Fachbeiträge & Kommentare zu Stiftung

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.4.3 Kommanditisten einer Stiftung & Co.

Rz. 215 Soweit die Kommanditisten nicht zugleich Destinatäre der Komplementär-Stiftung oder deren Vorstandsmitglieder sind, treten bei der Gewinnermittlung und -verteilung im Allgemeinen keine Besonderheiten auf. Für diesen Fall, der in der Praxis allerdings die Ausnahme ist, führen die natürlichen Interessengegensätze der beteiligten Personen regelmäßig zu Vereinbarungen un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.4 Stiftung & Co.

4.10.4.1 Grundlagen Rz. 207 Unter Rz. 55–57 sind die zivil- und steuerrechtlichen Vorzüge dieser Sonderform bereits kurz herausgestellt worden. An dieser Stelle wäre zu ergänzen, dass sie zudem besonders geeignet erscheint, den Unternehmensfortbestand zu sichern, weil bei ihr Management und Kapital zuverlässig und langfristig getrennt werden können. Rz. 208 Die Möglichkeit der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.4.1 Grundlagen

Rz. 207 Unter Rz. 55–57 sind die zivil- und steuerrechtlichen Vorzüge dieser Sonderform bereits kurz herausgestellt worden. An dieser Stelle wäre zu ergänzen, dass sie zudem besonders geeignet erscheint, den Unternehmensfortbestand zu sichern, weil bei ihr Management und Kapital zuverlässig und langfristig getrennt werden können. Rz. 208 Die Möglichkeit der Trennung entsteht ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 14. Familienstiftungen nach § 15 AStG (Zeilen 49–54)

Gemäß § 15 Abs. 1 AStG werden Vermögen und Einkünfte einer Familienstiftung, die Geschäftsleitung und Sitz außerhalb des Geltungsbereichs des AStG hat (ausländische Familienstiftung), dem Stifter, wenn er unbeschränkt steuerpflichtig ist, sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugsberechtigt oder anfallsberechtigt sind, entsprechend ihrem Anteil zugerechnet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.2 Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 3 EStG

Rz. 65 In der Literatur wurde früher z. T. die Auffassung vertreten, die GmbH & Co. sei wegen der Vermischung der beiden Grundtypen des deutschen Handelsrechts, nämlich der Personen- und Kapitalgesellschaft, insgesamt als Körperschaft einzustufen. Die höchstrichterliche Rspr. ist dieser Auffassung nicht gefolgt. Der Große Senat[1] hat vielmehr klar herausgestellt, dass eine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2 Rechnungslegung und Publizität

Rz. 34 Im Hinblick auf Rechnungslegung, Prüfungspflicht und Publizität der GmbH & Co. KG ist zwischen der KG und der Komplementär-GmbH als rechtlich selbstständige Unternehmen zu unterscheiden.[1] Die KG – und somit auch die GmbH & Co. KG – ist als Personenhandelsgesellschaft Kaufmann i. S. v. § 6 Abs. 1 HGB.[2] Als Handelsgesellschaft unterliegt die KG den Vorschriften des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 44 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Obwohl der Wortlaut des § 8c Abs 1 KStG nur Kö anspricht, soll die Vorschrift nach angreifbarer Verw-Auff (s Rn 1 des BMF-Schr v 28.11.2017) auf alle in § 1 Abs 1 KStG genannten Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen anzuwenden sein, wobei ausdrücklich auch Stiftungen und AöR (zB Sparkassen) erwähnt werden. Die Einbeziehung von Stiftunge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Betroffene Körperschaften

Tz. 6 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Einlagen sind grds bei allen Arten von Kö denkbar. Vorrangig kommen sie natürlich bei Kap-Ges vor, sie sind aber auch bei anderen Rechtsformen denkbar. Bei Kö, die nicht unter § 8 Abs 2 KStG fallen (zB Vereine oder Stiftungen) kann sich eine Einlage aber auch innerhalb desselben St-Subjekts ergeben. Ebenso kann eine Kö des öff Rechts eine Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Verhältnis zu § 6 Abs 3 EStG

