Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Osteuropabank) mit Sitz in London wurde mit Übereinkommen vom 29.05.1990 von 40 Staaten, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (> Europäische Gemeinschaften) und der Europäischen Investitionsbank gegründet, um den wirtschaftlichen Fortschritt und Wiederaufbau in den mittel- und osteuro...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäische Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die von der ESO mit Sitz in Garching gezahlten Gehälter und sonstigen Bezüge unterliegen einer besonderen Steuer, die zu Gunsten dieser Organisation erhoben wird. Von der deutschen > Einkommensteuer sind diese Bezüge befreit (Protokoll vom 12.07.1974, BGBl 1975 II, 395; 1982 II, 947). Sie sind aber bei unbeschränkt Stpfl für die Berechnung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.11 Anwendung des § 55 AO bei Stiftungen und Betrieben gewerblicher Art (§ 55 Abs 3 AO)

Tz. 78 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 55 Abs 3 AO bestimmt, dass die Vorschriften, die die Mitglieder der Kö betr (Abs 1 Nr 1, 2 und 4 der Vorschrift) bei Stiftungen für den Stifter und seine Erben und bei stfreien BgA einer KöR für die Kö sinngem gelten; s AEAO Nr 34 und 35 zu § 55 Abs 3 (dort wird allerdings nur der Stiftungsfall genannt). Zum Bw-Ansatz statt des Ansatzes des...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuer

Tz. 5 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Eine wichtige Frage bei der Verschmelzung von gemeinnützigen Vereinen ist die Aufdeckung etwaiger stiller Reserven, die zu einer Steuerbelastung führen kann. Nach § 11 Abs. 1 UmwStG sind die bei der Verschmelzung übergehenden Wirtschaftsgüter in der Schlussbilanz grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Ein Ansatz zum Buchwert ist gemä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4 Unzulässige Aufteilung von Körperschaften (§ 64 Abs 4 AO)

Tz. 191 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 64 Abs 4 AO gilt die Aufteilung einer Kö in mehrere selbständige Kö zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 64 Abs 3 AO als Missbrauch iSd § 42 AO . Auch diese Bestimmung hat nur klarstellenden Charakter (s BT-Drs 11/5582, 27). Die Regelung gilt nicht für regionale Untergliederungen (Landes-, Bezirks-, Ortsverbände) st-begünstigter Kö (s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Grunderwerbsteuer

Tz. 7 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Der Umwandlungsvorgang, der mit dem Eigentumsübergang von Grundstücken von einem Rechtsträger auf einen anderen Rechtsträger verbunden ist, löst grundsätzlich Grunderwerbsteuerpflicht aus (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 3 GrEStG). Wenn im Eigentum des übertragenden Vereins ein Grundstück steht, wird für dieses Grundstück somit Grunderwerbsteuer ausgel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8 Zeitliche Voraussetzungen (§ 63 Abs 2, 1. HS AO)

Tz. 153 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auch die tats Geschäftsführung muss – wie die Satzung – die Voraussetzungen für die Befreiung von der KSt während des ganzen VZ erfüllen (s § 63 Abs 2 1. Hs AO). Das gilt auch in Fällen des abw Wj (s § 63 Abs 1 iVm § 60 Abs 2 AO). S hierzu auch FG München, Beschl v 30.03.2021 (EFG 2021, 917) zum Verlust der Gemeinnützigkeit bei Maßnahmen zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.3 Vermögensübertragung bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 157 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Tz 154 gilt entspr, sofern die Kö d öff Rechts, die den stfreien BgA unterhalten hat, nicht die Empfängerin des Vermögens aufgr der Vermögensbindung ist. Zur Gemeinnützigkeit von BgA s Tz 289 ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.8 Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen (§ 68 Nr 8 AO)

