Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

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FF 04/2026, Aktuelle Rechts... / C. §§ 1666, 1666a BGB

Das sog. "parental alienation syndrome" bzw. die "Eltern-Kind-Entfremdung" als mögliche Begründung eines Sorgerechtsentzugs blieb auch im Jahr 2025 ein Thema, nachdem im sich Jahr 2024 bereits der siebte Senat des OLG Frankfurt[2] und das OLG Köln[3] damit auseinandergesetzt hatten.[4] Bei diesem "Syndrom" geht es um die rechtlichen Folgen einer möglichen Beeinflussung des K...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Haftung aufgrund des Spendenrechts

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung betrifft jeden Spenden empfangenden Verein bzw. im Hinblick auf die Veranlasserhaftung jede für den Verein entsprechend handelnde Person. Der Vertrauensschutz kann also im Hinblick auf den Spendenabzug einen Haftungstatbestand beim begünstigten Verein begründen. Hierbei sind nach § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 K...mehr

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FF 04/2026, Aktuelle Rechts... / E. § 1684 BGB

Das Jahr 2025 war geprägt durch zahlreiche praxisrelevante Entscheidungen des BVerfG zum Umgangsrecht. Die erste stammt aus dem Januar 2025[34] und führt auf verfassungsrechtlicher Ebene die Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 2024[35] fort. Hintergrund der Verfassungsbeschwerde war ein erstinstanzlich angeordneter Umgangsausschluss mit Kontakt- und Näherungsverbot. Auf die B...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.5 Verwarnungsgelder

Rz. 56 Verwarnungsgelder sind die in § 56 OWiG so bezeichneten geldlichen Einbußen, die dem Betroffenen aus Anlass einer Ordnungswidrigkeit mit seinem Einverständnis auferlegt werden. Sie fallen unter das Abzugsverbot.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.7 Verfahrenskosten

Rz. 58 Zum Abzugsverbot für mit den Sanktionen zusammenhängende Aufwendungen ab Vz 2019 s. Rz. 66.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3 Geldstrafen und Nebenstrafen vermögensrechtlicher Art

4.3.1 Allgemeines Rz. 60 Obgleich die Beschlüsse des Großen Senats[1] lediglich die Abziehbarkeit von Geldbußen, Ordnungsgeldern und Verfahrenskosten bejahen[2], wird die Abziehbarkeit von in einem Strafverfahren festgesetzten Geldstrafen offengelassen, wurde im Interesse der Rechtssicherheit auch ein Abzugsverbot für Geldstrafen eingeführt. Hierin ist aber – anders als bei d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2 Geldbußen, Ordnungsgelder, Verwarnungsgelder

4.2.1 Allgemeines Rz. 51 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG, der durch den Verweis in § 8 Abs. 1 KStG auch für den unter das KStG fallenden Personenkreis gilt, enthält Abzugsverbote für Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die von einem Gericht oder einer Behörde in der Bundesrepublik Deutschland oder von Organen der EU festgesetzt werden, Leistungen zur Erfüllung von Aufla...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.4 Ordnungsgelder

Rz. 55 Ordnungsgelder sind die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland so bezeichneten Unrechtsfolgen, die hauptsächlich in den Verfahrensordnungen oder in verfahrensrechtlichen Vorschriften vorgesehen sind. Sie fallen unter das Abzugsverbot.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 51 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG, der durch den Verweis in § 8 Abs. 1 KStG auch für den unter das KStG fallenden Personenkreis gilt, enthält Abzugsverbote für Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die von einem Gericht oder einer Behörde in der Bundesrepublik Deutschland oder von Organen der EU festgesetzt werden, Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisunge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.3 Nebenfolgen vermögensrechtlicher Art

Rz. 54 Nebenfolgen vermögensrechtlicher Art ohne Strafcharakter, wie die Abführung von Mehrerlösen nach den preisstrafrechtlichen Vorschriften des Wirtschaftsstrafgesetzes i. d. F. v. 3.6.1975[1], die Einziehung nach § 22 OWiG fallen nicht unter das Abzugsverbot; sie sind wie schon in der Vergangenheit abziehbare Betriebsausgaben.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.2 Geldstrafen

