Fachbeiträge & Kommentare zu Student

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Dualer Student / 2 Reisekosten zur dualen Hochschule

Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch den Besuch einer auswärtigen Ausbildungs- oder Fortbildungsstätte entstehen, sind nach Reisekostengrundsätzen zu berücksichtigen, wenn die Bildungsmaßnahme Ausfluss des bestehenden Dienstverhältnisses ist. Hierunter fällt insbesondere der Besuch einer dualen Hochschule (z. B. Berufsakademie). Bei einer Ausbildung an einer dualen Hochsc...mehr

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Wissenschaftliche Mitarbeiter

Begriff Wissenschaftliche Mitarbeiter gehören nach dem Hochschulrahmengesetz den Fachbereichen, wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten der Hochschulen an. Einstellungsvoraussetzung für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Er ist daher kein Student mehr und als Arbeitnehmer in allen Zweigen der Sozialversicherung vers...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.2 Beurlaubung

Nach den weiteren, von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen[1] kommt Krankenversicherungsfreiheit als Student im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V jedenfalls nicht für solche Personen in Betracht, die für die Dauer ihres Studiums unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses beurlaubt werden und während der Semesterferien im bisherigen Betrieb arbeiten. Diese Personen s...mehr

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Studienbeihilfe / 1 Versicherungsrechtliche Behandlung der Empfänger von Studienbeihilfen

Personen, die eine beruflich weiterführende (berufsintegrierte bzw. berufsbegleitende), mit der Beschäftigung in einem prägenden oder engen inneren Zusammenhang stehende Ausbildung oder ein Studium absolvieren, sind ihrem Erscheinungsbild nach Arbeitnehmer und nicht Studierende. Hiervon ist auszugehen, wenn das Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen der Ausbildun...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.1 Beschäftigung wird an das Studium angepasst

Wenn Mitarbeiter von ihren Arbeitgebern zum Besuch einer Fachschule, Fachhochschule oder Universität veranlasst werden und die Firma ganz oder teilweise die Kosten für die Fortbildung übernimmt, bleibt das Arbeitsverhältnis erhalten. Das Arbeitsentgelt wird entweder in bisheriger Höhe oder in gekürztem Umfang weitergezahlt. Während der Ferien wird zumeist (wieder) voll gearb...mehr

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Trainee / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist maßgeblich, ob eine Beschäftigung besteht. Eine Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Typische Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen sowie eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.[1] Trainees können ihre Tätigkeit nic...mehr

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Entsendung / 2.1.2 Entsendungen ohne vorherige Beschäftigung in Deutschland

Grundsätzlich handelt es sich nicht um eine Entsendung, wenn eine Person ohne vorhergehende Beschäftigung in Deutschland eingestellt wird und unmittelbar in einem Drittstaat entsandt wird. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Person vor der Einstellung bereits den deutschen Rechtsvorschriften unterlegen hat oder bereits eine hinreichende Beziehung zur deutschen Sozialversich...mehr

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Schul-, Fachschul-, Hochsch... / 4 Hochschulausbildung

Hochschulausbildung ist die Zeit als immatrikulierter Student an einer als Hochschule anerkannten Ausbildungsstätte. Dazu zählen z. B. Universitäten, Technische und Pädagogische Hochschulen, Hochschulen für Bildende Künste und Fachhochschulen. Der Ausbildungsgang muss auf den Erwerb eines akademischen Grades ausgerichtet sein. Als akademischer Grad werden u. a. der Bachelor,...mehr

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Deutschlandstipendium / 1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Der Bezug eines Stipendiums führt nicht zur Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Eine Versicherung in der gesetzliche Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung besteht für die Stipendiaten jedoch aufgrund ihrer Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.[1] Insofern sind für die Stipendiaten die Regelungen der studentischen ...mehr

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Bachelorand / 2 Ausgestaltung der Vereinbarung

Eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen auf der einen und dem Diplomanden, Bacheloranden oder Masteranden auf der anderen Seite regelt in erster Linie, dass die Abschlussarbeit zur weiteren Verwendung dem Unternehmen überlassen wird und der Betrieb im Gegenzug ein Honorar zahlt. Dieses erhält der Absolvent nicht für die Anwesenheit im Unternehmen oder eine Arbeitsleistung...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.3 Mindestens einmonatige Geltung deutschen Rechts vor Auslandseinsatz

Nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit liegt eine Entsendung nur vor, wenn unmittelbar vor dem Auslandseinsatz mindestens einen Monat lang die deutschen Rechtsvorschriften gegolten haben. Hierbei spielt es keine Rolle, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Versicherung bisher durchgeführt wurde. Es kann sich um eine Pflichtversicherung u. a. als Arbeitnehmer, Rent...mehr

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Deutschlandstipendium / 2 Beitragsrechtliche Behandlung

Das Deutschlandstipendium zählt bei familienversicherten Studenten nicht zum Gesamteinkommen[1], sofern es steuerfrei gezahlt wird. Damit kann durch das Stipendium die Einkommensgrenze in der Familienversicherung nicht überschritten werden; gehört bei pflichtversicherten Studenten nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.[2] Es ist damit unabhängig von seiner Höhe beitragsfr...mehr

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Deutschlandstipendium / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Deutschlandstipendium werden engagierte und begabte Studenten aller Nationalitäten mit 300 EUR monatlich gefördert. Das Fördergeld wird je zur Hälfte vom Staat und von privaten Förderern (z. B. Unternehmen) aufgebracht. Es wird einkommensunabhängig und ggf. zusätzlich zu BAföG-Leistungen für mindestens 2 Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzei...mehr

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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.3 Weitere Personenkreise

Darüber hinaus sind folgende Personen arbeitslosenversicherungsfrei:. unständig Beschäftigte; Heimarbeiter, die gleichzeitig Zwischenmeister sind und den überwiegenden Teil ihres Verdienstes aus der Tätigkeit als Zwischenmeister beziehen; ausländische Arbeitnehmer in beruflicher Aus- oder Fortbildung[1]; ehrenamtliche Bürgermeister und Beigeordnete; zugewiesene erwerbsfähige Lei...mehr

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Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.5 Versicherungsschutz

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt während des Krankengeldanspruchs bestehen.[1] Eine freiwillige Versicherung[2] oder eine Familienversicherung[3] wird durch den Krankengeldanspruch nicht berührt. Vom Krankengeld sind keine Beiträge zu entrichten.[4] Die Beitragsfreiheit wirkt sich nicht auf andere beitragspflichtige Einnahmen aus, die neben dem Krankengeld ...mehr

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Stipendium / 1 Stipendien aus öffentlichen Mitteln

Die folgenden Stipendien und Studienbeihilfen können nach § 3 Nr. 11 EStG oder nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein: Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern. Öffentliche Mittel sind Mittel des Bundes, der Länder...mehr

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Trainee / 2.1 Allgemeines

Ein Traineestudium ist in der betrieblichen Praxis relativ neu. Die Grenzen zu einem dualen Studium bzw. Unternehmensstipendium sind fließend. im Falle eines Traineestudiums bietet der Arbeitgeber dem Studenten für die Dauer des Studiums eine finanzielle Unterstützung in Form der Übernahme der Studiengebühren an. Als Gegenleistung hierfür verpflichtet sich der Studierende zu...mehr

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Bachelorand / 3 Bachelor

Sofern Studenten im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung eines Bachelor-Studiengangs in einem Unternehmen beschäftigt sind, werden sie als Arbeitnehmer behandelt.mehr

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Niederlande / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Arbeitnehmer in grenzüberschreitenden Gewerbegebieten[1], Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[2], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[3], Künstler und Sportler[4], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[5], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[6], Gastprofessoren und -lehrer[7], Studenten und Auszu...mehr

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Bachelorand / 1 Diplomand, Masterand, Bachelorand

