Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Allgemeines

Rn. 566 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie bereits unter s Rn 554 ausgeführt, betrifft § 3 Nr 13 S 1 EStG die Steuerbefreiung dem Grunde nach und S 2 beschränkt sie der Höhe nach. Dabei beschränkt S 2 für 2 Fälle die Höhe der Steuerbefreiung:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Perschon, Neuregelungen für Photovoltaikanlagen durch das JStG 2022, Stbg 2023, 47; Müller, Steuerbefreiung für Einnahmen aus bestimmten Photovoltaikanlagen – nur Anlass zur Freude?, DB 2023, 414. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 17.07.2023, BStBl I 2023, 1494 (Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr 72 EStG)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Verwendung des erzeugten Stroms

Rn. 2600l Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für die Steuerbefreiung ist es ohne Belang, wie der erzeugte Strom verwendet wird; er kann also auch vollständig in das öffentliche Stromnetz, zum Aufladen eines privaten oder betrieblich genutzten E-Autos verbraucht oder von Mietern genutzt werden (BT-Drucks 457/22, 98).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Konkurrenzregelung (§ 3 Nr 26a S 2 EStG)

Rn. 1060 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 26a S 2 EStG enthält folgende Regelung: Wenn für Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit ganz oder zT eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr 12, 26 oder 26b EStG (letztere Nr eingefügt durch Art 1 Nr 4a JStG 2010 vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768, anzuwenden ab VZ 2011, Art 1 Nr 38a JStG) gewährt wird, scheidet eine Steuerbefreiung n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hda) Allgemeines

Rn. 565 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Trennungsgelder sind ebenfalls von § 3 Nr 13 S 1 EStG nF umfasst. Sie müssen jedoch auf gesetzlichen Grundlage basieren; ein Rechtsanspruch aufgrund betrieblicher Übung genügt nicht (dh solche Trennungsgelder sind stpfl, (s) BFH BFH/NV 1994, 857). Rn. 565a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 1 Abs 2 TGV zählt auf, aufgrund welcher Anlässe Trennungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Wischmann, Vorteile bei Schenkung und privater Nutzung betrieblicher Computer, GStB 2001, 77; Fischer, Zweifelsfragen zur Steuerbefreiung der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten durch ArbN, DStR 2001, 201; Harder-Buschner, Steuerfreiheit, LSt-Pauschalierung und WK-Abzug bei der Nutzung von Personalcomputern, Internet und Telekommunikationsgeräte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / icd) Konsequenz für § 3 Nr 13 S 2 Hs 2 EStG nF

Rn. 566n Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Somit kann der ArbG dem ArbN Trennungsgelder nur bis zu dieser Höhe nach s Rn 566k (betreffend § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG nF) und s Rn 566d, 566e (betreffend § 9 Abs 4a EStG nF) steuerfrei bezahlen. Aufgrund des Worts "insoweit" ist (nur) der überschießende Teil stpfl (s Rn 566b, 566i).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Nach dem WÜK

Rn. 1124 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach dem WÜK ist ein Konsularbeamter einer ausländischen konsularischen Vertretung, sofern er weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch im Inland ständig ansässig ist, von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben grds befreit (Art 49 Abs 1, Art 71 Abs 1 WÜK). Zu weiteren, von der Steuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / icc) Überblick über die Regelung in § 9 Abs 4a EStG nF

Rn. 566m Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auch § 3 Nr 13 S 2 Hs 2 EStG nF verweist wie der Hs 1 auf § 9 Abs 4a EStG nF. Auf die dortigen Ausführungen zu § 9 Abs 4a EStG nF ist zu verweisen (s Rn 566d, 566e).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, UStAVermG: Änderungen des Einkommensteuergesetzes, NWB 51/2018, 3816; Zimmermann/Dorn/Neu, Steuerfolgen der Überlassung von Mobilitätsguthaben, NWB 24/2019, 1763 (Zitierung); Plenker, Steuerfreiheit von Fahrtkostenzuschüssen des ArbG an ArbN, DB 2019, 2092; Harder-Buschner, Steuerbefreiung des § 3 Nr. 15 EStG für Jobtickets, NWB 51/2019, 3754. Verwaltungsanweisungen: BMF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Subsidiär gegenüber ba) nach allgemeinen Völkerrechtsgrundsätzen (Art 25 GG)

Rn. 1122 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit der Entsendestaat des Diplomaten dem WÜD noch nicht beigetreten ist, ist noch die Verwaltungsanordnung der Bundesregierung vom 13.10.1950 (MinBlFin 1950, 631) anzuwenden, aus der sich die Steuerbefreiung ergibt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Subsidiär gegenüber ca) nach allgemeinen Völkerrechtsgrundsätzen (Art 25 GG)

