Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 5.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Frage der Steuerbefreiung bei Schulungsleistungen hat der BFH[1] entschieden, dass der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL nicht die Erteilung von Flugunterricht...mehr

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Schweiz / 1.10.4 Einkommensteuerveranlagung

Wird der Lohnsteuerabzug trotz Steuerbefreiung vorgenommen, kann der Arbeitnehmer im Rahmen einer Antrags- oder einer Pflichtveranlagung eine Erstattung beantragen. Unterbleibt der Steuerabzug wegen der Steuerbefreiung, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bei seinem Wohnsitzfinanzamt eine Steuererklärung abzugeben und eine Veranlagung durchzuführen, da die steuerfreien Einkünf...mehr

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Niederlande / 1.10.4 Einkommensteuerveranlagung

Wird der Lohnsteuerabzug trotz Steuerbefreiung vorgenommen, kann der Arbeitnehmer im Rahmen einer Antrags- oder einer Pflichtveranlagung eine Erstattung beantragen. Unterbleibt der Steuerabzug wegen der Steuerbefreiung, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bei seinem Wohnsitzfinanzamt eine Steuererklärung abzugeben und eine Veranlagung durchzuführen, da die steuerfreien Einkünf...mehr

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Niederlande / 1.4.1 Tätigkeit in den Niederlanden für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in den Niederlanden für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Niederlande besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten aufhält, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt ode...mehr

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Schweiz / 1.4.1 Tätigkeit in der Schweiz für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Schweiz für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweiz besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeit...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 1.3 Umfang der Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung umfasst alle nutzungsbedingten Kosten. Neben den Aufwendungen für die Anschaffung oder die Miete des Geräts bleiben deshalb auch Anschluss- und Grundgebühren, Verbindungsentgelte sowie andere laufende Kosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, steuerfrei.mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 2 Überlassung betrieblicher Software

Die private Nutzung von betrieblicher Software durch den Arbeitnehmer bleibt steuerfrei.[1] Voraussetzung ist hier ebenfalls – wie bei den Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten, dass es sich um System- und Anwendungsprogramme handelt, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt. Hierzu zählen insbesondere betriebliche Software-Lizenzen (sog. Home-use-Prog...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 1 Überlassung betrieblicher Telekomunikations- und Datenverarbeitungsgeräte zur Privatnutzung

Geldwerte Vorteile die beim Arbeitnehmer durch die private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und anderen Telekommunikationsgeräten entstehen, sind steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiung begünstigt somit private Gespräche des Arbeitnehmers mit dem Telefon am Arbeitsplatz, dem betrieblichen Handy oder Smartphone; die Nutzung des betrieblichen Internetzugangs zur privaten...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / 1. Ausgangspunkt

Kein Anfang ohne Ende: Jede gemeinnützige Körperschaft hat – ebenso wie jede voll steuerpflichtige Körperschaft – eine notwendige Anlauf- sowie eine Abwicklungsphase. Zu den Auswirkungen der Liquidation gemeinnütziger Körperschaften auf deren Gemeinnützigkeitsstatus äußern sich jedoch weder die AO noch die besonderen Einzelsteuergesetze (z.B. §§ 5 Abs. 1 Nr. 9, 11, 13 KStG, ...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 1.1 Betriebliche Geräte

Voraussetzung für die Steuerbefreiung[1] ist, dass es sich um ein betriebliches Gerät des Arbeitgebers handelt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber (oder ggf. der Dritte aufgrund des Dienstverhältnisses) Eigentümer, Mieter oder Leasingnehmer des betreffenden Geräts ist. Von einem betrieblichen Gerät kann auch dann noch ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber das Gerät (z. B. ...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 3 Übereignung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte

Übereignet der Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt betriebliche Datenverarbeitungsgeräte an den Arbeitnehmer, greift die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG nicht. Bei diesem geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer handelt es sich somit um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der grundsätzlich nach den individuellen ELStAM des Arbeitnehmers zu versteuern ist. 3.1 Pauschalbesteue...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / 2. Anhängige Revision beim BFH (V R 27/25)

