Fachbeiträge & Kommentare zu Stiftung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.3.1 Personengesellschaften

Rz. 40 Als übernehmende Rechtsträger kommen bei der Verschmelzung zunächst die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG aufgeführten Personenhandelsgesellschaften in Betracht. Rz. 41 OHG und KG können übernehmende Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG sein.[1] Gleiches gilt für die Partnerschaftsgesellschaft. [2] Rz. 42 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG in der ab dem 1.1.2024 g...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.3 Sicherstellung der Besteuerung

Rz. 143a Die Besteuerung des übertragenen Vermögens mit ESt- oder KSt muss nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG sichergestellt sein. Dies ist zu bejahen, wenn das übertragene Vermögen hinsichtlich der Wertsteigerungen bei den Mitunternehmern der übernehmenden Personengesellschaft oder der übernehmenden natürlichen Person weiterhin einer Besteuerung mit ESt- oder KSt unterliegt....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.1 Anknüpfungstatbestand der Vorschrift (S. 1)

Rz. 274 § 27 Abs. 8 KStG erweitert den Anwendungsbereich der Vorschrift auf ausl. Körperschaften und Personenvereinigungen, die im Inland nicht der unbeschränkten Stpfl. unterliegen und Leistungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 9 EStG erbringen können. Damit bezieht sich die Vorschrift insbes. auf die Behandlung inl. Anteilseigner, da die betroffenen Körperschaften im Inlan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.3 Gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG)

Rz. 291 Aufgrund der Aufgabe der Gepräge-Rspr.[1] hat der Gesetzgeber mit Einfügung des Abs. 3 Nr. 2 in § 15 EStG reagiert. Mit dieser Gesetzesänderung ist die vormalige Rechtslage von Gesetzes wegen wieder eingeführt worden.[2] Demnach gilt die Tätigkeit der dort näher definierten gewerblich geprägten Personengesellschaften auch dann als Gewerbebetrieb, wenn sie nicht origi...mehr

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Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.3 Anlage der Mittel (Abs. 3, aufgehoben zum 1.1.2023)

Rz. 17a Das Deckungskapital ist nach den Regeln der §§ 80 bis 86 SGB IV anzulegen (Satz 1). Die Regelung entspricht den Vorschriften, die in § 15 Satz 2 bis 4 des Versorgungsrücklagegesetzes für den Bund und die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen getroffen wurden. Dabei ist auch eine Anlage in Euro-denominierten Aktien im Rahmen eines passiven, inde...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.3 Rechtfertigung

Rz. 68 Liegt eine nachteilige Ungleichbehandlung vor, ist schließlich zu fragen, ob die Beeinträchtigung der Grundfreiheit gerechtfertigt ist. Rz. 69 Dies ist dann der Fall, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem steuerlichen Vorteil und dem Ausgleich dieses Vorteils durch eine bestimmte steuerliche Belastung besteht ("Kohärenz").[1] Der Ausgleich des steuerlichen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Rechtsgrundlagen: Die Änderungen des ErbStRG im Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem ErbStRG [1] das ErbStG sowie das BewG in Teilen neu geregelt. Er hat damit dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[2] entsprochen, der die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs (§ 19 Abs. 1 ErbStG a. F.) auf die sich nach § 12 ErbStG a. F. ergebenden unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig beanstandet und dem Gesetzgebe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.1 Erbschaft und Schenkung als Kapitalverkehr

Rz. 81 Art. 63 Abs. 1 AEUV verbietet Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten.[1] Der AEUV enthält keine Definition des Begriffs "Kapitalverkehr". Nach st. Rspr. des EuGH gilt die Nomenklatur für den Kapitalverkehr im Anhang zu Art. 1 der Richtlinie 88/361 für die Definition des Begriffs des Kapitalverkehrs fort, wobei die in ihr enthaltene Aufzählung ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2.4 Feststellung des Anteils am Wert von Wirtschaftsgütern und Schulden in anderen Fällen (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG)

Rz. 209 § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG betrifft die gesonderte Feststellung in Fällen, in denen Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Nrn. 1–3 fallen, oder Schulden mehreren Personen zustehen.[1] Die gemeinsame Rechtszuständigkeit kann sowohl in Form der Beteiligung an einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder Gesamthandsgemeinschaft als auch in Form einer Bruchteilsgemein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.4 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 45 Nach § 6 Abs. 1 BewG werden aufschiebend bedingte Lasten bis zum Bedingungseintritt nicht berücksichtigt. Unter Lasten fallen Verpflichtungen aller Art, also nicht bloß Kapitalschulden, sondern auch wiederkehrende Leistungen wie z. B. Rentenverpflichtungen.[1] Auch Sach- und Dienstleistungspflichten sind Lasten i. S. d. § 6 BewG. Von den aufschiebend bedingten Lasten ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Erbersatzsteuer für Familienstiftungen (§ 13c Abs. 3 ErbStG)

