Fachbeiträge & Kommentare zu Student

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.4 Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Das Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen ist ungeachtet der Vertragsfreiheit auch bei der Entgeltfestsetzung zu beachten.[1] Das Gebot zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist europarechtlich in Art. 157 AEUV verankert. Für gleiche oder gleichwertige Arbeit darf nur wegen des Geschlechts ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.1.4 Beschäftigung während eines Urlaubssemesters

Lassen sich Studierende für ein oder mehrere Semester beurlauben, nehmen sie innerhalb dieses Zeitraums trotz fortbestehender Immatrikulation nicht am Studienbetrieb teil. Wird währenddessen eine Beschäftigung ausgeübt, ist die Versicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs regelmäßig ausgeschlossen, da das Erscheinungsbild als Student nicht gegeben ist.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländischer Student

Zusammenfassung Begriff Für die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung ist es unerheblich, ob ein Student aus dem In- oder Ausland kommt. Das Zuwanderungsgesetz regelt für ausländische Studierende aufenthaltsrechtliche Bestimmungen. Es differenziert dabei 2 Gruppen: EU-Bürger und Angehörige der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländischer Student / 1 Studenten aus anderen EU-Staaten, der Schweiz und Abkommensstaaten

Ausländische Studenten aus anderen EU-Staaten, der Schweiz oder Abkommensstaaten sind als Studenten längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert, sofern sie sich zum Zweck des Studiums in Deutschland aufhalten und keine Sachleistungsansprüche zulasten des anderen EU-Staats, der Schweiz oder eines Abkommensstaats g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländischer Student / 2 Studenten aus Drittstaaten und dem vertragslosen Ausland

Ausländische Studenten aus Nicht-EU-Staaten dürfen während des Studiums einer Beschäftigung bis zu insgesamt 4 Monaten (120 Arbeitstage oder 240 halbe Arbeitstage) im Jahr nachgehen.[1] Auch eine studentische Nebentätigkeit an der Hochschule ist erlaubt. Andere Tätigkeiten werden nur im Ausnahmefall und auf Antrag gestattet. In der Kranken- und Pflegeversicherung werden die S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländischer Student / Zusammenfassung

Begriff Für die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung ist es unerheblich, ob ein Student aus dem In- oder Ausland kommt. Das Zuwanderungsgesetz regelt für ausländische Studierende aufenthaltsrechtliche Bestimmungen. Es differenziert dabei 2 Gruppen: EU-Bürger und Angehörige der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und Angehörige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländischer Student / 2 Einschränkende Regelungen im DBA

Für eine im Inland ausgeübte Tätigkeit des ausländischen Studenten steht das Besteuerungsrecht grundsätzlich der BRD zu. Eine Abweichung hiervon aufgrund der sog. 183-Tage-Regelung kommt grundsätzlich nicht in Betracht, weil die Vergütungen in den in Betracht kommenden Fällen i. d. R. von oder für einen Arbeitgeber getragen werden, der im Inland ansässig ist, bzw. die Vergüt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländischer Student / 1 Keine Besonderheiten im nationalen Steuerrecht

Für ausländische Studenten gelten im Hinblick auf die nationale Besteuerung nach dem EStG keine Besonderheiten. Haben die ausländischen Studenten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, sind sie unbeschränkt steuerpflichtig.[1] Folglich unterliegen sämtliche in- und ausländischen Einkünfte, insbesondere die Arbeitslöhne aus einem studentischen Nebenjob im Inla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländischer Student / Sozialversicherung

1 Studenten aus anderen EU-Staaten, der Schweiz und Abkommensstaaten Ausländische Studenten aus anderen EU-Staaten, der Schweiz oder Abkommensstaaten sind als Studenten längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert, sofern sie sich zum Zweck des Studiums in Deutschland aufhalten und keine Sachleistungsansprüche zula...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländischer Student / Lohnsteuer

