Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.4 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen

Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuer fällt nur an, wenn auf die Steuerfreiheit wirksam verzichtet wird. Das Reverse-Charge-Verfahren ist also nur bei Umsätzen anzuwenden, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen und auf die Steuerbefreiung verzichtet wird. Der Verzicht auf die Steuerfreih...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit anderen Steuerbefreiungen/Steuerentlastungen

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeine Bedeutung von § 4

Rz. 1 Steuerbare Umsätze sind steuerpflichtig, soweit sie nicht ausdrücklich unter eine Steuerbefreiung oder eine sonstige Steuerentlastungsregelung fallen. Welche Umsätze steuerfrei sind, regelt das UStG abschließend. Man unterscheidet sog. echte Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (Nullsatzumsätze) und sog. unechte Steuerbefreiungen, für die der Vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

1 Allgemeine Bedeutung von § 4 Rz. 1 Steuerbare Umsätze sind steuerpflichtig, soweit sie nicht ausdrücklich unter eine Steuerbefreiung oder eine sonstige Steuerentlastungsregelung fallen. Welche Umsätze steuerfrei sind, regelt das UStG abschließend. Man unterscheidet sog. echte Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (Nullsatzumsätze) und sog. unechte Ste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bedeutung von Befreiungsvorschriften

Rz. 4 Bei steuerfreien Transaktionen unterscheidet man zwischen steuerfreien Umsätzen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (sog. Nullsatz-Umsätze); für welche Umsätze im Einzelnen der Ausschluss vom Vorsteuerabzug nicht eintritt, ist in § 15 Abs. 3 UStG geregelt; steuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen (sog. unechte Steuerbefreiungen); bei welchen Umsätz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Rz. 11 Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG können danach unterschieden werden, ob sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, ob die Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen oder ob die Umsätze zwar steuerfrei ohne Vorsteuerabzug sind, jedoch nach § 9 UStG die Option zur Steuerpflicht zulässig ist und somit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Im Einzelnen ergibt sich dazu folgende Ta...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.4.3 Finanzierung

Pensionskassen finanzieren sich vorrangig aus den Zuwendungen des Trägerunternehmens, den Arbeitnehmerbeiträgen und den Erträgen aus der Vermögensanlage. Die Zuwendungen des Trägerunternehmens bzw. des Arbeitgebers sind – unabhängig von der Steuerbefreiung der Kasse – als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie auf einer satzungs- oder geschäftsplanmäßigen Verpflichtung beruh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Telekommunikationsleistungen / 2 Arbeitgeber muss Eigentümer sein

Voraussetzung für die Steuerbefreiung[1] ist, dass es sich um betriebliche Geräte handelt, die dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen werden. Durch den Begriff "betriebliche Geräte" soll der Fall der Schenkung der Geräte an den Arbeitnehmer von der Steuerfreiheit ausgeschlossen werden. Von einem betrieblichen Gerät kann auch dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber das...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Steuerbefreiungen

Tz. 11 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Von der Besteuerung sind nach § 28 RennwLottG (Anhang 12f) ausgenommen, d. h. insoweit tritt eine Befreiung von der Lotteriesteuer ein: von den zuständigen inländischen Behörden erlaubte öffentliche Lotterien und Ausspielungen 1. bei denen der Gesamtbetrag der geleisteten Teilnahmeentgelte den Wert von 1 000 EUR nicht übersteigt oder 2. bei den...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Rechtsprechung

Tz. 40 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Mit der Thematik des Feststellungsbescheids befassen sich u. a. folgende Entscheidungen: Der Erlass eines Freistellungsbescheides für die Körperschaftsteuer eines Sportvereins und danach eines weiteren Körperschaftsteuerbescheides für dessen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist unzulässig. Der zweite Bescheid ist auch nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 237. Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona–Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2022, BGBl I 2022, 911

Rn. 257 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen einen steuerfreien Corona-Pflegebonus, zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen (verbesserte Verlustverrechnung; Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche WG des AV sowie der steuerlichen Investitionsfristen; Wegfall der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten) und eine nochma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 114. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (StSenkG) v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433