Rz. 78 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Blumers, Die Familienstiftung für einen vorübergehenden Zweck, Ubg. 2022, 47; Blumers,Familienunternehmen und Bedürfnisprüfung, DStR 2015, 1286; Blumers, Die Familienstiftung als Instrument der Nachfolgeplanung, DStR 2012, 1; Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Feld...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Erbersatzsteuer für Familienstiftungen (§ 13d Abs. 4 ErbStG)

Rz. 120 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Blumers, Die Familienstiftung für einen vorübergehenden Zweck, Ubg. 2022, 47; Blumers, Familienunternehmen und Bedürfnisprüfung, DStR 2015, 1286; Blumers, Die Familienstiftung als Instrument der Nachfolgeplanung, DStR 2012, 1; Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Fe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Überblick

Rz. 79 Das Vermögen von inländischen Familienstiftungen (und Familienvereinen) unterliegt in Deutschland alle 30 Jahre einer Erbersatzsteuer.[1] Dabei handelt es sich faktisch um eine Vermögensteuer für Familienstiftungen. Grundlage der Besteuerung ist das Vermögen der Familienstiftung und keine Vermögensübertragung. Die Erbersatzsteuer ist somit ein Fremdkörper im Erbschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 2 Die Leitlinien der Global Reporting Initiative

Die im Jahr 1997 durch die Coalition for Environmentally Responsible Economies (CERES) und das UN Environment Programme (UNEP) gegründete Global Reporting Initiative (GRI) ist eine gemeinnützige Stiftung. Ihr Ziel ist es, Organisationen aller Art bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen. Dazu hat die GRI die sogenannten "GRI-Leitlinien" (GRI Sustainability Re...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 4 Scope-Betrachtungen im ESRS E1-6 - Einordnung, Einflussmöglichkeiten und Fokus des Einkaufs

Der Teilstandard ESRS E1-6 verpflichtet Unternehmen zur vollständigen Offenlegung ihrer Treibhausgasemissionen in Scope 1, Scope 2 und Scope 3, wie es durch das international anerkannte Greenhouse Gas Protocol definiert ist (siehe Abb. 2). Diese dreistufige Kategorisierung ist zentral für die standardisierte Klimabilanzierung und bildet die Grundlage zur Bewertung klimabezog...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaikanlagen (Funkti... / 4.3 Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen die Weiterentwicklung von Technologien zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert und Kostensenkungen erreicht werden. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll erhöht werden. Auch der Strom für E-Pkw soll vermehrt aus erneuerbaren Quellen erfolgen, um den größten Umweltnutzen zu erzielen. Erstmal...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / 1.1 Allgemeines

Der § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umfasst die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen dieser Tätigkeit von den o. g. Katalogberufen ausgeübt werden. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG beinhaltet die Befreiung für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen. Steuerfreie Leistungen von Ärzten Leistungen eines Arztes aus dem Betrieb ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Stiftungen

Rz. 24 [Autor/Zitation] Bei Stiftungen wird idR danach unterschieden, ob diese selbst ein Unternehmen betreiben (sog. Unternehmensträgerstiftung) oder ob sich die Stiftung auf die Verwaltung von Beteiligungen an einem oder mehreren Unternehmen beschränkt (sog. Unternehmensbeteiligungsstiftung), um mit den Unternehmenserträgen den Stiftungszweck zu fördern und/oder den Erhalt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichtete Unternehmen nach Abs. 1

Rz. 5 [Autor/Zitation] Sind die Größenkriterien nach § 1 PublG überschritten, unterliegen die folgenden in § 3 Abs. 1 PublG genannten Rechtsformen den erweiterten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten des PublG: Einzelkaufleute (Nr. 1 Alt. 2), Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen des § 264a HGB fallen (Nr. 1 Alt. 1), Vereine, deren Zweck...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Stiftungsrecht

Drittstaaten-Familienstiftungen: Erleichterungen für Stifter und Begünstigte in Deutschland Familienstiftungen sind nicht nur in Deutschland ein beliebtes Gestaltungsinstrument, sondern auch in anderen Ländern, wobei im anglo-amerikanischen Raum in erster Linie der Familientrust verbreitet ist. Wenn eine Familienstiftung mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland errichtet wird...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1.1 Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 19 Stand: 06/02 – 07/2025 Juristische Personen des öffentlichen Rechts i. S. dieser Vorschrift sind die Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Anstalten des öffentlichen Rechts und die öffentlich-rechtlichen Stiftungen. Rz. 20 Stand: 06/02 – 07/2025 Körperschaften des öffentlichen Rechts sind durch Hoheitsakt errichtete, mitgliedschaftlich verfasste, unabhängig vom Wec...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 11 [Autor/Zitation] Nach § 3 Abs. 1 PublG sind die Vorschriften zum JA und Lagebericht des ersten Abschnitts im PublG auf die Unternehmen der folgenden Rechtsformen anzuwenden (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1545): der Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG), für die kein Abschluss nach § 264a oder § 264b HGB aufgestellt wird, des Einzelkaufmanns, des Vereins, dessen Zweck auf eine...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gegenstand der Prüfung

Rz. 13 [Autor/Zitation] In § 6 Abs. 1 Satz 1 PublG wird die Prüfungspflicht für den JA und den Lagebericht eigenständig, ohne Verweisung auf § 316 Abs. 1 HGB normiert; die Verweisungen in Satz 2 erstrecken sich nur auf § 316 Abs. 3 HGB. Gleichwohl kann wegen des parallelen Wortlauts weitgehend auf die Erläuterungen zu § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB (§ 316 HGB Rz. 54 ff.) rekurriert ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einkommensermittlung

Rn. 34 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das (gemeinsame) Einkommen beider Ehegatten wird durch Abzug der Sonderausgaben und ag Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt. Rn. 35 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Verlustabzug: Der Abzug negativer Einkünfte nach § 10d Abs 1 EStG ist vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, ag Belastungen und sonstigen Abzugsbet...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (Abs. 6 Nr. 2)

Rz. 73 [Autor/Zitation] Gemäß § 11 Abs. 6 Nr. 2 PublG ist § 315e HGB sinngemäß anzuwenden. Demnach haben MU, die zwar keine KapGes. oder haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft iSd. § 264a HGB sind, aber eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft iSv. Art. 4 der IAS-Verordnung VO (EG) 1606/2002 darstellen, ihren Konzernabschluss nach den in EU-Recht übernommenen IFRS a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Andere Institutionen

Rz. 26 [Autor/Zitation] Nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gehört es zu den Aufgaben des privaten Rechnungslegungsgremiums, das BMJ bei Gesetzesvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften zu beraten. Damit ist der Adressat – das BMJ – klar benannt. Beispielsweise wurde das DRSC durch das BMJ zur Durchführung einer Studie zur Untersuchung der nichtfinanziellen Berichterstattung deut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Antragsberechtigter Personenkreis

Rz. 340 [Autor/Zitation] Der Personenkreis, der einen Ersetzungsantrag nach § 318 Abs. 3 stellen kann, wird in § 318 Abs. 3 Satz 1 und 6 abschließend festgelegt. Auch wenn im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ein besonderes Organ für die Wahl des Abschlussprüfers vorgesehen ist (§ 318 Abs. 1 Satz 2), sind dessen Mitglieder nicht befugt, einen Ersetzungsantrag nach § 318 Abs. 3 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Andere Institutionen

Rz. 8 [Autor/Zitation] Nach § 342r Abs. 1 iVm. § 342 Abs. 1 Satz 1 gehört es ggf. zu den Aufgaben des Rechnungslegungsbeirats, das BMJ bei Gesetzesvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften zu beraten (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), deutsche Interessen in internationalen Standardisierungsgremien (zB EFRAG sowie Gremien und Organen der IFRS-Stiftung) zu vertreten (§ 342q Abs. 1 Sa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Institutionelle Regeln zur personellen Zusammensetzung der Organe und Fachausschüsse, Weisungsunabhängigkeit und Finanzierung beim DRSC

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Verwaltungsrat des DRSC ist – neben Mitgliederversammlung und Nominierungsausschuss – ein wichtiges Organ (Rz. 13). Wie vorstehend dargestellt (Rz. 13), wird der zwanzigköpfige Verwaltungsrat mehrheitlich dominiert von Mitgliedern, die dem Segment der kapitalmarktorientierten Unternehmen angehören (zehn Sitze) sowie von Vertretern des wirtschaftspr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Publizitätsgesetz

Rz. 78 [Autor/Zitation] § 17 PublG wurde § 331 HGB nachgebildet und stellt Falschdarstellungen in den dort aufgeführten Rechnungslegungsinstrumenten durch gesetzliche Vertreter von Unternehmen, die unter das PublG fallen, zB Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften, wirtschaftliche Vereine, gewerbliche Stiftungen, kaufmännische Körperschaften, Stiftungen oder Anstalten ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Andere Rechtsformen

