Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / III. Besonderheiten bei der fristlosen Kündigung

Rz. 402 Nach Maßgabe des § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 408 Kosten des Verfahrens

Schrifttum: 1. Kommentare und Handbücher zum Kosten- und Gebührenrecht: Apfel in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 408 Kosten des Verfahrens; Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, JVEG, Kommentar, 5. Aufl. 2021; Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, Kommentar, 6. Aufl. 2021; Gerold/Schmidt, Kommentar zum RVG, 25. Aufl. 2021; Rehberg/Asperger/Bestelmeyer u...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 1 Allgemeines

[1]Nach § 386 Abs. 1 Satz 2 AO sind die Familienkassen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Kindergeld nach dem EStG auch für die Verfolgung und Ahndung von Steuerstraftaten i.S.d. § 369 AO und Steuerordnungswidrigkeiten i.S.d. §§ 378, 379 AO zuständig. [2]Ferner haben die Familienkassen im Strafverfahren im Zusammenhang mit Kindergeld nach dem EStG die gleichen Rechte un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Muster für einen Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 50 [Autor/Stand] (Angeklagter → Staatskasse bei Freispruch) An das Amtsgericht – ... – In dem Strafverfahren Gegen ... – Az ... – beantrage ich die Festsetzung der dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen gegenüber der Staatskasse wie folgt:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Kostenentscheidung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Gericht entscheidet in jedem Urteil, Strafbefehl oder einstellenden Beschluss, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat ( § 464 Abs. 1 StPO). Die Entscheidung darüber, wer die notwendigen Auslagen trägt, trifft das Gericht in dem Urteil oder in dem Beschluss, der das Verfahren abschließt (§ 464 Abs. 2 StPO), z.B. auch bei gerichtlichen Einstellungs...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / II. Persönlicher Geltungsbereich

§ 37 RVG gilt für den Wahlanwalt. Sie gilt auch für den im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) beigeordneten Rechtsanwalt. In Verfahren vor dem BVerfG kann nämlich – vor allem für Verfahren über Verfassungsbeschwerden – PKH bewilligt werden. Beigeordnet werden kann jeder vor einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwalt, auch im schriftlichen Verfahren.[2] Insoweit gelten d...mehr

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AGS 08/2023, Konsensualer V... / I. Sachverhalt

Gegen den Beschuldigten ist vor dem AG ein Strafverfahren wegen versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung anhängig. Mit Beschl. des AG v. 10.6.2022 wurde dem Beschuldigten gem. § 140 Abs. 2 StPO Rechtsanwalt B als Pflichtverteidiger bestellt. Mit Schriftsatz vom 2.3.2023 teilte Rechtsanwalt B dem AG mit, das Rechtsanwalt F ihn gebeten habe, e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 14 [Autor/Stand] Im Kostenfestsetzungsverfahren werden auf Antrag die dem Angeklagten bzw. den Beteiligten (s. Rz. 24, 25) entstandenen notwendigen Auslagen vom Gericht (Rechtspfleger) festgesetzt ( § 464b StPO) [2]. Der Antrag ist an das Gericht des ersten Rechtszugs zu richten (z.B. bei einem Berufungsurteil der kleinen Strafkammer an den Strafrichter). Voraussetzung ist...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / a) Begriff der strafprozessähnlichen Verfahren

Das RVG definiert den Begriff des "strafprozessähnlichen Verfahrens" nicht. § 37 Abs. 1 RVG enthält aber eine Aufzählung der strafprozessähnlichen Verfahren. Dabei handelt es sich um Verfahren, für welche allgemein oder für einzelne Abschnitte, wie z.B. nach § 28 Abs. 1 BVerfGG für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, die Vorschriften der StPO anzuwenden sind.[7] ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abgabetermine für die Umsatzsteuervoranmeldungen