Tz. 107 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach uE zutr Verw-Auff ist § 6 Abs 3 EStG auf verdeckte Einlagen in Kap-Ges nicht anwendbar; s Schr des BMF v 20.11.2019 (BStBl I 2019, 1291) Rn 2. Danach gehen die Regelungen zur vGA iSv § 8 Abs 3 KStG oder der verdeckten Einlage vor (Hinw auf Urt des BFH v 18.12.1990, BStBl II 1990, 512; bestätigt durch Urt des BFH v 11.02.2009, BFH/NV 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Finanzunternehmen

Tz. 370 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen sind nach § 1 Abs 3 KWG Unternehmen, die keine Institute, keine Kap-Verwaltungsgesellschaften oder extern verwaltete Investmentgesellschaften sind und deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben und zu halten, Geldforderungen entgeltlich zu erwerben, Leasingverträge abzuschließen, mit Finanzinstrumenten für e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Die "ausschüttende" Körperschaft

Tz. 17 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Grds gilt § 8 Abs 3 S 2 KStG für alle Arten von Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 6 KStG. Auch beschr stpfl Kö iSv § 2 Abs 1 KStG können Leistende einer vGA sein; s Urt des BFH v 21.12.1994 (BB 1995, 1174), und s Kohlhepp (in Schn/F, 2. Aufl, § 8 KStG Rn 318). Allerdings muss es sich um Kö handeln, zu denen eine mitgliedschaftsrechtliche Beziehung be...mehr

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ZErb 05/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier Insolvenzrecht 5. Auflage, 2025 Luchterhand, ISBN 978-3-472-09832-4, 219 EUR Der umfangreiche und umfassende Kommentar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.2 Begriffserläuterungen

Tz. 222 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 8c Abs 1 S 4 KStG enthält mehrere Begriffe, von denen der des "Erwerbers" und der des "Veräußerers" den Bereichen des § 17 EStG bzw des § 8b Abs 2 KStG entstammen, während die Begriffe "übertragender Rechtsträger" und "übernehmender Rechtsträger" dem UmwStG entlehnt sind. UE sind diese Begriffe normspezifisch auszulegen (glA s Adrian, Ubg...mehr

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ZErb 05/2025, Abschied von ... / b. Erweiterung der Zuschlagskriterien

Die AGT regte die Einführung einer sechsten Zuschlagsgruppe an[15] und entwickelte hierzu eine Vielzahl von Fallbeispielen, um einen im Einzelfall anfallenden besonderen Aufwand zur Umsetzung des Erblasserwillens besser abbilden zu können. Die DNotV-E 2025 greifen diesen Gedanken auf, indem sie in einem umfangreichen Textteil Fallbeispiele, die Abweichungen vom "Normalfall" ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.5 Folgen aus § 15 Abs 4 ErbStG

Tz. 128 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 15 Abs 4 ErbStG (ebenfalls eingefügt durch das BeitrRLUmsG) ist bei einer Schenkung durch eine Kap-Ges oder Gen das pers Verhältnis des Erwerbers zu derjenigen unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Pers oder Stiftung der Besteuerung zugrunde zu legen, durch die sie veranlasst ist. In diesem Fall gilt die Schenkung bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Die nach § 8b Abs 1 KStG begünstigten Empfänger

Tz. 57 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b Abs 1 KStG nennt keine Voraussetzungen, die in der Person des Empfängers erfüllt sein müssen. Daher gilt die Vorschrift für alle unbeschr oder beschr KStpfl (s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 4). Damit werden auch Dividendenerträge stbefreiter Kö in einem stpfl wG, eines BgA einer jur Pers d öff Rechts, sog doppelansässiger...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.4 Gesetzesergänzung im Jahr 2011

