Fachbeiträge & Kommentare zu Stiftung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.1 Abweichungen im Einkommensteuerrecht

Rz. 9 § 10d EStG ist durch Sonderregelungen ausgeschlossen: für Verluste aus sog. Liebhaberei, da diese Einkünfte nicht steuerbar sind; für Verluste, die bei der Ermittlung der Einkünfte außer Ansatz bleiben, z. B. Kapitalerträge, wenn die Steuer durch KapESt-Abzug abgegolten ist, bei pauschaliertem Arbeitslohn (§§ 43 Abs. 5 S. 1, 40 Abs. 3 S. 3 EStG); für Verluste, die im Fall...mehr

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Nachhaltiges Marketing / 8 Praxisbeispiel EDEKA Südwest

Bei dem Case EDEKA Südwest handelt es sich um eine von bundesweit sieben Regionalgesellschaften des EDEKA-Verbundes. Das Absatzgebiet erstreckt sich über Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, das Saarland, den Süden Hessens sowie Teile Bayerns und ermöglicht aufgrund der für Flächenländer überdurchschnittlichen Kaufkraft eine Positionierung mit einem Produktspektrum, das zahlr...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
CO2-Accounting / 4 Interne Analyse: Scope 1, 2 und 3

Abb. 1: Scope 1, 2 und 3[1] Die Score-Betrachtung im CO2-Accounting bezieht sich auf die Bewertung und Einordnung der CO2-Emissionen eines Unternehmens. Dies wird oft in Form von Scores oder Ratings dargestellt, die verschiedene Aspekte der Emissionen und deren Management bewerten. Wesentlichen Aspekte sind: Quantifizierung und Berichterstattung Datenqualität: Genaue und zuverl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 14.4.3 Andere unentgeltliche Übertragungen

Nach § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UmwStG stellt die unmittelbare oder mittelbare unentgeltliche Übertragung der erhaltenen Anteile durch den originär Einbringenden oder seines unentgeltlichen Rechtsnachfolgers auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft eine Sperrfristverletzung dar.[1] Eine solche unentgeltliche Übertragung liegt z. B. bei der verdeckten Einlage von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung (§ 10b Abs 1a S 1 EStG)

Rn. 180 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 1a EStG enthält eine Sonderregelung (vgl dazu Hüttemann, DB 2007, 127; Hüttemann, DB 2007, 2053; Tiedtke/Möllmann, DStR 2007, 509) für Spenden, die in das zu erhaltende Vermögen, den Vermögensstock, einer inländischen oder einer ausländischen Stiftung geleistet werden, welche die Voraussetzungen des § 10b Abs 1 S 2–6 EStG erfüllen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Keine Abzugsfähigkeit nach § 10b Abs 1a S 1 EStG für Spenden in das verbrauchbare Vermögen einer Stiftung (§ 10b Abs 1a S 2 EStG)

Rn. 194 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der durch das EhrenamtsstärkungsG in § 10b Abs 1a EStG neu eingefügte S 2 stellt klar, dass Spenden in das verbrauchbare Vermögen einer Stiftung nicht nach § 10b Abs 1a S 1 EStG abzugsfähig sind. Verbrauchsstiftungen verfügen deshalb nicht über zu erhaltendes Vermögen iSd § 10b Abs 1a EStG, weil das Vermögen einer solchen Stiftung zum Verbr...mehr

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ZErb 04/2025, Der praktische Fall der Stiftung von Todes wegen

1 Galt die Stiftung von Todes wegen zur Zeit der Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch als der "gewöhnlichste Fall" der Stiftungserrichtung,[1] so wird sie heute wegen der mit ihr verbundenen Unsicherheiten und dem aus der Hand Geben des Errichtungsprozesses bisweilen als bloße "Notlösung" angesehen, von der "dringend" abzuraten sei.[2] Ziel dieses Beitrags ist es, p...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Begrenzung des Abzugs von Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung auf den gesamten Zehnjahreszeitraum (§ 10b Abs 1a S 3 EStG)

Rn. 196 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der zusätzliche Abzugsbetrag von EUR 2 Mio bei nach §§ 26, 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern für Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung erfährt durch § 10b Abs 1a S 3 EStG eine Begrenzung. Der besondere Abzugsbetrag kann von dem StPfl innerhalb des gesamten Zehnjahreszeitraums nur einmal in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Gesonderte Feststellung der Spendenbeträge, die innerhalb des Zehnjahreszeitraums in den Vermögensstock einer Stiftung erfolgen, sowie des Spendenabzugs gem § 10b Abs 1a S 1 EStG (§ 10b Abs 1a S 4 EStG)