Rz. 62 Das Abzugsverbot umfasst alle Rechtsnachteile, die von einem Gericht nach den Strafvorschriften des Bundes- oder Landesrechts als Geldstrafe verhängt werden. Privatrechtliche Sanktionen wie z. B. Vertragsstrafen fallen nicht unter den Begriff der Geldstrafen in diesem Sinne. Da im deutschen Strafrecht derzeit Geldstrafen nicht gegen juristische Personen, sondern allen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.4 Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen

Rz. 65 Nichtabziehbar sind auch Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, soweit diese nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen. Unter das Abzugsverbot fallen insbesondere Auflagen, die bei Strafaussetzung zur Bewährung[1] nach § 56b Abs. 2 Nr. 2, 3 und 4 StGB erteilt werden (Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützig...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.6 Zwangsgelder

Rz. 57 Nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG fallen Zwangsgelder, z. B. auch Zwangsgelder, die nach § 329 AO festgesetzt werden. Diese sind grundsätzlich abziehbare Ausgaben, es sei denn, dass sie eine Nebenleistung zu einer nichtabziehbaren Ausgabe sind, sodass sich ein Abzugsverbot aus einer anderen Vorschrift herleiten lässt.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.8 Rückzahlung von Sanktionen

Rz. 59 Die Rückzahlung von nichtabziehbaren Betriebsausgaben i. S. v. § 4 Abs. 5 EStG und i. S. v. § 160 AO erhöht nach allgemeinen Grundsätzen den Gewinn.[1] Diese Folge wird durch § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 3 EStG ausgeschlossen, soweit eine Vermögensmehrung durch Rückzahlung der in der Vorschrift aufgeführten Sanktionen eintritt.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.5 Verfahrenskosten

Rz. 66 Die mit den betrieblich veranlassten Sanktionen zusammenhängenden Verfahrenskosten, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten, unterfielen bislang nicht dem Abzugsverbot, weshalb sie nach allgemeinen Grundsätzen auch dann abziehbare Betriebsausgaben waren, wenn die Sanktion selbst unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG fiel. Diese Grundsätze galten nach ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.3 Nebenstrafen vermögensrechtlicher Art

Rz. 64 Das Abzugsverbot erstreckt sich auch auf Vermögenseinbußen durch die Einziehung von Vermögensgegenständen, soweit dieser Maßnahme strafrechtlicher Charakter zukommt. Nach § 74 Abs. 1 StGB können bei vorsätzlich begangenen Straftaten Gegenstände eingezogen werden, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer zustehen[1] oder die Gegenstände na...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 48 RFH und BFH haben in langjähriger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, durch den Betrieb oder Beruf ausgelöste Geldstrafen und Geldbußen könnten nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, weil die betriebliche Veranlassung hinter der persönlichen Verfehlung zurücktrete.[1] Rz. 49 Von dieser ständigen Rechtsprechung ist der Große Senat[2] hinsichtlich der Geldbuße...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.2 Geldbußen

Rz. 52 Geldbußen sind Sanktionen, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland so bezeichnet sind, insbesondere Geldbußen nach dem OWiG einschließlich der nach § 30 OWiG vorgesehenen Geldbußen gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen nach den berufsgerichtlichen Gesetzen des Bundes und der Länder, Geldbußen nach den Disziplinargesetzen des Bundes und der Länd...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Tatbestandserweiterung auf Strafverfahren (Abs. 1 S. 2)

Rz. 44 Mit dem Jahressteuergesetz 2022[1] wurde der Tatbestand der Öffnungsnorm durch Einfügung eines S. 2 in Abs. 1 des § 31a AO ergänzt. Danach ist nunmehr die Offenbarung der geschützten Daten aus dem Besteuerungsverfahren auch zulässig, wenn sie zur Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer zu Unrecht erlangten Leistung aus öffentlichen Mitteln erforderlich ist. Die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.1 In Betracht kommende Verfahren (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 vorangestellter Regelungsteil)

Rz. 12 Die Offenbarung ist in den Fällen der Nr. 1 zulässig, soweit diese entweder für die Durchführung eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens, eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder eines anderen Verwaltungsverfahrens mit dem Ziel der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung oder Schwarzarbeit oder von bestimmten Entscheidungen über eine Erlaubnis nach dem Arbeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei § 31a AO handelt sich um einen Anwendungsfall des § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden, zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einschließlich der Schwarzarbeit sowie des Leistungsmissbrauchs durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO geschützte Daten von betroffenen Personen zu offenbaren. Seit dem 1.8.2002 besteht unter bestimmten Vorau...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.2 Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 15 Eines der Offenbarungsziele ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Beide Arten des rechtswidrigen Fehlverhaltens sind Gegenstand des zum 1.8.2004 in Kraft getretenen SchwarzArbG. Sachlich sind sie zu unterscheiden (s. Rz. 16 und 17). Rz. 16 Schwarzarbeit wird in § 1 Abs. 2 SchwarzArbG durch mittlerweile fünf Einzeltatbestände definiert. D...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 7 Offenlegung des Jahresabschlusses

Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs – je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt – veröffentlichen. Für nach dem 31.12.2021 beginnende Geschäftsjahre erfolgt die Veröffentlichung durch Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Unternehmensregister[1]. Dagegen genügt e...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.4 Vertragswidriger Gebrauch, Störung des Hausfriedens

Rz. 24 Die Nutzung der Wohnung zu Gewerbezwecken ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters kann zur ordentlichen Kündigung berechtigen. Umgekehrt kann auch die Nutzung von Räumen, die als "Lager- und Abstellraum" vermietet worden sind, dauerhaft als Wohnung eine – nach Abmahnung sogar fristlose – Kündigung rechtfertigen (AG Bielefeld, Urteil v. 28.3. 2017, 407 C 111/16, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Besichtigungsrecht

Rz. 5 Die Finanzbehörde ist nach § 395 S. 1 AO befugt, als Beweismittel beschlagnahmte oder sonst sichergestellte Gegenstände[1] zu besichtigen, um ggf. im Einziehungsverfahren[2] tätig werden zu können. Selbstverständlich ist insoweit das Recht, Proben oder Analysen zu nehmen und zu fertigen, wenn dies für das Strafverfahren von Bedeutung sein kann.[3]mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 5 Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist/Verjährung

Schon die bisherige Fassung der AO sah für Fälle der Außenprüfung eine Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist vor.[1] Diese gilt weiterhin, wurde allerdings modifiziert. Folgende Voraussetzungen und Folgen gelten wie bisher:[2] Das Ende der Festsetzungsfrist wird wie bisher verschoben, wenn vor dem Ende der (regulären) Festsetzungsfrist[3] mit einer Außenprüfung begonnen oder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.40 Unterstützung der Landesfinanzbehörden bei der Verhütung und Verfolgung bestimmter Steuerstraftaten (Nr. 28)

Rz. 49 Bei der Verhütung und Verfolgung von Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung hat das BZSt die Landesfinanzbehörden zu unterstützen. In den Fällen der Anzeigen nach § 116 Abs. 1 AO, zu denen die Gerichte und die Behörden des Bundes, der Länder und kommunale Träger der öffentlichen Verwaltung, die nicht Finanzbehörden sind, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Speicherung nach § 88 Abs. 4 AO nicht weitergeleiteter Daten (Abs. 1 S. 2)

Rz. 79 Mit dem durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.2016[1] neu eingefügten § 88 Abs. 4 AO können das BZSt und die zentrale Stelle i. S. d. § 81 EStG auf eine Weiterleitung ihnen zugegangener und zur Weiterleitung an die Landesfinanzbehörden bestimmter Daten an die Landesfinanzbehörden verzichten, soweit sie die Daten nicht oder nur mit unv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.1 Gespeicherte Daten

Rz. 29 Der Datenpool, der zur gesetzeskonformen Verwendung für einen automationsgestützten Abgleich bereitsteht, ist nicht auf bestimmte Datenbanken der Steuerbehörden beschränkt. Die Berechtigung bezieht sich vielmehr auf von der Finanzverwaltung gespeicherte Daten, sowohl aus Verwaltungsverfahren in Steuersachen[1], als auch aus Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat od...mehr

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Einstellung / 11.4 Anspruch auf Schadensersatz

Dem verfahrensfehlerhaft zurückgewiesenen Bewerber stehen Schadensersatzansprüche zu, wenn ihm richtigerweise die Stelle hätte übertragen werden müssen.[1] D.h. jedoch, dass für einen Anspruch auf Schadensersatz alleine die Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht ausreicht, sondern dass das Verhalten des Arbeitgebers für den Schaden eines zurückgewiesenen Bewerber...mehr

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Schadensersatz / 2.3 Prozesskosten

