Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 1. Beginn

Das Revisionsverfahren beginnt mit der Einlegung der Revision nach § 341 StPO. Die Einlegung der Revision selbst gehört allerdings für den Verteidiger, der bereits in der ersten Instanz tätig war, nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG noch zum gerichtlichen Verfahren der vorhergehenden Instanz.[3] Jede danach für den Mandanten erbrachte Tätigkeit führt aber zur Verfahrensgebühr N...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 1. Voller Verteidigungsauftrag

Die Vorschriften der Nrn. 4130 ff. VV gelten für die in Vorbem. 4 Abs. 1 VV genannten Verfahrensbeteiligten.[11] Das wird i.d.R. der Vollverteidiger sein. Hat der Rechtsanwalt nicht den vollen Verteidigungsauftrag für das Revisionsverfahren erhalten, sondern ist ihm nur eine Einzeltätigkeit übertragen worden, gelten nicht die Nrn. 4130 ff. VV, sondern Teil 4 Abschnitt 3 VV. ...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 1. Grundgebühr Nr. 4100 VV

Für die Grundgebühr Nr. 4100 VV gelten die allgemeinen Regeln. Das bedeutet, dass nur der Rechtsanwalt, der sich erstmals im Revisionsverfahren einarbeitet, die Grundgebühr verdient.[44] Die Grundgebühr entsteht immer neben der Verfahrensgebühr.[45] Für den Rechtsanwalt, der den Angeklagten bereits im erstinstanzlichen Verfahren verteidigt hat, entsteht die Grundgebühr im Re...mehr

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zfs 12/2023, Einstufige Deg... / 1 Hinweis

Das Verfahren betrifft eine außerdienstliche fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit dreifacher fahrlässiger Körperverletzung. Der strafrechtlich und disziplinarisch nicht anderweitig vorbelastete Soldat wurde im sachgleichen Strafverfahren mit Urt. des AG Cottbus vom 9.2.2016 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst....mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 2. Recht an Teilen des Leichnams

Rz. 117 Die Frage, ob und wer ein Aneignungs- und/oder Verfügungsrecht an Teilen des Leichnams hat oder begründen kann, wurde im Hinblick auf Zahngold wie auch hinsichtlich der Aneignung von Herzschrittmachern, Hüftgelenken und ähnlichen fest mit dem Körper verbundenen Bestandteilen, vorwiegend im Rahmen von Strafverfahren, diskutiert.[151] Gegenstände, die nicht fest mit dem...mehr

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AGS 12/2023, Gebührenrechtl... / II. Bestellung als Pflichtverteidiger zunächst wirksam

Der Rechtsanwalt sei, so das OLG, mit Beschl. des AG v. 8.3.2021 wirksam als Pflichtverteidiger gem. § 142 Abs. 2 StPO bestellt worden. Für die Wirksamkeit der Bestellung komme es nicht darauf an, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bestellung vorliegen. Werde die Bestellung angeordnet, sei diese, jedenfalls zunächst, wirksam. Mit der Bestellung werde eine öffentlich...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / a) Abgeltungsbereich

Für seine Tätigkeiten im Revisionsverfahren außerhalb der Hauptverhandlung verdient der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Verfahrensgebühr (Vorbem. 4 Abs. 2 VV).[16] Ausreichend für das Entstehen der Verfahrensgebühr ist jede Tätigkeit des Rechtsanwalt nach Beginn des Revisionsverfahrens (s. III., 1.). Auch die Ber...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 4. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Auch im Revisionsverfahren kann die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV für Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Hinblick auf Einziehung oder verwandte Maßnahmen entstehen.[57] Nach Anm. 3 zu Nr. 4142 VV entsteht die Gebühr nämlich in jedem Rechtszug, also auch für das Revisionsverfahren. Hinsichtlich des Entstehens der Gebühr Nr. 4142 VV gelten die allgemeinen Regeln.[58] E...mehr

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AGS 12/2023, Rechtliches Ge... / II. Rechtliches Gehör zu gewähren?