1 Keine Besonderheiten im nationalen Steuerrecht Für ausländische Studenten gelten im Hinblick auf die nationale Besteuerung nach dem EStG keine Besonderheiten. Haben die ausländischen Studenten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, sind sie unbeschränkt steuerpflichtig.[1] Folglich unterliegen sämtliche in- und ausländischen Einkünfte, insbesondere die Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 8.1 Ausschließlich unfallversicherungspflichtige Personen

Arbeitgeber müssen auch für ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert Beschäftigte Meldungen abgeben. Zu den nur unfallversicherten Beschäftigten zählen u. a.: sozialversicherungsfreie beurlaubte Beamte in einer (Neben-)Beschäftigung (z. B. ein beurlaubter verbeamteter Lehrer, der in einer Privatschule tätig ist), Studenten in einem sozialversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Unterhaltsleistungen

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Berechtigtes Interesse

Rz. 4 Der Mieter muss ein berechtigtes Interesse an der Gebrauchsüberlassung eines Teils des Wohnraums haben. Dem Anspruch auf Untervermietungserlaubnis steht nicht entgegen, dass er das zur Untervermietung berechtigende Interesse selbst herbeigeführt hat (AG Mitte, Urteil v. 25.8.2021, 7 C 44/20, GE 2021, 1436). Als berechtigt ist jedes, auch höchstpersönliche Interesse des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 560 gilt nur für Wohnraum, nicht dagegen für Geschäftsraum (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 560 Rn. 1; Geldmacher, Wohnungsbaurecht, November 2005, § 560 Anm. 1.1), was sich aus § 549 Abs. 1 und daraus ergibt, dass § 578 Abs. 2 § 560 auf Mietverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind, nicht für anwendbar erklärt (OLG Rostock, Urteil v. 10.4.2008, 3 U 158/0...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzausfallgeld / 3.1 Zweck des Insolvenzgelds – Sicherung für Arbeitnehmer

In aller Regel sind Unternehmen schon einige Zeit vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zahlungsunfähig und können ihren Arbeitnehmern keinen Lohn mehr zahlen. Das Insolvenzgeld sichert den Arbeitnehmern bei Insolvenz des Arbeitgebers die Nettolohnzahlungen der letzten 3 Monate vor Insolvenzeröffnung. Mit anderen Worten: Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers hat der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Achtung Wohnraummiete Die Vorschriften der §§ 556d ff. gelten nur für den Bereich der Wohnraummiete. Auf Gewerbemietverhältnisse finden die Vorschriften keine Anwendung (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 556d Rn. 18). Auf Mischmietverhältnisse sind die Vorschriften der §§ 556d ff. anwendbar, wenn die Wohnraumnutzung nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.2 Individuelle Besteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen

Macht der Arbeitgeber von der Möglichkeit, das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV mit 2 % einheitlich pauschal zu besteuern, keinen Gebrauch, muss der Arbeitslohn nach den (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers versteuert werden. Die Höhe des Steuerabzugs hängt dann entscheidend von der Lohnste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 2 Unfallversicherungsschutz

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind viele Personenkreise durch gesetzliche Regelung "automatisch" gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert. Hierzu zählen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII z. B. Studenten während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen, Lernende in beruflicher Aus- oder Fortbildung, z. B. Fachschüler. Die Unfallversicheru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / e) Studenten

Rz. 140 Nach der Rspr. des BAG rechtfertigt der Umstand allein, dass der Arbeitnehmer mit einer sogenannten Nebentätigkeit nicht seinen vollen Lebensunterhalt verdient, noch nicht die Befristung des Arbeitsvertrags.[322] Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten, die neben ihrem Studium bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten suchen, ist sachlich gerechtfertigt, wenn di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / VI. Eignung