Rn. 206 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 1 S 4 EStG ordnet die entsprechende Geltung von § 10d Abs 4 EStG an. Danach ist ein verbleibender Spendenvortrag für eine Vermögensstockspende nach § 10b Abs 1a S 1 EStG erstmals zum Schluss des VZ des Zuwendungsjahres gesondert festzustellen, BFH v 06.12.2018, X R 11/17, BStBl II 2021, 899. In dieser Feststellung ist verbindlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuerliche Berücksichtigung der in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung geleisteten Spenden (§ 10b Abs 1a S 1 EStG)

Rn. 190 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Spenden, die in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung geleistet werden, können auf Antrag des StPfl im VZ der Zuwendung oder in den folgenden 9 VZ bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 1 Mio, bei Ehegatten/Lebenspartnern, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 2 Mio (ab dem...mehr

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ZErb 04/2025, Der praktisch... / A. Einführung und Grundlagen

Die Stiftung ist eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person, § 80 Abs. 1 S. 1 BGB. Zur Entstehung der Stiftung sind gem. § 80 Abs. 2 S. 1 BGB das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die zuständige Behörde erforderlich. Das Stiftungsgeschäft kann dabei unter Le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Abzug von Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung (§ 10b Abs 1a EStG)

A. Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung (§ 10b Abs 1a S 1 EStG) Rn. 180 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 1a EStG enthält eine Sonderregelung (vgl dazu Hüttemann, DB 2007, 127; Hüttemann, DB 2007, 2053; Tiedtke/Möllmann, DStR 2007, 509) für Spenden, die in das zu erhaltende Vermögen, den Vermögensstock, einer inländischen oder einer ausländ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 7. Vermögensübergang auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG

Rz. 234 Als Erwerb von Todes wegen vom Erblasser gilt auch der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG. Ein solcher Erwerb ist grundsätzlich grunderwerbsteuerfrei, § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG. Erfolgt der Erwerb allerdings unter einer Auflage greift die Befreiung insoweit nicht.[199] Die Grunderwerbsteuerbefreiung greift auch bei Z...mehr

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ZErb 04/2025, Der praktisch... / 1. Das Stiftungsgeschäft

Im Stiftungsgeschäft hat der Stifter der Stiftung eine Satzung zu geben, die mindestens Bestimmungen über den Zweck, den Namen, den Sitz und die Bildung des Vorstands enthält, und ein Vermögen zu widmen, das der Stiftung zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur freien Verfügung überlassen wird, § 81 Abs. 1 BGB. Wird das Stiftungsgeschäft in einem Testament oder einem Erbvertrag...mehr

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ZErb 04/2025, Der praktisch... / 6

Auf einen Blick Die Stiftung von Todes wegen ist ein unverzichtbares Instrument der Vermögensnachfolge. Sie ermöglicht es dem Erblasser und Stifter, "ein Stück Unsterblichkeit"[89] zu schaffen, ohne zu Lebzeiten ein Vermögensopfer erbringen zu müssen. Die zivil- und steuerrechtlichen Zweifelsfragen rund um die Stiftung von Todes wegen lassen sich insbesondere durch eine sorg...mehr

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ZErb 04/2025, Der praktisch... / IV. Vorbereitung einer (rückwirkende) Steuerbefreiung

Rund 90 % der über 25.000 rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland sind gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, da sie ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.[64] Ob und vor allem unter welchen Voraussetzungen diese Steuerbefreiung für eine Stiftung von Todes wegen auch für den unter Umständen mehrere Jahre dauernden Zeitraum zwischen de...mehr

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ZErb 04/2025, Der praktisch... / 2. Testamentsvollstreckung

Die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen sollte stets durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung abgesichert werden.[21] Nur so kann sichergestellt werden, dass das gestiftete Nachlassvermögen ordnungsgemäß verwaltet und vor möglichen Beeinträchtigungen durch den bis zur Anerkennung der Stiftung verfügungsberechtigten Interimserben geschützt wird.[22] Neben der A...mehr

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ZErb 04/2025, Der praktisch... / C. Zwischen Tod und Anerkennung

Die als Erbin eingesetzte Stiftung von Todes wegen erwirbt das ihr vom Erblasser zugewendete Vermögen gem. § 1922 Abs. 1 BGB i.V.m. § 80 Abs. 2 S. 2 BGB mit ihrer Anerkennung rückwirkend auf den Zeitpunkt des Todes des Stifters. Entsprechendes gilt gem. §§ 2176, 2174 BGB i.V.m. § 80 Abs. 2 S. 2 BGB für ein der Stiftung zugewandtes Vermächtnis. Vor der Anerkennung ist die Sti...mehr

