Fachbeiträge & Kommentare zu Stiftung

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen zu §§ 1–23 P... / A. Entstehungsgeschichte, Gesetzeszweck

Rz. 1 [Autor/Zitation] Das Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen – kurz Publizitätsgesetz (PublG) – ist im Jahre 1969 in Kraft getreten. Mit ihm wurden Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten für Unternehmen und Konzerne in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße begründet. Bis zum PublG war die Offenlegung des JA eines Unterne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 300c Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 5 Abs 1 EStG gilt unmittelbar nur für Gewerbetreibende, die entweder gesetzlich zur Buchführung und Abschlusserstellung verpflichtet sind oder ohne eine solche Verpflichtung freiwillig Bücher führen und Abschlüsse erstellen. Gewerbetreibende sind StPfl, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 15 EStG erzielen, dh Einzelgewerbetreibende iSd...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Natürliche Personen als Mutterunternehmen

Rz. 17 [Autor/Zitation] Einzelkaufleute iSd. HGB fallen grds. in den Anwendungsbereich des § 11 PublG. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass die in § 3 Abs. 1 genannten Unternehmen grds. auch Unternehmen iSd. § 11 Abs. 1 sind (s. Rz. 12). Zum anderen liegt bei Einzelkaufleuten ein Unternehmen vor, welches eigene Interessen kaufmännischer oder gewerblicher Art in einer nach ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Vermögensverwaltung (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute, deren Geschäftsbetriebe auf die Vermögensverwaltung beschränkt sind und die nicht die Aufgaben der Konzernleitung übernehmen, sind nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gem. PublG verpflichtet. Nach hM besitzt die Regelung klarstellenden Charakter, da bei einer nur vermögensverwaltenden Tätigk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XVIII. Absatz 18 a.F. (i.d.F. des JStG 2009 v. 19.12.2008)

"(18) § 2 Abs. 1 und 5 und § 15 Abs. 6 in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) sind für die Einkommen- und Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden. § 15 Abs. 7 in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die Einkommen- un...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfungsumfang, Bestellung, Auskunftsrechte

Rz. 20 [Autor/Zitation] Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 PublG sind eine Reihe von Prüfungsvorschriften des HGB sinngemäß anzuwenden, aufgrund der dynamischen Verweise jeweils in ihrer aktuell geltenden Fassung (vgl. Rz. 12). Bei der Anwendung dieser Vorschriften sind zT Besonderheiten zu beachten, die im Folgenden dargestellt werden. Rz. 21 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 3 HGB regelt die P...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Nach dem Trennungsprinzip besteuerte Unternehmen

Rz. 128 [Autor/Zitation] Vereine, Stiftungen des privaten Rechts sowie BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind gem. § 1 Abs. 1 KStG körperschaftsteuerpflichtig. Soweit sie im Inland einen Gewerbebetrieb betreiben, sind sie zudem gewerbesteuerpflichtig nach § 2 Abs. 1 GewStG. Letzteres ist bei nach PublG zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Untern...mehr

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ZErb 07/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bork/Hölzle (Hrsg.) Handbuch Insolvenzrecht 3., neu bearbeitete Auflage, 2024 RWS Verlag, ISBN 978-3-8145-1022-4, 198 EUR Die neu bearbeitete 3. A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.3 Fehlender Ausbildungsplatz (Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 70 Der Gesetzgeber unterstellt typisierend, dass dem Stpfl. bei fehlendem Ausbildungsplatz – ebenso wie für Kinder in Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) EStG) – Unterhaltsaufwendungen entstehen, die den Abzug eines Kinderfreibetrags bzw. den Anspruch auf Kindergeld rechtfertigen. Die Regelung bezweckt die Gleichstellung beider Fälle.[1] Rz. 71 Das Kind muss ei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3.4 Zuwendungen an eine Stiftung

Rz. 10 Zuwendungen an eine noch zu errichtende Stiftung stellen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 bzw. § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG eigenständige steuerpflichtige Vorgänge dar (§ 3 ErbStG Rz. 528 ff.; § 7 ErbStG Rz. 440 ff.). Nach Ansicht des BFH können Vermögenszuwächse einer vom Erblasser errichteten, jedoch noch nicht als rechtskräftig anerkannten Stiftung in dieser Zwischenzeit nicht als...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Aufhebung einer Stiftung oder Auflösung eines Vereins (§ 15 Abs. 2 S. 2 ErbStG)