Rz. 201 Eine fehlende Eignung, und zwar sowohl fachlicher, als auch körperlicher oder persönlicher Art, die nicht durch Verschulden verursacht ist, kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Ist der Arbeitnehmer subjektiv nicht in der Lage die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, so ist nach der Rspr. des BAG eine Kündigungsandrohung erforderlich. I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH vom 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 45 Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen. Der Begriff des Arbeitnehmers ist gesetzlich nicht definiert. Maßgeblich ist der abhängig Beschäftigte im arbeitsrechtlichen Sinn.[50] Rz. 46 Arbeitnehmer i.S.d. §§ 165 ff. SGB III sind demnach Personen, die eine Erwerbstätigkeit in persönlicher Abhängigkeit zu einem Arbeitgeber ausüben. Dazu gehö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kreft, Verlustnutzung bei vermieteten Ferienwohnungen: Ein ewiger Streitpunkt mit der FinVerw, GStB 2012, 205; Dorn/Becker, Abgrenzung zwischen Einkünften aus VuV iSd § 21 EStG und gewerblichen Einkünften, NWB Nr 13 vom 31.03.2023, Beilage, S 11. Verwaltungsanweisungen: R 15.7 Abs 2 EStR 2012; H 15.7 Abs 2 EStH 2022; FinBeh Hamburg, Fachinfo vom 30.01.2018, S 1980–2017/003–52, k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.15.2 Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflichtversicherung

Der Arbeitnehmeranteil zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des ggf. vom Arbeitnehmer zu zahlenden einkommensabhängigen Zusatzbeitrags i. S. d. § 242 SGB V ist in Nummer 25 auszuweisen. Zu erfassen sind dabei die insgesamt an die Krankenkasse abgeführten Beiträge, d. h. ggf. mit Beitragsanteilen für das Krankengeld. Arbeitnehmerbeiträge zur inländische...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 1.4.2 Beizufügende Unterlagen

Zusätzlich zu den in den Entgeltunterlagen erforderlichen Angaben sind die Entgeltabrechnung begleitende und erläuternde Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV beizufügen. Diese Unterlagen sind dem Arbeitgeber – soweit möglich – elektronisch zur Verfügung zu stellen. Wichtig Rahmenbedingungen zur elektronischen Führung der Entgeltunterlagen Die Spitzenorganisationen der Sozialversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student

Zusammenfassung Begriff Student ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) eingeschrieben (immatrikuliert) ist, um dort einem wissenschaftlichen Studium nachzugehen. Studenten stehen grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 2 Studenten = Arbeitnehmer?

Die Arbeitnehmereigenschaft eines Studenten beurteilt sich nach den allgemeinen Grundsätzen der persönlichen Abhängigkeit, insbesondere der Weisungsgebundenheit. Die Beschäftigung als Praktikant führt regelmäßig zur Arbeitnehmerstellung, insbesondere wenn zwischen Student und Arbeitgeber ein Ausbildungsvertrag geschlossen wird.[1] Insoweit sind die Regelungen des Mindestlohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1 Studenten als Arbeitnehmer

Studenten sind Arbeitnehmer, wenn sie über einen längeren Zeitraum eine entgeltliche Tätigkeit ausüben, z. B. während der Semesterferien oder im Rahmen eines Praktikums. Es gelten keine steuerlichen Besonderheiten. Der gezahlte Arbeitslohn unterliegt dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Grundsätzen. Lohnsteuerpauschalierung bei Aushilfen Handelt es sich um einen Minijob, k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 5 Beiträge der Studierenden (KVdS)

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bemessen sich seit dem 1.10.2022 nach dem BAföG-Satz i. H. v. 812 EUR (vorher: 752 EUR).[1] Für die Berechnung des monatlichen Krankenversicherungsbeitrags wird ein Beitragssatz i. H. v. 10,22 % (= 7/10 von 14,6 %[2]) sowie der Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zugrunde gelegt. Demnach ergibt sich ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 4 Versicherungsbeginn und -ende

Die Versicherungspflicht des Studenten beginnt grundsätzlich mit Beginn des Semesters. Sofern die Einschreibung als Student erst nach Beginn des Semesters erfolgt, beginnt die Mitgliedschaft mit dem Tag der Einschreibung.[1] Die Versicherungspflicht endet grundsätzlich mit Ablauf des Semesters, für das sich Studenten zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben, wenn sie b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 6.3 Vorgeschriebenes Praktikum