Viele Unternehmen sind bereit, Studenten bei der Erstellung ihrer Diplom-, Master- oder Bachelorarbeit mit Rat und Tat sowie einem pauschalen Entgelt zu unterstützen. Das Entgelt bzw. Honorar darf aber keinen Gegenwert für eine erbrachte Arbeitsleistung darstellen, sondern nur für die Erstellung und Überlassung der Arbeit gezahlt werden. Ob es sich bei Diplom-, Master- oder ...mehr

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Stipendium / Zusammenfassung

Begriff Finanzielle Unterstützungen, z. B. an Studenten, werden als Stipendien bezeichnet. Es handelt sich dabei um wesentliche Mittel der Förderung von begabten Menschen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit von Stipendien aus öffentlichen Mitteln ist in § 3 Nr. 11 und 44 EStG geregelt. Die OFD Frankfurt fasst mit der Verfügung v. 23.7.2018...mehr

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Aufstiegs-BAföG / Zusammenfassung

Begriff Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG; Aufstiegs-BAföG) bietet altersunabhängige Förderleistungen im Bereich der beruflichen Bildung. Das BAföG steht demgegenüber Studenten zur Verfügung, die ein Hochschulstudium absolvieren. Mit dem Aufstiegs-BAföG kann gefördert werden, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle beruflich...mehr

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Elterngeld / 1.2 Beitragsrecht in der Kranken- und Pflegeversicherung

Mitglieder sind für die Dauer des Bezugs von Elterngeld in der Krankenversicherung beitragsfrei.[1] Die Beitragsfreiheit bezieht sich allerdings nur auf das Elterngeld selbst. Beitragspflicht aus Einkünften neben dem Elterngeld Wird während des Bezugs von Elterngeld bzw. der Inanspruchnahme von Elternzeit eine zulässige sozialversicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung au...mehr

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Arbeitslosigkeit / 4.4.3 Schulbesuch und Studium

Bei Schülern oder Studenten vermutet das Gesetz, dass sie nur der Ausbildung bzw. dem Studium angepasste (versicherungsfreie) Beschäftigungen[1] ausüben können und somit nicht verfügbar sind. Die Betreffenden können deshalb – auch nach früherer versicherungspflichtiger Beschäftigung – im Regelfall während des Schulbesuchs oder Studiums kein Arbeitslosengeld beanspruchen. Sie...mehr

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Luxemburg / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Beschäftigte im Bereich des Güter- und Personentransports[1], Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[2], Künstler und Sportler[3], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[4], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[6], Mitglieder diplomatis...mehr

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Ungarn / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende,[5] Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere...mehr

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Finnland / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen,[1] Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Vergütungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen.[6] Auch andere zwischenstaatliche Abkommen oder V...mehr

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Schweiz / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1] Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Direktoren und Prokuristen[2] Künstler, Sportler und Artisten[3] Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[4] Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5] Studenten und Auszubildende[6] Mitglieder diplomatischer Missionen und konsula...mehr

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Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.4 Wechsel des Versicherungsverhältnisses

Der Anspruch auf Leistungen ruht nach § 16 Abs. 3a Satz 2 SGB V auch weiterhin, selbst wenn sich das Versicherungsverhältnis ändert. Dies gilt ungeachtet dessen, ob der Versicherte in dem neuen Versicherungsverhältnis ebenfalls verpflichtet ist, die Beitrage selbst zu zahlen (z. B. freiwillige Mitglieder, Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, Studenten, ggf. ...mehr

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Obligatorische Anschlussver... / 2.1 Ende der Versicherungspflicht

Bei dem Personenkreis, für den eine Anschlussversicherung in Form einer freiwilligen Versicherung begründet wird, handelt es sich um die Personen, deren ursprünglich nach § 5 SGB V, einschließlich des Fortbestehens der Mitgliedschaft nach §§ 192 und 193 SGB V, bestehende Versicherungspflicht geendet hat. Das könnten u. a. Beschäftigte, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt/Auszubi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.1 Personenkreis

