Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gravierende Folgen bei der ... / 3. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstanzeigeregelung des § 378 Abs. 3 AO

Leichtfertige Steuerverkürzung: Im Bereich einer nur leichtfertig begangenen Steuerverkürzung (§ 378 AO) findet sich die Regelung des Abs. 3. Danach wird eine Geldbuße nicht festgesetzt, soweit der Täter gegenüber der Finanzbehörde die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, bevor ihm oder seinem Vertreter ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz / 1 Überblick und zeitliche Anwendung

Wichtig Befristete Senkung der Steuersätze allgemein Im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der Coronakrise wurde vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der allgemeine Steuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt.[1] Anzuwenden ist jeweils der Steuersatz, der in dem Zeitpunkt gilt, in dem der Umsatz ausge­führt wird. Zu beachten ist der Ze...mehr

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Steuersatz / 20 Befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Lieferungen von Erdgas und Wärme

Nach dem durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022[1] in das UStG eingefügten § 28 Abs. 5 UStG ist § 12 Abs. 2 UStG (rückwirkend) vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der dort genannte Steuersatz auch für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz gilt. D.h. in der Zeit vom 1.10...mehr

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Steuerbefreiungen / 7 Einfuhren

Steuerfrei gem. § 5 UStG ist die Einfuhr von Wertpapieren, menschlichen Organen, Blut und Frauenmilch, von Gold durch Zentralbanken, von gesetzlichen Zahlungsmitteln und amtlichen Wertzeichen, von Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt oder die Rettung Schiffbrüchiger, von Luftfahrzeugen für internationale Luftfahrtunternehmen sowie von Gegenständen, die im Anschluss an die...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / II. Die Bedeutung der Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren

Anspruch auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren: Das Recht auf Akteneinsicht im Strafverfahren nach § 147 Abs. 1 StPO ist bei bestehender Verteidigung ausschließlich ein Recht des Strafverteidigers, also auch des in dieser Funktion agierenden Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers.[5] Der unverteidigte Beschuldigte hat durch die Neuregelung d...mehr

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Gravierende Folgen bei der ... / 2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstanzeigeregelung des § 371 AO

Vollständigkeitsgebot: Im Rahmen der aktuellen Fassung des § 371 AO steht das sog. Vollständigkeitsgebot mit im Vordergrund. Nach § 371 Abs. 1 S. 2 AO müssen die korrigierenden Angaben "zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen". Geschieht dies, greift nac...mehr

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Vollstreckung / 1 Vollstreckungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung sind die Fälligkeit der Leistung und die Bekanntgabe des Leistungsgebots. Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, darf die Vollstreckung beginnen. Ferner muss seit der Aufforderung zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung mindestens 1 Woche verstrichen sein.[1] Das Leistungsgebot ergeht regelmäßig zusammen mit dem Ste...mehr

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Steuersatz / 12 Gemeinnützige Körperschaften – § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Der Steuerermäßigung unterliegen auch die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Das gilt ebenso für die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt ermäßigt besteuert würden. Nach...mehr

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Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.10 DRS 10 – Latente Steuern im Konzernabschluss

Rz. 35 Mit Bekanntmachung des DRÄS 4 gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 18.2.2010 wurde der DRS 10 Latente Steuern im Konzernabschluss vom 18.1.2002 (Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 9.4.2002), zuletzt geändert durch Artikel 15 des DRÄS 3 vom 15.7.2005 (Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 31.8.2005) aufgehoben. Er war letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vo...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.18 DRS 18 – Latente Steuern

Rz. 51 Der DRS 18 ersetze den DRS 10 und wurde durch den Deutschen Standardisierungsrat (DSR) am 8.6.2010 verabschiedet. Die Bekanntmachung der deutschsprachigen Fassung gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ erfolgte am 3.9.2010. Eine größere Überarbeitung erfolgte mit DRÄS 11, bekannt gemacht am 2.6.2021 Rz. 52 Der DRS 18 konkretisiert die Vorschriften der §§ 274, 306 und 314 ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.4 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 16 In den von Deutschland abgeschlossenen DBA wird die GewSt regelmäßig erfasst. Die Einbeziehung der GewSt ist konsequent, weil sie der Sache nach nur eine andere Form der Ertragsbesteuerung darstellt. Auch wenn es sich bei der GewSt um eine Steuer auf den Ertrag handelt, wird sie jedoch nicht in allen von Deutschland abgeschlossenen DBA wie andere Ertragsteuern berücksi...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.2.1 Verfassungsrechtliche Verankerung