In dem derzeit anhängigen Revisionsverfahren (V R 27/25) gegen das Urteil des FG Münster vom 29.11.2023 (13 K 1127/22 K, juris) wird der BFH nun erstmals Gelegenheit haben, sich grundlegend mit der Zulässigkeit einer gemeinnützigen Abwicklungsphase bzw. der Gemeinnützigkeitsfähigkeit im Liquidationszeitraum auseinanderzusetzen. Erste Instanz FG Münster: In dem erstinstanzlich...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 1.2 Überlassung zur privaten Nutzung

Steuerfrei gestellt wird lediglich die Nutzungsüberlassung der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte an den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber (oder ggf. von einem Dritten aufgrund des Dienstverhältnisses) zu privaten Zwecken. Sobald die Geräte übereignet werden, greift die Steuerbefreiung nicht mehr.[1] Handelt es sich um betriebliche Geräte des Arbeitgebers, kommt es ...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / a) Kohärenz zwischen gemeinnütziger Anlauf- und Abwicklungsphase

Steuerbegünstigten Körperschaften ist m.E. spiegelbildlich zu der gemeinnützigen Anlaufphase (vgl. hierzu BFH v. 23.7.2003 – I R 29/02, BStBl. II 2003, 930; Unger in Gosch, AO/FGO, § 51 AO Rz. 24 [Mai 2025]; Gebhardt, Steuerbefreiungen in der Anfangs- und Auslaufphase von Körperschaften, 2024, S. 96 ff.; AEAO Nr. 5 zu § 51 AO) auch eine notwendige Abwicklungsphase zuzubillig...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / d) Grundsatz der Vermögensbindung

"Letzter Akt" gemeinnütziger Mittelverwendung: Entscheidend gegen die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus im Liquidationszeitraum spricht der Grundsatz der gemeinnützigen Vermögensbindung (§§ 55 Abs. 1 Nr. 4, 61 AO). Der Grundsatz der Vermögensbindung betrifft den "letzten Akt" der gemeinnützigen Mittelverwendung (vgl. Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. A...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / e) "Umwandlung" in eine gemeinnützige Förderkörperschaft

Förderkörperschaft: Mit Auflösung/Aufhebung wandelt sich daher eine einst operativ tätige, gemeinnützige Körperschaft in der Liquidationsphase automatisch immer zu einer "Förderkörperschaft" (§ 58 Nr. 1 AO). Die Vorschrift des § 58 Nr. 1 AO ist die gesetzliche Grundlage für klassische Förderkörperschaften (z.B. Fördervereine und -stiftungen). Danach können steuerbegünstigte ...mehr

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Betriebliche Krankenversich... / 1 Beiträge sind steuerpflichtig

Grundsätzlich stellen die durch den Arbeitgeber übernommenen Beiträge einen geldwerten Vorteil dar, der dem Bruttolohn zugerechnet werden muss. Sie sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Sollen dem Arbeitnehmer die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung als Nettolohn zufließen, müssen sie auf den Bruttolohn hochgerechnet werden.[1] Die Steuerbefreiung für Zukunftssic...mehr

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Öffentliche Kassen / Lohnsteuer

Das Erfüllen der Voraussetzungen des Begriffs der "öffentlichen Kasse" ist im Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuerrecht bedeutsam für die Steuerfreiheit verschiedener Arbeitgeberleistungen, z. B. bei Aufwandsentschädigungen, Reisekostenvergütungen, Trennungsentschädigungen, Umzugskostenvergütungen sowie Unterstützungen wegen Hilfsbedürftigkeit und Beihilfen im Krankheitsfall.[1]...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.7 Steuerfreie Einnahmen

Rz. 64 Der nach den Vorschriften des EStG bzw. KStG zu ermittelnde Gewinn ist nach § 7 S. 1 GewStG grundsätzlich nur insoweit dem Gewerbeertrag zugrunde zu legen, als er – jeweils im selben Zeitabschnitt – auch bei der Ermittlung der entsprechenden Einkünfte zu berücksichtigen ist. Folglich sind Einnahmen, die unter keine Einkunftsart fallen oder die nach dem Gesetz steuerfr...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.5 Besonderheiten bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 59 Für die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gelten über § 8 Abs. 1 KStG neben den Vorschriften des KStG auch die des EStG. Geltung hat dies auch für nach § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierende Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften sowie eingetragene Gesellschaften bür...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Ermittlung des Gewinns

