Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2023, Mittelgebühr i... / IV. Umsatzsteuer

Schließlich war dem Betroffenen auch die beantragte Umsatzsteuer zu erstatten. Für die Frage, ob einem Freigesprochenen die von seinem Verteidiger in Rechnung gestellte Umsatzsteuer erstattet werden kann, komme es nach § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO nicht darauf an, ob der Freigesprochene generell vorsteuerabzugsberechtigt ist, sondern, ob er die von seinem Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Strafrecht / K. Muster: Verfahrenseinstellung nach § 153 StPO

Rz. 11 Muster 11.11: Verfahrenseinstellung nach § 153 StPO Muster 11.11: Verfahrenseinstellung nach § 153 StPO _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, anliegend darf ich Ihnen einen Beschluss der Staatsanwaltschaft _________________________/des Gerichts _________________________ überlassen, aus dem sich ergibt, dass das gegen Sie ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2023, Anfall der Ein... / III. Gegenstandswert

1. Objektives wirtschaftliches Interesse des Angeklagten Der Gegenstandswert für die Einziehung richte sich nach dem objektiven wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Anordnung (BGH, Beschl. v. 30.4.2014 – 1 StR 53/13, wistra 2014, 326; Beschl. v. 7.10.2014 – 1 StR 166/07, RVGreport 2015, 35; Beschl. v. 29.11.2018 – 3 StR 625/17, RVGreport 2019, 102; Bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2023, Anfall der Ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Entstehen der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV Die grundsätzlichen Ausführungen des OLG zum Entstehen der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV sind zutreffend. Sie entsprechen dem Stand der Rspr. und der Lit. (vgl. wegen der Einzelheiten Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Nr. 4142 VV Rn 18 m. zahlr. w.N.). Dem ist nichts hinzuzufügen. 2. Bemessung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Strafrecht / L. Muster: Beschuldigtenvernehmung

Rz. 12 Muster 11.12: Beschuldigtenvernehmung Muster 11.12: Beschuldigtenvernehmung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau, Sie teilten mir mit, dass Sie durch die Polizei in _________________________ wegen des gegen Sie gerichteten Strafverfahrens zur Beschuldigtenvernehmung vorgeladen wurden. Ich rate Ihnen dringend, diesen Termin nicht wahrzunehmen und i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Strafrecht / M. Muster: Beschuldigtenvernehmung durch Staatsanwaltschaft

Rz. 13 Muster 11.13: Beschuldigtenvernehmung durch Staatsanwaltschaft Muster 11.13: Beschuldigtenvernehmung durch Staatsanwaltschaft _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie teilten mir mit, dass Sie durch die Staatsanwaltschaft in _________________________ wegen des gegen Sie gerichteten Strafverfahrens zur Beschuldigtenverneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 26. BMF, Schr. v. 23.1.2014 – IV B 6 - S 1320/07/10011 : 011 – DOK 2014/0021808, BStBl. I 2014, 188 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung [Beitreibung]; Stand: 1. Juli 2013)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die im nachfolgenden Text dargestellten Grundsätze. Dieses Schreiben richtet sich nicht an die Zollverwaltung. Inhaltsverzeichnismehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beihilfen – Anspruchsverzicht

Rn. 167 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Private Beihilfen sind stpfl Arbeitslohn, s RFH RStBl 1933, 717. S ferner BFH BStBl III 1954, 86, wonach Erholungsbeihilfen nur dann nicht Arbeitslohn sind, wenn sie als Notstandsunterstützung an einzelne ArbN oder zur Abwehr von Folgen einer typischen Berufskrankheit (zB Asbestose) gegeben werden. Die Steuerfreiheit wird damit gerechtferti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2023, Keine zwingend... / 2 Aus den Gründen:

Die gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 4 OWiG statthafte, form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde der Betroffenen ist zulässig. Sie hat auch in der Sache – zumindest vorläufig – Erfolg, weil die auf die zulässig erhobene Sachrüge im Freibeweis vorzunehmende Prüfung des Senats ergeben hat, dass das Amtsgericht den Einspruch zu Unrecht wegen Nichteinhaltung der Formvorschrift de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 2. Beweisantrag

Rz. 147 Bislang war der Begriff des Beweisantrages weitestgehend durch die Rechtsprechung ausgestaltet worden. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10.1.2019 wurden die bisherigen Kriterien in § 244 Abs. 3 StPO kodifiziert.[315] Über § 46 Abs. 1 OWiG findet die Norm auch Anwendung im Ordnungswidrigkeitenrecht. Nach der gesetzlichen Definition ist das Mer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 4. Absehen vom Fahrverbot

