Fachbeiträge & Kommentare zu Stiftung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2178 BGB – Anfall bei einem noch nicht erzeugten oder bestimmten Bedachten.

Gesetzestext Ist der Bedachte zur Zeit des Erbfalls noch nicht gezeugt oder wird seine Persönlichkeit durch ein erst nach dem Erbfall eintretendes Ereignis bestimmt, so erfolgt der Anfall des Vermächtnisses im ersteren Falle mit der Geburt, im letzteren Falle mit dem Eintritt des Ereignisses. Rn 1 Anders als der Erbe nach § 1923 muss der Vermächtnisnehmer nach § 2178 beim Er...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Arbeitgeber/Auftraggeber

Tz. 23 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Übungsleiterfreibetrag i. H. v. 3 000 EUR wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag eines der in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Personenkreise erfolgt. Als juristische Personen des öffentlichen Rechts kommen beispielsweise in Betracht Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Industrie- und Handelskammern, Ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Juristische Personen des Privatrechts.

Rn 16 Rechtsfähige juristische Personen des Privatrechts sind zugleich parteifähig. Dies sind der Idealverein nach Eintragung (§§ 21, 55 BGB), Vereine mit wirtschaftlicher Zielsetzung nach Verleihung der Rechtsfähigkeit (§ 22 BGB), Stiftungen nach Genehmigung (§ 80 BGB), AG (§ 1 AktG), KGaA (§ 278 AktG), GmbH (§ 13 GmbHG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (§ 17 GenG) u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftsfeststellungsklage Kosten 91a ZPO 35 Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Verbindung Geltungsbereich 20 FamFG 2 Zweck...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Berichterstattung bei freiwilligen Prüfungen

Rn. 93 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Bei freiwilligen Prüfungen bestimmen sich Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und AP, wobei gesellschaftsvertragliche und satzungsmäßige Regelungen zu berücksichtigen sind. Freiwillige Prüfungen kommen insbesondere vor bei PersG und Stiftungen unterhalb der Schwelle des PublG, als "...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Erziehungsgelder, Studienbeihilfen etc (Nr 6).

Rn 20 Die Ansprüche sollen den Schuldner bei Erziehung, Schul- oder Berufsausbildung oder Studium unterstützen, zu Fortbildungsaufwendungen vgl Rn 9. Sie werden auf privatrechtlicher Grundlage etwa durch ArbG und Stiftungen, aber auch auf öffentlich-rechtlicher Basis erbracht. Dazu gehören Leistungen von Unternehmen mit dem Ziel, dass der Empfänger nach Abschluss eines Studi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die anpassungsfähigen Anrechte im Einzelnen.

Rn 3 § 32 Nr 1 erfasst Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung. Darunter fallen Anrechte auf Renten wegen Alters (§§ 35–42 SGB VI) und wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 43, 45 SGB VI) einschließlich der Steigerungsbeträge, die auf (bis 1997 möglichen) Beiträgen der Höherversicherung beruhen (§ 269 SGB VI). Rn 4 Unter Nr 2 fällt zum einen die Beamtenversorgung. Dazu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorwort

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Bereits kurz vor dem leider viel zu frühem Tod des Begründers dieses Werkes, Herrn Hans-Georg Reuber, hat dieser das Werk einem größeren Autorenteam übergeben, das sich der Herausforderung angenommen hat, den Kommentar im Sinne Herrn Reubers fortzuführen und die Besonderheiten des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts und damit zusammenhängender The...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2209 BGB – Dauervollstreckung.

Gesetzestext 1Der Erblasser kann einem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des Nachlasses übertragen, ohne ihm andere Aufgaben als die Verwaltung zuzuweisen; er kann auch anordnen, dass der Testamentsvollstrecker die Verwaltung nach der Erledigung der ihm sonst zugewiesenen Aufgaben fortzuführen hat. 2Im Zweifel ist anzunehmen, dass einem solchen Testamentsvollstrecker di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erfasste Gesellschaftsarten.

