Fachbeiträge & Kommentare zu Student

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Liechtenstein / 1.7 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und Lehrer[5], Studenten und Auszubildende[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[7]. Auch andere zwisch...mehr

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Italien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Studenten und Auszubildende[5], Gastprofessoren und -lehrer[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[7]. Auch andere zwisc...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Beschäftigte im öffentlichen Dienst[1], Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[2], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[3], Künstler und Sportler[4], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[5], Studenten und Auszubildende[6], Gastprofessoren[7], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretung...mehr

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Kroatien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere...mehr

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Moldawien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[2], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Studenten, Auszubildende, Hochschullehrer und Lehrer[4], Künstler und Sportler[5]. Auch andere zwischenstaatliche Abkommen oder Vereinbarungen können Sonderregelungen enthalten, die neb...mehr

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Nordmazedonien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren, Lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere zwischensta...mehr

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Niederlande / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Arbeitnehmer in grenzüberschreitenden Gewerbegebieten[1], Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[2], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[3], Künstler und Sportler[4], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[5], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[6], Gastprofessoren und -lehrer[7], Studenten und Auszu...mehr

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Irland / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen,[1] Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Arbeitnehmer, die Tätigkeiten vor der Küste ausüben[6], Mitglieder diplomatischer Missionen...mehr

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Griechenland / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Beschäftigte im öffentlichen Dienst[1], Künstler und Sportler[2], Bordpersonal von Schiffen[3], Bordpersonal von Luftfahrzeugen[4], Empfänger von Ruhegehältern und Renten[5], Gastprofessoren[6], Studenten und Auszubildende[7], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[8]. Auch andere zwischenstaatliche Abk...mehr

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Österreich / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1] Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[2] Künstler und Sportler[3] Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[4] Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5] Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[6] Mitglieder diplomatischer Missionen und konsu...mehr

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Schweden / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[2], Künstler und Sportler[3], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[4], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5], Studenten und Auszubildende[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[...mehr

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Litauen / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Studenten und Auszubildende[5], Arbeitnehmer, die Tätigkeiten vor der Küste ausüben[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[7]. A...mehr

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Island / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen[1], Bordpersonal von Luftfahrzeugen[2], Künstler und Sportler[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[5], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[6], Diplomaten und Konsularbeamte[7]. Auch andere zwischenstaatliche Abkommen oder Vere...mehr

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Portugal / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen,[1] Künstler und Sportler,[2] Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer,[5] Studenten und Auszubildende,[6] Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[7]. Auch andere zwischenstaat...mehr

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Finnland / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen,[1] Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Vergütungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen.[6] Auch andere zwischenstaatliche Abkommen oder V...mehr

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Kosovo / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Beschäftigte im öffentlichen Dienst[1], Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[2], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[3], Künstler und Sportler[4], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[5], Studenten und Auszubildende[6], Gastprofessoren[7], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretung...mehr

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Polen / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[2], Künstler und Sportler[3], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[4], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5], Gastprofessoren und -lehrer[6], Studenten und Auszubildende[7], Mitglieder diplomatischer Missionen u...mehr

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Schweiz / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1] Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Direktoren und Prokuristen[2] Künstler, Sportler und Artisten[3] Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[4] Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5] Studenten und Auszubildende[6] Mitglieder diplomatischer Missionen und konsula...mehr

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Dänemark / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[2], Künstler und Sportler[3], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[4], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5], Studenten und Auszubildende[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[7]. Auch ...mehr

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Ungarn / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende,[5] Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere...mehr

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Bulgarien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen,[1] Vorstandsmitglieder und Mitglieder eines vergleichbaren Gremiums,[2] Künstler und Sportler,[3] Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen,[4] Beschäftigte im öffentlichen Dienst,[5] Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende,[6] Mitglieder dip...mehr

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Zypern / 1.7 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere...mehr

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Estland / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere zwischenstaatliche Abkommen oder Vereinbarun...mehr

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Vereinigtes Königreich / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1] Künstler und Sportler[2] Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3] Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4] Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5] Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere zwischenstaa...mehr

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Spanien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere zwische...mehr

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Tschechien / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[3], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere zwischenstaatli...mehr

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Slowenien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere...mehr

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Slowakei / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[3], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere zwischenstaatli...mehr

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Türkei / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Ausbilder, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]....mehr

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Vereinigtes Königreich / 1.2 Anwendbarkeit des Austrittsabkommens

Ob die Regelungen des Austrittsabkommens angewendet werden können, ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig.[1] Werden die Voraussetzungen des Austrittsabkommens erfüllt, werden in den entsprechenden Sachverhalten die Regelungen der "Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit" weiter angewandt. Die nachfolgenden Regelungen werden bei allen Personengruppen angewandt, unt...mehr

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Duales Studium / 5.1 Praktische Ausbildung der Studenten

