Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9.2 Rechtslage ab 2019

Das Jahressteuergesetz 2018 (formell: Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) schafft die Rechtsgrundlage zur Wahrnehmung der umfassenden Besteuerungsrechte aus den o. g. neuen DBA im EStG. Mit einer Ergänzung in § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG um einen Doppelbuchst. cc werden e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2035

Zusammenfassung Das Bundeskabinett hat am 15.10.2025 beschlossen, die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge zu verlängern. Die Steuerbefreiung soll künftig für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2030 und maximal bis 31.12.2035 gelten. Über das Gesetz wurde noch nicht abschließend beraten. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren kann es daher noch zu Änderungen kommen. H...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kfz-Steuerbefreiung für Ele... / Das ändert sich

Die zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird verlängert. Die Steuerbefreiung gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden. Die Steuerbefreiung endet spätestens am 31.12.2035, auch wenn der zehnjährige Zeitraum noch nicht vollständig ausgeschöpft ist. Die Regelung gilt auch für Fahrzeuge, die nachträglich zu reinen Elektrofahrzeuge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kfz-Steuerbefreiung für Ele... / Hintergrund

Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge ist ein zentrales Instrument zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland. Ziel ist es, Anreize für die Anschaffung emissionsfreier Fahrzeuge zu schaffen und so die Klimaziele im Verkehrssektor zu unterstützen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kfz-Steuerbefreiung für Ele... / Zusammenfassung

Das Bundeskabinett hat am 15.10.2025 beschlossen, die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge zu verlängern. Die Steuerbefreiung soll künftig für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2030 und maximal bis 31.12.2035 gelten. Über das Gesetz wurde noch nicht abschließend beraten. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren kann es daher noch zu Änderungen kommen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kfz-Steuerbefreiung für Ele... / Inkrafttreten

Die Änderungen treten mit dem Inkrafttreten des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Kraft.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Übergangsregelung für den W... / Das ändert sich

Ab dem 1.1.2026 entfällt die Möglichkeit, neue Gegenstände steuerfrei in ein Umsatzsteuerlager einzulagern oder zwischen Lagern zu liefern. Für Gegenstände, die bis zum 1.1.2026 in ein Steuerlager eingebracht wurden, gilt eine Übergangsregelung: Die Steuerbefreiung bleibt für diese Waren bis zu deren Auslagerung weiterhin bestehen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Preisanpassungen im Umsatzs... / 2.4.2 Umsatzsteuerliche Auswirkung der Anpassung

Unter Betrachtung der drei möglichen Einordnungen von solchen Jahresendanpassungen stellt sich zunächst die Frage, ob die Zahlungen als Entgelt für eine gesonderte sonstige Leistung eigener Art erfolgen. Das sollte aber in vielen Fällen abzulehnen sein. Denn wenn nachträglich eine (pauschale) Preisanpassung für die Lieferung einer Ware erfolgt, ist nicht ersichtlich, worin d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 1.5 Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

Zur Förderung des Umstiegs auf Elektroautos wurde mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes v. 16.10.2020 (7. KraftStÄndG, BGBl. 2020 I S. 2184) eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge eingeführt. Die Steuerbefreiung galt zuletzt für bis Ende 2025 erstzugelassene Elektrofahrzeuge, längstens bis 31.1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.9.3 (Neue) Steuerbefreiung für Kleinunternehmer

Die Kleinunternehmerregelung wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 v. 2.12.2024 (BGBl 2024 I S. 387) bedeutend geändert. Mit der Änderung des § 19 UStG wurde die Sonderregelung zum 1.1.2025 für Kleinunternehmer neu konzipiert. Umsätze eines Kleinunternehmers sind nunmehr von der Umsatzsteuer befreit – zuvor waren sie umsatzsteuerpflichtig, jedoch wurde die Umsatzsteu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.11.5 Rückabwicklung von Erwerbsvorgängen

Scheitern (grunderwerbsteuerlich relevante) Erwerbsvorgänge und werden rückgängig gemacht, gewährt die Norm des § 16 GrEStG unter bestimmten (engen) Voraussetzungen die Nichtfestsetzung von bzw. die Aufhebung oder Änderung bereits festgesetzter Grunderwerbsteuer. Das betrifft Fälle, in denen ein Erwerbsvorgang entweder rückgängig gemacht wird (Abs. 1), ein Rückerwerb erfolgt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.9.19 Behandlung von Bildungsleistungen

Die Norm des § 4 Nr. 21 UStG, die Vorgaben für die Steuerbefreiung von Bildungsleistungen enthält, wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) mit Wirkung zum 1.1.2025 geändert. So wurde der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung auf "Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung und damit eng verbundene Liefe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.9.16 Nachweis für Ausfuhren

Grundsätzlich sieht das harmonisierte Mehrwertsteuersystem in der Europäischen Union vor, dass Ausfuhren ins Drittland umsatzsteuerbefreit sind. Insbesondere die deutsche Finanzverwaltung stellt dafür jedoch hohe formelle Anforderungen. Laut EuGH-Rechtsprechung ist aufgrund des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen zu gewähren, w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Grunderwerbsteuer/Erbschaft-/Schenkungsteuer

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.6.8 EuGH-Vorlage: Definitive Erhebung der Kapitalertragsteuer im Drittstaatenfall?