Rz. 26 Die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke erfolgt nach § 7 S. 1 GewStG unter Heranziehung der einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Vorschriften. Damit gelten auch für gewerbesteuerliche Zwecke die allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze. Auf die Erfassung innerhalb der Bilanz kommt es nicht an. Auch außerbilanzielle Korrekturen sind gewerbesteuerlic...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 8 Beteiligungserträge (§ 7 S. 4 GewStG)

Rz. 121 § 7 S. 4 GewStG regelt Zweifelsfragen hinsichtlich der Anwendung von §§ 3 Nr. 40 und 3c Abs. 2 EStG sowie § 8b KStG. Bei Mitunternehmerschaften sind §§ 3 Nr. 40 und 3c Abs. 2 EStG anwendbar, soweit natürliche Personen unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligt sind. Soweit an Mitunternehmerschaften keine natürlichen Personen – ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.3 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Mitunternehmerschaften (§ 7 S. 2 GewStG)

Rz. 100 Der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe einer Beteiligung an einer Personengesellschaft i. S. d. §§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bzw. 16 Abs. 3 S. 1 EStG unterliegt grundsätzlich nicht der GewSt.[1] Ein solcher Veräußerungsgewinn rechnet auch dann nicht zum Gewerbeertrag, wenn die Beteiligung zum Betriebsvermögen eines anderen gewerblichen Betriebs gehört. Für die Begrif...mehr

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Förderung privater Investit... / Entfall der Steuerbefreiung bei REIT-AG‘s

Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 70 EStG befreit zur Hälfte Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden und Gebäuden an eine sog. REIT-AG oder an einen sog. Vor-REIT, wenn der obligatorische Vertrag vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen wurde. Eine weitere Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 70 EStG regelte hingegen ebenfalls eine hälftige Steuerbefreiung, wenn Grund und Boden u...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / 2. Lösung des Gerichts

NFTs kein Zahlungsmittel i.S.d. § 4 Nr. 8 Buchst. b: Das FG Niedersachsen verneint eine Steuerbefreiung für NFT-Transaktionen. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei NFT-Transaktionen um sonstige Leistungen i.S.d. § 3 Abs. 9 UStG. Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG scheide aus, da NFTs nicht als Zahlungsmittel akzeptiert würden und somit der unmittelba...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / 1. Ausgangsfrage: Fallen NFTs unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 b) UStG?

Als Kryptowerte werden digitale Darstellungen eines Wertes oder eines Rechts verstanden, die unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden können.[1] Der Überbegriff Kryptowerte umfasst dabei sowohl herkömmliche Kryptowährungen (sog. Currency Token) als auch sonstige Token wie die str...mehr

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Keine Steuerbefreiung für Umsätze mit NFTs nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG (USTB 2025, Heft 11, S. 358)

Prof. Dr. Maximilian Freyenfeld LL.M. / Anja Bürgel LL.B.[*] Nach dem EuGH (EuGH, Urt. v. 22.10.2015 – C-264/14 – Hedqvist, UR 2015, 864) fällt der Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt unter die Steuerbefreiung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL. Das BMF hat dies auf § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG übertragen und damit klargestellt, dass sog. Curren...mehr

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Steuerliche Behandlung bei ... / Steuerbefreiung für Ladestrom und Ladevorrichtungen

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern steuerfrei Strom für das Aufladen von Elektro- oder Hybridfahrzeugen an betrieblichen Ladestationen zur Verfügung stellen. Auch die zeitweise private Nutzung einer betrieblichen Ladevorrichtung ist steuerfrei, soweit die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Die Befreiung gilt für Ladestrom an ortsfesten ...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / b) Einordnung im Lichte von Hedqvist und BMF

Verwendung zu Zahlungszwecken entscheidend: Der EuGH hatte in Hedqvist die umsatzsteuerrechtliche Gleichstellung von Kryptowährungen mit gesetzlichen Zahlungsmitteln betont, solange diese ausschließlich Zahlungszwecken dienen.[7] Das BMF hat diese Linie aufgegriffen und klargestellt, dass sog. Currency Token steuerbefreit sein können, während andere Token-Typen differenziert...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Maximilian Freyenfeld LL.M. / Anja Bürgel LL.B.[*] Nach dem EuGH (EuGH, Urt. v. 22.10.2015 – C-264/14 – Hedqvist, UR 2015, 864) fällt der Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt unter die Steuerbefreiung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL. Das BMF hat dies auf § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG übertragen und damit klargestellt, dass sog. Currenc...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / e) AGB der Handelsplattformen und regulatorische Aspekte

