Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.4 Sind auch nicht pflegerisch tätige Personen begünstigt?

Ja. Der Kreis der Anspruchsberechtigten in Bezug auf die Steuerbefreiung umfasst nicht nur Pflegekräfte, sondern auch weitere in unter VII. 1. genannten Einrichtungen oder Dienste tätige Arbeitnehmer.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Besonderheiten bei allein reisenden Erwachsenen

Von Jugendherbergen werden nicht nur Leistungen gegenüber Jugendlichen, sondern auch gegenüber allein reisenden Erwachsenen erbracht (hier: Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen). Die Beherbergung von allein reisenden Erwachsenen (d. h. Erwachsene die ohne Begleitung von Kindern reisen, die von ihnen betreut werden) führt – unabhängig von dem Umfang der Leistungen – (seit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.13 Können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern sowohl in 2021 als auch in 2022 je einen steuerfreien Betrag von bis zu 4.500 Euro, insgesamt also 9.000 Euro, steuerfrei gewähren?

Nein. Die Steuerbefreiung kann in den Jahren 2021 und 2022 nur bis zur Höhe von insgesamt 4.500 Euro gewährt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Sonderzahlungen an Beschäftigte

Tz. 33 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Im Rahmen des (Ersten) Corona-Steuerhilfegesetz wurde eine Befreiung für die von einem Arbeitgeber an seine Beschäftigten geleisteten Beihilfen und Unterstützungsleistungen (Corona-Bonus) nach § 3 Nr. 11a EStG geschaffen. Der ursprünglich darin geregelte Begünstigungszeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 wurde zwischenzeitlich bereits mehrf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 217. Drittes Bürokratieentlastungsgesetz v 22.11.2019, BGBl I 2019, 1746

Rn. 237 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die nachfolgenden Änderungen gem Art 6 des Gesetzes betr die ESt gelten gemäß § 52 Abs 1 EStG ab dem VZ 2021. § 3 Nr 34 EStG: Der Höchstbetrag für die Steuerbefreiung von zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung wird angehoben von 500 EUR auf 600 EUR p. a. § 22 Nr 5 S 7 EStG: Mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.15 Kann der steuerfreie Höchstbetrag von 4.500 Euro für jedes Dienstverhältnis gesondert ausgeschöpft werden oder ist zu prüfen, ob aus anderen Dienstverhältnissen bereits eine Zahlung geleistet wurde? Was gilt bei zwei oder mehr aufeinander folgenden Dienstverhältnissen?

Die Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11b des Einkommensteuergesetzes kann bis zu dem Betrag von 4.500 Euro in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Der Betrag von bis zu 4.500 Euro kann in der Regel pro Dienstverhältnis ausgeschöpft werden. Dies gilt allerdings nicht bei mehr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 102. Erstes Gesetz zur Änderung des dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III Änderungsgesetz – Erstes SGB III-ÄndG) vom 16.12.1997, BGBl I 97, 2970

Rn. 122 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Iw wurden § 3 Nr 2 und § 3 Nr 28 und § 32b Abs 1 Nr 1a) neu gefaßt sowie § 39 Abs 1 S 5 und § 42d Abs 6 S 2 und § 52 an verschiedenen Stellen (Abs 2b, 2e, 23, 32b) geändert. Schließlich wurden § 62 S 2 2. HS und § 65 Abs 1 S 3 neu gefaßt sowie in § 66 die Absätze 3 und 4 gestrichen. Betrifft Steuerbefreiung von Teilarbeitslosengeld, Übergang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Veräußerungs- o Aufgabegewinn (§ 14 EStG)

Rn. 109 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird in sachlichem u zeitlichem Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung o -aufgabe Grund u Boden durch Errichtung einer Betriebsleiter- o Altenteilerwohnung entnommen, ist der Entnahmegewinn nicht steuerfrei, sondern geht in den uU tarifbegünstigten Veräußerungs- bzw Aufgabegewinn iSd § 14 EStG ein, denn die Steuerbefreiung erstreckt sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH-...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Konnte jede Zahlung des Arbeitgebers in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 als Beihilfe und Unterstützung aufgrund der Corona-Krise angesehen werden?

Nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 2. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Seite 1259) konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 Euro steuerfrei auszahlen. Voraussetzung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.17 War die steuerfreie Zahlung in Höhe von 1.500 Euro unschädlich für die Pauschalierung nach § 40a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes?

Eine Pauschalierung nach § 40a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes war neben der oder zusätzlich zu der Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.21 Wie verhalten sich das BMF-Schreiben vom 9. April 2020 und § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes zueinander?

Nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 2. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Seite 1259) konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen. Diese gesetzliche Regelung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Errichtung einer Wohnung; Wohnungsbegriff

Rn. 95 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Steuerbefreiung setzt die Errichtung einer neuen vollständigen – bisher noch nicht vorhandenen – Wohnung auf zum BV gehörenden Grund u Boden voraus. Der Begriff der Wohnung ist dem Bewertungsrecht zu entnehmen. Zum Begriff der Wohnung s Rn 78. Rn. 96 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Umbauten, Ausbauten, Aufstockungen u andere Wohnflächenerweite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 238. Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022, BGBl I 2022, 1743

Rn. 258 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Darin gemäß Art 2 folgende Einfügung in das EStG: § 3 Nr 11c EStG – neu –: Steuer- (und sozialversicherungs-)frei sind gemäß § 3 EStG Nr 11c Leistungen, Zitat die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom ArbG in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährt werden zur Abmilderung der gestie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 78. Viertes agrarsoziales Ergänzungsgesetz vom 27.09.1990, BGBl I 90, 2110

Rn. 92 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 17 wurde mit Wirkung ab VZ 1991 (s § 52 Abs 2b S 1) wie folgt neu gefaßt: Zitat "17. Zuschüsse zum Beitrag nach § 3c des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte;"mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Eigene Wohnzwecke

Rn. 97 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Bei der neu errichteten Wohnung muss es sich entweder um eine Betriebsleiter- o eine Altenteilerwohnung handeln, die von diesem Personenkreis auch nach Bezugsfertigkeit selbst genutzt wird; demzufolge ist eine Vermietung der errichteten Wohnung nach Bezugsfertigkeit grundsätzlich schädlich, auch wenn die Vermietung nur kurze Zeit bestehen so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übertrag von GewSt-Merkmalen der Betriebsgesellschaft auf das Besitzunternehmen bzw dto von Zugehörigkeitsvoraussetzungen bei der InvZul

Rn. 303a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zwischen Steuergläubiger und Besitzunternehmen bzw Betriebsunternehmen bestehen – ohne Rücksicht auf die personelle und sachliche Verflechtung beider Unternehmen – zwei voneinander unabhängige, je steuerlich selbstständig zu beurteilende Steuerschuldverhältnisse (BFH vom 18.12.1997, BFH/NV 1998, 743) mit der Folge, dass Besitz- und Betrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bauer/Gemmeke, DStR 2004, 1470; Friedrichs/Köhler, DB 2004, 1638. Rn. 162 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Das Gesetz ist eine Reaktion auf das Schreiben des BMF v 16.12.2003, DB 2004, 103 betr Private Equity-Fonds mit Beteiligung an einer KapGes, organisiert in der Rechtsform der GmbH & Co KG mit einer Private Equity-GmbH als geschäftsführendem Kommanditisten neben einer Komplementä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 174. Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung – (SteuerhinterziehungsbekämpfungsG) v 29.07.2009, BGBl I 2009, 2302

Rn. 194 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Es soll Druck auf die Steueroasen ausgeübt werden, sich den internationalen Regeln (Auskunftsaustausch nach den Standards der OECD, basierend auf international abgestimmten Maßnahmen, die von 17 OECD-Mitgliedstaaten am 21.10.2008 zur Durchsetzung von Transparenz und effektivem Auskunftsaustausch befürwortet wurden) zu unterwerfen. Der Bundes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Feldhaus, Steuerliche Auswirkungen der Flächenstillegung landw Nutzflächen, INF 1989, 415; Hiller, Betriebsstillegungen und -abgaben iSd FELEG, INF 1989, 457; Gierlich, Einstellung der landw Erwerbstätigkeit, NWB F 3d, 483. Verwaltungsanweisungen: R 3.27 EStR 2008; OFD Chemnitz v 17.12.1996, DStR 1997, 370 sowie LandwKartei BdW, G 13. Rn. 112 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Durch das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.22 Unter welchen Voraussetzungen sind Impfleistungen und damit zusammenhängende Leistungen nach der Coronavirus-Impfverordnung umsatzsteuerfrei?