Rn. 134 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach der Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 im April 1999 und dem Reparaturgesetz, dem StBereinG 1999 im Dezember 1999, ist es der Bundesregierung gelungen, das StSenkG rechtzeitig vor Inkrafttreten im Jahr 2001 zu verabschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 1999 mit den Brühler Empfehlungen das Konzept der geplanten Unternehmenssteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 156. Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG) v 28.05.2007, BGBl I 2007, 914

Rn. 176 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Das Gesetz zu "Real Estate Investment Trusts" (REITs) – rückwirkend zum 01.01.2007 (Art 7 REITG) in Kraft getreten – soll deutschen Unternehmen die steuerbegünstigte Übertragung von Anlageimmobilien im BV (mit Ausnahme von Bestandsmietwohnimmobilien) in Form einer "Exit-Tax" (zeitlich befristete Halbeinkünftebesteuerung) gemäß dem neuen § 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 204. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498

Rn. 224 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Zum Thema auch s Wünnemann, DB 2016, 2438 u wegen weiterer Erläuterungen BMF v 14.12.2016, IV C 5 – S 2334/14/10002–03, DB 2016, 3008. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seinen CO ²-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Zur Erfüllung dieses Zieles bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Vorläufer des Gesetzes zur s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 66. Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes u zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand v 20.12.1988, BGBl I 88, 2343

Rn. 81 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit Wirkung ab 1989 ist das Vorruhestandsgesetz durch das Altersteilzeitgesetz ersetzt worden (Hinweis auf NWB Fach 26, 2093). Danach können Arbeitgeber Subventionen von der Bundesanstalt für Arbeit hinsichtlich des 20 %igen Aufstockungsbetrages sowie hinsichtlich des Höherversicherungsbeitrages erhalten. Zugleich hat das Altersteilzeitgesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 166. Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" (Konjunkturpaket I) v 21.12.2008, BGBl I 2008, 2896

Rn. 186 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 In Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung infolge der sog Finanzkrise erfolgt die Umsetzung nachstehender Maßnahmen im Bereich des ESt-Rechts (Art 1), daneben wurde in Art 2 das Kfz-SteuerG geändert (Steuerbefreiung für ein Jahr bei Erstzulassung v 05.11.2008 bis 30.06.2009, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abrechnung mit gesondertem Steuerausweis

Rn. 40 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug setzt gem § 15 Abs 1 S 1 UStG voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt. Unionsrechtlich ergibt sich das Erfordernis einer Rechnung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus Art 217 ff MwStSystRL (früher Art 18 Abs 1 Buchst a, 28h iVm Art 22 Abs 3 6. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 206. Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 226 Stand: EL 124 – ET: 10/2017 Historie: 27.04.2017: 2./3. Lesung Bundestag; 02.06.2017: Bundesrat stimmt Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zu (BR-Drucks 366/17). Die erstmals gesetzlich geregelte Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne im Bereich des EStG, KStG und GewStG ist als staatliche Subventionierung einzustufen und steht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lebensrettung

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (z. B. Rettung von Ertrinkenden, Rettung von Schiffbrüchigen, Rettung durch die Bergwacht etc.) ist ein steuerbegünstigter gemeinnütziger Zweck; s. § 52 Abs. 2 Nr. 11 AO, Anhang 1b). Lebensrettungsmaßnahmen werden von den Feuerwehren, dem THW, dem DRK, dem DLRG, der Bergwacht etc. wahrgenommen. Will ein Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Kleinunternehmer

Rn. 31 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist gem § 19 Abs 1 S 4 UStG in der bis 31.12.2024 geltenden Fassung der Kleinunternehmer, dessen Umsatz die Grenzen des § 19 Abs 1 S 1 UStG nicht überschreitet. Die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs eröffnet sich ihm allerdings, wenn er nach § 19 Abs 2 UStG auf die Sonderregelung für Kleinunternehmer verzich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 238. Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022, BGBl I 2022, 1743

Rn. 258 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Darin gemäß Art 2 folgende Einfügung in das EStG: § 3 Nr 11c EStG – neu –: Steuer- (und sozialversicherungs-)frei sind gemäß § 3 EStG Nr 11c Leistungen, Zitat die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom ArbG in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährt werden zur Abmilderung der gestie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Anzeigepflicht und vorzeitige Rückgängigmachung

Rn. 187 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach § 153 Abs 2 AO besteht eine Anzeigepflicht (nicht: Berichtigungspflicht, s Seer in Tipke/Kruse, AO § 153 Tz 27 (09/2023)) des StPfl, wenn die Voraussetzung für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise wegfallen (BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 54). ME fällt der IAB...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Genehmigung

