Fachbeiträge & Kommentare zu Stiftung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.9 Zuschüsse von Stiftungen an Wirtschaftsunternehmen (Nr. 9)

Rz. 29 § 58 Nr. 9 AO ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Unmittelbarkeit. Die Regelung ermöglicht von Gebietskörperschaften gegründeten Stiftungen, ihre steuerbegünstigten Zwecke dadurch zu verfolgen, dass sie an (nicht steuerbegünstigte) Unternehmen Zuschüsse leisten, damit diese die steuerbegünstigte Tätigkeit ausüben. Hierdurch soll die Forschungs- und Entwicklungsarbeit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 5 Ansparrücklage für Stiftungen (§ 62 Abs. 4 AO)

Rz. 14 Die Regelung zur Ansparrücklage für Stiftungen wurde bislang in § 58 Nr. 12 AO verortet und ist zum größten Teil wortgleich in § 62 Abs. 4 AO übernommen worden. Es handelt sich hierbei um eine Sonderregelung für Stiftungen.[1] Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um eine rechtsfähige oder nichtrechtsfähige Stiftung, um öffentliche oder privatrechtliche Stiftung hand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.6 Unterhalt an den Stifter und seine Angehörigen (Nr. 6)

Rz. 23 Stiftungen dürfen nach § 58 Nr. 6 AO einen Teil, höchstens jedoch ein Drittel ihres Einkommens dazu verwenden, dem Stifter und seinen nächsten Angehörigen Unterhalt zu gewähren, die Gräber des Stifters und der Angehörigen zu pflegen und deren Andenken zu ehren. Die Regelung begründet keinen eigenständigen gemeinnützigen Zweck, sondern ist lediglich eine Ausnahme vom G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift geht zurück auf § 5 GemVO, der festlegte, dass die eigene Steuerbegünstigung bei Unterstützung anderer, ebenfalls steuerbegünstigter Körperschaften ebenso wenig gefährdet sein sollte wie im Falle der Überlassung von Arbeitskräften für steuerbegünstigte Zwecke an Dritte. Auch die Bildung von Rücklagen in bestimmtem Umfang und die Verwendung von Teilen des...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.1.1 Kapitalistische Betriebsaufspaltung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft

Eine Betriebsaufspaltung setzt nicht voraus, dass Träger des Besitzunternehmens eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist. Es kann sich dabei auch um eine Kapitalgesellschaft handeln (sog. Besitzkapitalgesellschaft). Von einer kapitalistische Betriebsaufspaltung spricht man, wenn sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen eine Kapitalgesell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 3.1 Körperschaften

Rz. 9 Die Steuervergünstigungen stehen nur Körperschaften zu; für die Definition des Begriffs der Körperschaft verweist die AO auf § 1 Abs. 1 KStG. Steuerbegünstigt können alle Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 KStG sein; Rechtsfähigkeit oder eine unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht ist daher nicht erforderlich. Zu den vom KStG erfassten Körperschaften, Personenvere...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 1 Regelungsgrund der steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 1 Staat und Gesellschaft tragen gemeinsam die Verantwortung für das Gemeinwohl.[1] Die Erhebung von Steuern dient nach § 3 Abs. 1 AO der Erzielung von Einnahmen durch die öffentliche Hand. Steuern haben den Zweck, die staatlichen Gemeinwohlaufgaben zu finanzieren. Dem staatlichen Leistungsvermögen sind jedoch Grenzen gesetzt; es bedarf gesellschaftlicher Initiative, um ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.3 Vermögensausstattung (Nr. 3)

Rz. 20 Die nach § 58 Nr. 1 und 2 AO weitergeleiteten Mittel sind bei der Empfängerkörperschaft grundsätzlich zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einzusetzen. Beabsichtigte eine steuerbegünstigte Körperschaft in der Vergangenheit beispielsweise die Errichtung einer Tochter-GmbH, war die Ausstattung mit Stammkapital nur in den Grenzen des § 58 Nr. 2 AO und mit nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 1.1 Zweck und Inhalt

