die bestehende Versicherungspflicht während des Bezug...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.6 Bruttoentgelt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten

Rz. 12 Im Gegensatz zu den sonst in der Sozialversicherung üblichen Bestimmungen (vgl. Abs. 2) gilt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten (vgl. §§ 8 und 8a) mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von derzeit bis zu 520,00 EUR das gezahlte Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage, wenn der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie die Pausch...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kranken- und Pflegeversorgung i. S. von Gesundheitsschutz gehört zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Sie ist Teil des Systems, das die physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet (Art. 1, 20 GG). Dies zeigt z. B. auch der Umstand, dass die Versicherun...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.2 Versicherungspflicht zur sozialen Pflegeversicherung (Abs. 3 Satz 2)

a) Versicherungspflicht der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 (Abs. 3 Satz 2 HS 1) Rz. 65 Als Folge der möglichen Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung besteht Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 3 SGB XI). Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung setzt allerding...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Einig sind sich die Landesgesetze darin, dass alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte in dem jeweiligen Bundesland liegt bzw. deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in dem jeweiligen Bundesland haben, einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben. Dabei ist der persönliche Wohnsitz ohne Bedeutung. Auch die Auszubildenden unterfallen dem Anwendungsbere...mehr

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Der Berufsausbildungsvertrag / 2 Abgrenzung zu anderen Arbeitnehmergruppen

Von den Auszubildenden, die zu dem Ausbildenden in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, sind andere Vertragsverhältnisse von Arbeitnehmergruppen zu unterscheiden, in denen gleichfalls die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten erfolgt. Als Auszubildende i. S. d. §§ 10 ff. BBiG gelten nicht: Anlernlinge; Volontäre; Praktikanten; Personen in einem Berufsausbildungsvorber...mehr

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Recruiting: Wege zu neuem P... / 5.2 Stellenanzeigen auf der Karrierewebseite als "must have"

In jedem Fall sollte der eigene Internetauftritt auch für das Angebot von offenen Positionen genutzt werden, auch wenn das direkte Auffinden der Anzeige selbst bei großen Unternehmen eher die Ausnahme als die Regel sein dürfte. Selbst eine Suchmaschinenoptimierung (meist SEO [Search Engine Optimization] genannt), kommt in der Regel nicht gegen die Reichweite von Stellenanzei...mehr

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Recruiting: Wege zu neuem P... / 5.4 Stellenanzeigen in Printmedien, Aushängen und mehr

Das Schalten einer gedruckten Anzeige ist weiter rückläufig, aber nach wie vor eine (ergänzende) Möglichkeit. Wo eine Anzeige geschaltet wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Fachliche Qualifikationsanforderungen der zu besetzenden Position: umso spezifischer, desto eher Fachzeitschrift und überregional, desto weniger spezifisch umso regionaler und genereller das Med...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Verträge mit Studenten

Rz. 1658 Geht ein Student neben seinem Studium im Wesentlichen zu Erwerbszwecken einer bezahlten Beschäftigung nach (z.B. Werksstudent), spricht man von einer Studentenbeschäftigung. Rz. 1659 Auch wenn Studenten nur vorübergehend und im Nebenerwerb tätig sind, sind sie Arbeitnehmer, wenn nach den allgemeinen Grundsätzen ein Arbeitsverhältnis und kein Dienstverhältnis als frei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / K. Verträge mit Studenten, Volontären und Praktikanten

I. Begriffe und arbeitsrechtliche Grundsätze[Autor] 1. Verträge mit Studenten Rz. 1658 Geht ein Student neben seinem Studium im Wesentlichen zu Erwerbszwecken einer bezahlten Beschäftigung nach (z.B. Werksstudent), spricht man von einer Studentenbeschäftigung. Rz. 1659 Auch wenn Studenten nur vorübergehend und im Nebenerwerb tätig sind, sind sie Arbeitnehmer, wenn nach den allg...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Studentenbeschäftigung