Werden Dividenden von einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine Drittstaaten-Kapitalgesellschaft ausgeschüttet, kommt es regelmäßig nur zu einer teilweisen Reduktion der Kapitalertragsteuer unter den Bestimmungen des einschlägigen DBA. Der BFH will vom EuGH geklärt haben, ob eine vollständige Reduktion der Kapitalertragsteuer unter Bezug auf die Kapitalverkehrsfreiheit erf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.9.18 Umsatzsteuer bei Online-Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen, die über das Internet angeboten werden, stellt sich aus umsatzsteuerlicher Sicht insbesondere die Frage nach der Anwendbarkeit von Steuerermäßigungen und -befreiungen sowie nach dem Leistungsort. Der Ort der Leistung ist für die Umsatzsteuer von großer Bedeutung. Denn ein Umsatz wird nur dann vom deutschen Umsatzsteuerrecht erfasst, wenn er im Inland aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 6.6 Widerrufene Schenkungen und Steuervergünstigungen

Schenkungen können unter dem Vorbehalt eines Widerrufs vereinbart werden. Soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts (etwa aufgrund eines vertraglich vereinbarten Widerrufs) herausgegeben werden muss, erlischt rückwirkend die ursprünglich entstandene Schenkungsteuer (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Für den Zeitraum, für den dem Beschenkten die Nutzungen des zugewendeten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / I. Vorbemerkung/Problemaufriss

Der Anteil der Elektrofahrzeuge (E-Autos) bei den Pkw auf deutschen Straßen erhöht sich stetig. Dies liegt auch daran, dass der klimapolitisch motivierte und von einem großen Teil der Bevölkerung unterstützte Wandel der Mobilität durch gesetzliche Subventionen gestärkt wird. Steuerliche Attraktivität: Steuerpolitisch gibt es neben der Steuerbefreiung von E-Autos bei der Kfz-S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 1.2 Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag

Die Vergütung für ehrenamtliches Engagement wird steuerlich u. a. durch die Gewährung des Übungsleiterfreibetrags (§ 3 Nr. 26 Satz 1 EStG) bzw. der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a Satz 1 EStG) steuerlich begünstigt. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 (StÄndG 2025, Stand Bundestagsbeschluss v. 4.12.2025) wird der Übungsleiterfreibetrag ab dem VZ 2026 von 3.000 EUR auf 3.300 E...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen / 1 Steuerfreie Einnahmen

Einnahmen sind steuerfrei, wenn sie die Voraussetzungen des § 3 EStG erfüllen, d. h. unter die dortige abschließende Aufzählung fallen. Die aufgeführten Fälle betreffen überwiegend die Steuerfreistellung von Zuwendungen an Arbeitnehmer, wie z. B. Lohnersatzleistungen [1], Erstattung von Werbungskosten [2], Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer[3] u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 5.3 Unschädliche Errichtung und Betrieb von EE-Anlagen durch gemeinnützige Körperschaften

Die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen nach dem EEG ist ab 1.1.2026 für die steuerliche Gemeinnützigkeit einer Körperschaft unschädlich, sofern es sich dabei nicht um den Hauptzweck der Körperschaft handelt (§ 58 Nr. 11 AO neu). Laut Gesetzesbegründung soll die Einspeisung von nicht selbst verbrauchtem Strom weiterhin unter den allgemeinen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.6.4 DBA Russland

Hinsichtlich des DBA Russland bleibt es bei der einseitig per Dekret veranlassten (teilweisen) Aussetzung mit 38 "unfreundlichen" Staaten (darunter Deutschland). Die Aussetzung führt u. a. zum Wegfall von vergünstigten Quellensteuersätzen für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. In seinem BMF-Schreiben v. 20.1.2025 (Stand der Doppelbesteuerungsabkommen zum 1.1.2025, BStBl ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 3 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Grundstücks­lieferungen)

Bei allen steuerpflichtigen Lieferungen von Grundstücken – d. h. Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen – geht die Umsatzsteuerschuld nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG auf den unternehmerischen Leistungsempfänger (bzw. die juristische Person) über. Hierzu gehören auch die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten, die Übertragung vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 8 Lieferung von bestimmtem Gold