Rz. 1 § 62 AO schränkt den Grundsatz der Selbstlosigkeit[1] ein. Der Gesetzgeber verpflichtet gemeinnützige Körperschaften grundsätzlich zur zeitnahen Mittelverwendung[2], um zu verhindern, dass steuerbegünstigt erworbene Mittel grundlos angesammelt oder zum Aufbau eines sonstigen Vermögens eingesetzt werden.[3] Gleichwohl besteht ein Bedürfnis für gemeinnützige Körperschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.3 Freie Rücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 6 Freie Rücklagen sind die einzige Form von Rücklagen, die keines inhaltlichen Grundes für ihre Bildung bedürfen. Die gemeinnützige Körperschaft ist vielmehr frei im Hinblick auf die Verwendung der in die Rücklage eingestellten Mittel. Dies meint, dass die Körperschaft die Mittel im Rahmen der allgemeinen Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts nach Wahl der Vermögensverwaltu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzbesteuerung der öffen... / 1.1 Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Deutschland

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) sind Rechtssubjekte, die auf öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Gebiet Rechtsfähigkeit kraft Gesetzes besitzen. Im Grunde handelt es sich um staatliche Einrichtungen wie z. B. Gebietskörperschaften – Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden Verbandskörperschaften – Gemeindeverbände, Zweckverbände Personal- und Realkörp...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Qualifizierung für Mitarbei... / 3 Anlaufstellen für Qualifizierung

Es gibt einen umfangreichen Markt an Qualifizierungen, vor allem für Managementthemen. Das privatwirtschaftliche Angebot, soweit es für Vereine nützlich ist, befindet sich jedoch preislich meist außerhalb der Reichweite eines normalen Vereinsbudgets. Deshalb ist es wichtig, sich gut umzuschauen, um thematisch passende Angebote zu finden, die sowohl von den Kosten als auch vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 2.2.1 Grundsätze der Abschlussprüfung

Der Abschlussprüfer eines Unternehmens ist bei der Durchführung seiner Abschlussprüfung an die Grundsätze der ordnungsgemäßen Durchführung von Abschlussprüfungen gebunden.[1] Abweichungen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und dann auch kenntlich zu machen. Bei unbegründeten Abweichungen drohen dem Prüfer erhebliche zivilrechtliche und sogar strafrechtliche K...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umwelttechnologe für Kreisl... / 4 Belastungs- und Expositionsmerkmale, Gefährdungen

Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft sind folgenden Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt: Erhöhte Unfallgefahr und Verletzungen aufgrund zunehmenden Zeit- und Leistungsdrucks durch Stoßen, herabfallenden Gütern, Abstürzen, Unfall- und Verletzungsgefahr im Straßenverkehr, beim Manövrieren unter beengten Verhältnissen in kleinen Straßen und Gassen sowie beim ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.2.1 Juristische Personen des Privatrechts

Rz. 12 Im Zivilrecht sind vor allem die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA), die Genossenschaft, der rechtsfähige Verein, der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und die rechtsfähige Stiftung zu nennen. Sie handeln durch ihren Vorstand bzw. ihre Geschäftsführer oder durch den Abwickler der AG[1] bzw. den Liquidator der GmbH.[2] Der Begriff der Vorstände, Geschäftsführ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.3 Abwickler (Liquidator)

Rz. 66 Wird eine Kapitalgesellschaft, ein Verein oder eine Personengesellschaft aufgelöst, so ist die Gesellschaft bzw. der Verein damit noch nicht beendet. Regelmäßig ist ein Liquidationsverfahren durchzuführen, für dessen Durchführung Abwickler als Vertretungs- und Geschäftsführungsorgane bestellt werden.[1] Diese sind in vielen Fällen mit den bisherigen gesetzlichen Vertr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.3 Pflichtenstellung bei nichtrechtsfähigen Vermögensmassen (Abs. 2 S. 3)