Üben Studierende vor, während oder im Anschluss an das Studium ein vorgeschriebenes Praktikum aus, gelten hierfür besondere versicherungsrechtliche Regelungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 6 Mögliche Beschäftigungsformen für Studierende

6.1 Kurzfristige Beschäftigung Sofern ein Student während der Vorlesungszeit eine von vornherein auf max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristete sog. kurzfristige Beschäftigung ausübt, besteht für diese Beschäftigung in allen Sozialversicherungszweigen Versicherungsfreiheit. Die Höhe des Arbeitsentgelts sowie die wöchentliche Arbeitszeit spielen dabei keine R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1 Arbeitsrechtliche Stellung

Der Studentenstatus als solcher begründet keine arbeitsrechtliche Sonderstellung. Erfüllt der Studierende die Voraussetzungen des Arbeitnehmerbegriffs (insbesondere eine Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit und betrieblicher Eingliederung), ist er Arbeitnehmer. Auf den zeitlichen Umfang kommt es dabei nicht an. Arbeitsverhältnisse, die mit Studierende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 3 Befristetes Arbeitsverhältnis

Der Arbeitsvertrag mit einem Studenten wird oftmals befristet abgeschlossen. Sofern nicht eine zeitliche Befristung innerhalb der Grenzen des § 14 Abs. 2 TzBfG von bis zu 2 Jahren vorliegt, ist der Studentenstatus möglicher Anknüpfungspunkt für eine Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG: Als Sachgrund in der Person des Arbeitnehmers gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG kommen bei einem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 2 Studentenwerk als Abrechnungszentrum

In einigen Städten vermitteln studentische Hilfswerke Aushilfsbeschäftigungen für Studenten und übernehmen für die Arbeitgeber die lohnsteuerlichen Pflichten. Dazu addieren sie die ausgezahlten Arbeitslöhne von sämtlichen Arbeitgebern des Studenten und ermitteln die Lohnsteuer nach der Monatstabelle. Dieses Verfahren ist zulässig und vermeidet regelmäßig einen Lohnsteuereinb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 2 Befreiung von der Versicherungspflicht

Studierende haben die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht, um sich über ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu versichern. Diese Möglichkeit für eine Befreiung besteht auch dann, wenn unmittelbar vor dem Eintritt der Versicherungspflicht als Student eine andere Krankenversicherungspflicht vorgelegen hat, z. B. als Arbeitnehmer.[1] Die Befreiung ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 6.1 Kurzfristige Beschäftigung

Sofern ein Student während der Vorlesungszeit eine von vornherein auf max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristete sog. kurzfristige Beschäftigung ausübt, besteht für diese Beschäftigung in allen Sozialversicherungszweigen Versicherungsfreiheit. Die Höhe des Arbeitsentgelts sowie die wöchentliche Arbeitszeit spielen dabei keine Rolle.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1.1 Ordentlich Studierende

"Ordentlicher Studierender" ist, wer an einer Hochschule oder einer sonstigen der wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung dienenden Schule immatrikuliert ist und das Studium seine Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nimmt. Ausländische Studierende gehören nicht zu den ordentlichen Studierenden, wenn sie neben dem Besuch eines Studienkollegs zum Erlernen der deut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 3 Vorrang der Familienversicherung

Familienversicherte Studierende sind nicht in der studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Die Familienversicherung ist der Versicherungspflicht als Student vorrangig.[1] Studierende haben im Regelfall bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung des Vate...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1.2.1 Verlängerungstatbestände für die KVdS

Art der Ausbildung Als Verlängerungstatbestände aufgrund der "Art der Ausbildung" werden neben dem Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zum Studium in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs auch die Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs (bei Abschluss mit der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang – sog. DSH-Prüfung) sowie der Besuch eines Studie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / Zusammenfassung