Tz. 243 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 ZwB iSd § 68 Nr 8 AO sind Volkshochschulen und andere Einrichtungen, soweit sie Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchführen (insbes Kurse und Vorträge). Zum Begriff der Volkshochschule, s Urt des BFH v 02.08.1962 (BStBl III 1962, 458). Mit Urt v 21.06.2017, BStBl II 2018, 55, hat der BFH entschieden, dass Kongressvera...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Inhalt des § 58 AO

Tz. 96 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die weiteren stlich unschädlichen Betätigungen sind in § 58 AO festgelegt. Die Vorschrift enthält eine abschließende Aufzählung der – neben der Vermögensverwaltung – zulässigen stlich unschädlichen Betätigungen. Die danach zulässigen Betätigungen lassen sich in drei Gr einteilen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.1 Allgemeines

Tz. 198 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Unter Sponsoring wird die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen und sozialen Bereichen verstanden, die dem Empfänger – beispielsweise einem Verein oder einer öff-rechtlichen Kö – helfen soll, seine/ihre Aufgaben besser erfüllen zu können. Gleichzeitig verf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.1 Vermögensübertragung bei Vereinen

Tz. 155 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Da hier kein Vermögensrückfall an die Mitglieder zulässig ist, ist das gesamte Vermögen, soweit es vom Verein nicht noch selbst iRd Beendigung der lfd Geschäfte nach der Auflösung für seine satzungsmäßigen st-begünstigten Zwecke verausgabt wird, einer Kö d öff Rechts oder einer anderen st-begünstigten Kö zur Verwendung für st-begünstigte Zw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäisches Hochschulinstitut

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Das Europäische Hochschulinstitut (EHI) ist keine Organisation der > Europäische Union, wurde jedoch 1971 von den damaligen Mitgliedstaaten der > Europäische Gemeinschaften gegründet. Staaten, die später der EG bzw EU beigetreten sind, haben idR auch die Konvention zur Gründung des EHI übernommen. Das gilt jedoch nicht für > Kroatien, > Tsche...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verdienstausfall

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Entschädigungen für Verdienstausfall sind idR steuerpflichtig. Sie sind der Einkunftsart (> Einkünfte) zuzurechnen, bei der der Verdienstausfall eingetreten ist (§ 24 Nr 1 EStG; vgl zB EFG 1981, 89 betr Stadtratstätigkeit). Deshalb gehört der einem > Arbeitnehmer zufließende Ersatz für entgangenen oder entgehenden > Arbeitslohn zu den Einkünf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind ein Staat in Nordamerika zwischen dem Pazifik im Westen und dem Atlantik im Osten mit Landgrenzen zu > Kanada im Norden und > Mexiko im Süden. Als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauhoff, Verlust der Gemeinnützigke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Verhältnis zu den DBA und Anrechnung ausländischer Steuern

Tz. 30 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Für ausl Dividenden reicht die in § 8b Abs 1 S 1 KStG geregelte St-Freistellung weiter als die in den DBA geregelte, weil sie weder an Aktivitätsklauseln noch für bis zum 28.12.2013 zufließende Bezüge an eine Mindestbeteiligung anknüpft. Die DBA bleiben höherrangiges Recht, so dass für den Regelfall die StFreiheit der ausl Dividenden doppelt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Personalüberlassung für steuerbegünstigte Zwecke (§ 58 Nr 4 AO)

Tz. 101 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Personalüberlassung darf – ebenso wie die Raumüberlassung (Nr 5 der Vorschrift) – von der Kö nur als Nebenzweck verfolgt werden. Dabei handelt es sich um folgende Konstellation: Im Einzelnen gilt folgendes: Die Arbeitskräfte müssen für st-begünstigte Zwecke überlassen werden. Zulässig ist die Überlassung gem dem Wortlaut des § 58 Nr 4 AO n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.4 Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§§ 14, 64 Abs 1 AO)