Rz. 52 Unter die Regelungen des § 34 Abs. 2 S. 3 AO fallen nichtrechtsfähige Vermögensmassen (z. B. unselbstständige Stiftungen) und andere Zweckvermögen (Rz. 21). Auch diese sind steuerrechtsfähig und haben ggf. auch steuerliche Pflichten zu erfüllen.[1] Nicht rechtsfähige Vermögensmassen haben keine Mitglieder, Gesellschafter oder Gemeinschafter, weshalb § 34 Abs. 2 S. 3 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.2.2 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 14 Juristische Personen des öffentlichen Rechts werden, soweit sie nicht auf Verfassungs- oder Gewohnheitsrecht beruhen, durch hoheitlichen Akt[1] gegründet.[2] Bei den juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die meist in der Form der Körperschaften (z. B. Gebietskörperschaften), Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bestehen, ist eine große Vielfalt in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.2 Verpflichtete Geschäftsführer von Vermögensmassen

Rz. 21 § 34 AO schafft keinen eigenen Begriff der Vermögensmasse, sondern knüpft an den Begriff an, der im geltenden Steuerrecht[1] mit dem Ziel der Besteuerung bestimmter Vermögenszusammenfassungen verwendet wird.[2] Diese Vermögensmassen sind aus dem Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person ausgegliedert und der treuhänderischen Verwaltung nach bestimmten Grundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 2 Entstehung der Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist eine Stichtagssteuer. Alle Merkmale für die Steuerberechnung bestimmen sich nach den Verhältnissen am Stichtag der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG). Dies hat u. a. Bedeutung für den Umfang der Steuerpflicht, Tz. 3 (§ 2 ErbStG), die Bewertung des Vermögens, Tz. 5 (§ 12 ErbStG), die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe innerhalb von 10 Jahren, Tz. 11 (§ 14 ErbSt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 1.2 Weitere Schenkungstatbestände

Als Schenkungen gelten u. a. auch: was infolge Vollziehung einer von dem Schenker angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt[1]; die Bereicherung, die ein Ehegatte oder ein eingetragener Lebenspartner bei Ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 1.1 Begriffe, Rechtsgrundlagen und Bestandteile

Rz. 1 Der Jahresabschluss gehört zur Rechnungslegung des Kaufmanns und stellt den buchmäßigen Abschluss (der Buchführung mit Inventar) einer Geschäftsperiode[1] dar. Zu unterscheiden sind Einzel-Jahresabschluss und Konzernabschluss. Dieser Beitrag befasst sich mit dem Einzel-Jahresabschluss und verweist auf vertiefende Beiträge im Handbuch der Bilanzierung. Rz. 2 Bei Kaufleut...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 1.6 Weitere Erwerbe von Todes wegen

Weitere steuerpflichtige Erwerbe sind insbesondere der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG); der Erwerb infolge Vollziehung einer Auflage des Erblassers oder infolge Erfüllung einer vom Erblasser gesetzten Bedingung (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG), was als Abfindung für die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Letztwillige Verfügung zu G... / II. Laufende Besteuerung der nichtrechtsfähigen Stiftung

Rz. 104 Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt der Erbschaftsteuer das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, in Zeitabständen von je 30 Jahren. Die Vorschrift regelt die sog. Erbersatzsteuer. Diese soll verhindern, dass in Familienstiftungen gebundenes Vermögen auf Generationen der Erbschaftsteuer ...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / V. Ausstattung der Stiftung

Rz. 87 Die Treuhandstiftung ist hinreichend auszustatten, damit sie ihren Zweck erfüllen kann. Anders als bei rechtsfähigen Stiftungen ist hier allerdings nicht eine dauerhafte Zweckerfüllung oder gar eine ewige Zweckerfüllung maßgeblich. Die Gestaltung im Wege der nichtrechtsfähigen Verbrauchsstiftung ist gerade auf eine zeitlich begrenzte Lebensdauer ausgerichtet. Gleichwo...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / III. Zweck der Stiftung