Rn 6 IntGesR bestimmt das anwendbare nationale Gesellschaftsrecht für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften (zu internationalprivatrechtlichen Aspekten von Personengesellschaften s Roth ZGR 14, 168), soweit sie mit eigener Organisationsstruktur nach außen hervortreten: zB KG, OHG und BGB-Außengesellschaften (Staud/Großfeld IntGesR Rz 777). Zu den Schwierigkeiten d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Allgemeines

Tz. 119 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSv § 1 KStG können OT sein, wenn sie nicht stbefreit sind. Bis einschl VZ 2011 war weitere Voraussetzung, dass die Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen ihre Geschäftsleitung im Inl haben. Kö, die nur ihren Sitz, nicht jedoch auch die Geschäftsleitung, im Inl haben, konnten, obwohl sie unbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Werbende Tätigkeit.

Rn 8 Die AG wird grds – auch bei Klagen einzelner Aufsichtsratsmitglieder (§§ 246 II 3, 249 I; BGHZ 122, 342, 344f) – durch den Vorstand (§ 78 I AktG), ggf einen Notvorstand (§ 85 AktG), vertreten. Erheben Aktionäre Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage, wird die Gesellschaft durch Vorstand und Aufsichtsrat in Gesamtvertretung vertreten (§§ 246 II 2, 249 I, 275 IV AktG). In Pr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Inhaltskontrolle.

Rn 8 § 310 IV nimmt das Gesellschaftsrecht einschließlich des Vereinsrechts von der AGB-Kontrolle aus (Fleck Rpfleger 09, 58). Die Rspr unterwirft Vereinssatzungen einer allg Inhaltskontrolle nach §§ 242, 315, weil diese Vorschriften die Satzungsautonomie jedenfalls bei Vereinen begrenzen, die im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung haben (BG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Geschäftsführer, Prokurist, Vorstandsmitglied (§ 49 Abs 1 Nr 4 Buchst c EStG)

Rn. 204 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Inländischer Anknüpfungspunkt für eine Besteuerung der Einkünfte von Führungskräften nach § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst c EStG ist seit dem VZ 2002 ausschließlich die Geschäftsleitung (§ 10 AO) der Gesellschaft im Inland. Die Dauer eines etwaigen vorübergehenden Aufenthalts im Ausland ist so lange unbedeutend, solange nicht eine ausschließliche Tä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 15 EGZPO – [Landesrechtliche Vorbehalte].

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entreicherung und Bereicherung.

Rn 6 Die Zuwendung führt zur Entreicherung des Schenkers und Bereicherung des Beschenkten. Rn 7 Entreicherung bedeutet Minderung, Bereicherung Vermehrung der Vermögenssubstanz (BGHZ 101, 229). Deshalb sind die Überlassung des Gebrauchs einer Sache (BGHZ 82, 354: Wohnung), selbst auf Lebenszeit (zuletzt BGH NJW 16, 2652 Rz 17 f), sowie Arbeits- und Dienstleistungen (BGHZ 101, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Steuerbare Erwerbsvorgänge

Rz. 5 [Autor/Stand] Hauptanwendungsfall und "Grundmodell" der begrifflich weiter gefassten freigebigen Zuwendung ist die – noch in § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.d.F. v. 1.4.1959[2] ausdrücklich genannte – Schenkung i.S.d. bürgerlichen Rechts.[3] Zu Lebzeiten des Schenkers ausgeführte Vorteilsgewährungen müssen daher objektiv unentgeltlich geschehen. Sind sich die Beteiligten ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Vom Tod des Schenkers abhängige Zuwendungen

Rz. 162 [Autor/Stand] Soll das Leistungsversprechen des Schuldners erst nach dem Tod des Schenkers erfüllt werden, erwirbt der Bedachte die Forderung – ähnlich einem Vermächtnisnehmer,[2] aber außerhalb des Nachlasses[3]- mit dessen Ableben (§ 331 BGB).[4] Der Steueranspruch entsteht deshalb grundsätzlich in diesem Zeitpunkt – allerdings als Erbschaftsteueranspruch (§§ 3 Abs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebsprüfungen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern können auch bei steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen, Stiftungen, Berufsverbänden oder politischen Parteien sowohl steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) durch die Finanzverwaltung als auch Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger vorgenommen werden. Beträgt bei einer steuerbegünstigen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Mitwirkung im Anwaltsprozess 78 ZPO 2 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Widerruf von Handlungen ihres Anwalts 85 ZPO 4, 6 Partei kraft Am...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 In Betracht kommende Gesellschaften