Tz. 169 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ein wG liegt gem § 14 AO vor, wenn eine selbständige nachhaltige Tätigkeit ausgeübt wird, durch die Einnahmen oder andere wirtsch Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen der Vermögensverwaltung (s § 14 S 3 AO) hinausgeht. Dabei ist eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich (s § 14 S 2 AO). Zum Begriff der "Nachhaltigkeit" bei w...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Gewerbeverlust

Tz. 44 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Ergibt sich nach den Hinzurechnungen und Kürzungen ein Fehlbetrag (Verlust), ist dieser im Rahmen einer Verlustfeststellung festzustellen. Der festgestellte Fehlbetrag kann dann mit den maßgebenden Gewerbeerträgen der Folgejahre im Rahmen der Mindestbesteuerung verrechnet werden (§ 10a Satz 1 und 2 GewStG, Anhang 7). Ein Verlustrücktrag in d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Zulässiges Ausmaß des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 167 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 64 AO enthält keine Aussage zu einem zulässigen Ausmaß des wG im Verhältnis zur eigentlichen st-begünstigten Tätigkeit der Kö. Daher kann uE auch ein besonders großer Umfang eines wG (zB beim Bundesliga-Fußball) oder ein besonders großes Gewinnstreben eines wG grds nicht zum Verlust der St-Befreiung für die Kö insges führen. UE kann vielm...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuerliche Behandlung der bei der EU oder für die EU beschäftigten Personen

Rz. 14 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Beschäftigten der EU sind zu unterscheiden in Die Beamten (englisch: ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Kein überwiegendes Verfolgen eigenwirtschaftlicher Zwecke (§ 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO)

Tz. 43 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Das in § 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO festgelegte Erfordernis bezieht sich unmittelbar auf die st-begünstigte Tätigkeit der Kö selbst. Dies ergibt sich daraus, dass mit den Begriffen Förderung und Unterstützung an die Definition der gemeinnützigen und kirchlichen Zwecke (s § 52 Abs 1 S 1 bzw § 54 Abs 1 AO) bzw der mildtätigen Zwecke (s § 53, 1. Hs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.4 Aufwendungen für Mitglieder- und Spendenwerbung

Tz. 51 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Mit der Selbstlosigkeit grds vereinbar ist die Mitgliederwerbung oder Spendenwerbung für eine st-begünstigte Kö, wenn sich die Werbeausgaben im angemessenen Rahmen halten (ebenso Gutachten der Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts, 36). Die Fin-Verw hielt eine 10 %-Grenze für angemessen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs 1 S 2 sowie S 4 und 5 KStG) ab dem VZ 2014 (s Tz 136) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG und damit auch auf ordentliche GA und hybride Finanzierungen ausgedehnt worden. Entspr wurden die Regelungen für natürliche Personen (s § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 EStG und s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6 Einkommensermittlung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 171 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die Einkommensermittlung der wG gelten die allg Grundsätze. Sind iRd wG geltend gemachte Aufwendungen nach den einschlägigen Regeln der Gewinnermittlung tw nicht als BA anzuerkennen oder dürfen sie aus den gleichen Gründen den Gewinn nicht mindern, verbleibt es bei dieser insoweit durch die Gewinnermittlungsvorschriften vorgesehenen Sank...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3.2 Zum Vorliegen eines stpfl wG

Tz. 201 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach Auff der FinVerw kommen folgende Grundsätze zur Anwendung: Ein wG liegt nicht vor, wenn die st-begünstigte Kö dem Sponsor nur die Nutzung ihres Namens zu Werbezwecken in der Weise gestattet, dass der Sponsor selbst zu Werbezwecken oder zur Imagepflege auf seine Leistungen an die Kö hinweist. Ein wG liegt auch dann nicht vor, wenn der Em...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.11.1 Freie Rücklagen (§ 62 Abs 1 Nr 3 AO)

