Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

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AGS 01/2024, Kosten-/Auslag... / Leitsatz

Entfällt die Einziehungsanordnung aus Rechtsgründen, muss sich dies, wenn die Tragung der gesamten Kosten durch den Angeklagten unbillig wäre, bei der Kostenentscheidung zugunsten des Angeklagten auswirken. Dies geschieht dadurch, dass die Gerichtskosten um die in Bezug auf das Einziehungsverfahren in den Rechtsmittelinstanzen anfallenden Gebühren (Nrn. 3430 und 3440 GKG KV) ...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.6 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Bis zu 3 Jahren soll ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen von Personen erfolgen, die wegen illegaler Ausländerbeschäftigung, illegaler Arbeitnehmerüberlassung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen) oder eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz oder Arbeitnehmerentsendegesetz zu einer Freiheitsstrafe von mehr ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verhältnis von Einsicht und Abschrift/Ausdruck

Rz. 1 § 131 GBO fasst die Besonderheiten des maschinellen Grundbuchs in Bezug auf den Ausdruck zusammen, § 132 GBO betrifft die Grundbucheinsicht, die jedoch anstelle der Wiedergabe auf einem Bildschirm auch durch Einsicht in einen Ausdruck stattfinden kann, § 79 Abs. 2 GBV. Beide Tatbestände hängen daher eng zusammen. Der mit dem DaBaGG eingefügte Abs. 2 eröffnet eine Veror...mehr

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zfs 01/2024, Eignung zum Fü... / 2. Rechtsprechung (FeV) zu Aggressionsdelikten

Das VG Münster,[11] stellt fest, dass bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis in die Würdigung der charakterlichen Eignung eines Fahrers auch eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung einbezogen werden kann, wenn der Betroffene im strafrechtlichen Verfahren einen Großteil des ihm zur Last gelegten Fehlverhaltens eingestanden hat und die Sachverhalte zudem durch umfangreiche...mehr

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AGS 01/2024, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2023 - Teil 1: §§-Teil

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2022/2023 wurde in AGS 2023, 49 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. zum §§-Teil. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Die Rspr. zu den Teilen 4–7 VV wird im Februar vorgeste...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.4 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

Zur Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers gehört, dass dieser gegenüber dem Prüfer zur Klärung von Fragen Rede und Antwort steht. Die Auskunftspflicht gilt bei der Lohnsteuer-Außenprüfung auch für Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber dem Prüfer ausdrücklich als Auskunftsperson benannt hat, etwa den Personalchef, den Leiter der Steuerabteilung oder den Entgeltabrechner. Für den Prüfer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Dokumente in öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden

Rz. 6 Hat der Nachweis von Eintragungsbewilligungen oder sonstigen erforderlichen Erklärungen in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zu erfolgen, ist für die Übermittlung an das Grundbuchamt ein Transformationsprozess erforderlich, um die elektronische Form des § 39a BeurkG zu erreichen. Zentrales Anliegen ist auch im Bereich des Grundbuchwesens die Sicherheit und das Vertrauen in ...mehr

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AGS 01/2024, Kosten-/Auslag... / II. Grundlagen der Kosten-/Auslagenentscheidung

Die Kosten- und Auslagenentscheidung beruhe hinsichtlich der Gerichtsgebühren sowie der notwendigen Auslagen des Angeklagten im Berufungs- und Revisionsverfahren auf § 473 Abs. 4 S. 1 und 2 StPO, und hinsichtlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten in erster Instanz auf § 465 Abs. 2 StPO analog. 1. § 473 StPO und analoge Anwendung von § 465 Abs. 2 StPO Die vom AG angeordn...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 133 GBO ergänzt systematisch §§ 131 und 132 GBO, indem er über die Einsichtnahme im Grundbuchamt und die Erteilung von Ausdrucken hinaus ermöglicht, die Grundbuchdaten auch online abzurufen. Die Einführung des automatisierten Abrufverfahrens stellte für die regelmäßigen Nutzer des maschinellen Grundbuchs unter den vorgenannten Vorschriften daher den wesentlichsten Fo...mehr

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AGS 01/2024, Keine Erstattu... / II. Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 162 Abs. 1 VwGO, der die Erstattungsfähigkeit von Kosten regelt, sind die Gerichtskosten und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens erstattungsfähig. Nach § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts ste...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Bußgeldbehörde