Tz. 338 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Umsatzsteuervoranmeldungen sind 10 Tage nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes dem zuständigen Finanzamt einzureichen, im Fall der Dauerfristverlängerung einen Monat (s. §§ 46ff. UStDV) nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraumes. Tz. 339 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Fällt die Abgabefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Fe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Hinzuziehung mehrerer Beistände

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Beschuldigte/Angeklagte kann während eines Strafverfahrens nach seiner Wahl beliebig viele Strafverteidiger, steuerliche Berater oder Hochschullehrer mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen, jedoch nicht mehr als drei (Wahl-)Verteidiger gleichzeitig (§ 137 Abs. 1 StPO). Grundsätzlich sind die Kosten mehrerer Verteidiger jedoch gem. § 464a A...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / 3. Prüfung der Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde

Fraglich ist, wie der Rechtsanwalt abrechnet, wenn er nach der letztinstanzlichen Entscheidung – im Zweifel des OLG oder des BGH und nach Erschöpfung des Rechtswegs den Auftrag zur Prüfung der Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde erhält. Unabhängig davon, wie die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde zu vergüten ist, sollte der Rechtsanwalt unbedin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Höhe der Vergütung und Auslagen

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Höhe der Vergütung und der Auslagen bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis (RVG-VV) der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG (für Strafsachen gem. Teil 4 RVG-VV, für Bußgeldsachen gem. Teil 5 RVG-VV, für sonstige Verfahren, z.B. als Zeugenbeistand, bei Freiheitsentziehung oder Wiederaufnahme gem. Teil 6 RVG-VV, für Auslagen gem. Teil 7 RVG-VV). Sobald sic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Kostenerstattung bei Freispruch oder Verfahrenseinstellung

Rz. 18 [Autor/Stand] Soweit der Angeklagte freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn abgelehnt oder das gerichtliche Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt wird, fallen die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse zur Last ( § 467 Abs. 1 StPO [2]). Das gilt auch bei einem Teilfreispruch (s. Rz. 17)[3]. Der An...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Anhörungsrecht bei Verfahrenseinstellung (§ 403 Abs. 4 AO)

Rz. 30 [Autor/Stand] Dagegen ist die StA verpflichtet, die sonst zuständige FinB zu hören, wenn sie eine Einstellung des Verfahrens erwägt. Die FinB kann damit aus ihrer Sicht etwaige gegen die Einstellung sprechende rechtliche oder tatsächliche Bedenken geltend machen[2]. Zur entsprechenden Regelung im gerichtlichen Verfahren gem. § 407 Abs. 1 Satz 2 AO s. § 407 Rz. 14. Rz....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Rechtsmittel

Rn. 27 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Rentenbezugsmitteilungen gemäß § 50f EStG stellen Steuerordnungswidrigkeiten dar (§ 377 Abs 1 AO, s Krumm in Tipke/Kruse, § 377 AO Rz 9). Erlässt die zentrale Stelle (§ 81 EStG) einen Bußgeldbescheid (§ 410 Abs 1 AO, § 65 OWiG), kann der Betroffene dagegen binnen 2 Wochen nach Zustellung schriftlich ode...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Auslagenteilung

Rz. 16 [Autor/Stand] Gemäß § 465 Abs. 2 StPO können auch bei rechtskräftiger Verurteilung besondere Auslagen der Staatskasse und besondere Auslagen des Angeklagten (z.B. die Auslagen für einen Wirtschaftsprüfer bei schwierigen Bilanzfragen) aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise der Staatskasse auferlegt werden. Diese Möglichkeit der Auslagenteilung besteht namentlich in ...mehr

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§ 32 Abwicklung / bb) Voraussetzungen des Widerrufs

Rz. 292 Der Arbeitgeber hat das Recht, ein Zwischenzeugnis schon dann zurückzuverlangen, wenn durch das Verhalten des Arbeitnehmers nach Ausstellung des Zeugnisses die Verhaltensbeurteilung nicht mehr den Tatsachen entspricht oder sich die Leistungsbeurteilung wegen nachhaltiger Mängel bzgl. Arbeitsbereitschaft, -befähigung, -weise, -vermögen oder -erfolg geändert hat (LAG H...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / VIII. Vorstrafen