Tz. 75 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 OG kann nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nur eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Europäische Gesellschaft ist sowohl die SE, die der AG vergleichbar ist, als auch die SCE (Europäische Genossenschaft). Da als OG nur eine Kap-Ges in Betracht kommt, kann mit der Erwähnung des § 14 Abs 1 S 1 KStG nur die SE gemeint sein (glA s Frotsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Fiktive Einkünfte.

Rn 32 Unterhaltsrechtlich maßgeblich können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit nicht erzielte, aber erzielbare Einkünfte sein (vgl auch Ziff 9 der Leitlinien). Dies gilt gleichermaßen für den Pflichtigen wie den Berechtigten (zur Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung fiktiver Einkünfte BVerfG FamRZ 12, 1283). Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens muss so...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 1.3 Arbeitsbedingte Ursachen

Treffen mehrere ungünstige Bedingungen zusammen, erhöht sich das Risiko, aus dem seelischen Gleichgewicht zu geraten. Ein erhöhtes Risiko für Burnout[1] besteht u. a. bei fehlender sozialer Unterstützung der Kollegen, mangelndem Rückhalt durch Vorgesetzte, zu wenig Rückmeldung zu Prozessen und Ergebnissen, fehlender Anerkennung, atypischen Arbeitszeiten, Zeitdruck, Wochenendarbeit,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 7 Arbeiten 4.0 aus psychologischer Sicht

So sehr die Freiheiten, die mit Arbeiten 4.0 einhergehen können, verlocken, so bedacht muss man mit ihnen umgehen. Wie eingangs erwähnt, wird es in der Arbeitswelt 4.0 Gewinner und Verlierer geben. Die Veränderungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Neuorganisation von Arbeit, sondern auch Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen, die sich in dieser Arbeits...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3 Mögliche Rechtsformen der Betriebsaufspaltung

Rz. 20 Besitz- bzw. Betriebsunternehmen können verschiedene Rechtsformen aufweisen. Nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die – in der Praxis bevorzugt verwendeten und steuerrechtlich möglichen – Rechtsformen geben:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.6 Einnahmen aus Leistungen sonstiger Körperschaftsteuersubjekte (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG)

Rz. 311 Durch § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG sind auch Zuwendungen durch KSt-Subjekte, die keine Kapitalgesellschaften und keine Genossenschaften sind, Einnahmen aus Kapitalvermögen und damit den Gewinnausschüttungen gleichgestellt. Diese KSt-Subjekte (Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des Privatrechts, insbesondere rechtsfähige Vereine, nichtre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.4 Einkünfte als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstandsmitglied

Rz. 257 § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c EStG, eingefügt durch G. v. 20.12.2001[1] mit Wirkung ab Vz 2002, enthält einen weiteren Anknüpfungstatbestand für Geschäftsführer, Prokuristen und Vorstandsmitglieder. Damit sollten Besteuerungslücken geschlossen werden, die für die genannten Personen durch Anwendung der Anknüpfungstatbestände der Ausübung oder Verwertung entstehen konnte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.7 Besonderheiten bei einer Besitzgesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft

Rz. 140 Ist sowohl die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft eine Kapitalgesellschaft und überlässt die Besitz- der Betriebsgesellschaft wesentliche Betriebsgrundlagen, liegt eine kapitalistische Betriebsaufspaltung [1] nur dann vor, wenn die Besitzkapitalgesellschaft selbst beherrschend an der Betriebskapitalgesellschaft beteiligt ist (vermögensmäßige Verbindung).[2] Eine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.4 Mittelbare Beteiligung

Rz. 128 Für die personelle Verflechtung kann eine lediglich mittelbare Beteiligung ausreichend sein, sofern diese eine Beherrschungsidentität vermitteln kann.[1] Bei der Frage, ob eine mittelbare Beteiligung zur personellen Verflechtung führen kann, hat der BFH unter Rückgriff auf das Durchgriffsverbot differenziert entschieden. Rz. 129 Eine personelle Verflechtung hat der BF...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5 Besonderheiten bei der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