Tz. 671 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Mit dem BeitrRLUmsG hat sich der Gesetzgeber der Problematik "angenommen" und schenkstliche Neuregelungen sowohl für verdeckte Einlagen als auch für vGA geschaffen (zur Problematik bei der verdeckten Einlage s § 8 Abs 3 Teil B Tz 120ff). Die dabei neu eingefügten ges Regelungen in § 7 Abs 8 ErbStG und § 15 Abs 4 ErbStG nahmen die og BFH-Rspr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.1 Grundsatz

Tz. 21 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Zuwendung des Vermögensvorteils muss durch den Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Pers erfolgen. Nur dann kann eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis vorliegen (Näheres dazu s Tz 50). Die Rechtsform des Gesellschafters ist nicht entsch; es kann sich bei ihm also um eine natürliche Pers, eine Pers-Ges, eine Kap-Ges od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Allgemeines

Tz. 56 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Als schädlichen Beteiligungserwerb, der den vollständigen Untergang des bis dahin noch nicht genutzten Verlustabzugs zur Folge hat, bezeichnet § 8c Abs 1 S 1 KStG den mehr als 50%igen Erwerb der Anteile am gezeichneten Kap, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an der Verlust-Kö. Die Motivation für den Beteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Beziehungen rein tatsächlicher Art

Tz. 509 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Als Beziehungen rein tats Art sind zB anzusehen die Berufsverbundenheit, das pers Näheverhältnis aufgr jahrelanger pers Zusammenarbeit oder die Verfolgung gemeinsamer Ideale oder Ziele von Gesellschafter und Zuwendungsempfänger. Dabei handelt es sich nur um eine beispielhafte Aufzählung. Darüber hinaus gibt es sicherlich eine Vielzahl von Fälle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Einbringung durch handelsrechtliche Umwandlung (§ 20 Abs 1 iVm § 1 Abs 3 Nr 1–3 UmwStG)

Tz. 161 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Übertragung des Sacheinlagegegenstands (Einbringung) iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann gem § 1 Abs 3 UmwStG im Wege der Verschmelzung oder Spaltung, durch Formwechsel (s § 25 iVm § 20 UmwStG) oder vergleichbare ausl Vorgänge erfolgen (s Tz 4). Das UmwG regelt Umw grds nur für Rechtsträger "mit Sitz im Inland" (s § 1 Abs 1 UmwG, gemeint ist der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Ab Veranlagungszeitraum 2004: 5 % Pauschalierung auch bei Veräußerungsgewinnen; Nichtanwendung des § 3c Abs 1 EStG (§ 8b Abs 3 S 1 und 2 KStG)

Tz. 210 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach dem durch das sog Korb II-Ges eingefügten und durch das JStG 2008 geänderten § 8b Abs 3 S 1 KStG gelten von dem jeweiligen Gewinn iSd § 8b Abs 2 S 1, 3 und 6 KStG 5 % als Ausgaben, die nicht als BA abgezogen werden dürfen. Nach dem S 2 in § 8b Abs 3 KStG ist § 3c Abs 1 EStG bei der Einkommensermittlung einer Kö nicht anzuwenden. Die Neu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung

Tz. 9 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit der aktuellen Definition der vGA will der BFH vor allem das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung manifestieren und verdeutlichen. Kap-Ges haben keine Privatsphäre (anders als zB ein Verein; dazu s Urt des BFH v 15.01.2015, BStBl II 2015, 713); in der 1. Stufe der Gewinnermittlung einer Kap-Ges sind deshalb alle Vorgänge betriebli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übernehmender Rechtsträger

Tz. 13 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 3 Abs 1 S 1 UmwStG nennt als übernehmende Rechtsträger die Pers-Ges und die natürliche Person. Das sind – vor Inkrafttreten des KöMoG – die in § 1 Abs 2 UmwStG genannten Gesellschaften und natürlichen Personen. Es muss sich dabei um EU-/EWR-Gesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in der EU/EWR handeln bzw, falls Übernehmerin ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Übernehmende Gesellschaft