Rz. 27 Die Frage nach Vorstrafen ist zulässig, soweit sie sich auf "einschlägige" Vorstrafen bezieht, d.h. wenn diese für die zu besetzende Stelle von Bedeutung sind (s.a. § 10 Rdn 1). Dabei kommt es nicht auf die Ansicht des Arbeitgebers an, sondern allein darauf, was bei objektiver Betrachtungsweise erheblich erscheint. Je nach Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes darf de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 405 Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen

Schrifttum: 1. Kommentare zum JVEG: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, Kommentar, 5. Aufl. 2021; Schneider, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, 4. Aufl. 2021; Jahnke/Pflüger, Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern, 28. Aufl. 2021; Schneider, JVEG, Kommentar, 4. Aufl. 2021; Toussaint, Kostenrec...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.1 Tatbestände des Steuerstrafrechts

[1]Für Familienkassen hat vor allem der Straftatbestand des § 370 AO (Steuerhinterziehung) Bedeutung, der als lex specialis § 263 StGB (Betrug) vorgeht. [2]Zu beachten sind insbesondere § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (Unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen) und § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (Pflichtwidriges Unterlassen einer Mitteilung über steuerlich erh...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Straftaten

Rz. 330 Auch bei der Begehung von Straftaten außerhalb des Dienstes kommt eine Kündigung nur dann in Betracht, wenn durch die Straftat das Arbeitsverhältnis konkret gestört wird. Es ist insoweit scharf zwischen der Privatsphäre des Arbeitnehmers und dem Arbeitsverhältnis zu trennen. Rz. 331 Die außerdienstliche Begehung von Straftaten kann auch Zweifel an der Zuverlässigkeit ...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Verarbeitung für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 1. BDSG

Rz. 17 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 Var.1 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Die Regelung entspricht insoweit § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG a.F., den sie fortführen soll, sodass auch auf die dazu ergangene Rechtsprechung Bezug genommen werden kann. Vor Begründung des...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte, Bedeutung und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine Regelung über die Kosten des Verfahrens wurde erstmalig durch das 2. AOStrafÄndG vom 12.8.1968[2] in die RAO eingefügt. Die Erstattung der Verfahrenskosten war dort in § 444 RAO geregelt. Die gesetzliche Kostenregelung steht in engem Zusammenhang mit der durch Art. 2 Nr. 21 EGOWiG neu in die StPO eingefügten Vorschrift des § 464a StPO. Nach § 464a Abs...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Zustimmungsersetzungsverfahren

Rz. 1009 Lehnt der Betriebsrat die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ab, kann der Arbeitgeber im Beschlussverfahren (§§ 2a, 83 ArbGG) gem. § 103 Abs. 2 BetrVG, § 15 KSchG, an dem der Arbeitnehmer Beteiligter ist und das der Arbeitgeber innerhalb der 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB einleiten muss, um sein Kündigungsrecht nicht zu verlieren, die gerichtliche Erset...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff der Kosten und Auslagen

Rz. 4 [Autor/Stand] § 464a StPO Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen (1) Kosten des Verfahrens sind die Gebühren und Auslagen der Staatskasse. Zu den Kosten gehören auch die durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstandenen sowie die Kosten der Vollstreckung einer Rechtsfolge der Tat. Zu den Kosten eines Antrags auf Wiederaufnahme des durch ein rechtskräftiges ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Kostenpflicht des Verurteilten

