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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Namibia

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Rz. 1

Stand: EL 141 – ET: 03/2025

Die Republik Namibia (Hauptstadt: Windhoek; Amtssprache: Englisch) ist ein Staat im Süden von Afrika. Namibia grenzt an > Angola im Norden, an > Sambia im Nordosten, an > Botsuana im Osten, an > Südafrika im Osten und Süden sowie an den Atlantik im Westen.

Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 02.12.1993 nebst Protokoll zum DBA (vgl Zustimmungsgesetz vom 09.08.1994, BGBl 1994 II, 1262 = BStBl 1994 I, 673), das am 26.07.1995 in Kraft getreten ist (vgl Bekanntmachung vom 18.08.1995, BGBl 1995 II, 770 = BStBl 1995 I, 678). Das Abkommen wurde in Deutsch und Englisch gefasst, wobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Das Abkommen entspricht weitgehend der seinerzeitigen Fassung des OECD-MA (> Doppelbesteuerung Rz 110 ff).

Zurzeit gibt es mit Stand zum 01.01.2025 Verhandlungen zu einem Revisionsprotokoll, die jedoch noch nicht abgeschlossen sind (vgl BMF vom 20.01.2025 zum Stand der DBA). Namibia hat bei natürlichen Personen ein abweichendes Steuerjahr vom 01.03. bis 28./29.02. des Folgejahres.

 

Rz. 2

Stand: EL 141 – ET: 03/2025

Kurz nach Abschluss des DBA wurde am 21.01.1994 ein Vertrag über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen geschlossen (vgl BGBl 1997 II, 186). Nach dessen Art 3 Abs 4 berüht dieser Vertrag ausdrücklich nicht die Vereinbarungen im DBA oder in sonstigen Vereinbarungen über Steuerfragen.

 

Rz. 3

Stand: EL 141 – ET: 03/2025

Das DBA gilt sachlich ua für die ESt/LSt (vgl Art 2) und grundsätzlich für Personen, die in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind (Art 1). Die Gleichbehandlungsklausel nach Art 24 (> Rz 15) gilt darüber hinaus für alle Staatsangehörigen unabhängig von der Ansässigkeit. Es gilt räumlich für die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Namibia. Ansässig is...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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