Tz. 155 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Als sog "übernehmende Gesellschaft" für eine Sacheinlage nach dem Sechsten Teil des UmwStG kommt (nur) eine "Kap-Ges" oder eine "Gen" in Frage (s § 20 Abs 1 UmwStG). Die Begriffe "Kap-Ges" und "Gen" werden im Ges nicht erläutert. Auch wird nicht danach differenziert, ob die "Kap-Ges" und "Gen" im Inl oder Ausl ansässig ist und, ob es sich u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.1 Grundlagen und Entwicklung der Problematik

Tz. 120 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Offene Einlagen können im Verhältnis zwischen AE und Kö keine erbst- und schenkstpfl Tatbestände auslösen, weil sie entgeltliche Vorgänge sind. Auch führt eine verdeckte Einlage in eine Kö nicht zu einer freigebigen Zuwendung des einlegenden Gesellschafters an die Kö. Eine solche Zuwendung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3.3 Einbringende Personen iSd § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b UmwStG

Tz. 13 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Rechnet ein Rechtsträger nicht zu den von § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG erfassten Pers (weil entweder die Rechtsform einer Gesellschaft iSd Art 54 AEUV/Art 34 EWR-Abkommen nicht vorliegt oder die Ansässigkeitserfordernisse in dem EWR nicht vorliegen, s Tz 12), kann dennoch eine Einbringung unter Anwendung von § 20 UmwStG möglich sein. §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.4 Dreiecks- und Konzernfälle

Tz. 127 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die zivilrechtliche Betrachtungsweise der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 17.10.2007, BStBl II 2008, 381 und v 09.12.2009, BStBl II 2010, 566) hatte in der Praxis Befürchtungen ausgelöst, dass auch vGA im Konzern als schenkstbar angesehen werden könnten. § 7 Abs 8 S 2 2. Hs ErbStG stellt aber klar, dass solche Vermögensverschiebungen zwischen Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Verwendung der vGA beim Gesellschafter: Der Vorteilsverbrauch

Tz. 433g Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gerade bei bilanzierenden AE, bei denen eine erhaltene vGA zu einem bilanziellen Ertrag führt (s Tz 433f), zeigt sich, dass eine erhaltene vGA neben der Erfassung als (Kap-)Ertrag auch noch eine weitere Konsequenz haben muss, nämlich ihre Verwendung. Schließlich muss ein Buchungssatz auch eine Sollbuchung ausweisen, wenn als Habenbuchung e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen ("Vorteilseignung")

Tz. 153 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Schon seit längerem hat der BFH mit der notwendigen "Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen", ein weiteres Tatbestandsmerkmal der vGA geschaffen (s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131; v 25.01.2005, BStBl II 2006, 190; v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961; v 07.06.2016, BFH/NV 2016, 1496; v 13.07.2021, BStBl II 2022, 119; v 04.05.20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3.2 Einbringende/Übertragende Rechtsträger und natürliche Personen aus Mitgliedstaaten des EWR (§ 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG)

Tz. 12 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bei den als Einbringende gem § 20 UmwStG in Frage kommenden Pers iSd § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG handelt sich um eine natürliche Pers mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im EU-/EWR-Bereich, die nicht aufgr eines DBA mit einem Drittstaat als außerhalb der EU/EWR ansässig angesehen wird (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a Doppelbuchst a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Die unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallenden Bezüge

