Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Österreich / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Dies geschieht im Rahmen einer Antragsveranlagung, wenn deren Voraussetzungen vorliegen[3] Andernfalls geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[4] Zuständig für ...mehr

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Island / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto. aufzubewahr...mehr

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Rumänien / 1.9.4 Einkommensteuerveranlagung

Unterbleibt der Steuerabzug wegen der Steuerbefreiung, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bei seinem Wohnsitzfinanzamt eine Steuererklärung abzugeben und eine Veranlagung durchzuführen, da die steuerfreien Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterliegen.[1] Das Finanzamt kann dabei die als steuerfrei behandelten Einkünfte überprüfen und gegebenenfalls korrigieren, es ist dab...mehr

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Portugal / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[5...mehr

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Lettland / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[5...mehr

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Lettland / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Portugal / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Moldawien / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Finnland / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt[2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[5...mehr

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Finnland / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Griechenland / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[3] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[4] D...mehr

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Kosovo / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Italien / 1.9.4 Einkommensteuerveranlagung

Unterbleibt der Steuerabzug wegen der Steuerbefreiung, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bei seinem Wohnsitzfinanzamt eine Steuererklärung abzugeben und eine Veranlagung durchzuführen, da die steuerfreien Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterliegen.[1] Das Finanzamt kann dabei die als steuerfrei behandelten Einkünfte überprüfen und gegebenenfalls korrigieren, es ist dab...mehr

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Luxemburg / 1.4.1 Tätigkeit in Luxemburg für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Luxemburg für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Luxemburg besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Kalenderjahres beginnt oder endet, aufhäl...mehr

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Island / 1.4.1 Tätigkeit in Island für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Island für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Island besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn ...mehr

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Finnland / 1.4.1 Tätigkeit in Finnland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Finnland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Finnland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten aufhält, der während des betreffenden Kalenderjahres beginnt oder endet (...mehr

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Kosovo / 1.4.1 Tätigkeit in Kosovo für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kosovo für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kosovo besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn...mehr

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Nordmazedonien / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist[3], geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[4] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt. Der Antrag auf ...mehr

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Liechtenstein / 1.4.1 Tätigkeit in Liechtenstein für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Liechtenstein für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Liechtenstein besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, ...mehr

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Österreich / 1.4.1 Tätigkeit in Österreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Österreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Österreich besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbe...mehr

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Moldawien / 1.4.1 Tätigkeit in Moldau für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Moldau für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Moldau besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn da...mehr

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Serbien / 1.4.1 Tätigkeit in Serbien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Serbien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Serbien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitsloh...mehr

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Lettland / 1.4.1 Tätigkeit in Lettland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Lettland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Lettland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahrs aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn...mehr

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Irland / 1.4.1 Tätigkeit in Irland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Irland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber ausübt, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Irland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (18...mehr

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Litauen / 1.4.1 Tätigkeit in Litauen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Litauen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Litauen besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahrs aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn d...mehr

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Schweiz / 1.4.1 Tätigkeit in der Schweiz für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Schweiz für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweiz besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeit...mehr

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Italien / 1.4.1 Tätigkeit in Italien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Italien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Italien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn ...mehr

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Polen / 1.4.1 Tätigkeit in Polen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Polen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Polen besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (183-Tag...mehr

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Rumänien / 1.4.1 Tätigkeit in Rumänien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Rumänien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Rumänien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (1...mehr

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Schweden / 1.4.1 Tätigkeit in Schweden für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Schweden für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweden besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitsl...mehr

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Portugal / 1.4.1 Tätigkeit in Portugal für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Portugal für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Portugal besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitsl...mehr

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Nordmazedonien / 1.4.1 Tätigkeit in Nordmazedonien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Nordmazedonien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Nordmazedonien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet...mehr

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Griechenland / 1.4.1 Tätigkeit in Griechenland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Griechenland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Griechenland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Ar...mehr