Rz. 85 Zweck der Stiftung ist es, dem Destinatär (Kind mit Behinderung) solche Geld- oder Sachleistungen zuzuwenden, die der Verbesserung seiner Lebensqualität dienen, auf die der Sozialleistungsträger aber nach den sozialleistungsrechtlichen Vorschriften nicht zugreifen kann und hinsichtlich derer eine Anrechnung auf die dem Destinatär gewährten Sozialleistungen nicht in Be...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / III. Besteuerung der Destinatäre im Zusammenhang mit der Stiftung

Rz. 106 Leistungen der Stiftung an den Destinatär sind einkommenssteuerlich relevant. § 20 Abs. 1 (Auszug) "Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören" 1. Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftun...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / II. Stiftungsvertrag

Rz. 116 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2: Stiftungsvertrag Errichtung der _________________________ -Stiftung im Folgenden gemeinsam: Stifter und die _________________________ GmbH (z.B. NGTV mbH, Kiel), vertreten durch ihren Geschäftsführer im Folgenden: Stiftungsträger vereinbaren den folgenden Stiftungsvertrag unter Lebenden: I. Vermögensausstattung (1)...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / II. Stiftungsvertrag

Rz. 80 Die nichtselbstständige Verbrauchstiftung wird durch Vertrag zwischen Stifter, i.d.R. den Eltern des Kindes mit Behinderung und einem Treuhänder gegründet. Der Treuhänder verwaltet die Stiftung entsprechend den Regelungen des Stiftungsvertrages.[123] Die Verwaltung muss dem Zweck der Stiftung entsprechend geschehen, der Treuhänder unterliegt den Weisungen des Stifters...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 1. Anmeldung zum Transparenzregister

Rz. 75 Die Treuhandstiftung bedarf keiner Anerkennung durch die staatliche Stiftungsaufsicht. Sie wird auch nicht in das Stiftungsregister einzutragen sein. Fraglich ist, ob die unselbstständige Stiftung zum Transparenzregister angemeldet werden muss, § 18 GwG. Rz. 76 Die Anmeldung zum Transparenzregister muss zunächst von rechtsfähigen Stiftungen erfolgen, vgl. § 20 Abs. 1 G...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / IV. Beirat

Rz. 86 Dem späteren Erblasser steht es frei, den Vertrag mit dem Treuhänder nach seinen Vorstellungen auszugestalten, ohne dabei die engen Grenzen des Erbrechts beachten zu müssen. Er kann mittels Beirat zum Beispiel Geschwisterkinder oder weitere Personen aus der Peergroup in die Stiftungsverwaltung einbeziehen und hierdurch eine effektive Umsetzung des Stifterwillens und e...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / VI. Korrespondierender Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 89 Die Gründung, Ausstattung und Erbeinsetzung der nichtselbstständigen Verbrauchsstiftung ist durch einen auflösend bedingten Pflichtteilsverzicht des Destinatärs abzusichern. Durch die Regelung des § 2346 Abs. 2 BGB besteht die Möglichkeit eines auf das Pflichtteilsrecht beschränkten Verzichts des Berechtigten. Der Pflichtteilsverzicht lässt das gesetzliche Erbrecht de...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / VIII. Korrespondierende Erbeinsetzung

Rz. 97 Parallel zum Pflichtteilsverzicht wird der Treuhänder der gegründeten Treuhandstiftung als Erbe des Längerlebenden mit der Auflage eingesetzt, das Erbe für die Stiftung zu verwenden. Möglich ist auch die Einsetzung des Treuhänders zu einer bestimmten Quote, sodass die Leistungen aus der Stiftung an den Destinatär dennoch die gewollte spürbare Steigerung der Lebensqual...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / I. Besteuerung der Stiftungseinrichtung