Das Unternehmen muss sachlich und personell so ausgestattet sein, dass die Ausbildungsinhalte in den Praxisphasen vermittelt werden können. So sollte den Studenten eine Person zur Seite stehen, die über ausreichend Berufserfahrung verfügt und als Ausbildungsleiter fungiert. Die mit der Hochschule vereinbarten zu vermittelnden Inhalte müssen in den jeweiligen Praxisphasen umg...mehr

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Duales Studium / 8 Auswahl der Studenten

Die Zugangsvoraussetzungen für ein duales Studium sind vergleichbar mit den Voraussetzungen für ein reguläres Hochschulstudium. Die Bewerber sollten die allgemeine Hochschulreife oder die dem Studienfach entsprechende fachgebundene Hochschulreife vorweisen können. Allerdings gibt es generelle Unterschiede im Anspruch an die Bewerber als bei anderen Ausbildungsangeboten. Im F...mehr

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Duales Studium / 8.2 Motive der Studenten für das duale Studium

Die Gründe für diese verhältnismäßig hohe Nachfrage sind vielschichtig, haben oftmals aber einen gemeinsamen Ursprung: Das duale Studium wird von Schülern als einen sehr guten Einstieg in ihr Berufsleben gesehen. So gaben im Rahmen der Studie des CHE 75,5 % der befragten Studenten an, die gute Berufsperspektive im Anschluss an das Studium sei bei der Wahl dieser Ausbildungsf...mehr

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Duales Studium / 10.7 Pflichten der Studenten

Die Pflichten der Studenten sind die obligatorischen, die z. B. auch bei einer Ausbildung oder einem ähnlichen Beschäftigungsverhältnis bindend sind. Darunter fallen die Pflichten, die im Rahmen des Studiums übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen; an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie an sonstigen Studienmaßnahmen und Prüfungen regelmäßig teilzun...mehr

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Duales Studium / 10.9 Rückzahlungs- und Bindungsklauseln

Eine Rückzahlungs- und Bindungsklausel könnte im Einzelnen wie folgt ausformuliert werden: Praxis-Beispiel Rückzahlungs- und Bindungsklausel Zwischen dem Unternehmen und dem Studenten besteht ein uneingeschränktes Einvernehmen darüber, dass die Teilnahme des Studenten an diesem dualen Studiengang zur Erlangung des berufsqualifizierenden Bachelorabschlusses wesentlich der beruf...mehr

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Duales Studium / 10.4 Vergütung

Die Vergütung der Studenten geschieht im Prinzip auf 2 Ebenen. Zum einen finanziert das Unternehmen das duale Studium, indem es die anfallenden Studiengebühren übernimmt. Zum anderen bekommen duale Studenten ein regelmäßiges Gehalt ausgezahlt. Diese beiden Faktoren, sowie die sehr wahrscheinliche Festanstellung im Anschluss, sorgen dafür, dass das duale Studium bei den Absol...mehr

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Duales Studium / 1 Einführung und Entwicklung

Das duale Studium, auch kooperatives Studium oder Verbundstudium genannt, ist eine Ausbildungsform, in der Theorie und Praxis miteinander verknüpft sind. Es verbindet eine akademische Laufbahn mit einer Ausbildung oder regelmäßigen Praktika in einem Betrieb. So kann neben dem regulären Hochschulstudium durch periodische Praxisblöcke im Partnerunternehmen ein hoher Bezug zum ...mehr

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Duales Studium / 10.6 Pflichten des Unternehmens

Das Unternehmen verpflichtet sich, gemäß dem Curriculum der Fachhochschule dafür zu sorgen, dass den Studenten in den Projektphasen Kenntnisse, Fertigkeiten und berufliche Erfahrungen vermittelt werden, die zum Erreichen der Studienziele erforderlich sind; geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Betreuung der Praxisphasen zu beauftragen und diese der Fachhochschule ...mehr

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Duales Studium / 10.8 Urlaub

Der Umfang des Urlaubs richtet sich nach den üblichen tariflichen bzw. betrieblichen Regelungen. Die Studenten sollen auch in Bezug auf den Urlaub so wie die anderen Mitarbeiter im Unternehmen behandelt werden. Der Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit der Praxisphasen erteilt und genommen werden. Während des Urlaubs darf der Student keine dem Urlaubszweck widerspreche...mehr

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Duales Studium / 9 Rechtsverhältnisse

Wichtig Gutachten zum rechtlichen Status dualer Studenten und der Anwendbarkeit von arbeitsrechtlichen Vorschriften im dualen Studium Im Jahr 2022 wurde von Victoria Koch-Rust und Gabriele Rosentreter ein vom Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht gefördertes Gutachten zur Rechtsstellung dual Studierender veröffentlicht.[1] Die Autorinnen kommen zu dem Schluss,...mehr

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Duales Studium / 5.2 Notwendige strukturelle Rahmenbedingungen