Das AG sei, so das OLG, in Bußgeldsachen gem. § 71 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 OWiG berechtigt, nach Eingang der Akten einzelne Beweiserhebungen anzuordnen, worunter auch die erstmalige Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens falle (vgl. KK-OWiG/Senge, 5. Aufl., 2018, § 71 Rn 26). Eine Gewährung rechtlichen Gehörs vor der Beweiserhebung sei aufgrund dieser Vorschrift ...mehr

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zfs 12/2023, Rotlichtversto... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde hat schon auf die Sachrüge (zumindest vorläufigen) Erfolg, weil sich die Urteilsgründe als lückenhaft erweisen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat in ihrer Antragsschrift vom 26.4.2023 Folgendes ausgeführt: "Auch wenn im Bußgeldverfahren an die Abfassung der schriftlichen Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen zu stellen sind un...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.5 Strafverfahren

Rz. 35 Es besteht kein verfahrensrechtlicher Vorrang eines Strafverfahrens gegenüber dem Verfahren der Steuerfestsetzung.[1] Daher ist der Ausgang eines anhängigen Strafverfahrens auch nicht vorgreiflich für ein wegen des gleichen Vorgangs anhängiges finanzgerichtliches Verfahren.[2] Die FG haben nach § 76 FGO eine selbständige Amtsermittlungspflicht und sind daher auch nich...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 7 Offenlegung des Jahresabschlusses

Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs – je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt – veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt bei kleinen, mittelgroßen und großen GmbHs für vor dem 1.1.2022 beginnende Geschäftsjahre, indem die jeweiligen Unterlagen beim elektronis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2.1 (Nicht-)Bestehen eines Rechtsverhältnisses

Rz. 8 Unter einem Rechtsverhältnis i. S. d. § 74 FGO ist die sich aus einem konkreten Sachverhalt ergebende, durch Rechtsnormen geordnete rechtliche Beziehung zwischen verschiedenen Personen untereinander oder von einer Person zu einer Sache zu verstehen. Mit Rücksicht auf den Zweck der Vorschrift, einander widersprechende Entscheidungen zu vermeiden und eine möglichst ökono...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.1.2 Übermittlung im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren (Nr. 2)

Rz. 9 Nach Abs. 1 Nr. 2 ist die Übermittlung von Sozialdaten zulässig für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens einschließlich eines Strafverfahrens. Das Verfahren muss allerdings im Zusammenhang stehen mit der Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe einer Stelle nach § 35 SGB I. Insoweit gilt die Übermittlungsbefugnis auch für die gleichgestellten Stellen nach Abs. 2...mehr

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Steuergeheimnis / 1.3 Art des Bekanntwerdens

Die Finanzbehörde muss von den Verhältnissen auf dienstlichem Wege Kenntnis erlangt haben. Was dem Amtsträger außerhalb des Verwaltungsverfahrens, also privat, bekannt wird, unterliegt nicht dem Steuergeheimnis. Im Einzelnen können dem Steuergeheimnis unterliegende Verhältnisse der Finanzbehörde auf folgende Weise bekannt werden[1]: in einem Verwaltungsverfahren oder einem ge...mehr

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Steuergeheimnis / 3.1 Offenbaren zur Durchführung von steuerlichen und gerichtlichen Verfahren

Selbstverständlich können bekannt gewordene Verhältnisse anderer Personen weitergegeben werden, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Besteuerung dient.[1] Insoweit ist auch der automatisierte Abruf von Daten, die in einem Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren gespeichert worden sind, zulässig.[2] Dabei kann die Mitteilung entweder auf Ersuchen oder von Amts wegen e...mehr

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Steuergeheimnis / 3.5 Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Eine Offenbarung der nach § 30 AO geschützten Verhältnisse des Betroffenen ist ferner zulässig, soweit sie der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung dient.[1] Danach ist die Finanzverwaltung zur Offenbarung von nach § 30 AO geschützten Verhältnissen an die jeweils zuständige Stelle insbesondere in folgenden Fällen auch ohne entsprechendes Ersuchen berechti...mehr

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Verbindlichkeiten / 6 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

In der Handelsbilanz sind für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden.[1] Da diese Verpflichtung zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehört, gilt sie auch für die Steuerbilanz.[2] Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH entweder das Bestehen einer dem Betrag nach ungewi...mehr

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B. AVB D&O / 8. Kosten der Strafverteidigung (A-6.1 Abs. 4 AVB D&O)

Rz. 22 Läuft im Zusammenhang mit dem Haftungsanspruch ein Ermittlungsverfahren, weil auch strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen, etwa der Vorwurf eines Vermögensdeliktes, wie z.B. eine Untreue, hat der Versicherer ggf. ein Interesse daran, dass eine strafrechtliche Verurteilung abgewehrt wird. Daher regelt A-6.1 Abs. 4 AVB D&O, dass der Versicherer in dem Fall, in dem er d...mehr