Tz. 5 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Öffentliche Lotterien und Ausspielungen bedürfen der Genehmigung. Für die Genehmigung können folgende Behörden zuständig sein: das Ministerium des Inneren, wenn sich die Lotterien und Ausspielungen über einen Regierungsbezirk hinaus erstrecken, die Gemeinde, wenn nur geringwertige Gegenstände ausgespielt werden und, wenn die Ausspielung anlässl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kein Ausschluss nach § 15 Abs 2 UStG

Rn. 47 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug setzt voraus, dass die bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen nicht zur Ausführung der in § 15 Abs 2 UStG genannten Umsätze verwendet werden. Hierbei handelt es sich in erster Linie um steuerfreie Umsätze iSd § 4 UStG . Gem § 15 Abs 3 UStG tritt der Ausschluss v Vorsteuerabzug nicht ein, wenn die Le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 78. Viertes agrarsoziales Ergänzungsgesetz vom 27.09.1990, BGBl I 90, 2110

Rn. 92 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 17 wurde mit Wirkung ab VZ 1991 (s § 52 Abs 2b S 1) wie folgt neu gefaßt: Zitat "17. Zuschüsse zum Beitrag nach § 3c des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte;"mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Anzeigepflicht und vorzeitige Rückgängigmachung

Rn. 202 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach § 153 Abs 2 AO besteht eine Anzeigepflicht (nicht: Berichtigungspflicht, s Seer in Tipke/Kruse, AO § 153 Tz 27 (09/2023) des StPfl, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise wegfallen (BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 54). ME fällt der IAB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Buchwert

Rn. 244 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Als Buchwert gilt der Betrag, der für das veräußerte WG im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen gewesen wäre. Deshalb sind zeitanteilig planmäßige Abschreibungen und Sonderabschreibungen bis auf den Veräußerungszeitpunkt weiterzurechnen. Auf diesen Zeitpunkt sind auch etwaige Wertaufholungen nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 4 oder § 7 Abs 1 S 7 EStG (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 217. Drittes Bürokratieentlastungsgesetz v 22.11.2019, BGBl I 2019, 1746

Rn. 237 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die nachfolgenden Änderungen gem Art 6 des Gesetzes betr die ESt gelten gemäß § 52 Abs 1 EStG ab dem VZ 2021. § 3 Nr 34 EStG: Der Höchstbetrag für die Steuerbefreiung von zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung wird angehoben von 500 EUR auf 600 EUR p. a. § 22 Nr 5 S 7 EStG: Mit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5 Aufzeichnungspflichten

Tz. 17 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Der Steuerschuldner (also die steuerbegünstigte Körperschaft als Veranstalter) ist verpflichtet, Aufzeichnungen zur Ermittlung der Steuer und zu ihren Berechnungsgrundlagen sowie zum Nachweis der Steuerbefreiung (§ 28 RennwLottG) zu führen. Aus den Aufzeichnungen muss sich das Folgende ergeben: Beschreibung der öffentlichen Lotterie oder Auss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) StPfl Veräußerungsgewinn im Inland (§ 6b Abs 4 S 1 Nr 4 EStG)

Rn. 221 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 6b Abs 4 Nr 4 EStG verlangt als weitere Voraussetzung, dass im Inland ein stpfl Gewinn vorliegt. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn dieser aufgrund einer Steuerbefreiung wie zB nach §§ 16 Abs 3, 14 S 2, 16 Abs 4 oder 18 Abs 3 S 2 EStG oder aufgrund eines DBA im Inland nicht besteuert wird, sondern steuerfrei bleibt. Insoweit ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Veräußerungen nach dem 31.12.2001

Rn. 160 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die vorstehend (s Rn 158) genannten begünstigten Veräußerungsobjekte werden ab 2001 ergänzt durch Anteile an KapGes, soweit diese sich in einem BV eines Personenunternehmens befinden. Es handelt sich um eine politisch motivierte Mittelstandskomponente von zweifelhaftem steuersystematischem Gehalt. Die dahinterstehende Überlegung ist: KapGes ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 102. Erstes Gesetz zur Änderung des dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III Änderungsgesetz – Erstes SGB III-ÄndG) vom 16.12.1997, BGBl I 97, 2970