Rn. 1125 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit der Entsendestaat des Konsularbeamten dem WÜK noch nicht beigetreten ist, ist noch die Verwaltungsanordnung der Bundesregierung vom 13.10.1950 (MinBlFin 1950, 631) anzuwenden, aus der sich die Steuerbefreiung ergibt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 156. Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG) v 28.05.2007, BGBl I 2007, 914

Rn. 176 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Das Gesetz zu "Real Estate Investment Trusts" (REITs) – rückwirkend zum 01.01.2007 (Art 7 REITG) in Kraft getreten – soll deutschen Unternehmen die steuerbegünstigte Übertragung von Anlageimmobilien im BV (mit Ausnahme von Bestandsmietwohnimmobilien) in Form einer "Exit-Tax" (zeitlich befristete Halbeinkünftebesteuerung) gemäß dem neuen § 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 237. Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona–Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2022, BGBl I 2022, 911

Rn. 257 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen einen steuerfreien Corona-Pflegebonus, zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen (verbesserte Verlustverrechnung; Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche WG des AV sowie der steuerlichen Investitionsfristen; Wegfall der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten) und eine nochma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 114. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (StSenkG) v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433

Rn. 134 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach der Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 im April 1999 und dem Reparaturgesetz, dem StBereinG 1999 im Dezember 1999, ist es der Bundesregierung gelungen, das StSenkG rechtzeitig vor Inkrafttreten im Jahr 2001 zu verabschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 1999 mit den Brühler Empfehlungen das Konzept der geplanten Unternehmenssteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 204. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498

Rn. 224 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Zum Thema auch s Wünnemann, DB 2016, 2438 u wegen weiterer Erläuterungen BMF v 14.12.2016, IV C 5 – S 2334/14/10002–03, DB 2016, 3008. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seinen CO ²-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Zur Erfüllung dieses Zieles bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Vorläufer des Gesetzes zur s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 2600a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 2d JStG 2022 (vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294 fügte mit Wirkung ab VZ 2022 (§ 52 Abs 1 EStG idF Art 43 Abs 1 des Gesetzes)) einen neuen § 3 Nr 72 EStG in den Katalog der steuerfreien Einnahmen ein, der mE, soweit Gewinnerzielungsabsicht besteht, konstitutiv wirkt, andernfalls lägen stpfl Einkünfte insbesondere nach § 15 EStG vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Subsidiär gegenüber ba) und bb) nach § 3 Nr 29 EStG

Rn. 1123 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit das WÜD oder allgemeine Völkerrechtsgrundsätze greifen, ist § 3 Nr 29 EStG verdrängt (§ 2 AO). Soweit § 3 Nr 29 EStG überhaupt in diesem Fall noch anwendbar sein sollte, betrifft es die diplomatischen Vertreter, die ihnen zugewiesenen Beamten und die in ihren Diensten stehenden Personen. Nach § 3 Nr 29 Buchst a S 2 EStG ist die Steu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Allgemeines

Rn. 754 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 16 EStG nF befreit wie die Altfassung bestimmte Vergütungen an ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes (dh in der "Privatwirtschaft") von ihrem ArbG von der ESt. Rn. 755 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei betrifft § 3 Nr 16 EStG nF in Hs 1 ("die Vergütungen … erhalten") die Steuerbefreiung dem Grunde nach, Hs 2 ("soweit sie …") die Steue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / iba) Allgemeines

Rn. 566a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 3 Nr 13 S 2 Hs 1 EStG sind die als Reisekostenvergütungen gezahlten Vergütungen für Verpflegung (bisher: Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, die Terminologie wurde an § 9 Abs 4a EStG nF angepasst) sind nur in den Grenzen des § 9 Abs 4a EStG nF steuerfrei. Selbst wenn der ArbN höhere Aufwendungen nachweisen könnte, bleibt e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Nach dem WÜD

Rn. 1121 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach Art 34 Hs 1 WÜD ist ein Diplomat einer ausländischen Mission, sofern er weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch im Inland ständig ansässig ist, von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben grundsätzlich (Ausnahmen: Art 34 Hs 2 WÜD) befreit. Zu weiteren, von der Steuerbefreiung be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ibc) Die Verpflegungsmehraufwandspauschalen nach § 9 Abs 4a S 3 EStG nF

Rn. 566f Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 9 Abs 4a S 3 EStG regelt die Höhe der Verpflegungspauschale. Sie beträgtmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Subsidiär gegenüber ca) und cb) nach § 3 Nr 29 EStG

Rn. 1126 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit hier noch § 3 Nr 29 EStG anwendbar ist, gilt die Steuerbefreiung für Berufskonsuln (Art 1 Abs 1 Buchst d WÜK, also nicht: Wahlkonsuln = Honorarkonsuln, s H 3.29 EStH 2021; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 29 EStG Rz 6), für Konsulatsangehörige (Art 1 Abs 1 Buchst e und f WÜK) und deren Personal (private Hausangestellte, Art 1 Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ica) Allgemeines