Rz. 15 [Autor/Stand] Wird der Angeklagte rechtskräftig verurteilt (durch Urteil oder Strafbefehl), so hat er die Verfahrenskosten und seine Auslagen selbst zu tragen (vgl. § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO [2]). Der Verurteilte hat grds. nur die im Zusammenhang mit dem Steuerstrafverfahren entstandenen Kosten zu tragen (z.B. die Kosten einer Telefonüberwachung[3], Reisekosten, Sachvers...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.2 Verfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten

(1) 1Für das Steuerordnungswidrigkeitenverfahren gelten grundsätzlich die verfahrensrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (§§ 35 ff. OWiG). 2Diese allgemeinen Verfahrensvorschriften treten jedoch zurück, soweit die AO etwas anderes bestimmt (vgl. §§ 409 bis 412 AO). 3Besonders bedeutsam ist der Katalog der entsprechend anzuwendenden Vorschriften des...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Mitteilung über verfahrensabschließende Entscheidungen (§ 403 Abs. 3 AO)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die in § 403 Abs. 3 AO vorgeschriebene Mitteilung der Anklageschrift (§ 170 Abs. 1 StPO) und des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls (§§ 407 ff. StPO; s. dazu die Erl. zu § 400 AO) soll die FinB über den Gegenstand des Strafverfahrens und die Auffassung der StA unterrichten. Dadurch soll die FinB in die Lage versetzt werden, von ihren Mitwirkungsrechte...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.2.1 Begriffsdefinition

(1) 1Nicht jede pflichtwidrige Handlung bzw. Unterlassung begründet den Vorwurf der Leichtfertigkeit. 2Leichtfertigkeit ist eine besondere Form der Fahrlässigkeit und liegt vor, wenn jemand in besonders großem Maße gegen Sorgfaltspflichten verstößt und ihm dieser Verstoß besonders vorzuwerfen ist, weil er den Erfolg leicht hätte vorhersehen oder vermeiden können. 3Zu einem a...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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zfs 08/2023, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

[16] Die Berufung des Kl. ist zulässig und begründet. [17] Der Bescheid vom 4.10.2021, mit dem ihm der Bekl. das Führen fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr untersagt hat, ist rechtswidrig und verletzt den Kl. in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO), da die Rechtsgrundlage des § 3 FeV v. 13.12.2010 (BGBl I S. 1980), zuletzt geändert durch Geset...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.2 Tatbestände des Steuerordnungswidrigkeitenrechts

(1) 1Im Zusammenhang mit der Festsetzung von Kindergeld als Steuervergütung ist der Bußgeldtatbestand des § 378 AO (Leichtfertige Steuerverkürzung) maßgebend. 2Der objektive Tatbestand des § 378 AO entspricht hinsichtlich Tathandlung und Erfolg dem des § 370 AO (Steuerhinterziehung). 3Die Vorschriften unterscheiden sich in erster Linie im subjektiven Tatbestand. 4Während der...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 6. A1-Bescheinigung

Rz. 138 Unternehmen/Selbstständigen aus den Beitrittsstaaten können seit dem 1.5.2004 ein mit dem Beitritt erworbenes Recht in Anspruch nehmen: Sie können beim Sozialleistungsträger ihres Heimatlandes die Ausstellung einer A1- (früher: "E-101-) Bescheinigung" beantragen. Nach Art. 11 Abs. 1a) der VO Nr. 574/72 (Abl. L 74 v. 27.3.1972) wird hierdurch das Vorliegen der Vorauss...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2 Verhältnis von Besteuerungs- und Strafverfahren (Abs. 1)

Rz. 1a § 393 Abs. 1 AO stellt klar, dass sowohl das Besteuerungs- als auch ein Strafverfahren nebeneinander und voneinander unabhängig geführt werden können.[1] So hindert ein laufendes Steuerstrafverfahren nicht die parallele Fortsetzung des Besteuerungsverfahrens. Selbst die gezogenen steuerlichen Schlussfolgerungen können unterschiedlich ausfallen, was nicht zuletzt aufgr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1 Verwendung von im Strafverfahren erlangten Erkenntnissen im Besteuerungsverfahren (Abs. 3 S. 1)