Tz. 32 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bleiben diejenigen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, die unter eine der nachstehenden Nr des § 20 Abs 1 EStG fallen (ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 5–10). Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Wegen der Einschränkung der Beteiligungsertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Streck/Schwedhelm, Fälle vGA bei Umw-Vorgängen, BB 1988, 1639; Oppermann, Verschleierte Sachgründung und § 20 UmwStG, DB 1989, 753; Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz – Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kap-Ges, DB 1990, 2533; Diers, Wertansätze bei Unternehmenseinbringung in GmbH in ihren Folgewirkungen; GmbHR 1994, 683; Hollatz, Bw-Fortführung bei Einbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7 Nachversteuerung bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe (Abs. 6)

Rz. 27 Zur Nachversteuerung des nachversteuerungspflichtigen Betrags nach § 34a Abs. 4 EStG führen gem. § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 bis 5 EStG [1] die Betriebsveräußerung oder -aufgabe i. S. d. §§ 14, 16 Abs. 1 und 3 EStG sowie des § 18 Abs. 3 EStG (§ 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG), die Einbringung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genosse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 8 Betriebsübertragung (Abs. 7)

Rz. 28 Bei unentgeltlicher Übertragung eines ganzen Betriebs oder ganzen Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG, z. B. im Wege vorweggenommener Erbfolge, geht auch der nachversteuerungspflichtige Betrag auf den Rechtsnachfolger über, der ihn fortzuführen hat. Entsprechendes gilt für die Einbringung eines ganzen Betriebs oder ganzen Mitunternehmeranteils nach § 24 UmwStG ...mehr

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Controlling im Zeitalter ge... / 7 Literaturverzeichnis

Ahlrichs/Sommerhoff, Organisationale Resilienz und wie sie erreicht werden kann, in: Controller Magazin, 5, 2021, S. 6–9. Allianz, Allianz Risk Barometer 2024, online verfügbar unter: https://www.allianz-trade.de/wissen/wirtschafts-news/allianz-risk-barometer-2024-geschaeftsrisiken.html, Abrufdatum: 17.12.2024. Arbeit und Arbeitsrecht, Erfolgsfaktor interne Mobilität, 2024, on...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling im Zeitalter ge... / 3.3.1 Flexibilität im Allgemeinen

Die wachsende Volatilität, Unsicherheit, Komplexität und Mehrdeutigkeit (VUCA) stellen traditionelle Steuerungsansätze zunehmend vor Herausforderungen. Externe Erschütterungen wie Finanzkrisen, Pandemien, Lieferkettenprobleme und der Krieg in der Ukraine verstärken diesen Wandel ebenso wie die disruptiven Auswirkungen der Digitalisierung und der gesellschaftlich wachsende Ko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Begünstigte Unternehmer

Rz. 23 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG knüpft im Wesentlichen an persönliche Voraussetzungen des Unternehmers an. Die Befreiung kann nur von Unternehmern in Anspruch genommen werden, die selbst blind sind. Begünstigt sind daher nur Einzelunternehmer (natürliche Personen). Für Körperschaften oder Personenvereinigungen kommt die Steuerbefreiung nicht in Betr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 10.3.1.1 Anspruchsvoraussetzungen für die kinderbezogenen Entgeltbestandteile

Im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder Für im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder werden die kinderbezogenen Entgeltbestandteile des BAT/BAT-O oder MTArb/MTArb-O in der für Oktober 2006 zustehenden Höhe als Besitzstandszulage fortgezahlt, solange für diese Kinder Kindergeld nach dem EStG oder nach dem BKGG ununterbrochen gezahlt wird oder ohne Berücksichtigung der §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8 Zurechnungsregeln der Bezüge bei freiwilliger, freiwillig begründeter Rechtspflicht oder bei Zahlungen an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person

