Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1 Die gesetzlichen Änderungen im Umsatzsteuerrecht 2025/2026

Die Änderungen im Umsatzsteuerrecht waren im Jahr 2025 geprägt durch die zum 1.1.2025 in Kraft getretene Einführung der neuen E-Rechnung, die weitreichende Reform der Kleinunternehmerbesteuerung sowie die Änderungen bei der Steuerbefreiung der Bildungsleistungen, die mit einer hohen Unsicherheit bei der praktischen Umsetzung einhergingen. Zu allen Änderungen hatte die Finanz...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.4 Rückblick auf wichtige, seit 2025 neu geltende, Regelungen

Die wesentlichen Veränderungen im Umsatzsteuerrecht zum 1.1.2025 konnten aus Sicht der Praxis in 3 Punkte aufgeteilt werden: Einführung der neuen E-Rechnung mit den Übergangsregelungen, Reform der nationalen Kleinunternehmerbesteuerung und erstmalige Einführung einer unionsgrenzüberschreitenden Kleinunternehmerbesteuerung sowie Veränderungen der Voraussetzungen der Steuerbefrei...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8 Verschonungsmaßnahmen

Es gelten folgende Regelungen: Begünstigungsfähiges Vermögen Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zählt ebenfalls zum sog. begünstigungsfähigen Vermögen des § 13b Abs. 1 ErbStG. Hierzu gehört der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und selbstbewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG.[1] Begünstigungsfähig ist nur der Wirtschafts...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 5.2 Wichtige Veröffentlichungen der Finanzverwaltung

Auch die Finanzverwaltung hat sich in den vergangenen Monaten wieder zu umsatzsteuerrechtlichen Fragen geäußert. Neben den schon zuvor genannten mit Nichtbeanstandungsregelungen versehenen Verwaltungsanweisungen hat sie die folgenden Feststellungen getroffen: Nach vielen Jahren hat die Finanzverwaltung[1] zu der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Kraftstofflieferungen im ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.2 Bebaute Grundstücke

Ein bebautes Grundstück[1] ist dagegen ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden. Wichtig für die Bewertung ist die Definition einer Wohnung. Hierbei ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sind, dass ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Die Zusammenfassung der Räume muss eine von ander...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 4.2 Prüfung anhängiger Verfahren

Zum Jahreswechsel sollten immer auch die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Vorjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjährung zu hemmen. Wichtige Fragen, die derzeit vom EuGH bzw. vom BFH zu klären sind, sind insbesondere: Die Frage, ob bei Hotelleistungen [1] ein einheitlicher Steuersatz anzuwenden ist ode...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.2.2 Übergangsregelung zum Steuerlager

Durch die sog. 2. Vereinfachungsrichtlinie[1] der EU waren in das Unionsrecht Rahmenbedingungen zur Gewährung einer Steuerbefreiung für bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit einem von jedem EU-Mitgliedstaat selbst zu definierenden Umsatzsteuerlager festgesetzt worden. Durch die Regelung sollte eine Gleichbehandlung von bestimmten Unionswaren mit Drittlandswaren in Zolllagern...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.1 Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 22)

In den Zeilen 1 bis 3 ist der Gewerbebetrieb/freie Beruf bzw. die Personengesellschaft oder die Kapitalgesellschaft mit der entsprechenden Bezeichnung aufzuführen. In den Zeilen 4 bis 7 sind ist der Ort der Geschäftsleitung bzw. Sitz anzugeben, ferner das Betriebsfinanzamt und die Steuernummer bzw. das Aktenzeichen bzw. Wirtschafts- Identifikationsnummer des jeweiligen Unter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 5.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Frage der Steuerbefreiung bei Schulungsleistungen hat der BFH[1] entschieden, dass der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL nicht die Erteilung von Flugunterricht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35)

Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Hinweis Formulare Die Angaben zum Vergleichswert sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. Bei der Anwendung des Vergleichswertv...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/16 (Zeilen 36 bis 64)