Der Leistungsanspruch ruht, wenn Versicherte mit Beitragsanteilen für 2 Monate im Rückstand sind. Betroffen sind die Personen, die ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst zu zahlen haben. Dazu gehören freiwillige Mitglieder (einschl. der obligatorischen Anschlussversicherung), Studenten, Rentenantragsteller und Personen, die wegen einer fehlenden anderweitigen Absicherung im Kr...mehr

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Bachelorand / Zusammenfassung

Begriff Verfasser der Masterarbeit werden im Alltag manchmal als "Masterand" bzw. weiterhin als "Diplomand" bezeichnet. Mit Umsetzung des Bologna-Prozesses ist der akademische Diplom-Grad an vielen Hochschulen entfallen. Er wurde durch den Bachelor bzw. Master ersetzt. Beim Bachelor wird gelegentlich die Bezeichnung "Bachelorand" verwendet. Diplomanden, Master- oder Bachelora...mehr

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Arbeitgeber: Merkmale und F... / 2.4 Arbeitgebereigenschaft bei Lohnsteuerabzug durch Dritte

Arbeitgeberpflichten können auch Dritte aufgrund einer freiwilligen Verpflichtung übernehmen.[1] Z. B. soweit sich aus einem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis tarifvertragliche Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn unmittelbar gegen einen Dritten mit Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland richten und von diesem durch die Zahlung von Geld erf...mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / 2 Unfallversicherungsschutz

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind viele Personenkreise durch gesetzliche Regelung "automatisch" gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert. Hierzu zählen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII z. B. Studenten während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen, Lernende in beruflicher Aus- oder Fortbildung, z. B. Fachschüler. Die Unfallversicheru...mehr

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Lettland / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen,[1] [2], Künstler und Sportler[3], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[4], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5], Studenten und Auszubildende[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[7]. Auch andere zwischenstaatliche Abkommen oder Vereinb...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 5 Zeitlicher Umfang bei Nebenberuflichkeit

Die Voraussetzung einer nebenberuflichen Tätigkeit ist nur erfüllt, wenn die Tätigkeit nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs in Anspruch nimmt.[1] Dabei bezieht sich diese Drittelgrenze nicht darauf, dass der Übungsleiter daneben noch in einem Hauptberuf steuerpflichtige Einnahmen erzielt. In den Genuss des Freibetrags von 3.000 EUR pro ...mehr

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Litauen / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Studenten und Auszubildende[5], Arbeitnehmer, die Tätigkeiten vor der Küste ausüben[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[7]. A...mehr

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Behandlungsfehler / 1.2 Fallgruppen

Ärztliche Behandlungsfehler können u. a. in folgenden Fallgruppen auftreten: Organisationsverschulden (z. B. im Krankenhaus durch den Krankenhausträger oder den verantwortlichen Chefarzt, die Mitarbeiter nicht ausreichend über Hygienemaßnahmen aufgeklärt haben), Übernahmeverschulden (z. B. bei Studenten, in Ausbildung befindlichen Ärzten oder Assistenzärzten, die ohne ausreich...mehr

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Lohnzahlung durch Dritte: B... / 2.3 Freiwillige Übernahme der Lohnsteuer durch den Dritten

Grundsätzlich ist nur der inländische Arbeitgeber berechtigt und zugleich verpflichtet, vom Arbeitslohn seiner Arbeitnehmer Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und die Summe der für sämtliche Arbeitnehmer einzubehaltenden oder zu übernehmenden Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und abzuführen. Die Pflicht zum Lohnsteuerabzug geht jedoch unmittelb...mehr

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Insolvenzgeld / 2 Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung des Insolvenzgeldanspruchs

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld. Dabei ist vom allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff auszugehen. Anspruchsberechtigt ist gemäß § 7 SGB IV der nichtselbstständig Beschäftigte, insbesondere Beschäftigte in persönlicher Abhängigkeit in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine ...mehr

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Studierende und Praktikante... / 3.1 In der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