Rz. 118 [Autor/Zitation] Für andere nach § 3 zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen sind die Regelungen des § 272 HGB sinngemäß anzuwenden. Zusätzliche Anforderungen können sich bei Stiftungen aus §§ 80–88 BGB und den Landesstiftungsgesetzen ergeben. Weitere Bestimmungen zur Bilanzierung enthalten die berufsständischen Verlautbarungen für Stiftungen (IDW R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Müller/Rieker, Der Unternehmensbegriff des Aktiengesetzes 1965, WPg. 1967, 197; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg. 1972, 1 und 85; Goerdeler, Probleme des Publizitätsgesetzes, in Bartholomeyczik (Hrsg.), Beiträge zum Wirtschaftsrecht, FS Heinz Kaufmann, 1972, 169; Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (PublG), 1973;...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) § 3 PublG

Rz. 8 [Autor/Zitation] Anhaltspunkte für die Auslegung des Unternehmensbegriffs in § 11 PublG könnten sich bereits aus dem 1. Abschnitt des PublG ergeben. So führt der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 PublG enumerativ auf, welche Unternehmen zur Aufstellung eines JA nach Maßgabe des PublG verpflichtet sind (s. § 3 Rz. 5 ff.). Hierzu zählen: Einzelkaufleute, Personengesellschaften, für...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Pflicht zur Aufstellung von Anhang und Lagebericht (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 175 [Autor/Zitation] Die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens, das nicht in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder des Einzelkaufmanns geführt wird, haben gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 den JA um einen Anhang zu erweitern. Der Anhang bildet mit Bilanz und GuV eine Einheit. Ferner ist ein Lagebericht aufzustellen. Rz. 176 [Autor/Zitation] Im Umkehrschluss bzw. au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Gesetzliche Vertreter (Abs. 1)

Rz. 4 [Autor/Zitation] Gesetzliche Vertreter eines Unternehmens sind bei einer juristischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts die Mitglieder des zur Vertretung berechtigten Organs. Hierzu finden sich gesetzliche Bestimmungen wie zB für den Verein in § 26 BGB oder für die privatrechtliche Stiftung in § 84 BGB; denkbar ist etwa auch eine Regelung in der Satzung einer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel

Rz. 58 [Autor/Zitation] Der (Teil-)KA nach PublG umfasst grds. entsprechend § 297 Abs. 1 HGB iVm. § 13 Abs. 2 PublG eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel. Von deren Aufstellung sind nach § 13 Abs. 3 Satz 2 PublG nicht kapitalmarktorientierte MU in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder eines Einzelkaufmanns befreit (s. Rz. 80). Rz. 59 [Autor/Zitation]...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verpflichteter Personenkreis; Sanktionen

Rz. 30 [Autor/Zitation] Zur Einreichung der Erklärung sind die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens verpflichtet. Dies sind nach § 4 Abs. 1 bei juristischen Personen (zB wirtschaftlicher Verein oder Stiftung) die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs und bei Personenhandelsgesellschaften der oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter (vgl. zu Einzelheiten § 4 ...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.2 Ablauf einer Asset-Backed-Finanzierung

Rz. 12 Die Grundstruktur eines ABS-Programms ist auch bei der Vielzahl der Ausgestaltungen grundsätzlich identisch. Den Ausgangspunkt bildet die Kundenforderung, die in der Regel jedes Industrie- und Handelsunternehmen besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kundenforderung in Warenlieferungen, erbrachten Dienstleistungen oder in Kreditausleihungen begründet wurde. Diese...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Grundsatz

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Offenlegungspflicht erstreckt sich nur auf KapGes. Erfasst sind daher die GmbH (Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 16; Zetzsche in HKMS3, § 325 HGB Rz. 16) einschließlich der UG (OLG Köln v. 6.10.2015 – 28 Wx 12/15, NZG 2016, 587; LG Bonn v. 5.3.2015 – 16 T 940/14, GmbH-Stpr. 2016, 159; Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 16; Zetzsche in H...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 46 [Autor/Zitation] Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien ist nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ebenfalls Aufgabe eines vom BMJ anerkannten privaten Rechnungslegungsgremiums. Im Wesentlichen geht es darum, über das Gremium die Interessen betroffener deutscher Stakeholder (Unternehmen, Nutzer, WP, gemeinnützige Organisation...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Systematik und Regelungsfunktion