Rz. 205 Sofern tatsächlich ein Regelbeispiel erfüllt ist, bleibt zu klären, ob das Fahrverbot im Einzelfall reduziert oder hierauf ganz verzichtet werden kann. Konkret stellt sich die Frage, ob das Fahrverbot – ausgehend vom Erziehungsgedanken – erforderlich und angemessen ist. Die Entscheidung des Tatrichters hierzu ist vom Beschwerdegericht nur auf fehlerhafte Ermessenserw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / II. Fahreignungsregister

Rz. 179 Die Bußgeldkatalogverordnung hat zum 1.5.2014 im Wege der VZR-Reform umfangreiche Veränderungen erfahren.[381] Zuletzt wurden im November 2021 die Bußgelder erheblich angehoben, wohingegen die Fahrverbotsgrenzen unverändert geblieben sind. Die Eintragungsgrenze ins FAER liegt derzeit bei 60 EUR; die Bußgelderhöhungen für qualifizierende Tatbestände wurden entsprechen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / V. Anhörung

Rz. 79 Laut § 55 OWiG i.V.m. § 163a StGB ist dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Dies hat noch vor dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens stattzufinden. Eine bestimmte Form der Anhörung ist nicht vorgeschrieben. Sie kann am Tatort geschehen, aber auch in Form der Zusendung eines Anhörungsbogens. Eine Aussagepflicht zur Sache gibt es nicht. D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.2 Verdachtskündigung

Rz. 336 Eine Verdachtskündigung gründet sich auf einen dringenden Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonst schwerwiegenden Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten (vgl. BAG, Urteil v. 2.3.2017, 2 AZR 698/15). Es kommt darauf an, dass auf objektive Tatsachen beruhende erhebliche Verdachtsgründe vorhanden sind, die sich an sich dazu eignen, das für die Fortset...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.1 Überblick

Rz. 330 Das außerordentliche Kündigungsrecht regelt § 626 BGB. Dieses Recht ist unabdingbar. Es gilt für alle Arbeitsverhältnisse, bei spezifischen Personengruppen, etwa die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer, bestehen Sonderregelungen (vgl. § 22 BBiG). Die Regelung gilt auch für die Kündigung von GmbH-Geschäftsführern. Dort wird das Anstellungsverhältnis f...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit in Sonderregelungen sowie in Einzelsteuergesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach §§ 18ff AO (§ 17 AO). Dies gilt nicht nur für die Steuerfestsetzung, sondern auch für das Erhebungsverfahren, dh zB für den Erlass eines > Abrechnungsbescheid (BFH 263, 483 = BStBl 2020 II, 31; EFG 2018, 1685). D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.2 Gerichtliche Hinweispflicht

Rz. 11a Das Strafgericht muss den Angeklagten durch förmlichen Hinweis gem. § 265 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 1 StPO davon in Kenntnis setzen, dass es eine Nebenfolge des § 375 AO i. V. m. § 45 Abs. 2 StGB (Aberkennung der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit) in Betracht zieht, wenn diese Nebenfolge in der Anklage noch keine Erwähnung gefunden hat. Ein bloßer Antrag der Staatsanwal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / III. Verfahrensabschluss durch Strafbefehl

Lässt sich eine Einstellung des Verfahrens nicht erreichen, kommt eine außergerichtliche Erledigung des Strafverfahrens durch Strafbefehl in Betracht. Das Strafbefehlsverfahren ist in den §§ 407 ff. StPO geregelt. Es handelt sich hierbei um ein summarisches Strafverfahren, das eine einseitige Straffestsetzung ohne Hauptverhandlung und Urteil ermöglicht. Voraussetzung des Str...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / 1. Zielbestimmung

Außergerichtlicher Verfahrensabschluss: Nachdem das angestrebte Ziel definiert ist, stehen Gespräche und Verhandlungen mit der Strafverfolgungsbehörde, regelmäßig mit der Straf- und Bußgeldsachenstelle des zuständigen Strafsachen-Finanzamts, im Mittelpunkt der Verteidigung. Für den erfolgreichen Abschluss dieser Verhandlungen ist die Kenntnis der Möglichkeiten und Rechtsfolg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / I. Einleitung

