Fachbeiträge & Kommentare zu Student

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Student / 3 Steuerfreie öffentliche Beihilfen

Zahlungen aus öffentlichen Kassen ohne bestimmte Gegenleistung oder Arbeitnehmertätigkeit sind regelmäßig steuerfrei.[1]mehr

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Student / 1.2.2 Anrechnung von Hinderungsgründen

Zulässige Verlängerungstatbestände sind nur solche Hinderungsgründe, die vor Vollendung des 30. Lebensjahres liegen und ursächlich dafür waren, dass ein Studium bis zum Erreichen der Altersgrenze nicht abgeschlossen werden konnte. Erst danach auftretende oder noch fortbestehende Hinderungsgründe können eine Überschreitung der Altersgrenze nicht rechtfertigen.[1]mehr

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Student / 1.1.1 Eingeschriebene Personen nach dem Hochschulabschluss

Personen, die nach ihrem Hochschulabschluss (z. B. Diplom, Staatsexamen, Master- bzw. Magistergrad) weiterhin eingeschrieben bleiben, gehören grundsätzlich nicht mehr zu den ordentlich Studierenden im Sinne der Sozialversicherung.mehr

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Student / Sozialversicherung

1 Studentische Kranken- und Pflegeversicherung In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung besteht für Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universitäten oder Fachhochschulen) immatrikuliert sind, Versicherungspflicht.[1] Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Studierende in der Krankenversicheru...mehr

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Student / 1.1.4 Immatrikulation für die Prüfungsvorbereitung bis zur Wiederholungsprüfung

Für Personen, die die Erste juristische Staatsprüfung abgelegt haben, besteht die Möglichkeit, die Prüfung zur Notenverbesserung zu wiederholen. Für die Dauer der Prüfungsvorbereitung bis zum Ablauf des Monats, in dem der Studierende vom Ergebnis der wiederholten Prüfung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, bleiben diese Personen an der Hochschule immatrikuliert. E...mehr

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Student / 1.1.2 Aufbau-, Ergänzungs- und Zweitstudium

Zu den ordentlich Studierenden gehören auch solche Studierende, die bereits ein Diplom, Master- bzw. Magistergrad oder Staatsexamen abgelegt und damit einen berufsqualifizierenden Abschluss erreicht haben, das Studium aber in einem Aufbau- oder Ergänzungsstudium oder in einem Zweitstudium fortsetzen.[1] Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum Kreis der ordentlich Studierend...mehr

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Student / Arbeitsrecht

1 Werkstudent Arbeiten Studenten neben dem Studium weisungsgebunden für einen Arbeitgeber, sind sie in der Regel als Arbeitnehmer zu qualifizieren.[1] Dies hat zur Folge, dass für sie auch die entsprechenden Gesetze, wie z. B. das Arbeitszeitgesetz, das Bundesurlaubsgesetz etc. uneingeschränkt gelten.[2] Sozialversicherungsrechtlich können jedoch Privilegierungen für sogenann...mehr

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Student / 6.4 Freiwilliges Praktikum

Sofern Studierende nicht vorgeschriebene Praktika ausüben, kommt es für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung auf den Umfang der Tätigkeit an. Grundsätzlich sind freiwillige Praktikanten als abhängig Beschäftigte zu behandeln. Findet das Praktikum nur im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung oder Werkstudententätigkeit statt, gelten die entsprechenden Regeln.mehr

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Student / 1.2 30. Lebensjahr als Altersgrenze

Die Möglichkeit sich in der KVdS zu versichern besteht grundsätzlich längstens bis zum Ablauf des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.[1] Die Anzahl der Fachsemester ist für die KVdS seit 1.1.2020 nicht mehr relevant. Über die Altersgrenze (Vollendung des 30. Lebensjahres) hinaus wird die studentische Kranken- und Pflegeversicherung fortgeführt, wenn folgende G...mehr

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Student / 6.5 Werkstudent

Sind Studierende mehr als geringfügig tätig, können sowohl sie als auch ihr Arbeitgeber vom sog. "Werkstudentenprivileg" profitieren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei dessen Anwendung genießen Studierende in der Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung Versicherungsfreiheit. In der Rentenversicherung besteht weiterhin Versicherungspflicht.[1]mehr