Rn. 276 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der rechtsdogmatische Gehalt des Einlagebegriffs erschließt sich wie der des Entnahmebegriffs (s Rn 200) aus dem dualen Einkünfteermittlungsprinzip des EStG. Einlagen sind Bestandteil des Vermögensvergleichs nach § 4 Abs 1 S 1 EStG dar (s Rn 5). Sie führen zwar zu einer Erhöhung des BV, dürfen sich aber auf den Gewinn nicht auswirken, da di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die Tatbestände des § 332 sind Offizialdelikte. Sie werden von Amts wegen verfolgt (Bauer, Neuregelung der Strafbarkeit, 2017, 134; Mansdörfer in Heymann3, § 332 HGB Rz. 50). Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Regelung stellt eine Strafvorschrift des HGB dar. Damit gelten der strafrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG) und das Analogieverbot im m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16 Verlängerung des Rückwirkungszeitraums nach § 9 S 3 bzw § 20 Abs 6 S 1 und 3 UmwStG gem § 27 Abs 15 UmwStG idF des Corona-Steuerhilfegesetzes

Tz. 45 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch Art 3 des Corona-St-HilfeGes wurde dem § 27 UmwStG der Abs 15 angefügt. Gem § 27 Abs 15 S 1 UmwStG wird der jeweilige achtmonatige Rückwirkungszeitraum des § 9 S 3 bzw des § 20 Abs 6 S 1 und 3 UmwStG auf 12 Monate verlängert. Voraussetzung ist, dass die Anmeldung zur Eintragung oder der Abschluss des Einbringungsvertrages im Jahr 2020 e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Literatur:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz), BB 1969, 1097; Hellner, Das Publizitätsgesetz, Bank-Betrieb 1969, 338; Hellner, Das Publizitätsgesetz, ZfgK 1969, 718; Prühs, Die Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, AG 1969, 375; Huber, Vermögensanteil, Kapitalanteil und Gesellschaftsanteil an Personengesellschaften...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 [Autor/Zitation] Nach Satz 1 sind die gesetzlichen Vertreter (§ 4 PublG, § 4 PublG Rz. 4 ff.) des Unternehmens (§§ 1, 3 PublG, § 1 PublG Rz. 8 ff. und § 3 PublG Rz. 5 ff.) verpflichtet, den JA (§ 5 PublG, § 5 PublG Rz. 19 ff.) und die sonst in § 325 Abs. 1 HGB bezeichneten Unterlagen offenzulegen, sofern diese aufgestellt werden müssen. Zu den Unterlagen zählen: Jahresab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gesetzliche Vertreter eines Unternehmens oder eines Mutterunternehmens

Rz. 20 [Autor/Zitation] Gesetzliche Vertreter eines Unternehmens oder MU iSv. § 4 Abs. 1 Nr. 1 PublG sind bei juristischen Personen des Privat- und Öffentlichen Rechts die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs. Bei Vereinen ist es nach § 26 BGB und bei Stiftungen nach § 84 BGB jeweils der Vorstand (Schäfer 2, § 4 PublG Rz. 2; Mock in HKMS4, § 4 PublG Rz. 7). Rz. 21 [Aut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anwendungsbereich

Rn. 11 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 In persönlicher Hinsicht können die Steuerermäßigung nach § 35b EStG nur natürliche Personen in Anspruch nehmen. KapGes können § 35b EStG nicht anwenden, da § 35b als Tarifvorschrift keine Vorschrift zur Ermittlung des Einkommens ist und damit nicht von der Verweisung des § 8 Abs 1 KStG erfasst ist (BFH BStBl II 1995, 207). Somit bleibt es i...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen zu §§ 1–23 P... / Schrifttum:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz), BB 1969, 1097; Prühs, Die Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, AG 1969, 375; Prühs, Probleme der Rechnungslegung von Großunternehmen, BB 1970, 516; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg 1972, 1 und 85; Forster, Ausgewählte Fragen zur Rechnungslegung nach ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nicht nach § 1 PublG zur Rechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen

Rz. 46 [Autor/Zitation] Die Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 HGB sind für den JA des MU zum einen dann nicht bindend, wenn das MU nur nach allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätzen (§§ 238–263 HGB) Rechnung zu legen hat, mithin also ein Unternehmen vorliegt, das nicht nach § 1 PublG zur Rechnungslegung verpflichtet ist (bspw. nicht haftungsbeschränkte Personenhandelsg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenkreis (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Abschlussprüfung ist eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer, so dass in erster Linie WP und WPG berufen sind, als Abschlussprüfer tätig zu sein (Satz 1). Diese Befugnis erstreckt sich auf JA und Konzernabschlüsse von Unternehmen aller Rechtsformen und Größenklassen. Jahresabschlüsse und Lageberichte mittelgroßer GmbH (§ 267 Abs. 2) oder von m...mehr