Seit dem 1.1.2011 gilt das Reverse-Charge-Verfahren auch für die steuerpflichtigen [1] Lieferungen von Gold mit einem Feingehalt von mindestens 325 Tausendstel, in Rohform oder als Halbzeug (aus Position 7108 des Zolltarifs) und von Goldplattierungen mit einem Goldfeingehalt, von mindestens 325 Tausendstel (aus Position 7109), sofern der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 2 Steuerfreie Umsätze

Grundsätzlich sind alle Umsätze, die im Inland ausgeführt werden, umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind dabei z. B. Umsätze aus der Vermittlung von Ausfuhrlieferungen[1], aus der Vermittlung von Krediten, von Geschäften mit Wertpapieren[2], aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.[3] Hinweis Tätigkeit muss Bezug zu einzelnen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
NATO-Truppenstatut – ABC In... / 2 Inhalt

Nach Art. 67 des Zusatzabkommens fallen Tätigkeiten der Truppe als solche nicht unter die Steuerpflicht, wenn sie ausschließlich die dienstliche Tätigkeit betreffen. Steuerpflicht tritt jedoch ein, wenn die Tätigkeit eine Beteiligung am deutschen Wirtschaftsverkehr darstellt. Jedoch stellen Lieferungen und Leistungen der Truppe an ihre Mitglieder, an das zivile Gefolge und a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.6 Anwendung von Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen (§§ 3, 5 und 6 und § 6 a GrEStG)

Rz. 93p Bezüglich der Anwendung der Steuerbefreiungen der §§ 3 und 6 GrEStG auf die Fälle des § 1 Abs. 3a GrEStG können die Ausführungen im gleich lautenden Ländererlass zur Anwendung dieser Vorschriften in den Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG vom 6.3.2013, BStBl I 2013, 773, herangezogen werden, die insoweit entsprechend gelten. Mit Art. 26 Nr. 3 AmtshilfeRLUmsG wurde der Anwend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.10 Anwendung personenbezogener Befreiungsvorschriften (§ 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG)

Rz. 93c Nach früherer Rechtsauffassung der Finanzverwaltung konnten die personenbezogenen Befreiungsvorschriften des § 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG in den Fällen der Anteilsvereinigung[1] von Kapitalgesellschaften nicht angewendet werden, weil beim Anteilserwerb derjenige, in dessen Hand sich die Anteile vereinigen, grunderwerbsteuerrechtlich so behandelt wird, als habe er ein Grund...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.6.1 Die Einschränkungen in § 6 a S. 4 GrEStG

Rz. 35 Unternehmen sollen nach der Gesetzesbegründung flexibel auf Veränderungen der Marktverhältnisse reagieren können. Dies bedeutet insbesondere, dass sie schnell reagieren können müssen. Vor diesem Hintergrund erscheinen die 5-jährigen Vor- und Nachbehaltensfristen im Zusammenhang mit Steuervergünstigungen bei Umwandlungen als kontraproduktiv. Welcher Missbrauch sich dar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.8 Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b)

Rz. 48 Änderungen der eigentumsmäßigen Zuordnung von Grundstücken im Umlegungsverfahren (vgl. dazu Ländererlass v. 18.2.2020, BStBl. I 2020, 282) nach dem Baugesetzbuch – BauGB –[1] unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 GrEStG, da ein Rechtsträgerwechsel erfolgt, dem kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgega...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.1.2 Umstrukturierungen zwischen 1983 und 2009

Rz. 2 Die Umstrukturierung von Unternehmen begleitet typischerweise die Übertragung von Grundstücken und Anteilen an Grundbesitzgesellschaften und kann sich im Wege einer Einzelrechts- oder einer Gesamtrechtsnachfolge vollziehen. Eine Vermögensübertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge liegt vor, wenn Grundstücke oder Anteile an einer Grundbesitzgesellschaft z. B. infolge ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz.[1] Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur – rechtsbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.4.5 Auslegung des Begriffs "Unternehmen bei der öffentlichen Hand"

Rz. 28a Die Frage nach der Reichweite der neuen Befreiungsvorschrift stellt sich auch für Umstrukturierungen im Bereich der öffentlichen Hand. Erfasst wird auch die Umwandlung von Rechtsträgern durch Verschmelzung, durch Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung) und durch Vermögensübertragung. Eine Vollübertragung des Vermögens[1] oder Teilübertragungen des Vermögens...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft.[1] Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG soll der Erwerber oder der Inhaber von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesells...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.11 § 1 Abs. 2a GrEStG und formwechselnde Umwandlung