Rz. 1675 Studenten unterliegen sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Pflegeversicherung regelmäßig einer gesetzlich für Studenten angeordneten Pflichtversicherung, der sog. Krankenversicherung der Studenten, § 186 Abs. 7 SGB V. In dieser Versicherung ist der Student bis zum 14. Fachsemester, längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres pflichtversiche...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Auswirkungen der geringfügigen Beschäftigung anhand ausgewählter Fallkonstellationen

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§ 32 Abwicklung / d) Praktikantenzeugnis

Rz. 60 Die Regelung des § 16 BBiG gilt nicht nur für Auszubildende, sondern für alle Personen, die eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben (§ 26 BBiG), mithin also auch für Volontäre und Praktikanten. Diese beiden Begriffe werden in der betrieblichen Praxis nicht immer klar voneinander getrennt, sodass es bei Zeugnisklagen viel...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Personenbedingte Kündigungsgründe

Rz. 108 Im Anwendungsbereich des KSchG ist eine ordentliche, fristgerechte Kündigung unwirksam, wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist. Gem. § 1 Abs. 2 KSchG kann sich die soziale Rechtfertigung einer Kündigung neben Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers (vgl. hierzu Rdn 332 ff.) und neben dringenden betrieblichen Erfordernissen (vgl. hierzu Rdn 568 ff.) auch aus Gründen ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Muster

Rz. 1670 Muster 16.40: Schul-/Fachhochschul-/Hochschul-Praktikantenvertrag Muster 16.40: Schul-/Fachhochschul-/Hochschul-Praktikantenvertrag Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Praktikant" genannt – wird folgender Praktikantenvertrag geschlossen: Vorbemerkung Der Praktikant ist Sch...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Erstattung der Arbeitnehmeranteile

Rz. 994 Erstattung i.H.d. Arbeitnehmeranteile, also der Hälfte der Beiträge, kann der Arbeitgeber zwar im Prinzip von dem Beschäftigten verlangen, soweit nicht ausnahmsweise eine Nettolohnabrede vereinbart sein sollte (s. oben Rdn 833 sowie unten Rdn 1037). Der Anspruch kann allerdings nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden, und auch nur,mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Checkliste zur Prüfung der Erforderlichkeit

Rz. 624 Checkliste: Erforderlichkeit der Schulungsveranstaltungmehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Teilzeitbeschäftigung

Rz. 1674 Bei einer Teilzeitbeschäftigung i.Ü. bestehen zu einem Vollzeitarbeitsverhältnis grds. keine Besonderheiten. Lediglich in einer Gleitzone von 450,01 EUR bis 850,00 EUR ergeben sich zur Minderung der Beitragslast der geringfügig Beschäftigten besondere Beitragssätze.mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Steuerrechtliche Aspekte

1. Verträge mit Studierenden Rz. 1679 Vergütungen, die an inländische Studierende im Inland für die Tätigkeit als Praktikant oder als Aushilfskraft vom Arbeitgeber gezahlt werden, sind grds. lohnsteuerpflichtig. Maßgebend für die Qualifizierung als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 EStG ist die Arbeitnehmereigenschaft i.S.d. § 1 Abs. 1 LStDV (...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Werkstudenten und Schüler

Rz. 11 Nicht zu ihrer Ausbildung, sondern innerhalb eines Arbeitsverhältnisses sind i.d.R. Werkstudenten und Schüler angestellt. Dieses Arbeitsverhältnis wird sich meist als Aushilfsverhältnis darstellen, auf das das Arbeitsrecht grds. Anwendung findet. Ziel dieser Aushilfsarbeitsverhältnisse ist nicht die Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, also die Ausbildung, so...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

1. Teilzeitbeschäftigung Rz. 1671 Ebenso wie das Vollzeitarbeitsverhältnis unterliegt auch das Teilzeitarbeitsverhältnis grds. der Sozialversicherungspflicht, § 7 SGB IV. Ob und inwiefern allerdings eine versicherungspflichtige Tätigkeit vorliegt, hängt von dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung und dem daraus erzielten Entgelt ab. a) Geringfügige Beschäftigung Rz. 1672 Liegt nur...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Berufsmäßigkeit der geringfügigen Beschäftigung