Tz. 114 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 62 Abs 1 Nr 3 AO sieht vor, dass eine Kö höchstens ein Drittel des Überschusses der Einnahmen über die Kosten aus der Vermögensverwaltung und darüber hinaus höchstens 10 % ihrer sonstigen nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO zeitnah zu verwendenden Mittel einer freien Rücklage zuführen kann (s AEAO Nr 9 zu § 62 Abs 1 Nr 3). Die freie Rücklage aus den Ertr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vereinigte Arabische Emirate

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE; Hauptstadt: Abu Dhabi; Amtssprache: Arabisch) sind ein Staat im Osten der Arabischen Halbinsel. Es ist der Zusammenschluss der Emirate Abu Dhabi, Adschman, Dubai, Fujairah, Ra's al-Chaima, Schardscha sowie Umm al-Qaiwain. Die VAE liegen am Persischen Golf im Norden sowie am Golf von Oman im Nordosten m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO)

Tz. 213 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zum Begriff der Wohlfahrtspflege s § 66 Abs 2 AO. Die Wohlfahrtspflege darf gem § 66 Abs 2 AO nicht um des "Erwerbs willen" ausgeübt werden (ebenso s Urt des BFH v 17.02.2010, DB 2010, 1104). Der BFH hat in seinem Urt v 17.11.2013 (BStBl II 2016, 68) wes Grundsätze auch zu der Frage entwickelt, unter welchen Voraussetzungen ein ZwB iSd § 66...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Rättig/Protzen, Anwendung des § 8b Abs 2 KStG auf vGA anlässlich einer Anteilsveräußerung, GmbHR 2001, 495; Mikus, Die Bedienung von Aktienoptionen durch eigene Anteile nach der UntStRef, BB 2002, 178; Romswinkel, StFreiheit von VG gem § 8b Abs 2 KStG systemimmanent? GmbHR 2002, 1059; Günkel/Bourseaux, Stliche Abziehbarkeit der Kosten für die Ausgabe von Aktien iRv Aktienoption...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.1 Grundsätze

Tz. 45 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach Auff der FinVerw gilt Folgendes: In § 55 Abs 1 Nr 1 AO wird die Mittelverwendung der Kö vorgeschrieben. Sie ist danach nur für die satzungsmäßigen Zwecke zulässig; s AEAO Nr 3 zu § 55 Abs 1 Nr 1; § 58 AO lässt hiervon jedoch Ausnahmen zu. Zum Nachw der entspr Mittelverwendung durch eine sog Mittelverwendungsrechnung s Thiel (DB 1992, 1900...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.3 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn diese beim Zahlenden zum Abzug zugelassen worden sind (§ 8b Abs 1 S 3 KStG)

Tz. 111 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach der durch das ATADUmsG eingefügten Anti-Hybrid-Regelung des § 8b Abs 1 S 3 KStG sind die Einnahmen eines Zahlungsempfängers in dem einen Mitgliedstaat vollständig zu besteuern, soweit die damit korrespondierende Ausgabe des Zahlenden im anderen Mitgliedstaat zum Abzug zugelassen wird. Die Regelung muss im Zusammenhang mit den anderen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 141 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kap-Ges lösen im Teil-Eink-Verfahren (bis VZ 2008: Halb-Eink-Verfahren), weil nach der Philosophie des StSenkG die Realisierung der Reserven einer Kap-Ges über die Veräußerung der Beteiligung im wirtsch Ergebnis der Realisierung dieser Reserven durch eine GA gleichkommt, grds auch die gleiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.12 Die Mittelverwendungsrechnung