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Baugewerbe / 2 Steuerbefreiungen im Baugewerbe

Bauleistungen unterliegen i. d. R. keiner Steuerbefreiung. Nur in den Fällen, in denen der Unternehmer als Bauträger auftritt[1] und er dem Leistungsempfänger Verfügungsmacht an einem Grundstück verschafft, kann sich eine Steuerbefreiung für die gesamte Leistung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ergeben, da die Übertragung des Grundstücks unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt....mehr

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Vermietungsunternehmen / 1.2 Steuerpflicht der Vermietung

Bei der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände ergeben sich keine besonderen Steuerbefreiungen nach § 4 UStG. Eine Steuerbefreiung könnte sich nur dann ergeben, wenn der leistende Unternehmer Kleinunternehmer [1] ist und nicht auf die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer verzichtet hat.mehr

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Baugewerbe / 5.2 Leistungen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen

Unter das Reverse-Charge-Verfahren können nur Leistungen fallen, die auch zu einer Entstehung von Umsatzsteuer führen, also im Inland steuerbar und auch steuerpflichtig sind. Damit muss eine Leistung, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt, steuerbar sein und auch nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG fallen. Deshalb können nur Grundstücksumsätze...mehr

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Vermietungsunternehmen / 1.4 Vorsteuerabzug

Für Eingangsleistungen, die im Zusammenhang mit der Vermietung der Gegenstände stehen, hat der Unternehmer nach § 15 Abs. 1 UStG den Vorsteuerabzug. Da grds. keine allgemeinen Steuerbefreiungen bei solchen Vermietungsumsätzen vorhanden sind, ergeben sich auch keine Ausschlussgründe nach § 15 Abs. 2 UStG für den Vorsteuerabzug; lediglich wenn der leistende Unternehmer Kleinun...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.4.3 Finanzierung

Pensionskassen finanzieren sich vorrangig aus den Zuwendungen des Trägerunternehmens, den Arbeitnehmerbeiträgen und den Erträgen aus der Vermögensanlage. Die Zuwendungen des Trägerunternehmens bzw. des Arbeitgebers sind – unabhängig von der Steuerbefreiung der Kasse – als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie auf einer satzungs- oder geschäftsplanmäßigen Verpflichtung beruh...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.2.1 Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 UStG

Von entscheidender Bedeutung bei der Vermietung von im Inland belegenen Grundstücken ist die Frage der Steuerpflicht. Nach § 4 Nr. 12 UStG werden die folgenden Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Gr...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.2.2 Verzicht auf die Steuerfreiheit

Der Unternehmer, der steuerfreie Vermietungsleistungen ausführt, sollte in jedem Fall prüfen, ob er diese steuerfreien Umsätze durch Option nach § 9 UStG steuerpflichtig ausführen kann und ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist.[1] Bei der Prüfung der Option nach § 9 UStG muss der Unternehmer in zwei getrennten Prüfungsschritten vorgehen: Ist der Leistungsempfänger ein Unternehm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2 Voraussetzungen und Umfang der Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 9 Die Voraussetzungen zur Vornahme einer LSt-Außenprüfung ergeben sich aus § 193 AO (Rz. 10ff.). Der sachliche Umfang der LSt-Außenprüfung folgt aus § 42f EStG i. V. m. § 194 Abs. 1 AO (Rz. 13ff.). Der zeitliche Umfang wird durch § 194 Abs. 1 S. 2 AO geregelt (Rz. 18). Rz. 10 Nach § 193 Abs. 1 AO ist die Außenprüfung bei Stpfl. mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft...mehr

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Vermietungsunternehmen / Zusammenfassung

Überblick Unternehmer, die Vermietungsleistungen ausführen, unterliegen grds. den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechts. Dabei sind abhängig von der Art der Vermietungsleistung – Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern oder Vermietung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern (Grundstücken) – Besonderheiten zu beachten. Von besonderer Bedeutung sind dabei die zutref...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.2.4 Rückwirkende Minderung der Steuerbefreiung