Rn. 566h Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 3 Nr 13 S 2 Hs 2 EStG nF sind die Trennungsgelder sind nur in den Grenzen des § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 und Abs 4a EStG nF steuerfrei. Rn. 566i Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus der Formulierung in § 3 Nr 13 S 2 Hs 2 EStG nF "insoweit, als" folgt, dass bei einer Zahlung über die Grenzen des § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 und Abs 4a EStG nF zwischen einem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ci) Die übrigen Leistungen nach den entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder, soweit sie ArbN oder zur Förderung der Aus- oder Weiterbildung oder Existenzgründung der Empfänger gewährt werden (§ 3 Nr 2 Buchst a Fall 8 EStG nF)

Rn. 118 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 Buchst a EStG nF Fall 8 stellt auch die übrigen Leistungen nach den entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder steuerfrei, soweit sie ArbN oder zur Förderung der Aus- oder Weiterbildung oder Existenzgründung der Empfänger gewährt werden. Die Vorschrift ist damit weiter gefasst als die bisherige Steuerbefreiung, da sie auch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ibb) Überblick über die Regelung in § 9 Abs 4a EStG nF

Rn. 566d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Überblick über die Regelung in § 9 Abs 4a EStG nF:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Übersicht über die Vorschrift insgesamt

Rn. 2599g Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Im Gegensatz zu § 3 Nr 71 EStG aF enthält nF 2 Steuerbefreiungen: Rn. 2599h Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fkc) Das Verhältnis zu § 3c Abs 1 EStG

Rn. 1037a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 S Rn 1032c, 1034.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen

Rn. 2600f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die unter d) (s Rn 2600e) beschriebenen Einnahmen und Entnahmen müssen mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zusammenhängen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Das Winterausfallgeld (§ 19 Abs 1 Nr 5 SGB I aF, § 116 Nr 7 iVm § 214 SGB III aF – bis 31.03.2006) bzw dessen Nachfolger (ab 01.04.2006)

Schrifttum: Richter/Köhler/Klatt, Blick ins Sozialversicherungsrecht, DStR 2004, 236; Marschner, Neues Saison-Kurzarbeitergeld bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall, NWB F 27, 6221. Rn. 95 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Winterausfallgeld wurde ab 01.04.2006 abgeschafft, auf die Darstellung der alten Rechtslage wird aus Aktualitätsgründen verzichtet. Der Gesetzgeber hat daher i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hc) Die Umzugskostenvergütungen (§ 3 Nr 13 S 1 EStG nF Fall 2)

hca) Allgemeines Rn. 564 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BundesumzugskostenG (BUKG idF vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682) regelt die Umzugskostenvergütung für (§ 1 Abs 1 des Gesetzes): die Bundesbeamten und in den Bundesdienst abgeordnete Soldaten Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit Beamte und Richter nach den Sp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1770 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vorbemerkung: § 3 Nr 46 EStG aF befreite Bergmannsprämien nach dem Gesetz über Bergmannsprämien (idF vom 12.05.1969, BGBl I 1969, 434) von der ESt. Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab VZ 2011 aufgehoben (Art 1 Nr 3c, Art 1 Nr 33a StVereinfG vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131) mit Hinweis auf den zeitlichen Anwendungsbereich des Bergmannsprä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Das KSVG

caa) Pflichtversicherte Rn. 2001 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 1 KSVG versichert sind selbstständige Künstler und Publizisten in der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung), wenn sie (kumulativ)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnj) Progressionsvorbehalt

Rn. 119e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Arbeitslosengeld II unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt (s OFD Münster vom 13.01.2006, DB 2006, 186).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fi) Die jährlichen Einnahmen liegen unter dem Freibetrag des § 3 Nr 26 EStG

fia) Die jährlichen Einnahmen liegen unter EUR 2 400/3 000, aber über EUR 0 Rn. 1032b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiel nach BFH vom 20.12.2017, III R 23/15, BStBl II 2019, 469; ebenso BFH vom 20.11.2018, VIII R 17/16, BStBl II 2019, 422): Nach Ansicht des BFH aaO sind nur die den Freibetra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fk) Folgen für den BA- bzw WK-Abzug (§ 3 Nr 26 S 2 EStG)

fka) Nichtberücksichtigung bis EUR 3 000 pa (ab 01.01.2021) Rn. 1034 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit eine Tätigkeit nach § 3 Nr 26 EStG steuerfrei ist, sind BA/WK nur insoweit zu berücksichtigen, als sie den Freibetrag lt s Rn 1029 übersteigen (§ 3 Nr 26 S 2 EStG; BFH BStBl II 1986, 401; 1988, 635; 1988, 890; 1989, 288; BFH/NV 1988, 150; OFD Ffm vom 30.06.2000, DB 2000, 173...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Die Reisekostenvergütungen (§ 3 Nr 13 S 1 EStG nF Fall 1)