Rz. 64 § 393 Abs. 3 S. 1 AO bestimmt, dass Erkenntnisse, die die Finanzbehörde oder die Staatsanwaltschaft rechtmäßig im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gewonnen hat, auch im Besteuerungsverfahren verwendet werden dürfen. Die Bestimmung wiederholt nur einen in der Rspr. geklärten Grundsatz.[1] Diese Verwertbarkeit ist rechtlich selbstverständlich, denn es ist kein recht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.5 Erkenntnis in einem Strafverfahren

Rz. 52 Das Verwendungsverbot des § 393 Abs. 2 AO greift ein, wenn die offenbarten Tatsachen und Beweismittel den Strafverfolgungsorganen in einem Strafverfahren wegen Steuerstraftaten nach § 385 AO gegen diesen Stpfl. bekannt geworden sind, da nur in diesem Verfahren die Steuerakten dieses Stpfl. vorzulegen bzw. beigezogen sind und demgemäß nur hierdurch eine Verletzung des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.6 Verbot von Zwangsmitteln bei eingeleitetem Strafverfahren (Abs. 1 S. 3)

Rz. 25 Da die Frage, ob der Stpfl. mit den Zwangsmitteln in der Einzelfallsituation zu einer Selbstbelastung gezwungen würde, nur vom Stpfl. beantwortet werden könnte, andererseits die Zwangsmittel von der Finanzbehörde eingesetzt werden und diese daher die Glaubwürdigkeit entsprechender Äußerungen des Stpfl. zu beurteilen hätte, schließlich auch eine solche Äußerung des Stp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5 Verwendung der im Strafverfahren erlangten Erkenntnisse im Besteuerungsverfahren (Abs. 3)

Rz. 63a § 393 Abs. 3 AO regelt die Verwendung von im Steuerstrafverfahren erlangter Erkenntnisse im Besteuerungsverfahren und damit den umgekehrten Fall als Abs. 2. 5.1 Verwendung von im Strafverfahren erlangten Erkenntnissen im Besteuerungsverfahren (Abs. 3 S. 1) Rz. 64 § 393 Abs. 3 S. 1 AO bestimmt, dass Erkenntnisse, die die Finanzbehörde oder die Staatsanwaltschaft rechtmä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren

1 Allgemeines Rz. 1 § 393 AO regelt in seinem Abs. 1 das Verhältnis der Rechte und Pflichten von Stpfl. im Besteuerungsverfahren einerseits und im Steuerstrafverfahren andererseits. Diese richten sich nach den Vorschriften des jeweiligen Verfahrens. Dabei sind die strengeren Mitwirkungspflichten des Stpfl. im Besteuerungsverfahren den Rechten eines Beschuldigten im Strafverfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Selbständigkeit der Verfahren (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Nach § 393 Abs. 1 S. 1 AO richten sich die Rechte und Pflichten des beteiligten Stpfl. bzw. Beschuldigten, gegen die sowohl das Besteuerungsverfahren als auch ein Steuerstrafverfahren anhängig sind, und die Rechte und Pflichten der die Verfahren betreibenden Finanzbehörden und nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften. Beide Verfahren sind rechtlich s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.4 Wirkung des Verwendungsverbots

Rz. 59 Durch das Verwendungsverbot wird der im Besteuerungsverfahren mitwirkende Stpfl. geschützt.[1] Das Verwendungsverbot ist von den Strafverfolgungsorganen im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren ohne besondere Rüge von Amts wegen zu beachten.[2] Erst im Revisionsverfahren muss nach § 344 Abs. 2 StPO der Verfahrensverstoß gerügt werden.[3] Rz. 59a Das Verbo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2 Gestaltung der Mitwirkungspflichten