Rz. 46 Grundsätzlich ist nach § 35 Abs. 1 OWiG die Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und nach § 35 Abs. 2 OWiG auch für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Sachlich zuständig ist diejenige Verwaltungsbehörde, die durch Gesetz bestimmt wird.[1] Eine derartige Bestimmung nimmt Abs. 4 vor. Er regelt, dass dies die in § 14 MiLoG genannten Behörden der Zollverwalt...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 2- 6 SchwarzArbG sind die Kernvorschriften für die Durchführung von Prüfungen im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Nach § 14 MiLoG sind die Behörden der Zollverwaltung für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 20 MiLoG zuständig. Daher gehört es zu den Aufgaben des Zolls nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.11 § 21 Abs. 2

Rz. 27 Nach § 21 Abs. 2 handelt der Auftraggeber ordnungswidrig, der Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei der Erfüllung dieses Auftrags entgegen § 20 MiLoG das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt o...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.8 Ermittlungsbefugnisse; § 14 SchwarzArbG

Rz. 135 Der Zoll führt als Verwaltungsbehörde nicht nur Prüfungen nach § 2 SchwarzArbG durch. Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 SchwarzArbG. ist er zudem alleinige Verwaltungsbehörde i. S. v. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, also Bußgeldbehörde, bei Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG neben den nach Landesrecht für ihren Geschäftsbereich zuständigen Be...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / c) Sonderfall: Aussetzung des Strafverfahrens

Falls das Steuerstrafverfahren nach § 396 AO ausgesetzt ist und die Verjährung somit nach § 396 Abs. 3 AO ruht, kann die absolute Verjährung insoweit ebenfalls nicht eintreten (str.; OLG Karlsruhe v. 8.3.1990 – 2 Ss 222/89, wistra 1990, 205; Ebner in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl. 2023, § 376 AO Rz. 101; Jäger in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl....mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / [Ohne Titel]

VorsRiLG a.D. StB Helmut Tormöhlen[*] Rechtsfolge der eingetretenen Verjährung ist, dass eine Strafverfolgung nicht mehr vorgenommen werden darf bzw. die Einstellung eines bereits laufenden Strafverfahrens erfolgen muss. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Rechtswirkungen der Verfolgungsverjährung, Abgrenzung zur steuerlichen Festsetzungsverjährung, Beginn und Länge der Verj...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / II. Verwaltungsanweisungen

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Verjährung im Steuerstrafre... / I. Wesen und Rechtswirkungen der Verfolgungsverjährung

Rechtsfrieden: Das Wesen der Strafverfolgungsverjährung wird von diversen Aspekten geprägt. Zum einen dient die Verjährung dem Rechtsfrieden, denn es ist anerkannt, dass das Strafbedürfnis mit zunehmendem zeitlichem Abstand schwindet (BGH v. 19.2.1963 – 1 StR 318/62, BGHSt 18, 274; Ebner in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl. 2023, § 376 AO Rz. 5; Asholt in Hüls/R...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 4.3 Durchführung eines Strafverfahrens

Krankenkassen dürfen Sozialdaten übermitteln, soweit dies zur Durchführung eines Strafverfahrens wegen eines Verbrechens oder wegen einer sonstigen Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. Eine Übermittlung von Sozialdaten zur Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer anderen Straftat ist zulässig, soweit die Übermittlung auf die in § 72 Abs. 1 Satz 2 SGB X gen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche gegenü... / 6 Verfahrensablauf

Die Leistungsträger erfahren meist schon durch die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, dass dieser die Entgeltfortzahlung verweigert. Dort wird nämlich nach der Dauer der Entgeltfortzahlung gefragt. Sind nähere Begründungen nicht angegeben, wird der zuständige Sachbearbeiter des Leistungsträgers zunächst beim Arbeitgeber nach dem Grund der Verweigerung fragen und auch ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 2.3 Prozesskosten

Müssen wegen des Schadensersatzes vom Leistenden oder vom Empfänger Prozesskosten einschließlich Anwaltsgebühren aufgewandt werden, sind sie nach ständiger Rechtsprechung einkommensteuerrechtlich ebenso zu behandeln wie die Schadensersatzleistung selbst.[1] Fallen allerdings gleichzeitig Strafverteidigungskosten an, entfällt der Abzug als Werbungskosten, wenn der Steuerpflich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abziehbarkeit von Gewinnabschöpfungen als Betriebsausgaben