Rz. 367 Arbeitnehmer können nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV mehr verdienen, wenn sie nicht berufsmäßig in der geringfügigen Beschäftigung tätig sind. Der Begriff der Berufsmäßigkeit in diesem Zusammenhang ist nicht einfach zu verstehen. Achtung: Das BSG hat in seiner Entscheidung v 31.3.2017 – B 12 KR 16/14 R darauf hingewiesen, dass bei der Bestimmung des Umfangs beitragspflich...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Begriffe und arbeitsrechtliche Grundsätze

1. Verträge mit Studenten Rz. 1658 Geht ein Student neben seinem Studium im Wesentlichen zu Erwerbszwecken einer bezahlten Beschäftigung nach (z.B. Werksstudent), spricht man von einer Studentenbeschäftigung. Rz. 1659 Auch wenn Studenten nur vorübergehend und im Nebenerwerb tätig sind, sind sie Arbeitnehmer, wenn nach den allgemeinen Grundsätzen ein Arbeitsverhältnis und kein ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Verträge mit Volontären

a) Allgemeines Rz. 1661 Volontär ist, wer für ein bestimmtes Fachgebiet und für einen gewissen Zeitraum, ohne dass dies von einem vorgeschriebenen Ausbildungs- oder Prüfungsplan gefordert wird, bei einem Arbeitgeber tätig wird, um einen Einblick in dieses Fachgebiet zu erhalten oder darin ausgebildet zu werden und ohne hiermit eine abgeschlossene Fachausbildung in einem anerk...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Teilzeitbeschäftigung

Rz. 1671 Ebenso wie das Vollzeitarbeitsverhältnis unterliegt auch das Teilzeitarbeitsverhältnis grds. der Sozialversicherungspflicht, § 7 SGB IV. Ob und inwiefern allerdings eine versicherungspflichtige Tätigkeit vorliegt, hängt von dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung und dem daraus erzielten Entgelt ab. a) Geringfügige Beschäftigung Rz. 1672 Liegt nur eine geringfügige Besch...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Verträge mit Praktikanten

a) Allgemeines Rz. 1666 Praktikant ist, wer sich im Rahmen einer geordneten Gesamtausbildung vorübergehend einer betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung unterzieht, weil diese Tätigkeit und Ausbildung für die Zulassung zum Studium, zu einer Prüfung oder anderen Zwecken erforderlich ist. Es ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit es sich um Praktikanten handelt, die nicht im Rahm...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2.5 Gerichtsstand des Aufenthaltsorts

Am Gerichtsstand des Aufenthalts können Klagen wegen vermögensrechtlicher Streitigkeiten begründet werden, wenn sich Personen an einem Ort unter Verhältnissen aufhalten, die auf einen längeren Aufenthalt schließen lassen, so z. B. insbesondere Haushaltshilfen, Arbeiter, Gewerbegehilfen, Studenten, Schüler oder Lehrlinge (§ 20 ZPO). Praxis-Beispiel Montagestammarbeiter auf ein...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Verträge mit Volontären und Praktikanten

Rz. 1684 Volontäre und Praktikanten sind zur Dienstleistung in den Ausbildungsbetrieb integriert, sodass sie eine Arbeitspflicht trifft. Im Gegensatz zu Werkstudenten und regulären Arbeitnehmern steht bei ihnen aber der Ausbildungszweck im Vordergrund. Dennoch stellt die von dem Ausbildungsbetrieb gezahlte Vergütung steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Die gezahlte Vergütung k...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 3. Uneingeschränktes Freizügigkeitsrecht in bestimmten Bereichen

Rz. 119 Trotz der unter (2) genannten Beschränkungen sind bis auf die Angehörigen von Kroatien nunmehr alle Angehörigen der Beitrittsstaaten ebenso wie die Angehörigen der "Alt-EU-Staaten" freizügigkeitsberechtigt. Dies betrifft vor allem folgende Personenkreise:mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Verträge mit Studierenden