Rz. 60 Nach § 15 Abs. 2 S. 2 ErbStG gilt bei der Aufhebung einer Stiftung oder der Auflösung eines Vereins i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 ErbStG [1] als Schenker der Stifter oder derjenige, der das Vermögen auf den Verein übertragen hat. Entsprechendes gilt bei der Auflösung einer ausländischen Vermögensmasse i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG [2] für denjenigen, der die Ve...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Aufhebung der Stiftung bzw. Auflösung des Vereins vor Ablauf des 30-Jahreszeitraums

Rz. 10 Wird im Fall der Verrentung der Ersatzerbschaftsteuer nach § 24 ErbStG vor Ablauf des 30-Jahreszeitraums die Familienstiftung aufgehoben oder der Familienverein aufgelöst, beeinflusst dies nicht die Höhe der Ersatzerbschaftsteuer. Der offene Restbetrag muss in einer Einmalzahlung abgelöst werden, wenn im Zeitpunkt der Festsetzung der Ersatzerbschaftsteuer die Aufhebun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Begriff der Familienstiftung

Rz. 60 Eine rechtsfähige Stiftung i. S. d. §§ 80 ff. BGB ist in bürgerlich-rechtlicher Hinsicht eine rechtsfähige Organisation (Verwaltung), die keine Mitglieder hat und bestimmte, durch den Stiftungsakt festgelegte Zwecke mithilfe eines Vermögens verfolgt, das diesen Zwecken dauerhaft gewidmet ist.[1] Destinatäre, die nach dem Stiftungszweck begünstigt sind, haben keine mit...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Errichtung einer Familienstiftung (§ 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG)

Rz. 50 § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG begünstigt die Errichtung einer Familienstiftung, sofern die Stiftung wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien im Inland errichtet ist; die Errichtung der Stiftung im Interesse nur eines einzelnen Familienmitglieds genügt.[1] Eine Stiftung dient dann wesentlich dem Interesse einer Familie oder bestimmter Familien, wenn nac...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Sonstige Besteuerungstatbestände

Rz. 100 Neben der "laufenden" Besteuerung einer Familienstiftung durch die Ersatzerbschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG greifen ggf. weitere Besteuerungstatbestände ein.[1] Dies sind bei der Errichtung der Stiftung von Todes wegen der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung i. S. d. § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG [2], der Übergang von Vermögen aufgrun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Erhebung der Ersatzerbschaftsteuer

Rz. 80 Beim Anfall der Ersatzerbschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG wird nach § 15 Abs. 2 S. 3 ErbStG der doppelte Freibetrag für Kinder nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gewährt.[1] Die Steuer bemisst sich nach dem Prozentsatz der Steuerklasse I gem. § 19 ErbStG, der für die Hälfte des steuerpflichtigen Vermögens gelten würde; nach § 10 Abs. 1 S. 7 ErbStG tritt für Zwecke...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Ersatzerbschaftsteuer (§ 15 Abs. 2 S. 3 ErbStG)

Rz. 65 Beim Anfall der Ersatzerbschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG [1] wird der doppelte Freibetrag für Kinder nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gewährt (2 x 400.000 EUR). Die Steuer bemisst sich nach dem Prozentsatz der Steuerklasse I gem. § 19 ErbStG, der für die Hälfte des steuerpflichtigen Vermögens gelten würde; nach § 10 Abs. 1 S. 7 ErbStG tritt für Zwecke der Werter...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Bedeutung des Verhältnisses des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker

Rz. 3 § 15 Abs. 1 ErbStG stellt auf das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker ab. Auch bei Aufhebung einer Stiftung[1] ist Zuwendender die Stiftung; ausnahmsweise ist aber nach § 15 Abs. 2 ErbStG für Familienstiftungen abweichend vom grundsätzlich maßgebenden Zuwendungsverhältnis für die Bestimmung der Steuerklasse und damit für die Berechnung der Schenkungsteu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 50 § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG regelt im Gegensatz zu § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 ErbStG keinen (Erwerbs-)Vorgang im eigentlichen Sinn[1], sondern unterwirft das Vermögen bestimmter Stiftungen und Vereine als solches in regelmäßigen Abständen von 30 Jahren der Steuerpflicht. Hintergrund der Regelung zur sog. Ersatzerbschaftsteuer (auch Erbersatzsteuer genannt) ist, dass das Vermögen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 26 ErbStG gewährt unter besonderen Voraussetzungen eine Ermäßigung der Steuer, sofern es zu einer vorzeitigen Aufhebung einer Familienstiftung oder eines Familienvereins kommt. § 26 ErbStG ist eine dem § 27 ErbStG verwandte Ermäßigungsvorschrift. Der Steuerzugriff wird auf ein eigentumsschonendes, verhältnismäßiges Maß beschränkt.[1] Nach der Grundkonzeption des § 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.2 Regelungsinhalt

Rz. 85 In den Fällen des § 7 Abs. 8 S. 2 und 3 ErbStG (bei Zuwendungen von Kapitalgesellschaften bzw. Genossenschaften) richtet sich die Steuerklasse nach § 15 Abs. 4 ErbStG. [1] Als konkrete Rechtsfolge ist das persönliche Verhältnis des Erwerbers (i. d. R. unmittelbar oder mittelbar an der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligte natürliche Person oder Stiftung) zu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3.3 Zuwendungen an eine gemeinnützige Körperschaft

Rz. 9 Zuwendungen an Körperschaften, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke i. S. d. §§ 51 ff. AO verfolgen, können grds. auch in Form einer – evtl. nach § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG steuerbefreiten (§ 13 ErbStG Rz. 90 ff.) – Zweckzuwendung vorgenommen werden (z. B. Zuwendung an eine Universität). Voraussetzung ist, dass sie unter der Auflage erfolgen, das Allgemeinwohl zu fö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Trust

Rz. 6 § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG stellt die Auflösung einer Vermögensmasse ausländischen Rechts (Trust) sowie den Erwerb durch Zwischenberechtigte während des Bestehens der Vermögensmasse der Auflösung einer Stiftung bzw. eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, gleich.[1] Gleichwohl ist § 26 ErbStG auf die Auflösung eines Trusts oder den Erw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 1 Abs. 1 ErbStG enthält eine abschließende Aufzählung der Erwerbsvorgänge, die der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen. § 1 Abs. 2 ErbStG normiert ein Gleichstellungsgebot, wonach die Vorschriften über die Erwerbe von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden anzuwenden sin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Zuordnung zur Steuerklasse III

Rz. 44 Die Steuerklasse III ist der Basistatbestand, der immer dann greift, wenn eine privilegierte Erwähnung in den Tatbeständen I und II nicht gegeben ist. Neben Onkeln, Tanten, Großneffen und Großnichten u. a. unterfallen dieser Steuerklasse auch Pflegekinder.[1] Damit sind neben den nicht in den Steuerklassen I und II erwähnten natürlichen Personen zunächst die juristisch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Der Schweizer C ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger C GmbH. Er vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an C aus. Nach innerstaatlichem Recht liegt eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.21 Leistungen an Personen in Ansehung der Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder seelischen Unversehrtheit (§ 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG)

Rz. 95 § 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG wurde durch das Gesetz vom 16.7.2021[1] mit Wirkung vom 23.7.2021 eingeführt. Die Vorschrift stellt Entschädigungsleistungen an Missbrauchsopfer von Religionsgemeinschaften etc. steuerfrei. Die Neuregelung ist hinsichtlich der leistenden Einrichtungen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 19 S. 1 ErbStG ausdrücklich weit gefasst. Es sollen sämtliche Leist...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Elementarschäden: Zeit für die Pflichtversicherung?