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B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

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B. AVB D&O / 2. Kostenanrechnungsklausel

Rz. 52 A-6.4 Satz 2 AVB D&O enthält eine sog. Kostenanrechnungsklausel. Diese bestimmt, dass Leistungen auch im Bereich der Kosten maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme erbracht werden bzw. "Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der gegenüber einer versicherten Person von einem Dritten und/oder dem Versicherungsnehmer ...mehr

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B. AVB D&O / A-6 A-6 Sachlicher Umfang des Versicherungsschutzes

A-6.1 Leistungen der Versicherung Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung der versicherten Personen von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn die versicherten Personen aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntniss...mehr

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B. Allgemeiner Teil / III. Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls (B3-3.2 AVB D&O)

Rz. 13 B3-3.2 AVB D&O enthält "einen ganzen Strauß" an Obliegenheiten die der Versicherungsnehmerin und den Versicherten auferlegt werden. Nach der hier vertretenen Auffassung betreffen die Obliegenheiten an die Versicherungsnehmerin nur ihr eigenes versichertes Interesse, also nach den AVB-D&O die Company Reimbursement Klausel (A-3 AVB D&O). Siehe dazu die Ausführungen oben...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

§ 44 Rechte des Versicherten (1) Bei der Versicherung für fremde Rechnung stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Versicherten zu. Die Übermittlung des Versicherungsscheins kann jedoch nur der Versicherungsnehmer verlangen. (2) Der Versicherte kann ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers nur dann über seine Rechte verfügen und diese Rechte gerichtlich geltend mache...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

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B. AVB D&O / 5. Anspruch des Versicherten auf eine Deckungsentscheidung

Rz. 1 In der Praxis wird der Versicherte häufig im Unklaren gelassen, ob er Versicherungsschutz erhält. Der Versicherer entscheidet sich nicht und wartet schlichtweg ab, ob der Versicherte am Ende verklagt wird. Der Versicherer kann bestrebt sein, die Frage der Eintrittspflicht bewusst offen zu lassen, da er vermutet, dass er bei weiterer Sachverhaltsaufklärung ggf. auf eine...mehr

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AGS 11/2023, Beratungshilfe im Strafverfahren nach Zulassung der Anklage?

§ 1 Abs. 1 BerHG Leitsatz Die Bewilligung von Beratungshilfe ist auch noch nach Zustellung der Anklageschrift in einem anhängigen Strafverfahren möglich. AG Köln, Beschl. v. 14.9.2023 – 360 XI 923/23 I. Sachverhalt Der Antragsteller begehrt Beratungshilfe für die anwaltliche Vertretung in einem bereits am AG Köln anhängigen Strafverfahren. Die Rechtspflegerin hat Beratungshilfe n...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / a) Strafverfahren

Ist der Rechtsanwalt nicht Vollverteidiger und hinsichtlich des Rechtsbehelfs (nur) im Rahmen einer Einzeltätigkeit beauftragt, gilt im Strafverfahren Teil 4 Abschnitt 3 VV. Im Einzelnen ist auf folgende Gebühren hinzuweisen:mehr

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AGS 11/2023, Beratungshilfe... / Leitsatz

Die Bewilligung von Beratungshilfe ist auch noch nach Zustellung der Anklageschrift in einem anhängigen Strafverfahren möglich. AG Köln, Beschl. v. 14.9.2023 – 360 XI 923/23mehr

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AGS 11/2023, Beratungshilfe... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt Beratungshilfe für die anwaltliche Vertretung in einem bereits am AG Köln anhängigen Strafverfahren. Die Rechtspflegerin hat Beratungshilfe nicht gewährt. Dabei hat sie darauf abgestellt, dass Beratungshilfe nur bei Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erteilt werden könne. Die dagegen vom Verfahrensbevollmächtigen des An...mehr

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AGS 11/2023, Beratungshilfe... / III. Abgrenzung zur Pflichtverteidigung