Rz. 1679 Vergütungen, die an inländische Studierende im Inland für die Tätigkeit als Praktikant oder als Aushilfskraft vom Arbeitgeber gezahlt werden, sind grds. lohnsteuerpflichtig. Maßgebend für die Qualifizierung als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 EStG ist die Arbeitnehmereigenschaft i.S.d. § 1 Abs. 1 LStDV (vgl. dazu FG Hamburg v. 24.9...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 4. Sonderbestimmungen

Rz. 59 Art. 15 Abs. 3 OECD-MA enthält Sonderregelungen für Bordpersonal von Flugzeugen und Schiffen, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang sei auch auf die diesbezüglich ergangene höchstrichterliche Rspr. zu dem Problem der Arbeitnehmerüberlassung (BFH v. 10.11.1993, BStBl II 1994, 218) und der Vercharterung von Schiffen (BFH v. 8.2.1995, B...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Praktikant

Rz. 9 Ein Praktikant ist, wer sich einer bestimmten Tätigkeit und Ausbildung in einem Betrieb unterzieht, weil er diese im Rahmen einer Gesamtausbildung nachweisen muss (BAG v. 5.8.1965 – 2 AZR 439/64, DB 1965, 1220; Schaub/Vogelsang, ArbR-HdB, § 15 Rn 9; vgl. auch Schade, Praktikumsrecht, Rn 13). Auch ggü. einem Praktikanten trifft den Arbeitgeber eine Ausbildungspflicht (S...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Geringfügige Beschäftigung als Zeitgeringfügigkeit

Rz. 364 Neben der geringfügigen Beschäftigung aufgrund der monatlichen Entgeltbegrenzung nach Abs. 1 Nr. 1 wird in Abs. 1 Nr. 2 eine geringfügige Beschäftigung auch anerkannt, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage (bis 31.12.2018: zwei Monate oder 50 Arbeitstage), nach ihrer Eigenart begrenzt zu ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeines

Rz. 1661 Volontär ist, wer für ein bestimmtes Fachgebiet und für einen gewissen Zeitraum, ohne dass dies von einem vorgeschriebenen Ausbildungs- oder Prüfungsplan gefordert wird, bei einem Arbeitgeber tätig wird, um einen Einblick in dieses Fachgebiet zu erhalten oder darin ausgebildet zu werden und ohne hiermit eine abgeschlossene Fachausbildung in einem anerkannten Ausbild...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Tz. 226 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) begünstigt nur die Leistungen von Körperschaften. Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. Körperschaftsteuergesetzes, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen. Begünstigt sind auch die unentgeltlichen Wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Gleichbehandlung im Bereich der Vergütung

Rz. 865 Der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ist in der deutschen Rechtsordnung keine allgemeingültige Anspruchsgrundlage (BAG v. 21.6.2000, NZA 2000, 1050 f.). Im Bereich der Vergütungszahlung kommt der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zur Anwendung, wenn es sich um individuell vereinbarte Löhne und Gehälter handelt und der Arbeitgeber nur einzelne Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Wohlfahrtsverbände (§ 4 Nr. 18 UStG)

Tz. 104 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Wohlfahrtspflege ist die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte Sorge für Notleidende oder gefährdete Mitmenschen (s. § 66 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Die Sorge kann sich auf das gesundheitliche, sittliche, erzieherische oder wirtschaftliche Wohl erstrecken und Vorbeugung oder Abhilfe bezwecken. Eine beispi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / b) Muster

Rz. 1665 Muster 16.39: Volontärsvertrag Muster 16.39: Volontärsvertrag Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Volontär" genannt – wird folgender Volontärsvertrag geschlossen: Vorbemerkung Der Volontär beabsichtigt zum Zwecke der Ausbildung ein Volontariat bei der Gesellschaft zu absol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / IV. Muster: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis

Rz. 1685 Muster 16.41: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Muster 16.41: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhalt und Ort der Tätigkeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeines

Rz. 1666 Praktikant ist, wer sich im Rahmen einer geordneten Gesamtausbildung vorübergehend einer betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung unterzieht, weil diese Tätigkeit und Ausbildung für die Zulassung zum Studium, zu einer Prüfung oder anderen Zwecken erforderlich ist. Es ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit es sich um Praktikanten handelt, die nicht im Rahmen ihrer Schul...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / a) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 1672 Liegt nur eine geringfügige Beschäftigung i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB IV vor, besteht eine Versicherungsfreiheit sowohl in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch in der Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser Grundsatz erfährt im Bereich der Krankenversicherung aber in den Fällen eine Einschränkung, in denen der geringfügig Beschäftige bereits aufg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Wohnungsbegriff (Abs. 9)

Rz. 164 [Autor/Stand] § 181 BewG enthält in Abs. 9 die Legaldefinition des Begriffs Wohnung. Dabei ist der Begriff der Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] für Zwecke der Grundbesitzbewertung entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen erstmals gesetzlich definiert worden und übernimmt die typolog...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebenleistungen / 3 Praxisfälle zur Nebenleistung

Nebenleistungen, die das Schicksal der Hauptleistung teilen, liegen in der Praxis insbesondere in folgenden Fällen vor: Transportkosten und Transportversicherung im Zusammenhang mit ausgeführten Lieferungen, Nebenkosten im Zusammenhang mit der Vermietung von Grundstücken – hier ist insbesondere darauf zu achten, dass bei steuerpflichtiger Vermietung alle Nebenleistungen (unabh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 7.2 Arbeitserlaubnis, Berufsausübungserlaubnis etc.

Fehlt für einen ausländischen Arbeitnehmer die nach § 18 AufenthG erforderliche Arbeitserlaubnis, so besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot. Dies rechtfertigt im Regelfall eine ordentliche Kündigung, es sei denn, dass bei objektiver Beurteilung in absehbarer Zeit mit der Erteilung einer Erlaubnis zu rechnen ist.[1] Der Arbeitgeber hat ggf. einen ausländischen Arbeitne...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.4 Einzelfälle zur Einheitlichkeit der Leistung bzw. Haupt- und Nebenleistung

Rz. 165 Absatzförderung in der Automobilindustrie: Zur Absatzförderung in der Automobilindustrie werden häufig verbilligte Darlehen ausgegeben. Die darlehensgebenden Autobanken gehören regelmäßig zu dem Automobilkonzern und gewähren sowohl dem Autokäufer als auch dem Autohändler verbilligte Darlehen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind die Fälle zu unterscheiden, in...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 An andere Unternehmer

Rz. 77 Es muss zur Anwendbarkeit des § 9 UStG an einen anderen Unternehmer geleistet werden. Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 11.6.1985[1] entschieden, dass die Auffassung des BFH, wonach die Beschränkung des Optionsrechts in § 9 UStG auf Umsätze an andere Unternehmer keinen Grundrechtsverstoß beinhalte, nicht zu beanstanden ist. Rz. 77a Die Unternehmereigenschaft des Le...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

Rz. 60 Als Linienverkehr wird nach § 42 PBefG eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung verstanden, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Der Linienverkehr setzt nach dieser Bestimmung nicht voraus, dass ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- oder Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 11 Fehlende oder mangelhafte Eignung

Die fehlende oder mangelhafte körperliche oder geistige Eignung stellt den klassischen personenbedingten Kündigungsgrund dar. Sie ist der Oberbegriff, vereinigt deshalb die einzeln aufgeführten Kündigungsgründe in sich und fängt die nicht im Einzelnen genannten personenbedingten Kündigungsgründe auf. Objektive und subjektive Mängel Die fehlende oder mangelhafte Eignung kann su...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 75 Die Partei hat einzusetzen: § 115 ZPO regelt: Zitat "(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:" 1. a) die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten Beträge; b) bei Parteien, die ein Einkommen aus...mehr