Tz. 118 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Alle Rücklagen müssen von der st-begünstigten Kö in ihrer Rechnungslegung (zB Vermögensübersicht) – ggf in einer Nebenrechnung – in einer solch klaren Form gesondert ausgewiesen werden, dass eine Kontrolle jederzeit und ohne besonderen Aufwand möglich ist. Soweit Mittel nicht schon im Jahr des Zuflusses für die st-begünstigten Zwecke verwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Gewinnerzielungsabsicht und Mitunternehmerschaft, DB 1984, 2424; Terhart, Investitionsrechnung zur Feststellung der Liebhaberei, DB 1985, 2587; Rose, Einkünfteerzielungsabsicht, StbJb 1985/86, 177; Bartholl, Kritische Stellungnahme zum Begriff "Gewinn" in der Definition des BFH und der FinVerw, BB 1985, 1521; Pferdmenges, Einkünfteerzielungsabsicht, Düsseldorf 1990; Jakob/H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klähn, Aktuelle Fragen aus der Praxis der Außenprüfung – Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Arzneimittelabgabe von Krankenhausapotheken, StBP 2006, 197; Pieske-Kontny, Der Zweckbetrieb Krankenhaus, StBp 2023, 5 und 42. Tz. 216 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zum Begriff des Krankenhauses s § 2 Nr 1 Krankenhausfinanzierungsges idF v 10.04.1991 (BGBl I 1991, 887). Danach sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.2 Begriff der sportlichen Veranstaltung

Tz. 222 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Als sportliche Veranstaltungen iSd § 67a AO sind nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 25.06.1996, BStBl II 1997, 154; s Beschl des BFH v 07.05.1997, BFH/NV 1998, 96; v 30.03.2000, BStBl II 2000, 705; s Beschl des BFH v 20.11.2008, BFH/NV 2009, 430; Urt des BFH v 09.08.2007, BFH/NV 2007, 2713) organisatorische Maßnahmen eines Sportvereins ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rn. 142 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Tatbestandlich setzt § 50d Abs 8 EStG voraus, dass Einkünfte eines unbeschränkt StPfl aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) nach einem DBA von der inländischen Besteuerung auszunehmen sind. Nach dem Gesetzeswortlaut ist das Vorliegen einer unbeschränkten StPfl (§ 1 Abs 1 und 2 EStG; keine Anwendung für fiktive unbeschränkte StPfl nach...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Eurocontrol

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Eurocontrol ist die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt. Neben dem Hauptsitz in Brüssel gibt es ua das Maastricht Upper Area Control Centre in der Nähe des Flughafens Maastricht Aachen, das den oberen Luftraum der Benelux-Länder sowie Nordwestdeutschlands kontrolliert. Eurocontrol gehört zu den > Koordinierte Organisationen. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.1 Abstandnahme von der Kapitalertragsteuer für Erträge aus Vermögensverwendung

Tz. 175 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44 a Abs 4 und Abs 7 EStG für Zinserträge, Dividenden aus GmbH-Anteilen und Dividenden aus Anteilen an nicht börsennotierten AG ist nach dem BMF-Schr v 18.01.2016 (BStBl I 2016, 85 Rn 295) unter Berücksichtigung der Änderung durch die BMF-Schr v 20.04.2016 (BStBl I 2016, 475) und v 16.06.2016 (BStBl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übertrag von Gewerbesteuermerkmalen der Betriebsgesellschaft auf das Besitzunternehmen bzw dto von Zugehörigkeitsvoraussetzungen bei der Investitionszulage

Rn. 303a Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zwischen Steuergläubiger und Besitzunternehmen bzw Betriebsunternehmen bestehen – ohne Rücksicht auf die personelle und sachliche Verflechtung beider Unternehmen – zwei voneinander unabhängige, je steuerlich selbstständig zu beurteilende Steuerschuldverhältnisse (BFH v 18.12.1997, BFH/NV 1998, 743) mit der Folge, dass Besitz- und Betriebs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.4 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung von Vereinsaktivitäten im Bereich Sportzentren

Tz. 228 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die nachstehende Übersicht zeigt, wie nach Auff der FinVerw einzelne Leistungen des Vereins aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen sind. Hinsichtlich der Definition eines Mitglieds wird auf AEAO Nr 12 zu § 67a verwiesen. Danach ist es für Gastmitgliedschaften nicht zu beanstanden, wenn die Gastmitgliedschaft wie eine Vollmitgl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Verbot von Zuwendungen an Mitglieder (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO)