Kommt es bei einer Steuerbefreiung zu einer rückwirkenden Minderung oder entfällt die Steuerbefreiung, ist die Steuerfestsetzung zu ändern und dabei auch der Betrag der teilweise nicht abziehbaren Schulden und Lasten neu zu berechnen. Dies kann z. B. der Fall sein:mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 5.1 Steuerfreie Gegenstände

Eine mittelbare Schenkung kann auch im Bereich der Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG sinnvoll sein. So sieht § 13 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG vor, dass der Erwerb von Hausrat durch Personen der Steuerklasse I (beispielsweise Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner) bis zu einem Betrag von 41.000 steuerfrei bleibt. Für den Erwerb von Hausrat durch Personen der Steuerklasse II (bei...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.2.3 Berechnung der abziehbaren Gegenleistungen und Auflagen

Zur Berechnung der abziehbaren Gegenleistungen und Auflagen sehen die gleichlautenden Ländererlasse v. 13.9.2021 folgende Vorgehensweise vor – wobei die gleichlautenden Ländererlasse darauf hinweisen, dass die geänderten Regelungen auch bei gemischten Schenkungen sowie bei Schenkungen unter Auflage hinsichtlich der Gegenleistungen bzw. Auflagen entsprechend anwendbar sind.[1...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.2.2 Nicht mehr anwendbare Erbschaftsteuerrichtlinien

Nach den Gleichlautenden Ländererlassen vom 13.9.2021 sind folgende Richtlinien und Hinweise nicht mehr anwendbar:[1] R E 7.4 Abs. 3 Satz 4 ErbStR 2019: zur Aufteilung von Gegenleistungen, Leistungs- und Nutzungsauflagen oder Duldungsauflagen, die nicht in einem wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen stehen H E 7.4 Abs. 3 ErbStH 2019: Bemessungsgrund...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Erhält der Beschenkte mehrere Vermögensgegenstände freigebig zugewendet, so werden die steuerlichen Einzelwerte zu einem einheitlichen Steuerwert der Gesamtschenkung zusammengefasst. Soweit ein Teil des zugewendeten Vermögens beispielsweise nach § 13 ErbStG, § 13a ErbStG, § 13c ErbStG oder auch nach § 13d ErbStG begünstigt ist, sind die Befreiungen bei dem einzelnen begünsti...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1.4 Verschonungsmaßnahmen für Betriebsvermögen

Wird Betriebsvermögen übertragen, kommt ab dem 1.7.2016 ein Verschonungsabschlag von 85 % oder auf Antrag ein Verschonungsabschlag von 100 % zum Abzug. Beim 85 %igen Verschonungsabschlag wird auch noch ein gleitender Abzugsbetrag i. H. v. 150.000 EUR berücksichtigt. Es gilt jedoch eine Prüfschwelle in Höhe von 26.000.000 EUR zu beachten.[1] Wird diese überschritten, kommen d...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1.2 Qualitative steuerbefreite Erwerbe

Unter die qualitativen steuerbefreiten Erwerbe fallen:[1] Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG); Erwerb eines Familienheims von Todeswegen unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) Erwerb eines Familienheims von Todeswegen bei Kindern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) unter bestim...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 3.6 Fehlerhafte Vorerwerbe

In der Praxis wird es häufig der Fall sein, dass die Steuer für einen Vorwerb fehlerhaft festgesetzt worden ist. Dies kann bspw. sein, wenn eine falsche Steuerklasse zur Anwendung kam oder ein falscher Wertansatz zugrunde gelegt wurde. Hier bleibt die Festsetzung des Vorerwerbs bestehen.[1] In diesem Zusammenhang ist jedoch die BFH Rechtsprechung[2] zu beachten, wonach Vorerw...mehr