Das FG Niedersachsen hat die Aussagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Terms of Service") der weltweit genutzten NFT-Handelsplattform "opensea.io" als Grundlage berücksichtigt, wonach die Plattform lediglich administrative Aufgaben übernimmt und Transaktionen zwischen Käufer und Verkäufer erleichtert, ohne selbst Vertragspartei zu sein. Ob diese Sichtweise der Handel...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / 3. Konsequenzen für die Praxis

Indem das FG Niedersachsen eine Steuerbefreiung für NFT-Transaktionen verneint, wird nun zumindest vorläufig für die Zukunft Rechtssicherheit geschaffen. Für Sachverhalte aus der Vergangenheit ist die Entscheidung gerade im Hinblick auf die Frage der Ansässigkeit der Leistungsempfänger brisant. Lückenlos dokumentierte Datensätze dürften hierbei die absolute Ausnahme, Schätzun...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / f) Ermäßigter Steuersatz für Kunstgegenstände

Das FG Niedersachsen stellt zutreffend fest, dass der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG a.F. nur für Lieferungen der in Nr. 53 der Anlage 2 bezeichneten Kunstgegenstände durch deren Urheber oder bestimmte Unternehmer gilt. Diese Regelung setzt eine Lieferung voraus und ist daher auf Kryptowert-Kunstwerke bzw. den Handel mit NFT-Kollektionen nicht anwendbar. Of...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / g) Strukturelles Vollzugsdefizit

Schließlich geht das FG auch auf die Frage eines möglichen strukturellen Vollzugsdefizits ein. Es nimmt an, dass beim Handel mit NFT-Collectibles im Jahr 2021 kein solches Defizit bestanden habe und sieht damit den wirksamen Vollzug der Umsatzbesteuerung in diesem Bereich als gegeben an. Der BFH[15] hat bei der Erhebung der Einkommensteuer auf Gewinne aus der Veräußerung von ...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / c) Leistungsort und Blockchain-Pseudoanonymität

FG: Pflicht zur Ermittlung des Leistungsempfängers: Hinsichtlich des Leistungsorts komme bei Umsätzen an Nichtunternehmer § 3a Abs. 5 UStG zur Anwendung, so dass der Wohnsitz des Leistungsempfängers maßgeblich sei. Auch die technischen Besonderheiten der Blockchain, wie ihre dezentrale Struktur und die weitgehende Anonymität der Teilnehmer, führten nach dem FG zu keinem ande...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / d) Ansässigkeit der Käufer

Plausibel erscheint die Argumentation des Klägers, wonach die pauschale Annahme des Finanzamtes, dass 100 % der Käufer im Inland ansässig seien, offensichtlich unzutreffend sei. Die vom Kläger vorgelegte Auswertung von Daten der Tracking-Software "Similarweb" und "Amazon Alexa" zeige, dass nur ein geringer Anteil der Zugriffe auf die NFT-Handelsplattform "opensea.io" aus Deut...mehr

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Keine Steuerbefreiung für U... / a) Erste gerichtliche Definition von NFTs

Positiv hervorzuheben ist, dass das FG Niedersachsen erstmals eine eigene Definition von NFTs vorschlägt. Das FG beschreibt dabei NFTs wie folgt: "Als NFT werden kryptografische Token bezeichnet, die durch eine Blockchain als spezielle Art der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) erzeugt werden und nicht austauschbar bzw. nicht fungibel, sondern einzigartig sind." Zudem defin...mehr

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Schenkungsteuer bei Übertra... / Entscheidung

Der BFH entschied, dass die Übertragung des Familienheims auf die Ehegatten-GbR eine Schenkung an den Ehemann in Höhe seines hälftigen Anteils am Haus darstellt. Nach dem Gesetz liegt eine Schenkung vor, wenn jemand einem anderen ohne Gegenleistung einen Vermögensvorteil verschafft. Im konkreten Fall erhielt der Ehemann durch die Einlage des Hauses in die GbR einen hälftigen ...mehr