Wichtig Zeitliche Anwendung Die folgenden Ausführungen betreffen das Formular BBW 2/16 – für den Zeitraum bis zum 31.12.2022. Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Beim...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 1. Allgemeines

Die USt-IdNr. ist in § 27a UStG geregelt. Sie ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmen für ihre umsatzsteuerlichen Zwecke im EU-Binnenmarkt (zusätzlich zur Steuernummer des Unternehmens und zur IdNr. des Unternehmers als natürliche Person) auf Antrag vom BZSt erteilt wird. Sie dient der Erleichterung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs innerh...mehr

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Steueränderungsgesetz 2025 / 2.2 Steuerbefreiung von Prämien bei Olympischen und Paralympischen Spielen, § 3 Nr. 73 EStG

Prämienzahlungen der Stiftung der Deutsche Sporthilfen, die für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen gewährt werden, werden von der Einkommensteuer befreit. Gilt ab VZ 2026mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Um das Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ab dem 1.1.2026 einen monatlichen Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. H. v. 2.000 EUR eingeführt. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, durch steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 3.1 Belege bei Verbringen durch den Abnehmer

Die Umsätze mit neuen Fahrzeugen an nichtsteuerpflichtige Abnehmer unterliegen natur­gemäß einer besonderen Kontrolle seitens der Finanzverwaltung. Wird die Steuerbefreiung zu Unrecht gewährt, weil die Fahrzeuge das Land nicht verlassen, besteht das Risiko einer Steuernachzahlung. Der Fahrzeuglieferer ist zunächst immer abhängig von Erklärungen seines Abnehmers zur Ansässigk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 2.1 Steuerfreiheit beim Fahrzeuglieferer

Die Sonderregelung, also auch die Definition des "neuen Fahrzeugs" ist nur anzuwenden, wenn ein die Kriterien erfüllendes Fahrzeug von einem gewerblichen Händler an einen nichtsteuerpflichtigen Abnehmer (nicht im Besitz einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) in das übrige Gemeinschaftsgebiet oder durch einen nichtsteuerpflichtigen Lieferanten (Privatperson, nichtunternehmer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aktivrentengesetz

Zusammenfassung Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) zugestimmt. Das Aktivrentengesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung i. H. v. 2.000 EUR monatlich (§ 3 Nr. 21 – neu – ESt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steueränderungsgesetz 2025 / 3.3 Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung, § 58 Nr. 11 AO

Nach der neu einzufügenden Vorschrift gilt eine Betätigung einer Körperschaft als steuerlich unschädlich, wenn sie Mittel für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verwendet, soweit es sich dabei nicht um den Hauptzweck der Körperschaft handelt. Die Einspeisung von nicht selbst verbrauchtem Strom begrün...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: Anlage Steuerbefreiung Familienheim

Zusammenfassung Überblick Durch die Erbschaftsteuerreform 2008 ist ab 2009 auch der Erwerb eines Familienheims im Erbfall von der Erbschaftsteuer befreit. Dies gilt für den überlebenden Ehegatten, den überlebenden eingetragenen Lebenspartner sowie für Kinder (auch Kinder verstorbener Kinder). Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der "Anlage Steuerbefreiun...mehr

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Schenkungsteuererklärung (ab 2009): Anlage Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke (§ 13d ErbStG)

Zusammenfassung Überblick Nach § 13d ErbStG werden zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke teilweise steuerbefreit (d. h. es wird ein Verschonungsabschlag i. H. v. 10 % abgezogen), sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Die Regelung kommt u. a. bei einer Schenkung unter Lebenden zur Anwendung (zum Erwerb von Todes wegen s. Anlage Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermi...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.1 Begünstigte Erwerbe eines Familienheims