Rz. 100 Bei Errichtung der Stiftung überträgt der Stifter Vermögen auf den Treuhänder. In Betracht kommt eine Steuerbarkeit nach dem ErbStG. Rz. 101 Die Übertragung von Vermögen auf eine nichtrechtsfähige Stiftung unter Lebenden oder von Todes wegen richtet sich nicht nach den (nur) für rechtsfähige Stiftungen geltenden Vorschriften der § 3 Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 7 Abs. 1 Nr. 8 ...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / III. Pflichtteilsverzicht

Rz. 117 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3: Pflichtteilsverzicht UVZ-Nr. _________________________/2025 Az: _________________________/25 N Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute:mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / IV. Steuerliche Relevanz der Stiftungsbeendigung

Rz. 112 Mit der Auflösung der Stiftung fällt das Stiftungsvermögen an den satzungsmäßig bestimmten Anfallsberechtigten. Dieser Vermögensanfall ist schenkungsteuerpflichtig gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 ErbStG, wobei der Stiftende als Zuwendender, bzw. Schenker, gilt (§ 15 Abs. 2 S. 2 ErbStG).[173] Diese Einordnung gilt jedoch nur im Hinblick auf die steuerliche Einordnung, es ...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / E. Stiftungssteuerliche Aspekte des Behindertentestaments 2.0

Rz. 99 Die Gründung und die Verwaltung enthält ebenso, wie die Auszahlungen an den Destinatär steuerlich relevante Vorgänge: die Stiftungserrichtung, die laufende Besteuerung von Stiftung und Destinatär während des Bestehens der Stiftung sowie die Beendigung der Stiftung. I. Besteuerung der Stiftungseinrichtung Rz. 100 Bei Errichtung der Stiftung überträgt der Stifter Vermögen...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / I. Treuhandstiftung

Rz. 74 Die Vorteile eines zweckgebundenen Vermögens lassen sich zweckmäßigerweise durch eine Treuhandstiftung erreichen. Sie ist rechtlich unselbstständig und wird von einem Treuhänder verwaltet.[106] Im Gegensatz zu selbstständigen Stiftungen ist sie nicht rechtsfähig, kann entsprechend nicht Träger von Rechten und Pflichten sein.[107] Gekennzeichnet ist sie dadurch, dass V...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 3. Auswirkungen in der Praxis

Rz. 96 Die Stiftungslösung ist eine zweckmäßige und sachgerechte Gestaltung, um eine soziale Überkompensation zu vermeiden. Dabei können neben den einmaligen Zuwendungen von Sach- und Dienstleistungen regelmäßige Auszahlungen der Stiftung erfolgen. Diese regelmäßigen Zahlungen können so festgelegt werden, dass sie unter 10 % des Regelbedarfs fallen, wonach eine sozialrechtli...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / IV. Korrespondierende Verfügung von Todes wegen

Rz. 118 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4: Korrespondierende Verfügung von Todes wegen UVZ-Nr. _________________________/2025 Az: _________________________/25 N/SB Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen ...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 3. Wirtschaftlich Berechtigter

Rz. 79 Die Angaben im Transparenzregister beziehen sich auf die Person des wirtschaftlich Berechtigten. Wer derjenige im Einzelfall ist, ergibt sich aus § 3 GwG. Bei Stiftungen ist in der Praxis oftmals Abs. 3 Nr. 3 maßgeblich. Die Norm erfasst die Person, die Stiftungsleistungen erhält.[121] § 3 Abs. 3 Nr. 3 GwG wird auch als "Destinatärtatbestand" bezeichnet, da er den Des...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 1. Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 61 Um die Schutzwirkung des § 2211 BGB auf Lebzeiten des Kindes mit Behinderung sicherzustellen, bedarf es in der erbrechtlichen Lösung (Behindertentestament 1.0) der Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung gem. § 2209 BGB. Wird sie angeordnet, so steht dem Testamentsvollstrecker für die angeordnete Dauer die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse über den Nachlass zu....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Letztwillige Verfügung zu G... / 2. Adressat