Die von Ärzten in Arztpraxen oder in Krankenhäusern erbrachten Impfberatungen und Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sind unter den Voraussetzungen des § 4 Nummer 14 Buchstabe a beziehungsweise b des Umsatzsteuergesetzes umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuerfrei ist auch die in diesem Zusammenhang erfolgte Erstellung eines COVID-19-Impfzertifikats. Das gilt nach § 20b des I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 183. Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG – BeitrRLUmsG) v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592

Rn. 203 Stand: EL 97 – ET: 11/2012 Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG beinhaltet außer dem der Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU dienenden Gesetz (EU-BeitreibungsG – EUBeitrG) in Art 1 noch eine Vielzahl weiterer praxisrelevanter Neuregelungen (teilweise rechtsprechungsbrechend, s zu § 12 Nr 5 EStG), von denen die in Art 2 zum EStG nachfolgend vorgestellt werden sollen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 62. Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 vom 14.07.1987, BStBl I 87, 523

Rn. 70 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Auf der Währungskonferenz von Paris (Louvre-Abkommen) am 22.02.1987 sowie auf dem Wirtschaftgipfel in Venedig am 09.06.1987 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die wirtschaftlichen Wachstumskräfte weiter zu stärken und zu einer Verstetigung der insgesamt nach oben gerichteten wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen. Daraufhin hat die B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Gewinnerzielungsabsicht und Mitunternehmerschaft, DB 1984, 2424; Terhart, Investitionsrechnung zur Feststellung der Liebhaberei, DB 1985, 2587; Rose, Einkünfteerzielungsabsicht, StbJb 1985/86, 177; Bartholl, Kritische Stellungnahme zum Begriff "Gewinn" in der Definition des BFH und der FinVerw, BB 1985, 1521; Pferdmenges, Einkünfteerzielungsabsicht, D'dorf 1990; Jakob/Hörma...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dami...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Spätere Nutzungsänderungen

Rn. 106 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird eine neu errichtete Betriebsleiter o Altenteilerwohnung, bei der der Entnahmegewinn für den Grund u Boden gem § 52 Abs 15 S 10 EStG aF bzw § 13 Abs 5 EStG von Amts wegen steuerfrei gestellt worden ist, anschließend veräußert o in der Nutzung geändert (in die Altenteilerwohnung zieht zB ein Kind des Betriebsinhabers ein), berührt dies g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Übersicht über das vorzeitige Wirksamwerden wichtiger Änderungen

Rn. 79 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 (Es werden hier die Vorschriften aufgeführt, die vor dem 01.01.90 wirksam werden, und zwar bezogen auf die Änderungen des EStG, die vorstehend wiedergegeben sind)mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 101. Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform, vom 29.10.1997, BGBl I 97, 2590

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat dieses Gesetz in einer Sondersitzung am 05.08.97 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 05.09.97 zugestimmt. Es bedarf noch einer bereits auf den Weg gebrachten Grundgesetzänderung. Die Ergänzungen des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuß gelten weitgehend bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden bzw – in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.7 Wie sind entgeltliche Tätigkeiten steuerbegünstigter Körperschaften (zum Beispiel gemeinnütziger Vereine oder Stiftungen) zu behandeln, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise ausgeübt werden?

Krankenhäuser oder auch Alten- und Pflegeheime brauchen aktuell in jeder Hinsicht Hilfe und Unterstützung. Viele steuerbegünstigte Körperschaften helfen daher mit Personal, Räumlichkeiten, Sachmitteln oder anderen Leistungen, die für die Bewältigung von Auswirkungen der Corona-Krise notwendig sind, und erhalten dafür ein Entgelt. Steuerlich ist diese wirtschaftliche Aktivitä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 57. Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19.12.1985, BStBl I 85, 735

