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Praxis-Beispiele: Private Krankenversicherung / 3 Beitragszuschuss, Berücksichtigung Beiträge Angehöriger

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Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin, verheiratet, 2 Kinder, ist in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Sie ist wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und seit Jahren privat kranken- und pflegeversichert. Die erforderlichen Bescheinigungen liegen vor.

Die Arbeitnehmerin und ihre Angehörigen sind im Juli 2025 wie folgt versichert:

 
Person Versicherung monatliche(r) ­Prämie/Beitrag
Arbeitnehmerin

Private Krankenversicherung inkl. Wahlleistung Krankenhaus und 100 % Zahnersatz:

Sterbegeldversicherung:

Private Pflegeversicherung:

300,00 EUR

25,00 EUR

44,00 EUR
Ehemann, beschäftigt bei Arbeitgeber B, 20 Std. pro Woche, Entgelt 1.200 EUR monatlich

Gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung:

Private Zusatzversicherung für Zahnersatz:

105,90 EUR

40,00 EUR
Sohn, 24 Jahre alt

Gesetzliche Krankenversicherung als Student:

Pflegeversicherung (mit Beitragszuschlag für Kinderlose):

66,33 EUR

21,42 EUR
Tochter, Schülerin, 17 Jahre alt

Private Krankenversicherung inkl. Wahlleistung Krankenhaus und 100 % Zahnersatz:

Private Pflegeversicherung:

75,00 EUR

8,00 EUR

Wie hoch ist der Beitragszuschuss der Arbeitnehmerin im Monat?

Ergebnis

 
Zuschuss zur Krankenversicherung
Private Krankenversicherung Arbeitnehmerin 300,00 EUR
Private Krankenversicherung Tochter + 75,00 EUR
Beiträge gesamt 375,00 EUR
Beitragszuschuss (375 EUR : 2 ) 187,50 EUR

187,50 EUR überschreitet nicht den Höchstzuschuss von 471,32 EUR zur Krankenversicherung (2025). Daher kann der Betrag von 187,50 EUR als Beitragszuschuss gezahlt werden.

  • Die private Krankenversicherung der Arbeitnehmerin ist zuschussfähig, selbst wenn sie bei Leistungen, die auch gesetzliche Krankenkassen bieten, mehr leistet.
  • Die Sterbegeldversicherung ist generell nicht zuschussfähig da sie eine L...

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