Rz. 4 Die GewSt ist eine Gemeindesteuer. Sie hat als Einnahmequelle der Gemeinden ihre Grundlage in Art. 28 Abs. 2 GG. Art. 28 Abs. 2 S. 3 GG sichert die Finanzhoheit der Gemeinden als Unterfall der Gemeindehoheit. Gewährleistet wird dabei nicht nur die tatsächliche Einnahmenerzielung durch Gemeindesteuern, sondern auch, dass durch diese Steuern Einnahmen erzielt werden, die...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.3 Europarecht

Rz. 13 Die GewSt ist eine direkte Steuer (Steuerschuldner = Träger der Steuer). Mangels Harmonisierung in diesem Bereich sind die Mitgliedstaaten in der Ausgestaltung der direkten Steuern grundsätzlich frei.[1] Allerdings müssen die Mitgliedstaaten die von den europäischen Grundfreiheiten (Niederlassungsfreiheit gem. Art. 43 EG, Dienstleistungsfreiheit gem. Art. 49 EG, Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.3.1 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 31 Zur Entgegennahme von Erklärungen außerhalb des Verwaltungsverfahrens wie z. B. der An- oder Abmeldung eines Gewerbebetriebs ist die Gemeinde zuständig. Die Gemeinde unterrichtet dann gem. § 22 AO das zuständige Finanzamt. Erfolgt die Anmeldung fälschlicherweise beim Finanzamt, das insoweit unzuständig ist, leitet dieses die Meldung an die Gemeinde weiter.[1] In den St...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Formulierung von Rechnungslegungsnormen erfolgt bei den inzwischen weltweit anerkannten IFRS ebenso wie bei den US-GAAP über ein Standardsetting. Hier erarbeitet eine privatwirtschaftlich organisierte Institution unter Beteiligung von Personen aus der Rechnungslegung, Prüfung, weiteren Praxis und der Theorie unter Nutzung von Rückkopplungen in die interessierte Öff...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.2.3 Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungskompetenz

Rz. 10 Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die GewSt stützt sich auf Art. 105 Abs. 2 GG. Danach kann der Bund im Rahmen seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf Steuern (außer Zöllen und Finanzmonopolen) Gesetze erlassen, wenn ihm die Ertragskompetenz (ganz oder teilweise) zusteht oder gem. Art. 72 Abs. 2 GG ein Bundesgesetz zur Herstellung gleichwert...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.2 Aufgaben des DRSC

Rz. 4 Aus den Aufgaben gemäß § 342 HGB folgend, setzt sich das DRSC in der Präambel der Satzung (Fassung vom 1.7.2022) folgende Ziele: die Fortentwicklung der Rechnungslegung im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit, insbesondere der an der Rechnungslegung Beteiligten, zu fördern; als deutscher Standardisierer von der Bun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.2.2 Grundrechtliche Vorgaben

Rz. 8 Für die GewSt können sich insbesondere aus dem allgemeinen Gleichheitssatz gem. Art. 3 GG Vorgaben für die Ausgestaltung ergeben. Diskutiert wird ein Verstoß gegen Art. 3 GG unter dem Gesichtspunkt, dass die GewSt nur auf Gewerbebetriebe, aber nicht auf freie Berufe oder Land- und Forstwirte anzuwenden ist. Damit unterliegt eine gewerbliche Tätigkeit einer höheren steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.1 Systematik

Rz. 1 Die GewSt ist eine Steuer auf die von einem inländischen Gewerbebetrieb erzielten Einkünfte. Sie tritt bei gewerblich tätigen Steuerpflichtigen neben die ESt bzw. KSt. Die GewSt ist eine rechtsformunabhängige Steuer, der sowohl natürliche Personen als auch Personenvereinigungen unterliegen können. Sie knüpft nicht an die Rechtsform des Steuerpflichtigen an, sondern an ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Straßenbauer (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.2 Steuermessbescheid

Rz. 44 Der Steuermessbescheid ist Grundlagenbescheid für den Zerlegungsbescheid und den GewSt-Bescheid. Will sich der Steuerpflichtige gegen Festsetzungen des Steuermessbescheids wenden, kann er dies nur durch eine Anfechtung des Messbescheids als Grundlagenbescheid.[1] Der Steuermessbetrag kann durch eine Anfechtung des GewSt-Bescheids nicht mehr angegriffen werden. Ein der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Verwaltungsverfahren