Leitsatz Zahlungen im Rahmen des § 153a StPO, die der Gewinnabschöpfung dienen, dienen in erster Linie dem Ausgleich unrechtmäßiger Vermögensverschiebungen; sie haben keinen Strafcharakter und unterliegen somit nicht dem Abzugsverbot nach § 12 Nr. 4 EStG. Sachverhalt Im Streitfall ging es um die Frage, ob aufgrund einer Auflage gemäß § 153a StPO gezahlte bzw. noch zu zahlende...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / Zusammenfassung

Die Umsatzsteuer ist in den vergangenen Jahren verstärkt in den Fokus der Finanzverwaltung und damit auch den der Unternehmen gerückt, auch wenn sie im zwischenunternehmerischen Bereich regelmäßig neutral ist. Aufgrund der hohen Volumina bei der Umsatzsteuer, die nahezu jedem Geschäftsvorfall anhaftet, können auch vermeintlich kleine Fehler erhebliche Belastungen für Unterne...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.1 Allgemeine Risikovorsorge

Neben etwaigen tätigkeitsspezifischen Risiken sollten unternehmensunabhängig gewisse Grundparameter beachtet werden. Ganz allgemein ist dabei die Vorsteuerabzugsberechtigung aus Eingangsleistungen sowie bei bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung der Rechnungsprüfungsprozess in den Blick zu nehmen und zwar auch und gerade in materiell-rechtlicher Hinsicht. Besteht kein Vorste...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.2 Bisherige Rechtsprechung

Auch die Rechtsprechung hatte sich bereits vor Inkrafttreten des HinSchG mit der Zulässigkeit von Hinweisgebermeldungen und einem etwaigen Schutz der hinweisgebenden Personen befasst. Der Umgang mit und die Auslegung der Vorschriften des HinSchG durch die zuständigen (Bußgeld-)Behörden und Gerichte bleiben abzuwarten: Das BAG[1] nimmt eine gewisse Treue-, Loyalitäs-, Rücksich...mehr

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Haftung des Arbeitgebers fü... / 5.2 Durchführung eines Strafverfahrens bis zur Rücknahme einer Entsendebescheinigung A1

Die Durchführung eines Strafverfahrens wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeitragsanteilen zur Sozialversicherung[1] kommt nicht in Betracht, solange die erteilte Entsendebescheinigung (A1) von dem ausstellenden Mitgliedsstaat der Europäischen Union nicht zurückgenommen worden ist; dies gilt selbst für den Fall, dass die Bescheinigung durch Manipulation oder Täuschung ersch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwarzarbeit / 4 Datenbank

Zur Durchführung des SchwarzArbG hat der Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung eine zentrale Prüfungs- und Ermittlungsdatenbank eingeführt, in der die Personalien der Betroffenen und die Prüfungsergebnisse gespeichert werden. Die Daten dürfen nur zur Durchführung der Prüfungen sowie für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / 2 Kein Werbungskostenabzug für Geldstrafen

Geldstrafen, Ordnungsstrafen, Bußgelder, Verwarnungsgelder sowie damit zusammenhängende Aufwendungen gehören stets zu den steuerlich nicht berücksichtigungsfähigen Ausgaben, auch wenn das bestrafte Vergehen im Rahmen der dienstlichen oder beruflichen Tätigkeit verübt wurde. Achtung Aufwendungen für Strafverteidigung können Werbungskosten sein Die mit einem beruflich veranlasst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / Arbeitsrecht

Ein Arbeitnehmer hat im Allgemeinen keinen arbeitsrechtlichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz von Geld- oder Ordnungsstrafen, die wegen rechtswidriger Handlungen während der Arbeitszeit verhängt worden sind.[1] Der Arbeitnehmer ist zu strafbaren oder ordnungswidrigen Handlungen aus dem Arbeitsverhältnis nicht berechtigt und nicht verpflichtet und kann solche von...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / V. Verfahrensgebühr/Terminsgebühr (Nrn. 4130/4132 VV)