hba) Definition Rn. 562c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei handelt es sich um als solche bezeichneten Vergütungen, die dem Grund und der Höhe nach entweder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (reisekostenrechtliche Vorschriften des Bundes oder der Länder; H 3.13 EStH 2021 iVm R 3.13 Abs 2 S 1 LStR 2023), also insbesondere das BRKG (s Rn 563b ff) oder aufgrund Tarifvertrags oder a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hd) Die Trennungsgelder (§ 3 Nr 13 S 1 Fall 3, S 2 Hs 2 EStG)

hda) Allgemeines Rn. 565 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Trennungsgelder sind ebenfalls von § 3 Nr 13 S 1 EStG nF umfasst. Sie müssen jedoch auf gesetzlichen Grundlage basieren; ein Rechtsanspruch aufgrund betrieblicher Übung genügt nicht (dh solche Trennungsgelder sind stpfl, (s) BFH BFH/NV 1994, 857). Rn. 565a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 1 Abs 2 TGV zählt auf, aufgrund welcher A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bk) Das Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III aF – bis 31.07.2006)

Rn. 103 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Aktualitätsgründen wird auf eine Kommentierung verzichtet.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bs) Der Altersübergangsgeld-Ausgleichsbetrag nach § 249e Abs 4a AFG idF bis 31.12.1997

Rn. 116 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Aktualitätsgründen wird auf eine Kommentierung verzichtet.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / icb) Überblick über die Regelung in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG nF

Rn. 566j Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Überblick über die Regelung in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Sicht des Zuwenders der steuerfreien Leistung

Rn. 16 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit Leistungen dem Steuerabzug von der Quelle unterliegen (insbesondere LSt, KapSt), ist dies aber auch für den Zuwendenden relevant. Er muss dann insoweit keine Steuer einbehalten und abführen. An ihn denkt § 3 EStG, wenn in § 3 Nr 62 EStG "Ausgaben" (Vermögenszuflüsse aus Sicht des Zuwendenden) des ArbG für Zukunftssicherungsleistungen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Einnahmen des Theatervereins (mit Ausnahme von echten Mitgliederbeiträgen, Zuwendungen und Zuschüssen usw. im ideellen Bereich) sind auf Steuerbarkeit zu überprüfen. Im Regelfall wird es sich um steuerbare Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (s. Anhang 5) handeln. Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob für den veranstaltenden Unternehmer Um...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Berücksichtigung des § 3 Nr. 26 EStG bei Arbeitnehmern, die in einem Dienstverhältnis stehen

Tz. 53 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Liegt ein Dienstverhältnis vor, kann die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) bereits beim Lohnsteuerabzug Berücksichtigung finden. Eine zeitnahe Aufteilung des steuerfreien Höchstbetrages beim Lohnsteuerabzug innerhalb des Jahres ist nicht erforderlich. Das gilt auch dann, wenn feststeht, dass das Dienstverhältnis nicht bis zum E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Sicht des Empfängers der steuerfreien Leistung

Rn. 15 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zunächst interessiert den Empfänger einer Leistung, ob sie steuerfrei ist. An ihn wendet sich § 3 EStG, wenn die Vorschrift von steuerfreien "Einnahmen" (Vermögenszuflüsse aus Sicht des Empfängers) spricht, so in § 3 Nr 10, 26, 26a, 35, 36 EStG. Dasselbe gilt, wenn es sich um "Vorteile" handelt, zB in § 3 Nr 37, 39, 40 Buchst f, 45, 46 EStG.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 166. Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" (Konjunkturpaket I) v 21.12.2008, BGBl I 2008, 2896

Rn. 186 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 In Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung infolge der sog Finanzkrise erfolgt die Umsetzung nachstehender Maßnahmen im Bereich des ESt-Rechts (Art 1), daneben wurde in Art 2 das Kfz-SteuerG geändert (Steuerbefreiung für ein Jahr bei Erstzulassung v 05.11.2008 bis 30.06.2009, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstel...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schul(förder)vereine

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 "Elternspenden" zur Förderung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) an öffentlichen Schulen können an einen entsprechenden Schulverein (oder Schulförderverein) oder unmittelbar an die Schule als juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet werden (dazu OFD Frankfurt, Verfügung vom 29.01.2018, S 2223 A – 34 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. § 3c EStG i. V. m. § 3 Nr. 26 EStG

Tz. 49 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) ist auch dann anwendbar, wenn im Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit höhere Aufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) geltend gemacht werden, die den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) i. H. v. 3 300 EUR übersteigen. Tz. 50 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das Abzugsverbot des § 3c EStG (An...mehr