Rz. 259 Die von der Rspr. entwickelten Grundsätze für den Grundfall[1] der Betriebsaufspaltung gelten in analoger Weise auch bei Vorliegen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung [2], sodass auf die obigen Ausführungen grundsätzlich verwiesen werden kann. So ist eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung dann gegeben, wenn einerseits eine personelle sowie sachliche V...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gemeinsamer Bundesausschuss / 2 Rechtsform/Aufsicht/Haushalt

Der G-BA wird aus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband gebildet. Er ist rechtsfähig. Hinsichtlich der Rechtsform fehlt es an einer gesetzlichen Aussage. In der Literatur wird der G-BA überwiegend als öffentlich-rechtliche Einrichtung eigener Art (sui generis) bezeichnet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Person... / 2. Gewerbliche Prägung

Neben der Abfärbung kommt auch der gewerblichen Prägung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG eine große Bedeutung zu – insbesondere als Gestaltungsinstrument. Gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG entsteht die gewerbliche Prägung bei Personengesellschaften, die keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, wenn ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.6 Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Rz. 51 Gesetzliche Vertreter von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und anderen juristischen Personen können Arbeitnehmer oder selbstständig tätig sein. Dies hängt von der Ausgestaltung ihres Vertrags mit der Kapitalgesellschaft ab.[1] Dabei besteht ein Wahlrecht. Trotz einer oft nur geringen äußerlich erkennbaren Bindung sind die gesetzlichen Vertreter in d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1 Rechtsträger

Rechtsübergang erforderlich Im Grunderwerbsteuerrecht spielt der Begriff des Rechtsträgers eine entscheidende Rolle. Nur wenn ein Grundstück von einer Rechtsperson auf eine andere übergeht, d. h. ein Wechsel des Rechtsträgers stattfindet, kann Grunderwerbsteuer entstehen. Wer ist Rechtsträger? Grunderwerbsteuerliche Rechtsträger sind natürliche Personen, Gesamthandsgemeinschaften...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
New Work: Effektiv Arbeiten... / 1.1 Künstliche Intelligenz

Wenn in den Betrieben über Digitalisierung diskutiert wird, wird es schnell irrational. Ängste, falsche Vorstellungen von der Dynamik und Unwissen prägen den Ton besonders vieler älterer Mitarbeiter. Vielen jüngeren Mitarbeitern geht es nicht schnell genug. Als Geschäftsführer sind Sie gut beraten, wenn Sie Sachlichkeit vorgeben und so dafür sorgen, dass die Mitarbeiter nich...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsbezogene Pro... / 3.4.5 recycelbar/recyclingfähig

"Recycelbar" und "recyclingfähig"beschreiben die Möglichkeit, die Materialien, die in einem Produkt oder einer Verpackung verarbeitet wurden, wieder in den Materialkreislauf zurückzuführen, um neue Produkte zu fertigen. Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit geeigneter Recyclingprogramme, die Wertstoffströme sammeln, sortieren und für die stoffliche Wiederverwendung auf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 2 Beamtenrecht

Für verbeamtete Personen beinhalten die Vorschriften § 50 BeamtStG und §§ 106 – 115 BBG ausführliche Regelungen rund um die Personalakte. In der Regel haben die Bundesländer in ihren Beamtengesetzen und zugehörigen Erlassen entsprechende Regelungen getroffen. Nach § 50 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG ist für jeden Beamten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Nachhaltigkeit / International Sustainability Standards Board (ISSB)

Das International Sustainability Standards Board mit Sitz in Frankfurt/Main wurde durch die IFRS-Stiftung gegründet und hat zur Aufgabe, global einheitliche Standards im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen

Leitsatz Da der Wortlaut des § 27 Abs. 7 KStG keine Vermögensmassen erfasst, fehlt für rechtsfähige private Stiftungen des bürgerlichen Rechts eine Rechtsgrundlage zur gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos. Normenkette § 27 Abs. 1, 2 und 7, § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG, § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG, § 179 Abs. 1 AO Sachverhalt Die Klägerin, eine rechtsfähige ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.3 Beamte und beamtenähnliche Personen (Nr. 2)