Für den begünstigten Erwerb eines Familienheims sieht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz 3 verschiedene Möglichkeiten vor. 1. Die lebzeitige Übertragung eines Familienheims Die lebzeitige Übertragung ist aber nur begünstigt, wenn es sich beim Erwerber um den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner handelt. Gesetzlich geregelt ist die Steuerbefreiung in § ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Erbschaftsteuerreform 2008 ist ab 2009 auch der Erwerb eines Familienheims im Erbfall von der Erbschaftsteuer befreit. Dies gilt für den überlebenden Ehegatten, den überlebenden eingetragenen Lebenspartner sowie für Kinder (auch Kinder verstorbener Kinder). Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der "Anlage Steuerbefreiung Familienheim"...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Erwerber (Zeilen 9 bis 16)

Der begünstigte Erwerber muss das Familienheim unverzüglich[1] zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Unverzüglich erfolgt eine Handlung nur, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungszeit vorgenommen wird. Ein Erwerber muss somit innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall die Absicht zur Selbstnutzung des Hauses fasse...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.2 Voraussetzungen für ein Familienheim von Todes wegen

Für die Gewährung der Steuerbefreiung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Erblasser muss bis zu seinem Tod in einem bebauten Grundstück eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Der überlebende eingetragene Lebenspartner bzw. überlebende Ehegatte muss in der erworbenen Wohnung unverzüglich die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken aufnehmen. Das Gleiche gilt, ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1 Vorbemerkung

1.1 Begünstigte Erwerbe eines Familienheims Für den begünstigten Erwerb eines Familienheims sieht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz 3 verschiedene Möglichkeiten vor. 1. Die lebzeitige Übertragung eines Familienheims Die lebzeitige Übertragung ist aber nur begünstigt, wenn es sich beim Erwerber um den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner handelt. Gesetz...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3 Angaben zum Erblasser (Zeilen 3 bis 8)

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim ist auch daran geknüpft, dass der Erblasser in diesem Objekt bis zu seinem Tod eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. War der Erblasser an einer Selbstnutzung aus objektiven Gründen wie z. B. "Pflegebedürftigkeit" gehindert, steht dies der Steuerbefreiung nicht entgegen. Praxis-Beispiel Pflegebedürftigkeit Der eingetragene Leb...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.6 Schulden und Lasten (Zeilen 24 und 25)

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden für den Abzug von Schulden und Lasten Änderungen vorgenommen. Im Jahressteuergesetz 2024 wurden die entsprechenden Paragraphen § 10 Abs. 6 ErbStG – § 10 Abs. 6b ErbStG ab 2025 neu strukturiert. Schulden und Lasten, die mit ganz oder teilweise steuerbefreiten Vermögensgegenständen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind nicht oder n...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.2 Steuerbefreite Objekte (Zeile 2)

Folgende Objekte sind steuerbefreit, sofern darin vom Erblasser eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde: Ein- und Zweifamilienhäuser (§ 181 Abs. 1 Nr. 1 BewG); Mietwohngrundstücke (§ 181 Abs. 1 Nr. 2 BewG); Wohnungs- und Teileigentum (§ 181 Abs. 1 Nr. 3 BewG); Geschäftsgrundstücke (§ 181 Abs. 1 Nr. 4 BewG); Gemischt genutzte Grundstücke (§ 181 Abs. 1 Nr. 5 BewG); Sonstig...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5 Weitergabe eines Familienheims (Zeilen 17 bis 22)

Muss ein Erbe im Rahmen der Teilung des Nachlasses begünstigtes Vermögen (hier das Familienheim) auf einen Miterben übertragen, kann der übertragende Erbe die Steuerbefreiung für das Familienheim nicht in Anspruch nehmen. Die Steuerbefreiung steht – unter den weiteren Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nr. 4b ErbStG (Erwerber ist der Ehegatte) bzw. des § 13a Abs. 1 Nr. 4c ErbS...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2 Aufbau des Formulars