Das Partnerunternehmen im dualen Studium muss keine strukturellen Voraussetzungen erfüllen. Eine Mindestgröße in Bezug auf Umsatz oder Mitarbeiter ist nicht definiert. Solange ein erfahrener Mitarbeiter dem Studenten als Bezugsperson und Ausbildungsleiter zur Verfügung steht, ist die wichtigste Voraussetzung erfüllt. Auch die Anzahl an dualen Studenten ist frei wählbar. Es i...mehr

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Duales Studium / 3.2 Blockmodell

Hier wird das duale Studium in größere, meist 3-monatige Blöcke eingeteilt. So lernen die Studenten erst für 3 Monate in der Hochschule die theoretischen Inhalte, dann sind sie wieder 3 Monate im Betrieb und arbeiten. Das Blockmodell zeichnet sich dadurch aus, dass die theoretischen und praktischen Phasen länger andauern. Durch die längerfristige An- und Abwesenheit der Stud...mehr

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Duales Studium / 7.3.1 Was sind Berufsakademien (BA)?

Viele Unternehmen in Deutschland bilden heute ihre Nachwuchskräfte gemeinsam mit Berufsakademien in dualen Studiengängen aus, damit die Praxisorientierung der Ausbildung sichergestellt wird. Ein hoher Anteil an Praktikern aus den Betrieben, die die Lehrveranstaltungen durchführen, erlaubt es den Akademien, Ausbildungsinhalte schnell an die aktuellen Entwicklungen in der Wirt...mehr

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Duales Studium / 11 Vorteile aus Sicht des Unternehmens

Letztendlich profitieren die teilnehmenden Betriebe am meisten von den 3 Parteien (Studenten, Hochschulen und Firmen) vom dualen Studium. Warum das duale Studium für Unternehmen lohnenswert ist, lässt sich in 3 Kernpunkten zusammenfassen. High Potentials erreichen Das duale Studium ist besonders für die Schulabsolventen mit sehr gutem Abschluss interessant. Für sie ist das Ang...mehr

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Duales Studium / 3.1 Wochen- oder Rotationsmodell

Dieses Modell verbindet den theoretischen und praktischen Aspekt sehr zeitnah. So verbringen Studenten in diesem System 3 Tage in der Woche im Betrieb, die anderen 2–3 Tage dann in der Hochschule. Das Wochenmodell zeichnet sich also dadurch aus, dass beide Phasen im direkten Wechsel in jeder Woche vertreten sind. Durch die regelmäßige Anwesenheit der Studenten ist dieses Mod...mehr

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Duales Studium / 7.3.5 Berufsakademien in Berlin, Sachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein

Nach der deutschen Einheit adaptierten Berlin, Thüringen und Sachsen das Modell der Berufsakademie. Die Berufsakademie Berlin (1993 als Studieneinrichtung des Landes Berlin gegründet) wurde 2003 als Fachbereich in die Fachhochschule für Wirtschaft Berlin integriert. Die Berufsakademien in Thüringen mit den Standorten in Gera und Eisenach wurden im Jahr 2016 ebenfalls zu eine...mehr

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Duales Studium / 7.3.7 Die wesentlichen Studienbereiche

Die hauptsächlich angebotenen Studiengänge an Berufsakademien kommen aus den Fachbereichen Wirtschaft, Technik und Sozialwesen. Das Angebot an den Akademien spiegelt also das Angebot an dualen Studiengängen in seiner Gesamtheit wider. Die jeweiligen Fachrichtungen im Studium werden vom Praxisunternehmen ausgewählt. So wird z. B. Wissen, das für eine ganz bestimmte Branche od...mehr

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Duales Studium / 7.3 Studium an einer Berufsakademie

Berufsakademien bieten die Möglichkeit, einen Bachelorabschluss in einem dualen Studiengang zu erwerben. In der Regel setzen sich die Studenten in ihrer Bachelorarbeit mit einem praktischen Problem des ausbildenden Betriebs auseinander. Je nachdem, ob es sich um einen ausbildungsintegrierenden Studiengang, oder einen praxisintegrierenden Studiengang handelt, absolvieren die ...mehr

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Duales Studium / 2.1 Ausbildungsintegrierende duale Studiengänge

Bei diesem meist 4-jährigen Ausbildungsweg wird ein Bachelor-Studium mit einer Ausbildung mit IHK/HWK-Abschluss bzw. fachschulischem Abschluss kombiniert. Als Zugangsvoraussetzung gilt die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Außerdem wird normalerweise ein Ausbildungsvertrag zwischen Unternehmen und Studenten als Bedingung erwartet. Während des Studiums wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Duales Studium / 10 Vertragsschluss

Die Organisation eines dualen Studiums im Unternehmen wird in enger Zusammenarbeit mit der kooperierenden Hochschule durchgeführt. Der Vertrag wird zwischen dem Unternehmen und dem Studenten geschlossen. Beide Parteien werden zu Beginn des Vertrags mit ihren Kerndaten aufgeführt. Daraufhin folgt der Hinweis, welcher Studiengang belegt und welcher Abschluss angestrebt wird. H...mehr