Im Regelfall liegt es im Interesse des Betroffenen, ein gegen ihn eingeleitetes steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren möglichst zügig und "geräuschlos", also insb. ohne Öffentlichkeit zum Abschluss zu bringen. Vorrangiges Ziel der Verteidigung ist daher in derartigen Fällen die Vermeidung einer Anklageerhebung und damit die Durchführung einer öffentlichen Gerichtsverha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / 4. Einstellung nach § 153a StPO

Nach § 153a StPO können Steuerstrafverfahren gegen Auflagen und Weisungen eingestellt werden, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Die Einstellung nach § 153a StPO ist in der Praxis der Ahndung von Steuerhinterziehungen sicher die gängigste Art der Verfahrensbeendigung, da sie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Zulässigkeit

Rz. 8 Es müssen die allgemeinen Prozessvoraussetzungen (Prozessfähigkeit, Rechtsschutzbedürfnis usw.) vorliegen, zusätzlich die Voraussetzungen des Wiederaufnahmeverfahrens. Die Wiederaufnahme setzt ein rechtskräftig beendetes Verfahren voraus.[1] Vor Rechtskraft kann eine Wiederaufnahmeklage nicht erhoben werden.[2] Im laufenden Revisionsverfahren sind Wiederaufnahmeanträge ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Begründetheit

Rz. 16 Ist die Wiederaufnahme zulässig, ist zu prüfen, ob ein Wiederaufnahmegrund i. S. d. §§ 579, 580 ZPO tatsächlich vorliegt. Die Aufzählung der Wiederaufnahmegründe ist wegen der außerordentlichen Natur dieses Rechtsbehelfs abschließend. Die Wiederaufnahmegründe können auch nicht im Wege der Analogie auf vergleichbare schwerwiegende Fehler bei der Rechtsfindung ausgedehn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 6 Das Wiederaufnahmeverfahren stellt prozessual die Fortsetzung des Vorprozesses dar. Dies gilt aber nur für den dritten Verfahrensabschnitt.[1] Die Beteiligten – einschließlich des Beigeladenen – sind identisch mit denen des Vorprozesses.[2] Der im Vorprozess Beigeladene muss nicht erneut beigeladen werden.[3] Die Entscheidung über das Wiederaufnahmeverfahren ergeht grun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 4 Ruhen der Verfolgungsverjährung

Rz. 4 Die Verjährung ruht gem. § 32 Abs. 1 S. 1 OWiG, solange die Verfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann. Dies hat zur Folge, dass der Beginn des Fristlaufs verschoben bzw. der Fristlauf gestoppt wird. Die Zeit während des Ruhens wird nicht in die Verjährung eingerechnet. Zum Ruhen des Verfahrens kommt es insbesondere, wenn das Bußgeldverfahren gem. § 41...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

Rz. 5 Eine Unterbrechung der Verjährung ist durch die in § 33 OWiG abschließend geregelten Maßnahmen des Gerichts oder der Verfolgungsbehörde möglich.[1] Bei schriftlichen Anordnungen oder Entscheidungen tritt die Unterbrechung gem. § 33 Abs. 2 S. 1 OWiG bereits mit der Unterzeichnung der jeweiligen Aktenverfügung ein, sofern der Vorgang im normalen Geschäftsbetrieb ("alsbal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.3.1 Strafverfahren

Rz. 50 Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat sind sowohl das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren als auch das gerichtliche Verfahren. Gleichgültig ist es, gegen wen sich das Strafverfahren richtet und welche Behörde in dem Verfahren tätig wird, so dass außer den Ermittlungen der Finanzbehörde[1] auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei[2] einzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.3 Steuerliches Strafverfahren oder Bußgeldverfahren

6.3.1 Strafverfahren Rz. 50 Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat sind sowohl das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren als auch das gerichtliche Verfahren. Gleichgültig ist es, gegen wen sich das Strafverfahren richtet und welche Behörde in dem Verfahren tätig wird, so dass außer den Ermittlungen der Finanzbehörde[1] auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.10 Zur Durchführung eines nichtsteuerlichen Strafverfahrens (§ 30 Abs. 4 Nr. 4 AO)

Rz. 109 Während zur Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten alle steuerlichen Informationen und Kenntnisse weitergegeben bzw. verwertet werden dürfen[1], hat der Gesetzgeber für die Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer nichtsteuerlichen Straftat (z. B. Betrug, Urkundenfälschung, Wucher) die Zulässigkeit des Offenbarens und des Verwertens der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.3.2 Bußgeldverfahren