Ist ein Praktikant während des in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Zwischenpraktikums in einem Abkommensstaat in Deutschland weiterhin als Student an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, unterliegt er auch für die Dauer des Praktikums weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Student in Deutschland wohnt und in einem and...mehr

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Studierende und Praktikante... / 4 Praktikum im vertragslosen Ausland

Absolviert ein Praktikant ein Praktikum im vertragslosen Ausland, unterliegt er den Rechtsvorschriften dieses Staates. Ob der Praktikant auch den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hinweis Studentische Aufenthalte gelten als vorübergehend Begibt sich ein Student/Praktikant zum Zwecke des Studiums/Praktikums ins vertragslose Auslan...mehr

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Studierende und Praktikante... / 2.1 In der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

Ist ein Praktikant während eines in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Zwischenpraktikums im EU/EWR-Staat oder der Schweiz in Deutschland weiterhin als Student an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, unterliegt er auch für die Dauer des Praktikums dem Grunde nach den deutschen Rechtsvorschriften.[1] Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Student in Deutschland wo...mehr

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Studierende und Praktikante... / 3 Praktikum in einem anderen Abkommensstaat

Für Praktikanten, die ein Praktikum in einem Abkommensstaat absolvieren, gelten die Regelungen des jeweiligen Abkommens. Das jeweilige Abkommen ist anzuwenden, wenn die betreffende Person vom persönlichen, gebietlichen und vom sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst wird. Für die Beurteilung ist von Bedeutung, ob der Praktikant dem Grunde nach als Student angesehen ...mehr

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Studierende und Praktikante... / 1.1.1 Wohnort Deutschland

Wohnt ein Student in Deutschland und ist an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert, gelten für den Studierenden die deutschen Rechtsvorschriften. Begibt sich eine in Deutschland wohnende Person zum Zwecke eines Studiums in einen anderen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz, wird dieser Aufenthalt nach den EG-Verordnungen über Soziale Sicherheit als vorübergehend a...mehr

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Studierende und Praktikante... / 2.2 Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum

Wird ein freiwilliges oder vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum oder ein freiwilliges Zwischenpraktikum in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz durchgeführt, unterliegt der Praktikant aufgrund des Praktikums den Rechtsvorschriften dieses Staates. I. d. R. wird der Praktikant von der Versicherungspflicht im jeweiligen Beschäftigungsstaat erfasst. Praxis-Beispiel Vor...mehr

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Studierende und Praktikante... / 4.1 In der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

Absolviert ein Praktikant ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum im vertragslosen Ausland und ist in Deutschland weiterhin als Student an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, unterliegt er auch für die Dauer des Praktikums weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Student in Deutschland wohnt und im ve...mehr

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Studierende und Praktikante... / 1.1.2 Versicherung

Stellt die deutsche Krankenkasse fest, dass ein deutscher Student sich zum Zwecke des Studiums in einem anderen EU/EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält, dann kann seine bisherige Versicherung fortgeführt werden. Dies gilt sowohl für die Familienversicherung, die Krankenversicherung der Studenten, die freiwillige Versicherung und die Auffangversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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Studierende und Praktikante... / 1.2 Wohnort in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz

Begibt sich ein in einem EU/EWR-Staat oder in der Schweiz wohnender Student zum Zwecke eines Studiums in einen anderen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz, wird dieser Aufenthalt nach den EG-Verordnungen über Soziale Sicherheit als vorübergehend angesehen. Ein maßgebendes Kriterium ist die Einkommensquelle des Studierenden. Des Weiteren geht man davon aus, dass die Bindung zum ...mehr

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Studierende und Praktikante... / 3.2 Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum

Wird ein Vor- oder Nachpraktikum oder ein freiwilliges Zwischenpraktikum in einem anderen Abkommensstaat durchgeführt, unterliegt der Praktikant den Rechtsvorschriften dieses Staates. I. d. R. wird der Praktikant von der Versicherungspflicht im jeweiligen Beschäftigungsstaat erfasst. Ein Vor- oder Nachpraktikum in einem anderen Abkommensstaat wird – wie ein studentischer Aufe...mehr