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Student / 4 Übernahme der Studiengebühren durch Arbeitgeber

Übernimmt der Arbeitgeber im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses arbeitsvertraglich die vom studierenden Arbeitnehmer geschuldeten Studiengebühren, ist aufgrund des ganz überwiegenden betrieblichen Interesses des Arbeitgebers kein Vorteil mit Arbeitslohncharakter anzunehmen. Ist der Arbeitnehmer Schuldner der Studiengebühren und werden diese vom Arbeitgeber übernomme...mehr

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Student / 1.1.3 Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium

Allerdings liegt beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium grundsätzlich kein durchgehendes Fortbestehen der Zugehörigkeit zum Personenkreis der ordentlich Studierenden vor, wenn sich das Masterstudium nicht unmittelbar an das beendete Bachelorstudium anschließt. Für Beschäftigungen, die während eines solchen Unterbrechungszeitraums ausgeübt werden, kann daher keine Vers...mehr

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Student / Lohnsteuer

1 Studenten als Arbeitnehmer Studenten sind Arbeitnehmer, wenn sie über einen längeren Zeitraum eine entgeltliche Tätigkeit ausüben, z. B. während der Semesterferien oder im Rahmen eines Praktikums. Es gelten keine steuerlichen Besonderheiten. Der gezahlte Arbeitslohn unterliegt dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Grundsätzen. Lohnsteuerpauschalierung bei Aushilfen Handelt...mehr

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Krankenversicherung der Ren... / 3.6 Beiträge aus Rente etc. für pflichtversicherte Studenten und Praktikanten

Pflichtversicherte Studenten und Praktikanten haben ebenfalls Beiträge aus (Waisen-) Renten und Versorgungsbezügen sowie Arbeitseinkommen zu zahlen. Allerdings ist die Zahlung der Beiträge für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen auf den Teil dieser Einnahmen beschränkt, der die Beitragsbemessungsgrundlage für die Krankenversicherung der Studenten (seit 1.10.2024: 855 EUR)...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.1.2 Schüler/Studenten

Auch Schüler und Studenten, die im Haushalt der Eltern leben, haben Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie BAföG-Leistungen erhalten oder nur wegen der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen nicht erhalten. Hingegen haben Auszubildende, die während der Ausbildung in einem Internat/Wohnheim oder beim Ausbildenden mit voller Verpflegung leben sowie Studenten und Schüler, die n...mehr

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Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.3 Studenten und Fachschüler

Grundsätzlich krankenversicherungsfrei sind ordentlich Studierende[1] – ggf. auch während eines Zweitstudiums – sowie Fachschüler in einer nebenher gegen Entgelt ausgeübten Beschäftigung[2], nicht aber Schüler von allgemeinbildenden Schulen.mehr

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Private Krankenversicherung... / 4.1 Studenten

Für Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen besteht die Möglichkeit, sich zu Studienbeginn auf Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen.[1] Dem Antrag wird von der Krankenkasse nur stattgegeben, wenn der Abschluss einer privaten Krankenversicherung nachgewiesen wird. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Wer im Laufe d...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.3 Studenten

Sachverhalt Eine Studentin wird ab 1.1. befristet für 1 Jahr als Aushilfe eingestellt. Der Stundenlohn beträgt 15 EUR und die Arbeitszeit 20 Stunden pro Monat. Pro Arbeitstag sind i. d. R. 2 Arbeitsstunden abzuleisten. Es ergibt sich ein monatliches Entgelt von 300 EUR. Im November erhält die Aushilfskraft Weihnachtsgeld i. H. v. 120 EUR. Die Mitarbeiterin legt eine Immatrik...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / 7. Auszubildende/Schüler/Studenten

Rz. 187 Bei Auszubildenden, Schülern und Studenten stellt sich das Problem, dass diese noch nicht in ihrem angestrebten Beruf arbeiten, sondern sich noch in der "Ausbildung" befinden. Die Rechtsprechung stellt beim Azubi darauf ab, ob er voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen "Beruf" auszuüben, wobei auf das zuletzt bestehende Ausbildungsverhältnis zu schauen ist (v...mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / 2.4 Studenten an inländischen Hochschulen/Examenskandidaten