Müssen wegen des Schadensersatzes vom Leistenden oder vom Empfänger Prozesskosten einschließlich Anwaltsgebühren aufgewandt werden, sind sie nach ständiger Rechtsprechung einkommensteuerrechtlich ebenso zu behandeln wie die Schadensersatzleistung selbst.[1] Fallen allerdings gleichzeitig Strafverteidigungskosten an, entfällt der Abzug als Werbungskosten, wenn der Steuerpflich...mehr

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zfs 02/2026, Aktenvorlage a... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 OWiG statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde führt auf die Sachrüge hin zur Einstellung des Verfahrens durch den Senat (§ 206a Abs. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG, § 79 Abs. 5 Satz 1 OWiG) und zur klarstellenden Aufhebung der gerichtlichen Entscheidung, weil ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 121 EStG: Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

Rn. 73 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 121 Abs 1 EStG bestimmt, dass für die Energiepreispauschale die Strafvorschriften des § 370 Abs 1–4 und 7 AO, der §§ 371, 375 Abs 1 AO und des § 376 AO sowie die Bußgeldvorschriften der §§ 378 und 379 Abs 1 und 4 AO sowie der §§ 383 und 384 AO entsprechend gelten. Für das Strafverfahren wegen einer Tat nach § 121 Abs 1 EStG sowie der Begüns...mehr

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zfs 02/2026, Beschlagnahme ... / Leitsatz

1. Die gerichtliche Entscheidung über eine Beschlagnahme muss darlegen, zu welchem Zweck die Beschlagnahme erfolgt, und muss eine Ermessensausübung und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erkennen lassen. 2. Wird eine Sache zur Sicherung einer späteren Einziehung beschlagnahmt (§ 111b StPO), muss das Gericht zumindest in Grundzügen erläutern, ob und weshalb eine Einziehung im Ha...mehr

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zfs 02/2026, Beschlagnahme ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Dies hat die Verwerfung des Rechtsmittels zur Folge. 1. Die Beschwerde ist statthaft, insoweit sich der Beschwerdeführer insgesamt gegen die Beschlagnahme des Pkw richtet, welche jedenfalls mit Beschluss des AG erneut bestätigt wurde. Zwar hätte es nach dem Zuständigkeitswechsel in Folge der Anklageerhebung nahegelegen, d...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / Anlage 3 (zu den Hinweise GwG): Sachverhalte, die nach der GwGMeldV-Immobilien eine Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG auslösen

Die Liste ist eine Wiedergabe der §§ 3 bis 6 GwGMeldV-Immobilien: 1. Meldepflichten wegen eines Bezugs zu Risikostaaten oder Sanktionslisten (§ 3 GwGMeldV-Immobilien) Eine Meldung ist erforderlich, wenn: ein Beteiligter oder wirtschaftlich Berechtigter in einem Hochrisikostaat[1] ansässig ist oder einen Bezug zu einem solchen Staat hat (§ 3 Abs. 1), ein Geschäftsgegenstand oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.5 Strafverfahren

Rz. 35 Es besteht kein verfahrensrechtlicher Vorrang eines Strafverfahrens gegenüber dem Verfahren der Steuerfestsetzung.[1] Daher ist der Ausgang eines anhängigen Strafverfahrens auch nicht vorgreiflich für ein wegen des gleichen Vorgangs anhängiges finanzgerichtliches Verfahren.[2] Die FG haben nach § 76 FGO eine selbständige Amtsermittlungspflicht und sind daher auch nich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2.1 (Nicht-)Bestehen eines Rechtsverhältnisses

Rz. 8 Unter einem Rechtsverhältnis i. S. d. § 74 FGO ist die sich aus einem konkreten Sachverhalt ergebende, durch Rechtsnormen geordnete rechtliche Beziehung zwischen verschiedenen Personen untereinander oder von einer Person zu einer Sache zu verstehen. Mit Rücksicht auf den Zweck der Vorschrift, einander widersprechende Entscheidungen zu vermeiden und eine möglichst ökono...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit beschlossen

Die Baubranche hat es immer häufiger mit organisierter Kriminalität zu tun – ein Gesetz soll jetzt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stärken. Die Einheit des Zolls klärt unter anderem Verstöße gegen faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen auf. Die Höhe des Gesamtschadens durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wird in der Jahresbilanz 2024 des Zolls auf 766 Mio...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.2.2 Argumente gegen die fiskalische Auslegung