Begriff Student ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) eingeschrieben (immatrikuliert) ist, um dort einem wissenschaftlichen Studium nachzugehen. Studenten stehen grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1 Studentische Kranken- und Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung besteht für Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universitäten oder Fachhochschulen) immatrikuliert sind, Versicherungspflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Studierende in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichern. Dazu müssen si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 4 Kündigung

Die personenbedingte Kündigung eines als "studentische Hilfskraft" an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung eingestellten Studenten nach Wegfall des Studentenstatus infolge Exmatrikulation ist sozial gerechtfertigt.[1] Dagegen ist die Kündigung eines aufgrund überlanger Studiendauer nicht mehr sozialversicherungsfrei zu beschäftigenden Werkstudenten sozialwidrig.[2] Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1.1.5 Langzeitstudenten

Ob ein Studium oder die Beschäftigung im Vordergrund steht, ist unter Beachtung der Rechtsprechung besonders sorgfältig zu prüfen bei solchen Studierenden, die bereits die Regelstudienzeit überschritten haben. Um Arbeitgebern einen Anhaltspunkt für die versicherungsrechtliche Beurteilung solcher Personen zu geben, ist deshalb bei beschäftigten Studierenden mit einer ungewöhn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1.1.2 Aufbau-, Ergänzungs- und Zweitstudium

Zu den ordentlich Studierenden gehören auch solche Studierende, die bereits ein Diplom, Master- bzw. Magistergrad oder Staatsexamen abgelegt und damit einen berufsqualifizierenden Abschluss erreicht haben, das Studium aber in einem Aufbau- oder Ergänzungsstudium oder in einem Zweitstudium fortsetzen.[1] Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum Kreis der ordentlich Studierende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / Lohnsteuer

1 Studenten als Arbeitnehmer Studenten sind Arbeitnehmer, wenn sie über einen längeren Zeitraum eine entgeltliche Tätigkeit ausüben, z. B. während der Semesterferien oder im Rahmen eines Praktikums. Es gelten keine steuerlichen Besonderheiten. Der gezahlte Arbeitslohn unterliegt dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Grundsätzen. Lohnsteuerpauschalierung bei Aushilfen Handelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 4 Übernahme der Studiengebühren durch Arbeitgeber

Übernimmt der Arbeitgeber im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses arbeitsvertraglich die vom studierenden Arbeitnehmer geschuldeten Studiengebühren, ist aufgrund des ganz überwiegenden betrieblichen Interesses des Arbeitgebers kein Vorteil mit Arbeitslohncharakter anzunehmen. Ist der Arbeitnehmer Schuldner der Studiengebühren und werden diese vom Arbeitgeber übernomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1.2 30. Lebensjahr als Altersgrenze

Die Möglichkeit sich in der KVdS zu versichern besteht grundsätzlich längstens bis zum Ablauf des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.[1] Die Anzahl der Fachsemester ist für die KVdS seit 1.1.2020 nicht mehr relevant. Über die Altersgrenze (Vollendung des 30. Lebensjahres) hinaus wird die studentische Kranken- und Pflegeversicherung fortgeführt, wenn folgende G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1.1.3 Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium

Allerdings liegt beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium grundsätzlich kein durchgehendes Fortbestehen der Zugehörigkeit zum Personenkreis der ordentlich Studierenden vor, wenn sich das Masterstudium nicht unmittelbar an das beendete Bachelorstudium anschließt. Für Beschäftigungen, die während eines solchen Unterbrechungszeitraums ausgeübt werden, kann daher keine Vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1.1.1 Eingeschriebene Personen nach dem Hochschulabschluss

Personen, die nach ihrem Hochschulabschluss (z. B. Diplom, Staatsexamen, Master- bzw. Magistergrad) weiterhin eingeschrieben bleiben, gehören grundsätzlich nicht mehr zu den ordentlich Studierenden im Sinne der Sozialversicherung.mehr