Rz. 23 Das Verwaltungsverfahren für die GewSt unterscheidet sich maßgeblich von der Verwaltung der ESt und KSt. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass es sich bei der GewSt um eine Gemeindesteuer handelt. Daher sind nicht nur die Finanzämter als Landesbehörden, sondern auch die Gemeinden an der Verwaltung der GewSt beteiligt. Die Verwaltung umfasst dabei alle Maßnahmen, di...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Straßenbauer (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Der Betriebsarzt ist u. a. verantwortlich für Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen auf den Autobahnbaustellen, Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß GefStoffV, Beratung zur Verbesserung der Arbeitsumgebungsbedingungen, insb. zur optimalen Beleuchtung von Straßenbaustellen, H...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Straßenbauer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Straßenbauer befassen sich mit dem Bau von Straßen, Wegen, Plätzen einschließlich ihrer Instandhaltung. Die Straßendecken bestehen i. d. R. aus Asphalt oder Beton. Dies erfordert umfangreiche Kenntnisse über die zum Einsatz kommenden Arbeitsstoffe. Randbebauungen, Gartenwege und Terrassen erfolgen häufig mit Pflaster- bzw. Bordsteinen. Auch für die vorbereitenden E...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zahlung von Arbeitslohn als anfechtbare Rechtshandlung

Leitsatz Die Zahlung von Arbeitslohn stellt eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der §§ 129ff. der Insolvenzordnung dar. Normenkette § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 129, § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO Sachverhalt Die Beteiligten streiten um die insolvenzrechtliche Zulässigkeit einer Aufrechnung des FA. Die Klägerin ist die Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Schuldnerin, über deren V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.2 Staatsbetriebe, Spielbanken, Erdölbevorratungsverband (Nr. 1)

Rz. 20 § 3 Nr. 1 GewStG befreit das Bundeseisenbahnvermögen, die staatlichen Lotterieunternehmen, die zugelassenen öffentlichen Spielbanken mit ihren der Spielbankabgabe unterliegenden Tätigkeiten und den Erdölbevorratungsverband von der GewSt. Die Befreiung von der GewSt für bestimmte Staatsbetriebe, Lotterieunternehmen und den Erdölbevorratungsverband gem. § 3 Nr. 1 GewStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 2 Unbedenklichkeitsbescheinigung und Steuerbefreiung

Rz. 4 Hat das FA vor Erlass eines Steuerbescheids eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 22 GrEStG 1983 erteilt, so berechtigt das nicht zu der Annahme, das FA habe einem Steuerbefreiungsantrag entsprochen. Der mögliche Steuerschuldner kann verlangen, dass das FA ihm einen schriftlichen Bescheid darüber bekannt gibt, ob der Erwerbsvorgang steuerfrei ist (BFH v. 15.2.1984...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Nacherhebung von Schaumweinsteuer

Leitsatz Ein Steuerbescheid ist wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit nichtig, wenn er für einen Veranlagungszeitraum ergeht, für den bereits ein – wirksamer – Steuerbescheid (hier: Steueranmeldungen) gegenüber demselben Adressaten besteht, ohne dass sich nach dem Wortlaut des Bescheids oder im Wege der Auslegung ergibt, in welchem Verhältnis der zuletzt ergangene zu de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 3 Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Wiederversteigerung eines Grundstücks

Rz. 7 Bei der (unechten) Wiederversteigerung oder einer erneuten Versteigerung eines Grundstücks können Schwierigkeiten entstehen, wenn der Ersteigerer die Grunderwerbsteuer nicht gezahlt hat und daher die zum Fortgang des Zwangsversteigerungsverfahrens erforderliche Eintragung des Erwerbers im Grundbuch unterbleibt, sodass das Grundbuchamt gehindert ist, nach § 19 Abs. 2 de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 4... / 4.4 Gemeindefreie Betriebsstätte (§ 4 Abs. 2 GewStG)

Rz. 23 Unterhält der Gewerbebetrieb eine Betriebsstätte in einem Gebiet, das zu keiner Gemeinde gehört, kann sich die Hebeberechtigung nicht aus § 4 Abs. 1 GewStG ergeben, der auf die Gemeinde der Betriebsstätte abstellt. Der im gemeindefreien Gebiet erzielte Gewerbeertrag kann auch nicht etwaigen Betriebstätten in anderen Gemeinden zugerechnet und dort besteuert werden. Dah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 3.2 Unternehmerwechsel

Rz. 42 § 5 Abs. 2 GewStG setzt einen Wechsel des Unternehmers i. S. d. § 2 Abs. 5 GewStG voraus. Erfolgt kein Unternehmerwechsel, liegt daher kein Anwendungsfall des § 5 Abs. 2 GewStG vor. Ein Unternehmerwechsel erfolgt bei dem Übergang des Gewerbebetriebs, für den die Steuerschuld besteht, auf eine andere Person. Dieser Übergang kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei irrtümlich doppelter Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen

Leitsatz Werden Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus der Erbringung wahlärztlicher Leistungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung irrtümlich sowohl bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, weil weder der Chefarzt noch sein Steuerberater erkannt haben und nach den Umständen des Streitfalls auch ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 4... / 2 Hebeberechtigung

Rz. 4 § 4 GewStG legt die Hebeberechtigung fest. Die Hebeberechtigung bedeutet die Gläubigerschaft der jeweiligen Gemeinde für die GewSt-Schuld.[1] Die Hebeberechtigung legt daher die Ertragshoheit der jeweiligen Gemeinde fest. Die Hebeberechtigung umfasst aber nicht nur die Stellung als (Steuer-)Gläubiger, sondern auch die Befugnis, den Steueranspruch geltend zu machen, d. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2 Anwendung der Vorschriften über die Steuern (Abs. 1 Halbs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 S. 1 erklärt die für die Steuern geltenden Vorschriften allgemein für entsprechend anwendbar. Die Verjährungsfrist beträgt -abweichend von § 169 Abs. 2 AO- nunmehr einheitlich zwei Jahre. Dies entspricht der Regelung in § 171 Abs. 10 und 10a AO.; zur erstmaligen Anwendung Art. 97 § 15 Abs. 15 EGAO. Da die Zinsen steuerliche Nebenleistungen sind, finden die meiste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.6 Verzinsung landesrechtlicher geregelter Steuern

Rz. 20 Außerdem gelten die Zinsvorschriften für Ansprüche, auf die die AO-Vorschriften entsprechend anzuwenden sind. Das gilt selbst dann, wenn die Feststellungsbeteiligten von der gerichtlichen Anfechtung eines Grundlagenbescheids durch einen anderen Mitgesellschafter profitieren.[1] Außerdem sind auch landesrechtlich geregelte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis zu ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2 Einheitliche und gesonderte Feststellung von Zinsgrundlagen

Rz. 15 Da auf die Zinsen die für Steuern geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind, ist auch eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Grundlagen für einen Zinsbescheid gem. § 179ff. AO geboten, wenn entsprechend für die Steuer eine einheitliche und gesonderte Feststellung zu treffen wäre. Für die gesonderte Feststellung in den Fällen des § 233a Abs. 2a AO ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Verzinsung nach der AO

Rz. 4 Die AO enthält keine Legaldefinition für den Begriff Zinsen. Ebenso wie im Zivilrecht[1] handelt es sich um die laufzeitabhängige Gegenleistung für die mögliche Nutzung eines auf Zeit überlassenen oder vorenthaltenen Geldkapitals.[2] Auch nach dem Zinsbegriff des Unionsrechts gleichen Zinsen wirtschaftlich den Nachteil einer vorenthaltenen Nutzung des Kapitals aus und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Festsetzung der Zinsen (Abs. 1 Halbs. 1)

Rz. 9 Die Zinsen werden nach §§ 155ff. AO wie Steuern durch Bescheid festgesetzt. Der Zinsbescheid muss in Form und Inhalt den Anforderungen des § 157 AO genügen.[1] Dieser muss schriftlich oder elektronisch erteilt werden und Art und Betrag der Zinsen (ggf. nach Steuerart, Zeiträumen, also Einzelbeträgen aufgeschlüsselt[2]) und den Zinsschuldner[3] angeben.[4] Von den Steue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.3 Festsetzungsfrist des § 239 Abs. 1 Halbs. 2 AO

Rz. 16 Die Festsetzungsfrist beträgt bei Zinsen abweichend von § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO nur nach dem 2. AOÄndG zwei Jahre. Auch bei Hinterziehung oder leichtfertiger Verkürzung der Zinsen gilt keine längere Festsetzungsfrist, da Abs. 1 gegenüber § 169 Abs. 2 S. 2 AO lex specialis ist. Der Beginn der Frist ist für die einzelnen Zinsfälle unter Berücksichtigung ihrer Eigenarten i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 10 Erhebungsverfahren

Rz. 43 Auch für die Erhebung der Zinsen gelten die Vorschriften über die Steuern. Grundlage für die Verwirklichung des Zinsanspruchs ist nach § 218 Abs. 1 S. 1 AO der Zinsbescheid. Die Fälligkeit der Zinsen richtet sich mangels besonderer Regelung nach § 220 Abs. 2 AO. Da die Zinsen festzusetzen sind, tritt Fälligkeit gem. § 220 Abs. 2 S. 2 AO frühestens mit der Bekanntgabe ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.3 Hinterziehungszinsen (Abs. 1 S. 2 Nr. 3)