Rn. 122 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Iw wurden § 3 Nr 2 und § 3 Nr 28 und § 32b Abs 1 Nr 1a) neu gefaßt sowie § 39 Abs 1 S 5 und § 42d Abs 6 S 2 und § 52 an verschiedenen Stellen (Abs 2b, 2e, 23, 32b) geändert. Schließlich wurden § 62 S 2 2. HS und § 65 Abs 1 S 3 neu gefaßt sowie in § 66 die Absätze 3 und 4 gestrichen. Betrifft Steuerbefreiung von Teilarbeitslosengeld, Übergang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen (begünstigte Veräußerungsobjekte, Reinvestitionsgüter und weitere Voraussetzungen)

Rn. 266 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 6b Abs 10 EStG findet bei Veräußerung von Anteilen an KapGes (sog begünstigte Veräußerungsobjekte) Anwendung. Zum Begriff der Veräußerung s Rn 141 ff, zum Begriff der Anteile an KapGes s Rn 292 ff sowie zu den weiteren Tatbestandsvoraussetzungen (zB 6-Jahres-Frist nach § 6b Abs 4 Nr 2 EStG, Zugehörigkeit zum AV einer inländischen Betriebs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Übersicht über das vorzeitige Wirksamwerden wichtiger Änderungen

Rn. 79 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 (Es werden hier die Vorschriften aufgeführt, die vor dem 01.01.90 wirksam werden, und zwar bezogen auf die Änderungen des EStG, die vorstehend wiedergegeben sind)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 101. Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform, vom 29.10.1997, BGBl I 97, 2590

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat dieses Gesetz in einer Sondersitzung am 05.08.97 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 05.09.97 zugestimmt. Es bedarf noch einer bereits auf den Weg gebrachten Grundgesetzänderung. Die Ergänzungen des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuß gelten weitgehend bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden bzw – in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 183. Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG – BeitrRLUmsG) v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592

Rn. 203 Stand: EL 97 – ET: 11/2012 Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG beinhaltet außer dem der Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU dienenden Gesetz (EU-BeitreibungsG – EUBeitrG) in Art 1 noch eine Vielzahl weiterer praxisrelevanter Neuregelungen (teilweise rechtsprechungsbrechend, s zu § 12 Nr 5 EStG), von denen die in Art 2 zum EStG nachfolgend vorgestellt werden sollen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 57. Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19.12.1985, BStBl I 85, 735

Rn. 65 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Bezeichnung "Steuerbereinigungsgesetz" ist mE irreführend, besser wäre die Bezeichnung "Steuerreparaturgesetz". Das Gesetz enthält im wesentlichen folgende bedeutsame Änderungen des EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungszweck, Beschränkung auf natürliche Personen und Höchstbetrag

Rn. 261 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der durch das UntStFG (v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858, s Rn 23) formulierte Abs 10 des § 6b EStG verdankt seine Existenz einer politisch motivierten "Mittelstandskomponente". Die Rechtfertigung sucht diese Begünstigungsnorm in der Steuerfreistellung von Gewinnen aus der Veräußerung von KapGes-Anteilen durch Körperschaften nach § 8b Abs 2 K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bauer/Gemmeke, DStR 2004, 1470; Friedrichs/Köhler, DB 2004, 1638. Rn. 162 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Das Gesetz ist eine Reaktion auf das Schreiben des BMF v 16.12.2003, DB 2004, 103 betr Private Equity-Fonds mit Beteiligung an einer KapGes, organisiert in der Rechtsform der GmbH & Co KG mit einer Private Equity-GmbH als geschäftsführendem Kommanditisten neben einer Komplementä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 174. Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung – (SteuerhinterziehungsbekämpfungsG) v 29.07.2009, BGBl I 2009, 2302

Rn. 194 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Es soll Druck auf die Steueroasen ausgeübt werden, sich den internationalen Regeln (Auskunftsaustausch nach den Standards der OECD, basierend auf international abgestimmten Maßnahmen, die von 17 OECD-Mitgliedstaaten am 21.10.2008 zur Durchsetzung von Transparenz und effektivem Auskunftsaustausch befürwortet wurden) zu unterwerfen. Der Bundes...mehr