Überblick Der Bundesrat fordert seit Jahren eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden – hat sich aber bislang nicht durchgesetzt. Das Ifo-Institut sieht jetzt Handlungsspielraum für eine politische Neuordnung. Die gesellschaftliche Akzeptanz für eine verpflichtende Elementarschadenversicherung in Deutschland ist größer als angenommen, wie eine Studie des Ifo-Instituts ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 1.2 Ausnahmetatbestände für den öffentlichen Dienst

Zum 1.4.2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abermals umfassend geändert. Zwar bleibt es dabei, dass auch eine nicht gewerbsmäßige Überlassung eines Arbeitnehmers unter den Geltungsbereich des Gesetzes fällt und damit der Erlaubnis bedarf, der Gesetzgeber hat jedoch für den Tarifanwender bzw. den öffentlichen Dienst Ausnahmetatbestände geregelt. Diese finden sich in...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kassenstaatsprinzip (öffent... / 2 Inhalt

Das Kassenstaatsprinzip gilt, wenn Arbeitnehmer Einkünfte aus öffentlichen Kassen erhalten. Zu unterscheiden ist, ob es sich um eine inländische oder eine ausl. öffentliche Kasse handelt. Die Kasse ist nur dann eine öffentliche Kasse. wenn sie zum Bereich der unmittelbaren oder mittelbaren Staatsverwaltung gehört und staatlicher Aufsicht unterliegt. Nach § 34d Nr. 5 S. 1 Halb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.4 Einzelfälle

Rz. 259 Sowohl nach der herrschenden Literaturmeinung als auch nach der Ansicht des BGH schließt die Kenntnis vom äußeren steuerlichen Geschehensablauf die Selbstanzeige nicht aus.[1] Auch der einfache Ablauf der Steuererklärungsfristen führt für sich allein betrachtet nicht zur Tatentdeckung[2], da es für das Verstreichenlassen einer Erklärungsfrist zahlreiche Gründe geben ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.11 Ausländische Sozialleistungen

Rz. 24 Ausländische Sozialleistungen, die ein ausländischer Träger zuerkannt hat, sollen in gleicher Weise wie die deutschen Sozialleistungen nach Abs. 1 und 2 das Ruhen bewirken, um Doppelleistungen zu vermeiden (Abs. 3). Das Ruhen ist daran geknüpft, dass die ausländische Leistung zuerkannt ist und der deutschen Sozialleistung vergleichbar ist. Es genügt allerdings, wenn d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.9 Ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art

Rz. 21 Den Altersrenten ähnliche Leistungen sind öffentlich-rechtliche, aber auch privatrechtliche Ansprüche auf Leistungen aus Mitteln öffentlicher Haushalte (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts, dazu gehören auch Kirchen, Gemeinden, Handwerkskammern, nicht aber private [Kapital-]Lebensversicherungen oder privatrechtliche Ansprüche aus Tarifverträg...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM und betriebliche Mitbes... / 1 Was ist eigentlich Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)?

BGM ist das "systematische und nachhaltige Bemühen um die gesundheitsförderliche Gestaltung von Strukturen und Prozessen und um die gesundheitsförderliche Befähigung der Beschäftigten".[1] Ziel des BGM ist es, gesundheitsgerechte Rahmenbedingungen an den Arbeitsplätzen zu schaffen und die Mitarbeiter dazu anzuregen, sich gesundheitsgerecht zu verhalten. BGM will also Arbeit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Einrichtungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG)

Rz. 59 Nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG sind die mit dem Betrieb der nach § 4 Nr. 16 UStG begünstigten Einrichtungen eng verbundenen Umsätze ohne Weiteres steuerfrei, wenn die Leistungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden. Die Steuerbefreiung kommt somit dann in Betracht, wenn die jeweilige Einrichtung als Betrieb gewerblicher Art i. S. v. §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Rechtsträger (Abs. 1)

Rz. 1 Abs. 1 dient der Umsetzung der Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. C, Nr. 1 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 Rechtsträger ist eine juristische Person, eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse. Nach dieser Legaldefinition sind auch bspw. Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Trusts und Stiftungen Rechtsträger i. S. d. PStTG. Hierzu gehören sä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 41 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a bis n UStG regeln subjektive Voraussetzungen, unter denen die eng verbundenen Umsätze steuerfrei sind. Nach § 4 Nr. 16 Buchst. a UStG ist dies immer der Fall, wenn die Umsätze von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden. Die Leistungen können demnach von Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaften...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.3 Umwandlung von Einkünften in Vermögen, Schenkungen, Einnahmen und Einkünfte, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b