Die Mindestbemessungsgrundlage nach § 240 Abs. 4 Satz 7 SGB V für Fachschüler und Berufsfachschüler gilt nicht für freiwillig versicherte Studenten bei einem Studium im Inland oder Examenskandidaten. Bei diesem Personenkreis ist die allgemeine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage des § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V maßgebend. Infolgedessen beträgt die Mindestbeitragsbemessungsgrundl...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 3 Beschäftigung mit wöchentlicher Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt vom 1.3. an eine unbefristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.000 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 17 Stunden. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Da die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet, besteht in der Beschäftigung im Rahmen des ...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.63 Studenten

Aus steuerlicher Sicht werden Studenten als Arbeitnehmer tätig, unabhängig davon, ob sie der entgeltlichen Beschäftigung neben dem Studium oder während der Semesterferien nachgehen. Für den Lohnsteuerabzug gelten die allgemeinen Grundsätze. Dies gilt anders als bei der Sozialversicherung auch für sog. Praktika. Allerdings ist bei einem (in der Studien- oder Prüfungsordnung) ...mehr

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Student / 1.1 Ordentlich Studierende

"Ordentlicher Studierender" ist, wer an einer Hochschule oder einer sonstigen der wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung dienenden Schule immatrikuliert ist und das Studium seine Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nimmt. Ausländische Studierende gehören nicht zu den ordentlichen Studierenden, wenn sie neben dem Besuch eines Studienkollegs zum Erlernen der deut...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 4 Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze, Arbeit in den Abend- und Nachtstunden und am Wochenende, befristete Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt ab 1.2. eine bis zum 30.6. (= 5 Monate) befristete Beschäftigung an 24 Stunden wöchentlich aus. Davon arbeitet er von montags bis donnerstags jeweils am Vormittag 4 Stunden. Die verbleibenden 8 Stunden arbeitet er am Wochenende. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 1.700 EUR. Der Student übt erstmalig einen Studentenjob aus. Wie i...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 2 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt eine vom 1.2. bis zum 31.3. (= 2 Monate) befristete Beschäftigung in einem Supermarkt aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags). Als monatliches Arbeitsentgelt sind 2.400 EUR vereinbart. Zuvor hat der Student noch keine Beschäftigung während des Studiums ausgeübt. Wie ist die Beschäftigung sozialvers...mehr

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Studenten (Beiträge – KVdS) / 1 Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung der Studenten

1.1 Beitragspflichtige Einnahmen Als beitragspflichtige Einnahme für krankenversicherungspflichtige Studenten und Praktikanten gilt 1/30 des monatlichen BAföG-Bedarfssatzes für nicht bei den Eltern wohnende Studenten nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BAföG.[1] Seit dem 1.8.2024 gilt ein monatlicher BAföG-Bedarfssatz von 475 EUR (= monatlicher Bedarf) und 380 EUR (= Mietzuschus...mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / 2.5 Weitere Einkünfte von Schülern/Fachschülern/Studenten

Soweit der Versicherte sonstige Einnahmen bezieht, sind diese ebenfalls beitragspflichtig, denn auch für eine Beitragsbemessung, für die die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Fachschüler und Berufsfachschüler nach § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V maßgebend ist, gilt der Grundsatz der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Erreichen die sonstigen Einnahmen ni...mehr

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Studenten (Beiträge – KVdS) / 1.6 Zahlungsweise/Fälligkeit

Für die versicherten Studenten ist eine vom übrigen Recht der gesetzlichen Krankenversicherung abweichende Zahlungsweise vorgesehen.[1] Die Beiträge sind danach vor der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule für das Semester, für das die Einschreibung oder Rückmeldung erfolgen soll, im Voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Der GKV-Spitzenverband hat hier...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 6 Befristete Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze, Arbeit in den Abend- und Nachtstunden

Sachverhalt Ein Student übt seit 1.4. eine unbefristete Beschäftigung an 20 Stunden wöchentlich aus. Er arbeitet von Montag bis Freitag tagsüber jeweils 4 Stunden täglich. Im Rahmen des Werkstudentenprivilegs besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Er vereinbart mit seinem Arbeitgeber, vom 10.6. bis voraussichtlich 31.7. desselben...mehr