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ZErb 04/2025, Der praktisch... / II. Pflichtteilsverzicht

Vermögen, das der Erblasser einer Stiftung von Todes wegen zuwendet, entzieht er seinen gesetzlichen Erben, denen deshalb Pflichtteilsansprüche gem. §§ 2303 ff. BGB gegen die Stiftung zustehen können.[34] Dies gilt nach h.M. unabhängig davon, ob es sich um eine gemeinnützige Stiftung oder um eine Familienstiftung handelt, deren Zweck gerade die Versorgung des oder der Pflich...mehr

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ZErb 04/2025, Der praktisch... / II. Betreiben des Anerkennungsverfahrens

Auch wenn ein Antrag auf Anerkennung der Stiftung von Todes wegen für ein Tätigwerden der Stiftungsbehörde nicht erforderlich ist, empfiehlt es sich schon aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung, einen solchen Antrag zu stellen. Um die für die Entstehung der Stiftung notwendige Anerkennung auch ohne Antrag zur gewährleisten, ordnet § 356 Abs. 3 FamFG eine Mitteilungspflicht...mehr

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ZErb 04/2025, Der praktisch... / D. Nach der Anerkennung

Die als Erbin eingesetzte Stiftung wird mit ihrer Anerkennung rückwirkend Vollerbin und – soweit vom Stifter nicht anders angeordnet – Inhaberin aller postmortalen Nutzungen und Erträge.[78] Hat der gesetzliche Erbe oder ein vom Stifter eingesetzter Ersatzerbe im Zeitraum zwischen dem Tod des Stifters und der Anerkennung der Stiftung Verfügungen getroffen, wird er mit der An...mehr

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ZErb 04/2025, Der praktisch... / I. Verwaltung des Nachlassvermögens

Ungeachtet seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist der Interimserbe jedenfalls, solange nicht feststeht, ob die Stiftung anerkannt wird oder nicht, als sog. vorläufiger Erbe nicht verpflichtet, sich um den Nachlass zu kümmern und muss daher auch keine Schadensersatzansprüche wegen Untätigkeit befürchten.[39] Andernfalls stünde der vorläufige Erbe vor einem Dilemma: Ei...mehr

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ZErb 04/2025, Der praktisch... / 1

Galt die Stiftung von Todes wegen zur Zeit der Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch als der "gewöhnlichste Fall" der Stiftungserrichtung,[1] so wird sie heute wegen der mit ihr verbundenen Unsicherheiten und dem aus der Hand Geben des Errichtungsprozesses bisweilen als bloße "Notlösung" angesehen, von der "dringend" abzuraten sei.[2] Ziel dieses Beitrags ist es, prak...mehr

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ZErb 04/2025, Der praktisch... / III. Ergänzung der unvollständigen Satzung

Unabdingbare Voraussetzung für die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen ist die Festlegung des Stiftungszwecks und der Vermögensausstattung durch den Stifter selbst unter Beachtung der erbrechtlichen Formvorschriften.[55] Die übrigen in § 81 Abs. 1 und Abs. 2 BGB genannten organisationsrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Stiftung, insbesondere Name, Sitz...mehr

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ZErb 04/2025, Der praktisch... / B. Vor dem Tod

I. Gestaltung der letztwilligen Verfügung 1. Das Stiftungsgeschäft Im Stiftungsgeschäft hat der Stifter der Stiftung eine Satzung zu geben, die mindestens Bestimmungen über den Zweck, den Namen, den Sitz und die Bildung des Vorstands enthält, und ein Vermögen zu widmen, das der Stiftung zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur freien Verfügung überlassen wird, § 81 Abs. 1 BGB. Wi...mehr

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ZErb 04/2025, Der praktisch... / I. Gestaltung der letztwilligen Verfügung

1. Das Stiftungsgeschäft Im Stiftungsgeschäft hat der Stifter der Stiftung eine Satzung zu geben, die mindestens Bestimmungen über den Zweck, den Namen, den Sitz und die Bildung des Vorstands enthält, und ein Vermögen zu widmen, das der Stiftung zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur freien Verfügung überlassen wird, § 81 Abs. 1 BGB. Wird das Stiftungsgeschäft in einem Testame...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Anlage 1 zu § 60 AO: Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, geistlichen Genossenschaften und Kapitalgesellschaften

Tz. 54 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 S. auch JStG 2009 vom 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794. Literatur: Baumann/Sikora, Hand- und Formularbuch des Vereinsrechts, 3. Aufl., München 2022.mehr

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ZErb 04/2025, Stiftungsrecht