Rz. 86b Praxis-Beispiel Die Klägerin war eine grundstückshaltende GmbH & Co. KG. Sämtliche Kommanditanteile wurden in eine Schwester-KG eingebracht. Die Einbringung war nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbar, aber zunächst nach § 6 Abs. 3 GrEStG steuerfrei. Das änderte sich, nachdem die Schwester-KG (nach der Einbringung der Anteile der Mutter-KG) innerhalb der Fünfjahresfrist de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.4.3 Begriff des abhängigen Unternehmens

Rz. 27 Die durch einen Umwandlungsvorgang begünstigungsfähigen Erwerbsvorgänge setzen voraus, dass an diesem Umwandlungsvorgang ausschließlich entweder das herrschende Unternehmen und eine oder mehrere von diesem abhängige Gesellschaft(en) oder mehrere von dem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind.[1] § 6 a S. 4 GrEStG definiert den Begriff des abhä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.7 Erwerbsvorgänge nach dem Flurbereinigungsgesetz(Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. a)

Rz. 44 Soweit sie nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a oder § 3 Nr. 1 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen sind, unterliegen alle Erwerbsvorgänge nach dem FlurbG (Flurbereinigungsverfahren, beschleunigte Zusammenlegungsverfahren und freiwillige Landtauschverfahren) der Grunderwerbsteuer. Die grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung von Erwerbsvorgängen in Verfahren nach dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.9 Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen

Rz. 93b Die Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) oder von mindestens 90 % der Anteile[1] in der Hand eines Treuhänders führt ebenfalls zur Grunderwerbsteuer aus § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG. In derartigen Fällen hat der Treugeber einen Herausgabeanspruch nach § 667 BGB, der eine rechtliche (mittelbare) Vereinigung beim Treugeber i. S. d. Vorschrift bewirkt.[2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.2 Begünstigte Erwerbsvorgänge

Rz. 19 Die Begünstigung erfasst die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 (S. 1), Abs. 2a und 3 GrEStG aufgrund einer Umwandlung verwirklichten steuerbaren Erwerbsvorgänge sowie die aufgrund einer derartigen Umwandlung übergehende Verwertungsbefugnis i. S. d. § 1 Abs. 2 GrEStG. Die Begünstigung nach § 6 a GrEStG greift in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG nur soweit, wie der übertragende Rec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.8 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 41 Aufgrund der langen Vorbehaltensfrist und dem Erfordernis einer mindestens 95-prozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung am umwandelnden Unternehmen haben sich bisher in der Praxis nur eingeschränkt Gestaltungsmöglichkeiten zur Reorganisation im Konzern aufgrund von § 6 a GrEStG ergeben. Praxis-Beispiel Die M-AG (M) hält ihre Beteiligung an der grundstücksb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)

Rz. 94 Ein Grundstückstausch liegt vor, wenn sich in einem gegenseitigen Vertrag beide Vertragsparteien verpflichten, jeweils ein Grundstück auf den anderen Vertragspartner zu übereignen. Zivilrechtlich ist der Tausch in § 480 BGB geregelt. Danach finden auf den Tausch die Vorschriften über den Kauf[1] entsprechende Anwendung. Die Tauschpartner sind damit jeweils bezüglich d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.3 Auslandsbezug

Rz. 21 Die Vergünstigungen des S. 1 beziehen sich jetzt nach § 6 a S. 2 GrEStG auch auf Umwandlungen aufgrund des Rechts eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Dies führt u. a. dazu, dass – anders als im Umwandlungsteuergesetz – auch die einer Vermögensübertragung i. S. d. §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.6.2 Verhältnis zu den Missbrauchsfristen in den §§ 5 und 6 GrEStG

Rz. 38 Die Steuervergünstigungen der §§ 5 und 6 und 6a GrEStG stehen gleichrangig nebeneinander. Sollte im Rahmen der Überwachung festgestellt werden, dass eine von mehreren Steuervergünstigungen entfällt oder endgültig zu gewähren ist und sich hierdurch keine Veränderung bei der Steuerfestsetzung bzw. Feststellung ergibt, kann auf eine Änderung des Bescheids verzichtet werd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.10 Die gleichlautenden Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG vom 18.2.2014 (BStBl I 2014, 561) und vom 12.11.2018 (BStBl I 2018, 1314)

Rz. 86a Die Finanzverwaltung hat unter dem Datum vom 18.2.2014 neue gleich lautende Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a. GrEStG herausgegeben. Diese Erlasse sind an die Stelle der gleich lautenden Ländererlasse vom 25.2.2010 (BStBl I 2010, 245) getreten und nach ihrer Tz. 13 in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Erlasse vom 18.2.2014 enthalten gegenüber den Vorgäng...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 7. Grunderwerbsteuer

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 4. Grundstücksübertragungen/Familienheim

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 6. Grundsteuer

mehr