Rz. 6 Der gravierende Unterschied zwischen dem Besteuerungsverfahren und dem Steuerstrafverfahren liegt in der Gestaltung der Mitwirkungspflichten. Im Besteuerungsverfahren gelten die Regelungen des 1. bis 7. Teils der AO. Hier besteht im Interesse einer möglichst vollständigen und gleichmäßigen Besteuerung[1] für den Beteiligten, z. T. auch für Dritte, grundsätzlich eine umf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 393 AO regelt in seinem Abs. 1 das Verhältnis der Rechte und Pflichten von Stpfl. im Besteuerungsverfahren einerseits und im Steuerstrafverfahren andererseits. Diese richten sich nach den Vorschriften des jeweiligen Verfahrens. Dabei sind die strengeren Mitwirkungspflichten des Stpfl. im Besteuerungsverfahren den Rechten eines Beschuldigten im Strafverfahren anzupass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.7.2 Folgen unterlassener Belehrung

Rz. 33a Bei den Folgen einer unterlassenen Belehrung nach § 393 Abs. 1 S. 4 AO ist wiederum zu unterscheiden zwischen dem Besteuerungsverfahren einerseits und dem Strafverfahren andererseits. Im Strafverfahren führt eine unterlassene Belehrung regelmäßig zu einem Verwertungsverbot der dadurch erlangten Erkenntnisse.[1] Dies gilt dann nicht, wenn der Betroffene sein Schweiger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.3 Ausnahme vom Verwendungsverbot (Abs. 2 S. 2)

Rz. 57 Nach § 393 Abs. 2 S. 2 AO gilt das Verwendungsverbot nicht, wenn der Stpfl. eine nichtsteuerliche Straftat offenbart hat, an deren Verfolgung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht. Diese Fälle sind in § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO umschrieben. Allerdings ist die dortige Aufzählung nicht abschließend ("namentlich"). Es handelt sich um Verbrechen oder vorsätzliche schwer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.5 Träger steuerlicher Pflichten

Rz. 17 Nach § 393 Abs. 1 S. 2 AO sind im Besteuerungsverfahren Zwangsmittel gegen den "Steuerpflichtigen" unzulässig. Der hier verwendete Begriff ist i. S. d. § 33 AO zu verstehen.[1]"Steuerpflichtiger" ist nach § 33 Abs. 1 AO, wer "ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat". Dies ist der in dem Strafverfahren Beschuldigte oder Angeklagte, der Tr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.2 Verwendung besonders erlangter Erkenntnisse (Abs. 3 S. 2)

Rz. 65 § 393 Abs. 3 S. 2 AO erstreckt i. V. m. § 413 AO diese Verwertbarkeit auch auf die Erkenntnisse, die dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG unterliegen, soweit die Finanzbehörde diese rechtmäßig im Rahmen eigener strafrechtlicher Ermittlungen gewonnen hat oder nach den Vorschriften der StPO Auskunft an die Finanzbehörden erteilt werden darf. Soweit di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1 Normzweck

Rz. 35 Tatsachen oder Beweismittel dürfen, wenn die Voraussetzungen des § 393 Abs. 2 AO erfüllt sind "nicht für die Verfolgung einer Tat verwendet werden, die keine Steuerstraftat ist" . Durch dieses verfassungsrechtlich erforderliche[1] Verbot soll der Stpfl. geschützt werden, der seine steuerlichen Mitwirkungspflichten teilweise korrekt erfüllt hat. Damit ist die Vorschrif...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.4 Gefahr der Verfolgung

Rz. 22 Es muss aus der Erfüllung der Pflicht die Gefahr der Verfolgung erwachsen oder verstärkt werden.[1] Nicht erforderlich ist, dass ein Straf- oder Bußgeldverfahren bereits eingeleitet worden ist[2], es muss jedoch die straf- oder bußgeldrechtliche Verfolgbarkeit der Tat gegeben sein.[3] Die Verfolgungsgefahr besteht bereits in der Möglichkeit der Einleitung oder Durchfü...mehr