Rz. 78 Der Treuhänder ist in der Pflicht, die nichtselbständige Stiftung zum Transparenzregister anzumelden.[119] Der Wortlaut von § 21 Abs. 2 GwG ist eindeutig hinsichtlich des Adressaten. Die Pflicht entstammt dem Verweis aus § 21 Abs. 2 GwG, der auf die Absätze 1 und 1a, die wiederum auf § 19 GwG verweisen. Entsprechend § 19 GwG muss der Treuhänder die Angaben zum wirtsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Letztwillige Verfügung zu G... / 2. Sozialrechtliche Überkompensation

Rz. 94 Ansprüche aus § 11a Abs. 4, 5 SGB II, § 84 SGB XII scheiden aus, da das Kind mit Behinderung als Destinatär keinen Leistungsanspruch gegen die nichtselbstständige Familienverbrauchsstiftung erwirbt und eine Überkompensation der sozialrechtlichen Grundversorgung nicht erfolgt. § 11a Abs. 4, 5 SGB II und § 84 Abs. 1 S. 2 SGB XII sind ein entscheidender Faktor bei der Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Letztwillige Verfügung zu G... / 2. Befreiungstatbestände

Rz. 54 Der Erblasser kann den Vorerben gem. § 2136 BGB von den gesetzlichen Beschränkungen ganz oder teilweise befreien. Nicht befreit werden kann der Vorerbe jedoch von dem Verbot der unentgeltlichen Verfügung gem. § 2113 Abs. 2 BGB; von der Pflicht zur Vorlage des (notariellen) Verzeichnisses der Erbschaftsgegenstände gem. § 2121 BGB und von dem Surrogationsgrundsatz des §...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spendenakquise für den Verein / 4.9 Tombola oder Lotterie

Tombola und Lotterie werden von vielen als ein und dasselbe angesehen. Doch hier gibt es juristische Unterschiede, über die man sich im Klaren sein sollte. Der Hauptunterschied besteht in den Preisen, die ausgespielt werden. Bei den meisten Vereinen geht es dabei um eine Tombola, bei der ausschließlich Sachpreise verlost werden. Gutscheine für Sachen gelten hier auch als Sach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / f) Stiftung als nahestehende Person

Zuwendung an nahestehende Person: Eine vGA kann auch dann in Betracht kommen, wenn die Zuwendung nicht unmittelbar an den Gesellschafter, sondern an eine ihm nahestehende Person bewirkt wird. Näheverhältnis: Ein solches Näheverhältnis kann dann bejaht werden, wenn die Kapitalgesellschaft dem Dritten einen Vermögensvorteil zugewendet hat, den sie bei Anwendung der Sorgfalt ein...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Förderer überzeugen / 5.2.1 Stiftungen

Eine zentrale Rolle bei der Vereinsförderung spielen die Stiftungen, die überwiegend von Privatpersonen initiiert werden. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen zählt rund 30.000 Stiftungen, von denen 95 % gemeinnützig sind. Rund 80 % dieser Stiftungen fördern die unterschiedlichsten Projekte. Und es werden immer mehr – 2023 wurden beispielsweise über 600 Neugründungen gezäh...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Förderer überzeugen / 5 Förderer finden

Deutschland verfügt über ein breites Angebot an Institutionen, die Projekte finanziell unterstützen. So zählt der Bundesverband Deutscher Stiftungen weit über 25.000 Stiftungen, von denen 95 % gemeinnützig sind. Rund 80 % dieser Stiftungen fördern die unterschiedlichsten Projekte. Und es werden immer mehr – 2023 wurden beispielsweise über 600 neue Stiftungen gegründet. In di...mehr