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Studenten (Beiträge – KVdS) / 1.3 Beitragssätze

1.3.1 Krankenversicherung Als Beitragssatz der versicherungspflichtigen Studenten und Praktikanten werden 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes in der Krankenversicherung herangezogen.[1] Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen beträgt 14,6 %.[2] Dieser Beitragssatz ist für Studenten und Praktikanten auf 7/10 zu kürzen (= 10,22 %). Hinzu kommt der von der jeweiligen Kranke...mehr

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Studenten (Beiträge – KVdS) / 1.4 Höhe

1.4.1 Krankenversicherung Der monatliche Beitrag der Studenten/Praktikanten beträgt seit 1.10.2024 in der Krankenversicherung: 1.4.2 Pflegeversicherung Der monatliche Beitrag der Studenten/Praktikanten beträgt in der Pflegeversicherung seit 1.1.2025mehr

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Studenten (Beiträge – KVdS) / 1.4.1 Krankenversicherung

Der monatliche Beitrag der Studenten/Praktikanten beträgt seit 1.10.2024 in der Krankenversicherung:mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 3.4 Studenten/Praktikanten

Versicherungsfreiheit besteht auch für Personen, die während ihres Studiums ein Praktikum[1] ableisten, das in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.[2] Praktikanten, die ein nicht vorgeschriebenes Praktikum (Vor- bzw. Nachpraktikum oder Zwischenpraktikum) ableisten, sind nur versicherungsfrei, wenn das Praktikum die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnt...mehr

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Studenten (Beiträge – KVdS) / Zusammenfassung

Begriff Bei krankenversicherungspflichtigen Studenten (Versicherung im Rahmen der Krankenversicherung der Studenten – KVdS) wird als beitragspflichtige Einnahme der monatliche Bedarfssatz nach der entsprechenden Regelung im BAföG für nicht bei den Eltern wohnende Studenten herangezogen. Der Beitrag zur Krankenversicherung der Studenten und Praktikanten beträgt seit 1.10.2024 ...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 2.3 Studenten

Der Pauschalbeitrag ist auch für Studenten zu zahlen, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gegen ein monatliches Entgelt von bis zu 603 EUR ausüben und gesetzlich krankenversichert sind. Dies gilt auch dann, wenn die studentische Beschäftigung neben der Krankenversicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit (auch) dem Grunde nach die Voraussetzungen für die Krankenversich...mehr

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Studenten (Beiträge – KVdS) / 1.1 Beitragspflichtige Einnahmen

Als beitragspflichtige Einnahme für krankenversicherungspflichtige Studenten und Praktikanten gilt 1/30 des monatlichen BAföG-Bedarfssatzes für nicht bei den Eltern wohnende Studenten nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BAföG.[1] Seit dem 1.8.2024 gilt ein monatlicher BAföG-Bedarfssatz von 475 EUR (= monatlicher Bedarf) und 380 EUR (= Mietzuschuss für Personen, die nicht bei ih...mehr

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Studenten (Beiträge – KVdS) / 1.3.2 Pflegeversicherung

Zur sozialen Pflegeversicherung gilt seit dem 1.1.2025 für versicherungspflichtige Studenten und Praktikanten mit einem Kind ein Beitragssatz von 3,6 %. Je nach Anzahl der Kinder verringert sich der Beitragssatz um 0,25 %; die maximale Reduzierung beläuft sich auf 1,0 %. Kinderlose zahlen seit dem 1.1.2025 4,20 %. [1] Der Beitragszuschlag für kinderlose Studenten beträgt 0,6 %...mehr

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Studenten (Beiträge – KVdS) / 1.4.2 Pflegeversicherung

Der monatliche Beitrag der Studenten/Praktikanten beträgt in der Pflegeversicherung seit 1.1.2025mehr

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Studenten (Beiträge – KVdS) / 1.3.1 Krankenversicherung

Als Beitragssatz der versicherungspflichtigen Studenten und Praktikanten werden 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes in der Krankenversicherung herangezogen.[1] Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen beträgt 14,6 %.[2] Dieser Beitragssatz ist für Studenten und Praktikanten auf 7/10 zu kürzen (= 10,22 %). Hinzu kommt der von der jeweiligen Krankenkasse erhobene kassenind...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 5 Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze, Arbeit in den Abend- und Nachtstunden und am Wochenende, unbefristete Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt ab 1.4. eine unbefristete Beschäftigung an 24 Stunden wöchentlich aus. Davon arbeitet er von montags bis donnerstags jeweils am Vormittag 4 Stunden. Die verbleibenden 8 Stunden arbeitet er am Wochenende. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 1.800 EUR. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Die...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 7 Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze in den Semesterferien

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt vom 1.1. an eine unbefristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 1.400 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Während der Semesterferien beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden, das Arbeitsentgelt 2.800 EUR. Semesterferien sind in der Zeit vom 11.2. bis 17.4. und vom 29.7. bis 8....mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 3 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum über 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein 24 Jahre alter Student übt ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 800 EUR, die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden. Das Praktikum ist auf 6 Monate befristet. Der Student ist über seinen Vater in dessen gesetzlicher Krankenkasse familienversichert. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 8 Befristete Beschäftigungen ausschließlich in den Semesterferien

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt während der Semesterferien vom 13.2. bis 13.4. und vom 5.8. bis 8.10. jeweils eine im Voraus auf diese Zeiträume befristete Beschäftigung in einem Supermarkt gegen ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 2.500 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags jeweils 8 Stunden). Wie ist die Beschäftigung ...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 10 Befristete Beschäftigungen ohne Werkstudentenprivileg mit Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: Keine der Beschä...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 9 Befristete Beschäftigung mit Werkstudentenprivileg und Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: Keine der Besch...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 1.1 Wirkung auf weitere Beschäftigungen

Die genannten Personenkreise sind auch dann versicherungsfrei, wenn sie neben ihrer versicherungsfreien Beschäftigung eine weitere, an sich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.[1] Das gilt nur eingeschränkt für Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben. Arbeitet ein Student in allen Beschäftigungen zusammengerechnet mehr als 20 Stunden in der W...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Studenten (Beiträge – KVdS) / 1.5 Tragung/Zahlung

Versicherungspflichtige Studenten haben die Beiträge aus den beitragspflichtigen Einnahmen nach § 236 Abs. 1 SGB V allein zu tragen.[1] Soweit ein Zusatzbeitrag nach § 242 Abs. 1 SGB V erhoben wird, ist dieser zusätzlich zu tragen und zu zahlen. Besteht Beitragspflicht zur KVdS sind auch Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung zu entrichten. Für die Beitragsberechnung und Be...mehr

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Studenten (Beiträge – KVdS) / 1.2 Berücksichtigungszeitpunkt des erhöhten Bedarfssatzes

Änderungen des Bedarfsbetrags sind vom Beginn des auf die Änderung folgenden Semesters an zu berücksichtigen. Für versicherungspflichtige Studenten gilt unter Berücksichtigung des § 236 Abs. 1 Satz 2 SGB V als Semesterbeginn stets der 1.4. und 1.10. eines Jahres. Dieses gilt auch dann, wenn das Semester zeitlich anders verläuft (z. B. bei vielen Fachhochschulen) oder die Ein...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 2. Besonderheiten bei Kindern, Schülern, Auszubildenden und Studenten

Rz. 133 Bei Kindern, Schülern, Auszubildenden und Studenten muss der Schädiger alle Nachteile ausgleichen, die aus dem verzögerten oder verhinderten Berufseinstieg entstehen (BGH VersR 1985, 62). Die Prognose, welchen Beruf der verletzte junge Mensch ohne den Unfall ergriffen hätte, ist umso schwieriger, je jünger der Verletzte ist und je weniger weit er in seiner bisherigen...mehr

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Werkstudent / 2.1.3 Beschäftigung am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden oder in den Semesterferien

Eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von über 20 Stunden schließt das Werkstudentenprivileg grundsätzlich aus. In Einzelfällen kann Versicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs jedoch auch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden eintreten. In Betracht kommen dafür Beschäftigungen am Wochenende sowie in den Abend- und Nachtstunden oder währ...mehr