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Probleme des Verzichts auf ... / b) Unionsrechtlicher Rahmen und Rechtslage in anderen Staaten

Nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l) MwStSystRL ist die Vermietung von Immobilien grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Art. 137 Abs. 1 Buchst. d) MwStSystRL gestattet den Mitgliedstaaten, für die Vermietung auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten. Dabei dürfen sie die Bedingungen festlegen.[12] Der EuGH konnte bereits klären, dass Mitgliedstaaten sehr umfassende Rechte haben, die E...mehr

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Schenkungsteuer bei Übertra... / Hintergrund

Der Kläger und seine Ehefrau waren je zu 50 % Gesellschafter einer notariell gegründeten GbR. In derselben notariellen Urkunde vereinbarten der Kläger und seine Ehefrau, dass das bebaute Grundstück, welches der Ehefrau allein gehörte und von den Eheleuten selbst bewohnt wurde, in das Gesellschaftsvermögen der GbR übertragen wird. Im Rahmen der Schenkungsteuererklärung gab der...mehr

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Probleme des Verzichts auf ... / a) Entstehungsgeschichte

Intention der Verhinderung von "Zwischenmietern": Die Vorschrift des § 9 Abs. 2 UStG in ihrer heutigen Gestalt wurde zum 1.1.1994 eingeführt.[9] Ausweislich der Gesetzesbegründung sollten unerwünschte Gestaltungen in Form der sog. "Vorschaltmodelle" verhindert werden.[10] Bei diesen Modellen wurden sog. Zwischenvermieter eingesetzt, um bei Immobilien, die von nicht zum Vorst...mehr

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Schenkungsteuer bei Übertra... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung eines Familienheims auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, grundsätzlich schenkungsteuerpflichtig ist. Allerdings greift die Steuerbefreiung für Familienheime, sodass in solchen Fällen keine Schenkungsteuer anfällt.mehr

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Probleme des Verzichts auf ... / d) Unbrauchbare gegenständliche Teiloption

Grundsätzlich ist es zulässig, dass nach deutschem Recht der Verzicht auf die Steuerbefreiung nur anteilig erklärt wird, d.h. es ist möglich, einen einheitlichen Mietvertrag teilweise als steuerpflichtig und teilweise als steuerfrei zu behandeln. Allerdings verlangt die Finanzverwaltung, eine Abgrenzung der Teilflächen nach baulichen Merkmalen wie etwa nach den Räumen eines ...mehr

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Vorlage an das EuG zu Dreie... / 2. Anmerkung

Das Vorlageverfahren betrifft zwei interessante und über den Einzelfall hinaus bedeutsame Fragen:mehr

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Probleme des Verzichts auf ... / f) Lösungsvorschlag: großzügigere Schädlichkeitsgrenze oder prozentuale Option

Wie sich gezeigt haben sollte, führt die als Vorschrift zur Bekämpfung bestimmter, als Missbrauch angesehener Gestaltungen eingeführte Norm des § 9 Abs. 2 UStG zu neutralitätswidrigen Belastungen von Unternehmen, die eigentlich weitgehend oder sogar fast ausschließlich zum Vorsteuerabzug berechtigt wären. Bereits relativ geringe vorsteuerschädliche Umsätze eines Mieters bewir...mehr

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Probleme des Verzichts auf ... / 2. Einführendes Fallbeispiel mit Problemdarstellung

§ 9 Abs. 2 UStG sieht vor, dass ein Vermieter nur auf die Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung von Immobilien an einen anderen Unternehmer verzichten kann, soweit dieser die Mietsache ausschließlich für den Vorsteuerabzug nicht ausschließende Umsätze verwendet. Die sich aus § 27 Abs. 2 UStG ergebende erleichterte Regelung für sog. Altbauten ist von abnehmender Relevanz.[...mehr

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Baugewerbe / 1 Erschwerniszulagen

Erschwerniszulagen im Baugewerbe werden aufgrund von Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für Erschwernisse seiner beruflichen Tätigkeit gezahlt, wenn sie weder durch eine Reisekostenvergütung noch durch sein übliches Gehalt abgegolten sind. In Betracht kommen hier typischerweise Zulagen wegen besonderer Schmutz- oder Staubbelastung (Schmutzzulagen), Schneezulagen, z. B. für das...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kfz-Steuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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