2.1 Angaben zum Erwerber (Zeile 1) In der Zeile 1 ist der Name des Erwerbers des Familienheims anzugeben. 2.2 Steuerbefreite Objekte (Zeile 2) Folgende Objekte sind steuerbefreit, sofern darin vom Erblasser eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde: Ein- und Zweifamilienhäuser (§ 181 Abs. 1 Nr. 1 BewG); Mietwohngrundstücke (§ 181 Abs. 1 Nr. 2 BewG); Wohnungs- und Teileigen...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.1 Angaben zum Erwerber (Zeile 1)

In der Zeile 1 ist der Name des Erwerbers des Familienheims anzugeben.mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.3 Ergänzende Hinweise beim Erwerb eines Familienheims

Der Erwerb eines begünstigten Familienheims wird nicht mit Vorerwerben vom Erblasser zusammengerechnet. Es kommt hier also zu keiner Zusammenrechnung nach den Grundsätzen des § 14 ErbStG. Als begünstigter Erwerb kommt nicht nur der Erbfall in Betracht, sondern alle Erwerbe von Todes wegen (z. B. im Wege des Vermächtnisses oder der Auflage).mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.7.3 Sondervergütungen bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften

Nur wenige DBA wie z. B. Art. 7 Abs. 7 DBA Schweiz übertragen den Regelungsinhalt des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG in das DBA. In anderen Fällen droht eine doppelte Begünstigung durch Nichtbesteuerung und Abzug als Betriebsausgabe. Praxis-Beispiel Sondervergütung aus Beteiligungen an ausl. Personengesellschaften Der Steuerinländer D beteiligt sich an einer ausländischen, gewerblich ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 1.4 Anwendung des Verschonungsabschlag bei Familienheim

Handelt es sich um ein Familienheim i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4b und c ErbStG, gilt Folgendes: Wurde ein solches steuerbefreit vom Erwerber erworben und fällt nun innerhalb des Zehnjahreszeitraums die geforderte Selbstnutzung weg, sodass die Steuerbefreiung rückwirkend entfällt, dann kommt der Verschonungsabschlag nach § 13d ErbStG nicht in Betracht.[1] Hinweis Behaltensfrist ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.3.7.4 Atypisch stille Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften

Die Gestaltung "atypische Beteiligung" an einer ausländischen Kapitalgesellschaft wurde in der Vergangenheit einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform Kapitalgesellschaft), andererseits aber auch, um steuerlich den Verlustabzug nach § 2a Abs. 3 EStG bis 1999 in Anspruch nehmen zu können (Rechtsform: Mitunternehmerschaft). Des Weiteren kann s...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 13d ErbStG werden zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke teilweise steuerbefreit (d. h. es wird ein Verschonungsabschlag i. H. v. 10 % abgezogen), sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Die Regelung kommt u. a. bei einer Schenkung unter Lebenden zur Anwendung (zum Erwerb von Todes wegen s. Anlage Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstüc...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.2 Schuldenabzug

Schulden und Lasten mit einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zu Wohnzwecken vermieteten Grundstück Sind Schulden und Lasten vorhanden, die in wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zu Wohnzwecken vermieteten Grundstück stehen, können diese nur beschränkt abgezogen werden. Dies ergibt sich nun aus § 10 Abs. 6a Satz 1 ErbStG. Im Falle des § 13d ErbStG bedeutet dies, dass ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 2.1 Angaben zum Erwerber (Zeile 1)

In Zeile 1 ist der jeweilige Erwerber einzutragen. Wichtig Weitergabeverpflichtung Ist der Erwerber durch eine rechtsgeschäftliche Verfügung (Schenkungsvertrag) des Schenkers verpflichtet, das erhaltene Vermögen auf einen Dritten zu übertragen, kann er die Steuerbefreiung nicht in Anspruch nehmen.[1] Muss der Erwerber im Zusammenhang mit dem Erwerb begünstigten Vermögens einem ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.6 Dreiecksfälle