Rz. 21 Für die Hinterziehungszinsen [1] beginnt die Festsetzungsfrist mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Festsetzung der hinterzogenen Steuern unanfechtbar geworden ist, frühestens aber mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem ein eingeleitetes Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Festsetzungsfrist setzt also Rechtskraft sowohl der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5 Kleinbeträge (Abs. 2)

Rz. 28 Zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes werden nach Abs. 2 Zinsen nur von einer Höhe von mindestens 10 EUR an festgesetzt. Diese Regelung steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde. Die Kleinbetragsgrenze ist von Amts wegen zu berücksichtigen.[1] Dieser Betrag ist an sich gem. § 238 Abs. 2 AO je Steuerart zu sehen. Die Verwaltung betrachtet allerd...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung / 1 Gestaltung der GuV

Die GuV stellt handelsrechtlich Aufwendungen und Erträge gegenüber.[1] Dem entsprechen steuerrechtlich Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen. Die GuV ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.[2] Sie muss klar und übersichtlich sein und alle Aufwendungen und Erträge enthalten.[3] Diese sind in der Periode zu erfassen, zu der sie wirtschaftlich gehören...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4 Kleinbeträge (§ 238 AO i. V. m. § 239 Abs. 2 AO)

Rz. 23 Kleinbeträge an Zinsen i. H. v. weniger als 10 EUR sind nach § 239 Abs. 2 AO nicht festzusetzen. Für die Ermittlung der Grenze von 10 EUR ist die Berechnung nach Rz. 4 bis 6 maßgebend. Wird der Gesamtbetrag jeder Steuerart auf volle 50 EUR abgerundet, so ist die Höhe der Zinsen aus dem Gesamtbetrag entscheidend. Bei der jetzt für den Regelfall vorgesehenen Anwendung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.1 Verzinsung nach der AO

Rz. 2 In der AO ist vorgesehen eine Verzinsung[1] in der Form der Zinsen bei Steuernachforderungen und Steuererstattungen – sog. Vollverzinsung[2] Stundungszinsen[3] Hinterziehungszinsen[4] Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge[5] Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung.[6] Rz. 3 Die §§ 233–239 AO gelten grds. für alle Steuern, Steuervergütungen und andere Leistungen, auf die die AO ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung / 2.1 Gesamtkostenverfahren

Das Gesamtkostenverfahren[1] entspricht der herkömmlichen Vorstellung von der Gestaltung der GuV. Es werden nacheinander das gewöhnliche und das außergewöhnliche Geschäftsergebnis ermittelt. Aus der Summe der beiden Ergebnisse nach Abzug von Steuern ergibt sich der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag. Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind in Geschäftsj...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4 Unverzinsliche Ansprüche (§ 233 Satz 2 AO)

Rz. 25 Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen [1] sind nach der ausdrücklichen Bestimmung des § 233 S. 2 AO auch dann nicht zu verzinsen, wenn der Wortlaut der einzelnen Zinsvorschrift dies zulassen würde. Das bedeutet zunächst, dass Zinseszinsen nicht erhoben werden, obwohl nach § 239 Abs. 1 S. 1 AO auf die Zinsen die für die Steuern geltenden Vorschriften entspr. anzuwen...mehr

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Wann ist das Unternehmen ei... / a) Geltendmachung von Vorsteuern beim Kauf

Behandlung durch den Veräußerer: Um zu fairen und rechtssicheren Entscheidungsmerkmalen zu kommen, sollte daher m.E. insbesondere berücksichtigt werden, wie die Beteiligten selbst ihre Tätigkeiten mehrwertsteuerlich einordnen. Diese Entscheidung dokumentieren sie insbesondere dadurch, dass sie Vorsteuern geltend machen oder nicht. Vorsteuerabzug dokumentiert Verkaufsabsicht: ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.4 Verzinsung von Einfuhr- und Ausfuhrangaben

Rz. 14 Nach der Neufassung des § 233 Satz 1 AO werden jetzt auch Ansprüche verzinst, die sich aus dem Recht der EU (vgl. Rz. 1a) ergeben; die Formulierung orientiert sich an § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 3 Abs. 4 Nr. 4 AO.[1] Die Vorschrift orientiert sich an der EuGH-Rechtsprechung, die die Mitgliedsstaaten unionsrechtlich zu einer Verzinsung von Steuererstattungen verpflichtet h...mehr