Rn. 65 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Bezeichnung "Steuerbereinigungsgesetz" ist mE irreführend, besser wäre die Bezeichnung "Steuerreparaturgesetz". Das Gesetz enthält im wesentlichen folgende bedeutsame Änderungen des EStG:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Das Zweite Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 20.04.1949, WiGBl 49, 69

Rn. 4 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Einen weiteren bedeutsamen Schritt in Richtung auf eine Konsolidierung und Normalisierung des EStRechts im Rahmen des Möglichen bedeutete das Zweite Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern für die amerikanische und britische Besatzungszone (Zweites Landesges zur Vorläufigen Neuordnung der ESt und KSt vom 20.09.1949für Baden, Landesgesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ermittlung der laufenden Einkünfte

Rn. 284 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Bevor der Frage der Liebhaberei überhaupt näher zu treten ist, ist vorweg zu untersuchen, ob erklärte Verluste nicht etwa nur darauf zurückzuführen sind, dass der StPfl Aufwendungen als BA geltend macht, die entweder von vornherein auszuscheiden sind (zB Kosten der privaten Lebensführung, wie bspw für Hauspersonal usw) o wegen deren Vermisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Freiberufliche Tätigkeit und Betriebsaufspaltung, DStZ 2018, 472; Korn, Betriebsaufspaltung durch Verpachtung des Mandantenstamms, BeSt 2018 Nr 3, 25; Sanden, Zur bilanziellen Einordnung von Kundenstämmen – Geschäftswertbildender Faktor, immaterielles WG oder persönliche Eigenschaft?, DB 2022, 2945. Rn. 351 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Immaterielle WG (zB Pat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / 1.1 Steuerbefreiung

Steuerfrei sind Schadensersatzleistungen für Vermögensverluste (z. B. wenn Privateigentum des Arbeitnehmers im Betrieb beschädigt wird); für besondere Aufwendungen (z. B. Arzt- und Krankenhauskosten), die durch den Schadensersatzverpflichteten verursacht worden sind; für Schäden immaterieller Art (z. B. dauernde Gesundheitsschäden, Schmerzen); dies gilt auch für Entschädigungen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.10 Nummer 17: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Jobticket oder übernimmt er die kompletten Kosten, ist der dadurch entstehende geldwerte Vorteil steuerfrei. Die 50-EUR-Freigrenze[1] (bis 2022: 44 EUR) muss hier nicht beachtet werden.[2] Der Arbeitgeber kann seit 2019 auch eine Fahrberechtigung, z. B. Einzel-/Mehrfahrtenfahrschein, Deutschlandticket, Zeitkarten wie Jahresticket, für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / 3 Fehlgeldentschädigung bei Kassendifferenzen

Arbeitnehmer, die im Kassen- und Zähldienst beschäftigt sind, erhalten von ihren Arbeitgebern vielfach eine Entschädigung zum Ausgleich von Kassenverlusten, die auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt auftreten können (Fehlgeldentschädigungen, Zählgelder, Mankogelder, Kassenverlustentschädigungen). Bei diesen Entschädigungen handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entschädigungen / 5 Abnutzungsentschädigung ist steuerfrei

Regelmäßig wird eine Abnutzungsentschädigung über das nach § 3 Nr. 30 EStG steuerfreie Werkzeuggeld geleistet. Die Steuerbefreiung beschränkt sich auf die Erstattung der Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die betriebliche Nutzung eigener Werkzeuge entstehen. Eine betriebliche Benutzung der Werkzeuge liegt auch insoweit vor, als der Arbeitnehmer seine Werkzeuge im Rahme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.1 Planmäßige Durchführung der bAV

Wird die betriebliche Altersversorgung über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds durchgeführt, fließen bereits die Beiträge des Arbeitgebers als steuerfreier[1] oder steuerpflichtiger Arbeitslohn in der Ansparphase zu. Hierfür ist entscheidend, dass die Versorgungseinrichtung dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 4.3 Steuerfreie Gesundheitsförderung

Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands des Arbeitnehmers oder der betrieblichen Gesundheitsförderung bleiben bis zu 600 EUR im Kalenderjahr je Arbeitnehmer steuerfrei. Der Höchstbetrag ist jahresbezogen und gilt pro Dienstverhältnis. Übersteigende Beträge rechnen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Unter die Steuerbefreiung fallen auch...mehr