Dieser extrem fiskalischen Auslegung der neuen Regelungen des Vermögensabschöpfungsgesetzes werden im Schrifttum folgende gewichtige Argumente entgegengehalten: Der Begriff "Erlöschen" eines Steueranspruchs i. S. v. 73e StGB kann auch so ausgelegt werden, dass darunter auch Fälle zu subsumieren sind, in denen ein Steueranspruch im Besteuerungsverfahren nicht mehr durchsetzbar...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermögensabschöpfung im Ste... / Zusammenfassung

Überblick Das gesetzliche Konzept für die strafrechtliche Vermögensabschöpfung wurde zum 1.7.2017 grundlegend überarbeitet. Dabei ist das System aus Rückgewinnungshilfe und Auffangrechtserwerb gegen eine generelle Einziehung ersetzt worden. Der Vermögensarrest dient ausschließlich der Vollstreckung der im Strafverfahren zu treffenden Einziehungsentscheidung. Aus § 73e StGB f...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermögensabschöpfung im Ste... / 1 Einleitung

"Crime doesn’t pay" – Verbrechen lohnt sich nicht oder sollte es zumindest nicht. Der Grundsatz, dass sich die Begehung von Straftaten wirtschaftlich für den Täter nicht rentieren soll, ist aus allgemeinen grundlegenden Gerechtigkeitserwägungen und offensichtlichen kriminalpolitischen Interessen mehr als nachvollziehbar. Dies gilt insbesondere für das Steuerstrafrecht, dem B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermögensabschöpfung im Ste... / 2 Praktische Bedeutung der gesetzlichen Neuregelung

Das neue Recht der Vermögensabschöpfung ist nach Inkrafttreten am 1.7.2017 inzwischen vollständig in der Praxis angekommen. Das neue Recht, einerseits als "bemerkenswert guter Entwurf!", als "ein Beweis für noch vorhandene und nur verloren geglaubte Gesetzgebungskunst", anderorts insbesondere in seiner Verzahnung mit der Abgabenordnung in Steuerverfahren als "nicht überzeuge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.1 Einziehung von Vermögenswerten, die "durch" oder "für" eine rechtswidrigen Tat erlangt wurden

Der Gesetzgeber führte das Bruttoprinzip ein, indem er das sog. Unmittelbarkeitsprinzip, gekennzeichnet mit dem früheren Wortlaut "aus" mit dem Wort "durch" die Tat in den §§ 73 Abs. 1, 73a Abs. 1, 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB n. F. ersetzte. Nach § 73 Abs. 1 StGB ist nun Voraussetzung für die Anordnung der Einziehung, dass der Täter (oder der Teilnehmer) "durch eine rechtsw...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.2.3 Steuerlich verjährte Ansprüche

Dieser obig skizzierte Streitstand zwischen der Auffassung der Strafverfolgungsbehörden und den Steuerexperten im Schrifttum ist von enormer praktischer Bedeutung. Sogar hat Prof. Dr. Markus Jäger als maßgebender Richter im ersten Steuerstrafsenat des BGH für Strafsachen klargestellt, dass dieses Problem der Verjährung im Besteuerungsverfahren versus Einziehung im Steuerstra...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1 Befugnisse der Steuerfahndung im Strafverfahren

1.1 Durchsuchung beim Verdächtigen Bei dem, der als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verdächtigt wird, kann gem. § 102 StPO eine Durchsuchung der Wohnung oder anderer Räume sowie seiner Person vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führt. Die Vermutung darf nicht nur auf rein gefühlsmäßigen Erwägungen, sondern muss...mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.5.3 Mitteilung des Durchsuchungszwecks

Obwohl das Gesetz bei Durchsuchungen beim Tatverdächtigen die Bekanntgabe des Durchsuchungszwecks vor der Durchsuchung nicht ausdrücklich vorschreibt, ist auch wegen des Grundsatzes des fairen Verfahrens der Verdächtige über den Tatvorwurf rechtzeitig zu informieren. Deshalb wird dem Betroffenen zu Beginn der Durchsuchung von der Steuerfahndung der richterliche Durchsuchungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.3 Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung

Die Anordnung einer Durchsuchung steht unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit. Sie muss zur Schwere der Straftat (bei Steuerhinterziehung also zur Höhe der wahrscheinlichen Verkürzungsbeträge und zum Verkürzungszeitraum) und zur Stärke des Tatverdachts (sind die Anhaltspunkte/Indizien für einen Tatverdacht ausreichend?) in angemessenem Verhältnis stehen, zur Ermittlun...mehr