Rz. 52 Ein Kennzeichen liegt vor, wenn eine Gestaltung Einkünfte in Vermögen, Schenkungen oder andere nicht oder niedriger besteuerte Einnahmen oder nicht steuerbare Einkünfte umwandelt. Der Grund für die Meldepflicht besteht darin, dass durch solche Gestaltungen hoch besteuerte Einkünfte in Besteuerungsgrundlagen umgewandelt werden können, die einer niedrigeren Steuerbelast...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Gestaltungen mit einer intransparenten Kette, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 141 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 3 AO führen Gestaltungen mit einer intransparenten Kette zu einem Kennzeichen. Damit eine intransparente Kette vorliegt, müssen die Voraussetzungen der Buchstaben a und b kumulativ erfüllt sein und zusätzlich die Identität der wirtschaftlich Beteiligten verschleiert werden.[1] Die Vorschrift enthält in Buchst. a) und b) zwei Voraussetzungen, di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BFH konkretisiert (endlich) die steuerliche Beurteilung von Verwaltungsleistungen bei unselbständigen Stiftungen (USTB 2025, Heft 6, S. 186)

Anmerkung zu BFH, Urt. v. 5.12.2024 – V R 13/22 Prof. Dr. Thomas Küffner[*] Die umsatzsteuerliche Behandlung von Verwaltungsleistungen bei unselbständigen Stiftungen hat lange auf höchstrichterliche Klärung gewartet. Zweifelhaft war vor allem, ob die Treuhänder solcher Stiftungen mit ihren Leistungen steuerbare Umsätze erbringen und ob dabei das Sondervermögen eine Rolle spi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BFH konkretisiert (endlich)... / II. Sachverhalt

Der Kläger, ein eingetragener Verein (im Folgenden: e.V.), verwaltete in den Streitjahren 2014 bis 2018 als Treuhänder Vermögen, das ihm Stifter im Rahmen von "Treuhandverträgen" oder "Schenkungen mit Auflage" übertragen hatten. Diese sog. "Stiftungsvermögen" behandelte der e.V. jeweils als Sondervermögen, getrennt vom übrigen Vereinsvermögen und nach Maßgabe der gemeinnützi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BFH konkretisiert (endlich)... / I. Einordnung

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Verwaltungsleistungen bei unselbständigen Stiftungen hat lange auf höchstrichterliche Klärung gewartet. Zweifelhaft war vor allem, ob die Treuhänder solcher Stiftungen mit ihren Leistungen steuerbare Umsätze erbringen und ob dabei das Sondervermögen eine Rolle spielt. Nun hat der BFH in einem Urteil die Maßstäbe für die steuerliche Beurte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BFH konkretisiert (endlich)... / V. Fazit

Fazit nach dem Urteil des BFH: Wer mit "unselbständigen Stiftungen" zu tun hat, sollte sich spätestens jetzt eingehender mit ihnen beschäftigen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BFH konkretisiert (endlich)... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Thomas Küffner[*] Die umsatzsteuerliche Behandlung von Verwaltungsleistungen bei unselbständigen Stiftungen hat lange auf höchstrichterliche Klärung gewartet. Zweifelhaft war vor allem, ob die Treuhänder solcher Stiftungen mit ihren Leistungen steuerbare Umsätze erbringen und ob dabei das Sondervermögen eine Rolle spielt. Nun hat der BFH in seinem Urteil V R 13/22 d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BFH konkretisiert (endlich)... / III. Kernaussagen der Entscheidungen von FG und BFH zur Frage des Vorliegens einer Leistung

Das dem BFH vorgehende FG war noch von der fehlenden Steuerbarkeit der Verwaltungsleistungen ausgegangen. Es erkannte darin keine Leistung des e.V. an das Sondervermögen, da es sich insoweit um einen rein unternehmensinternen Vorgang handelte. Dies bestätigte der BFH. Jedoch kann die Verwaltung des Stiftungsvermögens nach Auffassung des BFH durchaus eine Leistung an den Stif...mehr