Die deutschen DBA enthalten keine Regelungen zu sog. Dreiecksfällen. Ungeachtet dessen bestehen häufig bei Arbeitnehmern derartige Situationen. Praxis-Beispiel Dreiecksfall Arbeitnehmer A ist "Mehrfachgrenzgänger". Sein Familienwohnsitz ist in Österreich. Arbeitsort ist Deutschland. Wohnort während der Woche ist eine französische Gemeinde im Grenzgebiet zu Deutschland Das Finan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.3.3 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Switch-over-Klausel

Alle Einzelmaßnahmen wie z. B. die Aktivitätsklausel können nicht verhindern, dass es in einzelnen nicht vorhersehbaren Fällen bei Anwendung der Freistellungsmethode zu nicht hinnehmbaren Steuervorteilen kommt. Z. B. kann sich das Steuerrecht im Ausland so ändern, dass dort künftig keine oder nur noch eine geringe Besteuerung bestimmter Einkünfte stattfindet. Praxis-Beispiel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.3.7.2 Der ausländische Staat kennt keine gewerbliche Prägung von Personengesellschaften

Dasselbe Ergebnis kann eintreten, wenn das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zusteht, dieser sich jedoch wegen seines innerstaatlichen Rechts an der Besteuerung dieser Einkünfte gehindert sieht. Praxis-Beispiel Qualifikationskonflikt der ausl. Einkünfte Eine in Deutschland wohnhafte natürliche Person C erzielt Einkünfte aus einer gewerbliche geprägten Personengesellsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.1 Aufbau eines deutschen DBA

Die deutschen DBA folgen in ihrem Aufbau regelmäßig dem von der OECD in Paris herausgegebenen Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (OECD-MA). Die einleitenden Bestimmungen grenzen den Geltungsbereich des Abkommens ab und enthalten die für die Anwendung wichtigen Definitionen (wie z. B. Ansässigkeit, Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 4.8 Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung

In Rechnungen über steuerpflichtige Leistungen sind der Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag anzugeben. Bei Kleinbetragsrechnungen reicht hingegen die Angabe des Bruttobetrags und des Steuersatzes aus. Bei der Abrechnung über umsatzsteuerfreie Leistungen ist in der Rechnung auf die Steuerbefreiung hinzuweisen. Dabei müssen nicht die entsprechende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 4 Erforderliche Rechnungsangaben

Sofern eine Verpflichtung zur Erteilung einer Rechnung besteht, muss die Rechnung alle Pflichtangaben enthalten und die übrigen formalen Voraussetzungen des § 14 UStG erfüllen. Rechnungen an andere Unternehmer oder an juristische Personen, soweit sie nicht Unternehmer sind, sowie an andere in § 14a UStG bezeichnete Leistungsempfänger müssen insbesondere folgende Pflichtangab...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 4.7 Nettoentgelt sowie im Voraus vereinbarte Entgeltsminderungen

In der Rechnung ist zwingend das Entgelt anzugeben. Das umsatzsteuerliche Entgelt umfasst die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer. Entgelt ist also alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder einem Dritten für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusam...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.22 Änderung von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden

Rz. 90 Die KfzSt ist eine Verkehrsteuer, keine Verbrauchsteuer.[1] Die Aufhebung oder Änderung von KfzSt-Bescheiden richtet sich daher nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO, nicht nach der für Verbrauchsteuern geltenden Vorschrift des § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO. Daher ist auch § 173 AO anwendbar, soweit § 12 Abs. 2 KfzStG keine Sonderregelung enthält.[2] Der Tatbestand der KfzSt wird du...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.18 Änderung der Feststellung der Grundbesitzwerte für die GrSt, §§ 224ff. BewG

Rz. 76a § 224 BewG enthält eine Regelung über die Aufhebung des Grundsteuerwerts, wenn die wirtschaftliche Einheit wegfällt oder infolge einer Steuerbefreiung der Besteuerung nicht mehr zugrunde gelegt wird. § 225 BewG regelt die Möglichkeit zur Änderung der festgestellten Grundsteuerwerte, wenn der Bescheid vor dem maßgeblichen Feststellungszeitpunkt erteilt worden ist. Die...mehr