Satzungsgestaltung bei einer Familienstiftung: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Die Gestaltung einer Satzung einer Familienstiftung ist anspruchsvoll, da die Zielvorstellungen des Stifters mit den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen sind. In der Praxis äußert der Stifter häufig den Wunsch, die Erträge des Stiftungsvermögens nicht nur an sei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Name des Vereins

Tz. 22 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Der Verein muss einen eigenen Namen führen, der nach § 57 BGB (Anhang 12a) in der Satzung bestimmt werden muss. In der Wahl des Namens ist der Verein grundsätzlich frei. Er darf aber nicht den Namen seiner Mitglieder führen, sondern muss sich einen eigenen Namen geben. I. d. R wird der Name des Vereins mit dessen Zweckverfolgung identisch se...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehungsgeschichte

Rn. 7 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000, BStBl I 2000, 1192 hat in § 10b Abs 1 EStG den S 3 und Abs 1a zu Sonderregelungen für Zuwendungen an Stiftungen eingefügt. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Erweiterung der Entnahmemöglichkeit aus dem BV zum Buchwert ohne die Aufdeckung stiller Reserven (§ 6 Abs 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 1 S 1 EStG enthält die Begriffsbestimmung für den Begriff der "Zuwendung" (= Spenden und Mitgliedsbeiträge) und regelt, dass Zuwendungen in dem durch § 10b Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 EStG begrenzten Umfang als Sonderausgaben abgezogen werden können. § 10b Abs 1 S 2 EStG regelt die weiteren Voraussetzungen für den Sonderausgaben-Abzug in B...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / K. Sonstige sachliche Steuerbefreiungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 16–18 ErbStG)

Rz. 141 Steuerbefreit sind lebzeitige Zuwendungen und Erwerbe von Todes wegen von steuerbegünstigten Körperschaften (insbesondere gemeinnützigen Stiftungen) sowie Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, sofern die Verwendung zu dem bestimmten Zweck gesichert ist, § 13 Abs. 1 Nr. 16, 17 ErbStG. Rz. 142 Die Befreiung f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich, Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 37 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b EStG gilt für unbeschränkt und beschränkt StPfl, s § 50 Abs 1 EStG. Rn. 38 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Aufwendungen können gem § 10 Abs 1 S 1 EStG nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie weder BA noch WK sind; dies gilt auf für den Abzug der Zuwendungen als Sonderausgaben nach § 10b EStG. Ob es sich bei den Aufwendungen um...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem EWR-Staat belegen sind (§ 10b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Vorschrift betrifft Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die in einem EU-Mitgliedsland oder einem EWR-Staat belegen sind und die keine inländische Einkünfte erzielen, jedoch nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreit wären, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würden, Kulosa in H/H/R, § 10b EStG Rz 52 (08/2023). Ob d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Combining Planet and Profit... / Zusammenfassung

Überblick Ein Controllingteam von Heraeus Precious Metals wurde 2022 mit dem Green-Controlling-Preis der Péter-Horváth-Stiftung und des ICV ausgezeichnet. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Ausgangssituation, den Top-down-Ansatz des Projekts sowie verschiedene Maßnahmen zur CO2-Einsparung und internen Kommunikation. Ein Schwerpunkt ist die Rolle des Controllings bei d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsrechtliche Vorgaben

Rn. 21 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Regelung, die für Zuwendungen an Stiftungen in § 10b Abs 1 S 3 EStG (in der v 26.07.2000 bis zum 31.12 2006 geltenden Fassung) einen höheren Sonderausgaben-Abzug vorsah als für Zuwendungen an Vereine oder KapGes, ist ua deshalb mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar, weil der laufende Finanzbedarf einer Stiftung strukturell höher ist als bei gemei...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Steuerrecht

Tz. 7 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Umwandlungsrechtlich ist dem Verein nur der Formwechsel in andere Körperschaftsteuersubjekte gestattet, so dass es wegen der Steuersubjektsidentität keiner Anwendung des Umwandlungsteuergesetzes bedarf. Anderes gilt, wenn ein mehrstufiger Formwechsel erfolgt (Verein – Kapitalgesellschaft – Personengesellschaft), Rz. 2. Tz. 8 Stand: EL 142 – ET...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Combining Planet and Profit... / 6 Rolle der Controller

Im September 2022 hat Heraeus Precious Metals für das Projekt mit dem Titel "Combining Planet & Profit" den Green Controlling Preis der Péter Horváth-Stiftung in Kooperation mit dem Internationalen Controller Verein erhalten. Ausschlaggebend für diese Auszeichnung waren 3 Aspekte: Zum einen ist das Projekt aus eigener Überzeugung entstanden und nicht als Reaktion auf die Anfo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Zuwendungsnachweis durch Zuwendungsbestätigung

