Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei § 31a AO handelt sich um einen Anwendungsfall des § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden, zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einschließlich der Schwarzarbeit sowie des Leistungsmissbrauchs durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO geschützte Daten von betroffenen Personen zu offenbaren. Seit dem 1.8.2002 besteht unter bestimmten Vorau...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.2 Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 15 Eines der Offenbarungsziele ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Beide Arten des rechtswidrigen Fehlverhaltens sind Gegenstand des zum 1.8.2004 in Kraft getretenen SchwarzArbG. Sachlich sind sie zu unterscheiden (s. Rz. 16 und 17). Rz. 16 Schwarzarbeit wird in § 1 Abs. 2 SchwarzArbG durch mittlerweile fünf Einzeltatbestände definiert. D...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 7 Offenlegung des Jahresabschlusses

Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs – je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt – veröffentlichen. Für nach dem 31.12.2021 beginnende Geschäftsjahre erfolgt die Veröffentlichung durch Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Unternehmensregister[1]. Dagegen genügt e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Besichtigungsrecht

Rz. 5 Die Finanzbehörde ist nach § 395 S. 1 AO befugt, als Beweismittel beschlagnahmte oder sonst sichergestellte Gegenstände[1] zu besichtigen, um ggf. im Einziehungsverfahren[2] tätig werden zu können. Selbstverständlich ist insoweit das Recht, Proben oder Analysen zu nehmen und zu fertigen, wenn dies für das Strafverfahren von Bedeutung sein kann.[3]mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 5 Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist/Verjährung

Schon die bisherige Fassung der AO sah für Fälle der Außenprüfung eine Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist vor.[1] Diese gilt weiterhin, wurde allerdings modifiziert. Folgende Voraussetzungen und Folgen gelten wie bisher:[2] Das Ende der Festsetzungsfrist wird wie bisher verschoben, wenn vor dem Ende der (regulären) Festsetzungsfrist[3] mit einer Außenprüfung begonnen oder...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Geltung der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren

Rz. 23 [Autor/Stand] § 385 Abs. 1 AO besagt im Grundsatz, dass, soweit nicht die §§ 385–408 AO Sonderbestimmungen für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten treffen, die "allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren" subsidiäre Anwendung finden. Als Beispiele führt die Vorschrift die StPO , das GVG und das JGG an. Zu Recht kritisiert Peters [2] gerade im Hinblick auf das erw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Verständigungen im Strafverfahren und Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Beyer, Prozessprobleme beim steuerstrafrechtlichen Deal – Die Bedeutung der Neuregelung des § 257c StPO, AO-StB 2012, 185; Beyer, Verfassungsbeschwerde betreffend den strafprozessualen Deal, AO-StB 2013, 127; Beyer, Beratungsrisiken beim steuerstrafrechtlichen Deal, NWB 2013, 625; Bilsdorfer, Die tatsächliche Verständigung – ein Mittel zur Streitvermeidung, INF 19...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Gang des (Steuer-)Strafverfahrens

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Amelung, Die Verwertbarkeit rechtswidrig gewonnener Beweismittel zugunsten des Angeklagten und deren Grenzen, StraFo 1999, 181; Amelung, Prinzipien der strafprozessualen Verwertungsverbote, in GS Schlüchter, 2002, S. 417; Amelung, Prinzipien strafprozessualer Bew...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beyer, Prozessprobleme beim steuerstrafrechtlichen Deal – Die Bedeutung der Neuregelung des § 257c StPO, AO-StB 2012, 185; Beyer, Verfassungsbeschwerde betreffend den strafprozessualen Deal, AO-StB 2013, 127; Beyer, Beratungsrisiken beim steuerstrafrechtlichen Deal, NWB 2013, 625; Bilsdorfer, Die tatsächliche Verständigung – ein Mittel zur Streitvermeidung, INF 1991, 195; Bi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Allgemein: Burhoff, Recht auf Verfahrensbeschleunigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, PStR 2004, 271; Burhoff, Die Verfahrensverzögerung in der Praxis, PStR 2004, 275; Eisele, Die Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte der EMRK im deutschen Strafprozess aus dem Blickwinkel des Revisionsrechts, JR 2004, 12; Gaede, Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gem. Art. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Burhoff, Die wesentlichen Neuerungen des Anhörungsrügegesetzes für das Strafverfahren, PA 2005, 13; Burhoff, Die Anhörung im Strafverfahren, ZAP 2005 Fach 22, 409; Desens, Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde und ihr Verhältnis zur fachgerichtlichen Anhörungsrüge, NJW 2006, 1243; Gehb, Zumutungen aus Karlsruhe: Die Instrumentalisierung des Justizgewährungsanspruchs zur Entla...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Rz. 1296 [Autor/Stand] Auch im Besteuerungsverfahren sind Einigungen zwischen dem Stpfl. bzw. seinem Berater und der Finanzverwaltung aus verfahrensökonomischen Gründen gang und gäbe und wegen des Ermessensspielraums bei der Sachverhaltsermittlung und der rechtlichen Möglichkeit der Schätzung auch zulässig[2]. Eine derartige sog. tatsächliche Verständigung wird abgeschlossen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Europäisches ne bis in idem

Rz. 1359 [Autor/Stand] Ein Strafverfolgungshindernis auf europäischer Ebene begründet das Doppelverfolgungsverbot gem. Art. 50 GRC, Art. 54 SDÜ (s. auch § 370 Rz. 561, 563). Es führt zu einem transnationalen Strafklageverbrauch. Nähere Einzelheiten dazu, insb. zur EuGH-Rspr., sind auch bei § 399 Rz. 922 ff. dargestellt. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1.12.200...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Hohmann, Die Gegenvorstellung – "Stiefkind" des Strafverfahrens, JR 1991, 10; Matt, Die Gegenvorstellung im Strafverfahren, MDR 1992, 820; Werner, Strafprozessuale Gegenvorstellung und Rechtsmittelsystem, NJW 1991, 19; Wiedemann, Die Korrektur strafprozessualer Entscheidungen außerhalb des Rechtsmittelverfahrens, 1981; Wölfl, Die Gegenvorstellung im Strafprozess, StraFo 2003...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Gesamtbereinigung

Rz. 1309 [Autor/Stand] Vor diesem Hintergrund ist eine vorzeitige Festlegung auf einen bestimmten Sachverhalt im Steuerverfahren nur angezeigt, wenn damit gleichzeitig ein laufendes Strafverfahren erledigt werden kann. Eine derartige Vorgehensweise bietet sich in einem von der FinB selbständig geführten Ermittlungsverfahren (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO) an, indem der Stpfl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Rz. 1034 [Autor/Stand] Im Zuge von Korruptionsskandalen[2] und jüngst der Aufarbeitung des sog. Diesel-Skandals[3] (s. dazu näher Rz. 955) sind sog. unternehmensinterne (Vor-)Ermittlungen ("Internal Investigations"), die Unternehmen im Rahmen der pflichtgemäßen Compliance zur Aufklärung von Fehlverhalten bei ihren Mitarbeitern vornehmen[4], verstärkt in den Blickpunkt von Rs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Siehe zunächst das Schrifttum vor § 393 Rz. 106 und vor § 370 Rz. 304; ferner: Bilsdorfer/Kaufmann, Die oft verkannten Vorteile der Aussetzung des Steuerstrafverfahrens nach § 396 AO, AO-StB 2022, 131; Beyer, Ist der Angeklagte im Besteuerungsverfahren an eine Verständigung im Steuerstrafverfahren gebunden?, AO-StB 2018, 353; Bosch, Aspekte des nemo-tenetur-Prinzips aus verf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beyer, Unangemessene Verfahrensdauer eines Strafverfahrens, AO-StB 2014, 102; Böcker, Neuer Rechtsschutz gegen die überlange Dauer finanzgerichtlicher Verfahren, DStR 2011, 2173; Bub, Die "unangemessene Verfahrensdauer" im Sinne von § 198 Abs. 1 GVG, DRiZ 2014, 94; Burhoff, Verfahrensverzögerung, überlange Gerichtsverfahren und Verzögerungsrüge – die Neuregelungen im GVG, St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzliche Regelung

Rz. 1237 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009[2], in Kraft seit dem 4.8.2009, wurden hierzu gesetzliche Regelungen geschaffen (s. insb. §§ 257b, 257c, 243 Abs. 4, § 302 Abs. 1 Satz 2, § 273 Abs. 1a StPO). Deren Ziel ist es, mittels klarer, der Rechtssicherheit und der gleichmäßigen Rechtsanwendung dienenden Vorgaben eine...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Verzögerungsrüge und Entschädigungsklage

Rz. 875 [Autor/Stand] Durch das "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" vom 24.11.2011[2] wurde ein gesetzlicher Anspruch auf Ausgleich der materiellen und immateriellen Nachteile geschaffen, die ein Betroffener infolge der Überlänge eines gerichtlichen Verfahrens erleidet. Der Gesetzgeber kam damit der Forder...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 11. Aufl. 2025; Claus, Zur Modernisierung des Strafverfahrens, NStZ 2020, 57; Dahs, Handbuch des Verteidigers, 8. Aufl. 2015; Deiters, Kritik an der gegenwärtigen Deutung des § 219 StPO, in FS Dencker, 2012, S. 53; Duttge, Zur missbräuchlichen Benutzung von Beweisanträgen in der Hauptverhandlung, JZ 2005, 1012; Göss...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bornheim, Tatsächliche Verständigung – Möglichkeiten und Grenzen im Lichte der Rechtsprechung, PStR 1999, 219; Buse, Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren auf das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, Stbg 2011, 414; Eich, Die tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren, Diss. 1992; Eich, Die Anfechtung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bär, Der Zugriff auf Computerdateien im Strafverfahren, 1992; Bär, Durchsuchungen im EDV-Bereich, Teil I und II, CR 1995, 158, 227; Koch, Die Be schlagnahme von Geschäftsunterlagen im Wirtschaftsstrafverfahren, wistra 1983, 63; Mehle/Mehle, Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungsunterlagen – insbesondere in Kartellbußgeldverfahren, NJW 2011, 1639; Schäfer, Der Computer im St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beukelmann, Schutz aller Berufsgeheimnisträger!, NJW Spezial 2010, 248; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche seit dem 1.1.2008, wistra 2010, 125; Buchert/Buchert, Privilegien anwaltlicher Ombudspersonen im Strafverfahren, StV 2017, 204; Dahms, Stärkung des anwaltlichen Berufsgeheimnisschutzes, NJW Spezial 2010, 12...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161, NStZ 1982, 230; Bornheim, Strategien zur Verfahrenseinstellung, PStR 2000, 32; Brete/Thomsen, Anspruch auf Beendigung des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, wistra 2008, 367; Burhoff, Einstellung des Verfahrens: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile, PStR 2002, 19; Cordes/Reichling, Zur "ri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Amelung, Anm. zu BGH III ZR 3/86, "Entschädigung für Schäden infolge Beschlagnahme", StV 1988, 326; Cremers, Nur Vernichtung oder auch Hinterlegung beschlagnahmter Beweisunterlagen bei fehlender Rückgabemöglichkeit, wistra 2000, 130; Damrau, Der Ort der Rückgabe beschlagnahmter Sachen, NStZ 2003, 408; Dörn, Vernichtung beschlagnahmter Beweisunterlagen bei fehlender Rückgabem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aussageverweigerungsrecht

Rz. 143 [Autor/Stand] Dem Beschuldigten steht im Strafverfahren das Recht zu, die Aussage zu verweigern (vgl. § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a StPO), während er im Besteuerungsverfahren weiterhin zur Mitwirkung bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen verpflichtet ist, allerdings mit der Einschränkung, dass diese steuerlichen Pflichten nicht mehr mit Zwangsmitteln (§§ 328 ff...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Ergänzender Hinweis:

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerliche BVV

Rz. 1173 [Autor/Stand] Von den strafprozessualen Beweisverboten sind die Beweisverbote im Verwaltungsverfahren der Steuerermittlung zu unterscheiden (s. dazu auch § 393 Rz. 166 ff.)[2]. Der BFH anerkennt ein steuerliches Verwertungsverbot bei Verfahrensverstößen im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung nur dann, wenn sie schwerwiegend waren oder bewusst oder willkür...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Allgemein: Bisle, Der Steuerfahnder als Zeuge in der Hauptverhandlung, PStR 2013, 70; Buck, Das Geschäftsgeheimnis und sein neuer eigenständiger Schutz, jM 2020, 59; Christ, Zeugnisverweigerungsrechte und Schweigepflicht der steuerberatenden Berufe, INF 2003, 36; Frank, Der Finanzbeamte als Zeuge vor dem Strafrichter in Steuerstrafsachen, StW 2010, 95; Glashoff/Rohls, Der st...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Ambos, Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Verfahrensrechte, ZStW 2003, 583; Benda, Die Bindungswirkung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, AnwBl. 2005, 602; Bergmann, Diener dreier Herren? – Der Instanzrichter zwischen BVerfG, EuGH und EGMR, EuR 2006, 101; Eisele, Die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention für...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Überlange Verfahrensdauer

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 78 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 78). Rz. 1373 [Autor/Stand] Speziell komplexe Steuerstrafverfahren zeichnen sich häufig durch überlange Verfahrensdauer aus. Ein tragendes Grundaxiom des gesamten Strafprozesses ist das Beschleunigungsgebot, das in erster Linie auf die schnelle Realisierung des staatlichen Bestrafungsansp...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Amelung, Zur dogmatischen Einordnung strafprozessualer Grundrechtseingriffe, JZ 1987, 737; Amelung/Mittag, Beweislastumkehr bei Haussuchungen ohne richterliche Anordnung gemäß § 105 StPO, NStZ 2005, 614; Arnemann, Vernehmung und Verhaftung anlässlich der Durchsuchung, StraFo 2021, 142; Burhoff, Durchsuchung und Beschlagnahme – Bestandsaufnahme zur obergerichtlichen Rechtspre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Rechtswirkungen der Verfahrenseinleitung

Rz. 135 [Autor/Stand] Im Steuerstrafverfahren kommt der Einleitung des Ermittlungsverfahrens besondere Bedeutung zu, da sich mit ihr – wegen des Nebeneinanders von Besteuerungs- und Strafverfahren – die Rechtsstellung des Stpfl. in einschneidender Weise verändert (vgl. auch Nr. 16, 28 AStBV (St) 2025, s. AStBV Rz. 16, 28). Siehe dazu näher Rz. 143 ff. sowie die Ausführungen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zufallsfunde

Rz. 1022 [Autor/Stand] Im Strafverfahren können gelegentlich der Durchsuchung gefundene weitere CpD-Kontenbelege, die in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten, einstweilen gem. § 108 StPO als sog. Zufallsfunde (s. Rz. 264, 1022, 1023) sichergestellt werden. Daraus muss sich aber ein strafprozessualer Anfangsverdac...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Anagnostopoulos, Ne bis in idem in der Europäischen Union: Offene Fragen, in FS Hassemer, 2010, S. 1121 ff.; Bender, Der Transitschmuggel im europäischen ne bis in idem (Anm. zu BGH, StV 2008, 506), wistra 2009, 176; Beyer, Verbot der Doppelverfolgung im Steuerstrafverfahren, AO-StB 2013, 129; Brockhaus, Geltung des ne bis in idem Grundsatzes beim EU-Haftbefehl, StRR 2010, 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verbot des Selbstbelastungszwangs

Rz. 145 [Autor/Stand] Schweigerecht und Mitwirkungsfreiheit sind einzelne Ausprägungen des allgemeinen und umfassenden Rechts, sich nicht selbst belasten zu müssen. Der Grundsatz des nemo tenetur se ipsum accusare findet seine Grundlage in Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG und in Art. 14 Abs. 3g des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte von 1966.[2] Grundlegend hierz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verständigung in der Hauptverhandlung

a) Verfahrensgang und Beteiligte Rz. 1241 [Autor/Stand] Die Vereinbarung muss zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten getroffen werden (§ 257c Abs. 1 Satz 1 StPO). Neben der StA sind der Angeklagte und sein Verteidiger zu beteiligen. Rz. 1241.1 [Autor/Stand] Die Initiative geht nach der Gesetzeskonzeption vom Gericht aus (§ 257c Abs. 3 Satz 1 StPO), aber auch die an...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] § 385 Abs. 1 AO bildet das verfahrensrechtliche Gegenstück zur materiell-rechtlichen Vorschrift des § 369 Abs. 2 AO. Die Vorschrift enthält eine Generalverweisung auf die allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren und bringt damit zum Ausdruck, dass die AO für das formelle Steuerstrafrecht keine abschließenden, sondern nur einige ergänzende Regelungen tr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Recht auf Akteneinsicht

Rz. 157 [Autor/Stand] Siehe dazu eingehend § 392 Rz. 391 ff. Das Recht zur Akteneinsicht steht grds. nur dem Verteidiger des Beschuldigten zu (§ 147 Abs. 1 und 3 StPO). Dies bezieht sich auch auf Aufzeichnungen von audiovisuellen Zeugenvernehmungen (vgl. § 58a Abs. 2 StPO i.V.m. § 147 StPO i.d.F. durch Gesetz vom 10.12.2019).[2] Zum Einsichtsrecht in TKÜ-Aufzeichnungen s. Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel –...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Kindshofer, Hinterziehungsfeld Internet, PStR 2004, 5; Lampe, Hinterziehungsfeld Online-Auktionen, PStR 2003, 93; Müller, Internetermittlungen und der Umgang mit digitalen Beweismitteln im (Wirtschafts-)Strafverfahren, NZWiSt 2020, 96; Rückert, Zwischen Online-Streife und Online-(Raster-)Fahndung – Ein Beitrag zur Verarbeitung öffentlich zugänglicher Daten im Ermittlungsverf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Verfahrensvorschriften bei verdeckten Ermittlungen

Rz. 448 [Autor/Stand] § 101 StPO enthält eine systematisch abschließende Regelung bei allen eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahmen (Rasterfahndung, Postbeschlagnahme, Telekommunikationsüberwachung, akustische Überwachung innerhalb und außerhalb von Wohnungen, Verkehrsdatenerhebung, technische und langfristige Observation, Einsatz Verdeckter Ermittler, Schleppnet...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verständigung im Ermittlungsverfahren

Rz. 1285 [Autor/Stand] Im Ermittlungsverfahren mit seinem Grundsatz der freien Gestaltung sind Verständigungen unter den vorbezeichneten Kautelen – ausgenommen die im Rahmen der Hauptverhandlung zu beachtenden Prozessmaximen – in noch weitergehendem Maße zulässig und im Sinne einer effektiven Verteidigung des Beschuldigten auch geboten[2]. Grenzen sind in diesem Verfahrensst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Wiederaufnahmegründe

Rz. 841 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist nur bei Vorliegen bestimmter Wiederaufnahmegründe (§§ 359, 362 StPO) zulässig. Sie findet zugunsten wie zuungunsten des Verurteilten statt (§ 359 Nr. 1–3 StPO und § 362 Nr. 1–3 StPO): wegen einer für die Entscheidung erheblichen Urkundenfälschung; wegen einer falschen Aussage von Zeugen oder Sachverständigen; wegen Ric...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Auswirkungen

Rz. 1315 [Autor/Stand] Das Strafprozessrecht verwendet einen eigenständigen prozessualen Begriff der Tat, nach dem sich vor allem der Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung und Urteilsfindung und – damit verbunden – der Umfang der Rechtskraft richten (vgl. § 155 Abs. 1, § 264 StPO). Er ist grds. unabhängig vom materiellen Tatbegriff des Strafzumessungsrechts (s. dazu § 37...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 61 [Autor/Stand] Die StA ist als selbständige Justizbehörde ein Organ der Strafrechtspflege.[2] Ihr kommt im Strafverfahren die Funktion der Strafverfolgung zu. Nach den Bestimmungen der StPO (§§ 158, 160, 161, 163 StPO) ist die StA Herrin des Ermittlungsverfahrens. Ihre Aufgabe als Ermittlungsbehörde besteht darin, die tatsächlichen Grundlagen für die Entscheidung über ...mehr