Tz. 60 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Aus § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO folgt unmittelbar die in S 2 vorgenommene Festlegung, dass die Mitglieder zum einen keine Gewinnanteile, zum anderen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Kö erhalten dürfen. GA (auch vGA, s Urt des BFH v 30.03.1989, BStBl II 1989, 489 und v 12.03.2020, BStBl II 2021, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.8 Grundsatz der Vermögensbindung (§ 55 Abs 1 Nr 4 AO)

Tz. 68 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Vorschrift des § 55 Abs 1 Nr 4 AO enthält den Grundsatz der Vermögensbindung als wes Voraussetzung für die Selbstlosigkeit. Nach S 1 der Vorschrift darf das Vermögen der Kö bei ihrer Auflösung (Aufhebung) oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks nur für st-begünstigte Zwecke verwendet werden. Nach dem BFH-Urt v 26.08.2021 (DStR 2022, 196)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Bestimmtheit der Satzungszwecke und der Art ihrer Verwirklichung (§ 60 Abs 1 AO)

Tz. 129 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 60 Abs 1 S 1 AO schreibt vor, dass die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bezeichnet sein müssen, dass aufgr der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die StBefreiung geprüft werden können (s Urt des BFH v 23.07.1988, BFH/NV 1989, 479; v 23.11.1988, BStBl II 1989, 391; und v 10.11.1998, HFR 1999, 481). In de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.1 Altenheime, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen (§ 68 Nr 1 AO)

Tz. 230 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die in § 68 Nr 1 AO aufgeführten ZwB zählen gleichzeitig zu den Wohlfahrtspflegeeinrichtungen iSd § 66 AO (s AEAO Nr 1 zu § 68), ohne dass bei den in Buchst b der Vorschrift aufgeführten ZwB die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllt sein müssen (ebenso s AEAO Nr 3 zu § 68 Nr 1). Im Einzelnen: Zum Begriff der Altenheime, Altenwohnheime und Pfleg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.3 Werkstätten für behinderte Menschen. Einrichtungen zur Eingliederung von behinderten Menschen und Inklusionsbetriebe iSd § 215 Abs 1 SGB IX (§ 68 Nr 3 AO)

Tz. 232 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die in § 68 Nr 3 AO aufgeführten ZwB zählen gleichzeitig zu den Wohlfahrtspflegeeinrichtungen iSd § 66 AO (s AEAO Nr 3 zu § 66, Nr 1 zu § 68). Die Fin-Verw hat im AEAO Nr 6–9 zu § 68 Nr 3 ausführlich zu folgenden Punkten Stellung genommen: Nachw der Eigenschaft als Inklusionsbetriebe (Beschäftigungsquote von mind 40 vH der im Gesetz genannten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.6 Behandlung der Mitglieder bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung bzw Aufhebung der Körperschaft (§ 55 Abs 1 Nr 2 AO)

Tz. 65 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Gem § 55 Abs 1 Nr 2 AO dürfen die Mitglieder auch bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung (Aufhebung) der Kö nicht mehr als ihre eingezahlten Kap-Anteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurückerhalten. Die Vorschrift bezieht sich nur auf Kap-Ges (s den Klammerzusatz in § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO) sowie auf Stiftungen und Bg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.4 Zuwendungen an ausländische Körperschaften

Ausl Kö, die in D mit inl Eink der beschr StPflicht unterliegen, dürfen künftig nur noch gefördert werden, wenn sie in D wegen Gemeinnützigkeit st-begünstigt sind (§ 58 Nr 1 S 3 AO). Beschr stpfl Kö dürfen also nur noch gefördert werden, wenn sie in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind (§ 5 Abs 2 Nr 2 Hs 2 KStG) und sämtliche Voraussetzungen der Gemeinnützigk...mehr