Rz. 52 Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sind sowohl die von der sachlich zuständigen Finanzbehörde[1] durchgeführten als auch die von der Staatsanwaltschaft übernommenen[2] oder von den Gerichten[3] durchgeführten Verfahren. Sie müssen Zuwiderhandlungen betreffen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können.[4] Steuerordnungswidrigkei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.10.2 Ohne steuerliche Verpflichtung erteilte Auskünfte

Rz. 111 Das Offenbaren und Verwerten ist auch zulässig, wenn die Kenntnisse ohne Bestehen einer steuerlichen Verpflichtung erlangt worden sind. Eine Auskunft ist dann ohne Bestehen einer steuerlichen Verpflichtung gegeben, wenn die Auskunftsperson nicht vorher durch die Finanzbehörde zur Erteilung der Auskunft aufgefordert worden ist. Hierunter fallen z. B. während der Außen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.10.1 Ab Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bekannt werdende Tatsachen

Rz. 110 Da die Ahndung steuerlicher Delikte die Besteuerung unterstützt, besteht insoweit Offenbarungs- und Verwertungsbefugnis.[1] Hingegen ist die Offenbarung oder Verwertung zur Verfolgung nichtsteuerlicher Delikte an einschränkende Voraussetzungen geknüpft. Die wissende Behörde ist dann zur Offenbarung oder Verwertung befugt, wenn für die außersteuerliche Strafverfolgung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.10.3 Unter Verzicht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht erteilte Auskünfte

Rz. 112 Ein Verzicht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht kommt insbesondere in den Fällen der §§ 101–103 AO in Betracht. Auch bei einem Verzicht in anderen dem Steuergeheimnis unterliegenden Verfahren ist die Offenbarungs- oder Verwertungsbefugnis gegeben. Der Gesetzgeber meint damit nicht nur die Auskunftsverweigerungsrechte der vom Steuergeheimnis und einer möglichen außer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.1 Zu steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Zwecken (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Rz. 72 Das Steuergeheimnis dient außer dem Schutz des Betroffenen gegen Weitergabe oder Verwertung seiner Information bzw. der Information über ihn auch der Sicherstellung der richtigen Besteuerung (vgl. Rz. 6). Daher muss grundsätzlich ein Offenbaren oder Verwerten zulässig sein, das für das Erreichen dieses Zieles erforderlich oder auch nur nützlich (dienlich) und verhältn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Kosten im (Steuer-)Strafverfahren

I. Begriff der Kosten und Auslagen Rz. 4 [Autor/Stand] § 464a StPO Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen (1) Kosten des Verfahrens sind die Gebühren und Auslagen der Staatskasse. Zu den Kosten gehören auch die durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstandenen sowie die Kosten der Vollstreckung einer Rechtsfolge der Tat. Zu den Kosten eines Antrags auf Wiederaufna...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.5 Beendigung des Strafverfahrens im Falle der Selbstanzeige

(1) 1Im Falle der Zahlung innerhalb der von der BuStra-Stelle gesetzten Frist ist das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. 2Erfolgt keine Zahlung oder bleiben auch nach den Ermittlungen der BuStra-Stelle (vgl. Nr. 11 AStBV (St) 2023) die Angaben des Berechtigten unvollständig, so ist das Ermittlungsverfahren fortzuführen. (2) Eine nicht wirksame Selbstanzeige kann A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1 Steuerstrafverfahren

S 8.1.1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit 1Sachlich zuständig ist nach §§ 386 Abs. 2, 387 Abs. 1 AO die Familienkasse, soweit sie das Kindergeld festzusetzen hat, wenn die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt. 2Die örtliche Zuständigkeit der Familienkasse im Strafverfahren richtet sich nach §§ 386 Abs. 1 Satz 2, 388 AO. 3Durch § 389 i.V.m. § 386 Abs. 1 Satz 2 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Verdachtskündigung

Rz. 273 Der Verdacht einer Pflichtverletzung stellt gegenüber dem verhaltensbezogenen Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (BAG v. 31.1.2019 – 2 AZR 426/18, Rn 20; BAG v. 18.6.2015 – 2 AZR 256/14, Rn 20). Der Verdacht kann eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers bedi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 1.1 Gesetzliche Vorschriften

Für die Verfolgung und Ahndung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sind insbesondere folgende Vorschriften der AO von Bedeutung: Im Übrigen gelten die allgemeinen Geset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 5.2 Mitteilung von dritter Seite