Diese Systematik bestehe für den Beschuldigten bzw. Angeklagten im Strafverfahren nicht. Hier gebe es zwar das Institut der Pflichtverteidigung aus § 141 StPO, welches auf die Regelung zur notwendigen Verteidigung aus § 140 StPO aufbaue. Bei ihm finden allerdings die Kriterien der Bedürftigkeit, des Erfolges der beabsichtigten Rechtsverfolgung sowie der fehlenden Mutwilligke...mehr

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AGS 11/2023, Beratungshilfe... / II. Meinungsstand

Nach Auffassung des AG liegen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 1 BerHG vor. Das Gericht schließe sich den überzeugenden Ausführungen des AG Bad Segeberg aus dem Beschl. v. 3.3.2020 (18 UR II 808/19, RVGreport 2020, 193) an. Die Frage, wann in Strafsachen in zeitlicher Hinsicht für eine Beratung des Beschuldigten bzw. Angeklagten Beratungshilfe gewährt werden könne, werd...mehr

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AGS 11/2023, Beratungshilfe... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung knüpft an die zitierte Rspr. anderer AG, insbesondere an die das AG Bad Segeberg (a.a.O.) an. Sie ist m.E. zutreffend. Denn es wäre in der Tat aus den vom AG dargelegten Gründen nicht nachvollziehbar, warum der Beschuldigte nicht auch nach Zustellung der Anklageschrift Anspruch auf Rechtsberatung (in geringem Maße) haben soll, wenn die Voraussetzungen für di...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung betrifft das verfassungsgerichtliche Verfahren. Sie ist auf andere Verfahren m.E. nur bedingt übertragbar. 1. Die Antwort auf die Frage der Erstattung der Kosten für die Anfertigung von Kopien ist/war hier der Regelung in § 23 Abs. 3 BVerfGG geschuldet. Danach kann der Vorsitzende oder der Berichterstatter jedem Beteiligten aufgeben, binnen einer zu bestimmen...mehr

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AGS 11/2023, Einziehungsgeb... / II. Anwendbares Recht

Das LG nimmt zunächst zu der Frage Stellung, welches Recht der Vermögensabschöpfung anzuwenden. Nach Auffassung des LG ist das neue Recht der Vermögensabschöpfung anzuwenden, sodass es auf die Frage des Strafcharakters der Maßnahme für die Anwendung der Nr. 4142 VV nicht mehr ankomme. Unter Geltung der §§ 73 ff. StGB n.F. entspreche es der (derzeit) h.M., dass es auf den Str...mehr

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AGS 11/2023, Kostengrundent... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung wird beim Betroffenen und seinem Verteidiger zu erheblichem Unmut geführt haben. Da macht die Staatsanwaltschaft einen Fehler, der zum Beginn der Vollstreckung gegenüber dem Betroffenen führt, wogegen sich der Betroffene erfolgreich wehrt. Und dann lässt man den Betroffenen auf den entstandenen Kosten sitzen. Denn anders kann man die Entscheidung nicht we...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 2. Einzeltätigkeit

Ist der Rechtsanwalt nicht (Voll-)Verteidiger, sondern nur mit der Erhebung der Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG beauftragt, entsteht für diese Einzeltätigkeit im Strafverfahren die Nr. 4302 Nr. 2 VV und im Bußgeldverfahren die Nr. 5200 VV. Es gelten die allgemeinen Regeln (vgl. III., 2.).mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 1. Besondere Gebühren

Für fast alle unter I. aufgeführten Rechtsbehelfe lässt sich feststellen: Für die vom Rechtsanwalt in dem Zusammenhang jeweils erbrachten Tätigkeiten sind keine besonderen Gebühren vorgesehen, und zwar weder in Teil 4 VV, wenn es um das Strafverfahren geht, noch in Teil 5 VV für das Bußgeldverfahren. Eine Ausnahme gilt nur für das Klageerzwingungsverfahren (vgl. IV.) und die...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / b) Einzeltätigkeit

Erhält der Rechtsanwalt nicht den vollen Auftrag, den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren als Verteidiger zu verteidigen, sondern soll er im Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 2 bis 4 StPO nur Beistand leisten, entsteht für diese Beistandsleistung nur die Verfahrensgebühr Nr. 4301 Nr. 5 VV.[29] Die Verfahrensgebühr deckt sämtliche vom Rechtsanwalt im Verfahren nach ...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / bb) Vertretung im Klageerzwingungsverfahren