Rn. 136 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Für Spenden, die dem Empfänger nach dem 31.12.2016 zufließen (§ 84 Abs 2c EStDV) gilt § 50 EStDV idF des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BGBl I 2016, 1679). Zuwendungen iSd § 10b EStG dürfen nach § 50 Abs 1 EStDV nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie durch eine vom Empfänger unter Berücksichtigung des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff der Zuwendungen

Rn. 50 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Bei den Zuwendungen iSv § 10b EStG handelt es sich um Ausgaben, die der StPfl freiwillig und unentgeltlich geleistet hat. Nach der in § 10b Abs 1 S 1 EStG enthaltenen Legaldefinition handelt es sich dabei um Spenden und Mitgliedsbeiträge. Eine Ausgabe liegt dann vor, wenn sie zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung des StPfl geführt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Begrenzung des Abzugs der Zuwendungen als Sonderausgaben der Höhe nach (§ 10b Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 EStG)

Rn. 125 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die genannten Zuwendungen können nicht unbegrenzt als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Abzug ist einheitlich für alle Zuwendungen auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj aufgewendeten Löhne und Gehälter begrenzt, vgl dazu R 10b.3 Abs 1 EStR 2012. Bei dem Gesamtbetrag der Einkü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. Spendenvortrag, gesonderte Feststellung des Zuwendungsvortrags (§ 10 Abs 1 S 9 und 10 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abziehbare Zuwendungen, die die Höchstbeträge nach § 10b Abs 1 S 1 EStG überschreiten oder die den um die Beträge nach § 10 Abs 3 und 4 EStG, § 10c und § 10d EStG verminderten Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen, sind in den folgenden VZ iRd Höchstbeträge als Sonderausgaben abzuziehen (§ 10b Abs 1 S 9 EStG). Es handelt sich um einen zeit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Fördervereine/Spendensammelvereine

Tz. 3 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Mittelbeschaffungskörperschaft ist gem. den §§ 26ff., 80ff. BGB (Anhang 12a) eine eigene juristische Person des privaten Rechts in Form eines Vereins oder einer Stiftung. Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Betätigung eines solchen Vereins ist unschädlich, wenn er Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke für eine andere steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Formwechsel eines Vereins

Tz. 2 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Rechtsfähige Vereine können nur formwechselnde Rechtsträger sein, nicht jedoch die Zielrechtsform. Formwechselfähig sind auch aufgelöste rechtsfähige Vereine, sofern sie ihre Fortsetzung in der bisherigen Rechtsform beschließen könnten. Nicht beteiligungsfähig an einem Formwechsel ist der nicht rechtsfähige Verein, solange er sich nicht als e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentliche Dienststellen (§ 10b Abs 1 S 2 Nr 1 EStG)

Rn. 86 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Bei den juristischen Personen des öffentlichen Rechts handelt es sich um selbstständige rechtsfähige Verwaltungsträger, die in den Staatsorganismus eingegliedert sind und die bestimmte Aufgaben mit hoheitlicher Befugnis erfüllen, Heinicke in Schmidt, § 10b EStG Rz 17 (43. Aufl 2024). Es handelt sich dabei zB um die Gebietskörperschaften (Bun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gem § 5 Abs 1 Nr 9 KStG wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke von der KSt befreit sind (§ 10b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG)

Rn. 88 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wegen der Bezugnahme auf die Befreiung von der KSt gem § 5 Abs 1 Nr 9 KStG handelt es sich zum einen um inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, dh um solche mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland, die im Inland unbeschränkt kstpfl sind. Die Befreiung von der KSt wird nur dann gewährt, wenn das KSt-Subjekt nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 12 EStG gilt für alle unbeschränkt estpfl StPfl. Er greift auch bei beschränkt estpfl StPfl ein, soweit Aufwendungen zu beurteilen sind, die mit inländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (§ 50 Abs 1 S 1 EStG). Rn. 42 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Übernimmt eine PersGes für ihre Gesellschafter Aufwendungen, die von § 12 ES...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Satzung muss die in der Mustersatzung (s. Tz. 54) bezeichneten Festlegungen enthalten, soweit sie für die jeweilige Körperschaft im Einzelfall einschlägig sind. Unter anderem sind in folgenden Fällen Abweichungen vom Wortlaut der Mustersatzung möglich: Bei Mittelbeschaffungskörperschaften (s. § 58 Nr. 1 AO, Anhang 1b) kann entgegen § 1 der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr