Fachbeiträge & Kommentare zu Stiftung

Beitrag aus der verein wissen
Fördermöglichkeiten und -pr... / 5.1.2 Tabellenarbeitsblätter

Mit den Tabellen der Musterlösung können Sie nahezu intuitiv arbeiten. Dadurch ist das Tool auch für Anwender mit nur geringfügigen Excel-Kenntnissen sinnvoll. Schaltflächen begleiten Sie auf einfache und schnelle Art und Weise sicher durch das Tool. Bei entsprechender Rechnerkonstellation gelangen Sie per Mausklick direkt zu informativen Webseiten oder können einem potenzie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.3 Grundsätzliche Unabänderbarkeit

Rz. 11 Der durch Tatbestandsverwirklichung entstandene Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis kann grundsätzlich nicht rückwirkend abgeändert werden. Zwar können die Stpfl. ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten in den durch die Rechtsordnung gezogenen Grenzen auch mit steuerlicher Wirkung frei gestalten. Dies gilt allerdings nur für die Gegenwart und Zukunft...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Vermögensausstattung einer Stiftung

Tz. 157 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel: Am 02.03.2021 wird die rechtsfähige steuerbegünstigte Kunst- und Kulturstiftung in Köln anerkannt. Der Stifter, Albrecht Dürer, stattet die Stiftung am 04.03.2021 mit einem Gründungskapital von 1 Mio. EUR aus. Das Finanzamt erlässt den Feststellungsbescheid über die Ordnungsmäßigkeit der Satzung nach § 60a AO am 04.05.2021. Die Sti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Vermögensausstattung von Stiftungen

Tz. 69 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke einer Stiftung, die die Voraussetzungen für den Empfang von Zuwendungen i. S. d. § 10b Abs. 1 Satz 2–6 EStG (Anhang 10) erfüllt und die zur Vermögensausstattung der Stiftung bestimmt ist, können auf Antrag des (Zu-)Stifters im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Vereine und Stiftungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4–5 KStG)

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Andere steuerpflichtige Körperschaften wie beispielsweise Stiftungen und Vereine können sämtliche Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10), wie z. B. gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG, Anhang 10), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG, Anhang 10) oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), erzielen. Soweit steuerpflichti...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Besteuerung von Leistungen einer Schweizer Familienstiftung

Leitsatz 1. Die wirtschaftliche Vergleichbarkeit einer Stiftungsleistung mit einer Gewinnausschüttung erfordert, dass die Stellung des Leistungsempfängers wirtschaftlich derjenigen eines Anteilseigners entspricht. Die Leistung muss sich außerdem als Verteilung des erwirtschafteten Überschusses darstellen (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 28.02.2018 ‐ VIII R 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2024, Freibetrag be... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und deshalb zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 FGO). Das FG hat zutreffend entschieden, dass im Streitfall die Schenkungsteuer für die Übertragung des Vermögens auf die Familienstiftung der Klägerin unter Berücksichtigung eines Freibetrags von 100.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) nach der Steuerklasse I für Abkömmlinge von Kindern und Stiefkinder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2024, Freibetrag be... / 3 Anmerkung

1. Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird eine Stiftung bei der Übertragung von Vermögen als juristische Person und daher grundsätzlich wie ein fremder Dritter behandelt. Damit wäre grundsätzlich gem. § 15 Abs. 1 ErbStG die ungünstige Steuerklasse III anwendbar. Es würde lediglich ein Freibetrag von 20.000,00 EUR gewährt werden, § 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG. Bei der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften

Tz. 61 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 5 Abs. 2 KStG können auch beschränkt steuerpflichtige Körperschaften eine Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erhalten (vgl. EuGH vom 27.01.2009, BStBl II 2010, 440). Beschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die weder Sitz noch Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch inländische Einkünfte i. S. d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2024, Freibetrag be... / Leitsatz

Beim Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung ist für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse und des Freibetrags als "entferntest Berechtigter" zum Schenker derjenige anzusehen, der nach der Stiftungssatzung potentiell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten kann. Unerheblich ist, ob die Person zum Zeitpunkt des Stiftungsgeschäfts schon geboren ist, jemals ge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Besonderheiten für steuerbefreite Körperschaften

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei steuerbefreiten Körperschaften gilt die Körperschaftsteuerbefreiung nicht für die inländischen Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG, Anhang 3). Mit dem Kapitalertragsteuerabzug gilt für die Einkünfte, die dem Steuerabzug unterworfen wurden, die Körperschaftsteuer als abgegolten (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG, Anhang...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Berufssportler

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Berufssportler beziehen Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. § 15 EStG (Anhang 10), sofern sie nicht bei einer steuerbegünstigten Körperschaft in einem Dienstverhältnis stehen und folglich als Arbeitnehmer anzusehen sind. S. hierzu FG Saarland vom 11.03.1994, EFG 1994, 751. Einkünfte aus Werbeleistungen sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. § ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Spenden

Tz. 3 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Spenden sind Ausgaben, die vom Zuwendenden/Spender freiwillig und ohne Gegenleistung zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, besonderer gemeinnütziger, wissenschaftlicher und staatspolitischer Zwecke geleistet werden. Neben der Zuwendung von Geld ist auch die Zuwendung von Sachen begünstigt. Nicht begünstigt ist die Zuwendung von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kinder, die mangels Ausbildungsplatz ihre Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG)

Rn. 420 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ein Kind, das das 18., jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung im Inland oder Ausland mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann. Beginn der Berufsausbildung ist die Aufnahme der erstmaligen oder einer neuen Ausbildung. Die Fortsetzung der Berufsausbildung betrif...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2024, Erforderliche ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte vor dem LG Köln zwei Beklagte verklagt. Die Beklagte zu 1 war eine katholische Stiftung, die Beklagte zu 2 eine Privatperson. Beide Beklagte haben sich in dem Rechtsstreit durch dieselbe Rechtsanwalts-Partnerschaftsgesellschaft mbB haben vertreten lassen. Diese Partnerschaftsgesellschaft war für die beiden Beklagten auch im Berufungsrechtszug tätig. Das Be...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Freiwilligkeit

Tz. 11 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei Spenden muss es sich um freiwillige Leistungen handeln. Deshalb sind z. B. Aufwendungen zur Erfüllung von Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen beim Erben steuerlich nicht als Spenden abziehbar (BFH vom 22.09.1993, BStBl II 1993, 874; zur Nichtabziehbarkeit dieser Zuwendungen beim Erblasser s. BFH vom 23.10.1996, BStBl II...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 535 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 2 AO i.V.m. § 154 Abs. 1 AO stellen Verstöße gegen die Kontenwahrheitspflicht eine Ordnungswidrigkeit dar. Unter Bußgeldandrohung verboten ist die Kontenerrichtung, die Veranlassung von Buchungen, die Wertsachenverwahrung oder -verpfändung und die Verschaffung eines Schließfaches unter falschem oder erdichtetem Namen. Rz. 536 [Autor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2024, Freibetrag be... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) errichtete im Jahr … zusammen mit ihrem Ehemann die U-Familienstiftung. Die Stiftung wurde mit Vermögen ausgestattet; der Steuerwert des übertragenen Vermögens beträgt unter den Beteiligten unstreitig 443.051 EUR. Das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung der Familienstiftung enthielt als Zweck die angemessene Versorgung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realisationsprinzip / 1.3 Ersatztatbestände

Gewinnrealisierungen können auch bewirkt werden durch Entnahmen;[1] auch bei einer Veräußerung gegen unangemessen niedriges Entgelt sind die stillen Reserven vollständig aufzudecken. Soweit der Erwerber eine Gegenleistung erbracht hat, sind die stillen Reserven durch Veräußerung und im Übrigen durch Entnahme[2] aufgedeckt;[3] Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ein großer Anreiz des Gemeinnützigkeitsrechts ist die damit verbundene Möglichkeit, den Mitgliedern, Spendern und sonstigen Förderern von steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen den steuermindernden Abzug ihrer Spenden und (teilweise) der von ihnen geleisteten Mitgliedsbeiträge zu ermöglichen. So ist erfahrungsgemäß die Bereitschaft eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG

Tz. 25 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei Krankenhäusern ist zu beachten, dass es auch hier eine eigene Grundsteuerbefreiung für Grundstücke gibt, die für Zwecke eines Krankenhauses genutzt werden, wenn das Krankenhaus im Veranlagungszeitraum wiederum die Voraussetzungen des § 67 AO (Anhang 1b) erfüllt. Auch hier wird auf die Eigentümer-Benutzer-Identität abgestellt, das heißt V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.5.1 Verweis auf die gesetzlichen Voraussetzungen der Einführung von Kurzarbeit

Die Kurzarbeit kann nach § 3 TV COVID "in Betrieben und Dienststellen sowie Teilen derselben, nicht jedoch für einzelne Beschäftigte", eingeführt werden. Zu den Betrieben und Dienststellen gehören unter anderem Regie- und Eigenbetriebe, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, eigenbetriebsähnliche Einrichtungen sowie sonstige kommunale Einrichtungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

Rz. 57 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Zweiter Referentenentwurf v. 24.3.2020

Rz. 55 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 54 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Begünstigte Zuwendungsempfänger sind die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreiten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3). Dazu gehören die eingetragenen und nichteingetragenen Vereine, Kapitalgesellschaften, die rechtsfähigen wie nichtrechtsfäh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gewerbesteuersubjekte

Tz. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG (Anhang 7) unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer (Gewerbebetrieb kraft Tätigkeit). Die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gelten stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 GewStG, Anhang 7; Gewerbebetrieb kraft Rechtsf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.4 Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 481 Gegenstand einer unentgeltlichen Übertragung einer Wirtschaftseinheit zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG kann schließlich auch ein Mitunternehmeranteil (Rz. 320ff.) oder ein Bruchteil hiervon sein. Ein Mitunternehmeranteil ist nur handelsrechtlich ein einheitlicher Vermögensgegenstand, steuerrechtlich jedoch kein Wirtschaftsgut; er verkörpert vielmehr die Summe alle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.4.2 Steuerfreie Entnahme von Wirtschaftsgütern für steuerbegünstigte Zwecke (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 4–5 EStG)

Rz. 404 Ein Stpfl., der ein Wirtschaftsgut unmittelbar nach seiner Entnahme einer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der KSt befreiten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke i. S. v. § 10b Abs. 1 S. 1 unentgeltlich überlässt, kann damit eine Realisierung stiller Reserven nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 4 vermeiden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.2 Systematischer Zusammenhang

Rz. 464 Die unentgeltliche Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG ist keine Entnahme – im Gegensatz zur unentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter als Entnahme beim Schenkenden und Einlage beim Schenkungsempfänger außerhalb des Anwendungsbereichs von § 6 Abs. 5 EStG.[1] Trotz Rechtssubjektwechsels geht die Sachgesamt...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bewertung des Anteilswerts einer Kapitalgesellschaft; Berücksichtigung eines Holdingabschlags

Leitsatz 1. Der gemeine Wert eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft lässt sich nur dann nach § 11 Abs. 2 Satz 2 des Bewertungsgesetzes aus Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, ableiten, wenn die Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erfolgt, der die marktwirtschaftlichen Grundsätze von Angebot und Nachfrage ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1.2 Spaltung von Körperschaften

Rz. 26 Der Spaltung zur Aufnahme liegt ein Spaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der zu spaltenden Körperschaft und der bzw. den übernehmenden Körperschaften zugrunde.[1] Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.[2] Bei der Spaltung zur Neugründung tritt an die Stelle dieses Vertrags der Spaltungsplan.[3] Im Spaltungsvertrag bzw. Spaltungsplan sind die einzelnen Akt...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuervorteile durch den Eh... / 3.1 Die Gemeinnützigkeit

Wichtig ist stets der Aspekt des geltenden Gemeinnützigkeitsstatus beim Verein als Arbeitgeber oder Auftraggeber; auch gemeinnützige Fördervereine können diese Freibetragsregelung bei Bedarf und Mitarbeit in ihrem Vereinsbereich nutzen. Zudem kann die Freibetragsregelung auch für Vergütungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der EU ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuervorteile durch den Eh... / 1 Sinn und Zweck des Freibetrags und Anwendungsbereich

Es gibt einen besonderen Freibetrag, der in der Vereins- und Verbandspraxis häufig gerne genutzt wird. Aber vielfach ist diese interessante kleine Steuervergünstigung nicht hinreichend bekannt und wird darum oft nicht unbedingt für die eigene Einkommensteuererklärung in Vergütungsfällen bei Mitarbeit in Vereinen zutreffend beachtet. Gerade wenn man nebenberufliche Einnahmen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.3 Laufende Besteuerung der Stiftung

Rz. 236 Der KSt unterliegen sämtliche Einkünfte einer Familienstiftung mit Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland (§ 1 Abs. 2 KStG). Die KSt bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, das anhand der Regelungen des EStG ermittelt wird (§ 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 KStG). Die KSt beträgt aktuell 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG) zzgl. 5,5 % SolZ davon (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 S. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13 Stiftung

5.13.1 Vorbemerkung Rz. 225 In Deutschland existieren rd. 26.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, wobei davon rd. 600 im Jahr 2023 neu errichtet wurden.[1] Stifter/innen stiften dabei aus den unterschiedlichsten Gründen. In der Mehrzahl der Fälle sind es gemeinwohlorientierte Motive, die sie veranlassen, ihr Vermögen auf eine Stiftung zu übertragen. Entsprechend h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3 Gemeinnützige Stiftungen

5.13.3.1 Besteuerung bei Errichtung und Auflösung Rz. 242 Stiftungen in Deutschland haben im Regelfall einen gemeinnützigen Status, mit dem weitreichende Steuervergünstigungen einhergehen, da sie selbstlos, ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke i. S. d. §§ 52–54 AO fördern. Dabei erfährt die Stiftung im Gemeinnützigkeitsrecht eine gewisse Sonderbehandlung, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.2 Errichtung und Beendigung

Rz. 232 Die Errichtung einer Familienstiftung durch Übertragung von Vermögen von Todes wegen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) oder zu Lebzeiten (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG) ist erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig. Als stpfl. Erwerb gilt gem. § 10 Abs. 1 ErbStG die Bereicherung der Stiftung, soweit sie nicht steuerfrei ist. Das ErbStG enthält zahlreiche Steuerbefreiungen (§ 13 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.1 Vorbemerkung

Rz. 225 In Deutschland existieren rd. 26.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, wobei davon rd. 600 im Jahr 2023 neu errichtet wurden.[1] Stifter/innen stiften dabei aus den unterschiedlichsten Gründen. In der Mehrzahl der Fälle sind es gemeinwohlorientierte Motive, die sie veranlassen, ihr Vermögen auf eine Stiftung zu übertragen. Entsprechend haben Stiftungen in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.5 Doppelstiftungen

Rz. 253 Die klassische Doppelstiftungsstruktur ist i. d. R. durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Es existieren zwei Stiftungen, d. h. eine gemeinnützige Stiftung, die steuerbegünstigt ist, und eine Familienstiftung, die stpfl. ist. Beide halten gemeinsam als Unternehmensbeteiligungsstiftungen das Unternehmen in der Rechtsform einer Personen- bzw. Kapitalgesellschaft. Dabe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.1 Besteuerung bei Errichtung und Auflösung

Rz. 242 Stiftungen in Deutschland haben im Regelfall einen gemeinnützigen Status, mit dem weitreichende Steuervergünstigungen einhergehen, da sie selbstlos, ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke i. S. d. §§ 52–54 AO fördern. Dabei erfährt die Stiftung im Gemeinnützigkeitsrecht eine gewisse Sonderbehandlung, da es vereinzelt Regelungen enthält, die speziell ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.4 Unternehmensstiftungen

Rz. 252 Die Unternehmensstiftung (auch als unternehmensverbundene Stiftung bezeichnet) ist keine besondere Rechtsform, sondern eine Stiftung, die an einem Unternehmen in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt ist (Unternehmensbeteiligungsstiftung) oder selbst Betreiber eines Unternehmens (Unternehmenssträgerstiftung) ist, wobei die letztgenannte Ausprägung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.1 Begriff

Rz. 228 Die Familienstiftung als besondere Ausprägungsform der Stiftung eignet sich aus zivil- und steuerrechtlichen Gründen ganz besonders als Instrument zur Regelung der Unternehmensnachfolge. Die Familienstiftung kann dazu beitragen, das Unternehmen vor Zerschlagung oder Zersplitterung zu schützen und einen dauerhaften Einfluss gemäß den Werten und Wünschen des Stifters s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.5 Laufende Besteuerung der Destinatäre

Rz. 240 Leistungen einer Stiftung an ihre Destinatäre sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG stpfl., wenn die Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) wirtschaftlich vergleichbar sind. Die Rspr. bejaht dies jedenfalls dann, wenn die Destinatäre unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen können.[1] D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.5 Satzungsmäßigkeit

Rz. 250 Für den Status der Gemeinnützigkeit einer Stiftung ist die Satzungsmäßigkeit entscheidend. Denn nach § 59 AO wird einer Stiftung dieser Status nur gewährt, wenn sich aus der Stiftungssatzung ergibt, welchen Zweck die Stiftung verfolgt, dass dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52–54 AO entspricht und dass er selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt wird (f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.2 Steuerrechtliche Begünstigungen

Rz. 244 Nach § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung gemeinnütziger Zwecke insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden (allgemeiner Spendenabzug). Zuwendungen, die diese Grenzen überschreiten, lassen sich in folgende Jahre unbegrenzt vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.4 Anerkennungsverfahren

Rz. 249 Das Gemeinnützigkeitsrecht enthält kein besonderes Anerkennungsverfahren.[1] Es ergeht auch kein Anerkennungsbescheid, mit dem einer neu errichteten Stiftung für die Zukunft der Status der Gemeinnützigkeit einmalig bescheinigt wird. Stattdessen ist verfahrenstechnisch wie folgt zu unterscheiden[2]: Der Praxis entspricht es, den finalen Satzungsentwurf dem zuständigen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.3 Stifterdrittel

Rz. 247 § 58 Nr. 6 AO regelt eine besondere Ausnahme für gemeinnützige Stiftungen. Danach dürfen Stiftungen einen Teil ihres Einkommens – höchstens ein Drittel – dazu verwenden, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren, ohne ihren gemeinnützigen Status zu verlieren (sog. Stifterdritte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.6 Zwischenfazit

Rz. 251 Ein Vorteil gemeinnütziger Stiftungen besteht in der umfassenden steuerlichen Privilegierung; ferner können Spenden oder Zustiftungen steuerlich geltend gemacht werden. Gefahren resultieren aus Verstößen gegen die Satzung und der Aberkennung der Gemeinnützigkeit, die eine rückwirkende Vollbesteuerung für die letzten 10 Jahre bewirkt (§ 61 Abs. 3 AO). Die Einbringung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.4 Erbersatzsteuer

Rz. 238 Für Familienstiftungen entsteht die Erbersatzsteuerpflicht alle 30 Jahre (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Hierbei wird ein Generationenübergang auf 2 Kinder fingiert. Bei der Berechnung der Ersatzerbschaftsteuer wird der doppelte Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG für Kinder (800.000 EUR) gewährt. Ferner ist die ErbSt für die Hälfte des stpfl. Stiftungsvermögens nach...mehr