(1) 1Geben Mitteilungen von dritter Seite Anlass, das Vorliegen einer Straftat in Betracht zu ziehen, so hängt es von der Werthaltigkeit und Belastbarkeit dieser Mitteilungen ab, ob die Familienkasse zunächst den Sachverhalt weiter aufklärt oder die Einleitung eines Strafverfahrens prüft. 2Daher ist insbesondere von Bedeutung, ob die vorliegenden Erkenntnisse auf zuverlässige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.1 Allgemeines

(1) 1 § 371 Abs. 1 AO bietet dem Steuerstraftäter die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. 2Wer in den Fällen des § 370 AO unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde (Familienkasse) in vollem Umfang berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, wird insoweit straffrei. 3Die Angaben müssen zu allen unverjährten Steuerstraftaten erfo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 5.1 Mitteilung des Betroffenen

(1) 1Geht bei einer Familienkasse eine verspätete Mitteilung über den Wegfall der Anspruchsgrundlage ein, so ist zu prüfen, ob der Verdacht einer Steuerstraftat vorliegt. 2Die Festsetzungsstelle hebt die Kindergeldfestsetzung auf und fordert das überzahlte Kindergeld für die noch nicht verjährten Zeiträume zurück (vgl. V 12). (2) 1Nach Fälligkeit des Rückforderungsbetrags ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Steuerliche Behandlung der Strafverteidigungskosten

Schrifttum: Aweh, Steuerliche Berücksichtigung von Strafverteidigungskosten, EStB 2008, 12; Bergkemper, Zur steuerlichen Berücksichtigung von Kosten der Strafverteidigung, FR 2008, 232; v. Briel/Ehlscheid, Steuerliche Berücksichtigung von Kosten im Steuerstrafverfahren, BB 1999, 2539; Depping, Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben – zur steuerlichen Gestaltung von Hon...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Kostentragung bzw. Erstattungsanspruch

1. Kostenpflicht des Verurteilten Rz. 15 [Autor/Stand] Wird der Angeklagte rechtskräftig verurteilt (durch Urteil oder Strafbefehl), so hat er die Verfahrenskosten und seine Auslagen selbst zu tragen (vgl. § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO [2]). Der Verurteilte hat grds. nur die im Zusammenhang mit dem Steuerstrafverfahren entstandenen Kosten zu tragen (z.B. die Kosten einer Telefonüber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 12 Listenführung, Statistik und Aktenabgabe

(1) 1Für das Führen von Bußgeldlisten und Überwachungslisten zum Strafverfahren stehen die Vordrucke KGStB 18 und KGStB 19 zur Verfügung. 2Eine Überprüfung durch die zuständigen Dienstvorgesetzten hat halbjährlich zu erfolgen. 3Zur statistischen Auswertung und Mitteilung an das BZSt ergehen weitere Weisungen. (2) 1Im Falle einer Aktenabgabe an die Staatsanwaltschaft oder das ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 [Autor/Stand] Durch § 403 AO wird der FinB ein Recht auf Mitwirkung und Information in (Steuerstraftaten betreffenden) Ermittlungsverfahren eingeräumt, die von der StA oder der Polizei durchgeführt werden. Damit soll die Sach- und Rechtskunde der FinB möglichst frühzeitig in dem von einer anderen Behörde betriebenen Strafverfahren nutzbar gemacht werden[2] (s. Rz. 1). ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 5. Konsequenzen in strafrechtlicher Hinsicht – Sozialversicherungsbetrug

Rz. 1005 Die sozialversicherungsrechtlich fehlerhafte Behandlung von vermeintlich freien Mitarbeitern ("Freelancern") kann den Straftatbestand der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB erfüllen (vgl. AG Augsburg v. 18.3.2015 – 25 Ls 502 Js 117099/1316 Haft auf Bewährung und Zahlung eines Bußgeldes von 120.000,00 EUR; Dilenge, DB 2015, 2271). § 266a ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Eine dem § 405 AO ähnliche Verweisung auf das JVEG enthält § 107 AO für die Entschädigung auskunftspflichtiger Dritter und Sachverständiger, die die FinB im Besteuerungsverfahren herangezogen hat. Die Berechtigung der FinB zur Einholung solcher Auskünfte und zur Beiziehung von Sachverständigen ergibt sich aus §§ 92, 93, 96 AO [2]. Durch § 107 AO wird in di...mehr