Erhält der Rechtsanwalt den Auftrag, den Antragsteller nach einer erfolglosen Einstellungsbeschwerde auch im eigentlichen Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 2 bis 4 StPO zu vertreten, entsteht dafür eine Verfahrensgebühr Nr. 4301 Nr. 5 VV.[23] Diese Verfahrensgebühr deckt im Verfahren nach § 172 Abs. 2 bis 4 StPO sämtliche vom Rechtsanwalt erbrachte Tätigkeiten ab. Da...mehr

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AGS 11/2023, Bemessung der ... / II. Terminsdauer war unterdurchschnittlich

Die vom AG festgesetzten von der Landeskasse dem Verteidiger zu erstattenden notwendigen Auslagen sind nicht zu beanstanden. Die vom Verteidiger für den Hauptverhandlungstermin am 1.3.2021 geltend gemachte Terminsgebühr ist unbillig und damit unverbindlich (§ 14 Abs. 1 S. 4 RVG). Die durch den Rechtspfleger vorgenommene Kürzung der insoweit beantragten Gebühr nach Nr. 4108 V...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 2. Zusätzliche Gebühren

Die Gebühren, die der Rechtsanwalt nach Teil 3 VV für seine Tätigkeit im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG verdient, entstehen zusätzlich zu den Gebühren, die ggf. für die Tätigkeit im Strafverfahren nach Teil 4 VV entstehen. Darauf hat ausdrücklich das OLG Zweibrücken[36] für das Verfahren betreffend die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG hinsichtlich betäubu...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / I. Einführung

Förmliche Rechtsbehelfe sieht die StPO bzw. das OWiG insbesondere vormehr

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AGS 11/2023, Zeitschriften aktuell

VorsRiBGH Dr. Ulrich Herrmann und RiOLG Dr. Stefan Andreas Stodolkowitz, Gebührenvorschusspflicht im Rechtsmittelverfahren, NJW 2023, 1190 Gem. § 12 Abs. 1 S. 1 GKG soll im Verfahren nach der ZPO die Klage erst nach Zahlung der gerichtlichen Verfahrensgebühr, die gem. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GKG mit der Einreichung der Klageschrift fällig geworden ist, zugestellt werden. Eine e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Unentgeltlichkeit

Tz. 7 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Unentgeltlichkeit ist für die Spende und damit für den Spendenabzug konstitutives Merkmal. Die steuerliche Entlastung der Spende ist nur gerechtfertigt, wenn sie weder privat- noch gruppennützig, sondern ausschließlich fremdnützig, d. h. zur Förderung des Gemeinwohls verwendet wird (BFH vom 02.08.2006, BStBl II 2007, 8). Die Zuwendung/Spe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Stammkapital / 2 Höhe und Einzahlung des Stammkapitals

Das Stammkaptial kann im Rahmen der Gründung, im Rahmen einer effektiven Kapitalerhöhung oder durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zugeführt werden. Achtung Verfahren der Kapitalherabsetzung beachten Wollen die Gesellschafter der Gesellschaft Vermögen entnehmen, das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich ist, müssen sie das gesetzlich normierte Verfahren der Kapit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 92 Die Umsatzsteuer-Nachschau stellt für den Bereich der steuerlichen Prüfung eine besondere Form der Prüfung von steuerlichen Sachverhalten dar, denn sie ist keine klassische Außenprüfung wie etwa die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (Rz. 95ff.), mit der bestimmte Veranlagungszeiträume vollständig und abschließend geprüft werden sollen. Allgemein stellt sich hier die Frage na...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Die mit der Umsatzsteuer-Nachschau befassten Amtsträger

Rz. 23 Im gesamten Wortlaut des § 27b UStG findet sich keine Aussage darüber, welche Amtsträger der Finanzbehörde zur Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau befugt sind[1], gemeint sein dürfte damit der in § 7 AO allgemein definierte Begriff des Amtsträgers. Das Gesetz spricht insoweit folgerichtig in § 27b Abs. 1 UStG lediglich von "den damit betrauten Amtsträgern". Daru...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verwarnungsgeld bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten

Rz. 15 Nach den Richtlinien des BMFSFJ zum BEEG ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, wenn einer anspruchsberechtigten und auskunftspflichtigen Person zu Unrecht Elterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus gezahlt worden ist und dieses wieder zurückgefordert werden muss. Eine Verletzung des § 14 ist auch zu prüfen, wenn ein Arbeitgeber seiner Bescheinigun...mehr