1. Verfahrensgebühr (Nr. 4130 VV) a) Abgeltungsbereich Für seine Tätigkeiten im Revisionsverfahren außerhalb der Hauptverhandlung verdient der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Verfahrensgebühr (Vorbem. 4 Abs. 2 VV).[16] Ausreichend für das Entstehen der Verfahrensgebühr ist jede Tätigkeit des Rechtsanwalt nach Begin...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 2. Terminsgebühr (Nr. 4132 VV)

a) Abgeltungsbereich Für die Teilnahme des Rechtsanwalts an der Hauptverhandlung im Revisionsverfahren entsteht die Terminsgebühr Nr. 4132 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Terminsgebühr (Vorbem. 4 Abs. 3 VV).[36] Finden während des Revisionsverfahrens noch andere "gerichtliche Termine" außerhalb der Hauptverhandlung statt, wie z.B. eine Haftprüfung, entsteh...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / IV. Persönlicher Anwendungsbereich

1. Voller Verteidigungsauftrag Die Vorschriften der Nrn. 4130 ff. VV gelten für die in Vorbem. 4 Abs. 1 VV genannten Verfahrensbeteiligten.[11] Das wird i.d.R. der Vollverteidiger sein. Hat der Rechtsanwalt nicht den vollen Verteidigungsauftrag für das Revisionsverfahren erhalten, sondern ist ihm nur eine Einzeltätigkeit übertragen worden, gelten nicht die Nrn. 4130 ff. VV, s...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 1. Verfahrensgebühr (Nr. 4130 VV)

a) Abgeltungsbereich Für seine Tätigkeiten im Revisionsverfahren außerhalb der Hauptverhandlung verdient der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Verfahrensgebühr (Vorbem. 4 Abs. 2 VV).[16] Ausreichend für das Entstehen der Verfahrensgebühr ist jede Tätigkeit des Rechtsanwalt nach Beginn des Revisionsverfahrens (s. III...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / VI. Weitere Gebühren

1. Grundgebühr Nr. 4100 VV Für die Grundgebühr Nr. 4100 VV gelten die allgemeinen Regeln. Das bedeutet, dass nur der Rechtsanwalt, der sich erstmals im Revisionsverfahren einarbeitet, die Grundgebühr verdient.[44] Die Grundgebühr entsteht immer neben der Verfahrensgebühr.[45] Für den Rechtsanwalt, der den Angeklagten bereits im erstinstanzlichen Verfahren verteidigt hat, ents...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 7. Auslagen

Schließlich erhält der Rechtsanwalt auch die im Revisionsverfahren entstandenen Auslagen vergütet. Es gelten die Nrn. 7000 ff. VV.[70] Der Pflichtverteidiger erhält die Auslagen aus der Staatskasse.[71]mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / III. Dauer des Revisionsverfahrens

1. Beginn Das Revisionsverfahren beginnt mit der Einlegung der Revision nach § 341 StPO. Die Einlegung der Revision selbst gehört allerdings für den Verteidiger, der bereits in der ersten Instanz tätig war, nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG noch zum gerichtlichen Verfahren der vorhergehenden Instanz.[3] Jede danach für den Mandanten erbrachte Tätigkeit führt aber zur Verfahren...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 2. Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 VV

Nimmt der Rechtsanwalt im Revisionsverfahren noch an einem der in der Nr. 4102 VV genannten (Vernehmungs-)Termine teil, was allerdings in der Praxis selten sein dürfte, entsteht dafür eine Gebühr nach Nr. 4102 VV.[47]mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 6. Haftzuschlag

Befindet sich der Mandant des Rechtsanwalts im Revisionsverfahren oder während eines Teils des Revisionsverfahrens nicht auf freiem Fuß, werden auf die jeweiligen Gebühren Haftzuschläge gewährt, soweit diese vorgesehen sind (Vorbem. 4 Abs. 4 VV). Es gelten die allgemeinen Regeln.[69]mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / [Ohne Titel]

Nachdem in AGS 2023, 385 die anwaltliche Vergütung im strafverfahrensrechtlichen Berufungsverfahren vorgestellt wurde, behandeln die nachfolgenden Ausführungen die Gebühren, die für den Rechtsanwalt/Verteidiger im strafverfahrensrechtlichen Revisionsverfahren anfallen können.mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 3. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV

Für das Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV im Revisionsverfahren gelten grds. die allgemeinen Regeln.[48] Für das Revisionsverfahren ist insbesondere von Bedeutung, dass auch durch eine ggf. im Revisionsverfahren noch erfolgende Einstellung das Verfahren insgesamt erledigt sein muss. Daher führt die Teileinstellung wegen einer einzelnen von mehreren Taten...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 3. Sprungrevision/Sperrberufung