Rz. 122 § 22 Nr. 1 S. 2 EStG enthält besondere Regeln, wem die Einkünfte zuzurechnen sind, um sicherzustellen, dass die Einkünfte einmal – aber auch nur einmal – der ESt unterliegen bzw. von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden können. Rz. 123 Als Grundsatz sind wiederkehrende Bezüge im Privatbereich beim Empfänger nach § 22 Nr. 1 S. 1 EStG zu besteuern, der Verpflichtete...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.2 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 18 Wiederkehrende Bezüge sind nur dann steuerbar, wenn sie auch bei einmaliger Zahlung unter eine Einkunftsart fallen würden. Die Tatsache, dass Zahlungen nicht in einem Betrag, sondern in Form wiederkehrender Bezüge geleistet werden, vermag die Stpfl. nicht zu begründen, da das ESt-Recht keine Steuerbarkeit bzw. Abziehbarkeit "um der äußeren Form wegen" kennt.[1] Etwas ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / II. Sachverhalt

Den Entscheidungen lag folgender Sachverhalt zugrunde: Uniklinik: S war eine Stiftung öffentlichen Rechts und Trägerin einer medizinischen Universitätsklinik. Zum einen führte sie Dienstleistungen gegen Entgelt aus (Krankenbehandlungen), zum anderen bildete sie Studenten aus. Zwei Tätigkeiten: Die Krankenbehandlungen im Krankenhausbereich sind als wirtschaftliche Tätigkeit ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Zuständigkeit der Hauptzollämter (Abs. 2, 3)

Rz. 3 Die Hauptzollämter sind örtliche Bundesfinanzbehörden. Sie sind zum einen für die Verwaltung der Steuern in der Abgrenzung zu den Finanzämtern entsprechend der Zäsur zwischen Art. 108 Abs. 1 und 2 GG zuständig. Das bedeutet, dass in ihre Zuständigkeit die (an die EU fließenden) Zölle, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern[1] einschließlich der EUSt[2] und di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (§ 10 Abs. 3 EStG)

Rz. 262 Nach § 10 Abs. 3 EStG beträgt der Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 20.000 EUR, im Fall zusammen veranlagter Ehegatten[1] 40.000 EUR. Siehe auch Rz. 261. Der Höchstbetrag gilt für Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rz. 56ff.), zur landwirtschaftlichen Alterskasse (Rz. 59), berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Rz. 60...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Zuschussgeber

Rz. 3 Der Zuschuss muss aus einer öffentlichen Kasse gezahlt sein. Dies sind zum einen die Kassen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Hierzu gehören neben den Kassen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen, die Kassen der Deutschen Bundesbank, der Berufsgenossenschaften, der Gemeindeunfallversicherungsv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Disquotale Einlage in KGaA keine Schenkung an persönlich haftenden Gesellschafter

Eine disquotale Einlage in die Kapitalrücklage einer KGaA stellt keine Schenkung an den persönlich haftenden Gesellschafter dar (Bestätigung von FG Hamburg v. 11.7.2023 – 3 K 188/21, GmbH-StB 2024, 23 [Brinkmeier] = ErbStB 2023, 316 [Knittel]). § 7 Abs. 9 ErbStG ist nicht rückwirkend anwendbar und findet daher nur auf Sachverhalte Anwendung, die nach Inkrafttreten der Norm ve...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwischenurteil über die verlängerte Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung

Leitsatz Ein Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung über die verlängerte Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 Alternative 1 der Abgabenordnung (AO) wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann nicht ergehen, wenn Feststellungen über Grund und Höhe des jeweiligen Steueranspruchs und damit zum objektiven und subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung fehlen. Normenkette § 99 Abs. 2 FGO, § 169 Abs. 2 Satz 2, § 370 AO Sachverhalt Der Kläger und seine Ehefrau (Erblasserin)...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haus richtig gegen Elementarschäden versichern

Überblick Nach Starkregen und Überschwemmungen sind Wohngebäude schnell ruiniert. Wer kommt nach der Katastrophe für die Schäden auf? Wann ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung sinnvoll? Ein Check für Hauseigentümer. Starkregen, Hochwasser, Erdrutsch: Vor all diesen Gefahren schützt weder eine Wohngebäude- noch eine Hausratversicherung, um die finanziellen Folgen...mehr