Rz. 22 Nr. 2 regelt die Versicherungsfreiheit für Beamte und beamtenähnliche Personen, die an sich als Beschäftigte nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 versicherungspflichtig wären. Sie bedürfen wegen des eigenständigen und außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellten Schutzes im Krankheitsfall jedoch nicht deren Schutz und sollen davon auch dann ausgeschlossen sein, we...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Höchstbeträge

Rz. 64 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Spenden zur Förderung der in §§ 52 bis 54 AO genannten begünstigten Zwecke (> Rz 26–47) kann der Spender bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (> Einkünfte Rz 3) oder 4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter abziehen. Auf die Umsätze bzw Löhne und Gehälter im Kalenderjahr ist...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ausgaben zur Förderung bestimmter – im Wesentlichen gemeinnütziger – Zwecke hatte der Gesetzgeber bereits 1921 zum Abzug zugelassen, im EStG 1925 jedoch diese Möglichkeit wieder beseitigt. Erst 1948 wurde in § 10 EStG eine Vorschrift eingefügt, die wieder Ausgaben zur Förderung bestimmter Zwecke als Sonderausgaben zum Abzug zuließ. Durch das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Entschädigungen iZm Infektionskrankheiten (§ 3 Nr 25, Nr 68 und Nr 69 EStG)

Rz. 186 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten werden einerseits durch § 3 Nr 25 EStG die generellen Entschädigungen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (> Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.07.2000 (BGBl 2000 I, 1045) sowie bestimmte Leistungen bei Infektionen mit dem Hepatitis-C-Virus (§ 3 Nr...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Beihilfen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr 11, 43 und 44 EStG)

Rz. 150 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 11 EStG befreit Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern, von der ESt/LSt. Zu Einzelheiten > Beihilfen Rz 5 ff. Rz. 151 Stand: EL 134 – ET:...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 1 Programmübersicht

Programmangebot Insbesondere folgende Förderungen werden angeboten: Förderungprogramme des Landes Mecklenburg-Vorpommernmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Freiwilligkeit

Rz. 10 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 10b Abs 1 EStG begünstigt "Zuwendungen" zur Förderung bestimmter Zwecke. Damit sind Spenden und Mitgliedsbeiträge gemeint. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Umlagen und Aufnahmegebühren. Die Rechtsprechung zieht nur solche Zuwendungen nach § 10b EStG ab, die vom Stpfl freiwillig und ohne Gegenleistung zur Förderung bestimmter Zwecke g...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gemeinschaftsrecht

Rz. 28 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG für die heilberuflichen Umsätze im Bereich der Humanmedizin beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL . Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgefüh...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Überblick

Rz. 40 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerbefreiungen im EStG befinden sich in erster Linie in den §§ 3 bis 3b EStG. § 3 EStG enthält einen Katalog von Steuerbefreiungen, der historisch gewachsen und kaum systematisch gegliedert ist. Die Vorschrift ist nicht in Absätze unterteilt, sondern zählt die Steuerbefreiungen enumerativ auf, zurzeit bis zur Nummer 72, wobei einige Numme...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Rechtsformneutralität

Rz. 42 Dass es auf die Rechtsform des Unternehmers als Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG nicht ankommt, hat auch der EuGH für Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL im Fall einer heilberuflichen Behandlungspflege durch eine einen ambulanten Pflegedienst betreibende Kapitalgesellschaft sowie einer Stiftung mit angestellten Diplom-Psychologen entsc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Unentgeltlichkeit

Rz. 13 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Zuwendung muss unentgeltlich, also ohne nennenswerte Gegenleistung des Empfängers erbracht werden. Sie darf mithin bei wirtschaftlicher Betrachtung kein Entgelt für eine Leistung des Empfängers sein (BFH 183, 427 = BStBl 1997 II, 612). So kann eine Zuwendung an eine Stiftung nicht abgezogen werden, wenn sie dem Spender ein Darlehen in en...mehr