Wird, nachdem der Verteidiger gegen ein amtsgerichtliches Urteil nach § 335 Abs. 1 StPO Sprungrevision eingelegt hat, von einem anderen Verfahrensbeteiligten Berufung eingelegt, wird die Revision des Angeklagten nach § 335 Abs. 3 StPO als Berufung behandelt. Gebührenmäßig wird die Tätigkeit des Verteidigers bis zur Einlegung der Berufung nach Nr. 4130 VV behandelt. Mit der E...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / b) Höhe der Terminsgebühr

Bei der Bemessung der Wahlanwaltsgebühr sind über § 14 Abs. 1 RVG die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[41] Nicht mehr unterschieden wird im RVG zwischen Revisionen beim BGH und beim OLG. Daher kann m.E. die Frage der Gerichtsordnung bei der Bemessung der Terminsgebühr keine Rolle bzw. allenfalls über die Schwierigkeit der Sache Bedeutung finden. ...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 5. Zusätzliche Verfahrensgebühren Nrn. 4143, 4144 VV

Ist ein Adhäsionsverfahren anhängig, in dem der Rechtsanwalt tätig wird, entstehen ggf. die Gebühren Nrn. 4143, 4144 VV.[66] Auch diese Gebühren sind als Wertgebühren vom Gegenstandwert abhängig.[67] Richtet sich die Revision ausschließlich gegen eine Entscheidung über die vermögensrechtlichen Ansprüche, entstehen keine Gebühren nach Nrn. 4130 ff. VV, sondern gem. Vorbem. 4....mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 2. Einzeltätigkeit

Ist der Verteidiger nicht Vollverteidiger, sondern nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt, ist zu unterscheiden:mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / I. Gebühren des Revisionsverfahrens

Die Gebühren, die im Revisionsverfahren entstehen können, sind, wenn der Rechtsanwalt den vollen Verteidigungsauftrag erhalten hat, in Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 4 VV – Gerichtliches Verfahren – Revision geregelt. Danach können die Gebühren nach den Nrn. 4130 ff. VV entstehen. Strukturell sind die Gebühren für das Revisionsverfahren ebenso gegliedert wie die Gebühren ...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / b) Höhe der Verfahrensgebühr

Auch im Revisionsverfahren ist grds. von der Mittelgebühr auszugehen.[30] Bei der Bemessung der konkreten Höhe der Gebühr sind über § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen.[31] Die Höhe der Gebühr ist abhängig von den vom Rechtsanwalt erbrachten Tätigkeiten. Insoweit kann also z.B. von Bedeutung sein, ob und ggf. wie umfangreich der Rechtsa...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 2. Ende

Das Revisionsverfahren endet mit dem Abschluss der Revisionsinstanz. Das ist nicht die Zustellung des Beschlusses, in dem über die Revision nach § 349 Abs. 1, 2 oder 4 StPO entschieden wird, im Fall der Hauptverhandlung die Verkündung des Urteils, die Rücknahme der Revision oder die Einstellung des Verfahrens. Vielmehr werden auch darüber hinausgehende Tätigkeiten noch von d...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / a) Abgeltungsbereich

Für die Teilnahme des Rechtsanwalts an der Hauptverhandlung im Revisionsverfahren entsteht die Terminsgebühr Nr. 4132 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Terminsgebühr (Vorbem. 4 Abs. 3 VV).[36] Finden während des Revisionsverfahrens noch andere "gerichtliche Termine" außerhalb der Hauptverhandlung statt, wie z.B. eine Haftprüfung, entsteht dafür neben der Te...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / VII. Erstattungsfragen

Ebenso wie zur Berufung besteht für das Revisionsverfahren in Rspr. und Lit. Streit, ob zu den für die Verteidigung im Revisionsverfahren zu erstattenden Kosten auch die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV gehört, wenn die Staatsanwaltschaft ihre zu Lasten des Angeklagten eingelegte Revision nach Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Angeklagten, aber vor Begründung der Revisi...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / II. Angelegenheit (§ 15 RVG)

Das Revisionsverfahren ist gegenüber dem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bzw. dem Berufungsverfahren nach § 17 Nr. 1 RVG eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 RVG. Werden mehrere Revisionen, also z.B. vom Angeklagten und von der Staatsanwaltschaft oder einem Nebenkläger, eingelegt, kommt es darauf an, ob diese sich gegen dieselbe Entscheidung oder gegen vers...mehr